Lassen Sie mich direkt zu Ihrem Dringlichkeitsantrag etwas sagen: Wir fördern schon seit 2002 in einer Förder
Mittlerweile ist durch das Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz in Bayern der Ausbau bezüglich der Kinder unter drei Jahren keineswegs in irgendeiner Form gedeckelt. Wir haben – Herr Kollege Unterländer hat es schon dargestellt – die qualifizierte Bedarfsplanung in die Hände der Kommunen gelegt. Das ist echte Subsidiarität, da die Verantwortung nach unten delegiert worden ist, dahin, wo Familien leben. Das hat letztendlich dazu geführt, dass der Ausbau der Kinderbetreuung in Bayern gewaltig in die Gänge gekommen ist. Wir haben sozusagen einen indirekten Rechtsanspruch eingeführt, denn wenn im nächsten Jahr der Anteil der Krippenplätze 20 oder 30 % umfasst, dann wird das Geld vom Freistaat entsprechend fließen. Das ist überhaupt keine Frage. Wenn die Kommunen weiter und im verstärkten Tempo ausbauen, dann wird das Geld fließen. Es ist keineswegs gedeckelt oder durch eine Quote begrenzt.
Ich möchte noch etwas zur Zeitschrift „Menschenskinder“ sagen: Ich war am Freitag in Passau. Ich habe dort mit der Leiterin einer großen Kinderbetreuungseinrichtung gesprochen, die mir gesagt hat, das neue Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz habe es ihr ermöglicht, drei zusätzliche Fachkräfte einzustellen. Es funktioniere hervorragend.
Wir dürfen positive Beispiele in der Öffentlichkeit gar nicht mehr nennen, weil nämlich dann andere Fraktionen kommen und erklären: Positive Beispiele wollen wir gar nicht. All das, was das Bayerische Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz sozusagen an buntem Leben, an besseren Plätzen, besserer Betreuung und hinsichtlich der Qualität hervorgerufen hat, darf in der Öffentlichkeit gar nicht mehr genannt werden. Auch die Anhörung hat durchaus sehr viele positive Beispiele zutage gefördert. Sie sollten das entsprechend offen annehmen. Die Zeitschrift „Menschenskinder“ möchte die unterschiedlichen Sichtweisen darstellen. Das ist keineswegs eine Unverschämtheit, sondern das bedeutet: Scheuklappen weg und schauen, was wir damit auf den Weg gebracht haben.
Ich denke, auch beim Ausbau der Kinderbetreuung werden wir zum Jahreswechsel 01.01.2008 circa 40 000 Plätze haben; wir haben jetzt 32 000 Plätze – Stand: 01.01.2007. Es geht aber jetzt in Bayern gewaltig voran, und die Betreuung für die Kinder unter drei Jahren wird ständig weiter ausgebaut. Ziel ist es, in Bayern ein bedarfsgerechtes Angebot zu schaffen – nicht das Erreichen einer bestimmten Versorgungsquote. Das möchte ich ganz ausdrücklich sagen.
lich für die Investitionskosten. Diese 340 Millionen Euro fließen aus den insgesamt 2,15 Milliarden und sind ausschließlich für die Investitionskosten bestimmt. Die 1,85 Milliarden, Frau Kollegin Strohmayr, die ab 2009 fließen, sind für die Betriebskosten vorgesehen. Man muss gemeinsam mit den kommunalen Spitzenverbänden in dem einen oder anderen Fall – ich kann mir das durchaus vorstellen; wir haben darüber gemeinsam auch schon diskutiert – Qualitätsverbesserungen auf den Weg bringen. Wir sind glücklich, die 100 Millionen Euro zusätzlich hineingeben zu können. Es ist geplant – so ist es auch mit den kommunalen Spitzenverbänden besprochen –, 25 Millionen Euro zusätzlich zu geben. Wir haben jetzt in etwa zehn Millionen bei der Investitionskostenförderung. Das wird durch das Zukunftsprogramm 2020 in Bayern auf 25 Millionen aufgestockt. Andere Länder – ich habe mit vielen Kollegen aus den Ländern geredet – wären glücklich, wenn sie so viel an Landesmitteln zusätzlich für Investitionen zum Ausbau der Betreuung für die Kinder unter drei Jahren zur Verfügung hätten.
Ich muss aber darauf hinweisen, dass wir die Kommunen nicht aus ihren Aufgaben im eigenen Wirkungskreis entlassen dürfen – das gilt sowohl hinsichtlich der Qualität als auch hinsichtlich der Investitionskostenförderung. Es ist wichtig, in dieser Frage die Kommunen an der Seite zu haben. Wir würden, wenn ich die Förderungen von Bund und Land zusammennehme, auf einen Anteil von insgesamt zwei Dritteln an staatlicher Investitionskostenförderung kommen. Wir sind zurzeit noch mit den kommunalen Spitzenverbänden am Verhandeln, wie die Fördermittel ausgereicht werden. Die Verhandlungen haben jetzt etwas gestockt, weil ich keine hoheitlichen Aufgaben mehr übernehmen durfte. Ich werde jetzt aber unverzüglich die kommunalen Spitzenverbände einladen. Wir hatten gedacht, eine Sockelförderung von 50 % in Bezug auf die Investitionen auf den Weg zu bringen und dann je nach Finanzkraft die restlichen Mittel vonseiten des Freistaats Bayern drauflegen zu können, um dann auf eine maximale Förderung von circa 80 % zu kommen. Damit haben die kommunalen Spitzenverbände schon grundsätzlich Einverständnis signalisiert.
Ich möchte auch etwas zu der Verwaltungsvereinbarung sagen – im Bundeskabinett wurde ja schon das Sonderprogramm, der Sondertopf, der gebildet wird, be- raten –: Ich denke, dass fast alle Länder die Verwaltungsvereinbarung unterschrieben haben – nach meinem Wissen alle, bis auf Baden-Württemberg. Wenn alle Länder unterschrieben haben, dann tritt die Verwaltungsvereinbarung in Kraft und dann fließen auch die Gelder an die Länder. Dann können wir gemeinsam mit den Kommunen eine Richtlinie erarbeiten.
Gleichzeitig möchte ich darauf Wert legen, dass Bayern den Kommunen beim Ausbau der Kinderbetreuung als verlässlicher Partner zur Seite steht.
Wie immer, Herr Kollege Kaul. Wir haben den Ausbau der Kinderbetreuung keineswegs quotiert, sondern es besteht gegenüber dem Freistaat sowohl bei den Inves
Frau Ministerin, darf ich Sie bitten, am Pult zu bleiben? Ich erteile der Frau Kollegin Ackermann das Wort zu einer Zwischenbemerkung. Frau Ackermann, wir haben gestern beschlossen, dass die Zwischenbemerkungen von den Saalmikrofonen aus abzugeben sind. Da war auch Ihre Fraktion dabei.
Frau Ministerin, Ihre Rede hat bei mir zwei Fragen aufgeworfen. Die eine Frage: Wir sind bereits bei einem bedarfsgerechten Ausbau der Kinderkrippen angelangt. Warum haben wir dann immer noch Wartezeiten von mehreren Jahren? Warum müssen die Eltern ihre Kinder fast schon vor der Zeugung anmelden, um überhaupt einen Platz zu bekommen?
Die zweite Frage: Sie haben die Wahlfreiheit der Eltern angesprochen. Was glauben Sie, wie sich eine alleinerziehende Mutter oder eine sozial schwache Familie entscheidet, wenn sie die Wahl zwischen barem Geld auf der Hand oder massiven Kosten für eine Kinderkrippe hat? Wie wird sich diese Familie oder wie wird sich die alleinerziehende Mutter Ihrer Meinung nach entscheiden?
Im Übrigen möchte ich Ihnen sagen, dass unser Familienbild nicht so rosig ist, wie Sie es geschildert haben. Die Erzieherinnen und die anderen Fachleute sagen uns, dass die Sprachdefizite und die Erziehungsschwierigkeiten ständig zunehmen, und das in den von Ihnen beschworenen so leistungsfähigen Familien.
(Beifall bei den GRÜNEN – Thomas Kreuzer (CSU): Wie lang redet sie noch? Zwei Minuten sind längst um!)
Im Übrigen verletzen Sie mit ihrem Betreuungsgeld ganz eindeutig den Gleichheitsgrundsatz. Das Betreuungsgeld ist verfassungsrechtlich bedenklich, denn Sie wollen es nur einer Gruppe der Bevölkerung geben, während die andere Gruppe leer ausgeht. Wenn Sie es mit dem Betreuungsgeld ernst meinen, müssten Sie es der gesamten Bevölkerung geben, und die könnte dann mit dem Betreuungsgeld einen Krippenplatz bezahlen oder auch nicht. Sie bezuschussen aber nur eine Gruppe. Sie versuchen, das Rad der Geschichte zurückzudrehen. Das wird Ihnen aber nicht gelingen.
Frau Ministerin, bevor ich Ihnen das Wort erteile, möchte ich wegen der Zwischenrufe von der CSU-Fraktion feststellen, dass es gemäß § 111 der Geschäftsordnung Zwischenfragen und Zwischenbemerkungen gibt. Erstere können während des Debattenbeitrags einer Rednerin oder eines Redners gestellt werden. Zwischenbemerkungen können im Anschluss an einen Debattenbeitrag erfolgen. Die Zwischenbemerkung ist keine Frage, sondern eine Anmerkung zum vorhergehenden Debattenbeitrag, die zwei Minuten dauern kann. Diese Zeit hat Frau
Ackermann auch ganz genau eingehalten. Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich bitte Sie, auch einmal wieder die Geschäftsordnung zu lesen, damit Sie keine Zwischenrufe machen, die an der Sache vorbeigehen.
Frau Kollegin Ackermann, ich habe keineswegs gesagt, dass wir in Bayern zurzeit eine bedarfsgerechte Quote haben.
Ich weiß sehr wohl, dass wir zum Beispiel in der Landeshauptstadt München noch sehr viele Krippenplätze und Betreuungsplätze für Kinder unter drei Jahren benötigen. Aber nicht nur dort, sondern auch bayernweit benötigen wir noch zusätzliche Plätze. Ich gehe von 31 % aus. Das ist das Ergebnis der Umfrage des Deutschen Jugendinstitutes. Wenn wir jetzt bei 10,14 % oder zum 1. Januar 2008 bei 14 % liegen, wissen wir durchaus, dass wir zusätzliche Betreuungsplätze benötigen. Deswegen geben wir dafür auch mehr Geld aus und investieren. Sonst hätte es aus dem Zukunftsprogramm Bayern 2020 keine zusätzlichen 100 Millionen gegeben. Das zur Richtigstellung.
Mit Wahlfreiheit meine ich einerseits, dass wir mehr Betreuungsplätze benötigen. Das ist überhaupt keine Frage. Sie sollten mir einmal genau zuhören. Andererseits ist es für mich aber auch eine Frage der Gerechtigkeit, für die restlichen 65 % der Eltern 1,5 oder 1,8 Milliarden an Betreuungsgeld auszugeben, wenn der Bund, die Länder und die Kommunen insgesamt 12 Milliarden Euro zusätzlich für Betreuungsplätze ausgeben. Damit stellen wir schon zu einem Teil eine soziale Balance her. Diese beiden Zahlen sollten Sie einmal gegenüberstellen.
Damit bin ich auch bei Ihrer zweiten Frage. Einer alleinerziehenden Mutter kann ich nur raten, dass sie sich für einen Betreuungsplatz entscheiden soll, denn sie muss an ihre eigene Zukunft denken.
Dabei kommt es natürlich immer auf den individuellen Fall an. Natürlich muss die alleinerziehende Mutter schauen, dass sie möglichst rasch wieder in den ersten Arbeitsmarkt integriert wird. Letztlich muss man langfristig doch von der eigenen Hände Arbeit leben können. Deswegen ist in dieser Frage mein Ratschlag klar. Zumindest würde ich es meinen eigenen Kindern so raten.
Frau Ministerin, Sie haben davon gesprochen, dass Sie im nächsten Jahr 25 Millionen Euro zur Verfügung stellen wollen. Wie möchten Sie damit die Qualität verbessern, wenn Sie die Kinderkrippen ausbauen? Qualitätsverbesserung heißt für mich, den Basiswert zu erhöhen. Teilweise sind zwölf Kinder unter drei Jahren – darunter zum Teil Einjährige – mit zwei Betreuungskräften in der Kinderkrippe zusammen, wenn die Kommune und die Eltern nicht kräftig dazuzahlen. Wie wollen Sie hier die Qualität verbessern? Wie wollen Sie dafür sorgen, dass die Erzieherinnen ausreichend qualifiziert werden? Wie wollen Sie sicherstellen, dass der Bildungs- und Erziehungsplan eingehalten wird? Alle diese Fragen sind unbeantwortet. Widersprechen möchte ich auch Ihrer Aussage vom faktischen Rechtsanspruch.
Ich kann diesen faktischen Rechtsanspruch nicht feststellen. Bei mir im Landkreis haben 27 % der Eltern Bedarf angemeldet. Nur 4 % haben aber die Möglichkeit, ihr Kind irgendwo unterzubringen. Da kann ich doch nicht von einem faktischen Rechtsanspruch sprechen.
Fangen wir bei der ersten Frage an, bei der finanziellen Förderung. Ich habe Ihnen ganz klar gesagt, dass wir nicht ständig aneinander vorbeireden sollten. Die 2,15 Milliarden Euro, die der Bund an alle Länder gibt, sind ausschließlich Investitionsmittel. Diese Mittel sind auf sechs Jahre verteilt.
Dazu geben wir über vier Jahre noch einmal 25 Millionen aus, wobei wir pro Jahr 10 000 zusätzliche Betreuungsplätze für Kinder unter drei Jahren schaffen wollen.
Auch die 25 Millionen sind ausschließlich Investitionsmittel. Damit soll sozusagen die „Hardware“ gefördert werden.
Die Qualität können Sie dadurch verbessern, dass Sie den Personal-Kind-Schlüssel verändern. 2008 fangen wir mit zusätzlichen 25 Millionen für die Sprachförderung bei deutschen Kindern an. Damit steigen wir in die Qualitätsverbesserung ein. Mit diesen Maßnahmen kann man die Qualität verbessern. Dafür wenden wir ab 2008 noch einmal zusätzliche 25 Millionen Euro auf.
Ich habe gesagt, dass es einen indirekten Rechtsanspruch gibt, Frau Kollegin Strohmayr. So ist das Bayerische Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz aufgebaut. Die Kommunen sind verpflichtet, eine qualifizierte Bedarfsplanung durchzuführen. Für jeden Platz, der in der Bedarfsplanung aufgeführt ist, haben die Kommunen einen Rechtsanspruch auf finanzielle Förderung durch den Freistaat.