Versorgung mit Zahnersatz“ hat sich die CSU in ihrem unablässigen Treiben, die rot-grüne Bundesregierung anzuschwärzen, irgendwie im Adressaten geirrt.
Denn hier ist nämlich die Selbstverwaltung zuständig. Vielleicht können sich die Abgeordneten der CSU an diese wenden.
Wie man sieht, hat die CSU genügend Möglichkeiten, Einfluss zu nehmen – wir hören ja auch gerade, es gibt eine Bundesinitiative von Frau Ministerin Stewens –, sodass sich dieser Antrag der CSU eindeutig als Schaufensterantrag outet. Sie haben ihn nur gestellt, weil Sie ablenken wollen von Ihren unseligen Sparbeschlüssen und von Ihrer Umstrittenheit in der Landespolitik.
Ich glaube, die rot-grüne Bundesregierung braucht keine göttlichen Ratschlüsse der Bayerischen Staatsregierung.
Jetzt habe ich noch eine ganz kleine Anmerkung zu der Abfassung des Antrags. Die Formulierung war dermaßen unleserlich und unverständlich, dass ich Sie darum bitten würde, sich künftig eines anderen Deutsches zu befleißigen.
Denn wie sich gestern gezeigt hat, kann ja nicht einmal Ihr Finanzminister Faltlhauser diese verwaltungstechnische Sprache lesen und verstehen. Um Missverständnisse wie bei der unsäglichen GruftDebatte zu vermeiden, würde ich Sie bitten, eine andere Sprache zu verwenden.
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Frau Kollegin Ackermann, dass Sie diesen Antrag als einen Schaufensterantrag bezeichnen, zeigt eigentlich sehr deutlich, dass Sie sich mit den Problemen vor Ort überhaupt nicht auseinander gesetzt haben.
Lassen Sie mich doch einmal auf die Umsetzungsschwierigkeiten zu sprechen kommen. Dass das Gesetz gemeinsam von fast allen Parteien ausgehandelt worden ist, ist gar keine Frage.
Dazu bekennen wir uns, und ich stehe auch zu dem Kompromiss. Zum 01.01.2004 wusste aber kein Mensch in dieser Republik, wer Chroniker ist und wer nicht, wem Fahrtkosten bei welcher Krankheit erstattet werden und wem nicht.
Nein, Seehofer ist nicht Bundesgesundheitsminister. Dafür haben wir eine große Behörde, die so etwas vorher klarstellen muss und die die Menschen nicht einfach in eine völlig unsichere Situation hineinlaufen lassen darf.
Wenn wir so etwas in Bayern machen würden, würden Sie uns ganz schön an der Verantwortung packen und nicht sagen: Die Opposition ist verantwortlich. Wo sind wir denn eigentlich? Welcher Logik folgt eigentlich Ihr Denken und Ihr Handeln? Das kann es doch wirklich nicht sein!
(Anhaltende Zurufe des Abgeordneten Dr. Sepp Dürr (GRÜNE) – Dr. Otmar Bernhard (CSU): Das war ein Schuss ins Knie, Herr Kollege!)
Nach dem Schuss ins Knie vielleicht wieder zurück zur Sache: Frau Staatsministerin, kann es sein, dass die von Ihnen und durchaus auch von uns beklagten Unsicherheiten bei Patienten, Ärzten und anderen Leistungserbringern dadurch zustande gekommen sind, dass sich der Gesetzgeber, zu dem auch die Fraktion Ihrer Partei gehört, bei der Formulierung des Gesetzes so unklar ausgedrückt hat, dass sogar die Selbstverwaltung große Schwierigkeiten bei der Auslegung dieses Gesetzes hatte?
Nein, Herr Kollege Wahnschaffe, es gab eine Regelung für Chroniker. Ulla Schmidt und keineswegs der Gesetzgeber hat den Bundesausschuss – darin sitzt die Selbstverwaltung – damit beauftragt, eine neue Chronikerregelung zu definieren. Das hat der Bundesausschuss gemacht. Die Bundesministerin hat dann gesagt, diese Definition sei ihr zu eng gefasst. Dann hat sie dem Bundesausschuss den Auftrag gegeben, eine neue Definition zu ersinnen. Dann musste sich der mittlerweile neu zusammengesetzte Bundesausschuss mit der Chronikerregelung befassen.
Herr Kollege Wahnschaffe, Hand aufs Herz: Ist da wirklich die Opposition schuld? Würden Sie sich diesen Schuh anziehen, wenn ich so handeln würde? – Nein, Sie würden sagen, die Ministerin und das Ministerium seien dafür verantwortlich und keineswegs die Opposition, auch nicht die unklaren Definitionen, die im Gesetz stehen und die vorrangig von den Beamten des Bundesgesundheitsministeriums ausgearbeitet worden sind.
Hier sollte man die Verantwortlichkeiten wirklich klar aufzeigen. Ich sage schlicht und einfach: Das war eine schlampige Vorbereitung.
Nun zum Hintergrund des CSU-Dringlichkeitsantrags: Für die Fahrtkosten haben wir mittlerweile – Gott sei Dank – eine Definition; denn die bisherige Handhabung trifft gerade die Menschen, die das Geld dringend brauchen. Für die Chroniker ist vor kurzem eine Definition vorgestellt worden. Auch bei der Praxisgebühr sind mittlerweile Ausnahmeregelungen auf den Weg gebracht worden; ich denke nur an die bisherigen Unsicherheiten bei der Verantwortlichkeit und beim Inkassorisiko. Die Bundesregierung hätte sich ein großes Tohuwabohu in der
Das gilt für die Bereiche, die der CSU-Antrag anspricht. Das sind die Taschengeldempfänger in den Heimen. Diese Klientel hatte damit große Probleme.
Die Spitzenverbände der Krankenkassen und die kommunalen Spitzenverbände haben gemeinsam eine Lösung erarbeitet, die folgendermaßen aussieht: Die Sozialhilfeträger treten in Vorlage und rechnen monatlich mit den Sozialhilfeempfängern ab. Nun zu den Zahntechnikern – Frau Kollegin Ackermann –, hier muss man die Umsetzung vor Ort im Auge haben. Man muss sich gründliche Gedanken über die Situation der Zahntechniker machen. Da sind bundeseinheitliche Höchstpreise mit einem Verhandlungskorridor von minus 5 % bis plus 5 % festgesetzt worden. Wenn unsere Krankenkassen jetzt – das wird sich in den Verhandlungen ja herausstellen – auf die unterste Grenze gehen, dann müssten die Zahntechniker zu einem Preisniveau arbeiten, das Mitte der Achtzigerjahre galt. Zu diesen Preisen können die Zahntechniker überhaupt nicht arbeiten. Vor diesem Hintergrund stehe ich in intensiven Verhandlungen über Verbesserungen.
Herr Kollege Wahnschaffe, lassen Sie mich noch auf Bonustarife, Selbstbehalt und Selbstbeteiligungstarife zu sprechen kommen. Es ist richtig, dass acht Länder das genehmigt haben.
Nein. Das neunte Land ist Niedersachsen, und Niedersachsen hat lediglich den Bonustarif genehmigt, der auch für gesetzlich Versicherte vorgesehen ist, aber nicht den Selbstbehalt und die Selbstbeteiligungstarife. Darüber müssen wir exakt diskutieren.
Herr Kollege Wahnschaffe, die AOK hat in allen Ländern den Bonustarif eingereicht. Das ist mit Selbstbehalt und Beitragsrückgewährtarifen gekoppelt; das ist genau das Problem. Ich kann das Petitum der AOK ganz gut verstehen, die einen bundeseinheitlichen Tarif haben will vor dem Hintergrund der Mobilität in unserer Gesellschaft. Eines muss man aber sehen: Den bundesunmittelbaren Krankenkassen, zum Beispiel der Techniker-Krankenkasse, wurde Ihr Selbstbehalttarif von Ulla Schmidt für die Pflichtversicherten nicht genehmigt.