Sie haben Fragen gestellt, was der Innenminister getan und gesprochen hat. Ich muss Ihnen sagen, ich bin nicht der Innenminister. Ich war auch an den Gesprächen, die er geführt hat, nicht beteiligt. Aber: Der Innenminister hat – das haben Sie selber gesagt, Herr Runge – an den Herrn Fraktionsvorsitzenden der SPD-Fraktion ein Schreiben gerichtet, in dem er zu einem Gespräch mit Herrn von Pierer Stellung genommen hat. Auf dieses Schreiben kann ich mich beziehen.
Frau Staatsministerin, ich will Herrn Kollegen Dr. Runge einmal zu Hilfe eilen und zu dem Themenkomplex sachlich ohne Unterstellungen fragen.
Ist Ihnen bekannt, Frau Staatsministerin, dass der Herr Ministerpräsident selbst oder ein anderes Mitglied der Staatsregierung in irgendeiner Form auf Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter Ihres Hauses oder auf die ermittelnde Staatsanwaltschaft in der Korruptionsaffäre Siemens Einfluss genommen hat – ja oder nein?
Ist Ihnen die Person bekannt, die in einer Zeitung, namentlich in der „Süddeutschen Zeitung“, als „Saunagänger“ bezeichnet wurde und irgendwelche Kontakte zu Mitarbeitern der Siemens AG gehabt haben soll, oder können Sie ahnen, wer das sein soll?
Dritte Frage: Gibt es irgendwelche Anzeichen dafür, Frau Staatsministerin, dass ein Mitglied der Staatsregierung mittelbar auf die Ermittlungsverfahren Einfluss genommen haben könnte in der Form, dass zum Beispiel Personal- oder Sachmittel erhöht oder vermindert wurden, oder irgendwelche sonstigen mittelbaren Einflussnahmen erfolgt sind?
Herr Abgeordneter König, es ist mir bekannt, dass mir sowohl von der Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth – ich
Es ist bekannt, dass die Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth Ermittlungen gegen unbekannt geführt hat, weil es darum ging, dass Informationen nach außen gekommen sind, die nicht hätten nach außen gehen dürfen.
Ich muss eines sagen: Ich finde diese Unterstellungen gegenüber der Staatsanwaltschaft, ob das die Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth oder ob das die Staatsanwaltschaft München I ist, unverschämt. Das muss ich Ihnen schon einmal sagen: schlichtweg unverschämt!
Es ist so, dass die Staatsanwaltschaft hier mit großem Engagement gearbeitet hat. Die Staatsanwaltschaft in München hat 200 000 Fälle pro Jahr zu bearbeiten. Es sind über 100 Verfahren, die momentan in der Angelegenheit Siemens geführt werden. Das habe ich dem Kollegen Maget im Übrigen schon einmal schriftlich mitgeteilt. – Das habe ich Ihnen mitgeteilt, das ist richtig. Es sind Anschuldigungen gegen 270 Personen erhoben worden. – Es sind inzwischen bereits 30 Ermittlungsverfahren abgeschlossen worden. Es ist eine Unternehmensgeldbuße von 201 Millionen Euro verhängt worden. Hier in irgendeiner Weise zu sagen, dass die Staatsanwaltschaft langweilig oder reduziert oder sonst wie gearbeitet hat, ist, muss ich sagen, absurd und ein Angriff gegen die Staatsanwälte, die hier intensiv arbeiten.
Ich muss Ihnen weiterhin sagen: Wir haben drei Staatsanwälte in der Korruptionsabteilung, die zu Beginn des Verfahrens mit der Angelegenheit Siemens beschäftigt waren.
(Dr. Martin Runge (GRÜNE): Sie gehen auf keine einzige meiner Fragen ein! – Zuruf der Abgeordneten Maria Scharfenberg (GRÜNE))
Entschuldigung, Sie haben eben zu mir gesagt – – Moment! Sie selbst, Herr Runge, haben eben zu mir gesagt: Hätten Sie doch besser gegen Siemens ermittelt! Wenn ich dann darauf eingehe, sagen Sie, ich würde nicht auf Sie eingehen. Ich weiß jetzt nicht, was Sie hier eigentlich von mir erwarten. Sehr eigenartig!
(Beifall bei Abgeordneten der CSU – Maria Schar- fenberg (GRÜNE): Wir haben Fragen an die Regierung gestellt!)
sichtsratsvorsitzende des Konzerns habe nichts von Schmiergeldzahlungen gewusst, nachdem die genannte Person jedenfalls bis zum 18. April 2008 weder als Zeuge noch als Beschuldigter vernommen worden ist?
Drittens. Frau Staatsministerin, welchen Charakter strafprozessualer Art hatte die Vorsprache des früheren Vorstands- und Aufsichtsratsvorsitzenden der Firma Siemens am Freitag, dem 18. April 2008, bei der Staatsanwaltschaft München? Handelte es sich um eine, wie ich gelesen habe, schlichte Unterredung ohne Zusammenhang mit laufenden Ermittlungen? Falls ja: Erhält auch jede andere Person bei dem Wunsch nach einer Unterredung innerhalb weniger Stunden die Möglichkeit, sich mit drei Staatsanwälten zu besprechen? Falls es sich nicht um eine schlichte Unterredung gehandelt haben sollte, bitte ich um Aufklärung, ob es sich um eine Zeugen- oder Beschuldigtenvernehmung gehandelt hat, ob der Betreffende entsprechend belehrt worden und ob über das Gespräch ein förmliches Protokoll angefertigt worden ist.
Herr Abgeordneter Schindler, fachlicher Einfluss auf die Ermittlungen ist in keiner Weise genommen worden, auch nicht vom Justizministerium aus. Der Generalstaatsanwalt ist zur Koordination der Ermittlungstätigkeiten verpflichtet. Diese Aufgabe hat er wahrgenommen. Das ist selbstverständlich. Aber auf die inhaltlich-fachliche Tätigkeit ist keinerlei Einfluss ausgeübt worden. Insofern war auch nichts abzustimmen.
Es handelt sich um eine Berichtssache; das ist selbstverständlich. Denn es gibt nach der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz den Grundsatz, dass in allen Strafsachen, die wegen der Persönlichkeit oder der Stellung eines Beteiligten bzw. wegen der Art oder des Umfangs der Beschuldigung oder aus anderen Gründen weitere Kreise beschäftigen oder möglicherweise beschäftigen werden, zu berichten ist. Weiter heißt es, dass die Berichterstattung frühzeitig laufen muss und dass sie sich in der Regel auf alle wichtigen Maßnahmen bezieht, welche die Einleitung, den Gang oder den einstweiligen oder den endgültigen Abschluss des Verfahrens betreffen. Das heißt, es werden Wegmarken berichtet.
Es ist selbstverständlich nicht so, dass über das komplette Ermittlungsverfahren im Verhältnis 1 : 1 berichtet wird. Denn dann hätten die Staatsanwälte keine Zeit mehr für die Ermittlungen. Dies ist wohl eine Selbstverständlichkeit.
Die Erkenntnisse, die die Staatsanwaltschaft innerhalb des Verfahrens gewonnen hat, kann ich nicht wiedergeben. Das ist nicht meine Aufgabe als Justizministerin. Ich kann auch nicht sagen, zu welchem Zeitpunkt die Staatsanwaltschaft von welchen Erkenntnissen ausgegangen ist. Ich gehe davon aus, dass das während des laufenden Verfahrens weiter behandelt wird.
konferiere da mit dem Generalstaatsanwalt Helgerth – bzw. der Staatsanwaltschaft München I – dort ist mein Gesprächspartner der Generalstaatsanwalt Strötz – klar gesagt worden ist, dass keinerlei Einfluss von Mitgliedern der Staatsregierung auf die Ermittlungsmaßnahmen ausgeübt worden ist. Ich habe dies noch einmal deutlich nachgefragt.
Es ist mir nicht bekannt, wer in der Presse mit einem Synonym „Saunagänger“ oder Ähnlichem bezeichnet wurde; dies ist mir völlig unbekannt.
Ich weiß auch nicht, inwieweit sich Leute über den Fall Siemens unterhalten. Aber nachdem in der Presse mehrfach über Ermittlungen im Fall Siemens geschrieben worden ist, kann ich mir vorstellen, dass darüber auch immer wieder gesprochen wird.
Eine mittelbare Einflussnahme ist mir ebenfalls nicht bekannt. Wir haben im Gegenteil sowohl im Bereich der Polizei als auch im Bereich der Staatsanwaltschaft – bei meiner Antwort wurde ich nur vorher von der Fraktion der GRÜNEN unterbrochen – Personal aufgestockt, damit wir zeitgerecht und zügig die Ermittlungen im vollen Umfang durchführen können.
Nächste Fragestellerin: Frau Kollegin Radermacher. – Nein. Ach so, Sie sind nur die technische Assistentin Ihres Kollegen. Bitte, Herr Kollege Schindler.
Frau Staatsministerin, ich habe mit Befriedigung zur Kenntnis genommen, dass Sie ausgeführt haben, dass es keinerlei Einflussnahme seitens der Staatsregierung auf die ermittelnden Staatsanwälte gegeben hat. Alles andere wäre auch ein größerer Justizskandal.
Dennoch möchte ich Sie Folgendes fragen: Handelt es sich bei dem Verfahren gegen Mitarbeiter der Firma Siemens um eine sogenannte Berichtssache? Falls ja: Hat die Staatsanwaltschaft regelmäßig dem Generalstaatsanwalt und dieser wiederum dem Justizministerium berichtet? Kann die Staatsregierung ausschließen, dass die Generalstaatsanwaltschaft Einfluss auf die Ermittlungen genommen hat, und war eine eventuelle Einflussnahme mit dem Justizministerium abgestimmt? Falls es eine entsprechende Einflussnahme gegeben haben sollte: In welche Richtung ist diese gegangen?
Zweitens. Wenn es, was ich unterstelle, keine Einflussnahme der Staatsregierung, sondern allenfalls der Generalstaatsanwaltschaft auf die Ermittlungen bezüglich Mitarbeitern der Firma Siemens gegeben hat, frage ich: Welche Erkenntnisse haben die Staatsanwaltschaft zu der Annahme geführt, der frühere Vorstands- und Auf
Entschuldigung! Ich meine, es ist eine Selbstverständlichkeit, dass ich, wenn mich jemand anruft, das Telefonat annehme. Und dann sage ich selbstverständlich ganz klar – auch im Beisein von Zeugen –: Zu einem laufenden Verfahren äußere ich mich in keiner Weise.
Frau Ministerin, ich frage Sie: War Ihnen oder der Bayerischen Staatsregierung bekannt, dass die Firma Siemens die sogenannte Gewerkschaft AUB massiv unterstützt hat, weil über verschiedene Betriebsratsmitglieder der Firma Siemens, die der IG Metall angehören, sehr wohl Dossiers, zum Beispiel vom Verfassungsschutz, vorlagen? Sind durch diese Dossiers der Staatsregierung auch Dinge über die Problematik AUB – also über die sogenannte Gewerkschaft und ihre Bestechlichkeit – und über Zuschüsse der Firma Siemens bekannt geworden?
Herr Abgeordneter Wörner, das gehört jetzt nicht zu der Frage, ob wir Einfluss genommen haben. Ich kann Ihnen aber für mein Haus und für mich persönlich sagen: Nein, definitiv nein!