Protokoll der Sitzung vom 25.09.2007

Herr Minister Sinner, Sie haben auch dargelegt, dass das neue europäische Rechtsinstitut, der Europäische Verbund für territoriale Zusammenarbeit – EVTZ – 2006 in Kraft getreten ist und die entsprechende europäische Verordnung überträgt den 16 Mitgliedsstaaten die Vollzugsaufgaben. Das ist in Ordnung. Ich habe heute herausgefunden, dass die Bundesregierung den Vollzug dieses europäischen Gesetzes weitgehend den Bundesländern überlässt. Also muss Bayern auch handeln. Ich kann nur sagen: Auch künftig werden wir – ob es einen Entbürokratisierungskommissar oder -beauftragten gibt oder nicht – solche Umsetzungen machen müssen mit aller Bürokratie, die letztlich damit verbunden ist. Das sei nur angemerkt.

Bayern wird festlegen müssen, wer die Genehmigungsrechte hat, wer die Zustimmungsrechte und die Kontrollrechte für diese neue europäische Rechtsfi gur hat, die ich als Zweckverband interpretieren würde. Ich schaue Sie an. Nach dem, Herr Minister, was Sie gerade dargestellt haben – Sie haben sich schließlich lange damit befasst – haben Sie eine Interpretation gefunden, die auch in unsere Sprachwelt gut einzufügen ist. Es kann also ein Zweckverband gegründet werden, wenn es zum Beispiel um den Einsatz von EFRE-Mitteln geht, wenn es zum Beispiel grenzüberschreitend um ESF-Mittel geht. Es ist in Ordnung, dass Sie als Vollzugsbehörde die Regierung von der Oberpfalz vorsehen. Sie haben aber nicht schlüssig erklären können, warum die Regierung der Oberpfalz und nicht eine andere. Aber ich denke, dass ist von uns nicht weiter zu bezweifeln.

Beklagen müssen wir aber, dass wir der Staatsregierung wieder nur eine Vollmacht erteilen sollen. Die Erläuterung zum Gesetzentwurf gibt hierzu überhaupt keine Auskünfte. Aufgrund dieser Vollmacht regelt die Staatsregierung dann im Detail das, was ich jetzt im Zusammenhang mit den Genehmigungs-, Zustimmungs- und Kontrollrechten angesprochen habe. Diese Ermächtigung geht mir zu weit. Als ich heute den Entwurf durchgegangen bin, ist mir wieder eingefallen, dass Sie meinen, der bayerische Staat sei die Staatsregierung allein. Ich sage Ihnen, das Parlament hat als weitere Gewalt den gleichen Rang. Deswegen meine ich, dass wir zu dieser Frage genaue Informationen bekommen müssen. Möglicherweise müssen wir uns die aufgrund der Mehrheitsverhältnisse über Schriftliche Anfragen einholen. Ich möchte aber gerne mehr wissen, denn ich glaube, dass der europäische Zweckverband Zukunft haben wird, wenn Europa mehr zusammenwächst. In diesem Sinne werden wir uns bei den Beratungen mit diesem Punkt intensiver befassen und hoffen darauf, dass wir dann die Erklärungen bekommen, die jetzt schriftlich nicht geliefert wurden.

Herr Kollege Rotter.

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Staatsminister Sinner hat eindrucksvoll begründet, warum dieser Gesetzentwurf erforderlich ist.

(Lachen bei der SPD)

Wenn man sich das Vorblatt des Gesetzentwurfs anschaut und sieht, dass es dazu keine Alternativen gibt, ist natürlich klar, dass wir diesem Gesetzentwurf auch zustimmen werden und zustimmen müssen. Sowohl die Anerkennung von Markscheidern als auch die Umsetzung der Verordnung über den Europäischen Verbund für territoriale Zusammenarbeit bedürfen einer rechtlichen Grundlage.

Liebe Frau Kollegin Dr. Kronawitter, ich gestehe zu, dass auch mir der Beruf des Markscheiders vor Einbringung dieses Gesetzentwurfs noch nicht so ganz geläufi g war. Wir wissen nun aber, dass das vor allem für den Bergbau ein sehr wichtiger Beruf ist, und gerade der Bergbau gewinnt in Bayern vor allem aufgrund der boomenden Bohrlöcher und der Erkundung und Nutzung von Geothermie, Erdöl und Erdgas immer mehr an Bedeutung. Auch aus diesem Grund werden wir den Gesetzentwurf sehr eingehend im federführenden Ausschuss für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie beraten. Dabei werden Sie sicher alle Ihre Fragen, die Sie jetzt gestellt haben, wiederholen und dann auch die Antwort darauf erhalten.

(Beifall bei Abgeordneten der CSU)

Nächste Wortmeldung: Frau Kollegin Kamm.

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Es handelt sich um einen Gesetzentwurf, mit dem die Staatsregierung ermächtigt wird, Regelungen zur Zulassung der Tätigkeit von Markscheidern, also von Bergbaunotaren, zu erlassen und auch die Möglichkeiten der internationalen Zusammenarbeit auf diesem Gebiet zu regeln. Wir teilen den Wunsch von Frau Kronawitter, nicht nur die Staatsregierung zu ermächtigen, eine diesbezügliche Verordnung zu erlassen, sondern auch über die Ziele und Inhalte der Verordnung informiert zu werden, Herr Kollege Rotter.

(Beifall bei den GRÜNEN – Dr. Hildegard Krona- witter (SPD): So ist es! – Eberhard Rotter (CSU): Das machen wir auch!)

Mir liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Die Aussprache ist geschlossen. Ich schlage vor, den Gesetzentwurf dem Ausschuss für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie als federführendem Ausschuss zu überweisen. Besteht damit Einverständnis? – Es wird so verfahren.

Die Fraktionen haben sich darauf verständigt, dass der Tagesordnungspunkt 3 c erst um ca. 17.30 Uhr aufgerufen wird, weil der Herr Finanzminister erst zu diesem Zeitpunkt im Hause sein wird.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 3 e auf:

Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des Bayerischen Immissionsschutzgesetzes (Drs. 15/8783) – Erste Lesung –

Der Gesetzentwurf wird vonseiten der Staatsregierung begründet. Das Wort hat Herr Staatssekretär Dr. Bernhard.

Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Die Staatsregierung hat einen Entwurf zur Änderung des Bayerischen Immissionsschutzgesetzes im Landtag eingebracht. Der Entwurf hat zum Ziel, die EU-Umgebungslärmrichtlinie auch in Bayern umzusetzen. Im Bund ist das bereits geschehen.

Wie weit muss die Richtlinie bei uns in Bayern umgesetzt werden? – In einer ersten Stufe sind im Jahr 2007 Lärmkarten für Großfl ughäfen, große Ballungsräume, besonders stark frequentierte Straßen mit mehr als sechs Millionen Kraftfahrzeugen pro Jahr und Haupteisenbahnstrecken mit jährlich mehr als 60 000 Zügen zu erstellen. In Bayern gilt das also für die Großfl ughäfen München und Nürnberg, für die Ballungsräume Augsburg, München und Nürnberg, für ca. 3000 Kilometer Hauptverkehrsstraßen und 800 Kilometer Haupteisenbahnstrecken. 2008 müssen aufgrund dieser Karten Lärmaktionspläne aufgestellt werden.

In einer zweiten Stufe soll die Kartierung und Aktionsplanung auf Ballungsräume mit mehr als 100 000 Einwohnern, auf Hauptverkehrsstraßen mit mehr als 3 Millionen Kraftfahrzeugen und Haupteisenbahnstrecken mit mehr als 30 000 Zügen ausgedehnt werden. Lärmkarten und Aktionspläne sind künftig in einem fünfjährigen Turnus zu überprüfen.

Wer ist für diese Aufgabe zuständig? Bundesgesetzlich ist geregelt, dass die Gemeinden oder, sofern es eine landesrechtliche Regelung gibt, andere Behörden zuständig sind. Bisher gibt es in Bayern keine landesrechtliche Regelung. Grundsätzlich sind also für diese Aufgabe die Kommunen zuständig. Diese Lösung hat eine innere Berechtigung, weil der Lärm primär ein lokales Problem ist.

In Bayern wollen wir aber differenzieren. Die Gemeinden, insbesondere die Ballungsräume, sollen grundsätzlich weiterhin für die Lärmkartierung und Lärmaktionsplanung zuständig sein. Davon abweichend soll durch landesrechtliche Regelung für die überörtlichen Verkehrsträger die Zuständigkeit des Landesamts für Umwelt für die Lärmkartierung festgeschrieben werden. Für die Aktionsplanung sind dann die Regierungen zuständig. Das Landesamt für Umwelt übernimmt also bayernweit die Lärmkartierung für die Großfl ughäfen und für die Autobahnen – auch innerhalb der Ballungsräume. Bei den Haupteisenbahnstecken erfolgt die Kartierung durch das Eisenbahnbundesamt. Die Regierungen sind verantwortlich für die Erstellung der Lärmaktionspläne für Großfl ughäfen, Bundesautobahnen und Haupteisenbahnstrecken.

In der ersten Stufe kartiert das Landesamt für Umwelt anstelle der Gemeinden den Lärm und stellt diese Kartierung dann den Kommunen kostenfrei zur Verfügung. Für die Aktionsplanung sollen Einvernehmensregelungen geschaffen werden, das heißt, keine Ebene wird der anderen eine Aktionsplanung aufdrücken, für die sie dann zuständig sein sollte und die sie fi nanzieren müsse. Wir haben hier größtmögliche Rücksicht genommen und wollen auf diesem Feld auch größtmögliche Flexibilität erreichen.

Zu den fi nanziellen Auswirkungen: Für die Bürger entstehen zunächst keine Kosten, weil zuerst nur eine Zuständigkeit festgeschrieben werden soll. Nach groben Schätzungen gehen wir davon aus, dass bis 2013 Kosten von ca. 15 Millionen Euro für die Lärmkartierung und die Lärmaktionsplanung aufgewandt werden müssen.

Ein wichtiger Punkt danach ist natürlich die Finanzierung konkreter Maßnahmen. Dazu haben wir vom Bund gefordert, dass eine Konferenz zwischen Bund und Ländern einberufen wird, bei der zur Finanzierung Vorschläge erarbeitet werden, damit die Bürger dann auch tatsächlich vor Lärm geschützt werden können.

Zunächst einmal stellt die Lärmkartierung eine große Herausforderung dar. Wir schaffen mit dem Gesetz eine gute Grundlage, um diese Maßnahmen realisieren zu können, um nach der Lärmkartierung und der Aktionsplanung die Bürger an Brennpunkten mit konkreten Maßnahmen schützen zu können. Ich bitte Sie, diesem Gesetz wohlwollend entgegen zu treten und ihm am Ende auch zuzustimmen.

(Beifall bei der CSU)

Ich eröffne damit die allgemeine Aussprache. Es gelten die üblichen fünf Minuten Redezeit. Erste Wortmeldung: Herr Kollege Wörner.

Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Dieser Gesetzentwurf ist notwendig, um EU- und Bundesrecht in Landesrecht umzusetzen. Allerdings stehen im vorliegenden Gesetzentwurf noch einige andere Dinge, zu denen ich von Herrn Staatssekretär Dr. Bernhard nichts gehört habe.

Die Frage ist, ob ein solches Gesetz wichtig und notwendig ist. – Das Gesetz ist notwendig, weil offensichtlich die Einsicht, dass der bestehende Lärm bekämpft werden muss, noch nicht so weit durchgedrungen ist, dass die Länder selbst zu geeigneten Maßnahmen greifen, sondern dass die EU dies richten musste. Schade, weil man Zeit verloren hat, obwohl die Belastungen für die Menschen vorhanden sind. Nichtsdestotrotz muss das Gesetz im Einzelnen beraten werden.

Herr Staatssekretär, zum Belästigungsschutz, der mit den Artikeln 12, 13 und 13 a gestrichen werden soll, haben Sie nichts gesagt, was ich bedauere. Dies heißt, dass Streitigkeiten, die bisher der Staat im Interesse der Bürgerinnen und Bürger zu regeln versucht hat, auf die Schultern der Bürger übertragen werden nach dem

Motto: Rauft euch alleine, und wer das meiste Geld hat, der gewinnt. Ich fi nde es nicht gut, das zu streichen. Diesen Aspekt sollten wir zu anderer Zeit diskutieren. Wir halten die Streichung für falsch.

Im Gesetzesverfahren muss mit Kommunalpolitikern und den jeweils Betroffenen hinterfragt werden, ob die Aufgaben der Kartierung generell auf das Landesamt für Umwelt – LfU – und die der Aktionsplanung an die Regierungen übertragen werden sollen. Dies hätte eventuell den Vorteil, dass das gebündelt erledigt werden könnte und nicht jede Gemeinde eine Bürokratie aufbauen müsste. Da wir ansonsten für Verwaltungsvereinfachung sind, sollten wir die Gedanken darauf richten, weil das LfU die Aufgabe sehr gut erledigen könnte.

Im Übrigen sollen im Artikel 16 b die Worte „Landesentwicklung und Umweltfragen“ durch die Worte „Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz“ ersetzt werden. Ich frage Sie vorweg – weiß aber, dass ich keine Antwort erhalten werde –, ob der Titel zum Zeitpunkt des In-KraftTretens des Gesetzes noch richtig sein wird. Ich habe meine Zweifel. Es könnte sein, dass das Ministerium dann ganz anders heißt. Es wäre spannend gewesen und hätte die Neugierde befriedigt, den neuen Titel im Gesetzestext vorzufi nden.

(Zuruf des Abgeordneten Henning Kaul (CSU))

Wir werden den Gesetzentwurf mit Ihnen zusammen intensiv beraten. Insbesondere der Belästigungsschutz liegt uns am Herzen, den Sie in Richtung Bürger abschieben wollen. Außerdem ist zu prüfen, ob die Zuständigkeiten dort angesiedelt werden könnten, wo die geballte Kompetenz vorhanden ist. Darüber sollten wir diskutieren. Wenn Sie die Kommunen für den Gesetzentwurf gewinnen wollen, müssen wir darüber reden, ob das Land die Kommunen die 8,5 Millionen Euro Kosten alleine schultern lässt oder ob es ihnen unter die Arme greifen will. Gleiches gilt für die Ballungsräume.

(Beifall bei der SPD)

Nächster Redner: Herr Kollege Hintersberger.

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Staatssekretär Dr. Bernhard hat ausgeführt, dass es aufgrund der EU-Umgebungslärmrichtlinie vom 24. Juni 2005 notwendig ist, das Bayerische Immissionsschutzgesetz anzupassen.

Ich denke, es ist unstrittig, dass durch die EU-Umgebungslärmrichtlinie Impulse zum Lärmschutz und für mehr Lebensqualität gegeben werden. Dies wird aufgegriffen. Lassen Sie mich hierzu einige thematische Aspekte nennen.

Grundsätzlich ist es wichtig, was im gesamten Diskussionsbereich nicht vernachlässigt werden soll, dass effektiver Lärmschutz auch dort ansetzt und Lärm dort

bekämpft werden muss, wo er entsteht, nämlich an der Quelle. Dort bekämpfen, wo Lärm entsteht, heißt, dass aktiver Lärmschutz Vorrang vor allen passiven Maßnahmen hat, Ich denke, das ist eine wichtige und grundsätzliche Richtschnur bei der Diskussion über den einen oder anderen Punkt zur Änderung des Verfahrens.

Ein zweiter Aspekt: Im Grundsatz muss gelten: Was technisch machbar ist, muss durch innovative technologische Lösungen auch umgesetzt werden. Dies ist unserer Meinung nach wesentlich effi zienter und nachhaltiger als alle oft vordergründigen aktionistischen ordnungspolitischen Maßnahmen. Auch diesen grundsätzlichen Punkt möchte ich an dieser Stelle festhalten.

Ein dritter Aspekt betrifft einen Einzelpunkt, der mir bei der Lärmreduzierung im verkehrlichen Bereich wichtig erscheint: der Flüsterasphalt. Dadurch können, nicht zuletzt durch die Initiative der Bayerischen Staatsregierung auf verschiedenen Pilotstrecken, sei es in Augsburg, auf der Ringstraße in Ingolstadt, sei es auch auf der A 3 bei Aschaffenburg, nachweislich 7 bis 8 Dezibel eingespart werden, was im Bereich des Lärmschutzes sehr viel ist. Wir müssen einen besonderen Schwerpunkt darauf setzen, mittel- und langfristig Flüsterasphalt verstärkt zu bauen. Ich denke, dass dies ein enges Miteinander von wirtschaftlicher Rentabilität und nachhaltigem Umweltschutz, in diesem Fall Lärmreduzierung, bedeuten würde.

Über die Zuständigkeitsregelung ist bereits gesprochen worden. Selbstverständlich, Herr Kollege Wörner, ist die fi nanzielle Zuteilung sehr wichtig. Es ist überfällig, dass seitens des Bundes die vom Bundesumweltminister schon längst angekündigte Entwicklung des Finanzierungskonzepts Bund/Länder/Kommunen angegangen und umgesetzt wird. Nach meinem Informationsstand ist dies noch nicht einmal mit Gesprächskontakten eingeleitet worden. Es wäre eine wichtige Grundlage für die Planungssicherheit der 600 Gemeinden, die mit ihren Schienen- bzw. Straßenabschnitten betroffen sind.

Bei der Umsetzung ist wichtig und für die CSU-Fraktion Grundlage, dass bei der Novellierung des Bayerischen Immissionsschutzgesetzes ein strikter Maßstab von 1 : 1 gegenüber der EU-Richtlinie eingehalten wird und nicht noch mehr und stärkere Maßnahmen gefordert werden. Von daher bitte ich, diese Vorlage an den zuständigen Umweltausschuss zu überweisen.

(Beifall bei der CSU)

Nächste Rednerin: Frau Kollegin Paulig.

Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Herr Hintersberger, Ihre Mahnung an das Bundesumweltministerium vermittelt den Eindruck, die CSU sei nicht in der Bundesregierung vertreten. Sie fühlen sich offensichtlich immer noch als Opposition aus Bayern.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Wenn Sie wegen der Umsetzung etwas anmahnen müssen, lassen Sie das bitte von Ihren Abgeordneten in den Bundestag, in das Bundeskabinett oder mindestens als Bundesratsinitiative einbringen.