Protokoll der Sitzung vom 18.07.2007

Die Sondernutzungserlaubnis nach dem Bayerischen Straßen- und Wegegesetz entfällt, wenn für das gleiche Vorhaben eine Baugenehmigung erforderlich ist. Die Bauaufsichtsbehörde soll in diesem Fall Aufl agen nach Sondernutzungsrecht in ihren Bescheid aufnehmen und die Sondernutzungsgebühr für die betroffene Gemeinde erheben. Ein neues Brandschutzkonzept bietet Erleichterungen für kleine Gebäude und Gebäude mit Zellenbauweise für die Feuerwiderstandsfähigkeit der Bauteile. Die konstruktive Holzverwendung wird für Gebäude mit bis zu fünf Geschossen eröffnet.

Wir haben das Abstandsfl ächenrecht weiter vereinfacht. Bei der grundsätzlichen Beibehaltung der bisherigen Regelung – Tiefe 1 H, also Höhe des Gebäudes, und mindestens 3 Meter – können die Gemeinden durch Satzung optional eine geringere Tiefe von nur 0,4 H vorsehen. Dies soll im Rahmen einer auf vier bis fünf Jahre angelegten Erprobungsphase zunächst so geregelt werden. Wir werden uns dann einen Erfahrungsbericht geben lassen.

Die Zahl der erforderlichen Stellplätze wird weiterhin bauordnungsrechtlich geregelt, und zwar durch Rechtsverordnung, um die Anforderung ablesbar auszugestalten. Gemeinden können weiterhin eigene Stellplatzsatzungen erlassen. Es erfolgt eine Gleichstellung von Realherstellung und Ablösung von Stellplätzen sowie die Beseitigung der mit Recht immer wieder kritisierten Zwangsablösung für sogenannte verbotene Stellplätze.

Wir vermindern die Anforderungen für Aufenthaltsräume und Wohnungen. Einzelne Änderungsanträge der CSUFraktion sind im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens eingebracht, beraten und beschlossen worden. Zum einen werden nun die ursprünglich durch das Ingenieurekammer-Bau-Gesetz geregelten Voraussetzungen für die Eintragung in die Liste der bauvorlageberechtigten Ingenieure in die Bayerische Bauordnung übernommen. Mit einem weiteren Änderungsantrag wollen wir bei langen Grundstücksgrenzen eine größere Grenzbebauung als bisher ermöglichen. So sollen zum Beispiel Garagen und Gartenhäuschen zulässig sein, damit die Grundstücksfl äche besser ausgenutzt werden kann.

Mit dem Änderungsantrag auf Drucksache 15/8320 wird die Raumhöhe in Aufenthaltsräumen geregelt. Eine etwas geringere Höhe in Aufenthaltsräumen in Dachgeschossen soll nicht dadurch erkauft werden, dass in den Gebäudeklassen 1 und 2 höhere Brandschutzanforderungen gestellt werden. Schließlich wird mit dem Änderungsantrag auf Drucksache 15/8321 eine Vereinfachung für Verkaufsstellen des Lebensmittelhandwerks erreicht. Ein Bäcker oder ein Metzger soll künftig ohne Genehmigungsverfahren einen Tisch auf den Bürgersteig stellen dürfen. Dies bedeutet eine Verfahrenserleichterung für diese Betriebe.

Die Änderungsanträge der Opposition sind in den Ausschüssen abgelehnt worden. Nur der mitberatende Ausschuss für Hochschule, Forschung und Kultur hat dem Antrag der GRÜNEN auf Drucksache 15/7995 zugestimmt, wonach das Staatsministerium des Innern im Einvernehmen mit dem Staatsministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst entscheiden solle, soweit durch ein Bauvorhaben Belange des Denkmalschutzes betroffen sind. Eine derartige Regelung in der Bayerischen Bauordnung ist überfl üssig, da bereits in der Geschäftsordnung der Staatsregierung geregelt ist, wie zu verfahren ist, wenn mehrere Häuser beteiligt sind. Dann wird natürlich die Staatsregierung insgesamt darüber zu entscheiden haben.

Schließlich ist außerhalb der Ausschussberatungen ein Änderungsantrag der SPD eingebracht worden, der im Wesentlichen auf eine Eingabe des Bayerischen Feuerwehrverbandes zurückgeht. Wir werden die Nummer 1 dieses Antrags ablehnen. Es werden allerdings entsprechende Verfahrensvorschriften zur Klarstellung an die Architekten ergehen. Wir werden der Nummer 2 des Antrags zustimmen.

Im Übrigen bitte ich entsprechend dem Votum des Verfassungsausschusses, der den Gesetzentwurf endberaten hat, zu beschließen. Ich möchte abschließend sagen, dass dieser Gesetzentwurf die konsequente Fortsetzung der Deregulierung ist, die bereits mit den Bauordnungsnovellen 1994 und 1998 begonnen worden ist, und dass er große Zustimmung gerade auch vonseiten der Architekten gefunden hat.

(Beifall bei der CSU)

Herr Kollege, vielen Dank. Nächste Wortmeldung von Kollegin Dr. Kronawitter.

Herr Präsident, Herr Staatsminister, liebe Kolleginnen und Kollegen! Vieles und vor allem viel Kritisches müsste jetzt aus Sicht unserer Partei zu dieser Novelle gesagt werden, doch zehn Minuten bieten nur Zeit für drei Punkte, auf die ich mich beschränken muss.

Erstens. Wir danken den kommunalen Spitzenverbänden ausdrücklich, auch den Architekten, der Ingenieurekammer-Bau und dem Bayerischen Landesverein für Heimatpfl ege und vielen anderen, dass sie dem ersten Entwurf der Staatsregierung ganz entschieden Widerstand im Verbändeanhörungsverfahren entgegengesetzt haben. Sie haben einen Kompromiss erstritten und man kann sagen, dass sie in einer sehr strittigen Diskussion die Staatsregierung in die Knie gezwungen haben, und zwar bei den Punkten Abstandsfl ächen, Stellplätze und Weiterem mehr. Es bleibt zwar bei den Freistellungsverfahren, aber Kommunen haben jetzt die Möglichkeit, über das Instrument des Bebauungsplans bei bestimmten handwerklichen und gewerblichen Nutzungen ein Genehmigungsverfahren durchzusetzen. Das war vorher nicht vorgesehen.

Die örtlichen Bauvorschriften werden weiter von der Behörde geprüft. Herr Kollege Rotter hat dargestellt, was geprüft wird. Auch das war vorher nicht vorgesehen. Die anerkannten Regeln der Baukunst bleiben wenigstens als Programmsatz erhalten. Zumindest die Kollegen, die damit befasst waren, haben dazu das Brandschreiben des Landesvereins der Heimatpfl ege bekommen. Darin wurde sehr eindringlich dargestellt, warum dieser Programmsatz nicht ausreichend ist, und dass letztendlich die Baukultur in unserem Lande beschädigt wird. Wegen des dramatischen Halleneinsturzes in Bad Reichenhall im Jahr 2005 bleibt uns eine vollständige Privatisierung der gutachterlichen Tätigkeit erspart. Es bleibt so, wie es vorher war. Es ist richtig, dass die Behörde noch mitredet.

Mein zweiter Punkt ist folgender: Der von den Verbänden erstrittene Kompromiss ist verbesserungsbedürftig. Das ist nicht nur die Meinung der Opposition, sondern auch die Meinung von vielen Verbänden. Auch die kommunalen Spitzenverbände haben uns in vielen Punkten dargelegt, wo aus ihrer Sicht noch Handlungsbedarf besteht. Die parlamentarische Beratung, liebe Kolleginnen und Kollegen von der CSU, hätte Ihnen die Chance geboten, diese Vorschläge konstruktiv zu prüfen und weitgehend zu berücksichtigen. Doch in den Beratungen haben Sie keinen Vorschlag des Verbandes, keinen Änderungsantrag der Opposition und keine Petition gelten lassen. Sie taten so, als ob die Bestimmungen des Entwurfs in Stein gemeißelt wären und man nichts mehr ändern könne. Im federführenden Ausschuss haben Sie nur einige redaktionelle Änderungen für notwendig befunden. Wir waren sehr überrascht, als plötzlich Änderungsanträge auftauchten. Ich greife einen heraus: Da wurde die Raumhöhe in Mansarden von 2,40 Meter auf 2,20 Meter reduziert. Wir haben uns gefragt: Welcher Bauträger ist da erfolgreich tätig gewesen?

Herr Kollege Rotter, jetzt haben Sie kleine Zugeständnisse gemacht, aber zunächst haben Sie die Petition des Landesfeuerwehrverbandes zu ergänzenden Regelungen der Rettungswege im Rahmen der Beratung eiskalt beiseite geschoben. Ich habe das von den Kollegen im Kommunalausschuss gehört. Das ist der Grund, warum wir keine andere Möglichkeit mehr gesehen haben, diesem sehr berechtigten Petitum des Landesfeuerwehrverbandes Rechnung zu tragen, außer heute noch einen Änderungsantrag einzureichen. Wie wir heute gehört haben, haben Sie offensichtlich bei einem dringlichen Gespräch gestern Abend ein Teilzugeständnis gemacht. Man kann sagen: Ein bisschen Einsicht haben Sie bei diesem Punkt gezeigt, aber das, was ursprünglich gefordert wurde, ist das Richtige.

Mein dritter Punkt: Unsere Änderungsanträge sind von der Überzeugung getragen, dass es beim Bauen um die Belange der Bürgerinnen und Bürger, deren Wohnsituation und deren Wohnumfeld geht.

Es muss daher menschenfreundlich und qualitätsvoll erfolgen. Bauen hat mit Sicherheit zu tun. Es gilt, voraus

schauend Gefahren abzuwehren, um die öffentliche Sicherheit, das Leben und die Gesundheit der Menschen zu schützen. Bauten prägen das Erscheinungsbild und die Gestalt unserer Städte und Dörfer. Der Verfassungsgrundsatz „Bayern ist ein Kulturstaat“ muss sich auch in unserer Baukultur widerspiegeln.

Schließlich sind wir der Meinung: Wenn die Baubehörde vorher prüft, ist dies allemal besser, als wenn sie nachher prüfen und eventuell bestrafen muss. Ich denke da an das Beispiel der Abstandsfl ächen. Ich kann nicht nachvollziehen, dass die Abstandsfl ächen nicht mehr geprüft werden. Dies hat zur Folge, dass erst jemand baut, und hinterher stellt man fest, dass das Haus an falscher Stelle steht. Muss man das Haus dann abreißen lassen? Wie soll die Baubehörde da als Aufsichtsorgan vorgehen? Der Verzicht auf diese Vorabprüfung ist für mich der falsche Weg.

(Beifall bei der SPD)

Wir sind auch der Meinung, dass eine Baubehörde Partner des Bauherrn sein muss. Ein präventives Begleiten während der Bauplanung ist unserer Meinung nach bauherren- und investitionsfreundlicher, nachbarschaftsausgleichender und allemal kommunalverträglicher.

Ich möchte jetzt noch ein paar unserer Änderungsanträge ansprechen. Wir sind nach wie vor der Meinung, dass die Errichtung von Kinderspielplätzen auf Baugrundstücken für mehrere Wohnungen verlässlich und klar zu regeln ist.

(Johanna Werner-Muggendorfer (SPD): Das gehört zur Familienfreundlichkeit! – Beifall bei der SPD)

Genau! Wir wollten festlegen, dass der Bauherr auch dann für einen Spielplatz verantwortlich bleibt, wenn in unmittelbarer Nähe eine Gemeinschaftsanlage besteht. Er sollte in diesem Fall aus Gründen der Gleichbehandlung mit anderen Bauherren Ablöse leisten und damit den verlangten Spielplatz sozusagen indirekt bereitstellen. Das wäre richtig und gut.

Die von der CSU vorgesehene Lösung bedeutet dagegen Rechtsunsicherheit. Sie trägt dazu bei, dass der Freiraum für Kinder weiter zurückgedrängt wird. Lassen Sie mich festhalten: Krokodilstränen über die wachsende Kinderfeindlichkeit in unserem Land zu vergießen,

(Johanna Werner-Muggendorfer (SPD): Genau!)

aber bei den Bauvorschriften letztlich eine Tendenz zu vertreten, die diese Kinderfeindlichkeit verstärkt, ist der falsche Weg.

(Beifall bei der SPD)

Ich bringe noch ein anderes Beispiel. Auch in Bayern gehören nach unserer Meinung Rauchmelder in Wohnungen.

(Beifall der Abgeordneten Johanna Werner-Mug- gendorfer (SPD))

Die Novellierung der Bayerischen Bauordnung hätte dafür eine Chance geboten. Wir haben in unseren Änderungsantrag den Text der Hessischen Bauordnung übernommen. Dieser Text wurde dort im letzten Jahr eingeführt mit allen Stimmen, auch denjenigen der Union. Aber man glaubt es nicht: Die Einsicht, die die hessischen Unionskollegen hatten, haben wir bei Ihnen nicht erlebt. Vielmehr wurde der Antrag ohne Begründung abgewiesen und ich denke, da hat im Hintergrund möglicherweise der Leitende Ministerialrat Jäde gesagt: Das machen wir nicht, und dann haben die CSU-Kollegen genickt.

Ich will Ihnen noch ein Beispiel bringen. Künftig sollen im Genehmigungsverfahren zwei Meter hohe Mauern um Wohngrundstücke möglich sein.

(Dr. Thomas Beyer (SPD): Diese Politik braucht auch hohe Mauern!)

Stellen Sie sich das einmal vor. Künftig gehen Sie in Wohnsiedlungen zwischen zwei Meter hohen Mauern hindurch. Das ist doch Unsinn. Aber unser Antrag auf Beibehaltung der jetzigen Regelung wurde ebenfalls ohne Begründung abgewiesen. Auch das mussten wir leider erleben.

(Beifall bei der SPD)

Noch ein Punkt. Bezüglich der Werbefl ächen hätten Sie die Musterbauordnung beibehalten sollen. Darin fi ndet sich nämlich eine viel bessere Regelung als das, was Sie jetzt vorschlagen. Des Weiteren hätten wir uns gewünscht, dass bessere Umwelt- und Klimastandards aufgenommen würden. Das wäre eine zeitgemäße Anforderung. Aber auch das ist nicht geschehen.

(Beifall bei der SPD)

Letztendlich haben wir auch noch das Wahlrecht für die Bauherren im gewerblichen Bereich gefordert. Dort ist es, wo es eine Freistellung gibt, vernünftig, wenn die Bauherren ein Baugenehmigungsverfahren beantragen können, denn sie bezahlen letztlich ja auch für die Baugenehmigung. In anderen Bundesländern gibt es das. Dann hätten Bauherren ein Siegel, das die Investitionsfreudigkeit stärkt und Rechtssicherheit bietet. Auch dieses Antragsbegehren wurde abgelehnt, und auch hier habe ich wiederum den Eindruck, dass es Herr Jäde nicht befürwortet hat.

Meine Damen und Herren von der CSU, Sie haben die Chancen nicht genutzt, den Entwurf im parlamentarischen Verfahren deutlich zu verbessern. Ihre Anträge, die Sie dann nach und nach doch noch eingebracht haben,

sind lediglich Einzelreaktionen auf, wie ich vermute, die Wünsche bestimmter Lobbygruppen.

(Johanna Werner-Muggendorfer (SPD): Logisch!)

Sie geben mit der Novelle Ihrer Entstaatlichungsideologie Ausdruck. Sie werden feststellen, dass diese zur Verschlechterung der Wohnqualität und der Baukultur führt. Der typische Charakter unserer Orte wird weiter geschwächt. Überdies kommen diese Vorschriften den Bauherrn teurer zu stehen, als wenn Sie es beim jetzigen Verfahren belassen hätten. Das schlägt dann auch auf die Mieten durch. Wir sehen daher keinen Anlass, der Novelle zuzustimmen.

(Beifall bei der SPD)

Nächte Wortmeldung: Frau Kamm.

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Die Bayerische Bauordnung zu überarbeiten und zu novellieren ist richtig und wichtig, aber die Zielrichtung Ihres Änderungsgesetzes ist falsch, und zwar aus folgenden Gründen:

Sie wollen immer noch stärker auf die Genehmigungsverfahren verzichten und eine Genehmigungsfreistellung bis hin zur Sonderbautengrenze. Sie schaffen damit aber nicht Verwaltungsvereinfachung, wie Sie das behaupten, sondern entziehen stattdessen den Bauherren wie ihren Nachbarn Klarheit und Rechtssicherheit. Sie verkomplizieren und verlängern die Verfahren. Geradezu hanebüchen ist es, wenn Sie behaupten, wie es beispielsweise auf der Homepage des Innenministers steht, dass die Zahl der Baugenehmigungen in Bayern durch diese Änderungen positiv beeinfl usst werden könne.

Sie behaupten, mit immer weniger bauaufsichtlichen Prüfungen und vereinfachten Genehmigungsverfahren die private Verantwortung stärken zu können und zwingen so die Bauherren zu immer mehr Absicherung durch Privatgutachter und Versicherungen. Das, was Sie, Herr Rotter, über die Architekten ausgeführt haben, dass diese das so gut fänden, ist nicht der Fall. Wir haben da sehr gegenteilige Stellungnahmen gehört.

Billiger wird das Bauen für den Bürger dadurch jedenfalls nicht. Für den Bürger bedeutet es keine Vereinfachung und Erleichterung, sondern Mehrkosten, weil er sich selbst um mehrere Fachgenehmigungen kümmern muss und weil keine Koordinierung der verschiedenen Entscheidungen durch das Amt mehr erfolgt. Sie wollen deregulieren und verkennen, dass die Bauordnungsämter bei uns wichtige Servicefunktionen erfüllen. Wer soll denn Ihrer Meinung nach überprüfen, ob neu errichtete Wohnungen die erforderlichen Energiestandards erfüllen, wenn ein Eigeninteresse – das ist in der Regel der Fall bei Investorenprojekten – nicht vorausgesetzt werden kann? Wenn die Bauordnungsämter nicht mehr prüfen, braucht der Wohnungskäufer einen Energiegutachter. Ob dann noch die Klimaschutzziele erfüllt werden können, wenn

selbst das Erreichen der bescheidenen EnEV-Standards überhaupt nicht mehr überprüft wird, ist zu bezweifeln.

Bei Spielplätzen und Fahrradabstellmöglichkeiten – Frau Kronawitter hat schon darauf hingewiesen – verweisen Sie darauf, dass das nicht geregelt werden müsse, weil nicht jeder einen Spielplatz braucht oder ein Fahrrad hat. Sie beharren aber im Gegensatz dazu auch bei Projekten des autofreien Wohnens stets auf der Stellplatzpfl icht. Unser Antrag auf Drucksache 15/7760 – autofreies Wohnen – zielt darauf ab, für diese Projekte zumindest eine reversible Unterschreitung der teueren Pfl icht zur Schaffung von Stellplätzen zu ermöglichen. Auch dieser Antrag wurde leider von Ihnen abgelehnt.

Sie wollen die Abstandsfl ächen im Baubestand weiter reduzieren und entziehen so den Wohngebieten in Verbindung mit der Stellplatzpfl icht bisher noch bestehende Gärten und Grünoasen, in denen Kinder spielen können, Menschen sich erholen können und Bäume der zunehmenden Aufheizung der Luft gerade jetzt auch in den Sommernächten bei dem zunehmenden Klimawandel entgegenwirken können.