Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! In unserem frei gewählten bayerischen Parlament ist es zulässig, dass man sich gegenseitig Dummheit vorwirft; das ist mir auch egal. Sie müssen sich aber auch vorwerfen lassen, obsessiv zu sein, eine Obsession zu haben.
Wenn Sie Gemeinsamkeiten einfordern, nehme ich Ihnen das nicht ab, weil Sie im gleichen Atemzug schon anfangen zu spalten.
Sie wollen keine Gemeinsamkeit; denn es war Ihnen nie recht, dass Otto Schily einige Ihrer Vorschläge mitgetragen hat. Das war Ihnen nie recht, weil es Ihnen in erster Linie um Parteipolitik ging – auch heute noch und künftig
Zweitens: Weder die Kollegin Schmitt-Bussinger noch ich haben ein Wort über die Qualität des Luftsicherheitsgesetzes gesagt. Kein Wort haben wir davon gesagt. Sie haben uns etwas vorgeworfen, was wir überhaupt nicht gesagt haben. Insidern ist bekannt: Ich war vom Anfang bis zum Ende dieses Gesetzes dagegen und habe es für einen großen Fehler von Rot-Grün gehalten. Ich sage das auch heute. Und ich würde es für einen großen Fehler halten, wenn man das Gesetz neu aufl egen würde.
Worum es Ihnen geht, ist doch, die SPD weichzuklopfen, dass sie Ihrer uralten Forderung endlich zustimmt, die Grenzen zwischen Polizei und Bundeswehr im Inneren aufzuheben. Sie wollen eine andere Republik. Es ist nicht die Republik des Grundgesetzes, die Sie propagieren. Sie wollen etwas anderes.
Sie haben aber keinen Anspruch darauf, dass alle so wie die CSU-Fraktion aus bestimmten Gründen auf die Knie fallen und sagen, jawohl, Herr Beckstein, du hast schon recht. So ist es nicht. Es muss zulässig sein, auch andere Meinungen zu haben. Da wird man von Ihnen natürlich als dumm und blöd beschimpft und es wird gesagt, dass man keine Ahnung habe. Das muss man bei dieser Mehrheit hinnehmen. Aber das bedeutet noch nicht, dass Sie recht haben.
Sie haben völlig recht: Es ist die Verantwortung aller, dass die Leute in Deutschland in Sicherheit leben können. Da haben diejenigen mit Exekutivbefugnissen wie Sie eine höhere Verantwortung als das Parlament. Das wird wohl so sein – oder nicht?
Das nehme ich an. Und es ist auch ganz natürlich, dass diejenigen mit Exekutivbefugnissen immer ein Stückchen mehr an Information haben als die anderen, die darauf angewiesen sind, dass sie die Informationen bekommen.
Daher sage ich noch einmal: Wenn es so ist, wie Sie in der „Bildzeitung“ und landauf, landab jeden Tag behaupten, dann legen Sie doch die Fakten auf den Tisch!
Wieso berufen Sie eigentlich das Parlamentarische Kontrollgremium – PKG – nicht ein – das haben wir doch in Bayern auch – und sagen, Leute, die Sicherheitslage ist
so gefährlich, jetzt müssen wir dieses und jenes machen. Warum tun Sie das nicht? Sie tun es offensichtlich viel lieber in Bierzelten, aber nicht dort, wo es hingehört, und das aus bestimmten Gründen.
Herr Innenminister, es ist schwer erträglich, dass sich die Sozialdemokraten von Ihnen den Vorwurf mangelnder Verantwortung machen lassen müssen. Das ist schwer erträglich. Sie haben auch ein längeres politisches Leben hinter sich und wissen deshalb: Als dieses Land in ganz großer Gefahr war – vor 30 Jahren – das geht derzeit wieder durch die Presse –, da brauchte man keine Grundgesetzänderung, sondern damals haben Sozialdemokraten das getan, was erforderlich war. Damals hat es Sie nicht gebraucht und andere auch nicht.
Herr Kollege Schindler, ich habe in keiner Weise bestritten, dass die Sozialdemokraten in Verantwortung – Otto Schily habe ich beispielsweise mehrfach genannt – das Erforderliche getan haben. Aber es kann nicht richtig sein, dass man dann, wenn man nicht mehr in der Verantwortung ist, das für falsch hält, was man wenige Jahre vorher noch für notwendig gehalten hat.
Es ist unerträglich, wenn diejenigen, die jetzt in der Verantwortung sind, deswegen des Bruchs des Rechtsstaats bezichtigt werden, weil sie dieselben Dinge tun, die vorher von Ihren Vertretern für notwendig gehalten worden sind.
Erste Lesungen zu Gesetzentwürfen, die ohne Aussprache an die jeweils federführenden Ausschüsse überwiesen werden sollen
In der Tagesordnung sind die zur Überweisung anstehenden Gesetzentwürfe aufgeführt. Die Liste enthält zu jedem Gesetzentwurf einen Zuweisungsvorschlag hinsichtlich des als federführend angesehenen Ausschusses.
Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des Bayerischen Tierzuchtgesetzes (Drucksache 15/8807)
Die Fraktionen haben sich darauf verständigt, dass es dazu keine Aussprache und vonseiten der Staatsregierung keine Begründung gibt.
Damit kommen wir zur Beschlussfassung über die Zuweisungen. Wer entsprechend der Liste der Zuweisung zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Die Gegenprobe. – Niemand. Stimmenthaltungen? – Mehrere durch Nichtbeteiligung. Damit ist es so beschlossen.
Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des Gesetzes über die Zuständigkeiten zum Vollzug wirtschaftsrechtlicher Vorschriften und der Bayerischen Bergverordnung (Drs. 15/8794) – Erste Lesung –
Der Gesetzentwurf wird vonseiten der Staatsregierung begründet. Das Wort hat Herr Staatsminister Sinner.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Titel dieses Gesetzes ist ein Zungenbrecher. Ich darf den Gesetzentwurf in Vertretung des Kollegen Huber, der wegen anderer dienstlicher Verpfl ichtungen verhindert ist, vorstellen.
Es geht um den Bergbau. Jeder von uns weiß, wir haben in Bayern Übertagebau, Bentonit, Kaolin, Spezialtone und Quarze. Wir haben auch Untertagebergbau, Anhydritbergbau in Hüttenheim, Graphitbergbau bei Passau, und wir haben vor allen Dingen eine Renaissance in Bereichen, wo bergbautechnische Kenntnisse gefordert sind. Das sind die Gewinnung der Energierohstoffe Öl, Gas und die Geothermie. Wir denken auch an den Ausbau von unterirdischen Gasspeichern. Deswegen ist es notwendig, dass man hier umfassend ausgebildete Ingenieure hat. Einer davon ist der sogenannte Markscheider. Sein Aufgabenfeld ist im Bundesberggesetz geregelt. Wir brauchen eine Umsetzung in bayerisches Recht. Das heißt, was hier gemacht wird, ist eine Festlegung, die wir bisher so nicht hatten, weil der Bedarf nicht da war. Aufgrund des zunehmenden Bedarfs wollen wir das jetzt tun. Es handelt sich um einen speziell ausgebildeten Vermessungsingenieur mit bergtechnischen und geotechnischen Kenntnissen, kurz: Er ist der Notar des Bergbaus, der auch die Risswerke, das heißt die ganze Kartografi e anfertigt und fortführt. Das ist im Interesse der Sicherheit, die gerade im Bergbau eine besondere Rolle spielt, notwendig. Die Voraussetzungen für die Anerken
nung als Markscheider werden hier geregelt. Wir machen kein neues Gesetz, sondern wir bauen auf vorhandenen Vorschriften auf und fügen das in das Gesetz über die Zuständigkeiten zum Vollzug wirtschaftsrechtlicher Vorschriften ein. Das ist das eine.
Das andere, das in diesem Gesetz ebenfalls geregelt wird, ist ein Stück Rechtsetzung, die ich als Europaminister begleitet habe. Zur Zeit der österreichischen Präsidentschaft ist die Idee geboren worden, benachbarten Regionen die Möglichkeit einzuräumen, in einer eigenständigen Rechtspersönlichkeit zusammenzuarbeiten. Notwendig ist eine Zuständigkeitsverordnung, die diesen Europäischen Verbund für territoriale Zusammenarbeit regelt. Dazu könnten sich Nachbarregionen wie zum Beispiel Niederbayern und Oberösterreich oder auch Landkreise zusammenschließen. Es muss eine zuständige Behörde bestimmt werden. Hier ist geregelt, dass aus Gründen der Konzentration die Regierung der Oberpfalz zuständig ist.
Soweit in aller Kürze der Inhalt des vorliegenden Gesetzentwurfs. Ich bitte, dieser Vorlage zuzustimmen und sie in den Ausschüssen wohlwollend zu begleiten.
Ich eröffne die allgemeine Aussprache. Die Redezeit ist fünf Minuten. Erste Wortmeldung: Frau Kollegin Dr. Kronawitter.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrter Herr Minister Sinner, Sie haben dargestellt, dass der Gesetzentwurf das Ziel hat, das Gesetz über die Zuständigkeit zum Vollzug wirtschaftsrechtlicher Vorschriften in zwei Punkten zu ergänzen. Das Markscheidewesen ist sozusagen betroffen, und ich gestehe dem Hohen Haus, dass ich den Inhalt dessen, was da zu regeln ist, erst nachschauen musste. Denn wir sind keine typische Bergbauregion. Deshalb sind uns typische Begriffe nicht so geläufi g. Ich habe festgestellt, Markscheide ist die Grubenfeldgrenze, und die Menschen, die diese Vermessung machen dürfen, sind eben die Markscheider. Der Inhalt selbst ist im Bundesbergbaugesetz geregelt. Aber es bedarf einer behördlichen Anerkennung für die Ausübung dieser Tätigkeit. Also ist es Sache der Länder festzulegen, welche Kriterien notwendig sind, damit jemand als Markscheider zugelassen wird.
In diesem Sinne sind wir damit einverstanden. Ich merke aber an, dass der Gesetzentwurf eigentlich eine Ermächtigung bedeutet und dass in der eigentlichen Verordnung, die die Staatsregierung ohne den Landtag erlassen wird, Genaueres stehen soll. Schon vor diesem Hintergrund bin ich ganz froh, dass in § 53 a des Gesetzentwurfes zumindest festgelegt ist, wann jemand als Markscheider zugelassen werden muss. Es ist auch festgelegt, dass, wenn jemand diese Befähigung nicht in Deutschland erreicht hat, nach dem Äquivalenzprinzip die Person zugelassen werden muss, wenn es eine Gleichwertigkeit gibt. Wir sind also einverstanden, möchten aber doch gerne Kenntnis haben, was in der Verordnung näher geregelt wird.
Herr Minister Sinner, Sie haben auch dargelegt, dass das neue europäische Rechtsinstitut, der Europäische Verbund für territoriale Zusammenarbeit – EVTZ – 2006 in Kraft getreten ist und die entsprechende europäische Verordnung überträgt den 16 Mitgliedsstaaten die Vollzugsaufgaben. Das ist in Ordnung. Ich habe heute herausgefunden, dass die Bundesregierung den Vollzug dieses europäischen Gesetzes weitgehend den Bundesländern überlässt. Also muss Bayern auch handeln. Ich kann nur sagen: Auch künftig werden wir – ob es einen Entbürokratisierungskommissar oder -beauftragten gibt oder nicht – solche Umsetzungen machen müssen mit aller Bürokratie, die letztlich damit verbunden ist. Das sei nur angemerkt.