Protokoll der Sitzung vom 11.12.2007

Die Mädchen und Buben sind außerdem in der Säuglingspflege, Kindererziehung und Hauswirtschaft besonders zu unterweisen.

Das scheint meine bisherigen Ausführungen zu widerlegen. Es scheint aber nur so, denn diesen Sündenfall wollen wir nicht wiederholen. Natürlich wollen wir diesen eben erwähnten Sündenfall aus Respekt vor der Verfassung, aus Respekt vor den Traditionen der Verfassung und vor allem aus Respekt vor den Verfassungsvätern und Verfassungsmüttern nicht ausbügeln. Diese Bestimmung ist änderungsfest, aber sie bleibt ein Sündenfall, und diesem Sündenfall wollen wir keinen weiteren folgen lassen. In die Verfassung gehören zeitlose Grundsätze, aber keine aktuellen Probleme.

Deswegen gibt es auch hohe Hürden für die Änderung gerade der Bayerischen Verfassung. Eine Zweidrittelmehrheit im Landtag allein reicht nicht aus. Wir brauchen auch ein Verfassungsreferendum, also einen Volksentscheid. Die Dignität und die Kontinuität der Verfassung gebieten äußerste Zurückhaltung bei Verfassungsänderungen. In den Vereinigten Staaten von Nordamerika geht man sogar soweit, dass die Verfassung überhaupt nicht geändert werden kann. Dort können materielle Änderungen des Verfassungsrechts nur durch sogenannte Zusatzartikel in Kraft gesetzt werden.

Zum Schluss ein Hinweis auf die Sprache: Die Sprache dieses Gesetzentwurfs ist nicht die Sprache der Bayerischen Verfassung. Ich kann das hier nicht mehr näher ausführen. Die Ausschussberatungen werden dazu Gelegenheit geben. Aussichten darauf, dass wir Ihrem Gesetzentwurf zustimmen, kann ich Ihnen allerdings nicht machen.

(Beifall bei der CSU)

Jetzt darf ich Herrn Kollegen Wörner das Wort erteilen.

Frau Präsidentin, Kolleginnen und Kollegen! Herr Kollege Welnhofer, Sie haben völlig recht. Unsere Verfassung ist viel zu wertvoll, um beliebig geändert werden zu können. Darin sind wir uns völlig einig. Ist es aber eine beliebige Änderung, wenn wir ein existenzielles Problem, nämlich den Menschenschutz – Klimaschutz ist Menschenschutz –, in der Verfassung deutlich ansprechen? Es handelt sich hier nicht nur um eine moderne Erscheinung, wie Sie es gerade gesagt haben. Klimaschutz ist Menschenschutz und damit in die Zukunft

gerichtet. Somit hat dieses Thema sehr wohl Platz in einer im Übrigen von einem Sozialdemokraten entwickelten Verfassung. Darauf sind wir stolz, und darum trauen wir uns schon, darüber zu reden, inwieweit wir die Zeichen der Zeit nutzen und Maßnahmen für die Zukunft ergreifen sollen. Das eigentliche Ziel dieser Verfassungsänderung ist es doch, dieses Thema wieder stärker in den Köpfen der Menschen zu verankern. Da haben sich doch im Laufe der Zeit gewisse Defizite entwickelt. Ich glaube schon, dass eine Diskussion über dieses Thema wichtig ist, um in Erinnerung zu rufen, was der Klimaschutz bedeutet.

Über sprachliche Fragen können wir uns gerne unterhalten. Wir alle sind berufen, nach einer vernünftigen Sprache zu suchen, um den Klimaschutz, über dessen Notwendigkeit wir uns alle einig sind, so in der Verfassung zu verankern, dass er dort sowohl sprachlich als auch inhaltlich seinen Platz hat. Wir sollten gemeinsam den Menschen deutlich machen, wie wichtig uns dieses Thema ist. Was wäre dabei besser, als eine Stelle in der Verfassung zu suchen, um dort den Klimaschutz nicht nur zu dokumentieren, sondern ihn auch zu leben? Denn die schönste Verfassungsbestimmung nützt uns nichts, wenn wir sie nicht in der praktischen Politik anwenden. Ich glaube schon, dass man es sich erlauben darf, einem inzwischen in die Jahre gekommenen Gesetz, das im Übrigen von sozialdemokratischer Handschrift geprägt ist, etwas hinzuzufügen, was sowohl zum jetzigen Zeitpunkt als auch in Zukunft notwendig ist. Wir sollten den Mut haben, das zu tun.

(Beifall bei der SPD)

Nächste Wortmeldung: Frau Kollegin Paulig.

Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Welnhofer, natürlich ist uns bekannt, dass wir für die Aufnahme des Staatsziels Klimaschutz in die Verfassung eine Zweidrittelmehrheit hier im Hause brauchen und dass dann das Volk über die Änderung der Bayerischen Verfassung abstimmen kann und darf. Nach dem Zyklus der Beratungen in den Ausschüssen und nach der Verabschiedung im Plenum bietet sich für einen Volksentscheid der Tag der Landtagswahl am 28. September 2008 an. An diesem Tag kann das Volk zu dieser Änderung befragt werden.

Herr Welnhofer, Sie sagten, die Sprache passe Ihnen nicht. Die Sprache dürfen Sie bei den nachfolgenden Beratungen gerne verbessern. Wollen Sie es blumiger? Wollen Sie es knapper? Ihre Vorschläge und Vorstellungen nehmen wir gerne auf. Sie haben heute leider gar nichts dazu gesagt. Tun Sie es, machen Sie einen eigenen Vorschlag, und wir streiten um die beste Formulierung.

Sie sagten, die Bayerische Verfassung sei so wertvoll, wir sollten sie nicht ändern. Sie wurde immer wieder geändert. Das wissen Sie. 1984 wurde der Artikel 141 geändert. Es gab Verfassungsänderungen 1998 und 2003; dabei war allerdings der Artikel 141 nicht betroffen. Staatsziele und Aufgaben wachsen oder ändern sich, und an diese neuen Staatsziele und Aufgaben muss die Bayerische Verfas

sung angepasst werden. Historische Teile bleiben in der Verfassung natürlich erhalten, neue Aufgaben und neue Ziele müssen aber auch hinzukommen. Das ist gelebte Verfassung. Das ist gelebte Demokratie. Das ist eine Entwicklung des Gemeinwesens im Freistaat Bayern.

Sie sagten, wir bräuchten die Verfassung nicht zu ändern, weil alles schon in der Verfassung steht. Dazu muss ich sagen, dass sich die Verfassungsänderung von 1984 nur auf das Gebiet innerhalb der Landesgrenzen des Freistaates bezog. Auf diesem Gebiet war der Umweltschutz durchzuführen. Das war damals richtig und notwendig. Seit über 20 Jahren wissen wir aber, dass es für den Klimaschutz eine globale Verantwortung gibt. Nicht zuletzt wird auch vom Präsidenten des Bayerischen Landtags, der aus Ihrer Fraktion kommt, immer wieder gesagt, wir müssten global denken und lokal handeln. Dieser Spruch hat wahrhaft alle Berechtigung.

Sie sagten, sie machten sowieso schon alles. Ich muss aber feststellen, dass der Klimaschutz im Landesentwicklungsprogramm unter dem Signum der Luftreinhaltung gerade einmal mit dreieinhalb Zeilen gewürdigt wird. Viele Planungen widersprechen dem Klimaschutz. Wenn wir die Ziele des Landesentwicklungsprogramms in den Regionalplänen und den politischen Entscheidungen des Freistaates umsetzen würden, würde es genau dazu kommen, dass die Treibhausgase zunehmen und der Klimawandel beschleunigt wird, was sowohl global als auch hier in Bayern katastrophale und dramatische Auswirkungen hätte.

Ich darf Sie also noch einmal bitten, bei den Beratungen Ihrer Verantwortung gerecht zu werden. Wenn Sie Änderungsvorschläge haben und wenn Ihnen die Sprache nicht gefällt – bringen Sie Ihre Vorschläge ein, und wir ringen gemeinsam um eine gute und verantwortungsvolle Formulierung.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Jetzt hat Herr Staatssekretär Dr. Marcel Huber ums Wort gebeten. Bitte schön, Herr Staatssekretär.

Sehr verehrte Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist eigentlich nicht meine Art, aber es drängt sich in diesem Fall richtig auf: So wie Sie zu dem Vorgang sprechen, möchte ich mit dem Satz einleiten: „Guten Morgen, GRÜNE!“

Der Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen und der sparsame Umgang mit der Umwelt und der Energie ist 1984 nachträglich in die Verfassung geschrieben worden. Ich zitiere:

Der Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen ist, auch eingedenk der Verantwortung für die kommenden Generationen, der besonderen Fürsorge jedes einzelnen und der staatlichen Gemeinschaft anvertraut. … Es gehört zu den vorrangigen Aufgaben von Staat, Gemein

den und Körperschaften des öffentlichen Rechts, … auf möglichst sparsamen Umgang mit Energie zu achten, …

So Artikel 141 Absatz 1 der Bayerischen Verfassung.

Ich verneige mich vor den damaligen Kolleginnen und Kollegen des Bayerischen Landtags. Ich habe sehr großen Respekt davor, dass sie 1984 bereits die große Weitsicht hatten und damals dieses Verfassungsrecht geschaffen haben, das jetzt nach über 20 Jahren den umweltpolitischen Herausforderungen des Jahres 2007 immer noch voll und ganz gerecht wird.

Was Sie heute mit einer großen öffentlichen Geste hineinschreiben wollen, gibt es in der Bayerischen Verfassung schon lange, und zwar Klimaschutz als Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen par excellence. Das werden Sie bestimmt nicht in Abrede stellen können.

Außerdem steht außer Zweifel, dass das Thema Klimaschutz eine der großen Herausforderungen des 21. Jahrhunderts darstellt. Und – das können Sie ebenfalls nicht leugnen: Die Bayerische Staatsregierung stellt sich dieser Aufgabe ohne Wenn und Aber. Ich darf ein paar Beispiele nennen, die Sie scheinbar schon wieder vergessen haben: Wir werden in den nächsten vier Jahren in den Klimaschutz mehr investieren als jedes andere Bundesland. Wir haben das „Klimaprogramm Bayern 2020“ aufgelegt, das mit zusätzlichen 350 Millionen Euro dotiert ist. Dieser Betrag kommt zu den 100 Millionen Euro noch dazu, die dafür sowieso jährlich im Haushalt enthalten sind, sodass wir in den nächsten vier Jahren eine Gesamtsumme von 750 Millionen Euro in den Klimaschutz investieren werden. Das soll bitte schön ein anderes SPD-regiertes oder von den GRÜNEN mitregiertes Bundesland nachmachen.

Ich darf auch daran erinnern – die Älteren unter Ihnen werden sich vielleicht daran erinnern –, dass wir 1984, als der Umweltschutz in die Verfassung geschrieben wurde, in Bayern die so genannte Bayernmilliarde aufgelegt haben. Diese eine Milliarde D-Mark zusätzlich für einen Umweltmaßnahmenkatalog war dafür gedacht, dieses neue Staatsziel, das in die Verfassung geschrieben werden sollte, auch mit Leben zu erfüllen. Sie sehen, dass wir jetzt allein für den Klimaschutz eine Summe in einer Größenordnung dieser Art – oder auch ein bisschen größer – vorsehen. Ich darf übrigens bei dieser Gelegenheit nebenbei erwähnen, dass wir diese Maßnahme in engem Schulterschluss mit den Kolleginnen und Kollegen im Bund ergreifen; denn das Klima- und das Energieprogramm gehen wirklich Hand in Hand.

Ich darf Sie auch darauf hinweisen – das vergessen Sie hier, wenn Sie das anprangern –, dass wir gezwungen sein werden, uns mehr um den CO2-Ausstoß zu kümmern. Der Pro-Kopf-Ausstoß von CO2 liegt in Bayern um ein Drittel niedriger als im Bundesdurchschnitt. 84 % des Stroms werden bei uns CO2-frei erzeugt; Sie wissen, woher das kommt. Der Anteil an erneuerbaren Energien am Primärenergieverbrauch – man hört es immer wieder – liegt in Bayern mit 8 % weit über dem Bundesdurchschnitt; der Anteil der Biomasse am Primärenergieverbrauch

genauso. Mehr als die Hälfte des Wasserkraftstroms kommt aus Bayern; das ist klar, weil wir im Gebirge große Flüsse haben. Mehr als ein Drittel der deutschen Sonnenkollektoren und Wärmepumpen werden in Bayern verwendet. Die Zeitschrift „Photon“ hat kürzlich Bayern sogar zum Solarweltmeister gekürt. Es ist also nicht notwendig, dass wir uns auf diesem Gebiet besonders neu ausrichten, völlig abgesehen davon, ob es wirklich Sinn macht, solche Einzelziele in die Verfassung zu schreiben. Herr Kollege Welnhofer ist bereits darauf eingegangen.

Die Bayerische Staatsregierung handelt nach diesen Zielen, die bereits in der Verfassung stehen und die wir für vollkommen ausreichend erachten, um in Bayern den Klimaschutz geschlossen vorwärts zu bringen. Dazu brauchen wir keine Schaufensteranträge, die hier nur auf Schau ausgerichtet sind.

(Beifall bei der CSU)

Damit ist die Aussprache geschlossen, nachdem keine weiteren Wortmeldungen mehr vorliegen.

Im Einvernehmen mit dem Ältestenrat schlage ich vor, den Gesetzentwurf dem Ausschuss für Verfassungs-, Rechts- und Parlamentsfragen als federführendem Ausschuss zu überweisen. Besteht damit Einverständnis? – Das ist der Fall. Dann ist das so beschlossen.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 3 d auf:

Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des Polizeiaufgabengesetzes (Drs. 15/9460) – Erste Lesung –

Der Gesetzentwurf wird vonseiten der Staatsregierung begründet. Ich darf hierfür Herrn Staatsminister Herrmann das Wort erteilen. Bitte schön, Herr Staatsminister.

Frau Präsidentin, Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Terroranschläge in den USA am 11. September 2001 und die nachfolgenden weltweiten Attentate, nicht zuletzt die Anschläge in Madrid am 11. März 2004, in London am 7. Juli 2005 und am 21. Juli 2005, schließlich auch die versuchten Anschläge mit Kofferbomben in Koblenz und Dortmund am 31. Juli 2006 haben die Sicherheitslage weltweit und auch bei uns in Deutschland grundlegend verändert. Die Festnahme von drei Terrorverdächtigen am 4. September 2007 in Nordrhein-Westfalen hat uns die Gefährdungssituation in Deutschland erneut dramatisch vor Augen geführt. In Zeiten wachsender Bedrohung durch den internationalen Terrorismus müssen wir den Sicherheitsbehörden Mittel an die Hand geben, um Gefahrenlagen verlässlich aufklären und abwehren zu können. Nur so können wir die Bevölkerung effektiv vor Terroristen schützen.

Aber auch die Erscheinungsformen der organisierten und schweren Kriminalität stellen uns vor neue Herausforde

rungen. Ich erinnere nur an die Mafiamorde in NordrheinWestfalen im Sommer dieses Jahres. Wir müssen dafür sorgen, dass Leib, Leben und Freiheit der Menschen vor den Gefahren, die von diesen Deliktsformen ausgehenden, bereits frühzeitig geschützt werden.

Ein unerlässliches Mittel, um im Einzelfall Gefahren effektiv abzuwehren und schwerwiegende Straftaten zu verhindern bzw. zu unterbinden, ist die präventive Rasterfahndung. Sie ist bereits seit geraumer Zeit im Polizeiaufgabengesetz enthalten. Um potenzielle Attentäter zu entdecken und um drohende Anschläge abzuwehren, reichen die eigenen Erkenntnisse der Dienste und der Polizeibehörden allein oft nicht aus. Es gibt Fälle, in denen die Sicherheitsbehörden zwar konkrete Hinweise auf Gefahren für Leib und Leben von Menschen in unserem Land haben, sie haben aber nicht genügend Anhaltspunkte dafür, dann ganz konkret die heimlich arbeitenden Planer solcher Verbrechen mit den üblichen Ermittlungsmaßnahmen zu entdecken. In derartigen Fällen muss unsere Polizei die Möglichkeit haben, solche Gefahrenlagen auch mit dem Mittel der Rasterfahndung aufzuklären und abzuwehren

Dass die präventive Rasterfahndung zur Gefahrenabwehr erforderlich und mit dem Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung vereinbar ist, hat das Bundesverfassungsgericht in seinem Beschluss vom 4. April 2006 zur präventiven Rasterfahndung nach dem Polizeigesetz des Landes Nordrhein-Westfalen anerkannt.

Auch die SPD und die GRÜNEN, die hier jeweils einen eigenen Gesetzentwurf zur präventiven Rasterfahndung eingebracht haben, haben zumindest im Ansatz erkannt, dass die Rasterfahndung eine wichtige und im Einzelfall unverzichtbare Befugnis zur Gefahrenabwehr darstellt.

Unser Gesetzentwurf orientiert sich an den verfassungsrechtlichen Anforderungen, die das Bundesverfassungsgericht in seiner Entscheidung vom 4. April 2006 aufgezeigt hat, und schöpft dabei zugleich auch die bestehenden Spielräume aus. Die Rasterfahndung ist künftig unter engen Voraussetzungen zulässig. Sie darf nur angeordnet werden, wenn sie zur Abwehr einer konkreten Gefahr für den Bestand oder die Sicherheit des Bundes oder eines Landes oder für Leib, Leben oder Freiheit einer Person oder einer konkreten gemeinen Gefahr für Sachen erforderlich ist.

Ferner ist eine Rasterfahndung zur Abwehr einer schwerwiegenden Straftat zulässig, wenn konkrete Vorbereitungshandlungen für sich oder zusammen mit weiteren bestimmten Tatsachen die begründete Annahme rechtfertigen, dass eine solche Tat begangen werden wird. Damit wird die Anordnungsschwelle für die Rasterfahndung deutlich angehoben. Insbesondere wird der Katalog der Straftaten, zu deren Abwehr eine Rasterfahndung zulässig ist, erheblich eingeschränkt. Künftig werden Delikte erfasst, die letztlich dem Schutz von Leib, Leben und Freiheit von Personen dienen. Darüber hinaus enthält die abschließende Aufzählung nur noch schwere Staatsschutzdelikte sowie die Bildung krimineller oder terroristischer Vereinigungen, um insbesondere die grenzüberschreitend tätigen Banden sowie die Strukturen der orga

nisierten Kriminalität und des internationalen Terrorismus bekämpfen zu können.

Zudem kann eine präventive Rasterfahndung nur noch durch den Richter angeordnet werden. Ich denke, dass den Belangen des Datenschutzes mit diesem Gesetzentwurf der Staatsregierung, durch eine Verwendungsbeschränkung sowie eine Verpflichtung zur Kennzeichnung und Löschung von Daten und zur Benachrichtigung Betroffener entsprochen wird.

Mit der Befugnis für die präventive Rasterfahndung treten wir den Herausforderungen in der Terrorismus- und Kriminalitätsbekämpfung wirksam entgegen. Ich bitte Sie daher, den Gesetzentwurf in den Ausschüssen sorgfältig zu beraten und zu verabschieden, um unsere Marktführerschaft bei der inneren Sicherheit zum Schutz der Bürgerinnen und Bürger auch in Zukunft zu erhalten. Für die konstruktive Beratung des Gesetzentwurfs darf ich mich jetzt schon ganz herzlich bedanken.

(Beifall bei der CSU)

Ich darf jetzt Herrn Kollegen Schindler das Wort erteilen.