Johannes Hintersberger

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Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, Hohes Haus! Ich sage vorweg, Herr Kollege Wörner: Wir wollen die Ökobilanz sehr wohl haben, aber auf einer Grundlage, die sinnvoll, zielführend, effi zient und redlich ist. Diese Bedingung wird von Ihrem Antrag in allen Teilen nicht erfüllt.
Sie fordern heute eine Ökobilanz seitens der Staatsregierung, die insbesondere Herstellung und Transport der Stützen und Fahrtrassen und die Eingriffe ins Grundwasser innerhalb der Tunneltrasse aufl istet. Herr Kollege Wörner, ich habe Ihnen dies auch im Umweltausschuss sehr genau dargelegt. Das ist nach wie vor ganz klar unsere Haltung. Sie wissen, dass das Planfeststellungsverfahren öffentlich ausgelegt war. Sie wissen, dass das Anhörungsverfahren von Februar bis Juli dieses Jahres sehr intensiv geführt wurde.
Sie wissen, dass die Dinge selbstverständlich offengelegt worden sind und dass darüber offen diskutiert worden ist. Trotzdem wird immer wieder suggeriert, es werde etwas in der geheimen Schublade gehalten und nicht alles der Öffentlichkeit vorgestellt. Das ist nicht redlich, und das ist falsch. Die Dinge sind auf dem Tisch. Wir wollen aber auch, dass dieses Verfahren – das gehört selbstverständlich in dieses Verfahren hinein – unter Berücksichtigung der aktuellen Daten- und Faktenlage abgeschlossen wird. Auf der Grundlage einer Gesamtschau, bei der nicht nur einzelne Aspekte in Bezug auf die Ökobilanz herausgegriffen werden, wird daraus dann ein Stiefel. Erst aus der Gesamtschau heraus wird eine echte, zielführende Ökobilanz zu erstellen sein. Genau das ist die Position meiner Fraktion.
Derzeit übergibt die Regierung von Oberbayern als Trägerin des Planfeststellungsverfahrens – ich denke, Sie wissen das; ich sage es Ihnen noch einmal – die letzten
Berichte zu den einzelnen Planfeststellungsabschnitten an das Eisenbahnbundesamt. Wir gehen davon aus, dass diese Stellungnahmen und die Gesamtschau im ersten Quartal 2008 vorliegen werden. Dann können wir den gesamten Rahmen für diese Ökobilanz abstecken.
Ich habe aber den Eindruck, Herr Kollege Wörner, Sie sind für solche Argumente gar nicht mehr zugänglich. Sie wissen sehr wohl, dass aufgrund des Verkehrsgutachtens, welches aktuell auf dem Tisch liegt, bis zum Jahr 2020 per annum rund 3000 Fahrgäste umsteigen und den Transrapid anstelle von Pkws, mit denen sie Autobahnen befahren würden, nutzen werden. Das sind weit mehr – 40 Prozent, 45 Prozent mehr –, als dies für die sogenannte Express-S-Bahn prognostiziert wird. Das bedeutet: Wenn man das umrechnet, werden CO2Emmissionen im Umfang von rund 20 000 Tonnen per anno – um einen wichtigen Punkt aus der Ökobilanz herauszugreifen – reduziert.
Ich habe den Eindruck, dass Ihr Vorturner, der Münchner Oberbürgermeister, die Losung ausgegeben hat: absolutes Nein aus populistischen Gründen mit Blick auf die Wahlen. Dementsprechend sind heute sachliche Argumente nicht mehr gefragt. Dann, Herr Kollege Wörner, wäre es ein Gebot der Ehrlichkeit, dies auch in diesem Hohen Haus klar darzulegen und zu sagen: Wir wollen diesen Transrapid nicht, oder: Wir dürfen ihn nicht wollen. Ich erspare es mir hier, die Aussagen Ihres Fraktionsvorsitzenden aus dem Plenarprotokoll vom 13. Februar 2003 zu zitieren. Sie kennen das hinreichend.
Wir haben sehr wohl den Eindruck: Sie dürfen nicht mehr wollen, was Sie vor drei Jahren hier intensiv befürwortet haben. Von daher: Sagen Sie das ehrlich. Wir wollen den Transrapid, er macht Sinn, und die Ökobilanz werden wir dann entsprechend angehen, wenn die gesamten Daten und Fakten auf dem Tisch liegen. Den jetzigen Antrag lehnen wir ab.
Herr Kollege Wörner, wenn Sie mir zugehört hätten, dann hätte sich diese Nachfrage erübrigt. Ich habe ganz klar gesagt – Sie können das nachlesen –, dass in den Planfeststellungsunterlagen zum Beispiel auch bezüglich des in Ihrem Antrag angeführten Transportes der Stützen ein sehr umfangreiches Baulogistikkonzept enthalten ist. Es wird von niemandem bestritten, dass erst aus der Gesamtschau der Daten eine Ökobilanz erarbeitet werden kann. Man muss aber diese einzelnen Daten und Fakten erst einmal ordentlich erheben und auf den Tisch bekommen, bevor man eine Ökobilanz – wenn ich den Begriff der Ökobilanz ehrlich und sachlich fundiert betrachte – durch eine Gesamtschau der perspektivischen Überlegungen und Daten erarbeiten kann. Alles andere – so waren meine Aussagen –, Herr Kollege Wörner, ist nicht zielführend. Es ist unredlich, nur einzelne Punkte herauszugreifen, die mir irgendwo in den politischen Kram passen. Das ist nicht unsere Position, und deswegen lehnen wir den Antrag ab.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, Hohes Haus! Frau Kollegin Paulig, wir haben Ihren Dringlichkeitsantrag, der mittlerweile schon ein halbes Jahr auf dem Buckel hat, insgesamt fünfmal in den verschiedene Ausschüssen beraten. Ihr monotones Credo, das Sie immer wieder anstellen nach dem Motto: „Wir wollen mehr, egal woher“, führt allein nicht weiter.
Ich darf noch einmal auf den Antrag eingehen. Wir stimmen darin überein, dass die energetische Gebäudesanierung einen ganz wesentlichen Faktor für CO2-Einsparung zum Klimaschutz bildet.
Dies ist auch nachdrücklich in der Regierungserklärung unseres Ministerpräsidenten vor gut einem Monat deutlich geworden.
Was Ihren Antrag anbelangt, sind wir in einem beieinander, nämlich in der Sinnhaftigkeit der Umsetzung dieser energetischen Sanierung. Da, liebe Kolleginnen und Kollegen der GRÜNEN, kann ich aber in Ihren ersten drei Spiegelstrichen überhaupt nichts Vernünftiges finden. – Schütteln Sie nicht den Kopf, Sie waren in den Ausschusssitzungen
dabei. Wenn Sie im ersten Spiegelstrich den Passivhausstandard für alle staatlichen Neubauten vorgeben, meine Damen und Herren, dann ist dies nicht vernünftig,
dann ist das nicht sinnvoll,
dann ist dies nicht effizient. Und warum nicht? – Auch wenn Sie schreien, haben Sie nicht recht,
weil Sie gerade kontraproduktiv bei der Vielschichtigkeit staatlicher Nutzungen, und staatlicher Funktionen der Immobilien, Gebäuden und Liegenschaften, die eben nicht nur durch die Gebäuderelevanz, sondern sehr stark auch durch die Art der Nutzung in der energetischen Ökobilanz sozusagen definiert werden, diesen Standard vorgeben, der bisher ausschließlich für den Wohnhausbau definiert wird.
Der zweite Punkt: mindestens Energieniedrigstandard. Auch dies ist ein reiner Placebobegriff, der hier, wenn wir ehrlich miteinander sind, nicht umgesetzt werden kann. Wenn ich mir die Zweite Energieeinsparverordnung anschaue, meine Damen und Herren, ist festzustellen, dass wir schon deutlich unter den Standards sind, die dieser Wischiwaschi-Begriff von Niedrigenergiestandards definiert.
Wenn Sie sagen, bei allen anderen energetischen Sanierungen sollten im wesentlichen Umfang dementsprechend erneuerbare Energien eingesetzt werden, ist festzustellen, dass dies umgesetzt wird und im Rahmen Ihres konkreten Antrags außer Schwammigkeit wenig zu bieten hat.
Ihren Antrag zum Nachtragshaushalt besprechen wir dann. Ich denke, die 150 Millionen Euro plus die 40 Millionen Euro, was die energetische Sanierung anbelangt, sprechen im Rahmen der Regierungserklärung und des 18-Punkte-Aktionsprogramms „Energetische Gebäudesanierung“ eine sehr deutliche Sprache,
dass wir dies seitens unserer Politik zu einem deutlichen Schwerpunkt gemacht haben und weiter machen.
Zum Antrag der Kollegen von der SPD ist Folgendes zu sagen: Meine Damen und Herren, auch hier sind wir beieinander, was die energetische Sanierung der staatlichen Gebäude als Schwerpunkt anbelangt. Ich denke allerdings, dass Ihre Forderung nach zusätzlichen Energieberatungen längst umgesetzt ist. 86 Landkreise und kreisfreie Städte haben heute Energieberatungsagenturen. Ich
verweise auf den Internetauftritt der Obersten Baubehörde beim Arbeitskreis „Energieeffizientes Bauen“. Hier, Herr Kollege Rabenstein, haben wir sehr wohl eine weit gefächerte, detaillierte Information auch für den Privatmann, wie man Gebäude sinnvoll und effizient sanieren kann.
Soweit es um ein Kompetenzzentrum geht, das Sie verlangen, muss ich sagen, meine Damen und Herren: Da haben Sie noch nichts von CARMEN in Straubing gehört. Zusammen mit dem LfU haben wir eine ausgesprochen effiziente Einrichtung gerade in dem Punkt, den Sie wollen.
Letzter Satz: Zu Ihrem Hinweis, dass der Gesetzgeber für die Mietparteien Vorgaben machen sollte, stelle ich fest:
Dies ist nicht Aufgabe des Staates. Wir lehnen daher beide Anträge als überflüssig ab.
Frau Kollegin Paulig, meine Damen und Herren, Herr Präsident! Ich habe sehr wohl auf diese Fragen genau geantwortet, ebenfalls im Ausschuss diskutiert. Aber ich mache es gern noch einmal.
Es ist toll – und ich verweise auf andere Beispiele, wie zum Beispiel den Kindergarten in Kempten, der mit Unterstützung des Energie- und Umweltzentrums Allgäu – EZA – in diesem Standard gebaut wurde.
Jetzt weiß ich nicht, Frau Kollegin Paulig: Begreifen Sie es nicht, oder wollen Sie es nicht begreifen?
Wenn wir hier als Grundlage – so Ihr Antrag – für jegliche Ausschreibung eines staatlichen Neubaus diesen Passivhausstandard fordern, werden wir dieser Zielsetzung nicht gerecht.
Warum? Im Passivhausstandard ist festgelegt – jetzt hören Sie doch endlich einmal zu, nachdem Ihnen das nach dem fünfmaligen Vortrag immer noch nicht aufgegangen ist –, dass zum Beispiel ein notwendiger Luftaustausch alle drei bis vier Stunden erfolgen muss.
Dies ist als ein Teil so festgelegt, ob Sie das wollen oder nicht. Sie dürfen sich da nicht auf die Definition eines Passivhausstandards berufen. Von daher gibt es in der Vielschichtigkeit der staatlichen Gebäudenutzung wenige Möglichkeiten, diesem Standard gerecht zu werden. Ich denke an die Labore, an gewerbliche Einrichtungen und andere Gebäudefunktionen im staatlichen Immobilienbereich.
Schauen Sie doch nicht weg, liebe Kolleginnen und Kollegen von den GRÜNEN. Wenn man ins Detail geht, drehen Sie sich einfach um. So können wir nicht diskutieren, meine Damen und Herren.
Gleichwohl begrüßen wir es sehr wohl, wenn in dem einen oder anderen Fall ein solcher Standard auch umgesetzt wird, aber nicht als definitive Grundlage für die Ausschreibung und für den Neubau jeglicher staatlicher Immobilien.
Das Gleiche gilt auch für die anderen im Antrag aufgeworfenen Nutzungsvorschläge.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir machen jetzt keine Replik auf die Regierungserklärung, sondern wir behandeln den Dringlichkeitsantrag. Dieser ist nach unserem Dafürhalten völlig überflüssig.
Selbstverständlich ist es üblich, richtig und notwendig, Datenbasen für politische Entscheidungen über Maßnahmen zu haben. Die haben wir auch und werden sie nutzen. Ich habe gerade erst heute Vormittag telefonische Auskunft über Zahlen – auch was die Energiebilanz anlangt, Frau Kollegin Paulig – für das Jahr 2004 bekommen. Nur ist auch Folgendes klar: Wir müssen abwägen. Frau Kollegin Paulig, Sie haben so vollmundig gesagt, wir bräuchten für unsere Maßnahmen auch eine entsprechende Datenbasis. Wir haben zu entscheiden, ob wir eine belastbare Datenbasis haben wollen, die seriös ist, auf die wir unsere Entscheidungen, auch die
Entscheidungen über Steuergelder stützen können, oder ob wir vorläufige, nicht belastbare Daten als Grundlage nehmen.
Ich denke, es ist schon ein Zeichen verantwortlicher Politik, zu sagen: Wir lassen diese Daten abklären. Das macht nicht irgendeine Fraktion, sondern das macht federführend – das wissen Sie, Frau Kollegin Paulig – das Bayerische Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung. Es kann die Datenbasis federführend, sachlich und seriös abklären.
Frau Kollegin Paulig, Sie haben hier immer wieder Krokodilstränen vergossen. Was Sie gesagt haben, ist immer wieder die gleiche Leier: Man tue nichts, man tue zu wenig, man tue es zu langsam, man komme nicht in die Gänge. Sie haben sich am 18. Juli in der Plenarsitzung darin verrannt, zu sagen, hieraus entstehe eine ideologisch veraltete Energiepolitik. Ich möchte Ihnen vorhalten, dass Sie eine umfangreiche Antwort am 14. August seitens des zuständigen Wirtschaftsministeriums von über fünf Seiten zur Energieversorgung bekommen haben.
Wenn Sie hier eine ehrliche, seriöse Politik machen wollen, dann lese ich Ihnen eine Passage vor, die Sie womöglich nicht gelesen haben. Dann können Sie klar argumentieren, warum für eine seriöse Datengrundlage ein entsprechendes Zeitfenster notwendig ist. Ich zitiere also:
Zusätzlich zu der bayerischen Energiebilanz werden selbstverständlich auch vom Deutschen Institut für Wirtschaftsförderung gemeinsam mit der Arbeitsgemeinschaft „Energiebilanzen“ mit den Methoden der Wirtschaftsforschung zeitnahe Schätzungen zum deutschen Primärenergieverbrauch abgegeben.
Das wird durch Sie pressewirksam vermarktet.
Nein, Herr Präsident.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, das können und wollen wir nicht als Grundlagen für so weitreichende Maßnahmen aufgrund politischer Entscheidung im Bereich der Energiepolitik oder der Klimaschutzpolitik machen.
Eine Aufteilung der Schätzwerte auf die Bundesländer erfolgt nicht. Das heißt, wir greifen hier aus Prognosen und Wirtschaftsforschungsgrundlagen mehr oder weniger willkürlich Zahlen, Daten und Fakten heraus, die uns gerade passen. Sie wollen, wie es Ihr Antrag beabsichtigt, das zur Grundlage weitreichender politischer Entscheidungen machen. Das können Sie ruhig wollen. Wir machen das aber nicht mit. Denn das ist keine Grundlage für eine saubere, seriöse Politik.
Ich zitiere weiter:
Diese Schätzungen führen dann aber auch zu Missverständnissen über die Aktualität der vorliegenden Daten in den Bundesländern, zumal dort in der Regel in vergleichbarer Form nur die auf der amtlichen Statistik basierenden endgültigen Bilanzdaten einschließlich des jeweiligen Primärenergieverbrauchs und keine Vorabschätzwerte veröffentlicht werden.
Dies ist gut so. Das wollen wir auch so.
Im Gegensatz zur amtlichen Statistik werden die Schätzungen des Deutschen Instituts für Wirtschaftsförderung, die ich eben genannt habe, von der „Arbeitsgemeinschaft Energiebilanzen“ regelmäßig revidiert. Dies heißt, dass wir sie nicht zur Grundlage für politische Entscheidungen machen können, wenn wir dementsprechend mittel- und langfristig eine Effizienz in Sachen Klimaschutz erreichen und energiepolitische Entscheidungen treffen wollen. Daher sind wir selbstverständlich mit Ihnen d’accord, wenn Sie sagen, dass wir eine möglichst aktuelle Datenbasis benötigen, aber unter der Maßgabe, dass hier wirklich belastbare Zahlen und Fakten genannt und als Grundlage gegeben werden, um dementsprechend entscheiden zu können. Dieser Antrag ist daher überflüssig. Wir lehnen ihn ab.
Meine Damen und Herren, liebe Kollegin Paulig! Ich habe hier eindeutig zitiert, ob wir aktuelle Daten oder eine dementsprechend seriöse Datenbasis haben. Es ist uns wichtig, dass wir hier belastbare Daten haben.
Frau Paulig, da können Sie noch so mit dem Kopf schütteln. Wenn Sie dies nicht wollen, dann sagen Sie, dass Sie keine belastbaren Daten wollen. Dann ist es in Ordnung, und ich nehme es so zur Kenntnis. Dies ist allerdings nicht der Standpunkt, den wir hier vertreten. Ich sage Ihnen heute, dass wir in wenigen Wochen – so die Auskunft von heute Vormittag – auch im Printbereich diese aktuellsten Zahlen haben. Im Internet haben wir bereits einige Zahlenreihen von 2004 vorliegen. Dies ist wirklich nicht das Niveau, auf dem wir hier diskutieren.
Wir brauchen diese Zahlen. Wir sind auch da beieinander, wenn Sie fordern, dass wir sie möglichst aktuell bekommen. Es ist wichtig, dass wir belastbares Zahlenmaterial haben. Darauf legen wir Wert. Diese Zahlen sind unter der Federführung des Landesamtes für Statistik und Datenverarbeitung derzeit wohl in der Endabstimmung. Damit haben wir auch die Grundlage für politische Entscheidungen. Wegen 14 Tagen hin oder her werden wir in keinster Weise große Diskussionen führen.
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Staatssekretär Dr. Bernhard hat ausgeführt, dass es aufgrund der EU-Umgebungslärmrichtlinie vom 24. Juni 2005 notwendig ist, das Bayerische Immissionsschutzgesetz anzupassen.
Ich denke, es ist unstrittig, dass durch die EU-Umgebungslärmrichtlinie Impulse zum Lärmschutz und für mehr Lebensqualität gegeben werden. Dies wird aufgegriffen. Lassen Sie mich hierzu einige thematische Aspekte nennen.
Grundsätzlich ist es wichtig, was im gesamten Diskussionsbereich nicht vernachlässigt werden soll, dass effektiver Lärmschutz auch dort ansetzt und Lärm dort
bekämpft werden muss, wo er entsteht, nämlich an der Quelle. Dort bekämpfen, wo Lärm entsteht, heißt, dass aktiver Lärmschutz Vorrang vor allen passiven Maßnahmen hat, Ich denke, das ist eine wichtige und grundsätzliche Richtschnur bei der Diskussion über den einen oder anderen Punkt zur Änderung des Verfahrens.
Ein zweiter Aspekt: Im Grundsatz muss gelten: Was technisch machbar ist, muss durch innovative technologische Lösungen auch umgesetzt werden. Dies ist unserer Meinung nach wesentlich effi zienter und nachhaltiger als alle oft vordergründigen aktionistischen ordnungspolitischen Maßnahmen. Auch diesen grundsätzlichen Punkt möchte ich an dieser Stelle festhalten.
Ein dritter Aspekt betrifft einen Einzelpunkt, der mir bei der Lärmreduzierung im verkehrlichen Bereich wichtig erscheint: der Flüsterasphalt. Dadurch können, nicht zuletzt durch die Initiative der Bayerischen Staatsregierung auf verschiedenen Pilotstrecken, sei es in Augsburg, auf der Ringstraße in Ingolstadt, sei es auch auf der A 3 bei Aschaffenburg, nachweislich 7 bis 8 Dezibel eingespart werden, was im Bereich des Lärmschutzes sehr viel ist. Wir müssen einen besonderen Schwerpunkt darauf setzen, mittel- und langfristig Flüsterasphalt verstärkt zu bauen. Ich denke, dass dies ein enges Miteinander von wirtschaftlicher Rentabilität und nachhaltigem Umweltschutz, in diesem Fall Lärmreduzierung, bedeuten würde.
Über die Zuständigkeitsregelung ist bereits gesprochen worden. Selbstverständlich, Herr Kollege Wörner, ist die fi nanzielle Zuteilung sehr wichtig. Es ist überfällig, dass seitens des Bundes die vom Bundesumweltminister schon längst angekündigte Entwicklung des Finanzierungskonzepts Bund/Länder/Kommunen angegangen und umgesetzt wird. Nach meinem Informationsstand ist dies noch nicht einmal mit Gesprächskontakten eingeleitet worden. Es wäre eine wichtige Grundlage für die Planungssicherheit der 600 Gemeinden, die mit ihren Schienen- bzw. Straßenabschnitten betroffen sind.
Bei der Umsetzung ist wichtig und für die CSU-Fraktion Grundlage, dass bei der Novellierung des Bayerischen Immissionsschutzgesetzes ein strikter Maßstab von 1 : 1 gegenüber der EU-Richtlinie eingehalten wird und nicht noch mehr und stärkere Maßnahmen gefordert werden. Von daher bitte ich, diese Vorlage an den zuständigen Umweltausschuss zu überweisen.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, Hohes Haus! Ich bin in der Tat überrascht, aber nicht, weil Kollege Wörner nicht anwesend ist, sondern weil dieser Antrag heute auf der Tagesordnung steht. Ich bin deshalb überrascht und verwundert, weil am 24. Mai im Umweltausschuss dieser Antrag sehr intensiv besprochen wurde und insbesondere durch einen eingehenden Sachvortrag des Vertreters des Landwirtschaftsministeriums klar, kompetent und mit Zahlen und Daten widerlegt und zurückgewiesen worden ist. Deshalb bin ich überrascht.
Wenn hier neue, zusätzliche Aspekte zum Antrag aufgenommen sind, dann wäre es gut, wenn der Kollege Wörner vielleicht doch noch vorher spräche. Ansonsten kann ich mich ausschließlich auf diesen Antrag beziehen, in dem Sie auf die Mindestanforderungen bei einer Förderung biogener nachwachsender Rohstoffe eingehen.
Aber dies ist, wie ich schon gesagt habe, schlichtweg falsch. Sie unterstellen, dass es hier letztlich keine Mindestanforderungen gebe und die Erzeugung nachwach
sender Rohstoffe und die Erzeugung von Nahrungsmitteln unterschiedlich geregelt sei.
Sie verfallen sogar auf einen absolut unpassenden Ausdruck – ich weiß nicht, ob Sie es waren, Kollege Wörner, oder der Kollege Müller – und sprechen von sogenannten „Schutz- und Schmutzfl ächen“. Das ist absoluter Unsinn. Ich möchte kurz darauf eingehen und dazu einige Aspekte nennen.
Es gibt einschlägige Bestimmungen insbesondere in der Düngemittelverordnung, im Düngemittelgesetz, im Pfl anzenschutzgesetz, in der Pfl anzenschutzanwendungsverordnung, im Bodenschutzgesetz und im Naturschutzgesetz, die eindeutig und klar regeln, dass die Erzeugung von nachwachsenden Rohstoffen genauso an das Fachrecht gebunden ist wie die Erzeugung von Rohstoffen für Nahrungsmittel und die Erzeugung von Nahrungsmitteln selbst. Ich denke, das ist der entscheidende Punkt. Daher können Sie in keiner Weise so tun, als ob im Bereich der biogenen Energieerzeugung keine verpfl ichtenden Standards vorlägen. Dies zeugt entweder von Unkenntnis, von Scheinheiligkeit oder von Unredlichkeit. Daher entbehrt dieser Antrag jeglicher Grundlage.
Wenn Sie heute – das ist oberster Grundsatz – auf unseren Äckern etwas anbauen, dann muss das jederzeit auch für Nahrungszwecke einsetzbar sein. Dies gilt für Weizen, den die Ethanolfabrik nutzt, der aber auch zum Backen verwendbar sein muss, genauso wie für Mais, der in den Silos einer großen Biogasanlage lagert und jederzeit als Rinderfutter einsetzbar sein muss. Das Gleiche gilt auch für Raps, der zu Biodiesel verarbeitet wird, der aber in Bezug auf Qualität und Standards für die Herstellung von Margarine ebenfalls verwendbar sein muss.
Es ist dabei auch eigenartig, um es gelinde auszudrücken, dass die Kollegen der SPD einen Antrag am 30.10.2006 eingebracht haben, um die Förderung biogener Rohstoffe und Anreize zur Markteinführung biogener nachwachsender Rohstoffe zu unterstützen und zusätzlich 2 Millionen Euro fordern. Ein halbes Jahr vorher haben die GRÜNEN einen ähnlichen Antrag gestellt. Heute wollen Sie mit dem Antrag die Förderung zurückweisen. Dies passt nicht zusammen. Der Antrag geht ins Leere. Er ist unbegründet, und daher wird er von unserer Seite zurückgewiesen.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Auf der Grundlage der Luftqualitätsrahmenrichtlinie der Europäischen Union, konkret dargestellt in der sogenannten Feinstaubrichtlinie, soll die Feinstaubsituation insgesamt, besonders aber in den großen Städten deutlich verbessert werden. Laut Emissionskataster unseres Bayerischen Landesamtes für Umwelt stellt dabei der Verkehr insgesamt mit 38 % den großen Verursacher von Feinstäuben insbesondere in Ballungsräumen dar. Davon wiederum entfällt auf den Straßenverkehr ein Anteil von über 63 %.
Aus diesem Grund wurden seit 2004 sehr intensiv und engagiert Luftreinhaltepläne im Verbund mit Aktionsplänen in den großen bayerischen Städten aufgestellt und weiterentwickelt. Dabei sollen unter anderem Umweltzonen in den innerstädtischen Bereichen mit
dem Ziel eingerichtet werden, Fahrzeuge, die Feinstaub emittieren, auszusperren, um an neuralgischen Punkten die Feinstaubimmission zu reduzieren, die unstrittigerweise eine besondere Gesundheitsgefährdung für die Atemwege darstellt. Die dafür notwendige Kennzeichnungsverordnung ist einheitlich vom Bund zu erlassen.
Diese Maßnahmen werden von uns voll unterstützt, soweit sie sinnvoll, effi zient und insgesamt glaubhaft sind. Wir wollen somit gerade auch den Einsatz, die Weiterentwicklung und die Anwendung von innovativen Technologien am und im Auto fördern, forcieren und mit anstoßen. Ich denke hier insbesondere an die Nachrüstung mit Rußpartikelfi ltern. Ich habe letzte Woche dazu gelesen, wenn es gelänge, die Nachrüstung der DieselPkws und der Diesel-Kleinnutzfahrzeuge steuerneutral zu ermöglichen, was letzte Woche im Bundestag beschlossen wurde, würde dies per annum eine Reduzierung der emittierten Feinstäube mit Rußpartikeln um 17 000 Tonnen bedeuten.
Ziel muss es sein, durch den effi zienten Einsatz von innovativen Umwelttechnologien eine echte, nachhaltige Reduzierung der Feinstäube zu erreichen. Wir wollen aber nicht, dass dafür ein zusätzlicher bürokratischer Verwaltungsapparat aufgebaut wird. Meine Damen und Herren, dies ist nicht unsere Zielsetzung. Genauso wenig wollen wir vordergründige Verbote, die unterm Strich keine echte Verbesserung der Feinstaubbelastung bringen.
Genau hier setzt unser Dringlichkeitsantrag an. Es kann nicht sein, dass Benzin-Pkws mit geregeltem Katalysator, die unbestreitbar keinen Feinstaub ausstoßen, mit den echten Dreckschleudern gleichgestellt werden, die wirklich Feinstaub emittieren. Das passt nicht zusammen. Benzin-Pkws mit Katalysator nach US-Norm, auch die sogenannten Katalysatoren der ersten Generation, hat der Bund bisher in die Schadstoffgruppe 1 eingeordnet. Das heißt, dass diese Fahrzeuge nicht in die von den Städten eingerichteten Umweltzonen fahren dürfen, obwohl sie keinen Feinstaub ausstoßen und ihre Stickoxid-Emissionen mit denen der Euro-1-Benzin-Fahrzeuge vergleichbar sind. Meine Damen und Herren, keine Feinstäube und trotzdem Fahrverbot, das macht keinen Sinn.
Solche Vorgaben sind letztlich auch gegenüber den Menschen unglaubhaft und gefährden das Ziel der gesamten Verordnung und aller Maßnahmen. Unser Dringlichkeitsantrag zielt deshalb in die Richtung, dass der Bund die Kennzeichnungsverordnung für die Pkw-Typen, die ich genannt habe – mit Benzinmotor und geregeltem Katalysator –, erweitert und diese in die Umweltzonen einfahren lässt. Es ist absolut unsinnig, wenn hier auf Einzelmaßnahmen verwiesen wird. Allein hier in München müssten für über 20 000 Pkws Einzelverordnungen ausgegeben werden. In Augsburg wären etwa 10 000 Fahrzeuge betroffen. Wenn das mit Einzelverordnungen geregelt werden soll, kann sich jeder ausrechnen, welchen zusätzlichen Verwaltungswust das ergäbe. Wir brauchen deshalb eine einheitliche Regelung. Wir wollen
eine Erweiterung der Kennzeichnungsverordnung: Alle Fahrzeuge mit Benzinmotor und geregeltem Katalysator sollen freie Fahrt in den Umweltzonen erhalten.
Darüber hinaus fordern wir die Staatsregierung auf, sich für eine sachgerechte und praktikable Lösung für historische Oldtimer einzusetzen.
Meine Damen und Herren, ich habe gehört, dass das Bundesverkehrsministerium und das Bundesumweltministerium gestern die ersten Signale in Richtung einer Erweiterung der Kennzeichnungsverordnung gegeben haben. Das ist gut und wird von unserer Seite unterstützt, doch wir denken, wir brauchen nicht nur Signale, sondern eine schnelle Durchführung dieser Vorgaben. Das soll durch unseren Antrag unterstützt werden. Ich bitte deshalb um Zustimmung zu diesem sinnvollen Antrag.
Frau Präsidentin, Herr Staatsminister, liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Staatsminister, Sie haben vorhin bereits klargemacht, dass Sie das Vorhaben der EU-Kommission, die KohlendioxidEmissionen im Kraftfahrzeugbereich bis zum Jahr 2012 auf 120 bzw. 130 Gramm Kohlendioxid pro Kilometer zu reduzieren, positiv aufnehmen und unterstützen.
Ich möchte Sie fragen, welche Rolle hierbei die modernen, zukunftsweisenden Antriebstechnologien spielen,
angefangen vom Wasserstoff über Hybrid bis zum Gasantrieb und welche Impulse, liebe Kolleginnen und Kollegen, hierbei seitens der Staatsregierung für die Infrastruktur
gegeben werden, um ein breites, fl ächendeckendes Infrastrukturnetz für diese neuen Antriebstechnologien und ihre Anwendung in der Breite zu schaffen.
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Kollegin Paulig, es ist doch völlig unstrittig, dass die Energiefrage eine der zentralen ökologischen und ökonomischen Herausforderungen heute und morgen darstellt. Auch die Notwendigkeit von Energieeinsparungen ist unstrittig.
Machen Sie doch daher aus unstrittigen gemeinsamen Anliegen nicht immer einen Popanz.
Selbstverständlich ist es auch unstrittig, dass Energieeinsparungen bei öffentlichen Gebäuden eine wesentliche Rolle spielen, weil ein Viertel der Energie heute in diesem Bereich verbraucht wird. Neben der Effi zienzsteigerung bei den technischen Anlagen ist vor allem die Verringerung des Energiebedarfs im Gebäudebestand eines der größten Energieeinsparpotenziale. Das ist unstrittig.
Entscheidend ist, dass wir die energetische Sanierung des Gebäudebestands als ein wichtiges Aufgaben- und Handlungsfeld betrachten, und zwar hinsichtlich der Energie- und CO2-Einsparpotenziale. Liebe Kollegin von den GRÜNEN, deshalb haben wir in den letzten Jahren – und diesen Aspekt wollen Sie nicht sehen – diese Aufgaben engagiert angepackt und viele Maßnahmen bereits wirksam durchgeführt.
Es steht außer Frage, dass es dabei nicht bleiben darf und zusätzliche Maßnahmen ergriffen werden müssen. Frau Kollegin Paulig, Sie verstehen es hervorragend, durch Ihre Anträge und Redebeiträge ein solches Thema gegenüber den Menschen, die im Einzelfall ebenfalls solche Maßnahmen durchführen wollen und müssen, als absolut unglaubwürdig erscheinen zu lassen. Sie zerreden derartige gemeinsame Maßnahmen immer wieder und stellen damit das gesamte Bemühen infrage. Warum? – Ich will kurz vier Aufgabenfelder exemplarisch darstellen, auf denen in den letzten fünf bis sechs Jahren sehr wohl Energie- und CO2-Einsparmaßnahmen durchgeführt worden sind.
Erstens. Gerade in den Koalitionsverhandlungen zwischen Union und SPD hat sich Bayern dafür stark gemacht, dass das Gebäudesanierungsprogramm der Kreditanstalt für Wiederaufbau auf insgesamt 5,6 Milliarden Euro für vier Jahre erheblich aufgestockt worden ist. Die Aufstockung dieses Programms geht auf einen wesentlichen Impuls des Freistaates Bayern zurück. Es dient nicht nur der Umwelt- und Ressourcenschonung, sondern gibt auch durch die zusätzlichen Investitionen der Wirtschaft, insbesondere dem mittelständischen Handwerk, spürbare Impulse. Es dient daher auch der Sicherung von Arbeitsplätzen in der Region.
Kollege Dürr, es ist richtig, das ist ein Umweltprogramm des Bundes. Gerade der Freistaat nimmt aber bei der Vergabe der Mittel dieses KfW-Programms einen Spitzenplatz ein.
Die meisten Mittel aus diesem Programm werden in Bayern vergeben.
Gut ein Drittel aller Solarkollektoren in der Bundesrepublik wird mittlerweile in Bayern installiert. Ob Ihnen das passt oder nicht, das ist eine Tatsache.
Man kann also nicht so tun, als wäre hier in Bayern ein weißer Fleck.
Zweitens. Mit der Fortsetzung des CO2-Minderungsprogramms für kommunale Liegenschaften
wird der Freistaat Bayern den Anreiz für Städte und Kommunen weiterhin verstärken, durch Energieeinsparmaßnahmen einen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten.
In den letzten sechs Jahren sind dementsprechende Maßnahmen in den bayerischen Kommunen und Städten mit 2,8 Millionen Euro über dieses Programm gefördert worden.
Ein dritter Punkt. Was die staatlichen Liegenschaften anbelangt, meine Damen und Herren, so ist bei den Verbrauchszahlen aller 6000 energierelevanten staatlichen Liegenschaften selbstverständlich, was Sie in Ihrem Antrag als neuen Antragsimpuls darstellen und in der Begründung ausführen, dass nämlich kontinuierlich Erfassungen erhoben, analysiert, Verbesserungsvorschläge erarbeitet und umgesetzt werden. Tun Sie nicht so – das ist das Fadenscheinige an Ihrem Antrag –, als ob nichts getan worden wäre, als ob hier ein weißer Fleck auf der bayerischen Umweltschutzlandkarte wäre. Das ist nicht redlich, das ist nicht ehrlich, das ist falsch. Sie erweisen dem gemeinsamen Bemühen einen Bärendienst, wenn Sie mit solchen Verlautbarungen in der Öffentlichkeit einen unguten Zwiespalt fördern.
Lassen Sie mich diese zwei Maßnahmen noch ausführen.
Seit Ende der Neunzigerjahre wurden in diesem Bereich 90 Millionen Euro ausschließlich in die energetische Sanierung der staatlichen Liegenschaften investiert.
Für alles Weitere verweise ich auf den 4. Energiebericht der Bayerischen Staatlichen Hochbauverwaltung. Lesen Sie den Bericht von Ende 2005. Dort werden sehr ausführ
lich die verschiedenen Maßnahmen und Auswirkungen sowie das Einsparpotenzial beim CO2 dargestellt.
Ein vierter Punkt. Auch zum Einsatz regenerativer Energien in staatlichen Gebäuden verbreiten Sie, dass in diesem Bereich nichts getan werde. Lassen Sie mich die folgenden Punkte nennen: Bis heute wurden in den letzten Jahren über 150 solarthermische Anlagen mit einem CO2-Einsparungspotenzial von circa 1700 Tonnen per annum, rund 160 Fotovoltaikanlagen, CO2-Einsparung rund 960 000 Tonnen pro Jahr, rund 90 Biomasseanlagen, CO2-Einsparung 3300 Tonnen pro Jahr, auf den Weg gebracht.
Hören Sie zu, lesen Sie die Zahlen nach. Sie wurden am 20.11.2006 aktualisiert und im Ausschuss für Umwelt und Verbraucherschutz und im Ausschuss für Kommunale Fragen und Innere Sicherheit schriftlich vorgelegt.
Sie suggerieren der Öffentlichkeit, als würde nichts passieren. Das ist polemisch, fadenscheinig und unglaubwürdig. Ich möchte das in einzelnen exemplarischen Zahlen auf den Punkt bringen, auch wenn Ihnen das nicht passt.
Weiter wurden 17 Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen mit einem Energieertrag von 380 000 Megawattstunden per annum auf den Weg gebracht.
Man kann nicht so tun, als wären diese Dinge nicht existent, als ob es keine aktiven, effi zienten, engagierten Möglichkeiten gebe.
In der Auffassung, dass dies, liebe Kollegin Paulig, vor dem Hintergrund der massiven Klimaveränderungen, die wir heute in der Aktuellen Stunde zum Thema gemacht haben, zu wenig ist, sind wir einig. Das Thema im Rahmen einer soliden und umsetzbaren Maßnahmenpolitik aufzugreifen, ist im Endeffekt die seriöse und redliche Aufgabe, die wir alle in diesem Hohen Hause haben und deren Erfüllung die Bürger von uns erwarten. Sie erwarten kein Gezänk und keine polemischen Vorwürfe, ob Sie das wahrhaben wollen oder nicht. Von daher enttäuscht es mich, Frau Kollegin Paulig und Kolleginnen und Kollegen der GRÜNEN, dass Sie unser Angebot, diesen Antrag und dieses Thema solide, aber dementsprechend effi zient in der Umsetzung in den Sachausschüssen des Bayerischen Landtags zu behandeln, ausgeschlagen haben.
Kollege Dürr, Sie stellen sich damit noch viel mehr ins Abseits, als ich eigentlich gemeint habe.
Wir könnten das Thema in den Fachausschüssen und auch im Haushaltsausschuss besprechen. Wir dürfen nicht so tun, als könnten diese Dinge im luftleeren Raum ohne Finanzierung umgesetzt werden. Wir könnten das Thema ordentlich, redlich, seriös, ehrlich und haushalterisch auf den Weg bringen. Das will die CSU.
Das wird die CSU mit den zuständigen Ministerien auf den Weg bringen, nicht jedoch in der polemischen Art, wie das bei diesem Antrag der Fall ist.
Wir lehnen Ihren Schaufensterantrag ab.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Frau Kollegin Kamm, Sie haben den Sachverhalt richtig dargestellt, nicht aber die Konsequenzen, die man bisher daraus gezogen hat. Von daher ist es, wie wir auch im Umweltausschuss sehr intensiv erörtert und diskutiert haben, nicht erforderlich, das Moratorium mit umfangreichen Untersuchungen, die Sie hier anregen oder beantragen, umzusetzen. Warum? Es wurde, nachdem im Mai 2006 an einer Sickerleitung auffällige Schwermetallbelastungen festgestellt wurden, umgehend festgelegt – auch im Verbund mit der ausführenden Firma und mit der Kreisverwaltungsbehörde, die den Verwertungsbescheid erlassen hat –, dass ein weiterer Einbau oder eine Belieferung Dritter mit der Elektroofenschlacke zum offenen Einbau dementsprechend nicht weiter erfolgen wird, sondern unterlassen wird.
Des Weiteren wurde festgelegt, dass grundsätzlich Elektroofenschlacke – EOS – nur noch unter definierten technischen Sicherungsmaßnahmen eingebaut wird. Was heißt dies? Das heißt, dass ausschließlich nach einer Oberflächenabdichtung mit EOS gearbeitet werden soll. Dies entspricht auch dem Ergebnis einer umfangreichen Untersuchung des Forschungs- und Entwicklungszentrums für Sondertechnologien, FES, in Schwabach, das im Verbund mit der LMU, nachweist, dass beim Einbau unter trockenen Randbedingungen das Problem nicht auftreten würde. Von daher gibt es sehr wohl diese wissenschaftlich fundierten Untersuchungen, die Sie in Ihrem Moratoriumsantrag haben wollen und beantragen.
Ein weiterer Punkt: Schlacken aus Müllverbrennungsanlagen werden grundsätzlich überhaupt nicht mehr im Straßenbau oder in ähnlichen Bauvorhaben eingebaut
oder verwendet. Von daher, meine Damen und Herren, denke ich, dass die Untersuchungen jetzt im Detail veranlasst sind und laufen. Ich habe heute vom Landratsamt ganz aktuell im Verbund mit dem Wasserwirtschaftsamt Donauwörth, das hier zuständig ist, die Information bekommen – das Schreiben stammt vom 07.12.2006 –, dass weitere Detailuntersuchungen veranlasst sind und bis zum Vorliegen des Ergebnisses EOS nicht verbaut wird. Die übrigen Teile des Antrags sind bereits erledigt. Von daher bitte ich, wie auch im Umweltausschuss, diesen Moratoriumsantrag als nicht erforderlich abzulehnen.
Frau Präsidentin, liebe Frau Kollegin Kamm! Bereits mit der Erklärung von Anfang August 2006 wurde genau dies, was Sie jetzt in Ihrem Antrag nach einem halben Jahr immer noch fordern – ich sage mal, trotz besseren Wissens fordern –, vor Ort bereits erledigt. Von daher habe ich beantragt, wie auch im Umweltausschuss, dass dieser Moratoriumsantrag in der Form, wie er uns heute präsentiert wird, nicht mehr erforderlich ist, und daher abzulehnen ist.
Frau Kollegin, kann es sein, dass Sie meine Ausführungen überhört haben, wo ich die Erklärung vom 4. August 2006 zitierte, dass ein weiterer Einbau oder eine Belieferung Dritter mit EOS, sprich Elektroofenschlacke, zum offenen Einbau nicht weiter erfolgen wird?
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Nachdem sich sechs Ausschüsse mit diesem Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des Bayerischen Wassergesetzes intensiv befasst haben, beraten wir heute die Zweite Lesung. Ich möchte die wesentlichen Inhalte noch einmal kurz darstellen. Worum geht es? Es geht ausschließlich um die Beschleunigung von Hochwasserschutzmaßnahmen und um den Einbau der EU-Richtlinie für die strategische Umweltprüfung; um nicht mehr und nicht weniger.
Welches sind die Inhalte im Einzelnen? Im Rahmen des Hochwasserschutzaktionsprogramms 2020 sind in den nächsten Jahren in erheblichem Umfang und mit hoher Priorität bauliche Hochwasserschutzmaßnahmen durchzuführen. Die Bayerische Staatsregierung, der Freistaat Bayern hat 2006, 2007 und 2008 für dieses Hochwasserschutzaktionsprogramm insgesamt jeweils 150 Millionen Euro pro Jahr bereitgestellt. Selbstverständlich hat auch der Bund Mittel in Höhe von jeweils 33 Millionen Euro pro Jahr bereitgestellt, sodass wir auf diese erhebliche Summe kommen. Es ist richtig und gut, die Maßnahmen möglichst schnell umzusetzen und damit die Erwartungen der Menschen zu erfüllen, die zu Recht davon ausgehen, dass diese Maßnahmen nicht in irgendwelchen Verwaltungs- oder Rechtsverfahren hängen bleiben, sondern beschleunigt umgesetzt werden, zum Beispiel Flutpolder, Deichbauten oder Deichrückverlegungen, zum Schutz für Leib, Leben und Sachwerte.
Der Gesetzentwurf zu dieser Änderung des Bayerischen Wassergesetzes sieht deshalb vor, dass die rechtlichen Verfahren zur Zulassung dieser baulichen Hochwasserschutzmaßnahmen beschleunigt werden. Folgende drei Aspekte sind konkret benannt und vorgesehen: Erstens. Zur Stärkung des Hochwasserschutzes bei der Abwägung in den Verwaltungsverfahren soll ein Programmsatz zugunsten der Schaffung von Retentionsflächen aufgenommen werden.
Ich glaube, dies ist unstrittig und in den Diskussionen über Hochwasserschutzmaßnahmen in den letzten Jahren auch parteiübergreifend so aufgenommen worden.
Zweitens. Die Zuständigkeit für die Zulassungsverfahren für gesteuerte Flutpolder soll zur effizienten Bündelung dieser Verfahren von den Kreisverwaltungsbehörden auf die Regierungen übertragen werden. Auch dies war in den Vorberatungen vergleichsweise unstrittig. Warum? Die strategische Ausrichtung und das Prinzip, Hochwasserschutzmaßnahmen umfassend in Flussgebietseinheiten zu sehen und den gesamten Flusslaufzyklus für die einzelnen Maßnahmen zu betrachten, machen Sinn, weil dadurch die verschiedenen Hochwasserschutzmaßnahmen effizienter durchgeführt werden können. Ich darf hierzu ein Beispiel nennen: Der Lech durchläuft in Bayern acht Landkreise und kreisfreie Städte. Daran sieht man ganz schnell, wie sinnvoll es ist, dass solche Hochwasserschutzmaßnahmen verfahrensmäßig in der Hand einer Regierung gebündelt werden.
Ein dritter Aspekt. Die Zulassungsverfahren sollen vereinfacht und beschleunigt werden, dass Maßnahmen auch schnell realisiert werden können. Dabei wird die Durchführung eines Erörterungstermins bei wasserrechtlichen Planfeststellungsverfahren ins pflichtgemäße Ermessen der Behörden gestellt. So kann zum Beispiel auf den Erörterungstermin verzichtet werden, wenn bereits im Vorfeld adäquate Veranstaltungen stattgefunden haben und dort die Argumente mit den Betroffenen umfassend ausgetauscht worden sind. Sonst käme es in der Tat zu Verfahrensverzögerungen ohne zusätzlichen Erkenntnisgewinn. Selbstverständlich bleibt es den Betroffenen nach wie vor unbenommen, im Rahmen des gesetzlich vorgeschriebenen Anhörungsverfahrens auch schriftliche Einwendungen vorzubringen. Daher ist dies kein Ersatz, sondern in der Tat ein Wegfall, wenn bei adäquaten Veranstaltungen der gleiche Erkenntnisgewinn auf den Tisch gelegt wird.
Ein weiterer Punkt wurde immer wieder kontrovers diskutiert: Mit dieser Änderung des Bayerischen Wassergesetzes würden die Hochwasserstrategien geändert werden. Das ist keineswegs der Fall. Es bleibt selbstverständlich bei der bewährten Hochwasserschutzstrategie mit ihren drei Säulen: dem natürlichen Rückhalt, dem notwendigen technischen Hochwasserschutz und der weitergehenden Hochwasservorsorge. Der Gesetzentwurf enthält also keine einseitige Betonung des technischen Hochwasserschutzes, aber sehr wohl die schnelle Realisierung dieser notwendigen Maßnahmen – letztlich zum Schutz der Menschen und ihrer Güter.
Ich habe es vorher bereits gesagt. Ein zweiter Gesichtspunkt für die Änderung des Bayerischen Wassergesetzes ist die EU-Richtlinie über die Strategische Umweltprüfung bestimmter Pläne und Programme, die sogenannte SUP-Richtlinie, die zwingend bis Ende dieses Jahres im Bayerischen Wassergesetz umgesetzt werden muss. Dies ist im Rahmen dieses Gesetzgebungsverfahrens vorgesehen. Die verschiedenen Vorschriften über die strategische Umweltprüfung sollen in den Gesetzentwurf aufgenommen werden. Durch die Umsetzung der SUPRichtlinie im Wassergesetz werden sowohl der Wirtschaft wie auch den Bürgern keine zusätzlichen Kosten entstehen. Wir haben auch hier auf eine strikte Umsetzung im Verhältnis eins zu eins geachtet.
Soweit die Darstellung, um was es bei diesem Gesetzgebungsverfahren im Wesentlichen geht. Liebe Kolleginnen und Kollegen, es geht also nicht um irgendwelche Belange, die den Trinkwasserschutz auch nur im Entferntesten tangieren, wie es Herr Kollege Wörner in der letzten Woche mit großem Trara im Rahmen einer Pressekonferenz rüber zu bringen versucht hat.
Herr Kollege Wörner, das ist absoluter Unfug. Im „Donaukurier“ vom letzten Freitag lese ich zum Beispiel – ich zitiere:
Die Landtags-SPD befürchtet eine Verschlechterung des Trinkwasserschutzes und höhere Wasserpreise in Bayern. Der umweltpolitische Sprecher Ludwig Wörner sagte gestern, die Novellierung des Wassergesetzes, die nächste Woche vom Landtag verabschiedet werden soll, führe in die falsche Richtung.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, Herr Kollege Wörner, Sie haben doch mittlerweile selber bemerkt, dass Sie hier einen Luftballon haben steigen lassen, der in keiner Weise mit Trinkwasser gefüllt war
und dass es bei diesem Änderungsverfahren mit keiner Silbe um dieses Thema geht. Wir können sehr wohl darüber diskutieren, wenn dieses Thema auf der Agenda steht. Heute ist auf keinen Fall dafür ein Anlass gegeben.
Ich komme mit ein paar Worten noch auf die vier Änderungsanträge der GRÜNEN zu sprechen. Wir haben diese Anträge in den Ausschüssen sehr intensiv behandelt. Interessant ist, dass alle vier Anträge mit wirklich identischem Wortlaut nur aufgewärmt sind. Sie wurden nämlich schon genauso am 3. April 2003 in die damalige Diskussion und Beratung der Novelle zum Bayerischen Wassergesetz eingebracht. Diese Novelle ist dann auch im Juli 2003 beschlossen worden. Leider sind die verschiedenen gesetzlichen Änderungen seit dieser Zeit von der GRÜNEN-Fraktion bei ihren vier Anträgen nicht berücksichtigt worden.
Liebe Kolleginnen und Kollegen von den GRÜNEN, wenn Sie schon Anträge von vor dreieinhalb Jahren aus der Mottenkiste oder der Schublade herausziehen, müssten Sie sich im Sinne eines fairen, soliden und seriösen Prozesses eines Gesetzgebungsverfahrens die Mühe machen, dass Sie die seither geänderten gesetzlichen und rechtlichen Aspekte und Rahmenbedingungen auch mit berücksichtigen. Ansonsten wirkt dies schon sehr aufgesetzt. In der Tat ist es auch so. Sie haben weder die Änderungen im Bayerischen Wassergesetz noch die Vorgaben der Wasserrahmenrichtlinie, das Wasserhaushaltsgesetz, das Bayerische Naturschutzgesetz, das Gesetz zur Verbesserung für den vorbeugenden Hochwasserschutz vom 3. Mai 2005, die Situation der Wasserrechtsbescheide oder der Erlaubnis- und Bewilligungsverfahren sowie die Wasserrichtlinie der EU im Entwurf vom Mai 2005 auch
nur ansatzweise in diesen vier Anträgen berücksichtigt. Nachdem wir bereits im Ausschuss sehr intensiv diskutiert haben, erspare ich es mir, auf die redundanten Forderungen, die in diesen Anträgen gestellt werden, auf die Doppel- und Mehrfachnennungen und auf die überflüssigen Aspekte im Einzelnen einzugehen.
Sie stellen sozusagen Forderungen auf und suggerieren der Öffentlichkeit, dass es sich bei diesen Gebieten, egal ob es um ökologische Gewässerunterhaltung, um Minderwasserführung bei Stauanlagen oder um bestimmte Aufgaben der Anlagenbetreiber geht, um mehr oder weniger weiße Flecken handelt. Dies ist in keiner Weise der Fall. Daher sind diese Anträge überflüssig und gehen ins Leere.
Ich möchte an diesem Punkt aber auch sagen: Wir weisen kleinliche Überregulierungen klar zurück, gerade was die Nutzung von Wasserkraft anbelangt. Das ist ein wichtiger Punkt, gerade bei dieser zuverlässigsten und effizientesten regenerativen Energie. Wir dürfen diese 18 % vom gesamten Energievolumen in Bayern, die wir heute mit der Wasserkraft erzielen, nicht nur nicht gefährden, sondern müssen sie auch adäquat weiter ausbauen.
Ich bitte deshalb darum, dem Änderungsantrag zum Bayerischen Wassergesetz zuzustimmen, um die Hochwasserschutzmaßnahmen schneller, zügiger und effizienter realisieren zu können, und die vier Anträge der GRÜNEN abzulehnen.
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen. Frau Kollegin Paulig, ich bin enttäuscht, dass Sie immer wieder, nachdem wir jetzt zum wiederholten Male diese Feinstaub-Diskussion – sei es im Ausschuss oder im Plenum – behandeln, in die ideologische Steinzeit der GRÜNEN zurückfallen, was dieses Thema anbelangt. Ich möchte mich von daher ausschließlich auf Ihren Antrag, den Sie seltsamerweise schon am 29.03.2006 gestellt haben, beschränken.
Sie haben keinen neuen Dringlichkeitsantrag gestellt. Worum geht es Ihnen? – Sie schreiben: „Die Staatsregierung wird aufgefordert, in Abstimmung mit den Kommunen für die bereits Luftreinhaltepläne erstellt wurden, weitere Maßnahmen in die Aktionspläne aufzunehmen, um eine wirksame Reduzierung der Belastung auf den Weg zu bringen.“ Eine Fortschreibung der Luftreinhaltepläne bzw. Aktionspläne sind für München, Augsburg, Nürnberg, Erlangen, Regensburg, Passau und auch für Lindau derzeit veranlasst bzw. in Bearbeitung. Dies ist Fakt und damit ist Ihre erste Forderung erledigt.
Gemäß Ihrer zweiten Forderung sind für die Städte Bayreuth, Ingolstadt, Landshut und Neu-Ulm Luftreinhalteaktionspläne aufzustellen und umzusetzen. Genau solche Pläne werden derzeit in Bayreuth und Landshut erarbeitet. Das wissen Sie. Für Bayreuth liegt bereits ein Entwurf vor, der geprüft ist.
Irgendwelche vorschnellen Pläne wie auch Aktionismen, meine Damen und Herren, bringen überhaupt nichts. Sie gaukeln den Menschen nur etwas vor und wären für die Effi zienz, Gesundheit für unsere bayerischen Bürgerinnen und Bürger zu gewährleisten, kontraproduktiv. Das wollen wir nicht. Für Ingolstadt, Neu-Ulm und Burghausen sind die zuständigen Regierungen mit der Erstellung der Planentwürfe beauftragt. Wenn Sie, Frau Paulig, sagen, dass das Umland nicht einbezogen sei, ist das schlichtweg falsch. Was mir nicht gefällt, ist, dass Sie immer wieder suggerieren und behaupten, es würde nichts gemacht. Heute sagten Sie in Ihrer Rede, die Maßnahmen sollten augenblicklich angegangen werden. Das ist nicht ehrlich, und es ist politisch nicht korrekt. Deshalb werden solche Aussagen von uns in aller Deutlichkeit auch zurückgewiesen.
Nein.
In der Ausschusssitzung vom 6. April wurde deutlich gesagt, dass vorbereitende Gespräche zur Erstellung dieser Luftreinhalte- und Aktionspläne mit einzelnen Kommunen, zum Beispiel mit Trostberg, bereits aufgenommen sind. In den Städten, in denen die Tagesmittelwerte, die Sie genannt haben, rund dreißigmal überschritten wurden, hat man über die Regierungen den Kommunen bereits Vorgaben macht.
Meine Damen und Herren, ich möchte deutlich machen, dass die Forderungen in Ihrem Antrag im Umweltausschuss am 6. April bereits behandelt wurden, und zudem im Innenausschuss am 17. Mai dargestellt wurden.
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
Frau Paulig hat am 6. April – ich habe mir eigens dieses Protokoll geben lassen – gesagt, nachdem der Vertreter der Staatsregierung, Herr Dr. Wunderlich den Sachverhalt sehr detailgetreu, intensiv und tiefgreifend dargestellt hat – ich zitiere aus dem Protokoll der Sitzung des Umweltausschusses vom 6. April –: „Die Abgeordnete Ruth Paulig ist der Meinung, dass die Feinstaubproblematik bei LMR Dr. Wunderlich in guten Händen liege“ und „dass nach den heutigen Ausführungen der Staatsregierung dieser Punkt inzwischen aufgegriffen worden ist.“
Liebe Frau Kollegin Paulig, wo Sie Recht haben, haben Sie Recht. Von daher liegen diese Dinge bei Herrn Dr. Wunderlich und beim zuständigen Umweltministerium in guten Händen. Wenn wir uns, so wie es im Umweltausschuss Herr Kollege Kaul als Vorsitzender vorgeschlagen hat, Ende des Jahres einen zusammenfassenden Bericht geben lassen, ist dies sinnvoll und garantiert ein effi zientes Arbeiten. Von daher ist dieser Antrag dementsprechend erledigt und wird von uns auch in der heutigen Form abgelehnt.
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Frau Kollegin Werner-Muggendorfer, ich bin jetzt wirklich enttäuscht,
weil ich erwartet habe, dass dann, wenn Sie mit Ihrer Fraktion einen Dringlichkeitsantrag vom 22. Februar heute hochziehen, auch wirklich Neuigkeiten kommen, neue Fragestellungen oder eventuell sogar konstruktive Anregungen.
Von daher bin ich enttäuscht, weil wir diesen Antrag schon in mehreren Ausschüssen intensiv diskutiert haben: im Umweltausschuss am 9. März, im Innenausschuss am 5. April, im Haushaltsausschuss am 6. April. Wir haben das Ganze noch vor dem Hintergrund diskutiert, dass am 2. Februar in einer gemeinsamen Sitzung des Umweltausschusses und des Innenausschusses der zuständige Umweltminister sehr ausführlich über die Situation des Hochwasserschutzes und des Hochwasserschutzprogramms 2020 berichtet hat. Daran hat sich eine intensive Diskussion angeschlossen,
in der wir genau die Punkte, die Sie in Ihrem Antrag heute wieder bringen, erläutert, abgestimmt und geklärt haben.
Von daher fehlt mir die Begründung und auch das Verständnis, dass dieser Antrag heute wieder hochgezogen
wird, außer – und dafür hätte ich wirklich Verständnis, auch wenn er dann ins Leere geht – dass Sie aufgrund der derzeit laufenden Hochwasserschutzkonferenzen, die Sie landesweit abhalten,
zeigen müssen, dass Sie auch im Landtag den einen oder anderen Antrag stellen, auch wenn er ins Leere geht.
Warum geht er ins Leere, liebe Kolleginnen und Kollegen? Erster Punkt Hochwasserschutzprogramm 2020, auch wenn Sie es nicht wahrhaben wollen oder schon gar nicht anerkennen. Meine Damen und Herren, noch nie wurden in einem Jahr, und dies in den nächsten drei Jahren fortlaufend
ich komme gleich darauf –, so große Beträge in den investiven Hochwasserschutz gesteckt
mit 150 Millionen Euro pro Jahr 2006, 2007, 2008, wie es heute der Fall ist.
Auch dies bitte ich, einmal anzuerkennen
oder zumindest zu akzeptieren, dass dies in den nächsten drei Jahren der Fall ist, meine Damen und Herren.
Wenn Sie, Frau Kollegin, jetzt sagen, da sind ja auch Bundesmittel dabei
mit 33 Millionen pro Jahr, also insgesamt 99 Millionen,
dann muss ich sagen: Selbstverständlich stimmt dies. Aber ich frage mich, was daran negativ sein soll.
Sie stellen dies so dar, als wären das sozusagen zweitrangige Mittel, die vom Bund kommen.
Wir sind sehr froh,
dass diese zusätzlichen Bundesmittel, die über die Gemeinschaftsaufgabe Küstenschutz als Sondermittel in den nächsten drei Jahren kommen, die Anstrengungen des Freistaates unterstützen und dieses Programm mit 150 Millionen – ich betone es noch einmal: 2006 150 Millionen, 2007 und 2008 der gleiche Betrag – in den Hochwasserschutz geht.
Wie schaut dieser Hochwasserschutz aus? Ich denke, auch dies wurde in den letzten Wochen immer wieder – mündlich und schriftlich – dargestellt und belegt. Es gibt drei Eckpfeiler. Einer davon sind die natürlichen Überschwemmungsfl ächen, die forciert werden sollen, gerade auch im Bereich Gewässer Dritter Ordnung. Frau Kollegin Werner-Muggendorfer, ich denke, dies ist schon ein entscheidend wichtiger Punkt. Sie wollten darüber reden, ich nicht.
Deshalb reden wir darüber, dass auch für Gewässer Dritter Ordnung von der Quelle bis zum Ende des Flusslaufes – das ziehen Sie immer wieder in Zweifel, obwohl das alles x-mal dargelegt worden ist –
diese Mittel mit eingesetzt werden.
Der zweite Eckpunkt ist der technische Hochwasserschutz mit Poldern, mit Deichen, mit Schutzmauern, mit Hochwasserspeichern. Der dritte Eckpunkt ist die Hochwasservorsorge. Das sind die drei Säulen, die dieses Hochwasserschutzprogramm ausmachen.
Ein weiterer Punkt Ihres Antrags zielt auf die Haushaltssperren. Auch hierzu eine Anmerkung. Aus dem Protokoll vom 9. März – Sie gehören dem Umweltausschuss nicht an – geht klar hervor, dass die Mittelanforderungen, und zwar alle, die für 2005 rechtzeitig eingegangen sind, auch bedient wurden.
Auch dies ist Fakt und wurde im Umweltausschuss vom Vertreter des zuständigen Ministeriums dargelegt. Das kann im Protokoll nachgelesen werden. Ich bitte also, das anzuerkennen oder zumindest so anzunehmen und nicht durch x-maliges Nachfragen zu suggerieren, es passiere nichts.
Was die Haushaltssperren angeht, die Sie in Ihrem Antrag ansprechen, darf ich folgendermaßen zusammenfassen:
Erstens. Die Mittel für das Hochwasserschutzaktionsprogramm, die anteilig von der EU, aus Bundesmitteln, Beteiligtenbeiträgen oder Eigenmitteln der Vorhabensträger kommen, sind grundsätzlich sperrefrei. Sie können nach dem Haushaltsrecht überhaupt nicht mit einer Sperre belegt werden.
Zweitens erinnere ich an die aktuelle Information, dass das Finanzministerium die investiven Landesmittel, die für den Hochwasserschutz für das laufende Jahr 2006 vorgesehen sind, unter vollständiger Freistellung von den Einschränkungen des vorläufi gen Haushaltsvollzugs bewilligt hat.
Mit Schreiben vom 30.03., so wie es mir vorliegt, defi nitiv so geschehen!
Das war Ihre Fragestellung im Antrag, Herr Kollege Wörner, nicht die meine. Diese Information bitte ich also so zu akzeptieren.
Ein weiterer Punkt waren Ihre Nachfragen bezüglich der Hochwasservorsorge. Diese Fragen hat Kollege Wörner im Ausschuss mit dem Beispiel Sirenen in Augsburg konkretisiert. Aus dem Bericht der gemeinsamen Ausschusssitzungen geht sehr klar hervor, dass eine ganze Reihe gerade von Hochwasservorsorgemaßnahmen, sei es aus dem Bereich des Umweltministeriums, sei es aus dem Bereich des Innenministeriums, im laufenden Jahr zusätzlich vorgehalten wird. Ich erinnere an das zusätzliche Förderprogramm Sandsackabfüllanlagen, ich erinnere an die Aufstockung der Sandsackreserven, ich erinnere an die Schulung der Einsatzkräfte im Bereich der Führungsgruppe Katastrophenschutz sowie an die verstärkte Vernetzung im Bereich Katastrophenschutz und Wasserwirtschaftsverwaltung. Darüber hinaus erinnere ich an die Checkliste hochwassergefährdeter Gebiete für die Bevölkerung. Diese Punkte sind dargestellt worden.
Ich bitte noch einmal, hier nicht zu suggerieren und wider besseres Wissen zu behaupten, diese Dinge liefen nicht oder es würde nicht wirklich engagiert gearbeitet. Es
wurden noch nie so viele Finanzmittel eingesetzt wie jetzt. Deshalb geht dieser Antrag ins Leere; er ist überfl üssig, und die CSU lehnt ihn ab.
Herr Präsident, meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte Herrn Kollegen Wörner eine Zwischenfrage stellen. Er möge mir doch konkret die Wasserwirtschaftsämter benennen, die die zugewiesenen Haushaltsmittel nicht verwenden können.
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich wünsche Ihnen einen schönen guten Morgen. Wir beginnen heute mit dem Thema Feinstaub. Nach verschiedenen hysterischen Reaktionen und besonderen Aufgeregtheiten wurde die Diskussion zu dieser Thematik versachlicht, was ich für positiv halte, weil es zielführender ist.
Wir haben über diese Anträge in den letzten Wochen und Monaten in fünf Ausschüssen sehr eingehend beraten. Im Wirtschaftsausschuss, im Ausschuss für Bundes- und Europaangelegenheiten, im Ausschuss für kommunale Fragen und innere Sicherheit, im Ausschuss für Staatshaushalt und Finanzfragen sowie im federführenden Umweltausschuss wurde über diese drei Anträge beraten und abgestimmt.
Ich möchte meine Ausführungen daher auf drei Punkte beschränken:
Erstens. Durchgehender Tenor bei dieser Diskussion war, dass generelle Sperrungen, Fahrverbote oder die CityMaut beim Kampf gegen die Feinstaubbelastung nicht
sinnvoll sind. Dies macht eine Umfrage des Bayerischen Städtetages deutlich, die in 18 Großstädten Bayerns mit über 50 000 Einwohnern Ende April durchgeführt worden ist. Darin heißt es, dass Straßensperrungen für besonders schadstoffbelastete Fahrzeuge in keiner dieser Großstädte geplant sind. Als Hauptgrund dafür wird die mangelnde Wirksamkeit angegeben.
Dies bedeutet nicht – das möchte ich deutlich sagen –, dass Durchfahrverbote oder eine Durchfahrsperrung für Schwerlastverkehre zugunsten des Ziel- und Quellverkehrs im Falle einzelner Kommunen keinen Sinn machen würden. Aber grundsätzlich – dies geht aus unserem Antrag deutlich hervor – halten wir Sperrungen und Fahrverbote für keinen zielführenden Ansatz.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich war letzte Woche bei einer Podiumsdiskussion der Hanns-Seidel-Stiftung in Sachen Verkehrsmanagement, wo der Vertreter für Umwelttechnik bei Audi ein interessantes Argument für unsere Haltung darlegte. Vor einigen Wochen besuchte der amerikanische Präsident Bush die Bundesrepublik Deutschland. Aufgrund dieses Besuchs wurde die halbe Stadt Wiesbaden über mehrere Stunden gesperrt. Verschiedene Einrichtungen der Stadt und des Landes nutzten diese Situation, um Messungen vorzunehmen. Das interessante Ergebnis war, dass sich trotz dieser Gesamtverkehrssperrung die Feinstaubbelastung mit PM10 gerade um 2,5 % reduziert hat. Vor diesem konkreten Untersuchungsergebnis dürfen wir nicht die Augen verschließen.
Zweitens. Durch ein engagiertes integriertes Mobilitätsmanagement können nachhaltige Erfolge erzielt werden. Dieser Punkt hat sich durch die Diskussionen und Erörterungen in den Fachausschüssen wie ein roter Faden gezogen. Interessante Ansätze waren auch in den Luftreinhalteplänen, in den Aktionsplänen, im Kabinettsbeschluss vom 5. April dieses Jahres, in bestimmten Initiativresolutionen des Städtetages sowie in den einstimmigen Beschlüssen der SPD-Fraktion in Sachen Diesellokomotiven zu verzeichnen. Ich nenne in diesem Zusammenhang auch ein beispielhaftes Programm, das so genannte Neubürgerpaket des MVV.
Drittens. Die optimierte und verbesserte Fahrzeugtechnik ist ebenfalls ein Punkt, der sich durch alle Beratungen wie ein roter Faden gezogen hat und für meine Fraktion einen Schwerpunkt zur nachhaltigen Bekämpfung der Feinstäube darstellt. Meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, unser besonderes Augenmerk muss darauf gerichtet sein, umwelttechnologische Entwicklungen, Forschungen und Anwendungen nicht nur intensiv zu begleiten, sondern auch anzustoßen. Wir müssen hier entsprechende Impulse geben.
Beispielhaft sei ein Antrag meiner Fraktion genannt, mit dem die Forschungs- und Entwicklungspotenziale im Bereich Wasserstoff und Brennstoffzelle verstärkt werden sollen.
Leider ist auch beispielhaft, dass sich die Fraktion der GRÜNEN diesem Antrag nicht angeschlossen hat. Ein Defi zit ist allerdings, dass seitens der Bundesregierung,
insbesondere vom Umweltminister nach einer Ende Januar/Anfang Februar gemachten großen Ankündigung, die Rußfi ltertechnik und die Anwendung von Rußpartikelfi ltern mit besonderen Steueranreizen zu fördern, nichts herübergekommen ist. Die Umsetzung hakt bis heute nach wie vor. Ich glaube auch, angesichts der bevorstehenden Neuwahlen wird dies in den nächsten Wochen und Monaten nicht mehr realisiert werden. Dies ist bedauerlich. Sowohl die Kennzeichnungspfl icht als auch die steuerlichen Anreizprogramme, insbesondere für die Nachrüstung, von Altfahrzeugen kamen – abgesehen von einer Ankündigung – in keiner Weise in die Realisierungsphase. Leider werden diesbezüglich gern große Luftballone aufgeblasen – außer heißer Luft ist aber überhaupt nichts Positives herausgekommen.
Die Zielsetzung ist falsch. Liebe Kolleginnen und Kollegen, dies haben in den letzten Wochen viele, viele Gespräche, gerade auch vor Ort mit Werkstattinhabern, mit Vertretern der Kfz-Innung, mit Autohäusern eindeutig ergeben. Die Zielsetzung, schwerpunktmäßig Rußpartikelfi lter in Neufahrzeugen steuerlich zu unterstützen, ist absolut falsch. Dies regelt der Markt. Heute wird kein Mensch mehr ein neues Dieselfahrzeug ohne Rußfi lter erwerben. Viel entscheidender – darauf muss der Daumen gelegt werden – ist, dass die Altfahrzeuge durch Schaffung von Anreizen umgehend mit Rußpartikelfi ltern nachgerüstet werden. Dies gilt insbesondere auch für Nutzfahrzeuge und für Schwerlastfahrzeuge. Diese Fahrzeuge – so die neuesten Ergebnisse zum Beispiel auch der gsb – verursachen rund 65 % der Feinstaubausstöße im Dieselverkehr.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, entscheidend ist – dies geht aus unserem Antrag klar hervor –, dass der Dreck dort bekämpft wird, wo er entsteht. Im technischen Bereich ist dies durchaus möglich. Die Industrie ist mittlerweile hierzu in der Lage. Entscheidend ist, hierfür die entsprechenden steuerlichen Anreize zu schaffen – ein Kabinettsbeschluss mit steuerneutralen Lösungen liegt vor.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, lassen Sie mich noch ein paar Takte zu unserem Antrag sagen. Er hat einige Schwerpunkte, die ich noch einmal kurz skizzieren möchte.
Zum Inhalt. Die umfassend angelegten Luftreinhaltepläne, die im Freistaat bereits im Herbst des vergangenen Jahres vorgestellt worden sind und mittlerweile in elf Städten und Räumen auch in den Aktionsplänen weiter ausgefeilt und ausgearbeitet werden, sind richtig und werden unterstützt. Wir unterstützen, dass diese Gesichtspunkte weiter differenziert werden und als Grundlage für die Arbeit in den Kommunen gelten.
Weiter fordern wir nachhaltig einen vergleichbaren Vollzug in den Ländern sowohl der Bundesrepublik als auch der EU ein, zum Beispiel was die defi nierten Standorte von Messsonden anbelangt. Sie erinnern sich an das Beispiel, das vor einigen Wochen durch alle Gazetten gegangen ist: In Köln war eine Messsonde mehr oder weniger im äußeren Parkanlagenbereich aufgestellt, weswegen in Sachen EU-Richtlinie und Feinstäube natürlich in keiner Weise vergleichbare Ergebnisse zu erzielen waren.
Schauen Sie sich unseren Dringlichkeitsantrag an. Wir haben eine ganze Reihe von Einzelpunkten aufgeführt, bei denen es nach unserem Dafürhalten sachlichen Klärungsbedarf gibt. Ich möchte insbesondere noch einmal die Möglichkeit, steuerliche Anreize gerade auch für alternative Antriebssysteme oder Kraftstoffe zu schaffen, betonen und unterstreichen. Dies gilt auch für Brennstoffzellen und für den Bereich F & E, aber auch – dies ist ein ergänzender Spiegelstrich – für die Untersuchung der Auswirkungen auf den Ausstoß von Rußpartikeln und Stickoxiden beim Betrieb mit Biodiesel und Pfl anzenöl. Der Bereich der regenerativen Rohstoffe ist ausgesprochen interessant; wir wollen ihn besonders unterstreichen.
Meine Damen und Herren, wie gesagt: Wir fordern als einen Schwerpunkt ein, dass im umwelttechnischen und umwelttechnologischen Bereich diese besondere Thematik verstärkt angegangen werden muss. In diesem Sinne bitte ich Sie, unseren Antrag, wie auch übrigens in den fünf Ausschussberatungen geschehen, zu unterstützen, damit ein klares Signal nach draußen geht. Der Landtag soll diesen Antrag, der nach unserem Dafürhalten auch am weitesten geht, einstimmig verabschieden, während der SPD-Antrag unfi nanzierbar ist und es gegenüber dem Antrag der GRÜNEN zumindest in einigen Punkten unterschiedliche Haltungen gibt. Mit einer einstimmigen Zustimmung zum Antrag der CSU-Fraktion sollen wir das Signal geben, dass der Bayerische Landtag, dass der Freistaat die Feinstaubbelastung engagiert und offensiv angeht, aufgreift und bekämpft. Vielen Dank für diese Unterstützung.
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen!
Wir werden die grünen Wapperl nehmen, damit Sie Ruhe geben! – Ich darf noch einmal in aller Kürze einige Aspekte beitragen. – Ich habe bereits vorhin auf den anfänglich sehr hysterischen, aufgeregten Aktionismus, auf den Sie hier ebenfalls sehr aufgeregt eingegangen sind, hingewiesen.