Protokoll der Sitzung vom 15.07.2008

Die Ziele im Bayerischen Gleichstellungsgesetz sind und waren immer die gleichen. Wir wollen auf der einen Seite das Recht von Menschen mit Behinderungen auf Selbstbestimmung. Dieses Recht auf Selbstbestimmung wollen wir in Bayern weiterhin auf ein stabiles rechtliches Fundament stellen. Wir wollen Barrieren abbauen, tatsächliche, aber auch mentale Barrieren, und wir wollen ein deutliches Signal für ein soziales Bayern geben.

Frau Kollegin Steiger, Bayern kommt hier schon eine Vorreiterrolle zu. Wir waren eines der ersten Länder, die nach Inkrafttreten des Bundesgleichstellungsgesetzes ein eigenständiges Gleichstellungsgesetz geschaffen haben.

(Zuruf des Abgeordneten Joachim Wahnschaffe (SPD))

Nein, Niedersachsen hat erst im Januar 2008 ein Landesgesetz geschaffen,

(Christa Steiger (SPD): Wir waren 2002 die Ersten!)

und viele andere Länder – ich weiß schon, dass Ihnen das nicht passt – in Deutschland – ich zähle sie nicht auf – waren wesentlich später dran als Bayern.

Wir leben in einer parlamentarischen Demokratie. Natürlich hat auch die Opposition das Ihre dazu beigetragen,

Sie haben noch drei Minuten und 53 Sekunden Redezeit.

Das wird mir reichen. – Zu Ihrer großen Freude darf ich Ihnen mitteilen, dass wir uns ein Leben, ein vorübergehendes Leben ohne dieses Gesetz, und zwar ohne dieses Gesetz, durchaus vorstellen können, also ein Gesetz, das nicht bewehrt ist, das also den Menschen, die Hilfe brauchen, Hilfe nicht zuteil werden lässt, weil die Nichtbefolgung des Gesetzes nicht bestraft wird. Ein vorübergehendes Leben ohne dieses Gesetz können wir uns sehr gut vorstellen.

(Joachim Unterländer (CSU): Warum haben Sie dann vorher zugestimmt?)

Wir wollen erst die Betroffenen fragen

(Zuruf des Abgeordneten Peter Winter (CSU))

und dann ein Gesetz verabschieden, das den Betroffenen tatsächlich nützt. Denn nur ein Gesetz, Herr Unterländer, das den Betroffenen nützt, ist ein gutes Gesetz, nicht ein Gesetz an sich.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Deshalb werden wir heute dieses Gesetz ablehnen und darauf hinarbeiten, dass es ein gutes Gesetz wird.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Frau Kollegin, vielen Dank. Jetzt hat noch einmal die Frau Ministerin das Wort.

Staatsministerin Christa Stewens (Sozialministe- rium) : Frau Kollegin Ackermann, ich nehme wirklich mit Entsetzen zur Kenntnis, dass sich das BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN vorstellen kann, dass wir in Bayern kein Gleichstellungsgesetz für Menschen mit Behinderungen haben. Da sollten Sie mal wirklich die Verbände fragen,

(Zuruf der Abgeordneten Maria Scharfenberg (GRÜNE))

ob sie in Bayern mit einem Gleichstellungsgesetz oder ohne ein Gleichstellungsgesetz leben wollen.

(Lebhafter Beifall bei der CSU)

Es liegen mir keine weiteren Wortmeldungen mehr vor. Damit ist die Aussprache geschlossen und wir kommen zur Abstimmung. Dazu trenne ich die Tagesordnungspunkte wieder und lasse zunächst abstimmen über Tagesordnungspunkt 12. Der Abstimmung liegt der Initiativgesetzentwurf auf Drucksache 15/9482 zugrunde. Der federführende Ausschuss für Sozial-, Gesundheits- und Familienpolitik empfiehlt auf Drucksache 15/11081 die Ablehnung des Gesetzentwurfs. Wer dagegen dem Ge

Auch der Bereich der barrierefrei zugänglichen Wohnungen ist wichtig. Hier geht es nicht nur um den Aspekt der Zugänglichkeit, sondern auch darum, dass Bad, Toilette und der gesamte Wohnraum barrierefrei sein müssen. Das kostet durchaus etwas. Auch das möchte ich ganz klar sagen. – Oder denken Sie daran, dass die Anzahl der barrierefreien Wohnungen hier erhöht wird. Das geschieht vor dem Hintergrund, dass wir Menschen, die in ihrer Mobilität eingeschränkt sind, natürlich angesichts der demografischen Entwicklung in Deutschland in Zukunft in einer ganz anderen Zahl als bisher haben werden. Aber auch das, liebe Kolleginnen und Kollegen von der Opposition, wird etwas kosten; das ist gar keine Frage. Auch im Bereich der Gebärdensprachkursleiter haben wir eine Verbesserung erreicht, die natürlich letztendlich etwas kosten wird.

Klar und deutlich möchte ich noch einmal herausstellen, was Kollege Unterländer gesagt hat: Das Bayerische Gleichstellungsgesetz ist kein Leistungsgesetz für individuelle Leistungen, und das ist wichtig: Es regelt im Grunde – das ist ein wichtiger Schritt – das Verhältnis der Bürger zu den Trägern der öffentlichen Gewalt. Hier haben wir großartige Verbesserungen für die Menschen mit Behinderungen auf den Weg bringen können.

Abschließend möchte ich klar und deutlich sagen, dass wir, die Bayerische Staatsregierung und die Mehrheitsfraktion in diesem Hause, uns schon immer intensiv für die Belange von Menschen mit Behinderung eingesetzt haben, um ihnen ein möglichst selbstbestimmtes, barrierefreies Leben zu ermöglichen.

(Beifall bei der CSU)

Die Novellierung des Bayerischen Gleichstellungsgesetzes ist ein weiterer und ganz wichtiger Schritt zur selbstbestimmten Lebensführung

(Unruhe – Glocke des Präsidenten)

und zu einer besseren gleichberechtigten Teilhabe von Menschen mit Behinderungen in unserer Gesellschaft. Das zeigt sich vor allen Dingen auch daran, dass wir die Menschen mit seelischer Behinderung in Artikel 1 ausdrücklich mit aufgenommen haben.

Der Entschließungsantrag der CSU bekräftigt die Ziele des Bayerischen Gleichstellungsgesetzes, zeigt aber auch gleichzeitig den Weg zu einer kontinuierlichen Weiterentwicklung auf, damit wir letztendlich – ich gehe davon aus, dass das alle Parlamentarier im Bayerischen Landtag wollen – allen Menschen mit Behinderungen eine möglichst gleichberechtigte Teilhabe und ein selbstbestimmtes Leben in unserer Gesellschaft ermöglichen.

(Beifall bei der CSU)

Frau Ministerin, vielen Dank. Nächste Wortmeldung: Frau Kollegin Ackermann.

(Zurufe von der CSU: Oje!)

Ich rufe Tagesordnungspunkt 26 auf:

Antrag der Staatsregierung auf Zustimmung zum Elften Staatsvertrag zur Änderung rundfunkrechtlicher Staatsverträge (Elfter Rund- funkänderungsvertrag) (Drs. 15/10879) – Zweite Lesung –

Ich bitte die lieben Kollegen um ein bisschen Aufmerksamkeit. Ich eröffne die Aussprache. Im Ältestenrat wurde eine Redezeit von fünf Minuten pro Fraktion vereinbart. Als erster Redner wurde Herr Kollege Hufe benannt. Herr Kollege Hufe, ich stelle fest, dass Sie keine Jacke anhaben.

Der Herr Präsident hat Marscherleichterung befohlen, liebe Kolleginnen und Kollegen. Sie sehen mich äußerlich unvorbereitet, aber innerlich vorbereitet, nachdem der Tagesordnungspunkt vorgezogen worden ist.

Es geht um den Elften Rundfunkänderungsstaatsvertrag. Das ist ein Staatsvertrag, der die Gebühren für den Bayerischen Rundfunk und für die ARD in den nächsten vier Jahren festlegt. Die Gebühr wird um 95 Cent auf 17,98 Euro erhöht. Das ist eine Erhöhung um circa 1,2 %. Der Tagesordnungspunkt ist nicht sehr spektakulär, weil alle Fraktionen in diesem Haus in den Ausschüssen zugestimmt haben. Ich darf daran erinnern, dass die ARD die Rundfunkgebühren in der ganzen Bundesrepublik einsammelt und in Bayern ausgibt, nämlich bei den Bavaria Filmstudios. Nicht nur der Bayerische Rundfunk, sondern auch der WDR und das ZDF produzieren dort. Jeder Cent, der in Deutschland eingesammelt und hier ausgegeben wird, tut der bayerischen Wirtschaft gut.

(Joachim Wahnschaffe (SPD): Und die lassen alle in Bayern produzieren?)

Diese Sender lassen alle bei den Bavaria Filmstudios produzieren, auch Radio Bremen, der Saarländische Rundfunk und insbesondere der WDR.

(Beifall bei der SPD)

Ich darf die Gelegenheit einer fünfminütigen Redezeit nutzen, um mich bei Ihnen allen zu bedanken, beim Landtagsamt zu bedanken für 14 Jahre, die ich hier im Bayerischen Landtag verbringen durfte. Ich möchte mich für viele nette, freundschaftliche Begegnungen und für viele Diskussionen und Anregungen bedanken. Ich darf mich beim Landtagsamt bedanken, bei allen, die mitgeholfen haben, den Parlamentsbetrieb ordentlich zu organisieren. Ich darf Ihnen ganz zum Schluss eine Empfehlung mitgeben: Passen Sie mir auf die Hinterbänkler auf, sonst sind die Vorderbänkler auch nichts.

(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN)

Herr Kollege Hufe, vielen Dank. Ich darf Ihnen, Herr Kollege Hufe, seitens des Hohen Hauses alles Gute für die

setzentwurf zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen des BÜNDNISSES 90/ DIE GRÜNEN und die SPD-Fraktion. Gegenstimmen? – CSU-Fraktion. Stimmenthaltungen? – Keine. Damit ist der Gesetzentwurf abgelehnt.

Nun kommen wir zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 13. Der Abstimmung liegen der Gesetzentwurf auf Drucksache 15/10390 und die Änderungsanträge auf den Drucksachen 15/10693, 15/10698 und 15/11034 sowie die Beschlussempfehlung und Bericht des federführenden Ausschusses für Sozial-, Gesundheits- und Familienpolitik auf Drucksache 15/11124 zugrunde.

Ich lasse zunächst über den vom federführenden Ausschuss für Sozial-, Gesundheits- und Familienpolitik zur Ablehnung empfohlenen Änderungsantrag auf Drucksache 15/10693 abstimmen. Wer entgegen diesem Ausschussvotum dem Antrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN und die SPD-Fraktion. Gegenstimmen? – Die CSU-Fraktion. Enthaltungen? – Keine. Damit ist der Änderungsantrag abgelehnt.

Zum Gesetzentwurf 15/10390 der Staatsregierung empfiehlt der federführende Ausschuss für Sozial-, Gesundheits- und Familienpolitik Zustimmung mit der Maßgabe von Änderungen. Der Ausschuss für Verfassungs-, Rechts- und Parlamentsfragen stimmt in seiner Endberatung der Beschlussempfehlung des federführenden Ausschusses zu, allerdings mit der Maßgabe weiterer Änderungen. Im Einzelnen verweise ich auf Drucksache 15/11124. Wer dem Gesetzentwurf in der Fassung des endberatenden Ausschusses für Verfassungs-, Rechts- und Parlamentsfragen zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die CSU-Fraktion, die SPD-Fraktion. Gegenstimmen? – BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Stimmenthaltungen? – Keine. Dann ist das so beschlossen.

Da ein Antrag auf Dritte Lesung nicht gestellt wurde, führen wir gemäß § 56 der Geschäftsordnung sofort die Schlussabstimmung durch. Diese soll auf Antrag der Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN, wie in § 127 der Geschäftsordnung vorgesehen, in namentlicher Form erfolgen. Das ist bereits bekannt gegeben. Der Abstimmung zugrunde gelegt wird der Gesetzentwurf in der Fassung des endberatenden Ausschusses für Verfassungs-, Rechts- und Parlamentsfragen. Die Urnen sind aufgestellt. Vier Minuten!

(Namentliche Abstimmung von 16.58 bis 17.02 Uhr)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Zeit ist um. Die Stimmabgabe ist damit abgeschlossen. Ich gebe das Abstimmungsergebnis nach der Auszählung bekannt. Darf ich einen Augenblick um Aufmerksamkeit bitten, damit jeder weiß, wie es weitergeht: Blick auf die Uhr. Heute ist bis 17.30 Uhr geladen. Wir können deswegen nicht mehr das Flüchtlingsaufnahmegesetz aufrufen. Die Fraktionen haben sich geeinigt, jetzt den Tagesordnungspunkt 26 aufzurufen, damit wir in der Zeit bleiben.