Deswegen müssen wir dieses Gesetz jetzt endlich ändern. Wir haben heute über das Gesetz zum Nichtraucherschutz gesprochen. Es ist schon erstaunlich, dass dieses Gesetz bereits nach wenigen Wochen nachgebessert werden kann, aber wenn es um Kinder geht,
jähriger Diskussion die Opposition immer noch Sturm gegen das Bayerische Kinderbildungs- und -be-treuungsgesetz.
Die Vorschläge aus den Anträgen, die von Ihnen jetzt vorgelegt worden sind, haben wir schon x-mal im sozialpolitischen Ausschuss diskutiert. Sie werden auch durch ständige Wiederholung nicht besser, und wir werden diese Anträge auch diesmal ablehnen.
Nehmen Sie doch endlich zur Kenntnis, Kolleginnen und Kollegen der Opposition, dass eine große Zahl engagierter Träger, viele Kommunen im Freistaat Bayern und vor allem hoch motivierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Kindertagesstätten dieses Gesetz ausgezeichnet und gut umsetzen. Unter diesen gesetzlichen Rahmenbedingungen wächst das Angebot der Kinderbetreuung in quantitativer Hinsicht rasch,
Dort, wo es ab und an – darüber haben wir uns auch immer wieder unterhalten – wohlgemerkt unter denselben gesetzlichen Bedingungen, noch Schwierigkeiten in der Umsetzung gibt, muss sich das rasch ändern.
Die gebetsmühlenartige Behauptung, seit Einführung des BayKiBiG hätten sich die Rahmenbedingungen verschlechtert, trifft ebenfalls nicht zu. In vielen Punkten konnten qualitative Verbesserungen erreicht werden. Dennoch – auch darin sind wir uns einig – dürfen wir genau an diesem Punkt nicht nachlassen. Die Qualität muss mit dem zahlenmäßigen Ausbau Schritt halten. Darauf legen wir großen Wert, und das ist auch nicht Ihre Erfi ndung. Aber dafür bietet dieses Gesetz den tragfähigen Rahmen.
Überraschend ist, dass die SPD mit der Rückkehr zur Gruppenförderung jetzt zu vorsintfl utlichen Zuständen zurück möchte.
Wissen Sie eigentlich, dass es in etlichen Einrichtungen gar keine festen Gruppen mehr gibt, sondern – eben mit der kindbezogenen Förderung – große Flexibilität in der täglichen Praxis möglich ist? Die kindbezogene Förderung verfolgt den Ansatz der mittelbaren Qualitätssteuerung durch Deregulierung. Sie dagegen wollen im Gesetz immer wieder alles bis ins kleinste Detail minutiös regeln. Erstens ist das rückwärtsgewandt, und zweitens würde
sind die Kinder, meist 25, sogar welche unter drei Jahren, allein mit der Pfl egerin in der Gruppe. Dass da nicht mehr Bildungsarbeit geleistet werden kann, ist klar.
Wir müssen darum das BayKiBiG ändern. Wir brauchen Verfügungs- und Anleitungszeiten im Gesetz. Auch dazu noch ein paar Daten: Die SPD-Landtagsfraktion hat eine große repräsentative Umfrage gemacht. 71 % der Befragten haben geantwortet, dass sie mit ihren Vor- und Nachbereitungszeiten dem Bayerischen Bildungsplan nicht gerecht werden können. Das ist doch schlimm. Wir haben einen Bildungs- und Erziehungsplan. Der kann aber nicht umgesetzt werden, weil wir die Voraussetzungen dafür in den Einrichtungen nicht schaffen. Wir brauchen Verfügungs- und Nacharbeitszeiten im Gesetz, nur so können wir letztendlich sicherstellen, dass sie von den Trägern gewährt werden.
Aber wir müssen noch mehr an diesem Gesetz ändern. Wir müssen dafür sorgen, dass die Beschäftigten in den Kinderbetreuungseinrichtungen regelmäßig an Fortbildungsangeboten teilnehmen. Wir wollen auch, dass Kindereinrichtungen in sozialen Brennpunkten eine zusätzliche Personalförderung erhalten, dass die integrativen Einrichtungen in ihrer Qualität fortbestehen können. Wir wollen, dass die Horte ausreichend Förderung erhalten und, besonders wichtig, dass alle Kinder, die ein Sprachdefi zit haben, Sprachförderung erhalten. Das von Ihnen jetzt in Kraft gesetzte Sprachtrainerkonzept ist völlig unzureichend
Darüber hinaus müssen wir für die Eltern ein Wahlrecht einführen. Die Gastkinderregelung ist völlig unzureichend. Wir leben im Zeitalter der Globalisierung und erlauben es nicht, dass Eltern ihre Kinder in eine Einrichtung im Nachbarort bringen, auch dann nicht, wenn es die Vereinbarkeit von Familie und Beruf dringend erfordert.
Ich fordere Sie heute noch einmal auf: Ändern Sie dieses Gesetz. Lassen Sie unsere Kinder nicht ausbaden, was Sie verbockt haben. Kinder können nicht wählen. Umso mehr stehen Sie in der Pfl icht, für die Kinder zu sorgen. „Kinder sind die Zukunft“, das schreiben Sie sich bei den Wahlen immer auf die Fahnen. In diese Zukunft sollten wir investieren.
berater- und Sprachtrainerkonzept. Dazu hören wir morgen im Ausschuss mehr und können darüber diskutieren. Aber auch hier sind wir auf dem richtigen Weg.
Kolleginnen und Kollegen, wir haben in den Gesetzesberatungen stets klargemacht, dass es ein unbegrenztes Wunsch- und Wahlrecht der Eltern nicht geben kann, sondern dass sich dies immer mit den Möglichkeiten einer Kommune die Waage halten muss. Wir wissen, dass dadurch auch Diskussionen und Reibungspunkte entstehen. Nach dem BayKiBiG muss eine Kommune einen auswärtigen Platz dann fördern, wenn sie selbst keinen freien Platz hat oder die entsprechend benötigten Öffnungszeiten nicht anbieten kann oder wenn sie zum Beispiel keinen integrativen Platz anbieten kann. Eine völlig freie Wahl der Eltern würde insbesondere die kleinen Gemeinden auf dem Land überfordern und zu so hohen Kosten führen, dass eine Finanzierung durch die Allgemeinheit schon fraglich erscheint.
Für uns war und ist es immer wichtig, dass bei der Gastkinderregelung vor allem die Vereinbarkeit von Familie und Beruf im Vordergrund steht. Diesbezüglich gibt es bereits einige positive gerichtliche Entscheidungen. Wir meinen, es ist auch für viele Gemeinden ein Lernprozess, die Bedarfsplanung in guter Kooperation mit anderen Gemeinden anzugehen und den Bedürfnissen der Eltern gerade in Bezug auf die Vereinbarkeit von Familie und Beruf gerecht zu werden.
Wir haben mit diesem Gesetzentwurf in vielen Punkten die Elternrechte insgesamt gestärkt. Jede Einrichtung muss die Wahl eines Elternbeirats ausrichten. Die Elternbeiräte haben die Möglichkeit zum Zusammenschluss. Es gibt mit der Arbeitsgemeinschaft der Elternverbände bayerischer Kindertagesstätten bereits einen Landesverband, der aus unserer Sicht ausreicht.
In einem Ihrer Anträge fordern Sie die Senkung des Personalschlüssels. Frau Dr. Strohmayr, darüber haben wir uns im Ausschuss schon öfter unterhalten. Der Mindestanstellungsschlüssel – Anstellungsschlüssel, nicht Personalschlüssel – beträgt heute 1 : 12,5; empfohlen wird 1 : 10. Innerhalb dieser Festlegungen und Empfehlungen ist es heute bereits in vielen Einrichtungen möglich, einen deutlich besseren Anstellungsschlüssel zu realisieren. Ich frage mich immer, warum es dann, wenn es in A geht, in B nicht geht. Deshalb ist keine Gesetzesänderung nötig.
Es handelt sich bei diesem Punkt vielmehr um eine konkrete Verantwortung der Träger vor Ort. Jede Kindertageseinrichtung muss ein pädagogisches Konzept erstellen und veröffentlichen sowie eine jährliche Elternbefragung durchführen.
damit die Bürokratie wachsen und sich nicht vermindern. Unsere Fraktion hat bewusst auf diese Detailregelungen verzichtet und die kommunale Ebene gestärkt. Diesen Weg werden wir auch konsequent fortsetzen.
Wir werden auch nicht dem von Ihnen geforderten Rechtsanspruch auf einen Kinderbetreuungsplatz zustimmen.
Ein dynamischer, bedarfsgerechter Ausbau mit voller Bedarfsdeckung bis 2013 wird eben bereits durch die gesetzliche Verpfl ichtung der Gemeinden zur Bedarfsplanung und zum Ausbau sowie durch den eben im BayKiBiG festgelegten Förderanspruch festgestellt. Jeder festgestellte Platz wird ohne Deckelung gefördert, und entscheidend ist deshalb auch nicht der Rechtsanspruch auf Papier, sondern die Schaffung von Fakten, wie dies mit der Umsetzung erfolgt.
Die notwendige Qualitätsoffensive und Verbesserung der Qualifi zierung erfolgt. Ganz konkrete Maßnahmen dazu haben wir im Vorjahr durch unser Antragspaket zur frühkindlichen Erziehung und Bildung beschlossen. Insbesondere die Qualifi zierung des pädagogischen Personals im Hinblick auf den Erziehungs- und Bildungsplan wird in umfangreicher Weise vom Freistaat Bayern gefördert. Dafür wurden allein im letzten Jahr 1,6 Millionen Euro bereitgestellt, und diese Förderung wird auch fortgeführt.
Sie fordern in Ihren Anträgen einen Bildungs- und Erziehungsplan für Kinder von 0 bis 14 Jahren. Sicherlich ergibt die konsequente Fortführung moderner Erziehungs- und Bildungspläne über das Kindergartenalter hinaus einen Sinn. Dazu gibt es, auch auf unsere Initiative hin, bereits einen Beschluss des Landtags, der einen BEP von 0 bis 10 Jahren anvisiert. Die Zielrichtung stimmt, und welche Zeitspanne gewählt wird, darüber wird man sich gründlich unterhalten müssen. Das Thema ist mit einem Unterpünktchen in Ihrem Antrag nicht ausreichend gewürdigt.
Sprache und Sprachförderung, das sind zentrale Elemente. Darin sind wir uns einig. Sprache hat hohe Bedeutung. Allerdings wird die von Ihnen geforderte Sprachstandserhebung nicht ausreichen. Sprachentwicklungsbeobachtung für alle Kinder erfolgt nach dem Beobachtungsbogen Sismik für Kinder mit nichtdeutscher Muttersprache und für die übrigen Kinder nach Seldak. Die staatliche Finanzierung der Sprachförderung ist durch den Gewichtungsfaktor 1,3 für Kinder mit Migrationshintergrund sichergestellt.
Für eine intensive Sprachförderung aller Kinder, für besseres Sprachverständnis und vor allem für die stärkere Gewichtung der Bedeutung der Sprache investiert der Freistaat Bayern jetzt 44 Millionen Euro in dieses Sprach
Mit Ihrer ständigen Mäkelei und den unzureichenden Vorschlägen werden Sie weder den betroffenen Kindern noch den vielen Trägern, den Kommunen und Erzieherinnen gerecht. Sie erweisen allen miteinander keinen guten Dienst. Ich sage Ihnen: Wir sind mit diesem Gesetz auf einem guten Weg, und wir werden diesen Weg in erster Linie zum Wohle der Kinder konsequent fortsetzen.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Frau Dodell wird nicht müde zu versuchen, das Gesetz damit zu rechtfertigen, dass sie sagt, die Opposition rede das Gesetz schlecht.
Heute hat sie wieder gesagt, die Opposition laufe Sturm. Sie haben auch schon gesagt, wir hätten landauf, landab die Erzieherinnen aufgehetzt. Sie überschätzen unseren Einfl uss, wenn Sie so etwas sagen.