Protokoll der Sitzung vom 28.05.2008

Hier sind Handlungsmöglichkeiten gegeben, um die Ziele, die Sie zu verfolgen vorgeben, effektiv verfolgen zu können.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Es liegen keine weiteren Wortmeldungen mehr vor. Damit ist die Aussprache geschlossen. Ich schlage vor, den Gesetzentwurf dem Ausschuss für Kommunale Fragen und Innere Sicherheit als federführendem Ausschuss zu überweisen. – Damit besteht Einverständnis, es ist so beschlossen.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 2 f auf

Gesetzentwurf der Staatsregierung eines Bayerischen Beamtengesetzes (Drs. 15/10605) – Erste Lesung –

Der Gesetzentwurf wird vonseiten der Staatsregierung begründet. Herr Staatssekretär Fahrenschon, Sie haben das Wort.

Dennoch ist das, was die CSU jetzt vorschlägt, richtig. Es entspricht auch dem, was wir wollen. Deswegen werden wir dem Gesetzentwurf zustimmen. Die vorgeschlagene Lösung, auf die fi nanzielle Leistungsfähigkeit der Betroffenen und nicht auf deren Status – Schüler, Studenten oder Polizeibeamte – abzustellen, ist richtig, weil es dazu auch eine entsprechende Verfassungsrechtsprechung gibt, die uns daran hindert, am Zweck des Innehabens einer Zweitwohnung anzusetzen. Daher ist das gewählte Kriterium, die Leistungsfähigkeit des Betroffenen, akzeptabel und richtig. Deswegen stimmen wir diesem Vorschlag auch zu.

Wir werden im Ausschuss detailliert darüber zu reden haben, wie das Problem genau gelöst werden soll, wenn jemand die Einkommensgrenze überschreitet. Dieses Problem bedarf noch einer genaueren Diskussion, man wird es aber lösen können.

Noch eine Bemerkung, meine Damen und Herren: Wir dürfen nicht verkennen, dass die jetzt vorgeschlagene Lösung natürlich auch zu Einnahmeausfällen in einzelnen Gemeinden führen wird. Auch in der Stadt München wird es zu Einnahmeausfällen kommen. Natürlich kann man sagen, dass die Stadt München diese Ausfälle verschmerzen kann. Fraglich ist allerdings, ob die Städte Freising oder Eichstätt, die in ähnlicher Weise betroffen sind, diese Ausfälle verschmerzen können. Wir müssen schon die Folgen und Auswirkungen des Gesetzes bedenken und beobachten, wenn das, was vorgeschlagen worden ist, auch tatsächlich Gesetz wird. Gegebenenfalls müssen wir uns dann überlegen, welchen Ausgleich wir für solche kleineren Universitätsstädte schaffen müssen. Das ist nicht heute zu klären, aber es muss im Auge behalten werden.

Eine allerletzte Bemerkung: Herr Kollege Meißner, Ihr ganzes Engagement wäre ein Stück glaubhafter, wenn Sie und Ihre Fraktion, nicht erst vor kurzem Studiengebühren eingeführt hätten, die wesentlich höher sind als das, was den Studenten mit der Zweitwohnungssteuer weggenommen wird. Ihre Argumente wären dann noch viel glaubhafter. Dennoch werden wir dem Gesetzentwurf zustimmen, auch wenn es noch einige Änderungsnotwendigkeiten gibt.

(Beifall bei der SPD)

Nächste Wortmeldung: Frau Kollegin Kamm.

Wir haben den Kommunen die Möglichkeit gegeben, die Zweitwohnungssteuer zu erheben, und gehen dabei natürlich davon aus, dass dieses Instrument von den Gemeinden verantwortungsbewusst und sachgerecht eingesetzt wird. Allerdings war es den Gemeinden aufgrund des Kommunalabgabengesetzes bisher nicht möglich, bei der Erhebung der Zweitwohnungssteuer zwischen Nutzern von Wohnun

Zweitens. Das Rechtsinstitut der Anstellung entfällt.

Drittens. Die Mindestaltersgrenze von 27 Jahren für eine Verbeamtung auf Lebenszeit fällt weg.

Viertens. Das Zwangspensionierungsverfahren wird gestrafft.

Fünftens. Der Gesetzentwurf enthält insbesondere Verbesserungen im familienpolitischen Bereich. Eine Defi nition und zugleich die Erweiterung des Angehörigenbegriffs haben positive Auswirkungen im Bereich der familienpolitischen Beurlaubung und der Teilzeit, ebenso wie die Schaffung eines bedingten Anspruchs auf unterhälftige Teilzeitbeschäftigung. Während einer Elternzeit ist nunmehr sogar eine Dienstleistung im Beamtenverhältnis von weniger als zehn Stunden pro Woche möglich. Die Höchstfrist für Beurlaubungen wird von bisher maximal zwölf auf nunmehr maximal 15 Jahre angehoben.

Mit den letztgenannten Maßnahmen setzen wir schon jetzt zum frühestmöglichen Zeitpunkt weitere familienpolitische Akzente im Bereich des Beamtenrechts.

Bezogen auf den Zeitplan möchte ich feststellen, dass der Freistaat Bayern mit dem vorliegenden Gesetzentwurf als erstes Bundesland die Konsequenzen aus den Ergebnissen der Föderalismusreform I zieht. Dafür gibt es zwei wesentliche Gründe: Wir schaffen vor diesem Hintergrund genug Zeit für sämtliche personalverwaltende Stellen des Freistaates Bayern und auch die anderen Dienstherrn, sich auf die neue rechtliche Situation einzustellen und sie auch zu schulen. Zweitens können wir auf diesem Weg die umfangreichen redaktionellen Folgevorhaben zeitgerecht erledigen, die die weiteren Landesgesetze, die Landesverordnungen und die Verwaltungsvorschriften betreffen, die an die neue Rechtslage anzupassen sind. Abschließend bitte ich Sie, den Gesetzentwurf der Staatsregierung in den nunmehr folgenden Ausschussberatungen zu unterstützen.

(Beifall bei der CSU)

Vielen Dank, Herr Staatssekretär. Erste Wortmeldung in der Aussprache: Frau Kollegin Naaß.

Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Wie der Herr Staatssekretär schon ausgeführt hat, hat der Bund im Rahmen der Föderalismusreform die konkurrierende Gesetzgebungskompetenz für die Statusrechte und Statuspfl ichten erhalten mit Ausnahme des Laufbahnrechts, der Besoldung und der Versorgung. Das ist eine Reform, der, wie Sie wissen, die SPDLandtagsfraktion sehr skeptisch gegenüberstand, da die Konsequenz ein sehr unterschiedliches Handeln der einzelnen Länder und damit auch eine unterschiedliche Behandlung der Beschäftigten sein wird. Mit dem Beamtenstatusgesetz hat der Bund nun von seiner Kompe

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Mit der Ihnen zur Beratung vorliegenden Neubekanntmachung des Bayerischen Beamtengesetzes wird der Neuordnung der Gesetzgebungskompetenzen im Beamtenrecht durch die Föderalismusreform I in einem ersten Schritt Rechnung getragen. Durch die Föderalismusreform I erhielt der Bund die konkurrierende Gesetzgebungskompetenz für die Statusrechte und die Statuspfl ichten der Beamten der Länder, der Gemeinden und der anderen Körperschaften des öffentlichen Rechts, mit Ausnahme der Laufbahnen, der Besoldung und der Versorgung. Von dieser neuen Kompetenz hat der Bund mit dem Beamtenstatusgesetz Gebrauch gemacht. Anders als das Rahmenrecht ist das Beamtenstatusgesetz in den einzelnen Ländern als konkurrierendes Bundesgesetz unmittelbar anwendbar. Es löst somit in den Ländern unmittelbar Handlungsbedarf aus. Das Beamtenstatusgesetz der Bundesrepublik Deutschland wurde am 24. April 2008 vom Deutschen Bundestag beschlossen. Der Bundesrat hat am 25. April 2008 zugestimmt. Es tritt in seinem überwiegenden Teil am 1. April 2009 in Kraft.

Das derzeitige Bayerische Beamtengesetz wird durch das Beamtenstatusgesetz in Teilbereichen überlagert und gegenstandslos. Andere Regelungen müssen an die Regelungen des Beamtenstatusgesetzes angepasst werden. Das gilt insbesondere für Regelungen über die Zuständigkeiten und Verfahren, die nach wie vor in der Kompetenz des Landesgesetzgebers, also in Ihrer Hand verbleiben.

Daher wird das Bayerische Beamtengesetz mit dem vorliegenden Entwurf grundlegend, jedoch weitgehend redaktionell überarbeitet. Der vorliegende Gesetzentwurf ist hierbei vom neuen Dienstrecht in Bayern zu unterscheiden. Das neue Dienstrecht in Bayern wird aufgrund seiner zentralen Bedeutung für alle bayerischen Beamten und Beamtinnen dem Haus in Kürze umfassend in einer eigenen Regierungserklärung vorgestellt.

Für den Ihnen vorliegenden Gesetzentwurf möchte ich die wichtigsten Änderungen kurz darstellen:

Erstens. Die neue Bekanntmachung des Bayerischen Beamtengesetzes erlaubt eine geschlechtsneutrale Formulierung.

(Christa Naaß (SPD): Das ist ja wohl selbstverständlich!)

Das Gesetz wird umfassend umstrukturiert mit dem Ziel einer größeren Übersichtlichkeit und damit Anwenderfreundlichkeit.

Ja, Frau Kollegin, Sie haben recht, das ist selbstverständlich. Trotzdem ist es eine Änderung, die ich Ihnen gerne vortragen möchte.

Der nun vorliegende Gesetzentwurf beschränkt sich weitestgehend darauf, das geltende Recht in eine neue Gliederung zu bringen. Sie, Herr Staatssekretär, haben davon gesprochen, es gehe um grundlegende, redaktionelle Änderungen. „Grundlegend“ ist, denke ich, eine grundlegende Verbesserung; eine redaktionelle Änderung ist etwas anderes. Schön, wie Sie die beiden Begriffe zusammengebracht und neu formuliert haben. Tatsache ist: Das Gesetz bringt inhaltlich sehr, sehr wenig.

Es hätten allerdings bereits Inhalte hereingebracht werden können, wenn Sie dazu bereit gewesen wären, und wenn Sie der SPD-Landtagsfraktion gefolgt wären. Ich darf sie nochmals ansprechen: Es geht da um Beförderungsämter für den Bereich der Schulen – das wäre bereits im Zusammenhang mit dem Nachtragshaushalt möglich gewesen, denn der Freistaat Bayern hätte die Kompetenz dazu schon seit zwei Jahren. Aber diese Kompetenz wird nicht genutzt, weil den Beschäftigten im Moment etwas versprochen wird, von dem wir alle nicht wissen, wann es dann umgesetzt wird. Jetzt werden Versprechungen gemacht, die eventuell im nächsten oder im übernächsten Doppelhaushalt realisiert werden. Das ist uns zu wenig. Möglichkeiten wären jetzt gegeben gewesen in diesem Gesetzentwurf; hier wurde leider zu wenig gehandelt. Alle weiteren Details werden wir im Rahmen der Sitzung des Ausschusses für Fragen des öffentlichen Dienstes in der nächsten Woche behandeln.

(Beifall bei der SPD)

Vielen Dank, Frau Kollegin Naaß. Als Nächstem darf ich Herrn Kollegen Guckert das Wort erteilen. – Bitte schön, Herr Kollege.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen! Ich glaube, ich darf es kurz machen. Meine beiden Vorredner, Herr Staatssekretär Fahrenschon und Kollegin Naaß, haben eigentlich die Ursache, die Begründung und das Verfahren so deutlich angesprochen, dass ich es mir ersparen kann, länger darauf einzugehen.

Frau Kollegin Naaß, Sie sollten aber das Statusrecht und das Dienstrecht nicht miteinander verwechseln. Die Dienstrechtsreform werden wir gemeinsam im Ausschuss erarbeiten; zu manchem haben wir gleiche Gedanken. Die werden wir in der nächsten Zeit einbringen. Dabei werden wir einige Vorschläge von Ihnen übernehmen; da sind wir durchaus offen.

Ich möchte nach den Zielen der Anpassung fragen. Da geht es zunächst einmal um den Personalbedarf. Sie wissen, dass wir in Zukunft noch mehr qualifi ziertes Personal gewinnen müssen. Im Statusbereich geht es auch darum, dass wir sie oft auch schnell gewinnen müssen bei der jetzigen Entwicklung. Zweitens! Auch der wandelnden gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Ent

tenz Gebrauch gemacht. Von der SPD-Landtagsfraktion eingeforderte Nachbesserungen beim Beamtenstatusgesetz sind leider Gottes nicht entsprechend berücksichtigt worden, wie zum Beispiel die gegenseitige Anerkennung der Laufbahnbefähigungen oder Regelungen beim Versorgungsrecht, um die Mobilität der Beschäftigten nicht zu beschneiden, sondern zu verbessern. Das Bundesgesetz fi ndet nun in den einzelnen Ländern wie auch in Bayern Anwendung. Deshalb muss das Bayerische Beamtengesetz an das Beamtenstatusgesetz des Bundes angepasst werden. Das will die Staatsregierung mit dem Gesetzentwurf tun.

Wir sind der Meinung, dass es eigentlich schade ist, dass die Nutzung der durch die Föderalismusreform seit zwei Jahren gewonnenen Kompetenzen, die Bayern nun in den Bereichen Laufbahn, Besoldung und Versorgung hat, noch auf sich warten lässt. Das Einzige was umgesetzt wird, ist die Anpassung an das Beamtenstatusgesetz. Aber die Kompetenzen, die Bayern seit Jahren eingefordert hat und nun seit zwei Jahren hat, lassen noch auf sich warten. Eine für April 2008 angekündigte Regierungserklärung von Herrn Huber werden wir nun erst in zwei Wochen erhalten, eine Regierungserklärung, die Eckpunkte aufzeigen wird. Aber das Gesetzgebungsverfahren wird irgendwann in den nächsten Jahren erfolgen. Wir wissen heute noch nicht genau, wann. Aber die Umsetzung soll erst in den Jahren 2010/2011 erfolgen.

Mit Verwaltungsvereinfachung hat dies alles wenig zu tun. Denn der Bayerische Landtag muss nun auf die Schnelle, damit Bayern wieder einmal das erste Land in Deutschland ist, noch vor der Sommerpause dieses Gesetz – so ein dickes Gesetz – beraten. In der neuen Legislaturperiode müssen ebenfalls wieder umfangreiche Änderungen vorgenommen werden. Vor allem werden jetzt durch dieses Beamtengesetz Fakten geschaffen; die neuen Kompetenzen werden dann hoffentlich zu entsprechenden Änderungen führen. Wir sind der Meinung, dass Bayern die positiven Dinge, die durch die Dienstrechtsreform entstanden sind, in den Bereichen Laufbahn, Besoldung, Versorgung, schneller nutzen könnte, als angekündigt ist. Es geht dabei um Beförderungsmöglichkeiten, Beförderungsämter, Ballungsraumzulage, Altersteilzeit und viele andere Dinge mehr. Sie könnten schneller organisiert und auf den Weg gebracht werden, nicht erst nach monate- oder jahrelangem Warten, bis die Staatsregierung die Ankündigungen, die jetzt dann in zwei Wochen kommen werden, umsetzen will.

Tatsache ist aber auch, dass wir künftig ein Beamtengesetz haben werden, dass eine ganz andere Gliederung aufweist als bisher und dass man künftig zur Rechtsanwendung zwei Gesetze parallel lesen muss, wenn man einen Überblick über die Rechte und Pfl ichten der Beamten haben will, nämlich das Beamtenstatusgesetz und das Bayerische Beamtengesetz. Im Sinne der Verwaltungsvereinfachung ist das also nicht gerade das Optimale.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 2 g auf:

Gesetzentwurf der Staatsregierung eines Bayerischen Geodateninfrastrukturgesetzes (Drs. 15/10670) – Erste Lesung –

Der Gesetzentwurf wird vonseiten der Staatsregierung von Herrn Staatssekretär Fahrenschon begründet. Bitte schön, Herr Staatssekretär.

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich darf Ihnen den Gesetzentwurf eines Bayerischen Geodateninfrastrukturgesetzes vorstellen. Dieses Gesetz stellt die Grundlage für den Ausbau der E-Government-Strukturen in Bayern dar. Es bündelt vielfältige Vorhaben. Alles, was mit Daten, was mit Kartenmaterial, was mit Informationen, die in Bezug zu Straßen, Gebäuden und zur Landschaft stehen, zu tun hat, ist von diesem Gesetzesvorhaben betroffen. Geodaten sind durch Internetdienste wie zum Beispiel Google Earth zwischenzeitlich weit verbreitet. Satellitenbilder jedes Winkels der Erde sind per Mausklick am Computer kinderleicht aufzurufen. Navigationssysteme im Auto oder auch auf Ihren Mobiltelefonen sind heute schon fast Standard.

Auch die öffentliche Verwaltung steht hier nicht zurück. Staatliche oder kommunale Stellen besitzen vielfältige Geodaten, die für Bürger, aber auch andere Behörden von großem Interesse sind und die auch für die Wirtschaft wichtig sind, weil wir damit neue Marktpotenziale erschließen können. Vonseiten der öffentlichen Hand muss uns klar werden – und hier darf ich Ihnen eine Zahl für die Beratungen mit auf den Weg geben –: 80 % aller Verwaltungsaufgaben haben Raumbezug. Bei 80 % aller Verwaltungstätigkeiten arbeiten wir mit Daten, die man über solche Systeme aufbereiten kann. Um nur drei Beispiele zu nennen: Der Kaufi nteressent kann zum Beispiel über das Internet erfahren, ob das Gebäude seines Interesses in einem Überschwemmungsgebiet liegt. Oder: Der Neubürger, der sich über die Denkmale der Geschichte seines Ortes informieren kann. Oder – was nicht unwichtig ist –: Planungsprozesse in der Wirtschaft können über online-verfügbare Geodaten deutlich beschleunigt werden.

Der vorliegende Gesetzentwurf soll den Zugang zu diesen Daten erleichtern. Der Schlüssel dazu liegt in der Einhaltung und in der Defi nition von technischen Mindeststandards sowie in klaren Nutzungsbedingungen. Eine nationale Infrastruktur für diese Daten, an der sich Bund, Länder und Kommunen beteiligen, sichert auf diesem Weg den raschen, ungehinderten Zugriff auf Geodaten. Die Geodateninfrastruktur Bayern bereitet dabei die Geodaten aller öffentlichen Stellen digital auf. Mindeststandards sichern die breite Verwendbarkeit der Geodaten beispielsweise für Internetdienste. Der leichtere Zugang strafft im Übrigen auch die Prozesse inner

wicklung muss man gerecht werden. Somit müssen wir diesen Bereich ebenfalls anpassen.

Der dritte Punkt ist die Verwaltung. Meine Damen und Herren, wir wissen alle, wir brauchen eine moderne und leistungsfähige Verwaltung und jeder stellt Ansprüche. Gerade bei den Beamten und Angestellten des öffentlichen Dienstes muss man sehen, was notwendig ist. Gesellschaft und Wirtschaft müssen sich auf den öffentlichen Dienst verlassen können. Es geht um Dienstleistung und um den Ermessensspielraum, den es zu nutzen gilt.

Es geht aber auch um die Beschäftigung – das ist der vierte Punkt. Die Anforderungen sind enorm gestiegen. Ich denke auch, dass hier das moderne Personalmanagement – Versetzung usw., Sie wissen, was ich damit meine – von großer Bedeutung ist. Es geht auch um die Mobilität. Die Mobilität spielt heute eine große Rolle.

(Christa Naaß (SPD): Die ist aber nicht enthalten in dem Gesetz!)