Josef Miller
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Die Abstimmungsarbeiten werden noch einige Wochen in Anspruch nehmen. Die Maßnahmen, die der Landwirt bisher durchgeführt hat, sind jedoch förderunschädlich. Er wird dann die Genehmigung erhalten.
Es wurde sehr lang darüber diskutiert, wie die Gesellschafterstruktur aussehen sollte. Am 13. 11. 2001 hat sich die Gesellschafterstruktur geändert, weil nicht mehr die Gemeinde, sondern eine hundertprozentige Tochter der Gemeinde den Antrag gestellt hat, wahrscheinlich mit
der Absicht, damit als kleines oder mittleres Unternehmen anerkannt zu werden. Die Überprüfung hat aber ergeben, dass eine hundertprozentige Tochter der Gemeinde nicht als kleines oder mittleres Unternehmen anerkannt werden kann.
Wir sind diejenigen, die am meisten beantragt haben. Relativ einfach zu handhaben ist die Ausgleichszulage. Dort gibt es klare Bedingungen, welche Mittel gebraucht werden. Nicht mehr so einfach ist es beim Kulturlandschaftsprogramm, also den Flächenprogrammen. Da erhalten Sie die Informationen von den Antragstellern. Wir haben im letzten Jahr ständig abgefragt und die Firmen gebeten, uns die Rechnungen über ihre Investitionsmaßnahme oder Dorferneuerungsmaßnahme zu schicken.
Die EU hat den 15. Oktober als Abrechnungszeitpunkt festgesetzt. Wir haben heuer eine Menge von zusätzlichen Maßnahmen geplant und vorgezogen, sodass wir Projekte nachziehen können, wenn erkennbar ist, dass ein Projekt ausfällt. Wir erwarten zwar von den Kommunen eine verbindliche Zusage, dass sie die Maßnahmen durchführen, aber zwingen können wir sie nicht. Es kann also passieren, dass die Kommune sagt, das Projekt wurde zwar angemeldet und eingeplant, aber es geht aus irgendwelchen Gründen nicht.
Wir haben so weit wie möglich Ersatzmaßnahmen vorgesehen. Es ist vorgesorgt, dass diese Investitionszurückhaltung durch Vorziehen von Maßnahmen ausgeglichen wird.
So weit ich informiert bin, haben die Beteiligten vereinbart – es handelt sich hier um ein Verwaltungsgerichtsverfahren –, dass in einem Teil des Betriebes probeweise verschiedene Systeme zur Wasserversorgung eingebaut werden. Diese Maßnahmen werden sowohl von der Universität als auch von der Landesanstalt entsprechend begleitet. Über den genauen Sachverhalt und den jetzigen Stand des Verfahrens müsste ich oder mein Kollege Sinner Sie eigens informieren.
Frau Zweite Vizepräsidentin Riess: Keine weiteren Zusatzfragen? – Danke schön, Herr Staatsminister. Die nächsten Fragen sind aus dem Bereich des Staatsministeriums für Landesentwicklung und Umweltfragen. Herr Staatsminister, ich darf Sie bitten. Nächste Fragestellerin ist Frau Pranghofer.
Für die Regionalvermarktung werden Konzepte entwickelt, und die Regionalvermarktung soll auch gestärkt werden. Wenn aber für jeden Landkreis eigene Konzepte entwickelt und eigene Linien aufgebaut werden, wird es sehr teuer. Ich halte es schon für sinnvoll, dass man die
Regionalvermarktung auf einer größeren Fläche als einem Landkreis betreibt.
Die Betriebe können sowohl herkömmlich als auch konventionell produzieren, und dabei sind die Warenströme sehr viel schwieriger festzustellen, als wenn der ganze Betrieb umgestellt wird.
Aber zurück zum Kollegen Starzmann: Unser Zeichen wird nicht so verramscht, dass jeder, der mit seinen Verbänden nicht klarkommt, davon Gebrauch machen kann. Bei uns gilt das Siegel noch etwas. Sie kennen die Geschichte mit Sicherheit selber.
Nun zum Öko-Landbaugesetz. Das Gesetz in der Fassung, wie es am Freitag vor vierzehn Tagen beschlossen wurde, bringt auf jeden Fall Verbesserungen. Das ist unbestritten.
Diese Verbesserungen wollten und wollen wir nicht blockieren. Deshalb ist das Gesetz auch einstimmig angenommen worden. Dennoch kann uns niemand daran hindern, das Gesetz weiter zu verbessern und bestehende Lücken zu schließen. Ich frage mich, warum Frau Künast oder die SPD nicht darauf kommen. Der Skandal hat doch gezeigt, dass folgende Änderungen erforderlich sind:
Erstens darf sich die Mitteilungspflicht der Kontrollstellen nicht auf Verstöße durch das unmittelbar kontrollierte Unternehmen beschränken. Verunreinigungen müssen bis zum Ausgangspunkt zurückverfolgt werden.
Zweitens ist ausdrücklich festzustellen, dass die Behörden auch dann informiert werden müssen, wenn sich die Feststellungen der Kontrollstellen auf eine vorgelagerte Stufe der Produktionskette beziehen. Hier wollen wir eine Änderung, darauf drängen wird. Wir haben dementsprechend im Bundesrat einen Antrag eingereicht, und ich bin überzeugt davon, dass wir dafür die Mehrheit und damit mehr Sicherheit bekommen.
Frau Zweite Vizepräsidentin Riess: Vielen Dank, Herr Staatsminister. Das Wort hat Herr Staatsminister Sinner.
Nirgendwo in Deutschland wird der Öko-Landbau besser gefördert als in dem reichen, CSU-regierten Land Bayern. Nur sprechen die Bayern nicht von Agrarwende.
So schreibt die Wochenzeitschrift „Die Zeit“ in ihrer Ausgabe Nummer 4 von 2002.
Genau darin liegt der Unterschied. Herr Kollege Dürr und Herr Kollege Starzmann, wir tun etwas, aber wir machen die Agrarpolitik und die Verbraucherschutzpolitik nicht zu einer Ideologie,
indem wir die einen privilegieren und die anderen diskriminieren. Vor diesem Hintergrund diskutieren wir jetzt über den Nitrofenskandal, der natürlich dummerweise für Frau Künast ausschließlich in rot-grün- oder rot-rotregierten Ländern stattfindet.
Ich stelle schon einmal die Frage, was in Berlin zu hören gewesen wäre, wenn das, was momentan in Mecklenburg-Vorpommern, in Brandenburg, in Nordrhein-Westfalen und in Niedersachsen abläuft, sich in Bayern oder
in Baden-Württemberg abgespielt hätte. Frau Künast hätte sich vor Aufregung gar nicht mehr fassen können.
Wenn wir nach den Ursachen des Nitrofenskandals fragen, müssen wir als erstes danach fragen, wie ein überhaupt nicht mehr zugelassenes Pflanzenschutzmittel wie Nitrofen in den Weizen hineinkommt.
Wer hat hier zertifiziert, wer hat hier kontrolliert und wer hat im Vorfeld Vieles gewusst, bis hin zur Bundesanstalt für Fleischforschung? Unser erster Ansatzpunkt besteht darin, dass die vorhandenen Daten natürlich miteinander vernetzt werden müssen, sodass jemand, der etwas weiß – das geht hin bis zu den staatlichen Behörden &, dies nicht für sich behält, sondern eine Warnung ausgibt.
Hier liegt die eindeutige Verantwortung bei den Behörden, die etwas wussten.
Herr Kollege Starzmann, Sie sind Spezialist für Märchenstunden. Das haben Sie schon bei BSE gezeigt. Sie sprechen immer von tausend Proben, die irgendwo herumliegen, ohne dass jemals der Nachweis geführt werden kann, dass sie dort lagen. Sie sprechen auch heute wieder davon, dass es Informationen gegeben hat. Sie können aber nichts vorlegen. Es gab in der Tat einen anonymen Anruf in der Fachabteilung unseres Hauses, dass Putenfleisch, welches in Freising gekauft wurde, in einem Labor in Hamburg untersucht wurde und dass dabei pflanzliche Antibiotika gefunden wurden. Mit Nitrofen hat das aber nichts zu tun. Auf die Aufforderung, diese Untersuchungsergebnisse oder das Material entweder an das Landesamt oder an die Hauptversuchsanstalt in Freising einzusenden, ist keine Reaktion erfolgt.
Meine Damen und Herren, Sie haben gefragt, was dieser Nitrofenskandal mit dem Biosiegel von Frau Künast zu tun hat. Wir stellen fest, dass im ökologischen Landbau, welcher regionale Bezüge hat, durch das Hochziehen in einen Bereich von 20% letztlich Strukturen entstanden sind, denen die bisherigen Kontrollsysteme nicht gewachsen sind. Um diese Strukturen zu erhalten, führt Frau Künast ein Öko-Light-Siegel ein, und genau dieses Siegel macht es den Manipulierern leicht und den Kontrolleuren schwer. Mit ihrer Werbung für das ÖkoLight-Siegel schafft sie eine Konkurrenz zu den traditionell wirtschaftenden Bio-Bauern, welche höhere Produktionskosten haben. Den Neueinsteigern gibt sie unter niedrigeren Bedingungen damit eine Chance. Dieses Geld wäre besser angelegt, wenn man es zur Sicherung der Qualität als zur Werbung verwendet hätte.
Frau Künast führt sich auf wie die Chefin der größten Werbeagentur Deutschlands, aber nicht wie die Chefin eines Ministeriums.
Herr Dr. Dürr, wenn Sie mich zitieren, dann sollten Sie mich vollständig zitieren. Natürlich habe ich zum Auftreten der Bundesministerin gesagt, dass sie sich als Racheengel des Verbrauchers darstellt. Ich habe hinzugefügt, dass wir jetzt allerdings feststellen, dass ihr die Flügel fehlen, dass ihr Schwert stumpf ist und dass allein mit „Halleluja Bio“ die Welt noch nicht heil ist. Hier gehört ein bisschen mehr dazu, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Die jetzige Situation, die Frau Künast verursacht hat, ist natürlich ein Problem für die Biolandwirtschaft, aber auch ein Problem für die konventionelle Landwirtschaft, denn Frau Künast versucht mit aller Kraft, die konventionelle Landwirtschaft in diesen Skandal mit hineinzuziehen.
Sie erweist auch dem Verbraucher keinen Dienst. Mit ihrem Öko-Light-Siegel und mit ihren Anzeigen garantiert sie – und das hat sie mit dem Bundesadler ausgezeichnet –, dass alles im grünen Bereich wäre, wenn man Produkte mit diesem Öko-Light-Siegel kaufen würde.
Der Nitrofen-Skandal zeigt aber, dass selbst bei Naturland nichts im grünen Bereich ist. Umso mehr ist es in diesem Fall nicht im grünen Bereich. Was Frau Künast mit ihrer Kampagne macht, ist Verbrauchertäuschung, nicht Verbraucherinformation, und das Ganze wird mit Steuermitteln finanziert.
Wir fördern keine Betriebe, die nach europäischem Standard umstellen. Wir fördern ausschließlich Betriebe, die nach Bioland, Naturland und Demeter umstellen.
In der Umstellung nicht.
Ich sage Ihnen ein Weiteres, das Kollege Sprinkart auch gefragt hat. Der Unterschied ist einmal – Kollege Miller hat dies auch gesagt –, dass im gleichen Betrieb nach Öko und Agro gleichzeitig produziert werden kann. Fragen Sie, wie das kontrolliert werden soll. Das zweite große Problem ist, dass es beispielsweise bei Bioland die Beschränkung des Zukaufs gibt. Über 50% müssen auf dem eigenen Boden produziert werden.
Sie müssen das Frau Künast erzählen.
Nun muss wesentlich mehr zugekauft werden, wodurch neues Risiko entsteht. Ehe große Werbekampagnen geführt werden, müssten Kontrollsysteme etabliert wer
den. Man darf nicht gackern und dann erst Eier legen. Man muss erst – –
Ich habe Ihre Frage nicht verstanden.
Nein, das ist nicht besser, Herr Kollege Starzmann. Sie haben nicht verstanden, worum es bei diesem Problem geht. Es geht darum, dass Zukaufsstrukturen etabliert werden, weil man eine Menge Zukauffutter braucht, wenn man auf 20% Bio-Anteil in der Landwirtschaft kommen will. Das schafft Risiken für die ökologische Landwirtschaft.
Damit unterstützt Frau Künast die ökologische Landwirtschaft nicht, sondern sie schädigt die ökologische Landwirtschaft. Das ist die Konsequenz und Lehre die wir ziehen.
Was die GRÜNEN in ihren Anträgen fordern, hat der Bundesrat bereits am 31. Mai 2002 auf unseren Antrag hin mit den Stimmen der CDU- und CSU-regierten Länder beschlossen. Die Anträge sind ein alter Hut, weil unser Beschluss weiter geht als das, was Sie fordern, Herr Dr. Dürr.
Das von Ihnen zitierte Verbraucherinformationsgesetz hätte weder den Skandal verhindert, noch könnte es in Zukunft einen Skandal zu verhindern, wenn er in sechs oder acht Wochen wieder stattfindet. Das heißt, dass wir keinem Gesetz im Bundesrat zustimmen werden, das letzten Endes ein Placebo und keine wirksame Medizin ist, und das so wenig solide ist, dass ein Skandal nicht zuverlässig verhindert werden kann.
Das Verbraucherinformationsgesetz, das Frau Künast vorgelegt hat und an dem Sie sich offensichtlich orientieren, erlaubt laut der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“, dass Betriebe genannt werden können, auch wenn die Verfahren noch nicht abgeschlossen sind. Ich frage Sie, Herr Kollege Dr. Dürr, ob die Behörden Bauernhöfe nennen sollen, ob sie Metzger oder Verarbeiter nennen sollen, die nicht die Verursacher waren, weil in Malchin geschlampt wurde, die aber diese Produkte hatten, sie aber schon längst wieder vom Markt genommen haben, sodass für den Verbraucher keine Gefahr mehr besteht. Sollen wir diese Betriebe nennen und zusätzlich immense Schäden verursachen? Auch Frau Höhn ist mir die Antwort auf diese Frage schuldig geblieben. Sie ist für Information. Sie hätte alle Betriebe in NordrheinWestfalen, die kontaminierte Schweinehälfte nach Bayern geliefert haben, nennen können. Ich stelle die Frage: Welche Schuld haben diese Betriebe an einem solchen
Skandal? – Hier liegt das Problem des Verbraucherinformationsgesetzes.
Die „Frankfurter Allgemeine Zeitung“ schreibt in der Ausgabe vom 02.06.2002, dass eine abenteuerliche Informationspolitik der Behörden angekündigt werde.
Im Nitrofen-Fall haben die Behörden etwas gewusst. Sie hätten diese Informationen weitergeben müssen. Frau Künast braucht in ihrem eigenen „Laden“ ein Behördeninformationsgesetz, damit der Informationsfluss funktioniert.
Herr Dr. Dürr, wir haben ein Verbraucherinformationssystem, mit dem wir in dialogfähiger Weise den Verbraucher informieren. Wir haben eine Verbraucherinformation über die Lebensmittelüberwachung,
die anlassbezogen Produkte untersuchen kann, die letzten Endes der Verbraucher kauft. Er kann sich an die Behörde wenden und bekommt die entsprechenden Auskünfte.
Frau Zweite Vizepräsidentin Riess: Herr Staatsminister, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Herrn Dr. Dürr?
Ja.
Die Meinung des Staatssekretärs stimmt nicht in allen Fällen mit der der Ministerin überein.
Frau Lück, wenn es der Staatssekretär erklärt hat und wenn die Milchquote auch Ihnen so wichtig ist wie uns, ermuntern Sie doch die Ministerin, dass sie sich – das ist ganz im Sinne dieses Hohen Hauses – klar für die Fortführung der Milchquote erklärt und in Brüssel dafür einsetzt. Darum geht es.
Ich möchte noch darauf hinweisen, dass wir zum vergangenen Mittwoch die Vertreter des Bauernverbandes, der bayerischen privaten Milchwirtschaft und des Genossenschaftsverbandes zu einem Gespräch eingeladen hatten. Dort ist es in einer zweistündigen sehr sachlichen Diskussion gelungen, eine gemeinsame Erklärung mit folgenden wesentlichen Inhalten zu verabschieden:
Erstens. Sicherung des Milchstandortes Bayern im Interesse des Fortbestandes einer bäuerlichen Landwirtschaft und einer leistungsfähigen Molkereiwirtschaft.
Zweitens. Vollständige Ausschöpfung des zur Verfügung stehenden Marktordnungsinstrumentariums. Ich habe das schon angesprochen.
Drittens. Milchmarktmengenregelungen sind so auszugestalten, dass sie ihrer marktstabilisierenden Wirkung gerecht werden.
Darauf kommt es an. Es geht um ein klares Bekenntnis der Bundesregierung zur Garantiemengenregelung, zu den Forderungen nach einem verantwortungsvollen Handeln des Lebensmittelhandels und zur Aufgabe der Preisdruckpolitik zulasten der Bauern.
Ich freue mich, dass alle Fraktionen diesem Antrag zustimmen werden. Ich freue mich auch, wenn all das, was hier gefordert wird, auf anderen Ebenen durchgesetzt wird. – Herzlichen Dank.
Bei „BioKomm“ wird eine Förderung von 120 DM je Kilowatt gewährt. Die Mindestförderhöhe liegt bei 4000 DM. Bei BioHeiz500 beträgt der Zuschuss für emissionsarme Anlagen ebenfalls 120 DM je Kilowatt Wärmebedarfsleistung. Zusätzlich wird das Wärmenetz mit 120 DM je Meter gefördert. Je nach Leistungsklasse wird das Bauwerk von 15000 DM bis 60000 DM bezuschusst.
Ja. Wichtig ist, dass der entsprechende Heizstoff – hier die Hackschnitzel – zur Verfügung steht.
Die forstwirtschaftlichen Vereinigungen können mit bis zu 40% der Investitionssumme für die Hackschnitzelhacker gefördert werden, die notwendig sind.
Die Anträge auf Förderung der Hackschnitzelheizanlagen werden beim Kompetenzzentrum für nachwachsende
Rohstoffe in Straubing gestellt, auf Förderung der Hackschnitzelhacker beim zuständigen Forstamt.
Herr Präsident, Frau Kollegin, Hohes Haus! Erstens. Laut Ausschreibung des Wettbewerbs im Internet und in einer Informationsbroschüre des BMVEL sind die Bewerbungsunterlagen von den interessierten Modellregionen schriftlich und elektronisch unmittelbar beim Bundesministerium einzureichen. Die Bundesländer erfahren damit in der Regel nicht direkt, welche Regionen sich beteiligen. Das BMVEL hat den Ländern zugesagt, sie über die aus ihrem jeweiligen Land eingegangenen Wettbewerbsbeiträge zu informieren, das heißt also, nachträglich. Eine zuverlässige Auskunft, welche Regionen in Bayern sich beteiligt haben, ist daher derzeit nicht möglich.
Zweitens. Die Informationsbroschüre des BMVEL zum Wettbewerb enthält auf Seite 15 folgenden ausdrückli
chen Hinweis – ich zitiere –: „Informationen zum Wettbewerb können im Internet unter www.modellregionen.de abgerufen werden. Darüber hinaus steht die Geschäftsstelle des Wettbewerbs zur Verfügung: nova-Institut/ IRPUD, Goldenbergstraße 2, 50354 Hürth.“ Außerdem verweist das BMVEL auf bestimmte Telefon- und Telefaxnummern sowie E-mail-Adressen und schließlich noch darauf, dass sich am 26.09.2001 alle interessierten Bewerber auf einer Veranstaltung in Bonn über den Wettbewerb informieren können.
Drittens. Strukturpolitik ist nach dem Grundgesetz Ländersache. Trotzdem hat sich das Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft dazu entschlossen, das Modellprojekt, das eindeutig der Strukturpolitik zuzuordnen ist, als Bundesvorhaben durchzuführen. Das Modellprojekt wird nicht im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe finanziert. Mit Schreiben vom 14.09.2001 hat das BMVEL die mehrheitliche Meinung der Ländervertreter aus einer einschlägigen Besprechung zusammengefasst und bestätigt, wonach die finanzielle Abwicklung des Bundesvorhabens über öffentlich-rechtliche Körperschaften in den Regionen zu realisieren ist und für die Bundesländer weder ein förmliches Beteiligungsrecht noch eine Vertretung in der Jury gewünscht wird. Ansprechpartner für die Fragen wäre daher das BMVEL.
Aus bayerischer Sicht tritt der Ansatz des Bundesministeriums über derartige Pilotprojekte ohnehin zu kurz. Notwendig wäre eine verbesserte Mittelausstattung in der Gemeinschaftsaufgabe gewesen, um eine Stärkung der Multifunktionalität der Landwirtschaft und des ländlichen Raumes mit entsprechender Breitenwirkung zu erreichen. Das Staatsministerium hat trotzdem dafür gesorgt, dass die bayerischen Bewerber angemessen von den bayerischen Landwirtschaftsbehörden über das Modellvorhaben informiert werden, damit für unsere Regionen in Bayern Chancengleichheit gegenüber anderen Bundesländern besteht. Das kann aber nur insoweit erfolgen, als uns darüber Informationen zur Verfügung stehen.
Sie haben aus einem Schreiben zitiert, allerdings haben Sie nur die erste Hälfte wiedergegeben. Es handelt sich dabei um eine Anweisung dahin gehend, dass meine Verwaltungen entsprechende Informationen geben. Das steht in dem Schreiben, und es wird auch so gehandhabt. Wir wollen nicht, dass bayerische Regionen gegenüber anderen Bundesländern benachteiligt werden. Sie können die Informationen aber nur insoweit weitergeben, als sie selbst informiert sind.
Wir machen jetzt den ersten Schritt, der vorsieht, die Landesanstalten neu zu strukturieren. Wenn dieser Rohbau steht, dann geht es um den Innenausbau. Es müssen natürlich Bürogebäude zur Verfügung stehen, denn wir behalten die bisherigen Landesanstalten. Sie werden nur organisatorisch anders zusammengefasst. Auch die Versuchsgüter werden weitgehend beibehalten. Dann wird man sehen, wie und wo man den ökologischen Landbau am besten unterbringt.
Frau Zweite Vizepräsidentin Riess: Weitere Zusatzfrage? Frau Kollegin, bitte.
Ich gehe davon aus, dass die Entscheidungen über die Landesanstalt innerhalb eines Monates fallen und daran anschließend zügig die Entscheidungen getroffen werden, wo und wie der ökologische Landbau organisiert wird.
Frau Zweite Vizepräsidentin Riess: Nächster Fragesteller: Herr Sprinkart, bitte.
So wie wir das für 10000, 30000 und 100000 DM ausgerechnet haben, könnte man das auch für andere Sockelfreibetragswerte erstellen. Der Vorschlag, der uns von der Bundesministerin vorliegt, sieht diesen Sockelfreibetrag bezogen auf Arbeitskräfte derzeit aber nicht vor.
Frau Zweite Vizepräsidentin Riess: Weitere Zusatzfrage: Herr Sprinkart.
Wir haben jetzt nur im Computer abgefragt, wie viele Betriebe wie viel Förderung erhalten, und wir haben das in Klassen eingeteilt. Das geht relativ schnell. Wenn zu der bisherigen Förderung die Modulation so hinzukommen soll, wie das Bundesministerin Künast mit 10000
DM Freibetrag im ersten und 20000 DM im zweiten Jahr vorgeschlagen hat, dann müssen Sie das für jeden einzelnen Betrieb ausrechnen: Im ersten Jahr 3% Kürzung, im nächsten Jahr 6% Kürzung; im ersten Jahr ist die Tierprämie nicht enthalten, im zweiten Jahr ist sie enthalten. Ich kann Ihnen nur sagen, dass auch die anderen Bundesländer wie wir sagen, dass wir an der Grenze der Administrierbarkeit angelangt sind und dass solche Verfahren einfach sein müssen. Hinzu kommt, dass die EU womöglich im Jahre 2003 eine verpflichtende Modulation vorschreibt, das heißt, dann haben sie das wieder zu ändern. Ich teile die Bedenken der Bundesländer.
Frau Zweite Vizepräsidentin Riess: Letzte Zusatzfrage: Herr Sprinkart.
Es ist so, dass wir dies mit den bisher vorhandenen Kräften umsetzen müssen und dass deswegen immer weniger Zeit für eine Beratung der Landwirte übrig bleibt. Eines kommt hinzu: Wenn die Verfahren sehr kompliziert sind, können das die Landwirte selbst nicht mehr nachvollziehen; sie fühlen sich dann auch entsprechend ausgeliefert. Solche Regelungen sollen klar, leicht nachvollziehbar und mit wenig bürokratischem Aufwand verbunden sein.
Frau Zweite Vizepräsidentin Riess: Vielen Dank, Herr Staatsminister für Landwirtschaft und Forsten. Damit ist Ihr Ministerium für heute aus der Fragestunde entlassen.
Bevor ich in der Fragestunde weiterfahre, gebe ich das Abstimmungsergebnis der namentlichen Abstimmung zum Dringlichkeitsantrag der SPD-Fraktion betreffend Verstaatlichung der beruflichen Schulen in Würzburg, Drucksache 14/5758, Tagesordnungspunkt 15, bekannt: Mit Ja haben 65 Abgeordnete gestimmt, mit Nein haben 87 Abgeordnete gestimmt. Es gab zwei Stimmenthaltungen. Damit ist der Dringlichkeitsantrag abgelehnt.
Nun bitte ich die Staatssekretärin für Gesundheit, Ernährung und Verbraucherschutz um die Beantwortung der nächsten Fragen. Bitte. Nächste Fragestellerin: Frau Dr. Kronawitter.
Ich habe gesagt, dass das nicht neu ist, aber dass seit 1. Januar viele Forstämter aufgrund der neugefassten Nebennutzungsrichtlinie diese Gebühr verlangen. Wir haben jetzt noch keine Übersicht, wieviel Geld hier eingegangen ist, zumal in der Winterzeit solche Veranstaltungen kaum stattfinden, sondern erst jetzt beginnen. Es kann doch nicht sein, dass die Veranstalter Geld machen, während die hierfür entstehenden Kosten sozialisiert werden. Auch wenn über ein bestimmtes
Maß hinausgehend Personal in Anspruch genommen wird, laufen entsprechende Gebühren auf. Die Gebührenregelungen werden aber durchaus mit Augenmaß gehandhabt.
Es war nie daran gedacht, diese Märkte durch bayerische Exporterstattungen, die wir nicht gewähren können und dürfen, zu stören. In Russland gibt es keine Unterscheidung zwischen Bullenfleisch und Kuhfleisch. Alles wird als Rindfleisch bezeichnet. Was letztlich exportiert wird, hängt von mehreren Faktoren ab. Entscheidend ist zum einen die jeweils geltende Exporterstattung. Ich habe bereits gesagt, die Summe beträgt derzeit für Bullenfleisch 3,80 DM und für Kuhfleisch 1,80 DM. Zum anderen ist entscheidend, was auf dem Markt verfügbar ist.
Bayern ist jedes Jahr auf der Pro Expo. Unsere Ernährungswirtschaft unterhält – unterstützt von der Staatsregierung – gute Beziehungen zur russischen und insbesondere zur Moskowiter Ernährungswirtschaft. Unsere Firmen sind in Kontakt. Während der Diskussion über den Haushalt des Verbraucherschutzministeriums habe ich Ihnen gesagt, wie viel Exportlizenzen für Russland von Deutschland genehmigt worden sind. Tatsache ist, dass bei meinem Besuch ein Vertrag zwischen einer deutschen Firma und eine russischen Firma über die Lieferung von 10000 Tonnen Fleisch unterzeichnet wurde. Wenn Sie so wollen, sind wir dabei Pate gestanden. Dasselbe gilt für dieses Geschäft. Die Bearbeitung der Hermes-Bürgschaften braucht eine gewisse Zeit. Der Zuschlag wird auf einer Ausschusssitzung gegeben, die in den nächsten Tagen stattfinden wird. Dann werden wir wissen, ob eine Hermes-Bürgschaft zur Verfügung steht. Damit steht die finanzielle Absicherung des Geschäftes.
Anschließend müssen die Handelspartner den Preis finden. Dann muss die Ware bereitgestellt werden.
Wir sind froh, dass sich die Marktsituation so entwickelt hat, wie sie heute ist. Es könnte noch besser sein, aber wir sind dankbar, dass die Situation nicht mehr so ist wie damals, als die Gespräche geführt wurden. Damals hatten wir einen Rückgang des Verbrauchs um 80%.
Die Hermes-Bürgschaft ist von den Banken beantragt. In den nächsten Tagen wird darüber entschieden.
Nach Auskunft von Oberbürgermeister Luschkow kaufen die Moskowiter jährlich 1,6 Millionen Tonnen Fleisch und Fleischwaren zu, weil sie den Bedarf derzeit im eigenen Land nicht decken können. Dabei kauft Moskau nicht nur im EU-Raum ein, sondern weltweit. Wenn aus unserem Land mehr nach Russland geliefert werden kann, kann das doch nur positiv sein. Das muss auch in Ihrem Interesse sein, denn auch Sie tragen Verantwortung für unsere Landwirtschaft.
Ich stelle gern das Protokoll des Landtags zur Verfügung, Frau Kollegin. Darin können Sie nachlesen, was Sie gesagt haben. Von Tests usw. steht hier nichts.
Frau Zweite Vizepräsidentin Riess: Wir fahren mit den Wortmeldungen fort. Das Wort hat Herr Kollege Starzmann. Bitte.