Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich gebe das Ergebnis der namentlichen Abstimmung zum Dringlichkeitsantrag der Abgeordneten Schmid Georg, Kreuzer, Welnhofer und anderer und Fraktion, betreffend „Rechtliche Grundlagen für die Online-Durchsuchung zügig schaffen!“, Drucksache 15/9064, bekannt. Mit Ja haben 89 gestimmt, mit Nein haben 41 gestimmt; Stimmenthaltungen: zwei. Damit ist der Dringlichkeitsantrag angenommen.
Dann, liebe Kolleginnen und Kollegen, gebe ich bekannt, dass zu dem jetzigen Dringlichkeitsantrag seitens der SPD-Fraktion ebenfalls namentliche Abstimmung beantragt worden ist.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Es ist eine erfreuliche Entwicklung, dass es gelungen ist, zwischen Bund und Ländern einen Konsens für den Ausbau von Krippenplätzen herzustellen. Ich möchte aber auch feststellen, dass wir mit den haushaltspolitischen Festlegungen und Schwerpunkten auf der einen Seite und mit dem Bayerischen Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz von seiner Systematik her auf der anderen Seite, was die Bedarfsfeststellung anbelangt, im Freistaat Bayern schon vorher den Weg gegangen sind, hier einen bedarfsgerechten Ausbau zu erreichen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren von der Opposition, ich sage Ihnen auch ganz deutlich: Wir brauchen Ihre Ratschläge nicht, was den Ausbau der frühkindlichen Betreuung anbelangt.
Wenn wir uns die Zahlen anschauen, stellen wir fest, dass wir in den letzten Jahren eine Verdoppelung des Angebotes erreicht haben. Daher ist der Antrag nicht notwendig. Wo Sie die Verantwortung tragen, liegen wir wesentlich weiter hinten.
Deswegen sind wir hier mit einer Priorisierung des Ausbaus der Kinderbetreuung seitens des Freistaats Bayern, seitens der Bayerischen Staatsregierung, seitens der CSU-Landtagsfraktion auf dem richtigen Weg.
Wir sind auch deshalb auf dem richtigen Weg, weil wir im Gegensatz zu Ihnen im Ausbaukonzept eine stärkere Differenzierung für die frühkindliche Betreuung vorsehen.
Herr Kollege Unterländer, Sie stellen so überzeugend dar, dass Sie auf dem richtigen Weg sind. Wie erklären Sie sich, dass der Bund, der für diese Fragen überhaupt keine Zuständigkeit hat, plötzlich das Füllhorn über Bayern ausschüttet? Wenn hier alles schon so
Aber Herr Kollege Wahnschaffe, diese Frage ist eigentlich eher unsinnig, muss ich Ihnen ganz ehrlich sagen.
Selbstverständlich kann er in der Familienpolitik diesen Schwerpunkt setzen, wie er es in anderen Bereichen, zum Beispiel mit der Schaffung des Elterngeldes, auch getan hat.
Aber lassen Sie mich fortfahren. Wir legen besonderen Wert darauf, und es ist in der Tat notwendig, dass mit dem quantitativen Ausbau – ich sage dazu gleich noch etwas – eine Einheit, eine Qualitätssicherung und ein Ausbau der Qualität in der frühen Förderung einhergeht, und zwar parallel und mit großem Vorrang. Das heißt, die Rahmenbedingungen für den Ausbau von Krippenplätzen, für den Ausbau von altersübergreifenden Einrichtungen im frühkindlichen Bereich und für den Ausbau der Tagespflege müssen so weiterentwickelt werden, wie uns das auch von wissenschaftlicher Seite immer wieder gesagt wird. Wir müssen aber auch sehen, dass es in dieser Diskussion notwendig ist, sehr stark zu differenzieren und die Eltern, die sich für den Weg einer häuslichen Betreuung aussprechen, entsprechend zu begleiten und zu unterstützen.
Wir müssen bei diesem Thema natürlich genauso die Vereinbarkeit von Familie und Erwerbsleben sehen. Für mich ist es aber mehr als die Frage der Vereinbarkeit von Familie und Erwerbsleben, wie dieses Thema bundespolitisch häufig diskutiert worden ist. Nein, es ist in erster Linie auch eine Frage der Unterstützung und Begleitung der Kindesentwicklung. Wir müssen die Kindertagesstätten auch als ein wesentliches Instrument zur frühen Förderung der Kindesentwicklung sehen. Insofern kommt hier diesen Einrichtungen ein noch höherer Stellenwert zu.
Lassen Sie mich mit Blick auf die Zahlen noch einmal ganz klar feststellen: Wir hatten in den vergangenen beiden Jahren im Bereich der Kinder unter drei Jahren eine Steigerung der Haushaltsmittel um 90 %. Wir haben für die Zahl der betreuten Kinder das Angebot um mehr als 70 % erhöht, und wir haben eine Steigerung des Versorgungsgrades um 77 % erreicht. Das ist schon ein Zeichen und ein Merkmal dafür, wo wir im Freistaat Bayern, wo die Bayerische Staatsregierung und die CSU-Landtagsfraktion die Schwerpunkte setzen. Sie können versichert sein: Am Freistaat Bayern, also von staatlicher Seite her, wird die Förderung keines einzigen Krippenplatzes und keines einzigen sonstigen Betreuungsplatzes im frühkindlichen Bereich scheitern. Nein, wir werden aufgrund der Bedarfsfeststellung, die in den Kommunen nach dem
Bayerischen Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz vorgenommen wird, jeden Antrag entsprechend begleiten und jede Finanzierung unterstützen.
Ihr Antrag ist deshalb nicht mehr als heiße Luft. Es ist nicht notwendig, einen solchen Antrag zu stellen,
um die Kinderbetreuung im frühkindlichen Bereich bedarfsgerecht auszubauen. Deswegen werden wir diesen Antrag ablehnen. Lassen Sie mich das noch einmal deutlich machen.
Das hoffe ich doch! – Herr Kollege Unterländer, es hört sich jetzt alles sehr gut an, deswegen nur eine einzige Frage: Können Sie uns denn garantieren, dass in der CSU die Zeiten – das ist etwa sechs Jahre her –, in denen hier die Kollegen noch „sozialistisches Teufelszeug, diese Kinderkrippen!“ dazwischengerufen haben, ein für alle Mal vorbei sind und dass Sie unsere Position jetzt endgültig übernehmen?
Frau Kollegin Radermacher, wir brauchen Ihre Position nicht zu übernehmen, weil wir unsere eigene haben, die eindeutig sagt, dass wir es den Eltern freistellen, wie sie die Förderung ihrer Kinder optimal gestalten. Wir bieten gerade für die Kinder unter drei Jahren bedarfsgerechte Betreuungsmöglichkeiten an, weil wir eine Differenzierung von Angeboten in Krippen, in altersübergreifenden Einrichtungen und sonstige Möglichkeiten haben, weil wir Eltern-Kind-Initiativen und Ähnliches entwickeln und weiter bedarfsgerecht ausbauen. Sie können sicher sein, dass wir diesen Weg weiter gehen werden. Das ist einer der vorrangigen Schwerpunkte, der auch im Programm „Zukunft Bayern 2020“ unter dem Gesichtspunkt „Kinder fördern“ enthalten ist.
Lassen Sie mich noch einmal feststellen: Das Bayerische Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz verpflichtet die Gemeinden, zu gewährleisten, dass die notwendigen Plätze in Kindertageseinrichtungen und in der Tagespflege rechtzeitig zur Verfügung stehen.
Hier ist eine sinnvolle Steigerung des gesetzlichen Auftrags nicht möglich und auch nicht nötig. Jeder Platz, den die Eltern in Bayern brauchen, muss auch geschaffen werden. Eine Deckelung ist ausdrücklich nicht vorge
Wenn in Bayern mehr als die 35 %, die auf Bundesebene vereinbart wurden, gebraucht würden, müssten auch mehr Plätze geschaffen werden. Wir werden uns gemäß den vereinbarten Finanzierungen als Freistaat daran zu beteiligen haben.
Meine Damen und Herren, es ist sinnvoll, dass diese Verwaltungsvereinbarung getroffen wurde und schnellstmöglich vollzogen wird, damit diese Bundesmittel auch zur Verfügung gestellt werden. Der Freistaat Bayern wird entsprechend dem Bedarf seinen Beitrag leisten, damit alle Eltern gemäß ihrem Wunsch einen Betreuungsplatz bekommen.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Erlauben Sie, dass ich an den Anfang meiner Rede meine Glückwünsche an die neue Staatssekretärin und den Wunsch nach einer guten Zusammenarbeit stelle.
Mittlerweile ist unbestritten, dass frühkindliche Bildung für die Entwicklung junger Menschen dringend erforderlich und von unschätzbarem Wert ist. Leider liegt der Ausbaugrad der Kinderkrippen in Bayern nach wie vor erst bei 8 % und ist somit beschämend niedrig.