Der Staat muss nicht überall hingreifen, und er muss vor allen Dingen nicht dort überall voll hingreifen, wo ohnehin schon versteuertes Vermögen vorhanden ist. Das erfordert der Respekt vor den Menschen, die mit Fleiß, Verzicht und harter Arbeit für die Familien und ihre Kinder Vorsorge betrieben haben, damit sie nicht im Alter nach dem Staat rufen müssen, sondern selbst ihr Schicksal in die Hand nehmen können.
Herr Schieder, Sie haben kein Wort darüber verloren, wie viel von den vier Milliarden Erbschaftssteuer allein durch Personalkosten für die Erhebung dieser Steuer draufgehen. Da bleibt fast nichts mehr übrig.
Wer entgegen dem Ausschussvotum dem Änderungsantrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Gegenstimmen? – CSU-Fraktion und SPD-Fraktion. Stimmenthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Der Änderungsantrag ist abgelehnt.
Zum Gesetzentwurf 15/9645 empfiehlt der federführende Ausschuss für Staatshaushalt und Finanzfragen Zustimmung mit der Maßgabe einer Änderung in § 1. Ich verweise insoweit auf die Drucksache 15/10417. Wer dem Gesetzentwurf mit der vorgeschlagenen Änderung zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist die CSU-Fraktion. Gegenstimmen? – Das sind die beiden anderen Fraktionen. Gibt es Stimmenthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Dann ist das so beschlossen.
Da ein Antrag auf Dritte Lesung nicht gestellt wurde, führen wir gem. § 56 der Geschäftsordnung sofort die Schlussabstimmung durch. Ich schlage vor, sie in einfacher Form durchzuführen. – Widerspruch erhebt sich nicht. Wer dem Gesetzentwurf in der Fassung des federführenden Ausschusses für Staatshaushalt und Finanzfragen seine Zustimmung geben will, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben. – Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Das Abstimmungsergebnis liegt vor. Damit ist das Gesetz angenommen. Es hat den Titel: „Gesetz zur Änderung des Finanzausgleichgesetzes und der Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über den Finanzausgleich zwischen Staat, Gemeinden und Gemeindeverbänden (Finanzausgleichsänderungsgesetz 2008)“.
Wir kommen jetzt zur Abstimmung über das Nachtragshaushaltsgesetz 2008 – Tagesordnungspunkt 4 –, und zwar zunächst über den dem Gesetz als Anlage beigefügten Nachtragshaushaltsplan 2008. Der Abstimmung liegen der Entwurf des Nachtragshaushaltsplans 2008, die dazu einschlägigen Änderungsanträge sowie die Beschlussempfehlung des federführenden Ausschusses für Staatshaushalt und Finanzfragen auf der Drucksache 15/10410 zugrunde.
Der federführende Ausschuss für Staatshaushalt und Finanzfragen empfiehlt Zustimmung mit der Maßgabe von Änderungen. Ich verweise insoweit auf die Drucksache 15/10410. Wer dem Nachtragshaushaltsplan 2008 unter Berücksichtigung der vom federführenden Ausschuss für Staatshaushalt und Finanzfragen vorgeschlagenen Änderungen zustimmen möchte, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben. – Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Dann ist der Nachtragshaushaltsplan 2008 in der Fassung des federführenden Ausschusses für Staatshaushalt und Finanzfragen mit den Stimmen der CSU-Fraktion gegen die Stimmen der beiden anderen Fraktionen angenommen.
Die sich auf den Nachtragshaushaltsplan beziehenden, vom federführenden Ausschuss für Staatshaushalt und Finanzfragen zur Ablehnung vorgeschlagenen Änderungsanträge, über die wir nicht einzeln abgestimmt haben, sind gemäß § 126 Abs. 6 der Geschäftsordnung als erledigt zu betrachten. Insoweit verweise ich auf den Teil I der Ihnen vorliegenden Liste.
Meine Damen und Herren, wenn Sie schon nicht wissen, was die Bayerische Verfassung zum Thema leistungsgerechte Besteuerung und was sie zum Thema Vermögenssteuer sagt, was sie zu vielem anderem sagt, und wenn Sie vermutlich auch nicht wissen, was der Artikel 169 der Bayerischen Verfassung zum Thema Mindestlohn sagt, dann sage ich Ihnen eines: Die SPD-Fraktion wird sich immer dem gesamten Grundrecht des Artikels 14 verpflichtet fühlen. Und da gibt es einen zweiten Absatz, Herr Kupka, nämlich Eigentum verpflichtet.
Beides! Ich habe mich hier ohne Wenn und Aber dazu bekannt, und es wäre schön, Herr Kupka, wenn Sie und Ihre Fraktion sich ohne Wenn und Aber auch zur Sozialpflichtigkeit des Eigentums bekennen würden.
Da mir keine Wortmeldungen mehr vorliegen, kommen wir jetzt zur Abstimmung. Dazu werden die Tagesordnungspunkte wieder getrennt.
Ich lasse zunächst über den Entwurf des Finanzausgleichsgesetzes 2008 abstimmen. Das ist Tagesordnungspunkt 3. Der Abstimmung liegen der Gesetzentwurf auf Drucksache 15/9645, der Änderungsantrag auf Drucksache 15/10204 und die Beschlussempfehlung des federführenden Ausschusses für Staatshaushalt und Finanzfragen auf Drucksache 15/10417 zugrunde.
Vorweg lasse ich über den vom federführenden Ausschuss für Staatshaushalt und Finanzfragen zur Ablehnung empfohlenen Änderungsantrag der Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN auf der Drucksache 15/10204 abstimmen.
Gegenstimmen? – Das ist die CSU-Fraktion. Stimmenthaltungen? – Das ist die SPD-Fraktion. Dann ist dieser Änderungsantrag auch abgelehnt.
Zum Gesetzentwurf 15/9646 selbst empfiehlt der federführende Ausschuss für Staatshaushalt und Finanzfragen Zustimmung mit der Maßgabe verschiedener Änderungen. Ich verweise insoweit auf die Drucksache 15/10418. Ergänzend wird vorgeschlagen, im neugefassten Artikel 7 – bisher Artikel 5 – in Absatz 2 Nummer 2 als Datum des Inkrafttretens den „1. Mai“ einzufügen. Wer dem Gesetzentwurf mit den empfohlenen Änderungen und der von mir vorgeschlagenen Ergänzung zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist die CSU-Fraktion. Gegenstimmen? Das sind die beiden anderen Fraktionen. Stimmenthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Dann ist es so beschlossen.
Da ein Antrag auf Dritte Lesung nicht gestellt wurde, führen wir gemäß § 56 der Geschäftsordnung sofort die Schlussabstimmung durch. Diese soll, wie in § 127 Absatz 2 Satz 1 der Geschäftsordnung vorgesehen, in namentlicher Form erfolgen. Der Abstimmung zugrunde gelegt wird der Gesetzentwurf in der Fassung des federführenden Ausschusses für Staatshaushalt und Finanzfragen gemäß Drucksache 15/10418 unter Berücksichtigung der von mir vorgeschlagenen Ergänzung im neugefassten Artikel 7 Absatz 2 Nummer 2.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Zeit ist um. Die Stimmabgabe ist abgeschlossen. Das Ergebnis der namentlichen Abstimmung wird später bekannt gegeben.
Dringlichkeitsantrag der Abg. Margarete Bause, Maria Scharfenberg u. a. u. Frakt. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Szenario zur Reduktion der Klimagase bis 2020 in Bayern (Drs. 15/10457)
Bevor wir in die Aussprache eintreten, mache ich darauf aufmerksam, dass die Fraktion des BÜNDNISSES 90/ DIE GRÜNEN zu ihrem Dringlichkeitsantrag namentliche Abstimmung beantragt hat. Ich bitte, das bekannt zu geben.
(Henning Kaul (CSU): Warum das denn? – Maria Scharfenberg (GRÜNE): Damit Sie endlich zur Rechenschaft gezogen werden!)
„Das Staatsministerium der Finanzen wird ermächtigt, den Ansatz bei Kapitel 13 03 Titel 546 49 (Vermischte Ausgaben und zum Ausgleich der Schlusssumme des Haushaltsplans) entsprechend dem Ergebnis der parlamentarischen Beratungen anzupassen, und die aufgrund der in den parlamentarischen Beratungen vorgenommenen Änderungen erforderlichen Berichtigungen insbesondere in den Erläuterungen, der Übersicht über die Verpflichtungsermächtigung und den sonstigen Anlagen beim endgültigen Ausdruck des Nachtragshaushaltsplans 2008 vorzunehmen.“
Wer dem zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind alle Fraktionen. Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Dann ist es so beschlossen.
Mit der Annahme des Nachtragshaushaltsplans 2008 in der Fassung des federführenden Ausschusses für Staatshaushalt und Finanzfragen haben die in Teil II der aufgelegten Liste enthaltenen Änderungsanträge ihre Erledigung gefunden. Wir nehmen davon zustimmend Kenntnis.
Wir kommen jetzt zur Abstimmung über das Nachtragshaushaltsgesetz 2008 selbst. Der Abstimmung zugrunde liegen der Gesetzentwurf auf der Drucksache 15/9646, die Änderungsanträge auf den Drucksachen 15/9880 und 10205 sowie die Beschlussempfehlung mit Bericht des federführenden Ausschusses für Staatshaushalt und Finanzfragen auf der Drucksache 15/10418.
Vorweg lasse ich über die vom federführenden Ausschuss für Staatshaushalt und Finanzfragen zur Ablehnung empfohlenen Änderungsanträge auf den Drucksachen 15/9880 und 10205 abstimmen. Wer entgegen der Beschlussempfehlung des federführenden Ausschusses für Staatshaushalt und Finanzfragen dem Änderungsantrag auf Drucksache 15/9880 zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist die SPD-Fraktion. Gegenstimmen? – Das ist die CSU-Fraktion. Enthaltungen? – Das ist die Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN. Gibt’s Enthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Der Änderungsantrag ist abgelehnt.