Protokoll der Sitzung vom 17.03.2004

erteilt werden. Wer dem zustimmen will, den bitte ich um ein Handzeichen. – Das sind alle drei Fraktionen. Gegenstimmen? – Niemand. Stimmenthaltungen? – Auch niemand. Damit ist einstimmig so beschlossen. Dem Bayerischen Obersten Rechnungshof ist gemäß Artikel 101 in Verbindung mit Artikel 114 Absatz 2 der Bayerischen Haushaltsordnung damit ebenfalls die Entlastung erteilt. Herr Präsident, Sie haben es selbst mitverfolgt. Wir danken Ihnen und Ihrem gesamten Team für Ihre Arbeit.

(Allgemeiner Beifall)

Damit ist dieser Tagesordnungspunkt abgeschlossen.

Ich rufe auf:

Tagesordnungspunkt 16

Bestätigung der von den vorschlagsberechtigten Körperschaften und Verbänden benannten Mitglieder für den Landesgesundheitsrat

Mit Schreiben vom 9. Februar 2004 hat der Staatsminister für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz mitgeteilt, dass die nach § 2 Absatz 3 des Gesetzes über die Schaffung eines Landesgesundheitsrats vorschlagsberechtigten Körperschaften und Verbände die fünfzehn weiteren Mitglieder des neu zu berufenden Landesgesundheitsrates benannt haben. Im Einzelnen verweise ich auf die vorliegende Aufstellung.

(siehe Anlage 8)

Der Staatsminister ersucht, die Bestätigung der vorgeschlagenen Mitglieder durch den Bayerischen Landtag herbeizuführen. Eine Aussprache findet nicht statt. Die Fraktionen können gemäß Artikel 133 Absatz 1 der Geschäftsordnung eine Erklärung zur Geschäftsordnung abgeben. Für die SPD-Fraktion nimmt Herr Kollege Wahnschaffe das Wort.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Wir müssen uns mit einem ungewöhnlichen Vorgang beschäftigen. In der Vorschlagsliste für den Landesgesundheitsrat befindet sich auch der Präsident der Landeszahnärztekammer. Wie Sie wissen, ist die Landeszahnärztekammer, die eine Körperschaft des öffentlichen Rechts ist, derzeit nicht funktionsfähig. Vielmehr wird die Geschäftsführertätigkeit von einem Staatskommissar, der von einem Beamten des bayerischen Sozialministeriums gestellt wird, durchgeführt. Das ist deswegen der Fall, weil sich die Bayerische Landeszahnärztekammer geweigert hat, das im Deutschen Bundestag und im Bundesrat beschlossene Gesundheitsmodernisierungsgesetz für ihren Teil umzusetzen; insbesondere geht es dabei um die Fortbildungsverpflichtung für alle Zahnärzte, und es geht darum, dass einzelne Zahnärzte auf Anweisung bzw. Anraten der Landeszahnärztekammer für Vorsorge

untersuchungen rechtswidrig eine Praxisgebühr erhoben haben.

Unter diesen Umständen halten wir es nicht für geboten, dass heute der Bayerische Landtag – leider haben wir nur die Möglichkeit der Bestätigung – diesen Vertreter der Landeszahnärztekammer in ein Gremium, das vom Landtag gestellt wird, nämlich den Landesgesundheitsrat, entsendet. Wir hätten es vorgezogen, eine Regelung zu finden, wonach die Besetzung dieses Postens solange ausgesetzt wird, bis bei der Bayerischen Landeszahnärztekammer wieder gesetzmäßige Bedingungen eingekehrt sind, das heißt also, der Staatskommissar zurückgezogen werden kann. Wenn dies nicht möglich ist, werden wir uns unter den gegebenen Umständen gegen die Benennung dieses Vertreters der Landeszahnärztekammer aussprechen müssen.

(Beifall bei der SPD)

Für die CSU-Fraktion spricht Herr Kollege Dr. Zimmermann.

Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen, lieber Herr Kollege Wahnschaffe! Ich bitte Sie, endlich zur Kenntnis zu nehmen, dass heute bei der Abstimmung zum Tagesordnungspunkt 16 der Präsident der Bayerischen Zahnärztekammer als Mitglied im Landesgesundheitsrat zur Abstimmung steht. Ihre Ausführungen machen uns deutlich, dass Sie leider Gottes nicht zwischen Landeszahnärztekammer und Kassenzahnärztlicher Vereinigung unterscheiden können. Selbstverständlich betreffen all diese Punkte, die Kollege Wahnschaffe angeführt hat, nicht den zur Abstimmung stehenden Präsidenten der Bayerischen Landeszahnärztekammer, sondern vielmehr den Vorsitzenden der Kassenzahnärztlichen Vereinigung.

Gleichwohl sind auch wir der Meinung, dass gewisse Äußerungen des Präsidenten der Bayerischen Landeszahnärztekammer im Zusammenhang mit der Umsetzung des neuen Gesundheitsmodernisierungsgesetzes nicht akzeptabel sind. Gleichwohl sind wir aber auch der Meinung, dass heute – wie schon erwähnt – die Berufung des Präsidenten der Bayerischen Landeszahnärztekammer zur Abstimmung steht. Es ist guter Brauch und parlamentarischer Stil, alle Präsidenten der einschlägigen Kammern – wie Sie an Hand der Liste, die zur Abstimmung steht, auch sehen können – heute in den Landesgesundheitsrat zu entsenden. Lassen Sie es mich deutlich machen: Sie dürfen sich durch den Kollegen Wahnschaffe nicht falsch informieren lassen. Es steht nicht der Vorsitzende der Kassenzahnärztlichen Vereinigung zur Abstimmung, sondern der Präsident der Bayerischen Landeszahnärztekammer, der mit diesen Anwürfen des Herrn Wahnschaffe überhaupt nichts zu tun hat.

Für die Fraktion der GRÜNEN spricht Frau Kollegin Rütting.

Barbara Rütting (GRÜNE) (von der Rednerin nicht au- torisiert): Herr Präsident, meine Damen und Herren! Wir werden uns bei der Abstimmung über die Bestätigung der Mitglieder des Landgesundheitsrates enthalten. Ich möchte erläutern, weshalb: Wir halten die Besetzung des

Beirats in der vorliegenden Form für nicht zeitgemäß. Wir sind der Meinung, dass im Landesgesundheitsrat vor allem auch die Gehör finden müssen, um die es in der Frage der Gesundheit in erster Linie geht, nämlich die Patienten und Patientinnen.

Es gilt, die Patientenrechte zu stärken, und darum müssen die Patienteninteressen in diesem Gremium vertreten sein. Auch die alternativen Heilmethoden, die in den letzten Jahren sehr an Bedeutung gewonnen haben und von der Bevölkerung auch immer mehr gewünscht werden, müssen Berücksichtigung finden. Das sieht ja auch die klassische Schulmedizin immer mehr ein. Deshalb werden wir bei der für den Herbst angekündigten Novellierung des Gesetzes über die Schaffung eines Landesgesundheitsrats auch Persönlichkeiten vorschlagen, die diese Interessen der Patienten und die alternativen Heilweisen fördern.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Wir unterstützen ausdrücklich die Kritik der SPD an der Nominierung von Herrn Schwarz als Vertreter der Bayerischen Landeszahnärztekammer. Herr Schwarz hat sich in seinem Aufruf zum Widerstand gegen das auch von der Union mitgetragene Gesundheitsmodernisierungsgesetz im wahrsten Sinne des Wortes undemokratisch verhalten. Wir halten seine Berufung für unangebracht.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Mir liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Wir kommen damit zur Abstimmung.

Ich lasse zunächst wie gewünscht über den Vorschlag der Bayerischen Landeszahnärztekammer gesondert abstimmen. Wer mit der Entsendung des Präsidenten der Bayerischen Landeszahnärztekammer, Herrn Michael Schwarz, als Mitglied in den Landesgesundheitsrat einverstanden ist, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist die Fraktion der CSU. Gegenstimmen? – Das sind die Fraktionen von SPD und GRÜNEN. Ersteres war die Mehrheit. Dann ist so beschlossen.

Besteht damit Einverständnis, dass über die übrigen Mitglieder gemeinsam abgestimmt wird? – Ich höre keinen Widerspruch. Dann werden wir so verfahren.

Wer mit der Entsendung der von den vorschlagsberechtigten Körperschaften und Verbänden genannten Mitglieder in den Landesgesundheitsrat einverstanden ist, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen der CSU und der SPD. Gegenstimmen? – Keine. Stimmenthaltungen? – Das ist die Fraktion der GRÜNEN. Damit ist es so beschlossen. Der Landtag bestätigt damit die genannten Persönlichkeiten.

Außerhalb der Tagesordnung rufe ich im Einvernehmen mit den Fraktionen auf:

Bestätigung der von den vorschlagsberechtigten Vereinen und Verbänden benannten Mitglieder für den Landessportbeirat

Mit Schreiben vom 12. März 2004 hat die Staatsministerin für Unterricht und Kultus mitgeteilt, dass die nach Artikel 2 Absatz 3 des Gesetzes über den Bayerischen Landessportbeirat vorschlagsberechtigten Vereine und Verbände die 14 weiteren Mitglieder des neu zu berufenden Landessportbeirats benannt haben. Im Einzelnen verweise ich auf die vorliegende Aufstellung.

(siehe Anlage 9)

Frau Staatsministerin Hohlmeier bittet, die Bestätigung der vorgeschlagenen Mitglieder durch den Bayerischen Landtag herbeizuführen. Gibt es dazu Wortmeldungen? – Das ist nicht der Fall. Besteht damit Einverständnis, über alle Vorschläge gemeinsam abzustimmen? – Kein Widerspruch.

Wer mit der Entsendung der von den vorschlagsberechtigten Vereinen und Verbänden benannten Mitglieder für den Landessportbeirat einverstanden ist, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen der CSU, der SPD und der GRÜNEN. Gegenstimmen? – Niemand. Stimmenthaltungen? – Auch niemand. Dann ist so beschlossen.

Ich rufe auf:

Tagesordnungspunkt 17

Bestätigung der vom Ministerpräsidenten vorgenommenen Abgrenzung der Geschäftsbe

reiche – Artikel 49 der Bayerischen Verfassung hier: Übertragung der Aufgaben der Ausbildung in der städtischen Hauswirtschaft

Die Staatsregierung möchte hierzu eine Stellungnahme abgeben. Ich erteile deshalb Herrn Staatsminister Huber das Wort.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Nach Artikel 49 der Bayerischen Verfassung bestimmt der Ministerpräsident die Zahl und die Abgrenzung der Geschäftsbereiche. Dazu ist die Zustimmung des Hohen Hauses notwendig. Ich erbitte sie in einem Fall.

Der Ministerpräsident hat die Geschäftsbereiche zwischen dem Staatsministerium für Landwirtschaft und Forsten und dem Staatsministerium für Arbeit, Sozialordnung, Familie und Frauen neu abgegrenzt. Das betrifft die Ausbildung in der städtischen Hauswirtschaft. Sie wird dem Staatsministerium für Landwirtschaft und Forsten übertragen. Das Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen gibt die Aufgaben der Ausbildung in der städtischen Hauswirtschaft ab. Für diese Verlagerung der Zuständigkeit muss die Verordnung über die Geschäftsverteilung der Bayerischen Staatsregierung geändert werden. Dazu erbitte ich Ihre Zustimmung.

Bis jetzt sind zwei Ministerien für die Ausbildung in der Hauswirtschaft zuständig: das Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen für die Ausbildung in der städtischen Hauswirtschaft, das Ministerium für Landwirtschaft und Forsten für die Ausbildung in der ländlichen Hauswirtschaft. Wir wollen die Zuständigkeiten beim Staatsministerium für Landwirtschaft und Forsten

bündeln. Diese Entscheidung ist sinnvoll und folgt der ohnehin schon gängigen Praxis. Tatsächlich erledigt die Landwirtschaftsverwaltung schon jetzt überwiegend die Aufgaben für die städtische Hauswirtschaft mit. Die zukunftsorientierten Ausbildungsinhalte der städtischen Hauswirtschaft wie der Einsatz in der Altenpflege und in Behindertenheimen und die Berührungspunkte mit der Sozialpolitik können auch bei Zuständigkeit des Landwirtschaftsministeriums gleichwertig berücksichtigt werden.

Nach Bundesrecht lässt sich die Zuständigkeit für die städtische Hauswirtschaft in das Landwirtschaftsressort integrieren, nicht aber umgekehrt; denn nach der einschlägigen Bundesverordnung ist Hauswirtschafterin/ Hauswirtschafter ein anerkannter Ausbildungsberuf der Landwirtschaft, soweit die Ausbildung in einem Betrieb der Landwirtschaft stattfindet. In diesem Fall ist also zwingend das Staatsministerium für Landwirtschaft und Forsten zuständig.

Wir sparen uns künftig arbeitsintensive Abstimmungen zwischen den Ressorts und nützen Synergien, wenn wir die Zuständigkeit beider Häuser beim Landwirtschaftsministerium zusammenführen. Damit wird die Verwaltung effektiver, schneller und kostengünstiger. Ich bitte das Hohe Haus, die Entscheidung des Ministerpräsidenten nach Artikel 49 der Bayerischen Verfassung zu genehmigen.

Wir kommen zur Aussprache. Mir liegen Wortmeldungen der Frau Kollegin Lück und der Frau Kollegin Biechl vor; zunächst Frau Lück. Im Ältestenrat ist eine Redezeit von bis zu zehn Minuten pro Fraktion vereinbart.

(Thomas Kreuzer (CSU): Die muss ausgeschöpft werden!)

Herr Präsident, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Ich habe auch heute Nacht meine Redezeit nicht ausgeschöpft.

(Franz Josef Pschierer (CSU): Das war ein Gewinn!)

Ich werde das auch dieses Mal nicht tun; denn wenn Sie etwas Sinnvolles tun, haben wir die Größe, dem zuzustimmen, anders als Ihre Kollegen in Berlin.

Wir stimmen diesem Begehren natürlich zu. Wir halten es für sinnvoll und fordern Sie dazu auf, auch gleich noch die Zuständigkeit für die Ernährungsberatung dem Landwirtschaftsministerium zu übertragen. Erst das ergäbe einen sinnvollen Synergieeffekt; das ist auch vom Bundesgesetz vorgegeben. Ich fordere Sie also dazu auf: Wenn Sie jetzt schon eine Umressortierung durchführen, dann machen Sie Nägel mit Köpfen und tun das zusammen, was zusammen gehört. Durch das Ministerium, das nach den BSE-Fällen Hals über Kopf gegründet wurde, wurden Zuständigkeiten zerschlagen. Ordnen Sie auch die Er

nährungsberatung diesem Ressort zu; dann ergibt es ein sinnvolles Ganzes.