Protokoll der Sitzung vom 17.03.2004

Bitte, Herr Kollege Christ.

Ich habe keine weitere Frage. Ich darf mich beim Herrn Staatssekretär und beim Kultusministerium bedanken.

Das ist doch wunderbar.

Zu früher Morgenstunde nach dieser langen Nacht besonders!

Die nächste Frage, Frage Nummer 6, stellt Frau Kollegin Sonnenholzner.

Trifft es zu, dass die Staatsregierung davon ausgeht, dass das Konnexitätsprinzip im Zusammenhang mit der Einführung des G 8 keine Anwendung findet, da die zu diesem Schuljahr eingeführten Stundentafeln für das G 9 bereits in einzelnen Klassenstufen Nachmittagsunterricht vorsehen, und dass zur Finanzierung höherer Kosten im Bereich Schülerbe

förderung neu zu erhebende Elternbeiträge für Lehrmittel herangezogen werden?

Herr Staatssekretär.

Frau Sonnenholzner, zur Einführung des G 8 ist eine Änderung des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen erforderlich. Ein Gesetzentwurf dazu wurde unter anderem den kommunalen Spitzenverbänden zur Durchführung des im Rahmen des Konnexitätsprinzips vorgesehenen Konsultationsverfahrens zugeleitet. Dieser Gesetzentwurf liegt auch dem Landtag vor.

Welche Folgerungen sich aus der Einführung des G 8 unter dem Gesichtspunkt des Konnexitätsprinzips ergeben können, ist im Vorblatt des Gesetzentwurfs im Einzelnen unter den Aspekten Pflichtaufgaben – als Sachaufwandsträger; dazu gehört auch die Beschaffung von Lehr- und Lernmitteln; als Träger der Schülerbeförderung – sowie freiwillige Aufgaben als Schulträger dargestellt.

In den Gesprächen mit den kommunalen Spitzenverbänden ist zu klären, ob im Bereich der Pflichtaufgaben als Sachaufwandsträger und bei der Trägerschaft der Schülerbeförderung durch die Einführung des G 8 nach dem Konnexitätsprinzip zu ersetzende Kosten verursacht werden. Elternbeiträge für Lehr- und Lernmittel spielen dabei keine Rolle. Dagegen werden die Lehrpersonalzuschüsse für kommunale Gymnasien nach dem Konnexitätsprinzip anzupassen sein.

Das Konsultationsverfahren, in dessen Rahmen diese Fragen mit den kommunalen Spitzenverbänden erörtert werden, ist noch nicht abgeschlossen. Außerdem möchte ich darauf hinweisen, dass Frau Staatsministerin Hohlmeier und ich auch mit allen kommunalen Sachaufwands- und Schulträgern im Bereich der Gymnasien Gespräche führen – das sind unter anderem 71 Landräte und 25 Oberbürgermeister bzw. deren Stellvertreter –, gerade auch über Fragen der bei der Einführung des G 8 entstehenden Kosten.

Zu einer ersten Zusatzfrage hat die Fragestellerin das Wort.

Genau aus diesen Gesprächen mit den Landräten resultieren meine beiden Fragen und auch die Bedenken der Kommunalpolitiker, dass die Bayerische Staatsregierung versucht, sich aus der Verantwortung zu stehlen. Und genau bei einem dieser Gespräche in Oberbayern –

Bitte eine Frage, Frau Kollegin.

Die Frage kommt jetzt. Bei einem dieser Gespräche muss die Aussage gefallen sein, dass Beiträge für Lehrmittel erhoben werden. Deshalb meine Frage: Habe ich Sie richtig verstanden, dass

an die Einführung von Beiträgen für Lehrmittel nicht gedacht ist?

Herr Staatssekretär.

Frau Abgeordnete, diese Diskussion ist unabhängig vom Konnexitätsprinzip zu führen. Die Frage beim Konnexitätsprinzip im Zusammenhang mit den Lehr- und Lernmitteln stellt sich dahin, ob neue Bücher aufgrund des neuen G 8 angeschafft werden müssen Hierzu ist allerdings festzuhalten, dass es im letzten Jahr zu einem neuen G 9 gekommen ist, wodurch jetzt in der Folge nach der 5. Klasse auch für die weiteren Jahrgänge entsprechende Bücher notwendig sind. Deshalb sind wir der Auffassung, dass diese in diesem Fall von den Kommunen angeschafft werden müssen. Dabei denken wir natürlich darüber nach – das ist auch bekannt und öffentlich diskutiert worden –, die Eltern mit einem bestimmten Betrag mit in die Verantwortung einzubeziehen.

Keine weitere Zusatzfrage. Dann rufe ich die nächste Frage auf. Frau Kollegin Rütting, bitte.

Herr Staatssekretär, wie beurteilt die Staatsregierung die Ergebnisse der vom Institut für Baubiologie und Ökologie in Neubeuern durchgeführten Messungen in Klassenräumen an einer Rosenheimer Schule, die bedenklich hohe Werte an Kohlendioxid-Konzentration ergaben, und welche Konsequenzen zieht sie daraus?

Herr Staatssekretär.

Frau Kollegin, die vom Neubeuerner Institut durchgeführten Messungen bestätigen erneut, dass die Kohlenstoffdioxidkonzentration in einem Klassenraum während einer Schulstunde nicht unbeträchtlich ansteigt und regelmäßiges wirksames Lüften deshalb unerlässlich ist.

Die Untersuchung ergab Werte zwischen 523 ppm – Wintersituation, Fenster zu Beginn geschlossen – und 1845 ppm – Wintersituation, nach 45 Minuten -. Eine Ad-hocArbeitsgruppe aus Mitgliedern der IRK, der InnenraumKommission, und Vertretern der Bundesländer hat für Kohlenstoffdioxid einen Richtwert für die Innenraumluft von 0,15 Volumenprozent erarbeitet, das entspricht 1500 ppm. Der MAK-Wert, der maximale Arbeitsplatz-Konzentrationswert, beträgt 5000 ppm. Die Ergebnisse der Messungen liegen daher im Rahmen des Erwarteten und Normalen.

Das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus hat die Schulen schon mehrfach auf die Notwendigkeit richtigen Lüftens der Klassenräume hingewiesen, zuletzt im Lehrer-Rundbrief des Ministeriums vom 03.02.04. In der Rubrik „Service“ wurden die Lehrer auf die oben genannte Untersuchung aufmerksam gemacht sowie auf die

Möglichkeit, über die Homepage des Ministeriums weitere Informationen und Lüftungsempfehlungen zu erhalten.

Keine weiteren Fragen. Dann rufe ich für die nächste Frage Herrn Kollegen Dr. Förster auf. Bitte, Herr Abgeordneter.

Frau Präsidentin, Herr Staatssekretär, meine Damen und Herren, auch von meiner Seite aus noch einmal guten Morgen! Meine Frage lautet: Inwieweit ist die Organisation und Durchführung von Wanderausstellungen für Arbeiten aus dem gymnasialen Kunstunterricht sowie von Schülerarbeiten aus dem Kunst- und Werkunterricht der Grund- und Hauptschulen, wie sie der kulturpolitische Arbeitskreis der CSU München-Land praktiziert, mit parteipolitischem Engagement an den Schulen im Landkreis München verbunden und, ebenso wie die Unterstützung durch das staatliche Schulamt sowie das Kultusministerium, mit dem parteipolitischen Neutralitätsgebot an den Schulen vereinbar?

Herr Staatssekretär.

Herr Abgeordneter Dr. Förster, die Initiative zur Ausstellung von Schülerarbeiten aus den Leistungskursen Kunst an den Gymnasien im Landkreis München ging vom kulturpolitischen Arbeitskreis der CSU München-Land aus. Bei der Ausstellung im Bürgerhaus Pullach am 29. April 2004 wurde auf jegliche parteipolitische Werbung verzichtet, die Trägerschaft durch die CSU wurde nicht erkennbar. Das Staatsministerium für Unterricht und Kultus wurde von der Organisatorin gebeten, mit einer Rede des zuständigen Referenten die Arbeit der Leistungskurse bei der Eröffnung zu würdigen. Dem Wunsch wurde Rechnung getragen.

In Forstsetzung des Ziels des kulturpolitischen Arbeitskreises der CSU im Landkreis München, das künstlerische Schaffen im Landkreis in Form von Ausstellungen im Landratsamt München der Öffentlichkeit zu präsentieren, trat die Vorsitzende des Arbeitskreises an das Staatliche Schulamt im Landkreis München mit der Idee heran, auch für die Grund- und Hauptschulen eine solche Präsentationsmöglichkeit anzubieten. Das Staatliche Schulamt erklärte der Vorsitzenden, dass es sich in keiner Weise engagiere oder verantwortlich zeichne. Es sei allein Aufgabe der Vorsitzenden, eine entsprechende Ausstellung mit den daran interessierten Schulen zu organisieren. Die Ausstellung wird im Landratsamt München vom Mitte Juni bis Ende Juli 2004 zu sehen sein.

Es ist nicht ersichtlich, wieso beide Ausstellungen, die entgegen der Annahme des Fragestellers nicht als Wanderausstellungen konzipiert waren bzw. sind, mit dem parteipolitischen Neutralitätsgebot an den Schulen nicht vereinbar sein sollen.

Erste Zusatzfrage: der Fragesteller. Bitte, Herr Kollege.

Kann ich dann davon ausgehen, dass der kulturpolitische Arbeitskreis der SPD, wenn er in Augsburg ähnliche Ausstellungen in einer Schule plant,

auf die Unterstützung des Kultusministeriums rechnen kann?

Herr Staatssekretär.

Entscheidend wird die Frage sein, Herr Kollege, wo die Ausstellung stattfindet. Wenn Sie eine SPD-Ausstellung in der Schule machen, dann unterliegt das sicherlich dem Werbeverbot. Wenn Sie umgekehrt ohne Parteiwerbung eine Schule motivieren, bei Ihnen künstlerische Arbeiten zu präsentieren, wird das Neutralitätsgebot nicht verletzt.

Ich rufe nun die Frage Nummer 9 auf. Frau Kollegin Paulig, bitte.

Frau Präsidentin, ich bin damit einverstanden, wenn Sie akzeptieren, dass ich die Frage jetzt nicht verlese, und gleich in die Beantwortung eingegangen wird.

(siehe Anlage 1a)

Das ist eine schriftliche Anfrage, die nach § 72 Absatz 1 der Geschäftsordnung heute als mündliche Frage gestellt wird. Ich bin Ihnen sehr dankbar, dass Sie sie nicht verlesen wollen, da der Text doch sehr lang ist.

Ich hoffe, die Antwort auch! Ich darf Sie, Herr Staatssekretär, bitten, gleich mit der Antwort zu beginnen. Staatssekretär Karl Freller (Kultusministerium): Die Antwort ist entsprechend umfassend. Sie ist acht Seiten lang.

(Zuruf)

Sind Sie damit einverstanden, wenn ich die Antwort auch nur zu Protokoll gebe?

(siehe Anlage 1 b)

Bitte, Frau Kollegin Paulig.

Ich wäre damit einverstanden, und würde gerne zwei Zusatzfragen stellen, die damit verbunden sind.

Herr Staatssekretär, sind Sie damit einverstanden, dass die Frau Kollegin gleich noch zwei Zusatzfragen stellt?

Vielleicht ist deren Beantwortung in der Antwort enthalten.

Das geht doch sehr schnell, Herr Staatssekretär.

Nun gut.