Simone Strohmayr
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Frau Ministerin Stewens, Sie haben es richtig erkannt. Die Eltern wollen Qualität und Quantität haben und möchten beides im Einklang miteinander sehen. Es ist schön, dass die CSU das nach fünfjähriger Debatte jetzt endlich verstanden hat.
Bisher war nämlich dies in den Einrichtungen nicht möglich. Sie haben Bedingungen geschaffen, mit denen Qualität einfach nicht möglich war. An vielen Orten hat die Qualität der Einrichtungen gelitten. Oft ist es nur den Erziehern zu verdanken, dass die Einrichtungen noch gute Arbeit geleistet haben. Aber sie mussten Handstände und Kopfstände machen, damit dies gelang.
Auch ich habe in den letzten Monaten viele Veranstaltungen besucht. Vor drei Wochen war ich auf einer Veranstaltung der KEG. Da wurde genau das moniert, was auch die Kollegin Frau Ackermann kritisiert hat. Das Sprachtrainerkonzept ist total widersinnig. Dafür wird viel Geld ausgegeben, dessen Wirkung letztlich nicht bei den Kindern ankommt. Die Maßnahme hält sogar die Erzieher von ihrer Arbeit am Kind ab.
Gleiches gilt im Übrigen auch für die Vorkurse. Auch hier wäre es sicher sinnvoller gewesen, die Einrichtungen mit zusätzlichen Erziehern auszustatten und das ErzieherKind-Verhältnis zu verbessern. Die Vorkurse bereiten nach wie vor große Schwierigkeiten für die Einrichtungen, da die Kinder oft in die Schule gebracht und von dort wieder abgeholt werden müssen. Die Wege sind nach wie vor nicht geklärt. So ist es auch mit vielem anderen.
Gerade im letzten und vorletzten Jahr war ich in Bayern auf vielen Veranstaltungen. Von daher weiß ich, dass es natürlich der Wunsch der Eltern ist, dass die Quantität im Bereich des Ausbaus der Kinderbetreuung mit Qualität Hand in Hand geht. Diesem Wunsch der Eltern werden wir gerecht, bevor wir mit dem kostenfreien Kindergartenjahr beginnen.
Frau Kollegin Hohlmeier hat schon gesagt, dass wir natürlich darüber nachdenken, das erste Besuchsjahr für die Eltern kostenfrei zu stellen. Das wird unserer Maxime gerecht, dass wir Eltern nicht bevormunden wollen, Erziehung nicht verstaatlichen wollen, sondern Eltern in ihrer Erziehungskraft unterstützen wollen.
Das ist meine Maxime in der Familienpolitik.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich lade Sie zu einer offenen Diskussion in der nächsten Legislaturperiode über das beitragsfreie erste Besuchsjahr ein.
Sehr geehrte Damen und Herren! Über die Zahlen haben wir heute schon gesprochen. Ob in Bayern 160 000 oder nur 145 000 Kinder in Armut leben, ist letztlich gleich. Es ist eine unvorstellbar große Zahl. Die Auswirkungen dieser Armut sind vielfältig. Es geht um materielle Armut, es geht um Armut bei der Gesundheitsversorgung, und es geht vor allen Dingen auch um Bildungsarmut. Dazu möchte ich einige Ausführungen machen.
Die ISS-Studie der AWO hat festgestellt, dass bei der Schuleingangsuntersuchung Kinder aus armen Familien sieben Mal häufi ger von der Schule zurückgestellt werden als Kinder aus anderen Familien, und zwar weil sie Sprachdefi zite haben, weil sie soziale Defi zite haben, weil sie feinmotorische Defi zite haben, weil sie Konzentrationsstörungen haben.
Diese Kinder sind oft schlecht in die Gesellschaft integriert. Sie schaffen häufi ger die Klassenziele nicht. Sie bekommen auch von ihren Eltern weniger Unterstützung. Es ist nicht genug Geld für Nachhilfestunden, Sportverein, Musikverein und Ähnliches vorhanden. Auch gehen sie seltener auf weiterführende Schulen.
Die Benachteiligung dieser Kinder fängt schon in den Kindertagesstätten an. Kindern aus SGB-II-Familien zahlt das Sozialamt den Kindergarten. In meinem Landkreis, im Landkreis Aichach-Friedberg zahlt jedoch das Sozialamt gerade einmal vier Stunden, auch wenn die Kinder einen höheren Bildungsbedarf haben, wenn es für die Kinder wichtig wäre, länger in den Betreuungseinrichtungen zu sein, damit sie von der erdrückenden Situation zu Hause weg sind, damit sie die Probleme nicht jede Stunde mitbekommen, damit sie die Armut nicht so sehr mitbekommen. Auch wenn ein höherer Bildungsbedarf vorhanden ist, zahlt das Sozialamt nur diese vier Stunden.
Eine neue Bertelsmann-Studie zeigt, dass gerade Kinder aus benachteiligten Familien von den Kindertageseinrichtungen profi tieren. Sie profi tieren umso mehr, desto länger sie in diesen Einrichtungen sind, am besten von der Kinderkrippe an. Sie brauchen also frühkindliche Bildungsangebote, damit sie den Übertritt in die weiterführenden Schulen schaffen. Hierzu gibt es viele Langzeitstudien, auch aus den USA, die belegen, dass Kinder, die solche Bildungsangebote wahrnehmen können, ihr ganzes Leben von dieser Bildung profi tieren. Deswegen ist Kinderbetreuung letztendlich Armutsprävention und schafft Bildungsgerechtigkeit.
Heute stand wieder in der „Süddeutschen Zeitung“, frühkindliche Erziehung sei besonders wichtig und ein le
Herr Hallitzky, lassen Sie mich, bevor Sie mir recht geben, ausreden. Ich sage das immer wieder.
Ich nenne die Kernpunkte. Erstens ist es die Wiedereinführung der Pendlerpauschale vom ersten Kilometer an. Es ist nicht so, dass wir nur Hartz-IV-Empfänger hätten. Wir haben auch Niedriglohnarbeiter, die weite Fahrten zur Arbeitsstätte auf sich nehmen müssen. Für die müssen wir unbedingt etwas tun. Wir müssen es tun neben der Erhöhung des Kindergeldes, des Kinderfreibetrags und der Förderung des Wohnungsbaus.
Das Wort „Ökonomie“ kommt aus dem Griechischen „Eukonomia“ und bedeutet „das Haus in Ordnung halten“. Auf diesem Sektor ist unser Haus in Unordnung geraten. Und in was für eine Unordnung!
Die Energiepreise explodieren. Trotz Lohnerhöhung sinkt der Lebensstandard der Familien. Jetzt können Sie in der Zeitung lesen: Für den Herbst dieses Jahres ist eine Gaspreiserhöhung um 40 % angesagt.
Wissen Sie, was wir damit machen? Der Staat kassiert brutal mit. Eine Erhöhung von 40 % bedeutet auch eine Steuererhöhung um 40 %. Wir haben auf diesem Sektor auch noch eine Steuer von der Steuer. Aber Sie wollen sich nicht bewegen und sagen uns, wir sollten Ihnen die Finanzierung des Steuerprogramms nachweisen.
Es kann nicht sein, dass der Staat Milliardeneinnahmen hat – aufgrund der infl ationären Entwicklung, aufgrund der Tatsache, dass die Steuertarife jede Lohnerhöhung auffressen –, aber wir wollen den Familien nichts weitergeben. Mit uns werden Sie das nicht machen können. Das Haus ist in Unordnung geraten. Wir laufen über die Steuer in eine Verarmungswelle hinein, die den Familien die Grundlage nimmt, um einigermaßen existieren zu können.
Damit möchte ich nicht sagen, dass andere Programme überfl üssig würden. Nur, liebe Kolleginnen und Kollegen, wenn wir diese Basis nicht haben – darüber müssen wir uns einig sein –, wenn wir diese Basis nicht bald fi nden und der Staat dadurch zu einem schuldenfreien Haushalt kommt, dass die Menschen immer mehr Steuern zahlen, wobei der Staat den Haushalt auch anders schuldenfrei machen könnte, dann ist das mit Sicherheit das falsche System.
Wir werden bereits im Juli dieses Jahres eine entsprechende Vorlage in den Bundesrat einbringen, und dann werden wir sehen, wie diskutiert wird. Sie haben die Möglichkeit, mit Ihren Fraktionen zuzustimmen. Wir werden auf jeden Fall ein Steuerkonzept für die Familien vorlegen und die massive Entlastung der Familien einfordern.
Aufgrund unserer wirtschaftlichen Gesamtsituation und der Situation des Arbeitsmarktes haben wir in Bayern sicherlich eine andere Datenlage als andere Bundesländer, was die Armutsstatistik anbelangt.
Vielleicht lassen Sie mich einmal ausreden. Das wäre freundlich. – Bei uns leben aber sicherlich auch Menschen in bescheidenen Verhältnissen. Das gab es zu jeder Zeit, und das wird es auch zu jeder Zeit geben.
Wir werden uns für diese Menschen weiterhin einsetzen und stark machen, insbesondere dann, wenn Kinder vorhanden sind.
Uns ist auch klar, dass staatliche Sozialleistungen vorrangig die Primärversorgung in einem Haushalt sicherstellen. Als einen wesentlichen Beitrag sehen wir aber, auch wenn Sie das immer verunglimpfen, eine nachhaltige und ganzheitliche Bildungspolitik an. Wir haben sicherlich einen anderen Ansatz als Sie. Das wird immer wieder spürbar.
Wir wollen auf die individuellen Stärken und natürlich auch auf die individuellen Schwächen aller Kinder eingehen und diesen gerecht werden.
Liebe Kollegin, wir haben zum Beispiel einen anderen Ansatz, was die individuellen Stärken schwächerer Kinder, auch lernschwächerer Kinder anbelangt, durch unsere Hauptschuloffensive.
Denn wir glauben noch an eine Hauptschule, die nicht nur einseitig kognitiv fördert, sondern auch ganzheitlich im psychomotorischen Bereich.
Die Besuchsquote der Kindertagesstätten beträgt mehr als 96 %. Damit befi nden wir uns auf einem guten Weg, was die frühkindliche Entwicklung anbelangt.
Ich halte das schon aus. Keine Sorge. Ich rede dann halt unanständig weiter. – Wir haben in Bayern diese Situation im frühkindlichen Bereich. Deshalb sind unsere Zahlen etwas niedriger. Bei uns werden durch die guten
benslanger Profi t. Ich frage mich: Wenn uns das bekannt ist, warum machen wir dann in Bayern ein Kinderbetreuungsgesetz, das ein Spargesetz ist, das die Qualität in den Einrichtungen nicht verbessert, sondern eher verschlechtert,
das die Gruppen größer werden lässt, das weniger Vorschularbeit zulässt, das die Umsetzung des Bildungs- und Erziehungsplans nicht sicherstellt? All das sind Defi zite, mit denen wir zu kämpfen haben.
Herr Unterländer, ich möchte Sie jetzt persönlich ansprechen. Ihnen wurde heute die Länderauswertung der Bertelsmann-Studie übergeben. Ich nehme an, Sie haben sie sich schon kurz angeschaut. Darin steht noch einmal ausdrücklich: Im Bundesvergleich liegt Bayern in der Gruppe der Bundesländer mit den niedrigsten Ausgaben für frühkindliche Bildung. Der Anteil der Nettoausgaben für frühkindliche Bildung, gemessen an ihrem Anteil an den Gesamtausgaben der öffentlichen Haushalte, liegt in Bayern bei 2,9 %, also unter dem westdeutschen Durchschnitt von 3,3 %.
Das ist für ein reiches Land wie Bayern beschämend.
In dieser Studie werden im Übrigen genau die Defi zite genannt, die wir Ihnen beim BayKiBiG immer wieder vorgeworfen haben: dass die Qualität nicht vorgeschrieben ist, dass wir es hier mit einem Spargesetz zu tun haben und dass gerade Kinder aus armen Familien darunter leiden, weil sie auf diese Bildungsangebote besonders angewiesen sind, weil die Eltern nicht ausgleichen können, weil das Geld für Klavierunterricht, für Sportunterricht, für den Sport- oder Musikverein nicht vorhanden ist.
Meine Redezeit ist leider schon abgelaufen. – Ich bitte Sie darum, unseren Anträgen, die wir vielfältigst gestellt haben, endlich zu folgen und das letzte Kindergartenjahr kostenfrei zu stellen, damit alle Kinder in Bayern von Anfang an gleiche Chancen haben.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kollegen, sehr geehrte Kolleginnen! Die aufgerufene Petition war tatsächlich bereits mehrmals Thema im Petitionsausschuss sowie des Plenums, und das nicht ohne Grund. Denn das, was sich hier am Haarsee, in einem Naturschutzgebiet, in einem besonders wertvollen Bereich des Landkreises Weilheim-Schongau abspielt, ist wirklich ungeheuerlich, ist skandalös.
Im Rahmen eines Ortstermins, der mittlerweile zwei Jahre zurückliegt, konnte ich mir selbst ein Bild davon machen, wie es vor Ort aussieht. Damals war im Übrigen noch Frau Haderthauer dabei, die mittlerweile bekanntlich zu Höherem aufgestiegen ist. Auch sie hatte sich damals intensiv für den Petenten eingesetzt.
nung abgesehen. Ich sage Ihnen ganz deutlich dazu: Wir würden jeden Prozess verlieren, den wir jetzt anstrengen würden, weil die Verhältnismäßigkeit nicht gegeben wäre.
Wie geht es also jetzt mit den Pferdeboxen weiter? Am 14. September 2008 endet die Veränderungssperre. Bis dahin ist nach aktueller Einschätzung der Regierung von Oberbayern wohl nicht damit zu rechnen, dass das Bauleitplanverfahren abgeschlossen ist. Daher werden wir dann versuchen, die weiteren Schritte einzuleiten. Ich sage dazu: Ein Bürger hat das Recht, durch immer wieder geänderte Bebauungsvorschläge stets aufs Neue dafür zu sorgen, dass neue Fakten geschaffen werden. Sobald aber diese Veränderungssperre im September ausgelaufen ist, werden wir über den Bauantrag entscheiden lassen, und dann gibt es eben eine klare materielle Rechtslage, die dann auch die Möglichkeit der erforderlichen Beseitigungsmaßnahmen für die Pferdeboxen gibt.
Zwei Alternativen können wir jetzt schon im Raum stehen sehen. Entweder wird eine Baugenehmigung für den Pensionspferdebetrieb erteilt.
Dann sind die Pferdeboxen in diesem Betrieb zu integrieren. Die zweite Alternative wäre: Bei Ablehnung der Baugenehmigung besteht keine Möglichkeit mehr, die Pferdeboxen zu integrieren. Dann sind sie nach einer angemessenen Frist zu beseitigen.
Auch bei den von Ihnen angesprochenen Kameras bietet das Bundesdatenschutzrecht nur sehr eingeschränkte Möglichkeiten. Überwachungskameras sind nun einmal statthaft, wenn sie in einem eingefriedeten Bereich stehen und wenn sie der Eigentümer aus Schutzzwecken angebracht hat.
Frau Kollegin Scharfenberg, Sie sollten auch wissen, der Nachbar hat jederzeit die Möglichkeit, zivilrechtlich dagegen vorzugehen.
Ja, es ist so, und daran müssen auch Sie sich halten. Es bleibt eigentlich die Diskussion über die Kamera an der Bootshütte. Dort wurde die Situation in Augenschein genommen; der Eigentümer hat sich bereit erklärt, eine Beobachtung der Wasserfläche durch Anbringen einer Blende auszuschließen. Damit ist die Auflage umgesetzt.
Sehr geehrte Kolleginnen, liebe Kollegen! Zwei Jahre nach Einführung des BayKiBiG zeigt sich deutlich, dass wirklich alle Befürchtungen, die die SPD-Landtagsfraktion, die viele Eltern in Bayern, die die Wohlfahrtsverbände, die Kirchen und andere Träger immer wieder im Gesetzgebungsverfahren geäußert haben, genau so eingetreten sind.
Der Deutsche Familienbund hat zur Expertenanhörung, die im September vergangenen Jahres stattgefunden hat, dargelegt:
Vor der Verabschiedung des vor zwei Jahren in Kraft getretenen BayKiBiG haben wir als Familienverband wie viele andere Vertreter der Träger und Erzieherinnen auch unsere Befürchtungen über mögliche Qualitätsverluste dargelegt. Nach zwei Jahren der praktischen Umsetzung des BayKiBiG sehen wir uns in unserer Kritik bestätigt.
Und weiter heißt es:
Wir weisen darauf hin, dass nicht nur die positiven Ansätze des BayKiBiG, sondern gerade die negativen Auswirkungen für Träger und Erzieherinnen auch massive Auswirkungen für die Kinder und Eltern als letztes Glied der Kette haben.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, genau das ist nämlich das Problem. Leidtragende dieses Gesetzes sind vor allen Dingen die Kinder. Die Kinder, die in zu großen Gruppen, nämlich meist 25 Kinder, weniger Bildung, weniger Zuwendung erhalten. Kinder, die schlechter auf die Schule vorbereitet werden. Kinder, die öfter umhergeschoben werden, weil die Leiterinnen immer darauf achten müssen, dass die Gruppen wirklich voll sind, dass sie sich das leisten können. Kinder, deren wertvolle Kindergartenzeit vertan wird, anstatt ihnen Bildung und Förderung von Anfang an zukommen zu lassen. Und Leidtragende sind auch die Eltern, für die es in Bayern immer noch unmöglich ist, Beruf und Familie zu vereinbaren.
Ich möchte den Katholischen Landesverband für Tageseinrichtungen zitieren, ein Verband, der wirklich unverdächtig ist, das Sprachrohr der SPD zu sein. Der Verband sagt:
Drucksache 15/10180. Die Urnen stehen wieder bereit. Es gilt dieselbe Zeit: eine Zigarettenlänge von drei Minuten.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Zeit ist um. Die Stimmabgabe ist abgeschlossen. Das Ergebnis wird, wie üblich, außerhalb ermittelt und später bekannt gegeben.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir sind nicht auf dem Oktoberfest. Liebe Kolleginnen und Kollegen, Frau Justizministerin, Herr Staatssekretär! – Jetzt können wir in der Sitzung fortfahren. Im Einvernehmen mit den Fraktionen werden die restlichen Dringlichkeitsanträge auf den Drucksachen 15/10174, 15/10175 und 15/10176 in die zuständigen federführenden Ausschüsse verwiesen.
Ich rufe die Tagesordnungspunkte 5 bis 8 zur gemeinsamen Beratung auf:
Antrag der Abg. Johanna Werner-Muggendorfer, Dr. Simone Strohmayr, Christa Steiger u. a. (SPD) Bayern, aber gerechter Qualitätsoffensive in der Kinderbetreuung Zwei Jahre BayKiBiG – zwei verschenkte Jahre auf Kosten der Kinder Änderung des Bayerischen Kinderbildungs- und -betreuungsgesetzes (BayKiBiG) (Drs. 15/8515)
Antrag der Abg. Johanna Werner-Muggendorfer, Dr. Simone Strohmayr, Christa Steiger u. a. (SPD) Bayern, aber gerechter Qualitätsoffensive in der Kinderbetreuung Zwei Jahre BayKiBiG – frühkindliche Bildung umsetzen Änderung des Bayerischen Kinderbildungs- und -betreuungsgesetzes (BayKiBiG) Kinder (Drs. 15/8516)
Antrag der Abg. Johanna Werner-Muggendorfer, Dr. Simone Strohmayr, Christa Steiger u. a. (SPD) Bayern, aber gerechter Qualitätsoffensive in der Kinderbetreuung Zwei Jahre BayKiBiG – Elternrechte stärken Änderung des Bayerischen Kinderbildungs- und -betreuungsgesetzes (BayKiBiG) Eltern (Drs. 15/8517)
Antrag der Abg. Johanna Werner-Muggendorfer, Dr. Simone Strohmayr, Christa Steiger u. a. (SPD) Bayern, aber gerechter Qualitätsoffensive in der Kinderbetreuung Zwei Jahre BayKiBiG – Arbeits- und Lernsituation in den Einrichtungen verbessern
haben Sie noch nicht einmal nach zwei Jahren das Rückgrat, hier Nachbesserungen vorzunehmen.
Ich fürchte, es liegt daran, dass die Kinder nicht wählen.
Nicht nur die Gruppen müssen kleiner werden, auch die Fachkraftquote muss erhöht werden. Gut ausgebildete Fachkräfte können Kinder besser fördern und sie unterstützen. Im Gutachten „Zukunft Bayern 2020“, das noch Herr Stoiber in Auftrag gegeben hat, steht:
In Bayern stellen Kinderpfl eger mehr als 40 % des Kindergartenpersonals. Im Bundesvergleich ist Bayern damit Schlusslicht
Schlusslicht, Frau Stewens! –
bei der Beschäftigung qualifi zierten Personals in Kindereinrichtungen.
In Baden-Württemberg sind es lediglich 12 % Kinderpfl eger. Als Empfehlung heißt es in dem Gutachten „Zukunft Bayern 2020“:
Eine nachhaltige Qualitätsverbesserung bei frühkindlicher Bildung ist durch die Steigerung des Anteils der Erzieher zu erwarten.
Wie wahr, Frau Stewens, wie wahr! Das sind klare Worte. Wir wissen, was wir tun müssen, um die Qualität zu steigern. Warum tun wir es nicht? Warum ändern wir nicht einfach die gesetzlichen Rahmenbedingungen, damit das möglich wird?
Dieses Gesetz ist ein Spargesetz. Es führt letztendlich dazu, dass wir beim Anteil des Erziehungspersonals in Kindergärten Schlusslicht in Europa sind.
Aber wir müssen noch mehr tun. Wir müssen die Erzieherinnen vom Verwaltungsaufwand freistellen. Erzieher sollen mit Kindern arbeiten und nicht vom Bürokram aufgefressen werden.
Ich habe gestern mit einer jungen Kindergartenleiterin gesprochen, die eine Gruppe schließen muss, da sie sich immer darum sorgen muss, dass die Gruppen randvoll sind, damit sie mit der kindbezogenen Förderung zurechtkommt. Sie hat mir gesagt, dass sie bald weder ein noch aus weiß, dass sie so viel Bürokram an der Backe hat und sich immer darum kümmern muss: Was soll sie mit ihrer Gruppe in der Zeit tun? Soll die Gruppe in dieser Zeit mit einer Kinderpfl egerin alleine sein? So sieht nämlich die Realität aus, während die Leiterin bucht und umbucht, organisiert und umorganisiert, damit sie mit der kinderbezogenen Förderung zurechtkommt. In der Zeit
Die Chancengleichheit von Kindern und ihren Familien ist in Bayern im gesamtgesellschaftlichen System nicht fl ächendeckend gewährleistet. Wir fordern mehr fi nanzielle Mittel, damit ein Mindestanstellungsschlüssel in Höhe von 1 : 10 verbindlich festgeschrieben werden kann, und die Erhöhung des Basiswertes. Die Bayerische Staatsregierung ist aufgefordert, die gesetzlichen Voraussetzungen zur konzeptionellen und quantitativen Weiterentwicklung der Tageseinrichtungen für Kinder in Bayern zu schaffen.
Dem kann man nur zustimmen. Das BayKiBiG muss schnellstmöglich nachgebessert werden, damit die Rahmenbedingungen für Kinder, für Eltern und auch für Erzieherinnen in Bayern endlich verbessert werden.
Wir brauchen ein Gesetz, wo nicht nur Bildung draufsteht, sondern wo vor allen Dingen Bildung drin ist.
Die SPD-Landtagsfraktion fordert deswegen eine Qualitätsoffensive. Damit wir Qualitätsverbesserungen erreichen, muss zunächst vor allen Dingen der Personalschlüssel gesenkt werden. Wir brauchen einen Personalschlüssel von 1 : 7 bei Kindern zwischen drei und sieben Jahren. Kleinere Gruppen sind der Schlüssel zum Bildungserfolg. Kinder können individueller betreut werden. Defi zite können früher erkannt werden, und es kann den Kindern die entsprechende Hilfestellung angeboten werden.
Wir haben in Bayern derzeit eine Regelung, die einen Mindestanstellungsschlüssel von 1 : 12,5 genehmigt. Der durchschnittliche Anstellungsschlüssel liegt in Bayern bei 1 : 10,7. Das ist einfach viel zu hoch. Das heißt, die Gruppen sind viel zu groß.
Demgegenüber – auch das möchte ich Ihnen nicht vorenthalten – liegt der europäische Standard bei 1 : 7. Bayern möchte doch immer Spitze sein. In der Kinderbetreuung sind wir es nicht.
Da müssen wir uns gewaltig anstrengen, um überhaupt auf europäisches Durchschnittsniveau zu kommen.
Deswegen müssen wir dieses Gesetz jetzt endlich ändern. Wir haben heute über das Gesetz zum Nichtraucherschutz gesprochen. Es ist schon erstaunlich, dass dieses Gesetz bereits nach wenigen Wochen nachgebessert werden kann, aber wenn es um Kinder geht,
jähriger Diskussion die Opposition immer noch Sturm gegen das Bayerische Kinderbildungs- und -be-treuungsgesetz.
Die Vorschläge aus den Anträgen, die von Ihnen jetzt vorgelegt worden sind, haben wir schon x-mal im sozialpolitischen Ausschuss diskutiert. Sie werden auch durch ständige Wiederholung nicht besser, und wir werden diese Anträge auch diesmal ablehnen.
Nehmen Sie doch endlich zur Kenntnis, Kolleginnen und Kollegen der Opposition, dass eine große Zahl engagierter Träger, viele Kommunen im Freistaat Bayern und vor allem hoch motivierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Kindertagesstätten dieses Gesetz ausgezeichnet und gut umsetzen. Unter diesen gesetzlichen Rahmenbedingungen wächst das Angebot der Kinderbetreuung in quantitativer Hinsicht rasch,
und die steigende Qualität der frühen Erziehung und Bildung kommt den Kinder zugute.
Dort, wo es ab und an – darüber haben wir uns auch immer wieder unterhalten – wohlgemerkt unter denselben gesetzlichen Bedingungen, noch Schwierigkeiten in der Umsetzung gibt, muss sich das rasch ändern.
Die gebetsmühlenartige Behauptung, seit Einführung des BayKiBiG hätten sich die Rahmenbedingungen verschlechtert, trifft ebenfalls nicht zu. In vielen Punkten konnten qualitative Verbesserungen erreicht werden. Dennoch – auch darin sind wir uns einig – dürfen wir genau an diesem Punkt nicht nachlassen. Die Qualität muss mit dem zahlenmäßigen Ausbau Schritt halten. Darauf legen wir großen Wert, und das ist auch nicht Ihre Erfi ndung. Aber dafür bietet dieses Gesetz den tragfähigen Rahmen.
Überraschend ist, dass die SPD mit der Rückkehr zur Gruppenförderung jetzt zu vorsintfl utlichen Zuständen zurück möchte.
Wissen Sie eigentlich, dass es in etlichen Einrichtungen gar keine festen Gruppen mehr gibt, sondern – eben mit der kindbezogenen Förderung – große Flexibilität in der täglichen Praxis möglich ist? Die kindbezogene Förderung verfolgt den Ansatz der mittelbaren Qualitätssteuerung durch Deregulierung. Sie dagegen wollen im Gesetz immer wieder alles bis ins kleinste Detail minutiös regeln. Erstens ist das rückwärtsgewandt, und zweitens würde
sind die Kinder, meist 25, sogar welche unter drei Jahren, allein mit der Pfl egerin in der Gruppe. Dass da nicht mehr Bildungsarbeit geleistet werden kann, ist klar.
Wir müssen darum das BayKiBiG ändern. Wir brauchen Verfügungs- und Anleitungszeiten im Gesetz. Auch dazu noch ein paar Daten: Die SPD-Landtagsfraktion hat eine große repräsentative Umfrage gemacht. 71 % der Befragten haben geantwortet, dass sie mit ihren Vor- und Nachbereitungszeiten dem Bayerischen Bildungsplan nicht gerecht werden können. Das ist doch schlimm. Wir haben einen Bildungs- und Erziehungsplan. Der kann aber nicht umgesetzt werden, weil wir die Voraussetzungen dafür in den Einrichtungen nicht schaffen. Wir brauchen Verfügungs- und Nacharbeitszeiten im Gesetz, nur so können wir letztendlich sicherstellen, dass sie von den Trägern gewährt werden.
Aber wir müssen noch mehr an diesem Gesetz ändern. Wir müssen dafür sorgen, dass die Beschäftigten in den Kinderbetreuungseinrichtungen regelmäßig an Fortbildungsangeboten teilnehmen. Wir wollen auch, dass Kindereinrichtungen in sozialen Brennpunkten eine zusätzliche Personalförderung erhalten, dass die integrativen Einrichtungen in ihrer Qualität fortbestehen können. Wir wollen, dass die Horte ausreichend Förderung erhalten und, besonders wichtig, dass alle Kinder, die ein Sprachdefi zit haben, Sprachförderung erhalten. Das von Ihnen jetzt in Kraft gesetzte Sprachtrainerkonzept ist völlig unzureichend
und hilft den Einrichtungen nicht dauerhaft.
Darüber hinaus müssen wir für die Eltern ein Wahlrecht einführen. Die Gastkinderregelung ist völlig unzureichend. Wir leben im Zeitalter der Globalisierung und erlauben es nicht, dass Eltern ihre Kinder in eine Einrichtung im Nachbarort bringen, auch dann nicht, wenn es die Vereinbarkeit von Familie und Beruf dringend erfordert.
Ich fordere Sie heute noch einmal auf: Ändern Sie dieses Gesetz. Lassen Sie unsere Kinder nicht ausbaden, was Sie verbockt haben. Kinder können nicht wählen. Umso mehr stehen Sie in der Pfl icht, für die Kinder zu sorgen. „Kinder sind die Zukunft“, das schreiben Sie sich bei den Wahlen immer auf die Fahnen. In diese Zukunft sollten wir investieren.
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir möchten mit diesem Dringlichkeitsantrag nach der Einigung auf Bundesebene erneut auf die Situation der Kinderkrippen in Bayern hinweisen, auf den dringenden Handlungsbedarf. Wir möchten endlich Abhilfe und Verbesserungen in diesem Bereich erreichen.
Lange ist hier in Bayern geschlafen worden. Jetzt müssen wir endlich handeln. Diese Vereinbarung auf Bundesebene ist eine hervorragende Chance. Die Vereinbarung der Bund-Länder-Arbeitsgruppe ist abgeschlossen, und auch Bayern hat sie unterzeichnet.
Der Freistaat Bayern wird allein für Investitionen 339 Millionen Euro für den Kinderkrippenausbau und zusätzlich über die Umsatzsteuerverteilung für Betriebsabgaben ab 2009 bis 2014 390 Millionen Euro an Zuschüssen vom Bund erhalten.
Das ist eine riesige Summe Geld. Und das ist gut so. Bayern braucht dieses Geld dringend, denn es ist beim Thema Kinderkrippen gerade erst aus langem Schlaf erwacht.
Die Kinderbetreuung ist Bildung, und Bildung ist Landesaufgabe. Deswegen wäre es angebracht, dass sich der Freistaat Bayern finanziell erheblich beteiligt.
Gerade einmal 100 Millionen Euro für die Startphase „Zukunft Bayern 2020“ haben Sie angekündigt, Frau Ministerin. Das ist zu wenig. Das reicht nicht aus, um endlich auch in Bayern eine zufriedenstellende Situation zu erreichen.
Mit der Vereinbarung hat sich Bayern verpflichtet, bis 2013 für 35 % der Kinder unter drei Jahren Betreuungsplätze zur Verfügung zu stellen. Damit das nicht leere Worte bleiben, müssen jetzt endlich Taten folgen.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, ich möchte Sie noch einmal an die Situation in Bayern erinnern. Gerade einmal für acht Prozent der Kinder unter drei Jahren stehen in Bayern Betreuungsplätze zur Verfügung. Jetzt wollen wir 35 % in den nächsten Jahren erreichen. Das heißt, wir müssen unser Angebot vervierfachen. Das ist eine ungeheure Kraftanstrengung, und hierfür müssen die Mittel zur Verfügung gestellt werden.
Um das noch einmal in Relation zu setzen: In den letzten vier Jahren, seitdem ich in diesem Parlament bin, haben wir es gerade einmal geschafft, von vier Prozent auf acht Prozent bei der Versorgung zu kommen. Wenn wir in diesem Tempo weitermachen, dann brauchen wir 20 Jahre, um auf die 35 % zu kommen; das kann doch nicht sein. Wir schulden es den Familien, dass jetzt endlich mehr passiert.
Ich darf aus dem Gutachten „Zukunft Bayern 2020“ zitieren. Hier steht: Zunächst muss es darum gehen, beim Ausbau der Kinderbetreuung einen großen Schritt voranzukommen. Daran möchte ich Sie erinnern. Wir müssen einen großen Schritt vorankommen, wir müssen schnellstmöglich die 35 % erreichen, um jungen Familien die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu ermöglichen.
Dazu kommt, der Ausbau der Kinderkrippen ist seit dem BayKiBiG zulasten der Qualität erfolgt. Das hat eindeutig die Anhörung, die wir unlängst über das BayKiBiG hatten,
ergeben. Immer wieder wurde beklagt, dass die Qualität nicht stimmt. Die Finanzierung nach dem BayKiBiG ist gerade bei den Kinderkrippen nicht ausreichend. Der Faktor 2 reicht nicht aus. Einjährige brauchen eben nicht nur doppelt so viel Zuwendung, sondern weitaus mehr Pflege und individuelle Zuneigung, als es der Faktor 2 erlaubt. Wenn die Kommunen nicht kräftig in Qualität investieren, dann ist die Qualität in den örtlichen Kinderbetreuungseinrichtungen verheerend. Zwölf kleine Kinder, zwei Erziehungskräfte. Das muss man sich vorstellen. Zwölf kleine Kinder mit zwei Erwachsenen. Das kann nicht gut gehen. Das gefährdet das Kindeswohl.
Ich finde in diesem Zusammenhang in diesem Blatt „Menschenskinder“ diese Karikaturen eine Unverschämtheit, die davon sprechen, dass man beim BayKiBiG mit der Lupe suchen muss, um Fehler zu finden. Das finde ich eine Unverschämtheit.
Die Fehler liegen leider offen auf der Hand. Die Qualität stimmt gerade bei den Kinderkrippen häufig nicht.
Wir wollen einen Kinderkrippenausbau mit vernünftiger Qualität. Alles andere gefährdet das Kindeswohl. Kinderbetreuung ist Bildung. Deswegen ist auch und in erster Linie der Freistaat Bayern in finanzieller Verantwortung.
Gute Kinderkrippen schaden dem Kind nicht. Wir waren gestern, sehr geehrte Frau Ministerin, auf der Fachtagung des Staatsinstituts für Frühpädagogik – IFP. Dessen Leiterin, Frau Becker-Stoll, hat noch einmal ausdrücklich auf die Vielzahl der Studien hingewiesen, die es mittlerweile gibt. Die meisten Studien sind aus England und den USA. Sie belegen, dass Kinder von Eltern und zusätzlichen Betreuungskräften, zum Beispiel in Kinderkrippen, betreut werden können, ohne Schaden zu nehmen. Sie können sogar davon profitieren, in Kinderkrippen betreut zu werden, wenn die Qualität stimmt. Die Qualität ist das ausschlaggebende Merkmal. Qualität muss damit im Mittelpunkt unserer Diskussion hinsichtlich des Ausbaus von Kinderbetreuungseinrichtungen stehen.
Frau Stewens, Sie waren gestern selber anwesend. Herr Prof. Fthenakis hat ausdrücklich noch einmal darauf hingewiesen, dass es unverantwortlich ist, Kinderkrippen auszubauen, ohne einen entsprechenden Bildungs- und Erziehungsplan für Kinder unter drei Jahren zu haben. Immer mehr Kinder unter drei Jahren sollen fremdbetreut werden, ohne dass es hierfür Qualitätsmerkmale gibt, ohne dass wir festlegen, was in diesen ersten wichtigsten Jahren alles passieren soll, wo unsere Bildungsziele liegen, wie wir diese Kinder von Anfang an optimal fördern müssen. Wir müssen diesen BEP schnellstmöglich erweitern und die entsprechenden Mittel hierfür zur Verfügung stellen.
Wir müssen die Qualität des Fachpersonals verbessern. Es reicht nicht, nur die Leiterinnen zu qualifizieren und zu professionalisieren. Wir müssen wie andere Länder auch – Sie waren gestern anwesend –, wie zum Beispiel Hessen, die Mittel bereitstellen, dass alle Erzieherinnen professionalisiert und fortgebildet werden können. Das ist wichtig. Dafür müssen die Mittel zur Verfügung gestellt werden.
Wir müssen selbstverständlich die Mindeststandards festlegen. Die Räume müssen groß genug sein. Wir legen die Größe von Hühnerkäfigen fest, aber wir nennen es Bürokratieabbau, wenn wir bei Betreuungseinrichtungen keine Vorgaben mehr haben. Das kann doch nicht sein.
Wir wollen nicht nur immer über Geld sprechen. Aber gute Betreuung, gerade von Kindern unter drei Jahren, kostet Geld. Mehr Geld kostet nur schlechte Qualität;
denn dann steigen die Reparaturkosten, und dann zahlt der Staat im schlimmsten Fall ein Leben lang für diese Kinder.
Der unlängst von der Bundesfamilienministerin vorgestellte „Familienatlas 07“ weist weite Teile Bayerns als Potenzialregion aus. Das heißt, wir haben es in den letzten Jahren versäumt, unsere Potenziale zu nutzen. Die Bedürfnisse von jungen Familien werden in weiten Teilen Bayerns vernachlässigt, weil immer noch nicht genug Betreuungsmöglichkeiten für Kinder zur Verfügung gestellt werden. Das ist auch ein weicher Standortfaktor für die Wirtschaft, und hier müssen wir endlich den Anschluss an das Ausland erreichen. Wir müssen Kinderkrippen ausbauen, und zwar in vernünftiger Qualität. Wir müssen in diesem Bereich angesichts der riesigen Defizite endlich aufholen, und hierfür muss Bayern endlich genug eigenes Geld in die Hand nehmen. Nur so kann dieser Ausbau gelingen.
Frau Ministerin, Sie haben davon gesprochen, dass Sie im nächsten Jahr 25 Millionen Euro zur Verfügung stellen wollen. Wie möchten Sie damit die Qualität verbessern, wenn Sie die Kinderkrippen ausbauen? Qualitätsverbesserung heißt für mich, den Basiswert zu erhöhen. Teilweise sind zwölf Kinder unter drei Jahren – darunter zum Teil Einjährige – mit zwei Betreuungskräften in der Kinderkrippe zusammen, wenn die Kommune und die Eltern nicht kräftig dazuzahlen. Wie wollen Sie hier die Qualität verbessern? Wie wollen Sie dafür sorgen, dass die Erzieherinnen ausreichend qualifiziert werden? Wie wollen Sie sicherstellen, dass der Bildungs- und Erziehungsplan eingehalten wird? Alle diese Fragen sind unbeantwortet. Widersprechen möchte ich auch Ihrer Aussage vom faktischen Rechtsanspruch.
Ich kann diesen faktischen Rechtsanspruch nicht feststellen. Bei mir im Landkreis haben 27 % der Eltern Bedarf angemeldet. Nur 4 % haben aber die Möglichkeit, ihr Kind irgendwo unterzubringen. Da kann ich doch nicht von einem faktischen Rechtsanspruch sprechen.
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Frau Stewens, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich weiß nicht, das wievielte Mal wir jetzt über dieses Gesetz reden. Mittlerweile ist es wirklich mühsam.
Herr Dr. Goppel hat mir schriftlich zum Geburtstag gratuliert und dabei ausgeführt, dass ihn meine Wortmeldungen immer wieder zum Überdenken seiner eigenen Positionen veranlassten. Genau das würde ich mir wünschen, dass dies in diesem Parlament eintritt, dass unsere Wortmeldungen Sie zum Überdenken Ihrer Positionen veranlassen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich möchte Ihnen noch ein paar Argumente an die Hand geben, damit es Ihnen leichter fällt, Ihre eigenen Positionen zu überdenken. Zunächst möchte ich den Ba
yerischen Gemeindetag anführen. Dieser hat unlängst eine repräsentative Umfrage bei seinen Kommunen gemacht. Eine Frage lautete: Hat sich das BayKiBiG bewährt? Als Schwäbin möchte ich Ihnen die schwäbischen Ergebnisse näher bringen. In Schwaben sagten 45 % der Befragten: Nein, dieses Gesetz hat sich nicht bewährt. Frau Staatsministerin Stewens, wenn Sie schon nicht unseren Argumenten folgen, so sollten Sie doch auf die Kommunen hören, mit denen Sie im Vorfeld dieses Gesetz abgestimmt haben.
Ich wiederhole: 45 % der schwäbischen Kommunen sind mit diesem Gesetz unzufrieden. Warum sind sie denn unzufrieden?
Nicht nur, weil ich sie aufgeklärt habe, sondern vor allem, weil es sich bei diesem Gesetz um ein bürokratisches Monster handelt, das einfach nicht umgesetzt werden kann.
Auch wir haben bei Erzieherinnen eine Umfrage gemacht. 80 % der befragten Erzieherinnen sagten, der Verwaltungsaufwand sei mit diesem BayKiBiG exorbitant angestiegen. Dieses Ergebnis deckt sich mit der Umfrage des Gemeindetages. Ich sage es einfacher: Dieses Gesetz ist nicht praktikabel und in sich nicht verständlich. Wir haben über 50 Newsletter gebraucht, die die Umsetzung nicht leichter machten. Träger, Kommunen und Erzieherinnen verwalten sich zu Tode. Die Zeit fehlt letztlich bei den Kindern.
Damit kommen wir zu einem wichtigen Punkt, nämlich der Qualitätsverbesserung. Frau Stewens, ich muss Ihnen sagen: Mit diesem Gesetz haben wir das, was am wichtigsten gewesen wäre, nicht erreicht, nämlich Qualitätsverbesserungen im vorschulischen Bereich.
Das wurde ebenfalls durch die Umfrage des Bayerischen Gemeindetages bestätigt. 56 % der Kommunen in Bayern sagen: Mit diesem Gesetz wurde die pädagogische Qualität in den Kita-Einrichtungen nicht weiterentwickelt oder verbessert.
Ein wesentliches Ziel, die Qualitätsverbesserung im vorschulischen Bereich, wurde mit diesem Gesetz nicht erreicht. Was nützt uns ein Bildungs- und Erziehungsplan, wenn er in vielen Einrichtungen nicht umgesetzt werden kann, weil dafür die Voraussetzungen fehlen? Sie haben vorhin auf ein neues Konzept zur Sprachförderung hingewiesen. Dabei sollen Sprachtrainer eingesetzt werden. Auch das zeigt, dass das BayKiBiG letztlich nicht ausreichend war.
Sie versuchen jetzt auf Verwaltungsebene, an diesem Gesetz herumzudoktern, anstatt Qualitätsmerkmale ins Gesetz hineinzuschreiben, zum Beispiel die Gruppengröße und den Personalschlüssel – 1 : 7 wäre im Kindergarten sicher sinnvoll –, und anstatt die Finanzierung zu sichern. Ich sage Ihnen: Wir brauchen in diesem Bereich vor allem mehr Geld. Es ist doch klar, dass das gleiche Geld für mehr Kinder einfach nicht ausreichen kann.
Wir müssen Qualifi zierungsmaßnahmen des Personals festschreiben. Wir müssen Verfügungszeiten und Vorbereitungszeiten im Gesetz festschreiben. Das alles sind erforderliche Maßnahmen. Sie müssen den Mut aufbringen, die erforderlichen Änderungen endlich einzuleiten.
Ich möchte zum Schluss – ich bin schon am Limit meiner Redezeit angekommen – noch feststellen: Dieses Gesetz ist nicht zukunftsfähig. Die auf Bundesebene beschlossenen Dinge, zum Beispiel der Rechtsanspruch, den wir auch für Kinder unter drei Jahren für dringend erforderlich halten, können mit diesem Gesetz nicht umgesetzt werden. Wir ärgern uns in Bayern immer noch mit einer Bedarfsplanung und mit einer Gastkinderregelung herum, die nicht mit den jetzt auf Bundesebene getroffenen Regelungen konform sind. Ich kann Sie nur dazu auffordern: Erkennen Sie endlich die Zeichen der Zeit, haben Sie den Mut, ein modernes Gesetz auf den Weg zu bringen! Wir wollen nicht noch mehr Zeit verlieren. Drei Jahre der Kritik sind genug. Wir werden am Donnerstag all diese Argumente noch einmal hören. Ich kann Sie nur dazu auffordern, dann auch den Mut aufzubringen, hier Änderungen einzuleiten.
Abschließend möchte ich noch sagen: Wir werden diesem Antrag nicht zustimmen, auch wenn wir in der Zielsetzung weitgehend übereinstimmen. Wir stimmen nicht zu, weil wir ein anderes Finanzierungskonzept vorschlagen. Mit dem Inhalt sind wir aber weitgehend d’accord.
Frau Stewens, mich würde doch interessieren, ob Sie denn nicht glauben, dass bei einer Verkleinerung der Gruppengröße im vorschulischen Bereich alle Kinder individueller gefördert werden könnten.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Frau Ministerin Stewens, die heute anscheinend nicht da sein kann, hat den vorliegenden Gesetzentwurf immer wieder mit der Begründung angepriesen, dass damit eine echte Wahlfreiheit in Bayern hergestellt werde: Wir geben den Eltern die Sicherheit, dass in Bayern beide Lebensentwürfe gleichwertig nebeneinander stehen, so Frau Stewens.
Aber stehen denn hier in Bayern die Lebensentwürfe gleichwertig nebeneinander? Gibt es denn eine echte Wahlfreiheit in Bayern? Können junge Mütter und Väter wirklich wählen zwischen Beruf oder gar Karriere und Familie?
Wenn ich mich hier in den Reihen des Hohen Hauses umschaue, sehe ich wenige Frauen und noch weniger Mütter, die aus eigenen Erfahrungen berichten können, wie das Leben mit Beruf und Kleinkind aussieht.
Vielleicht sehe ich auch deswegen so wenige hier, weil es in Bayern nahezu unmöglich ist, Beruf und Familie zu vereinbaren.
Einen guten Betreuungsplatz für Kinder unter drei Jahren zu ergattern kommt einem Lottogewinn gleich.
Wir sind weit davon entfernt, für alle Kinder, die einen solchen Platz brauchen, auch einen anbieten zu können.
In vielen Kinderkrippen, in die ich komme, gibt es lange Wartelisten
und so lange muss die Frau auf den Wiedereinstieg in den Beruf warten. Andere Möglichkeiten gibt es oft nicht.
Ich möchte Ihnen nochmal kurz die Zahlen in Bayern darlegen. Gerade mal für 7 % der Kinder unter drei Jahren steht ein Kinderkrippenplatz zur Verfügung.
Wo ich die Zahlen herhabe? Die Zahlen habe ich von Ihrem Ministerium.
Mit dem Angebot von 7 % und davon die Hälfte der Plätze in München ist Bayern europaweit Schlusslicht und meilenweit entfernt von echter Wahlfreiheit.
Und da sprechen Sie, Frau Stierstorfer, davon, wir bräuchten uns nicht zu verstecken. In die letzte Ecke müssten Sie sich verkriechen!
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich frage Sie, auch wenn vielleicht viele von Ihnen selbst nicht mehr betroffen sind, aber Sie haben vielleicht Enkel oder Kinder, vielleicht eine berufstätige Tochter mit kleinem Kind – auch das soll ja manchmal zum Gesinnungswandel beitragen –: Ist es Wahlfreiheit, wenn nur 7 % der Eltern einen Platz in einer Kinderkrippe fi nden, obwohl Bedarfserhebungen ergeben haben, dass zwischen 20 und 30 % der Eltern mit Kindern unter drei Jahren sich einen wünschen? Ist das Wahlfreiheit?
Sind die Lebensentwürfe wirklich gleichwertig, wenn eine Familie zunächst keinen Betreuungsplatz fi ndet, und
dann, wenn sie einen hat, oft nicht zahlen kann; auch das ist ein wichtiger Aspekt. Oft reicht ein Nettogehalt nicht aus, um die Betreuung und den Lebensunterhalt zu fi nanzieren.
Der dem Kabinett zunächst vorgelegte Gesetzentwurf hatte zumindest einen Betreuungszuschuss vorgesehen. Aber dieser innovative Absatz ist leider gestrichen worden.
Das ist schade. Es wäre immerhin für sechs Monate eine Möglichkeit für die Eltern gewesen, über diesen Betreuungszuschuss die Kinderkrippe mitzufi nanzieren. Es ist wirklich schade, dass dieser innovative Gedanke im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens untergegangen ist.
Ich frage Sie noch einmal: Ist es den Familien in Bayern wirklich freigestellt, ihren Lebensentwurf zu gestalten,
wenn vielerorts auf dem Land überhaupt keine Angebote für Kinder unter drei Jahren zu fi nden sind?
Ich erinnere Sie an Ihr Gesetz, das Bayerische Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz – BayKiBiG. Wegen der Gastkinderregelung können viele Eltern ihre Kinder nicht in die benachbarte Kommune bringen. Auch das müssen Sie berücksichtigen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen der CSU, Sie wollen die Familien unterstützen. Frau Stierstorfer hat es eben gesagt: Sie wollen ein klares Signal für Eltern und Kinder geben. Auch wir wollen die Familien unterstützen. Aber der jetzt vorliegende Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung des Bayerischen Landeserziehungsgeldes bringt den Familien eben keine nachhaltige verlässliche Hilfe.
Gerade mal sechs Monate erhält eine Familie 150 Euro für das erste Kind. Es sind 150 Euro für das erste und teuerste Kind, für den Autositz, das Bettchen, den Kinderwagen, die Klamotten, die Windeln und vieles mehr. Das ist geradezu lächerlich. Ich habe nachgerechnet, wie ernst Sie es mit der Familienförderung meinen. Eine Familie mit drei Kindern erhält nach dem neuen Gesetz 6900 Euro und damit 2928 Euro weniger Landeserziehungsgeld als bisher.
Hören Sie gut zu: 2938 Euro weniger! So wollen Sie die Familien unterstützen.
Und jetzt spricht Frau Stierstorfer davon, dass Sie, meine Damen und Herren von der CSU, gerade Familien mit mehr Kindern unterstützen wollen. Frau Stierstorfer, auch wenn Sie sich jetzt unterhalten: Dies ist geradezu lächerlich und eine infame Lüge.
Mit diesem Gesetz unterstützen Sie Mehrkinderfamilien nicht.
Jetzt soll es 150 Euro für sechs Monate geben. Aber was soll danach passieren? Wie sollen die Familien dann leben, und vor allem: Wovon sollen sie leben? Soll die Mutter oder der Vater dann arbeiten? Entspricht es dem Weltbild der CSU, dass die Frauen dann arbeiten? Und wo bleibt dann das Kind? Sie erinnern sich – ich habe es vorhin schon ausgeführt –: Es gibt kaum Kinderbetreuungsmöglichkeiten für Kinder unter drei Jahren. Diese Plätze in Bayern sind nach wie vor Mangelware.
Wo ist Ihr Konzept für Familien? Was soll nach den sechs Monaten passieren? Was sollen Alleinerziehende tun? – Ich möchte Sie daran erinnern, dass die Zahl der Alleinerziehenden auch hier in Bayern in den letzten Jahren zugenommen hat. Was also sollen diese Frauen und vielleicht auch Männer nach den sechs Monaten tun, in denen sie 150 Euro bekommen? Sollen die Kinder zwischen Nachbarn und Freunden hin- und hergeschoben werden? Sollen Alleinerziehende, auch wenn sie eine Ausbildung haben, von der Sozialhilfe leben? – Das sind doch die Alternativen, in die Sie diese Familien hineindrängen.
Ihre Bundesfamilienministerin hat es erkannt: „Kinder brauchen nicht mehr Geld, sondern sie brauchen gute Betreuung“, sagt sie. Das ist richtig. Neue Studien zeigen, dass Kinder in Kinderkrippen oft psychisch gesünder sind als Kinder, die zu Hause bei der Familie leben. Gerade Kinder aus ungünstigen sozialen Brennpunktfamilien sind nämlich in der Kinderkrippe weit weniger ungünstigen Verhältnissen ausgesetzt als zu Hause. Diese Kinder können dort gefördert werden und haben von Beginn an gleiche Chancen für ihr weiteres Leben. In Bayern verschließt man hiervor die Augen. Man repariert lieber als Prävention zu leisten.
Frau Stierstorfer, Sie haben vorhin gesagt, Sie hätten die Mittel für Kinderbetreuung ausgeweitet. Das mag wohl sein. Aber wir hatten in Bayern einen so schlechten Stand in der Versorgung mit Kinderkrippen, dass auch die Ausweitung dieser Mittel noch nicht reicht, wenn wir wirklich etwas für Familien erreichen wollen.
Wir sagen deshalb: Anstatt Familien mit so geringen Mitteln auszustatten, die ihnen nicht langfristig weiterhelfen,
sollte dieses Geld lieber in gute Kinderbetreuung gesteckt werden, damit endlich ausreichend Plätze zur Verfügung stehen, damit Plätze in einer vernünftigen Qualität zur Verfügung stehen, damit Plätze zur Verfügung stehen, die sich Eltern auch leisten können und die Elternbeiträge nicht weiter steigen, wie Sie es mit dem BayKiBiG zugelassen haben.
Ich habe in den letzten Monaten viele Einrichtungen besucht und immer wieder festgestellt, dass die Qualität teilweise verheerend ist. Ich habe neulich CSU-Kollegen auf der Treppe sagen hören: „Wenn eine Qualitätsoffensive im Kinderkrippenbereich jetzt nicht gelingt, dann stehen wir schlecht da.“ Ich hoffe, dass das nicht nur eine Einzelmeinung war, sondern auch andere Handlungsbedarf erkennen.
Ich möchte noch kurz auf das weitere Ziel des Gesetzentwurfs, nämlich auf den Aspekt der Gesundheitsprävention eingehen. Ich halte diesen Aspekt für besonders verlogen. Hier soll demonstriert werden: Wir tun was. Aber was tun Sie denn?
Richtig, Frau Kollegin.
Die Eltern, die Landeselterngeld beantragen, müssen künftig die U-6- und U-7-Untersuchung machen lassen. Toll. Aber was ist davor und was ist danach? Und was ist mit den Kindern, für die kein Landeserziehungsgeld beantragt wird? Alle diese Kinder fallen durchs Netz.
Am Schlimmsten fi nde ich an dieser Lösung, dass diejenigen, die Defi zite haben, die nicht zu den Untersuchungen gehen, keine Förderung erhalten sollen.
Anstatt diesen Eltern zu helfen, sie zu unterstützen und zu begleiten, werden ihnen fi nanzielle Mittel gestrichen. Das ist äußerst effektiv und hilft mit Sicherheit den Kindern!
So sieht Ihre nachhaltige Familienunterstützung in Bayern aus. Wer Familien wirklich helfen will, muss diese begleiten. Hebammenprojekte, Ehrenamtsprojekte und vieles andere könnte wirkliche Hilfe gewähren.
Die SPD hat hierzu einen Antrag gestellt: Hilfe statt Strafe. Dies wäre der richtige Weg gewesen. Leider haben Sie sich diesem Antrag verweigert. Eine vertane Chance. Schade. Aber ich gebe die Hoffnung nicht auf. Wir werden weiterhin versuchen, Sie von unseren Konzepten
zu überzeugen. Diesem Gesetzentwurf werden wir nicht zustimmen.
Sehr geehrte Kolleginnen, liebe Kollegen! Herr Unterländer, ich stehe fassungslos vor Ihrem Antrag. Sie wollen die Wahlfreiheit stärken, so lese ich da, aber wie ist denn die Situation in Bayern? Gibt es überhaupt eine Wahlfreiheit? Können sich Mütter und Väter wirklich für Familie und Beruf entscheiden? Über die Betreuungssituation haben wir an dieser Stelle schon ausgiebig diskutiert, aber anscheinend noch immer nicht genug. Sie haben es noch nicht verstanden.
Die Situation der Kinderkrippen in Bayern ist nach wie vor schlecht. Nicht einmal 10 % der Kinder unter drei Jahren haben einen Betreuungsplatz. Von 16 Bundesländern steht Bayern auf dem 13. Platz. Buh, Herr Unterländer! Sie sind auf diesem Feld eben gerade nicht Spitze. Wir müssen kräftig aufholen, wenn wir auf das Niveau anderer Bundesländer kommen wollen.
Ist es eine Wahlfreiheit, wenn nur sieben Prozent der Eltern einen Platz in der Kinderkrippe oder bei der Tagesmutter fi nden, obwohl Bedarfserhebungen, zum Beispiel bei mir im Landkreis, ergeben haben, dass sich 20 bis 25 % der Eltern von Kindern unter drei Jahren einen Platz wünschten? Ist das Wahlfreiheit, Herr Unterländer? Ich glaube, das ist keine Wahlfreiheit.
Sie wollen Familien unterstützen, das wollen wir auch. Das Betreuungsgeld ist mit Sicherheit der falsche Weg.
Die Bundesfamilienministerin hat das im Übrigen auch erkannt. Ich zitiere: Kinder brauchen nicht mehr Geld, sondern sie brauchen gute Betreuung. – Das ist ein Zitat Ihrer Familienministerin.
Mit der Idee, ein Betreuungsgeld für Eltern zu fordern, stehen Sie allein, Herr Unterländer. Was noch viel schlimmer ist: Mit dieser Idee gefährden Sie den Ausbau der Kinderkrippen auch in Bayern. Die Situation hinsichtlich der Versorgung mit Kinderkrippen ist in Bayern – wie wir bereits feststellen mussten – aus ideologischen Gründen völlig unzureichend. Mit den jetzt beschlossenen Bundesmitteln, Investitionszuschüssen und Betriebskostenzuschüssen könnten wir es endlich schaffen, das Betreuungsangebot ausreichend auszubauen. Endlich hätten wir die Möglich, tatsächlich für jedes Kind, das einen Platz braucht, einen solchen zu schaffen.
Jetzt kommen Sie mit Ihrer Idee vom Betreuungsgeld, ohne einen Vorschlag zu machen, wie das fi nanziert
werden soll. Das ist eine Politik von Menschen, die Frauen zurück an den Herd locken will.
Leider gibt es in diesem Parlament zu wenig Frauen, die sich dagegen wehren.
Mit dieser Forderung werden Mütter belohnt – in der Regel sind es die Mütter, die zuhause bleiben – und Mütter, die arbeiten, werden bestraft.
Ich möchte das an einem Beispiel ausführen: Eine Mutter – das kann auch ein Vater sein –, die halbtags arbeitet, erzieht doch trotzdem noch zu einem gewaltigen Anteil Kinder. Diese Mutter oder dieser Vater versucht aus eigenen Mitteln die Familie zu ernähren. Sie oder er zahlen selbst ihre Krankenkassenbeiträge, ihre Beiträge zur Rentenversicherung und jetzt sollen sie bestraft werden, indem sie keine Förderung erhalten, obwohl sie vielleicht für ihre Familie auch eine Förderung benötigten.
Sie haben zusätzlich hohe Betreuungskosten. Ist das gerecht, Herr Unterländer? Ermöglichen wir so den Familien eine Wahlfreiheit?
Der Staat darf nicht in die Familie hineinregieren – das haben Sie vorhin gesagt, Herr Unterländer. Das ist richtig. Auch ich bin dafür. Ich bin aber dagegen, dass wir Familien, die sich für Familie und Beruf entscheiden, benachteiligen.
Wenn wir Familien unterstützen wollen, müssen wir alle unterstützen, die bedürftig sind.
Keinesfalls können wir die bestrafen, die sich selbst versorgen.
Ich habe mir einmal den Bundeshaushalt angeschaut, Herr Kollege, weil Sie so engagiert mitdiskutieren: 184 Milliarden umfasst der Familienetat. Ein Großteil dieses Etats geht in Transferleistungen für Frauen, die sich für Familie entschieden haben und die zuhause bleiben. Das sind Ehegattensplitting, Rentenleistungen, die Familienkrankenversicherung und das Elterngeld, das Renate Schmid auf den Weg gebracht hat. Das sind Transferleistungen, die Frauen bekommen, die zuhause bleiben.
Das ist gut so, das ist aber auch ausreichend. Wir müssen jetzt für die sorgen, die sich für einen anderen Weg entschieden haben, die wir über Jahre vernachlässigt haben. Wir haben in Bayern über Jahre keine Betreuungsplätze geschaffen. Wir müssen jetzt endlich an die denken, die einen anderen Weg wählen und die ihre Familie anders strukturieren wollen. Nur so können wir wirkliche Wahlfreiheit schaffen.
Ich möchte einen Gedanken der Solidarität aufgreifen: Niemand käme auf den Gedanken, wenn eine Kommune zum Beispiel ein Schwimmbad einrichtet und er selbst nicht in dieses Schwimmbad gehen kann – vielleicht aus gesundheitlichen Gründen –, ein Schwimmbadgeld zu fordern. Aber sie kommen jetzt bei Kinderbetreuungseinrichtungen auf die Idee: Wenn Familien diese Kinderbetreuung nicht brauchen, sollten sie eine Ausgleichsleistung bekommen.
Das ist doch der falsche Weg, Herr Spaenle. Das scheint sehr richtig zu sein, wenn Sie sich so engagieren.
Danke, Herr Präsident.
Was mich in dieser Sache vor allem ärgert, ist die Scheinheiligkeit, die in Bayern herrscht.
Sie kürzen das Landeserziehungsgeld und stellen jetzt Forderungen an den Bund. Eine Familie mit drei Kindern hat nach dem jetzigen Gesetzentwurf der Staatsregierung noch 6900 Euro an Landeserziehungsgeld zu erwarten. Sie hat damit 2928 Euro weniger als bisher. Bisher hatte sie mehr Geld. Sie kürzen dieses Geld radikal und wollen jetzt erreichen, dass der Bund dieses Geld übernimmt. Das ist doch scheinheilig.
Herr Kollege Unterländer, Sie haben auch festgestellt, dass die Familienpolitik letztlich dem Kindeswohl dienen solle. Wie wollen Sie aber sicherstellen, dass das Geld wirklich bei den Kindern ankommt?
Sicherlich gibt es vernünftige Eltern. Ich möchte Ihnen da gar nicht widersprechen. Es gibt aber auch unvernünftige Eltern. Ich möchte wie die Familienministerin erreichen, dass dieses Geld bei den Kindern ankommt. Deshalb ist die Idee mit den Gutscheinen besser als Ihr Antrag.
Ich habe noch eine Minute Zeit. Deshalb möchte ich abschließend einen Appell an die CSU-Frauen richten. Wie sieht denn die Realität im Berufsleben aus? Ist es wirklich sinnvoll, Frauen zu raten, drei Jahre zuhause zu bleiben? Ich kenne in meiner Gegend Firmen, die Frauen nach dem Babyurlaub anschreiben, sie sollten zuhause bleiben, damit sie Männern nicht den Job wegnähmen. So sieht die Realität aus. Diese Frauen kommen nicht mehr in ihren Beruf rein. Sie müssen sich mit 400-EuroJobs zufrieden geben.
Diese Frauen können nicht mehr selbst für sich sorgen. Tun wir den Frauen etwas Gutes, wenn wir ihnen raten, drei Jahre zuhause zu bleiben? Viele Ehen scheitern. Das Scheidungsrecht geht übrigens von einer absoluten Gleichberechtigung aus. Es geht davon aus, dass sich die Frauen selbst versorgen können und sogar versorgen müssen. Geschiedene Frauen sollen nach Ihren Vorstellungen arbeiten müssen und die anderen sollen es nicht dürfen. Ich frage mich wirklich, was das für eine Politik sein soll.