Protokoll der Sitzung vom 17.07.2002

Der Freistaat Bayern beteiligt sich an diesen Gesellschaften nicht. Der Freistaat Bayern ist Besteller, aber

nicht Betreiber von Verkehrsleistungen. Wir sind Besteller von Verkehrsleistungen im Schienenpersonennahverkehr. Dafür sind wir auch gesetzlich zuständig. Gesetzlich zuständig für den Güterverkehr ist der Bund. Wenn sich die öffentliche Hand also an einer derartigen Gesellschaft beteiligen soll, müssten Sie sich an den Bund wenden.

Wir haben nur Mittel zur Subventionierung des Schienenpersonennahverkehrs und nicht des Güterverkehrs. Deswegen gibt es hierfür auch keinen Ansatz. Mit diesem Thema sollten Sie sich an Ihre Freunde in Berlin wenden.

Frau Zweite Vizepräsidentin Riess: Gibt es weitere Zusatzfragen? – Herr Kaiser.

Herr Staatsminister, es wäre schön, wenn Sie meine Fragen beantworten würden, statt ständig zu polemisieren und Wahlkampf zu betreiben. Ich habe ganz konkret danach gefragt, ob sich der Freistaat Bayern oder die bayerische Eisenbahngesellschaft als Gesellschafter an dieser Neugründung beteiligen. Meine zweite Zusatzfrage: Wann soll denn der Verkehr nach den Antragsunterlagen, die Sie genehmigt haben, beginnen?

Frau Zweite Vizepräsidentin Riess: Herr Staatsminister.

Noch einmal zur ersten Frage: Laut Grundgesetz ist der Schienengüterverkehr eine Aufgabe des Bundes und nicht des Landes. Deswegen sollten Sie die Frage, ob sich die öffentliche Hand an dieser Gesellschaft beteiligen will, an die rot-grüne Koalition in Berlin richten. Nach der Rechtslage ist es halt so. Wenn Sie das als Polemik betrachten, tut es mir Leid.

(Dr. Kaiser (SPD): Und wer sind die Gesellschafter? Sagen Sie es doch einmal!)

Das wissen Sie doch selber!

(Dr. Kaiser (SPD): Nein, das weiß ich nicht!)

Das ist Ihr Problem. Sie haben doch diese Gründung angeregt. Soviel zum ersten Punkt.

Zur zweiten Frage, wann die Gesellschaft den Verkehr aufnimmt -

(Dr. Kaiser (SPD): Das ist eine Unverschämtheit! Der beantwortet nicht einmal meine Fragen!)

Ich brauche auf derartige Fragen nicht einzugehen. Das wissen Sie doch selber. Zur zweiten Frage: Wann die Gesellschaft den Betrieb aufnimmt, entscheidet sie selbst und nicht ich.

(Dr. Kaiser (SPD): Ich habe gefragt, wer die Gesellschafter sind! Die Frage haben Sie nicht beantwortet!)

Nein, das mache ich auch nicht.

(Dr. Kaiser (SPD): Das macht er nicht!)

Das muss ich auch nicht.

(Dr. Kaiser (SPD): Ein rüpelhaftes Benehmen, das ist schon unglaublich!)

Frau Zweite Vizepräsidentin Riess: Herr Dr. Kaiser, das muss ich zurückweisen. Ich bitte Sie doch, die Ehre und den Stil dieses Hauses zu wahren.

Bei Herrn Dr. Kaiser von Stil zu reden, ist ohnehin deplaziert.

(Dr. Kaiser (SPD): Im Zusammenhang mit Wiesheu von Stil zu reden, ist schon ein dicker Hund!)

Es ist nicht meine Aufgabe, die Zusammensetzung der Gesellschaft zu nennen.

(Dr. Kaiser (SPD): Diese rüpelhafte Art und Weise ist bei Ihnen nichts Neues!)

Entschuldigung, es ist nicht meine Aufgabe, die Zusammensetzung der Gesellschafter zu nennen. Wenn Sie es wissen wollen -

(Dr. Scholz (SPD): Aber ist der Freistaat Bayern dabei?)

Das ist nicht meine Aufgabe. Wenn sich eine private Gesellschaft bildet, ist es nicht Aufgabe des Wirtschaftsministers, die Zusammensetzung der privaten Gesellschaft offen zu legen. Wenn die Gesellschaft das tun will, tut sie es. Wenn Sie die Zusammensetzung wissen wollen, wenden Sie sich an die Gesellschaft. Wenn Sie wissen wollen, was der Freistaat macht, dann sage ich es Ihnen. Ich sage Ihnen auch, dass sich der Freistaat an der Gesellschaft nicht beteiligt. Ich sage Ihnen auch, aus welchem Grund wir uns daran nicht beteiligen, aber ich kann Ihnen nicht sagen, wer die Gesellschafter sind. Das ist nicht meine Aufgabe. Wenn Sie schon intervenieren, müsste man eigentlich feststellen, dass die Frage in dieser Form gar nicht zulässig ist. Sie stellen Fragen nach privaten Rechtsverhältnissen, die mich gar nichts angehen. Wenn Sie sich dafür interessieren, fragen Sie die Gesellschafter, aber nicht mich.

(Dr. Kaiser (SPD): Aber der Ton macht die Musik!)

Der Ton Ihrer Fragestellung macht die Musik. Ich habe versucht, eine Frage zu den Aufgaben im Schienengüterverkehr sachgemäß zu beantworten, und Herr Kaiser wirft mir Polemik vor. Es ist doch noch keine Polemik, wenn ich darauf hinweise, wer für diese Aufgaben nach dem Grundgesetz zuständig ist. Es ist Ihr Problem, dass

Sie jetzt nicht das hören können, was Sie gerne hören wollen. Deswegen brauchen Sie aber nicht sauer zu sein. Vielleicht sind Sie gestern ein bisschen zu spät ins Bett gegangen.

(Maget (SPD): Keine künstliche Aufregung!)

Das sagen Sie bitte Ihrem Kollegen. Er kennt nicht einmal die grundlegenden Zusammenhänge. Er weiß nicht einmal, was man öffentlich darlegen darf und was nicht. Oder vertreten Sie die Auffassung, dass man öffentlich sagen kann, wie sich eine Gesellschaft zusammensetzt und wer daran beteiligt ist?

(Maget (SPD): Wir fragen den Minister und nicht umgekehrt!)

Ich vertrete diese Auffassung nicht.

Frau Zweite Vizepräsidentin Riess: Nächste Fragestellerin ist Frau Paulig. Sie ist nicht da. Wird die Frage von den GRÜNEN übernommen? – Nein. Dann teilen wir ihr die Antwort schriftlich mit. Die nächste Fragestellerin ist dann Frau Peters.

Frau Präsidentin, Herr Staatsminister! Wann wird die Regierung von Niederbayern das Raumordnungsverfahren zur Donauausbauvariante A einleiten, nachdem der Bund den Auftrag erteilt hat, und wie beurteilt die Staatsregierung die Aussage des Herrn Vogtmann vom Bundesamt für Naturschutz, dass bei Variante C – Staustufe Aicha –, welche mit Einschränkungen von den niederbayerischen CSU-Abgeordneten in der Öffentlichkeit immer noch favorisiert wird, auf mehr als 30 Kilometer Länge beidseitig das Grundwasser großflächig so erheblich und nachhaltig absinken würde, dass deshalb der Bau der Staustufe Waltendorf und die Stauhaltung Vilshofen über kurz oder lang erfolgen müsste, und wann wird die Staatsregierung in der Öffentlichkeit klarstellen, dass es nur eine Zwei- oder Drei-Staustufenlösung gibt?

Frau Zweite Vizepräsidentin Riess: Herr Staatsminister.

Die Regierung von Niederbayern wird erst dann ein Raumordnungsverfahren zum Donauausbau zwischen Straubing und Vilshofen einleiten, wenn das im Vertragswerk vorgesehene Einvernehmen über den Projektgegenstand zwischen Bund und Land herbeigeführt wurde. Was Herr Verkehrsminister Bodewig derzeit macht, ist vertragswidrig.

Mit der Variante C können annähernd ähnliche Schifffahrtsverhältnisse wie am Rhein und in der Wachau hergestellt werden, bessere nicht, mit der Variante A nicht einmal diese. Die Aussagen des Bundesamtes für Naturschutz stehen außerhalb der einvernehmlichen Ergebnisse der ökologischen Studie, die federführend von der Bundesanstalt für Gewässerkunde erarbeitet wurde. Sie sind daher für unsere Bewertung nicht maßgeblich. Was

die einzelnen Varianten an Abladetiefe erbringen, ist seit dem Mai 2001 im gemeinsamen Bericht von Bund und Bayern bzw. dem Schlussbericht der Wasser- und Schifffahrtsdirektion Süd nachzulesen. Die Grundwasserstände werden bei der Variante A bei Niedrig- und Mittelwasser gegenüber dem Ist-Zustand um plus/minus 20 bis 30 Zentimeter verändert. Das ist den Unterlagen zu entnehmen.

Die maximale Absenkung unmittelbar an der Donau im Bereich Bogen beträgt 40 Zentimeter. Bei Variante C werden die Grundwasserstände in den nicht staugestützten Bereichen bei Niedrig- und Mittelwasser in der gleichen Größenordnung wie bei Variante A beeinflusst. Das ist das Ergebnis der Untersuchungen. Warum ein angeblicher Fachvertreter dem widerspricht, ist mir nicht bekannt.

Frau Zweite Vizepräsidentin Riess: Eine Zusatzfrage: Frau Peters.

Herr Staatsminister, die niederbayerischen Abgeordneten favorisieren die Variante C. Welche Variante favorisieren Sie bzw. favorisiert das Wirtschaftsministerium?

Meine Meinung ist bekannt. Ich bin der Auffassung, dass drei Raumordnungsverfahren vergleichend durchgeführt werden sollen, und zwar zur Variante A, zur Variante C und zur Variante D 2. Welche am Schluss ausgewählt wird, kann man nach Abschluss der Raumordnungsverfahren entscheiden. Ich halte es für unzulässig, sich jetzt bereits auf eine Variante festzulegen, wie das die rotgrüne Mehrheit im Bundestag mit der Variante A getan hat, wohl wissend, dass damit die Vertragsziele bei weitem nicht erreicht werden, wohl wissend, dass damit die internationalen Anforderungen, die die Donau als europäische Wasserstraße erfüllen muss, nicht erreicht werden, und wohl wissend, dass die Nachbarn auf eine durchgängige Befahrbarkeit Wert legen müssen. Das müssen wir im Übrigen auch.

Frau Zweite Vizepräsidentin Riess: Eine weitere Zusatzfrage: Frau Peters.

Herr Staatsminister, es ist bekannt, dass die Rechtsauffassungen sehr unterschiedlich sind. Ich habe noch eine andere Frage. Halten Sie Ihre Äußerung von 1995, dass Klöster sich nicht in Dinge einmischen sollten, die sie nichts angingen, aufrecht, und wie beurteilen Sie die Einlassungen des Herrn Prof. Weckerle bei der Einweihung der Donaubrücke am vergangenen Samstag, der gesagt hat, dass wenig Segensreiches von einem Kloster donauaufwärts ausgehe?

Erstens kenne ich die Äußerungen des Herrn Weckerle nicht. Ich bin zweitens durchaus der Auffassung, dass Klöster sich nicht in Dinge einmischen sollen, die sie nichts angehen. Ich interpretiere auch nicht die Entschei

dungen ex cathedra des Papstes, sondern nehme zur Kenntnis, was die Theologen dazu sagen. Ich gehe davon aus, dass die das besser wissen. Ich weiß auch nicht, ob es ausgerechnet in den Klöstern die größten Wasserbauspezialisten gibt. Ich bin immer davon ausgegangen, dass die Klosterangehörigen Theologie studiert haben, aber nicht Wasserbau.

Frau Zweite Vizepräsidentin Riess: Letzte Zusatzfrage: Herr Kobler.

Herr Staatsminister, wie beurteilen Sie bei optimistischer Betrachtungsweise den Zeithorizont, in dem, ganz gleich bei welcher Variante, mit einem vernünftigen Donauausbau zwischen Vilshofen und Straubing begonnen werden kann, wenn man in Rechnung stellt, dass es immer wieder Reibungsflächen gibt?

Herr Kollege Kobler, das lässt sich sehr schwer beurteilen. Wir waren uns im letzten Herbst mit dem Bundesverkehrsministerium einig, dass wir drei Raumordnungsverfahren vergleichend durchführen. Der Bund wollte zwei vorschlagen und hat uns aufgefordert, ein drittes vorzuschlagen. Anschließend hätte es einen Briefwechsel geben sollen. Wir haben jedoch nie Antwort auf unsere Schreiben erhalten. Anschließend wurde weiter verzögert. Schließlich wurde ein neues Hearing anberaumt, obwohl alles, was untersucht werden musste, intensiv untersucht worden ist.