Die Innenminister und Senatoren der Länder haben bei ihrer Konferenz am 15. Februar 2001 festgestellt, dass in einer Reihe von Fällen Personen nicht nur aus BosnienHerzegowina, sondern aus der Bundesrepublik Jugoslawien einschließlich des Kosovos hier bleiben dürfen, wenn sie seit Jahren in Deutschland faktisch wirtschaftlich und sozial integriert sind und bei ihrer Rückkehr eine eigenständig geschaffene und gesicherte Lebensgrundlage aufgeben müssten. Das haben die Innenminister bei ihrer Konferenz ganz klar gesagt.
Was passiert jetzt? – Die Familie Morina betreibt eine gut gehende Pizzeria. Sie muss diese gesicherte Lebensgrundlage aufgeben und geht in ein Land, in dem zu 80 % Arbeitslosigkeit herrscht. Familie Morina gehört genau zu dieser Gruppe, welche die Innenministerkonferenz angesprochen hat. Die Familie hat hier eine Existenz aufgebaut. Sie beschäftigt sieben Mitarbeiter. Die Kinder machen hier eine Ausbildung. Die Tochter Negrite macht im Mai 2004 ihre Abschlussprüfung. Einer der Söhne beendet seine Ausbildung im Jahr 2005. Die beiden Söhne sind begeisterte Sportler. Sie sind im BC Holzkirchen sehr erfolgreich. Die Mutter arbeitet als Betreuungshelferin für geistig und mehrfach behinderte Menschen. Auch sie leistet ihren Beitrag in unserer Gesellschaft. Es handelt sich also um Menschen, die schon seit Jahren in Deutschland faktisch wirtschaftlich und sozial integriert sind. Bei ihrer Rückkehr würden sie eine eigenständig geschaffene
und gesicherte Lebensgrundlage aufgeben. Das müssen sie alles zurücklassen, sie gehen also ins Nichts.
Hier geht es auch nicht nur um eine formaljuristische Würdigung dieses Falles. Vielmehr stellt sich die Frage, ob das, was der Beschluss der Innenministerkonferenz in humanitärer Hinsicht erreichen wollte, in diesem Fall zutrifft. Wir Abgeordnete im Ausschuss für Eingaben und Beschwerden sind keine Richter. Wir haben den Härtefall zu sehen. Hier müssen wir ganz klar sehen, dass es den Härtefall in dreifacher Hinsicht gibt. Deshalb bitte ich Sie, dass Sie genauso wie Herr Beckstein zu Ihrem Wort stehen. Er hat im März in Bamberg am Rande der Eröffnung der Misereor-Fastenaktion vor der katholischen Nachrichtenagentur erklärt, lieber werde einer zuviel anerkannt. Erkennen Sie diese Familie an. Sie haben zudem gesagt, das Boot sei nicht so voll, dass Menschen in Deutschland nicht mehr geholfen werden könne. Schöne Worte sind das. Stehen Sie dazu!
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! In der aufgerufenen Eingabe geht es um die Gewährung eines Daueraufenthaltsrechts für die Familie Morina im Hinblick auf den Beschluss der Innenministerkonferenz vom 10. Mai 2001, im Hinblick auf die immer noch schwierigen Lebensumstände im Herkunftsland, im Hinblick auf die lange Aufenthaltsdauer im Bundesgebiet sowie im Hinblick auf die wirtschaftliche Betätigung von Herrn Morina. Die Eingabe hat, wie viele andere Eingaben in der Vergangenheit auch zwei Dimensionen, eine menschliche und eine rechtliche.
Zur menschlichen Dimension. Seit vielen Jahren lebt eine fünfköpfige Familie in Bayern. Wie die vielen Zuschriften von Vereinen, Nachbarn oder Freunden zeigen, ist die Familie integriert. Der Vater, Muharem Morina, ist 1992 in das Bundesgebiet eingereist. Er arbeitet als Beteiligter an einem Pizzaserviceunternehmen in Holzkirchen, welches inzwischen sieben Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigt.
Die Mutter der Familie, Nashide Morina, ist 1996 in die Bundesrepublik eingereist. Seit August 2000 arbeitet sie in der Behinderteneinrichtung Regens Wagner der Caritas in Erlkam bei Holzkirchen. Die Tochter Negrite Morina lebt ebenfalls seit 1996 in Deutschland und absolviert nach ihrer Schulausbildung in Deutschland seit September 2001 eine Ausbildung zur pharmazeutisch-kaufmännischen Angestellten in der Linden-Apotheke in Taufkirchen. Das Ausbildungsende ist für August 2004 vorgesehen. Der ältere Sohn Jetmir Morina ist ebenfalls 1996 in die Bundesrepublik eingereist. Nach seiner Schulausbildung absolviert er seit September 2001 eine Ausbildung zum Kfz-Mechaniker. Das Ausbildungsende ist für Februar 2005 vorgesehen. Er trainiert Boxen und ist bayerischer Meister in seiner Altersklasse. Der jüngere Sohn Berat
Morina ist ebenfalls 1996 in die Bundesrepublik eingereist. Er besucht derzeit die Hauptschule. Er trainiert Boxen und ist ebenfalls bayerischer Meister in seiner Altersklasse.
Die Mitglieder der Familie Morina sind seit längerem vollziehbar zur Ausreise verpflichtet. Herr Muharem Morina reiste 1992 zunächst mit einem gültigen Saisonarbeitervisum in das Bundesgebiet ein. Nach Ablauf der Gültigkeit des Visums am 13. Juli 1992 blieb Herr Morina unerlaubt in Deutschland und setzte seine dann ebenfalls unerlaubte Arbeitstätigkeit fort. Eine Rückführung in das Heimatland scheiterte zunächst an der fehlenden Reisefähigkeit infolge eines Unfalls bei Ausübung der illegalen Tätigkeit. Im weiteren Verlauf scheiterte die Rückführung an den Kriegszuständen im ehemaligen Jugoslawien. Seit 1994 standen die Reisefähigkeit und damit die Ausreiseverpflichtung von Herrn Morina fest.
Die Ehefrau von Herrn Morina reiste zusammen mit zwei Kindern im Februar 1996 in das Bundesgebiet ein. Die Tochter Negrite folgte im selben Jahr nach. Die umgehend von Frau Morina und ihren Kindern gestellten Asylanträge wurden abgelehnt. Klageverfahren blieben erfolglos. Darüber hinaus wurde festgestellt, dass keine Abschiebeverbote oder Abschiebehindernisse vorliegen, sodass die Rückkehr in das Heimatland erfolgen müsse. Die bayerischen Ausländerbehörden sind an diese Entscheidung des Bundesamtes und der unabhängigen Gerichte gebunden. Für die Familie Morina gilt nicht der IMK-Beschluss vom 10. Mai 2001, da Herr Morina zum Zeitpunkt des IMK-Beschlusses nicht mehr als zwei Jahre in einem dauerhaften Beschäftigungsverhältnis gestanden hat.
Frau Morina befand sich zum Stichtag des 15. Februar 2001 keine sechs Jahre ununterbrochen im Bundesgebiet, sodass auch nicht von ihrer Person ausgehend die anderen Mitglieder der Familie in den Genuss der Regelung kommen können. Die ablehnende Entscheidung des Landratsamtes Miesbach wurde letztinstanzlich vom Bayerischen Verwaltungsgerichtshof im September 2003 bestätigt. Die Feststellung der Ausländerbehörde, dass die Voraussetzungen des IMK-Beschlusses von Frau Morina nicht erfüllt würden, wurde inzwischen auch im gerichtlichen Hauptsacheverfahren vom Verwaltungsgericht München mit Urteil vom 14. Januar 2004 bestätigt.
weil hier eine fünfköpfige Familie seit acht Jahren gemeinsam in Deutschland lebt und sozial integriert ist. Gleichwohl sehen wir keine rechtlichen Möglichkeiten, auch im Hinblick auf vergleichbar negativ beschiedene Fälle in der Vergangenheit, von der im IMK-Beschluss getroffenen Regelung abzuweichen.
(Beifall bei der CSU Zweiter Vizepräsident Prof. Dr. Peter Paul Gantzer: Als Nächster hat Herr Staatsminister des Innern, Herr Dr. Beckstein, das Wort. (Christine Stahl (GRÜNE): Letzte Chance!)
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich glaube, der vorliegende Fall der Familie Morina ist ein Beispiel dafür, wie unterschiedlich die Wirklichkeit von zwei Seiten wahrgenommen werden kann. Als ich Ihre Reden gehört habe, habe ich mich gefragt, warum der Vorgang sich nach der Aktenlage völlig anders darstellt.
Lassen Sie mich vorweg feststellen: Ich stehe zu dem, was ich in Bamberg gesagt habe. Wir sagen in Deutschland nicht, das Boot sei voll. Unabhängig davon, ob jemand im Irak, in Afghanistan oder sonst wo Tod und Folter befürchten muss, kann er zu uns kommen. Wenn Menschen in Not sind, sind wir großzügig und nehmen sie auf. Dabei kommt es auch nicht darauf an, ob 10 %, 20 % oder 100 % mehr anerkannt werden; denn im Moment liegt die Anerkennungsquote bei 3,7 % der Asylantragsteller.
Wenn statt 3,7 % 5,5 % oder 6 % anerkannt würden, würde das nichts ändern. Was ich in Bamberg aber auch gesagt habe und was Sie nicht vorgetragen haben: dass es ein Problem ist, dass über 90 % das Recht missbrauchen.
Ich fühle mich nicht anständig zitiert, wenn es nur heißt: „Das Boot ist voll.“ Und nicht: „Den Missbrauch konsequent abstellen.“ Ich habe von der Missbrauchsindustrie gesprochen, die in anderen Bereichen davon lebt, dass mehr als drei von vier Antragstellern – nicht die Familie Morina – mit gefälschten Ausweisen, gefälschter Nationalität oder mit Schleusern herkommen, für die Tausende von Dollar bezahlt wurden.
Zur „Hilfe in Not“ stehe ich. Wenn der Notfall aber vorbei ist, muss die Hilfe konsequent abgestellt werden. Wir haben 65 000 Bosniern – mehr als jedes andere Land – in der Not geholfen. Die meisten sind zurückgekehrt. Die allermeisten sind freiwillig zurückgekehrt. Wir haben 22 000 Kosovaren – auch mehr als jedes andere Land – geholfen. Die allermeisten sind freiwillig zurückgekehrt, obwohl die Rückkehr für alle mit Schwierigkeiten verbunden war. Ich kenne das Kosovo. Ich war mehrfach dort – das letzte Mal im August letzten Jahres. Ich weiß, wie
schwierig das ist. Ich habe durch die bayerischen Polizeibeamten, die dort stationiert sind, vor einigen Wochen die Unruhen mitbekommen. Die allermeisten Kosovaren sind trotzdem freiwillig zurückgekehrt.
Einige sind nicht zurückgekehrt. Zu ihnen gehört die Familie Morina. Deswegen will ich Ihnen die Sicht der Verwaltung darstellen.
Die Mitglieder der Familie sind alle Staatsangehörige von Serbien-Montenegro. Es handelt sich um Kosovo-Albaner. Herr Morina reiste im April 1992 mit einem dreimonatigen Saisonarbeiter-Visum nach Deutschland ein. Das heißt, er hat beantragt, für drei Monate nach Deutschland kommen zu können, um hier als Saisonarbeiter tätig zu sein. Ich weiß, dass er vorträgt, dass er sich auf eine falsche Angabe eines Arbeitgebers verlassen habe. Das hat ihn später aber nicht daran gehindert, in vielfältiger Weise den Behörden falsche Angaben zu machen. Er ist also mit einem dreimonatigen Saisonarbeiter-Visum nach Deutschland gekommen und hier geblieben. Er hatte in illegaler Erwerbstätigkeit einen Arbeitsunfall. Unser Recht ist großzügig. Selbst derjenige, der illegal hier ist und einen Arbeitsunfall erleidet, bekommt eine Rente von der Berufsgenossenschaft und die entsprechenden sozialen Leistungen.
Im Frühjahr 1996 reiste die Ehefrau mit den Kindern ein. Sie hat Asylanträge gestellt, die alle abgelehnt wurden. Auch die Klageverfahren wurden alle abgelehnt. Diese Entscheidungen wurden nicht von bayerischen Behörden getroffen – Sie alle wissen das –, sondern von einer Bundesbehörde, und von allen Instanzen der unabhängigen Gerichte bestätigt. Eingeschlossen ist die Feststellung, dass Abschiebehindernisse nicht bestehen.
Spätestens seit Ende August 2000 ist die ganze Familie verpflichtet, das Bundesgebiet zu verlassen. Dieser Ausreisepflicht ist sie nicht nachgekommen. Sie hat sich keine Pässe beschafft. Sie hat eine zwangsweise Durchsetzung der Ausreisepflicht hinausgezögert durch taktisch geschicktes Verhalten. Nach dem negativen Abschluss des Asylverfahrens im August 2000 erklärte sich die Familie bereit, bis Ende 2000 freiwillig auszureisen. Wenige Tage vor dem für die Familie organisierten Flugtermin wurde dann aber mitgeteilt, dass sie erst im Frühjahr 2001 ausreisen wolle. Hierfür wurde gerichtlicher Rechtschutz beantragt.
Am 05.04.2001 erklärten die Betroffenen erneut, bis 31.07.2001 freiwillig ausreisen zu wollen. Deshalb hat die Behörde zugewartet. Die Familie hat sich auch an diese Zusage nicht gehalten. Stattdessen hat sie im Juli 2001 die Erteilung von Aufenthaltsbefugnissen nach der IMKRegelung vom 10.05.2001 beantragt und nach Ablehnung erneut gerichtlichen Eilrechtschutz in Anspruch genommen.
Ich meine, die Familie hat nie ernsthaft eine Ausreise erwogen. Meine Erklärung stützt sich auf die Entscheidung des Verwaltungsgerichts. Im verwaltungsgerichtlichen
Urteil heißt es, dass entgegen den Erklärungen, die dazu gedient hätten, den Aufenthalt zu verlängern, die Familie die Ausreise offensichtlich nicht ernsthaft erwogen habe. Nach Durchführung der verursachten weiteren Verfahren stand im September 2003 erneut fest, dass die Familie Morina unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt ein Dauerbleiberecht erlangt hat.
Zur Integration: Herr Morina hat unzweifelhaft und unstrittig zwischen 1994, dem Zeitpunkt seiner unstreitigen Genesung und zum Zeitpunkt des IMK-Beschlusses keine Erwerbstätigkeit ausgeübt. Er hat rechtmäßig – ich hebe das ausdrücklich hervor – eine Rente der Berufsgenossenschaft bezogen. Aber er hat keine Berufstätigkeit ausgeübt. Der Beschluss der Innenministerkonferenz, den ich selbst verhandelt habe und über den intensiv gestritten worden ist, hat zum Inhalt, dass denjenigen, die zum Zeitpunkt des Beschlusses langjährig integriert sind, der Aufenthalt ermöglicht werden sollte. Wir wollten in wenigen Ausnahmefällen den Aufenthalt ermöglichen. Wir wollten aber keine zusätzlichen neuen Integrationsmöglichkeiten schaffen.
Nach Aktenlage hat Herr Morina erst im August 2002, also mehr als ein Jahr nach dem IMK-Beschluss, eine Tätigkeit als Küchenhelfer aufgenommen – nicht vorher. Es kann meines Erachtens nicht ernsthaft bestritten werden, dass der IMK-Beschluss nicht anwendbar ist. Das haben die Gerichte bestätigt.
Seit Mitte 2003 ist Herr Morina Alleingesellschafter der Heimservice Morina GmbH, deren Geschäftsführer sein Bruder ist. Da in Presseberichten und auch hier davon die Rede ist, Herr Morina sei Chef der GmbH, die drei Filialen besitze und Pizzen frei Haus liefere, bedarf dies der Richtigstellung: Er ist zwar Alleingesellschafter und hat offensichtlich die Kapitaleinlage erbracht. Die Arbeitserlaubnis hat er aber ausschließlich für die Tätigkeit als Küchenhelfer in der GmbH und nicht etwa als Geschäftsführer. Geschäftsführer ist sein Bruder.
Frau Morina war in der Zeit vor dem IMK-Beschluss nur zeitweise vom April bis September 1999, von August bis Oktober 2000 und in Teilzeit seit Februar 2001 beschäftigt.
Wegen der Integration der Familie möchte ich noch auf eines hinweisen, was ich mit gebotener Zurückhaltung machen werde. Ich möchte nicht verschweigen, dass es auch Integrationsprobleme gibt. Es trifft zwar zu, dass die beiden Söhne im Box-Klub Holzkirchen sportliche Erfolge verbuchen konnten, aber es gibt auch einen sehr gravierenden Zwischenfall, in den einer der Söhne verwickelt war und der mit dem Bild des fairen Sportlers, der sich unter Kontrolle hat, nicht in Einklang zu bringen ist. Mehr will ich im Hinblick auf den Datenschutz, der insbesondere in Angelegenheiten des Jugendstrafrechts gilt, nicht darstellen. Die Insider wissen aber, was ich damit andeute.
Vor diesem Hintergrund sehe ich keinen rechtlich gangbaren Weg, der Familie den weiteren Aufenthalt zu ermöglichen.
Dazu will ich deutlich machen: Der Fall muss mit den übrigen Zehntausenden von Albanern verglichen werden, die dankbar dafür waren, dass wir in der Zeit der Not großzügigere Hilfe gewährt haben als andere Länder, und die sich an die Ausreiseverpflichtung gehalten und nicht wie die Familie Morina durch Tricks die Ausreise hinausgezögert haben, sondern zurückgekehrt sind, als die Ausreise wieder zumutbar war, da Deutschland Tausende Soldaten und seit 1994 Tausende Polizisten in den Kosovo entsandt hatte. Dort gibt es Lebensmöglichkeiten. Es gibt Sozialhilfe, die von einem Kollegen des Dresdner Innenministeriums ausgezahlt und von der Europäischen Union finanziert wird. Im Kosovo kann man leben. Mehr als 16 000 Kosovaren sind aus Bayern freiwillig zurückgekehrt. Ich bitte um Nachsicht, dass ich nicht akzeptieren kann, dass man es demjenigen, der bis zum nächsten März, dann bis zum Juli und dann noch ein paar Monate bleiben will und dem die Behörden immer mehr nachgeben, durchgehen lässt, bei den Gesetzestreuen die Rückkehr aber durchgesetzt wird. Das kann nicht richtig sein. Mit meinem Gerechtigkeitsgefühl ist das nicht vereinbar.
Ich sage hier mit Nachdruck, genauso wie bei Synoden und anderen kirchlichen Gremien: Ich lasse es nicht zu, dass uns irgendjemand Unmenschlichkeit vorwirft. Wenn wirkliche Not ist, dann wird von Bayern mehr geholfen als von anderen Ländern. Wir haben viele Iraker und Afghanen in der Zeit der wirklichen Not aufgenommen. Das setzt aber voraus, dass die Flüchtlinge wieder in ihre Heimatländer zurückkehren müssen, wenn die Not vorbei ist.
Deshalb habe ich gestern Gespräche geführt, wie wir die Rückführung von Flüchtlingen aus Afghanistan auf den Weg bringen. Selbstverständlich müssen Flüchtlinge aus Afghanistan wissen, dass der Aufenthalt auf die Zeit der Not begrenzt ist.
Es wird auch die Zeit kommen, zu der wir die Rückführung in den Irak vornehmen werden. Auch da sage ich: Derjenige, der als Helfer, als Abgeordneter oder als diakonischer Berater sagt, das machen wir schon, wir werden das solange hinauszögern, alle Rechtsmittel ausschöpfen und Unterschriftenlisten auslegen,