Protokoll der Sitzung vom 28.05.2008

(Christa Naaß (SPD): Die ist aber nicht enthalten in dem Gesetz!)

Der Wechsel des Dienstherrn wird häufi ger werden, als wir das heute glauben. Zumindest manche wollen das nicht wahrnehmen. Es geht auch um einen Wechsel länderübergreifend. Wichtig ist in diesem Zusammenhang auch der Wissenstransfer. Diese Dinge gehören hier mit herein. Herr Kollege Fahrenschon, unser Staatssekretär, hat es schon angesprochen: die Familienfreundlichkeit, der Begriff „Angehörige“, Arbeitszeit, Beurlaubung usw. unter Punkt 5.

Der sechste Punkt ist die zeitgemäße Pfl ichterfüllung. Das heißt, unser Leitbild bei der Aufgabenerfüllung muss das Wohl der Allgemeinheit sein.

Ich möchte noch ein paar Punkte ansprechen neben den Angehörigen, die Sie ebenfalls erwähnt haben. Abordnung und Versetzung sind für die Länder nicht geregelt, und das müssen wir in dem Fall dann selbst tun. Es geht um Verjährung – ich darf es kurz machen –, Erziehungszeiten, Bewerbungen aus den Mitgliedstaaten – das ist ein ganz entscheidender Faktor –, Zwangspensionierung, Nebentätigkeiten und die Bereiche Arbeitszeit, familienpolitische Teilzeit, Beurlaubung und die Höchstgrenze. All das sind Punkte, mit denen wir uns in der nächsten Zeit beschäftigen müssen. Frau Kollegin, das werden wir im Ausschuss tun. Deshalb bitte ich alle um Zustimmung zur Verweisung in den Ausschuss.

(Beifall bei der CSU)

Mir liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Damit ist die Aussprache geschlossen. Im Einvernehmen mit dem Ältestenrat schlage ich vor, den Gesetzentwurf dem Ausschuss für Fragen des öffentlichen Dienstes als federführendem Ausschuss zu überweisen. Besteht damit Einverständnis? – Das ist der Fall. Dann ist so beschlossen.

Ich eröffne die allgemeine Aussprache. Fünf Minuten Redezeit wurden im Ältestenrat vereinbart. Ich darf Herrn Kollegen Schieder das Wort erteilen. Bitte schön, Herr Kollege Schieder.

Frau Präsidentin, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Es ist doch so, die Drucksache ist uns – jedenfalls mir – erst heute zugegangen.

(Zurufe von den GRÜNEN: Unmöglich!)

Das halte ich für ein Verfahren, das nicht ganz so glücklich ist. Wir hätten schon darum gebeten, dass wir die Vorlage entweder eher bekommen, damit man sich das in Ruhe ansehen kann, oder aber dass die Staatsregierung in dieser Woche auf die Einbringung verzichtet und erst nächste Woche tätig wird. Das wäre ein besserer Umgang gewesen.

Das will ich hier nur anmerken.

(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN)

Wegen der Kürze der Zeit werden Sie, Herr Staatssekretär, es mir nachsehen, wenn ich den Gesetzestext noch nicht genau studieren konnte. Auf den ersten Blick scheint die Vorlage in der Sache selbst plausibel und gerechtfertigt. Wir führen eine EU-Richtlinie zum Gesetzesvollzug durch. Ich habe mich allerdings gewundert und mich gefragt, warum man einen derart umfangreichen Gesetzestext schaffen muss für ein Thema, das der Sache nach in Bayern eigentlich ohnedies durchgeführt wird. Wie der Gesetzesbegründung zu entnehmen ist, wird das in Abstimmung mit den anderen Bundesländern bereits gemacht. In Zukunft soll es noch weiter ausgebaut werden. Es fi ndet also bereits alles statt und ist schon bisher gut gelaufen, ohne dass man dafür eine umfangreiche gesetzliche Begründung gebraucht hätte.

Gut, nun kommt die EU-Richtlinie, die man vollziehen muss. Das leuchtet ein. Es wäre aber schon die Frage, ob auch andere Bundesländer dies in Form eines derart umfangreichen Gesetzes tun. Wie das bei den anderen Mitgliedstaaten ist, entzieht sich meiner Kenntnis. Ich weise darauf hin, weil man sich in Bayern immer über Bürokratie beklagt. Hier kommt nun etwas von der EU und es wird in Bayern bürokratischer geregelt als es vielleicht notwendig wäre. Das soll aber keine abschließende Bewertung meinerseits sein, sondern nur eine Eingangsfragestellung aufgrund des leider unzureichenden Studiums der Vorlage.

Wir werden das Gesetz beraten. Der grundsätzlichen Zielsetzung werden wir zustimmen können. Welche Entscheidungen sich im Detail bzw. am Ende der Beratung ergeben, das werden wir nach den Beratungen sehen.

halb der Verwaltung und bietet den Nutzern Vorteile für ihre Geschäftsprozesse.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, der Geodatenbereich gilt neben der Bio- und Nanotechnologie als einer der entscheidenden Wachstumsmärkte der kommenden Jahre. Das heißt, es geht hier um viel mehr als nur um die technische Aufbereitung der Daten. Es geht wirklich um einen Bereich, in dem wir uns neue Anwendungen vorstellen können und in dem wir mit diesem Gesetz die Grundlage dafür legen, dass bei Planung und Erschließung, dass bei neuen Dienstleistungen, dass bei Serviceleistungen zum Beispiel für die bayerische Tourismusbranche besser gearbeitet werden kann.

Das geplante Gesetz zeigt Bayern als Vorreiter in einem Rahmen, der auch von Europa und anderen deutschen Ländern ausgefüllt wird. Wir arbeiten hier auf allen Ebenen – mit der Europäischen Union, mit dem Bund und den Ländern – wirklich optimal zusammen; denn wir arbeiten auf der Basis einer europäischen Richtlinie, die am 15. Mai 2007 in Kraft getreten ist und die das Ziel einer europäischen Geodateninfrastruktur hat.

Das Bayerische Geodateninfrastrukturgesetz sieht die Umsetzung dieser Richtlinie auf Landesebene vor. Es schafft bei den Geodaten den Rahmen für die Fortführung der ressortübergreifenden E-Government-Ziele, die in Bayern bereits seit dem Jahr 2000 erfolgreich umgesetzt werden. Wesentliche Regelungen des Gesetzes sind zum Ersten die standardisierte Bereitstellung von digitalen Geodaten, zum Zweiten der Ausbau und der Betrieb der Geodateninfrastruktur als Bestandteil der nationalen Geodateninfrastruktur in Deutschland, zum Dritten die Harmonisierung der Zugangsbedingungen, die Harmonisierung der Nutzungsbedingungen und die Harmonisierung von Kosten und Lizenzen sowie zum Vierten die Regelungen für den Datenschutz und für die Urheberrechte, die im Bestand unberührt bleiben.

Der Gesetzentwurf fi ndet nach der Verbandsanhörung der Staatsregierung bei den Wirtschaftsverbänden breite Zustimmung. Die leichtere Nutzung der Geodaten steigert ihre Verbreitung und bietet auch für die Unternehmen bezogen auf die Datenerfassung und die Veredelung neue Potenziale. Seitens des Bayerischen Städtetags und des Bayerischen Gemeindetags besteht Einverständnis mit dem vorgelegten Gesetzentwurf. Ich darf deshalb zusammenfassen: Dieser Gesetzentwurf schafft den rechtlichen Rahmen für den Ausbau und den Betrieb einer Geodateninfrastruktur in Bayern. Er leistet einen wesentlichen Beitrag zum Ausbau des E-Governments in Bayern. Durch den zielgerichteten Dialog der Ressorts und der kommunalen Spitzenverbände ist die Nutzung von Synergien sichergestellt. Ich darf Sie bei der weiteren Beratung des Gesetzentwurfs in der Ausschussberatung um Ihre Unterstützung bitten.

(Beifall bei der CSU)

INSPIRE ist die Kurzbezeichnung für: Infrastructure for Spatial Information in Europe.

(Allgemeine Heiterkeit)

Nun wissen Sie, worum es geht. Damit ist die raumbezogene Datensammlung gemeint. Die Mitgliedstaaten sind nach dem Subsidiaritätsprinzip gefordert, unter anderem anhand gemeinsamer Durchführungsbestimmungen, nationale Geodateninfrastrukturen aufzubauen und grenzüberschreitend zu harmonisieren. Noch einmal abschließend: Wir schaffen den rechtlichen Rahmen für den Ausbau und den Betrieb einer Geodateninfrastruktur in Bayern als Bestandteil der nationalen Geodateninfrastruktur.

(Beifall bei der CSU – Zurufe von Abgeordneten der CSU: Bravo! Bravo!)

Jetzt darf ich Herrn Kollegen Hallitzky das Wort erteilen. Bitte schön.

Mein Englisch ist so schlecht, Herr Kollege Fischer, dass ich meine Ausführungen auf Deutsch halte.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, Frau Präsidentin! Der Gesetzentwurf kommt federführend in den Haushaltsausschuss. Zum einen, weil Haushälter grundsätzlich alles können, vor allem aber deshalb, weil wir für die Vermessung in Bayern zuständig sind. Wir stecken in der Materie aber nicht wirklich tief drin, das haben die letzten beiden Redebeiträge gezeigt. Ich war deshalb etwas unglücklich, dass wir den Gesetzentwurf mit 15 eng bedruckten Seiten erst heute Morgen zugemailt bekommen haben. Es gab zwar vorläufi ge pics – weil der Gesetzentwurf erst gestern durch das Kabinett ging –, aber auch nicht mehr.

(Simone Tolle (GRÜNE): Das ist respektlos dem Parlament gegenüber!)

Wie kurzfristig das Ganze vonstatten ging, das hat auch der kurze Boxenstopp des Herrn Kollegen Fischer an der Regierungsbank gezeigt, der dort noch einen kurzen Halt zur Information einlegen musste.

Meine Stellungnahme in aller Kürze: Ich will drei Aspekte ansprechen. Erstens. Wie schon Herr Kollege Schieder gesagt hat, handelt es sich um ein uferloses Gesamtkonstrukt, das wirklich kein Beitrag zum Bürokratieabbau ist. Herr Kollege Fischer hat aber auch dafür eine gewisse Erklärung geliefert: Bayern war bei der Erstellung des Musterentwurfs offensichtlich federführend. Das würde jedenfalls erklären, weshalb das ganze Werk so detailliert und kompliziert wurde. Ich könnte mir gut vorstellen, dass ein knackigeres Gesetz mit mehr Verwaltungsspielräumen – darum geht es – ausreichend gewesen wäre.

(Beifall bei der SPD und bei Abgeordneten der GRÜNEN)

Jetzt geht mit Freude Herr Kollege Fischer an das Redepult.

(Abgeordneter Herbert Fischer (CSU) hält an der Regierungsbank)

Herr Kollege Fischer, mit Freude und Schwung. Bitte schön.

(Allgemeine Heiterkeit)

Ich habe nur noch ein paar Informationen bekommen.

(Allgemeine Unruhe)

Zunächst einmal kann ich nur unterstützen, was Herr Staatssekretär Fahrenschon vorgetragen hat.

(Johanna Werner-Muggendorfer (SPD): Es hätte uns schon sehr gewundert, wenn das nicht der Fall gewesen wäre!)

Ich möchte aber noch folgende Vorbemerkung machen: Nicht bei jeder Ersten Lesung ist eine Aussprache notwendig.

(Zuruf der Abgeordneten Simone Tolle (GRÜNE))

Die Aussprache ist sicher dann nicht notwendig, wenn nur eine europäische Richtlinie vollzogen wird, ja sogar vollzogen werden muss.

(Zurufe von der SPD und von den GRÜNEN)

Im Übrigen möchte ich an dieser Stelle aufgreifen, was Herr Kollege Schieder kritisiert hat: Es gab eine Musterempfehlung, die unter Federführung des Landes Bayern ausgearbeitet wurde. Auch andere Länder waren an dieser Ausarbeitung beteiligt. Der heute vorliegende Gesetzentwurf hat diese Musterempfehlung zur Grundlage. Ich sage es noch einmal: Eine Notwendigkeit für eine Aussprache besteht nicht.

(Simone Tolle (GRÜNE): Doch, doch!)

Um zu dem Stellung zu nehmen, was Herr Staatssekretär Fahrenschon gesagt hat, dafür haben wir die Ausschüsse. Mit diesem Gesetzentwurf werden die Vorgaben der europäischen Richtlinie INSPIRE in nationales Recht umgesetzt. Frau Kollegin Tolle sagt mir, was INSPIRE heißt – –

(Zuruf der Abgeordneten Simone Tolle (GRÜNE))

Frau Präsidentin, das ist mir klar. Es ist mir aber persönlich wichtig, eines klarzustellen: Dieser Gesetzentwurf ist in Abstimmung mit dem Ältestenrat in der Sitzung am 7. Mai besprochen worden und gestern durchs Kabinett gegangen.

Herr Staatssekretär, hier haben Sie mir etwas vorweggenommen, das hätte ich dann auch noch gesagt.

Staatssekretär Georg Fahrenschon (Finanzmini- sterium) : Liebe Frau Präsidentin, dann hält sich meine Wortmeldung nur ganz kurz. Mir ist wichtig, deutlich zu machen, dass wir in Abstimmung mit dem Ältestenrat gehandelt haben. Der Vorwurf geht deshalb ein Stück an Ihre Kollegen zurück.