Protokoll der Sitzung vom 18.07.2002

Zum Ermittlungsverfahren gäbe es noch eine ganze Reihe von Punkten. Diese finden Sie alle in unserem Endbericht, beispielsweise den verzweifelten Versuch, die Zusammenarbeit zwischen Steuerfahndung und Staatsanwaltschaft in Augsburg zu behindern, indem man gesagt hat, dass die Steuerfahndung nur noch über das zu informieren ist, was unbedingt notwendig ist, und dass dies nur noch auf dem ganz formalen Weg geschehen soll, das heißt, eine informelle Zusammenarbeit soll nicht stattfinden. Ein anderes Beispiel ist die Dienstbesprechung in Augsburg, in der der Nachfolger des ver

storbenen Herrn Hillinger am 21. Dezember 2000 allen im höheren Dienst sagte, Behördeninterna gehören nicht in die Handakte nach dem Motto: Schreibt nicht so viel hinein, sonst kann der oder ein anderer Untersuchungsausschuss in den Akten etwas finden.

(Zuruf von der CSU: Das stimmt doch gar nicht!)

Fakt ist, dass die Zielfahndung nach Herrn Schreiber, obwohl sie von der Staatsanwaltschaft Augsburg angeregt worden ist, von der Generalstaatsanwaltschaft über sieben Monate nicht in die Wege geleitet wurde und keine Zustimmung erfolgte. Ein weiteres Beispiel ist der Umstand, dass ein Haftbefehl gegen Herrn Pfahls, obwohl er von der Ermittlungsrichterin gerade erst erlassen wurde, in München geprüft wird und der Vollzug gestoppt wird.

(Zuruf von der SPD: Weil er CSU-Mitglied ist!)

Da hat jetzt jemand gesagt, weil er CSU-Mitglied ist. Es ist tatsächlich so. Ich habe bisher noch nicht festgestellt, dass andere Haftbefehle im Vollzug plötzlich gestoppt worden sind.

Ein anderes Beispiel ist der Haftbefehl gegen Herrn Kiep, wo nachgewiesen ist, dass er schon vorher Bescheid wusste, weil er bereits eine Schutzschrift mit einem Datum erstellt hat, zu dem der Haftbefehl noch gar nicht erlassen wurde. Zu nennen ist auch eine ganze Reihe von Briefen, in denen sich Herr Schreiber beim Ministerpräsidenten bitterlichst beschwert, dass in Augsburg gegen ihn ermittelt wird und dann nach demselben Motto, wie er es 1995 gemacht hat, eine ganze Reihe von wirklich interessanten Details wie Firmenzusammenstellungen, Kontenzusammenstellungen, Namen und Zusammenhänge aufzeigt. Er versieht zig Seiten, einen ganzen Aktenordner mit Material und sagt: Herr Ministerpräsident, schauen Sie sich an, wie gefährlich das für die CSU werden kann, stoppen Sie die Ermittlungen in Augsburg. Anstatt dass der Ministerpräsident und die Staatskanzlei diese Materialien an die Staatsanwaltschaft und an die Steuerfahndung weitergeben, geben sie sie an das Justizministerium, wo sie dann von der Spitze vergraben werden.

Erst als die Sache im Jahre 2000 öffentlich ruchbar wird, werden diese Materialien der Staatsanwaltschaft in Augsburg und der Steuerfahndung endlich zugänglich gemacht. Auch dazu sagen die Zeugen vor dem Untersuchungsausschuss etwas ganz Eindeutiges aus.

Frau Dr. Pöschl sagte zum Beispiel sinngemäß: „Damals“, also zum damaligen Stand des Ermittlungsverfahrens, „hätte uns das durchaus etwas nützen können.“ Die CSU versucht jetzt immer, den Eindruck zu erwecken: Das hat ja nichts geschadet; das wissen die Ermittler in Augsburg zwischenzeitlich auch. Richtig, zwischenzeitlich wissen sie es. Es geht darum, wer zwischen 1996 und 2000 etwas gewusst hat. Es geht um die Frage, ob der Sachbearbeiter im Justizministerium den Sachverstand hat, auszusortieren, was die Augsburger Ermittler wissen oder nicht wissen. Warum hat man das ihnen nicht gegeben und gesagt: Schaut euch das an? Ich stehe über jedem Verdacht und will selbstverständ

lich keinen Einfluss nehmen. Dies hat man bewusst nicht gemacht. Ich sage: Man hatte Angst, dass vielleicht einige Details drin standen, die die Augsburger zu diesem Zeitpunkt nicht wussten.

(Beifall bei der SPD und beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Wenn ich das, was wir auf fast 100 Seiten zusammengefasst haben, bewerte, steht eines fest: Über jede Maßnahme, einzeln betrachtet, hätte man vielleicht so oder so entscheiden können. Vielleicht ist auch einmal falsch entschieden worden. Jeder Mensch macht Fehler. Wenn ich jedoch die Entscheidungen in der Zusammenschau sehe, stelle ich fest, dass es keine Entscheidung gegeben hat, die die Ermittlungen in Augsburg beschleunigt hätte. Die Entscheidungen der Generalstaatsanwaltschaft und des Justizministeriums haben das Verfahren komplizierter gemacht. Keine Entscheidung war für die Augsburger hilfreich. Die einzelnen Entscheidungen fügen sich zu einem Gesamtbild zusammen: Es ging darum, das Verfahren in Augsburg zu verlangsamen, diesem Verfahren Steine in den Weg zu legen, Sand ins Getriebe zu streuen und den Augsburger Staatsanwälten und der Steuerfahndung möglichst viele Knüppel zwischen die Beine zu werfen. Dieses Bild ergibt sich aus der Gesamtschau aller Einzelsachverhalte.

(Beifall bei der SPD und beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Die Einflussnahmen aus München ergaben sich nicht aus einer sachlich gerechtfertigten Verfahrensleitung, sondern sie hatten immer ein Ziel: Ich kann dieses Ziel nur als politisch bewerten. Zusammenfassend kann ich sagen: Dieser Untersuchungsausschuss hat recht konkrete Ergebnisse auf der Ebene der Beamtenschaft erbracht. Max Strauß wurde vor der Durchsuchung seiner Büroräume gewarnt. Die Zielfahndung „Schreiber“ wurde verschleppt. Die Durchsuchung der CDU-Parteizentrale wurde verhindert. Die Einvernahme von Herrn Dr. Kohl wurde zwei Mal von vorgesetzten Stellen abgelehnt. Beim Beschuldigten Dr. Pfahls wurde der Haftbefehl ohne rechtlichen Grund im Vollzug gestoppt.

Die Generalstaatsanwaltschaft und das Justizministerium haben in allen diesen Fällen versucht, zu vertuschen, dass sie diese Entscheidungen getroffen haben, indem sie Berichte bestellt haben, die einen völlig anderen Inhalt hatten. Dann wurde noch hineingeschrieben: Die Augsburger wollten das nicht. Dieser Untersuchungsausschuss hat bewiesen, dass die Augsburger Staatsanwaltschaft – nicht nur Herr Maier, sondern auch Frau Dr. Pöschl, Herr Weigand, der verstorbene Herr Hillinger sowie die Herren Kindler und Gumpendobler von der Steuerfahndung – sachorientiert gearbeitet und versucht haben, möglichst unkomplizierte Wege zu gehen. Das Justizministerium hat immer versucht, diese Wege durch zusätzliche Steine zu erschweren. Dies ist eine Einflussnahme auf das Ermittlungsverfahren.

(Beifall bei der SPD und beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Widerspruch bei der CSU)

Weder der Justizminister noch der Ministerpräsident wollen von diesen Vorgängen gewusst haben. Der Justizminister und der Ministerpräsident haben sich angeblich mit diesem Ermittlungsverfahren überhaupt nicht beschäftigt. Praktisch täglich wurden Berichte von Augsburg über die Generalstaatsanwaltschaft an das Justizministerium gegeben. Eine Information des Ministers oder des Ministerpräsidenten soll jedoch nie stattgefunden haben. Dies ist das alte System, wie wir es kennen: An den unteren Stellen habe ich die Personen platziert, die mir den Dreck vom Hals halten. Herr Held war nicht umsonst seinerzeit bei Ministerpräsident Franz Josef Strauß zusammen mit dem jetzigen Ministerpräsidenten Dr. Stoiber in der Staatskanzlei. Ich halte es für angezeigt, auf diese Vorgänge zu reagieren. Herr Kollege Huber, vielleicht können Sie dem Herrn Ministerpräsidenten etwas ausrichten. Sie sehen ihn wahrscheinlich öfter als wir im Parlament. Hier ist es etwas schwierig, ihm direkt etwas zu sagen. Ein Ministerpräsident sollte sich nicht nur um den Wahlkampf auf Bundesebene, sondern müsste sich vielmehr um die Zustände in seinem Land, in seinem Landeskriminalamt und in seinem Justizministerium kümmern.

(Beifall bei der SPD und beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Wenn er nicht schnellstens klar Schiff macht, muss man mit Fug und Recht sagen: Das System Strauß und das System Streibl ist zwischenzeitlich zum System Stoiber geworden. Die gleichen Leute sitzen heute noch an den Schaltstellen der Macht. Er hat diese Leute zwar verbal abgelehnt, lässt sie aber tatsächlich an den Stellen sitzen und für sich arbeiten. Dies ist ein Kernergebnis dieses Untersuchungsausschusses.

(Beifall bei der SPD und beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Herr Justizminister, ich fordere Sie auf, die Themen „Aktenführung“ und „Zusammenarbeit der Steuerfahndung mit der Staatsanwaltschaft“, die vor allem in der Dienstbesprechung im Dezember letzten Jahres in Augsburg aufgetreten sind, zu korrigieren. Ich fordere Sie auf, das System der Weisungen und bestellten Berichte abzustellen. Es muss erkennbar sein, wer die einzelnen Entscheidungen trifft und dafür Verantwortung hat. Ich fordere Sie auf, darüber nachzudenken, ob die jetzige Besetzung der Amtsspitze des Justizministeriums mit Herrn Held in diesen Zeiten und nach den Ergebnissen dieses Untersuchungsausschusses noch richtig ist. Diese Forderung richtet sich auch an den Ministerpräsidenten.

(Beifall bei der SPD und beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Eine Diskussion über Herrn Froschauer ist müßig. Er befindet sich jetzt im Ruhestand. Insofern kann ich an dieser Stelle ausnahmsweise mit Ihnen übereinstimmen: Sie haben gesagt, er war immer der Mann an der richtigen Stelle. Ich meine, der Ruhestand ist die richtige Stelle für Herrn Froschauer. Die Generalstaatsanwaltschaft war jedoch sicherlich nicht die richtige Stelle für Herrn Froschauer. Dies hätten Sie erkennen müssen.

(Beifall bei der SPD und beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Herr Innenminister Dr. Beckstein – er ist auch nicht da –, Ihr Landeskriminalamt hat, ausweislich der Aussagen, ein sehr eigenartiges Amtsverständnis. Das hat sich im Zusammenhang mit der Festplatte und bei der Frage gezeigt, ob die Beamten des Landeskriminalamts Hilfsbeamte der Staatsanwaltschaft sind und für die Staatsanwaltschaft eine unterstützende Tätigkeit leisten müssen. Sie müssen gegenüber der Öffentlichkeit unmissverständlich klar machen, dass solche Vorgänge nicht wieder vorkommen dürfen. Herr Ministerpräsident Dr. Stoiber, wenn Sie sich schon ressortübergreifend bis hin zum Haftbefehl gegen Herrn Schreiber informieren lassen wollen, haben Sie zumindest die Aufgabe, in diesen beiden Ministerien für Ordnung zu sorgen. Sie sollten sich mit Herrn Dr. Weiß und Herrn Dr. Beckstein zusammensetzen und diese Punkte umsetzen. In der Öffentlichkeit müssen Sie unmissverständlich klar machen, dass Sie solche Zustände in der bayerischen Justiz in Zukunft nicht mehr dulden werden.

(Beifall bei der SPD und beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ich weiß nicht, wie lange Sie brauchen werden, um diese Zustände zu erkennen und sie abzustellen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Fakten liegen auf den Tisch. Vielleicht findet der Herr Ministerpräsident nach der Wahl im Herbst endlich die Zeit, diese Zustände in der bayerischen Justiz zu beheben. Die nächste Wahl ist ja erst die Landtagswahl im Jahr 2003. Ich möchte ausdrücklich feststellen: Vor Ort strampeln sich Menschen, Staatsanwälte und Steuerfahnder, redlich ab, um ohne Ansehen der Person zu ermitteln. Wenn es aber um politische Namen geht – so das Ergebnis dieses Untersuchungsausschusses –, werden sie von der Spitze des Justizministeriums behindert. Das geschieht jedoch nur, wenn die Personen „die richtige Parteimitgliedschaft“ haben, das heißt, wenn es sich um CSU-Spezln handelt. Es ist Zeit zu handeln.

(Beifall bei der SPD und beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Herr Kollege Maget hat um das Wort gebeten.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir hatten in den letzten Tagen immer wieder auf verschiedene Weise darum gebeten, dass sich der bayerische Ministerpräsident endlich einmal die Mühe macht, an den Sitzungen des Bayerischen Landtags teilzunehmen und seinen Arbeitsplatz aufzusuchen. Man kann bei dem einen oder anderen Sachantrag durchaus fehlen – das ist jederzeit vertretbar und möglich –, aber man kann nicht bei Themen, wie sie jetzt besprochen wurden, unentschuldigt dem Hause fernbleiben.

(Beifall bei der SPD und beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Dies ist eine Unverschämtheit, auch Ihnen und dem Bayerischen Landtag gegenüber. Das lassen wir nicht mehr durchgehen. Das ist unmöglich. Das ist ein unerträgliches Verhalten. (Beifall bei der SPD und beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Deswegen beantrage ich gemäß Artikel 125 unserer Geschäftsordnung das Erscheinen des Ministerpräsidenten und des bayerischen Innenministers im Bayerischen Landtag. Ich bitte, jetzt darüber zu befinden. Alles andere wäre unerträglich und würde das, was Herr Kollege Güller sehr eindrucksvoll ausgeführt hat, zusätzlich untermauern. Ich bitte Sie herzlich einzusehen: Das kann im Bayerischen Landtag nicht so bleiben.

(Beifall bei der SPD und beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Zu einer erwidernden Stellungnahme hat Herr Kollege Herrmann das Wort.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Lieber Herr Kollege Maget, wir haben eigentlich schon die ganzen letzten Tage darauf gewartet, dass ein solcher Antrag irgendwann einmal kommt. Der Inhalt Ihres Begehrens überrascht uns überhaupt nicht. Wie Sie sicherlich festgestellt haben, war der Herr Ministerpräsident zum Beispiel gestern Vormittag mehrere Stunden im Hause.

(Lachen bei der SPD)

Nach meinen Informationen befindet sich der Herr Ministerpräsident zur Zeit an seinem Arbeitsplatz in der Staatskanzlei.

(Frau Radermacher (SPD): Dann soll er halt herkommen! – Weitere Zurufe von der SPD und vom BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Lieber Herr Kollege Maget, ich glaube, dass Sie gerade bei diesem Punkt völlig auf dem falschen Dampfer sind. Der Schlussbericht des Untersuchungsausschusses ist in der parlamentarischen Tradition die Stunde des Parlaments und sozusagen eine parlamentsinterne Angelegenheit.

(Beifall bei der CSU – Maget (SPD): Dann schicken Sie doch den Huber heim – Weitere Zurufe von der SPD und vom BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Es gibt überhaupt keinen zwingenden Grund, dass sich die Staatsregierung an der parlamentsinternen Debatte beteiligt. Natürlich kann die Staatsregierung dabei sein und Vertreter der Staatsregierung können das Wort ergreifen.

(Anhaltende Unruhe)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, es geht hier um einen ganz normalen Antrag über die Zitierung des Ministerpräsidenten. Bei der Aussprache darüber hat jeweils ein Redner das Wort.

(Zuruf des Abgeordneten Dr. Hahnzog (SPD) – Weitere Zurufe von der SPD und vom BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Herr Dr. Hahnzog, vorhin hat Herr Maget das Wort gehabt, konnte reden. Jetzt hat Herr Kollege Herrmann das Wort. Es gibt zwei Redner und nicht mehr. Ich bitte das zur Kenntnis zu nehmen. Gerade diejenigen, die sich immer so auf die Geschäftsordnung berufen, sollten sich an die Geschäftsordnung halten.

(Beifall bei der CSU)

Also noch einmal, Herr Kollege Maget: Das Wesen des Untersuchungsausschusses ist es, einen Fragenkatalog abzuarbeiten. Der Ministerpräsident hat als Zeuge in dem Untersuchungsausschuss ausgesagt. Kollege Güller und Ihre anderen Fraktionskollegen konnten dort ihre Fragen, die sie an den Ministerpräsidenten und an den Innenminister hatten, stellen. Damit hat sich der Untersuchungsausschuss auseinandergesetzt.

Heute aber ist nicht mehr die Stunde, Fragen an die Staatsregierung zu richten, sondern heute diskutiert das Parlament untereinander das Ergebnis dieses Untersuchungsausschusses. Selbstverständlich steht es den Mitgliedern der Staatsregierung frei, sich an dieser Diskussion zu beteiligen. Das Wesen der Schlussdiskussion über den Untersuchungsausschuss ist aber nicht, dass eine Debatte mit der Staatsregierung stattfindet. Deshalb ist hier ein Zitierungsantrag in Bezug auf den Ministerpräsidenten oder den Innenminister völlig fehl am Platze. Die CSU-Fraktion wird diesen Antrag daher heute ablehnen.

(Beifall bei der CSU)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir müssen doch in der Lage sein, über einen normalen Antrag ganz normal zu debattieren. Wir dürfen doch nicht aus dem Drumherum die eigentliche Sache machen. Die eigentliche Thematik liegt doch ganz woanders.