Protokoll der Sitzung vom 18.07.2007

Das müssen Sie also umgekehrt genauso in Kauf nehmen.

(Beifall bei der SPD)

Zu der Frage, wie sozialverträglich die Studiengebühren sind, muss ich der Kollegin Gote recht geben: Studiengebühren können nie sozialverträglich sein. Zum Sicherungsfonds in Bayern, der der Absicherung dienen soll, hat das Bundesverfassungsgericht klar gesagt, dass dies in der Verantwortung des Staates liegt. Sie sollten Gerichtsurteile über die Materie, mit der sich das Wissenschaftsministerium zu befassen hat, gründlich lesen und nicht darüber hinweggehen. Dieser Satz steht nun einmal in dem Urteil und mich wundert, wie schnell Sie bereit sind, juristische Risiken in Ihrem Ministerium in Kauf zu nehmen, bis schlussendlich die Gerichte Ihre Gesetze und Regelungen einkassieren. Das habe ich vorhin schon angemerkt, und ich glaube bestimmt, dass die Popularklage durchgeht; ich gebe ihr eine große Chance.

(Beifall bei der SPD)

Herr Minister Goppel hat noch einmal das Wort.

Vielen Dank für ein paar Hinweise, Kollegin Rupp. Erstens will ich Sie darauf hinweisen, dass wir durch das Bundesverfassungsgericht aufgefordert sind, die Abgaben der jungen Leute staatlich entsprechend abzusichern. Genau dies erfolgt durch das Gesetz und in allen Ländern gleich, die Studienbeiträge erheben, nur bei uns etwas – –

(Adelheid Rupp (SPD): Staatliche Absicherung!)

nur bei uns etwas – –

(Adelheid Rupp (SPD): und nicht die Organisation der Absicherung!)

bei uns etwas – –

(Adelheid Rupp (SPD): Das sind zwei Paar Stiefel!)

bei uns etwas – – Ich hoffe, im Protokoll wird es genauso oft wiederholt, damit man deutlich sieht, dass an der Stelle Unterbrechungsversuche stattfi nden.

Ich will ganz ausdrücklich festhalten: Wir haben vom Bundesverfassungsgericht die Aufl age, das entsprechend abzusichern. Es ist gesichert durch unser Gesetz, und es ist bei uns mehr abgesichert als in allen anderen Län

dern, weil wir die Ausfallbürgschaft durch den Staat übernehmen bzw. erst durch den Fonds und anschließend durch den Staat.

Es gibt bis jetzt kein Urteil in zweiter Instanz. Darum kann ich mich darüber auch nicht entsprechend verbreiten. Ich kann nur über das erstinstanzliche Urteil reden und über die Vorgaben des Verfassungsgerichts, das allerdings vor zwei Jahren, 2005, als wir dort waren, gesagt hat: Studienbeiträge sind bis zur Größenordnung von ungefähr 500 Euro auf jeden Fall rechtmäßig und in Ordnung. Insoweit ist Ihre Argumentation sehr problematisch.

Was Passau angeht, will ich Ihnen zugestehen: Wir haben eine Auswahl entsprechender Berichte bekommen. Der Passauer Bericht war wegen der vorausgegangenen Quisquilien, die wir gemeinsam ausgeräumt haben und bei denen wir dafür gesorgt haben, dass sie nicht stattfi nden, eben nicht fertig. Sie können nicht erwarten, dass ich über etwas berichte, was nicht fertig ist.

(Adelheid Rupp (SPD): Dann kann man das doch reinschreiben!)

Das kann man jedenfalls sagen.

(Adelheid Rupp (SPD): Das steht so nicht drin!)

Entschuldigung, dann fragen Sie halt nach. Man kann auch fragen, wenn man etwas nicht lesen kann. Wenn alles, was Sie zu lesen kriegen, keine Fragen bei Ihnen erzeugt, dann schreibe ich Ihnen in Zukunft mehr. Leider ist es so, dass, wenn ich Ihnen etwas schreibe, anschließend doppelt so viele Fragen kommen. Wenn das an der Sache liegt, da habe ich nichts dagegen.

(Johanna Werner-Muggendorfer (SPD): Oder am Schreiber! – Henning Kaul (CSU): Die Briefe von Herrn Goppel zu lesen ist sehr lehrreich!)

Aber die Behauptung: „Du kannst schreiben“, ist ein bisschen unfähig und unfair.

Vielen Dank, Herr Minister.

Es liegen mir keine weiteren Wortmeldungen mehr vor. Dann ist die Aussprache geschlossen.

Wir kommen zur Abstimmung. Der Abstimmung liegen der Gesetzentwurf auf Drucksache 15/8279 und die Beschlussempfehlung mit Bericht des federführenden Ausschusses für Hochschule, Forschung und Kultur auf Drucksache 15/8647 zugrunde. Der federführende Ausschuss für Hochschule, Forschung und Kultur empfi ehlt die unveränderte Annahme. Wer dem Gesetzentwurf zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – CSUFraktion. Gegenprobe! – SPD-Fraktion, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN. Gibt es Stimmenthaltungen?

(Simone Tolle (GRÜNE): Jetzt!)

Das ist nicht der Fall. Dann ist der Gesetzentwurf in der Zweiten Lesung so angenommen.

Ein Antrag auf Dritte Lesung ist nicht gestellt worden. Wir führen daher gemäß § 56 unserer Geschäftsordnung sofort die Schlussabstimmung durch. Ich schlage wieder vor, in einfacher Form. – Kein Widerspruch.

Wer dem Gesetzentwurf seine Zustimmung geben will, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben. – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Das gleiche Abstimmungsergebnis. Dann ist das Gesetz so angenommen. Es trägt den Titel „Gesetz zur Änderung des Bayerischen Hochschulgesetzes“.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 9 auf:

Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung der Sozialgesetze und des Aufnahmegesetzes (Drucksache 15/8296) – Zweite Lesung –

(Unruhe bei der SPD)

Was ist da für eine Unruhe bei der SPD-Fraktion?

(Zurufe: Wir können Sie nicht verstehen!)

Sie sind wahrscheinlich vom gestrigen Abend noch so geschwächt, dass Sie nicht richtig zuhören können. Das sehe ich ein.

(Heiterkeit)

Ich eröffne die allgemeine Aussprache. Im Ältestenrat wurde eine Redezeit von zehn Minuten pro Fraktion vereinbart.

Erster Redner ist der Kollege Kreuzer.

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Das neue Aufenthaltsgesetz des Bundes ist ein mühsam erzielter Kompromiss, da die Materie vielschichtig ist. Es hat unter anderem eine gesetzliche Bleiberechtsregelung für geduldete Ausländer aufgenommen. Bisher geduldete Ausländer können bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen, beispielsweise einer gewissen Aufenthaltsdauer, je nachdem, ob verheiratet oder Einzelpersonen, bis 31.12.2009 geduldet werden, wenn sie eine Erwerbstätigkeit aufnehmen wollen. Dies bedeutet, die Duldung besteht fort, wenn eine Erwerbstätigkeit bis zu diesem Zeitpunkt aufgenommen wird.

Der Bundesgesetzgeber hat gleichzeitig geregelt, dass solche Ausländer grundsätzlich Leistungen nach Sozialgesetzbuch II – Grundsicherung für Arbeitssuchende –, mit anderen Worten Hartz IV, oder nach Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch Sozialhilfe in Anspruch nehmen können. Gleichzeitig wurde aber geregelt, dass eine Länderöffnungsklausel aufgenommen wird, dass also den Ländern die Option eingeräumt wird, in diesem Zeitraum

weiterhin Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz zu gewähren. Um diese Frage geht es heute.

Die Staatsregierung schlägt vor, von dieser Option Gebrauch zu machen, was dazu führt, dass die Personen weiterhin Leistungen nach dem Asylbewerber-Leistungsgesetz bekommen, also im Regelfall im Wesentlichen Sachleistungen und die Unterbringung in Gemeinschaftsunterkünften.

Wir unterstützen diesen Gesetzentwurf ausdrücklich, und zwar hauptsächlich aus drei Gründen. Wir müssen natürlich dafür sorgen, dass eine entsprechende Anreizfunktion zur Tätigkeitsaufnahme für die Geduldeten vorliegt. Diese ist eher gegeben, wenn das Leistungsniveau nicht auf die Höhe von Hartz IV angehoben wird, sondern auf einem niedrigeren Niveau bleibt.

Zweitens dürfen wir nicht vergessen, dass geduldete Ausländer hier keine Aufenthaltsberechtigung erhalten haben. Es sind Personen, die hier eingereist sind, ohne zum Aufenthalt berechtigt zu sein, und in der Regel nicht abgeschoben werden können, weil das Heimatland sie nicht aufnimmt, ihre Nationalität nicht feststeht oder aus anderen humanitären Gründen.

Dies muss zugrunde gelegt werden, und wir sind nicht der Auffassung – ich sage dies ganz klar –, dass wir in einem solchen Fall die gleichen Leistungen, beispielsweise nach Hartz IV, gewähren sollten wie bei Personen, die jahrzehntelang hier berufstätig gewesen sind, aus dem Arbeitslosengeld herausgefallen sind

(Beifall des Abgeordneten Engelbert Kupka (CSU))

und Hartz IV beziehen. Dies sind nicht die gleichen Voraussetzungen. Wir haben es hier mit Menschen zu tun, die ohne Rechtsanspruch zu uns gekommen sind, und eine Gleichstellung mit Menschen, die jahre- und jahrzehntelang gearbeitet haben, verbietet sich meines Erachtens aus diesen Gründen.

Wir entlasten durch diese Regelung auch unsere Kommunen, die beispielsweise bei Hartz IV mit den entsprechenden Leistungen für Unterkunft usw. zur Kasse gebeten werden. Wir kennen ja die entsprechenden Ausgleichsverhandlungen innerhalb Bayerns deutlich. Wir halsen also diesen Personenkreis kostenmäßig nicht den Kommunen auf, sondern der Freistaat Bayern wird auch weiterhin die Kosten für diese Personen übernehmen.

Ich glaube daher, dass der Weg, der eingeschlagen worden ist, richtig ist. Die Menschen erhalten durch das neue Aufenthaltsgesetz ihre Chance. Das Ziel ist, die Erwerbstätigkeit aufzunehmen. Ihr Lebensunterhalt ist bis dahin gesichert. Weitergehende Zahlungen über dies hinaus, zum Beispiel in der Höhe von Hartz IV, halten wir nicht für gerechtfertigt. Deswegen bitte ich, diesem Gesetzentwurf zuzustimmen.

(Beifall bei Abgeordneten der CSU)

Herr Kollege, vielen Dank. – Nächste Wortmeldung: Herr Kollege Volkmann.