Sie wollen die Abstandsfl ächen im Baubestand weiter reduzieren und entziehen so den Wohngebieten in Verbindung mit der Stellplatzpfl icht bisher noch bestehende Gärten und Grünoasen, in denen Kinder spielen können, Menschen sich erholen können und Bäume der zunehmenden Aufheizung der Luft gerade jetzt auch in den Sommernächten bei dem zunehmenden Klimawandel entgegenwirken können.
Für lebenswerte alte Gartenstadtteile bedeutete die von Ihnen anvisierte Reduzierung der Abstandsfl ächen das Ende. Nur der Protest der kommunalen Spitzenverbände konnte verhindern, dass diese Regelung fl ächendeckend eingeführt wird. Sie wird Gott sei Dank nur dort eingeführt, wo Kommunen dies dezidiert beschließen.
Sie haben es gestern verwunderlich gefunden, dass unser Fraktionschef Sepp Dürr ausgeführt hat, dass wir die Partei sind, die die Schönheit Bayerns bewahren möchte.
Aber am Beispiel dieser Gesetzesnovelle zeigt sich wieder: Die Schönheit Bayerns ist nicht gut aufgehoben in Ihren Händen.
Die umfangreichen Einwendungen des Bayerischen Landesvereins für Heimatpfl ege im Hinblick auf Ortsbildverunstaltungen und auf anerkannte Regeln der Baukunst wurden von Ihnen bei den Beratungen beiseite gewischt. Des Weiteren wollen Sie gestrichen haben, dass, soweit Belange des Denkmalschutzes betroffen sind, das Staatsministerium des Inneren im Einvernehmen mit dem Staatsministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst entscheiden soll. Wir fordern Sie auf, weiterhin das Innenministerium sich mit dem Wissenschaftsministerium einigen zu lassen, wenn bei Baugenehmigungen Belange des Denkmalschutzes berührt sind. Wir sagen: Es reicht nicht aus, das im Geschäftsverteilungsplan der Staatsregierung zu regeln, wie Herr Rotter es vorschlägt.
Wir wollen, dass Denkmalschutzangelegenheiten auch in Zukunft auf hochrangiger Ebene geklärt und ernst genommen werden.
Eine weitere namentliche Abstimmung wollen wir zu unserem Antrag 15/7757. Dieser Antrag betrifft den Klimaschutz. Wir wollen erreichen, dass bei all den Gebäuden, wo es einen nennenswerten Restenergiebedarf gibt, ein Anteil von 25 % regenerativer Energien verwendet werden muss.
Im Strombereich haben wir schon wachsende Quoten an regenerativer Energie. Aber im Bereich Heizung und Warmwasser, wo die regenerative Energie oft noch viel wirtschaftlicher bereitzustellen ist, haben wir bis jetzt ganz geringe Quoten. Hier muss etwas getan werden. Daher haben wir diesen Änderungsantrag eingebracht.
40 % der Energie in Bayern wird für Gebäudeheizung und Warmwasserbereitstellung verbraucht. Durch Raumheizung werden im Jahr 2003 rund 22 Mio. Tonnen CO2-Emissionen in Bayern erzeugt, was circa ein Viertel der gesamten CO2Emissionen im Freistaat ausmacht. Durch baulichen Wärmeschutz, effi ziente Heizungs- und Warmwassersysteme und die Nutzung regenerativer Energien kann dieser Energieverbrauch drastisch reduziert werden.
Leider wurde trotz dieser Erkenntnis unser Antrag bei den Beratungen in den Ausschüssen von Ihnen weggewischt. Meine Kolleginnen und Kollegen, beim Klimaschutz handeln Sie nach dem Motto: nicht jetzt, nicht hier, nicht wir. So kann es nicht weitergehen.
Vor zwei Wochen hat sich das Kabinett in BadenWürttemberg auf einen Gesetzentwurf geeinigt, der unserem Antrag in seiner Zielrichtung ähnelt. Er verpfl ichtet die Bauherren zum Bezug von 20 % regenerativer Energien und sieht auch einiges mehr an Ausnahmen vor, als es in unserem Antrag der Fall ist. Aber das Grundprinzip ist dasselbe: Bauherren werden verpfl ichtet, bei nennenswertem Restenergiebedarf auf regenerative Energiequellen zurückzugreifen.
Sie sagen: Hier können wir nicht handeln, hier müsste der Bund handeln. Das ist vorgeschoben. Baden-Württemberg kann handeln. Baden-Württemberg ist jetzt vorn. Würden Sie heute unserem Antrag zustimmen, wäre Bayern vorn. Also: Stimmen Sie unserem Antrag zu! Tun
Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Ich mache diese Zwischenbemerkung nicht nur als Abgeordneter, sondern auch als ehemaliger Einsatzleiter der Berufsfeuerwehr, der 23 Jahre Dienst in der Feuerwehr geleistet hat.
Es geht um die Stellungnahme des Landesfeuerwehrverbandes. Ich kann diese Stellungnahme gut nachvollziehen. Wir haben aus dieser Stellungnahme einen Antrag formuliert, und ich habe heute zu meiner Freude gehört, dass zumindest der zweite Teil von der CSU übernommen und ihm zugestimmt werden soll. Allerdings begreife ich nicht, warum Sie dem ersten Teil, der mindestens genauso wichtig ist, nicht zustimmen und das Ganze über Verwaltungsvorschriften lösen wollen. Ich verstehe zwar, dass Sie sich hart tun, Anträgen der SPD zuzustimmen. Aber ich bitte Sie, zum Wohle der Menschen diesem Antrag zuzustimmen.
Noch kurz zur Rauchmelderpfl icht. Wir versuchen seit Jahren, die Rauchmelderpfl icht über Anträge in der Bayerischen Bauordnung zu verankern. Sie lehnen das jedes Mal ab. In Hessen haben Ihre Kollegen von der CDU – wir haben es schon gehört – dieser Rauchmelderpfl icht zugestimmt. Ich kann nicht begreifen, warum Sie das nicht auch tun.
Praktiker in Ihrer Fraktion haben anscheinend auch versucht, die Rauchmelderpfl icht über Anträge ins Parlament einzubringen. Dieser Antrag ist anscheinend bei Ihnen in der Fraktion wieder einkassiert worden. Sie müssen wissen: Zwei Drittel aller Brandopfer werden in der Nacht, im Schlaf vom Rauch überrascht und fi nden dabei den Tod. Ich begreife deshalb nicht, warum die CSU diesem Antrag nicht zustimmen kann. Ich bitte Sie, diesem Antrag zuzustimmen.
Sie entscheiden heute über den dritten Schritt der Bayerischen Bauordnungsreform. Den ersten Schritt habe ich 1993 auf den Weg gebracht, um ein Zeichen zu setzen: Wir brauchen überall dort weniger Staat, wo Leistungsfähigkeit und Verantwortungsbereitschaft der Privaten gefordert und gefördert werden können, um hoheitliche Vorkontrollen und obrigkeitliche Betreuung entbehrlich zu machen. Wir brauchen dort weniger Staat, weil wir einen starken Staat brauchen, der seine Kernaufgaben effektiv erfüllen kann. Wir brauchen deshalb mehr verantwortete Selbstständigkeit statt bequemer Kaskomentalität.
Dieser ordnungspolitische Ansatz hat sich als Erfolgsgeschichte erwiesen – ganz im Gegensatz zu dem Katastrophenszenarium, das manche Kritiker der Bauordnungsreform seinerzeit prognostiziert hatten. Frau Kollegin Kronawitter, Sie wären im Jahre 1993 noch modern gewesen, heute sind Sie in der deutschlandweiten Bauordnungsdiskussion 15 Jahre zu spät.
Es wird niemanden in der Bauministerkonferenz geben, der Ihre Denkweise auch nur noch ansatzweise vertritt, dass man möglichst alles kontrollieren soll, dass man einen Bebauungsplan macht und dann alles noch einmal kaskomäßig überprüft, dass jedes Einfamilienhaus eine vollständige bauordnungsmäßige Kontrolle braucht.
Herr Staatsminister, können Sie Gründe nennen, die Sie zur dieser Meinung führen? Mein Beitrag und unsere Ausführungen in den Ausschussberatungen können dazu kein Anlass sein. Wir haben sehr differenziert und modifi ziert auf der Basis der bisherigen Rechtslage unsere Position dargestellt. Das, was Sie ausgeführt haben, haben wir mitnichten vertreten.
Sehr verehrte Frau Kollegin, Sie haben aber hier gesprochen. Ich sage: Der Geist, aus dem Sie hier gesprochen haben,
ist der Geist der Neunzigerjahre, nämlich, dass Sie eine Kaskomentalität wollen, dass Sie das Freistellungsver
fahren vom Prinzip her ablehnen und dass Sie Ihre Argumente in einem Obrigkeitsgeist dargelegt haben.
Dabei ist es eine Erfolgsgeschichte. Bis einschließlich April 2007 sind in Bayern 135 739 Wohngebäude im Rahmen der Genehmigungsfreistellung genehmigungsfrei gebaut worden. Das sind 31,51 % aller Wohngebäude. In der Oberpfalz ist dieser Anteil sogar noch deutlich höher. Im Februar 2007 sind in der Oberpfalz 83 % aller Wohngebäude – das ist mehr als vier Fünftel – im Wege der Genehmigungsfreistellung genehmigungsfrei gebaut worden. Natürlich brauchen wir dazu einen Bebauungsplan. Dort, wo es einen Bebauungsplan gibt, können der Bauherr, der Architekt und die Baufi rmen den Bau selbst verantworten.
Frau Kollegin Kamm, zu Ihren Zahlen: Seit Mitte 1994 sind durch die Genehmigungsfreistellung über 104 Millionen Euro an Gebühren gespart worden. Durch das vereinfachte Baugenehmigungsverfahren sind fast 71 Millionen Euro an Gebühren eingespart worden. Insgesamt sind es also 175 Millionen Euro, die an Baugenehmigungsgebühren gespart wurden.