Martin Sailer

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Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Lieber Kollege Dürr, wenn man Ihre Ausführungen aufmerksam verfolgt, müsste man meinen,
die GRÜNEN wären der große Gewinner der Kommunalwahlen vom 2. März.
Lieber Kollege Dürr, da lohnt sich schon einmal ein Blick in die Wahlergebnisse, da sieht das schnell ganz anders aus: Oberbürgermeisterwahlen in den kreisfreien Städten 2002 GRÜNE null, am 2. März 2008 GRÜNE null.
Wahl der Landräte 2002 GRÜNE null, 2008 GRÜNE null, einer in der Stichwahl.
Da lachen Sie über Ihre eigenen „Wahlerfolge“, die Sie so groß verkünden.
Und in den kreisangehörigen Gemeinden stellen die GRÜNEN wie 2002 keinen Bürgermeister. So sieht das Vertrauen der Wählerinnen und Wähler in das angebotene Spitzenpersonal der GRÜNEN aus.
Ich kann auch aus meinem Wahlkreis berichten. Wahlergebnis der GRÜNEN-Kandidatin für die Wahl des Landrats: vier Prozent.
Das sind die Wahlerfolge, mit denen die GRÜNEN glänzen können. Ich darf an das anknüpfen, was Kollege Kreidl gesagt hat. Wir haben natürlich regional unterschiedliche Ergebnisse eingefahren, die in erster Linie von den Situationen vor Ort geprägt waren Ich kann sagen, dass das gute Wahlergebnis im Landkreis Augsburg auch auf eine gute Zusammenarbeit mit der Staatsregierung zurückzuführen ist.
Der wirtschaftliche Aufschwung, den wir in den letzten Jahren im Freistaat verspüren, schlägt sich in den Regionen nieder, auch bei uns im Landkreis Augsburg: Arbeitslose 3,51 %.
52,1 % gegen fünf Mitbewerber im ersten Wahlgang ist, glaube ich, ein ganz gutes Ergebnis, Kollegin.
18 000 Unternehmen beschäftigen bei uns im Landkreis 53 000 Menschen und, was wichtig ist, die Investitionskraft und die Investitionstätigkeit geben auch Aufschluss über die wirtschaftliche Attraktivität und die Attraktivität einer Region. Die fünf größten Investitionen von Unternehmen bei uns im Landkreis betragen in der Summe 300 Millionen Euro und schaffen in den nächsten Jahren rund 1000 Mitarbeiter. Ich sage das auch, weil es uns gelungen ist, ein Unternehmen im Landkreis Augsburg
zu halten mit einer Investition, bei der am Ende zwei Standorte zur Entscheidung standen, einer davon in Thüringen, wo das Unternehmen 30 % Barförderung auf die Investitionssumme bekommen hätte. Wir haben es in Zusammenarbeit mit der Staatsregierung geschafft,
dass dieses Unternehmen seine 30 Millionen Euro im Landkreis Augsburg investiert.
Die Arbeitslosenquote, 5,3 % im Jahresmittel, ein Ergebnis so gut wie seit vielen, vielen Jahren nicht mehr, schlägt sich natürlich eins zu eins in den Regierungsbezirken durch mit einer Spannbreite von sieben Prozent in Oberfranken und 4,7 % in Oberbayern.
Wir haben zwei verloren und wir hätten die absolute Mehrheit behalten, wenn es die Listenverbindung FW/ FDP nicht gegeben hätte.
Das ist Fakt. Aber wir sprechen darüber noch einmal ausführlich, Herr Kollege.
Was wichtig ist, das sind die sozialversicherungspfl ichtig Beschäftigten in Bayern. Auch dort haben wir mit 4,5 Millionen so viele wie seit vielen Jahren nicht mehr. Auch das ist das Ergebnis einer wirtschaftsfreundlichen, einer arbeitsmarktfreundlichen Politik der Bayerischen Staatsregierung, die natürlich auch in den Kommunen immer wieder durchschlägt.
Die Situation auf dem Arbeitsmarkt habe ich dargestellt. Das Bruttoinlandsprodukt in den Regionen noch darzustellen wäre etwas müßig. Ich kann nur sagen: Warten wir die Stichwahlen ab. Leider ist der Kollege Maget nicht mehr im Saal. Wenn wir ab Sonntagabend auch den Oberbürgermeister in Augsburg stellen, dann sieht es bei den großen Städten, Kollege Beyer, auch schon wieder freundlicher aus. Dann können wir die Diskussion an dieser Stelle gerne weiterführen.
Frau Staatsministerin, wenn wir in das europäische Ausland schauen, dann sehen wir, dass in Tschechien, Ungarn, Polen oder im Baltikum Mindest
löhne von weniger als 2 Euro pro Stunde bezahlt werden. Welche Auswirkungen haben nach Ihrer Ansicht a) dort gesetzliche Mindestlöhne, b) die von der Bundesregierung allgemein oder für bestimmte Branchen für allgemeinverbindlich erklärten Mindestlöhne, c) Lohnanteilsschranken und d) neue gesetzliche Konkretisierungen der Sittenwidrigkeit von Löhnen?
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Wenn wir heute über soziale Gerechtigkeit in Bayern sprechen, dann sprechen wir gleichermaßen über den Arbeitsmarkt in unserem Bundesland. Sehr häufi g geht mit dem Verlust des Arbeitsplatzes auch ein gesellschaftlicher und fi nanzieller Abstieg einher, wenn nicht zeitnah wieder eine Erwerbstätigkeit gefunden werden kann.
Die zentrale Frage bei der Bekämpfung von Armut in unserer Gesellschaft darf sich daher nicht hauptsächlich damit befassen, wie man Geld verteilt, sondern wie wir möglichst viele Menschen in ein Beschäftigungsverhältnis bringen, da ein Arbeitsplatz nicht nur unter fi nanziellen Aspekten zu sehen ist, da die Menschen mit ihm auch ihre Identität und ihr Selbstwertgefühl stärken.
Betrachten wir vorweg die Arbeitsmarktsituation in Bayern. Die aktuellen Zahlen der Bundesagentur für Arbeit vom Oktober 2006 zeigen auf, dass die Arbeitslosigkeit in Bayern so stark wie seit 27 Jahren nicht mehr zurückgegangen ist. Erstmals seit November 2002 sind in Bayern weniger als 400 000 Menschen arbeitslos gemeldet. Mit rund 380 000 Arbeitslosen im Oktober liegt Bayern mit einer Arbeitslosenquote von 5,8 % im bundesweiten Vergleich mit an der Spitze. Im Vergleich zum Vorjahresmonat reduzierte sich die Zahl der Arbeitslosen um rund 74 000 Menschen. Besonders erfreulich an diesem statistischen Wert ist, dass sich die Situation in allen Landesteilen deutlich gebessert hat.
Ein besonders positives Signal ist darüber hinaus, dass die Arbeitslosigkeit bei Jugendlichen unter 25 Jahren im Vergleich zum Oktober 2005 um 27 % auf knapp 46 000 junge Menschen zurückgegangen ist. Ebenfalls erfreulich ist, dass sich die Zahl der offenen Stellen in Bayern im Vergleich zum Vorjahresmonat um rund 30 % erhöht hat. Einen bemerkenswerten Anstieg gab es auch bei den sozialversicherungspfl ichtig Beschäftigten. Im Vergleich zum Vorjahresmonat konnten über 57 000 Menschen, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, mehr beschäftigt werden, was einem Zuwachs von 1,4 % entspricht. Nahezu jeder vierte Arbeitsplatz entsteht damit in Bayern.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, wenn wir die Arbeitslosenquote in Bayern von 5,8 % mit dem bundesweiten Durchschnitt von 9,8 % oder mit der Quote von über 15 %, die es in einigen Bundesländern gibt, vergleichen, können wir feststellen und festhalten, dass wir in der Vergangenheit günstige Rahmenbedingungen für die Wirtschaft und für den Arbeitsmarkt geschaffen haben.
Mit gezielten Programmen zur Förderung von Wirtschaft und Beschäftigung und aktuell durch die Absenkung des Arbeitslosenversicherungsbeitrags auf unter 4,2 % und der damit einhergehenden Senkung der Lohnnebenkosten haben wir den richtigen Weg eingeschlagen und konnten dabei entscheidende Signale und Impulse setzen.
Wir müssen uns auch weiterhin darum bemühen, den
Arbeitsmarkt für die Herausforderungen in unserer globalisierten Gesellschaft fi t zu machen. Dazu brauchen wir innovative und zukunftsweisende Konzepte. Die Vorschläge der Union zur Reform des Arbeitsmarktes liegen dabei auf dem Tisch. Wir müssen über die Flexibilisierung des Arbeitsrechtes, insbesondere hinsichtlich des Tarifrechtes, genauso nachdenken und Lösungen erarbeiten wie über die Hilfestellung für Jugendliche oder ältere Arbeitslose.
Wir müssen diese Personen wieder in das Berufsleben führen. Ein Ansatzpunkt könnte hierbei ein zielorientierter Kombilohn sein, wodurch für einen defi nierten Zeitraum Lohnkostenzuschüsse an den Arbeitgeber bezahlt werden. Wir müssen auch stärkere Anreize setzen, um arbeitslose Menschen wieder in ein geregeltes Berufsleben zu führen. Ein wesentlicher Punkt ist hierbei die Hinzuverdienstregelung. Mit einer Begrenzung auf 400 Euro bietet Hartz IV nur geringe Anreize, eine Existenz sichernde Vollzeitbeschäftigung aufzunehmen. Diese Regelung müssen wir neu justieren und stärker als bisher an dem Grundsatz des Forderns und Förderns ausrichten.
Wir müssen außerdem über ein gerechtes Arbeitslosengeld nachdenken. Der Ministerpräsident von NordrheinWestfalen schlägt ein Stufenmodell vor, wonach Personen, die länger Beiträge in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt haben, im Falle der Erwerbslosigkeit auch länger einen Anspruch auf Arbeitslosengeld I haben. Mir ist unverständlich, weshalb die SPD dieses Modell ablehnt und gerade ältere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer dadurch benachteiligt. Diese werden ohne Einschränkungen mit jungen Menschen gleichgestellt, die zumeist nur geringe Leistungen für die Arbeitslosenversicherung erbracht haben. Lassen Sie uns daher gemeinsam einen Weg für die Bewältigung der Herausforderungen der Wirtschaft und des Arbeitsmarktes in einer globalisierten Welt fi nden. Ein Weg, der sozial gerecht wäre, wäre der Weg über die Beschäftigung. Daher kann für die CSU-Fraktion nur ein Grundsatz gelten: Sozial ist, was Arbeit schafft.
Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Herr Kollege Pfaffmann, es ist schon erstaunlich,
mit welcher Dreistigkeit Sie sich ans Rednerpult stellen und uns der Lüge bezichtigen.
Ich darf das in aller Form und ganz entschieden zurückweisen.
Hören Sie erst mal zu. Ich habe doch noch gar nichts gesagt.
Kollege Pfaffmann, Sie machen es genauso wie beim Bayerischen Kinderbildungs- und betreuungsgesetz. Sie verkaufen hier die Einschnitte als von der CSU gemacht. Die CSU sei daran schuld, dass Schulstandorte geschlossen werden müssen.
Sie sagen, die CSU sei schuld, dass Kindergartengruppen geschlossen werden müssen.
Sie blenden völlig aus, Herr Pfaffmann, dass die Ursache dafür – hören Sie doch einmal zu – die rückläufigen Geburtenzahlen sind.
Die Kinder, Herr Pfaffmann, die heute nicht in die Schule gehen, hätten bereits vor sechs Jahren geboren werden müssen, und die, die wir in sechs Jahren in der Schule haben wollen, müssen schlicht und ergreifend in diesen Tagen zur Welt kommen.
Daran können auch Sie leider nichts ändern.
Sie blenden die demografische Entwicklung völlig aus. Wenn wir heute wissen, dass wir bis zum Jahr 2020 rund 300 000 Kinder im Alter von 0 bis 19 Jahren weniger haben,
dann müssen Sie auf diese Dinge reagieren
und dürfen den Menschen im Land draußen nicht verkaufen, es könnte alles so bleiben wie bisher.
Ihr Einsatz für wohnortnahe Schulen in allen Ehren, da sind wir im Grundsatz gar nicht weit auseinander.
Im Übrigen, Herr Pfaffmann, finde ich es schon erstaunlich, dass Sie hier für Dinge Werbung machen, aber überhaupt kein Konzept vorlegen.
Zum Thema Zusammenlegung von Realschule und Hauptschule, das vor wenigen Tagen medial noch wunderbar angepriesen worden ist, haben Sie heute keinen Ton gesagt. Ich muss schon sagen: sehr überraschend.
Ich sage ganz bewusst auch heute: Deutschland schaut mit Recht auf Bayern, schaut auf unser bayerisches bewährtes dreigliedriges Schulsystem und schaut auch auf Bayern, weil wir gleiche Bildungschancen für alle Kinder und Jugendlichen gewähren.
Gestern hatten wir die Einbringungsrede für den Doppelhaushalt 2007/2008. Sie blenden völlig aus, was der Freistaat in diesen beiden Jahren zusätzlich gerade in den ländlichen Raum hineinsteckt: weitere 180 Millionen Euro aus diesen 750 Millionen Euro nur für den ländlichen Raum
und weitere 46 Millionen Euro für den Ausbau der Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen, sprich der Krippen. Das blenden Sie aus, und Sie sagen hier auch nicht, wie Sie all das, was Sie vorhaben, finanzieren wollen. Auch das ist unredlich. Wenn Sie schon über gleiche Bildungschancen und über den Erhalt der wohnortnahen Schulen sprechen, dann müssen Sie auch sagen, wie diese zu finanzieren sind.
Wir können zu Recht sagen, dass Bayern ein attraktiver Bildungsstandort ist. Wir haben nahezu in allen Landkreisen mindestens ein Gymnasium und eine Realschule.
Dann hier zu sagen, es gebe keine gleichen Bildungschancen für den ländlichen Raum, halte ich für unredlich.
Wir bieten auch durch unseren Antrag auf jahrgangskombinierte Klassen in der Grundschule, meine ich, ein interessantes und attraktives Konzept an, um die Schulen im wohnortnahen Bereich zu halten getreu dem Motto: Kinder mit den kurzen Beinen brauchen einen kurzen Schulweg. Wir verfügen weiterhin über ein qualifiziertes Bildungssystem und die entsprechende Infrastruktur, die unseren Jugendlichen in einer globalisierten Welt die besten Bildungschancen bietet.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich darf Ihnen die Leitlinien der bayerischen Integrationspolitik zu Beginn der Aktuellen Stunde aus Sicht der CSU-Fraktion kurz skizzieren. Die Leitlinien sind gekennzeichnet von gegenseitigem Prozess, von gleichberechtigter Teilhabe und vom Prinzip des Forderns und Förderns. Ich darf Ihnen diese Punkte etwas näher erläutern.
Die Bayerische Staatsregierung hat diese Leitlinien zur Integration von dauerhaft und rechtmäßig in Deutschland lebenden Ausländerinnen und Ausländern sowie von Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedlern im Jahr 2003 gebilligt. Danach bedeutet Integration gleichberechtigte Teilhabe am sozialen, kulturellen, gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Leben in Deutschland. Es handelt sich hierbei um einen gegenseitigen Prozess, den die Deutschen ebenso wie die Zuwanderer aktiv gestalten müssen. Gesamtgesellschaftliche Aufgabe sind Hilfestellungen insbesondere beim Spracherwerb, bei der Eingliederung in den Arbeitsprozess und bei der gesellschaftlichen Integration.
„Integration im Dialog“ ist im Übrigen auch das Motto des von der Staatsregierung im Herbst 2004 ins Leben gerufenen Integrationsforums. Damit verfolgt die Staatsregierung das Ziel, das Thema Integration in der Öffentlichkeit zu verankern sowie Bewusstsein und Akzeptanz dafür zu gewinnen, dass Integration nur im gemeinsamen Bemühen zum Erfolg führen kann.
Im Jahr 2005 fanden in allen Regierungsbezirken Veranstaltungen zum Motto „Integration im Dialog“ statt. Die Staatsregierung wird zusammen mit den Regierungen die Erfahrungen aus den Veranstaltungen auswerten und
darum bemüht sein, dass unter diesem Motto auch auf örtlicher Ebene Veranstaltungen stattfi nden. Der Integrationsprozess muss möglichst frühzeitig beginnen. Maßgebliche Ansatzpunkte sind vor allem frühzeitiger Spracherwerb und angemessene schulische Förderung. Die Staatsregierung hat bereits grundlegende Beschlüsse über die frühzeitige Sprachförderung von Kindern mit Migrationshintergrund gefasst, um deren Integration erfolgreich zu gestalten.
Folgende integrationsbegleitende Maßnahmen sind im Gesamtkonzept „Integration durch Sprachförderung“ enthalten: erstens das Hausbesuchsprogramm für Kinder und Eltern „HIPPY“ und „Opstapje“, ideell und materiell unterstützt durch das Sozialministerium; zweitens das Bayerische Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz. Ein Schwerpunkt liegt auf der Sprachförderung im Kindergarten. Für Kinder aus Familien mit Migrationshintergrund, die über keine oder unzureichende Deutschkenntnisse verfügen, ist eine besondere Sprachförderung sicherzustellen, und dafür wird der Gewichtungsfaktor im Rahmen der kindbezogenen Förderung auf 1,3 angehoben. Auch der neue Bildungs- und Erziehungsplan legt einen Schwerpunkt auf die Vermittlung interkultureller Kompetenz und Sprachförderung.
Integration – und damit darf ich bereits zum Schluss kommen – bedeutet auf der einen Seite, Rechte und Pfl ichten zu erschließen, das heißt Wahrnehmung eigener Verantwortung für ein Gelingen der Integration. Integration bedeutet auf der anderen Seite, auf die Akzeptanz und Offenheit der einheimischen Bevölkerung angewiesen zu sein. Integrationspolitik darf aber die Integrationsfähigkeit einer Gesellschaft nicht überfordern.
Integration erfordert drittens das Bewusstsein und die Bereitschaft der Zuwanderer, sich auf das Leben in der mitteleuropäischen Gesellschaft einzulassen. Entscheidend dafür sind aus unserer Sicht der Erwerb der deutschen Sprache sowie die Anerkennung unserer Werteordnung.
Frau Präsidentin, Herr Staatssekretär! Ich frage die Staatsregierung, wie viele Beamte nach der Verwaltungsreform für den Schuldienst vorgesehen wurden, wie viele davon von den schulischen Stellen abgelehnt wurden bzw. selbst Abstand genommen haben und mit welchen Argumenten dies jeweils geschehen ist?
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, meine sehr geehrten Damen und Herren! Sicherlich, beim Thema Familienpolitik, Familienförderung gibt es eine ganze Reihe von Punkten, die uns einen, wo wir von der Grundsatzausrichtung in die gleiche Richtung marschieren würden.
Es gibt aber auch Trennendes, gerade wenn wir von der Finanzierbarkeit von Maßnahmen reden. Frau Kollegin, die Chancengleichheit von Kindern und Jugendlichen bemisst sich nicht an der Grenze Bayerns, sondern wenn wir über den internationalen Wettbewerb in der Bildungspolitik sprechen, dann machen sich die Grenzen halt nicht an Bayern fest, sondern da reden wir über den internationalen Wettbewerb.
Wir haben heute eine ganze Reihe von Vorschlägen, an Maßnahmen und Empfehlungen gehört, die aber auch alle fi nanziert werden müssten. Ich sage das ganz ausdrücklich zu diesem Thema. Auch Familienpolitik muss sich am fi nanziell Machbaren ausrichten, sonst sprechen wir in fünf oder zehn Jahren über ganz andere Maßnahmen.
Meine Damen und Herren, Ehe und Familie haben in der CSU einen ganz besonderen Stellenwert und sind im Grundsatzprogramm der Partei fest verankert.
Ich habe zwei Kinder, Frau Kollegin. Wir wissen, wie wichtig für Kinder und Jugendliche eine gesunde und geordnete Familiensituation ist. Daher muss es auch unser oberstes Ziel sein, die politischen Rahmenbedingungen so zu gestalten, um sowohl Familien mit Vater, Mutter, Kind oder Kindern, aber auch allein erziehende Elternteile bestmöglich zu unterstützen. Ich sage es noch einmal: Unser klassisches Familienbild sind Vater, Mutter und Kinder.
Unser familienpolitisches Ziel ist es, dass die Eltern frei wählen können, wie Kinderbetreuung und Erwerbstätigkeit miteinander kombiniert werden. Die Eltern müssen bei der partnerschaftlichen Arbeitsteilung – das heißt, dass sowohl Vater als auch Mutter entscheiden können, ob ihr Kind bzw. ihre Kinder eigen- oder fremdbetreut werden – bestmögliche Wahlfreiheit und Flexibilität erhalten.
Bayern, liebe Kolleginnen und Kollegen von der Opposition, ist ein Familienland. Hierzu gehört eine verlässliche fi nanzielle Unterstützung für Familien. Gerade in den ersten drei Lebensjahren ihres Kindes ist die fi nanzielle Belastung für Eltern besonders hoch, sodass der Verlust von Erwerbstätigkeit kompensiert werden muss. Für die CSU steht daher die fi nanzielle Unterstützung von Familien an oberster Stelle. Bayern, meine Damen und Herren, gewährt als eines der wenigen Bundesländer – das sollten Sie auch mal wieder zur Kenntnis nehmen – im dritten Lebensjahr ein Landeserziehungsgeld. Es beträgt für das erste Kind 200 Euro,
für das zweite Kind 250 Euro und ab dem dritten Kind 350 Euro. Herr Kollege Wahnschaffe, das gewährt als eines der wenigen Länder der Freistaat Bayern.
Im Jahr 2004, Frau Kollegin, betrugen die Ausgaben für das Landeserziehungsgeld über 150 Millionen Euro. Bayern unterstützt junge Familien insbesondere durch ein gutes und breites Angebot an Kinderbetreuungsmöglichkeiten. Hierfür wurden knapp eine halbe Milliarde Euro pro Jahr in unsere Zukunft, nämlich die der Kinder investiert.
Weitere Maßnahmen der Familienförderung in Bayern will ich nur stichpunktartig erwähnen: Es gibt die Landesstiftung „Hilfe für Mutter und Kind“, die Förderung von Familienferien, die Förderung der Ehe- und Familienberatung sowie der Schwangerschaftsberatung, die Förderung der Erziehungsberatung. In Bayern gibt es die umfangreichste Förderung für kinderreiche Familien. Die Unterstützungsleistungen für Familien haben in den letzten Jahren stetig zugenommen und betrugen 2004 bereits 714 Millionen Euro. Bayern tut also einiges, was das Finanzielle betrifft. Ein umfassendes Betreuungsangebot für Kinder, aber auch Maßnahmen und Aktivitäten für familienfreundliche Arbeitsbedingungen sind der Grundstein für die bestmögliche Vereinbarkeit von Familie und Beruf.
Dass Bayern bereits auf dem besten Wege ist, belegt die höchste Quote aller Bundesländer bei der Erwerbsbeteiligung von Frauen, die bei 63,2 % liegt. Gleichzeitig gibt es in Bayern die geringste Sozialhilfequote bei Frauen.
Wir müssen unsere Gesellschaft wieder kinderfähig und damit kinderfreundlich machen. Die politischen Rahmenbedingungen auch auf kommunaler Ebene beispielsweise mit den so genannten Familientischen können dazu einen guten Teil beitragen. Gerade im Hinblick auf die demographische Entwicklung und die damit verbundenen Problemstellungen müssen wir aber alle – und hier sind alle Bürgerinnen und Bürger, die Städte, Märkte und Gemeinden, Vereine und Medien mit einbezogen – daran arbeiten, dass wir wieder eine familienfreundlichere Gesellschaft werden.
Herr Staatssekretär, ich frage die Staatsregierung, in welchem Umfang für den Zeitraum 7. November 2005 bis 28 Juli 2006 Mobile Reserven durch die Regierung von Schwaben in Schwaben sowie im Landkreis Augsburg eingestellt wurden und ob damit die dafür vorgesehenen fi nanziellen Mittel ausgeschöpft sind oder im Finanzierungsrahmen weitere Mobile Reserven eingestellt werden könnten bzw. auch werden und, sofern für weitere Mobile Reserven auch nach Absenkung der notwendigen Examensnote auf 3,5 die Nachfrage fehlt, ob durch eine weitere Absenkung der Examensnote auf 4,0 zusätzliche Mobile Reserven eingestellt werden könnten.
Herr Staatssekretär, wie beurteilt die Bayerische Staatsregierung nach den von Ihnen vorgeschlagenen Maßnahmen konkret die Situation für den Regierungsbezirk Schwaben und den Landkreis Augsburg, wenn sie zusätzlich den Förderlehrern ohne Beschäftigung befristete Beschäftigungsverhältnisse anbietet? Geht die Bayerische Staatsregierung davon aus, dass auch für den Regierungsbezirk Schwaben und insbesondere für den Landkreis Augsburg die Lücke geschlossen werden kann? Ich gehe davon aus, dass, nachdem jetzt auf die Förderlehrer zurückgegriffen wird, noch freie Stellen für die Mobilen Reserven vorhanden sind. Geht die Staatsregierung davon aus, dass diese Lücke durch diese Maßnahme geschlossen werden kann? Gibt es schon erste Rückmeldungen der Förderlehrer, ob sie auf dieses Angebot eingehen werden?
Ich darf die Fragestellung noch einmal präzisieren. Sie sprachen in Ihrer ersten Antwort von vier bzw. fünf Mobilen Reserven für den Landkreis Augsburg. Sie sprachen aber auch davon, dass damit die Möglichkeiten, Mobile Reserven für einen befristeten Zeitraum einzustellen, nicht ausgeschöpft sind, weswegen Sie jetzt auf die Förderlehrer zurückgreifen. Können Sie präzisieren, wie viele zusätzliche Stellen für den Landkreis Augsburg für Mobile Reserven möglich wären? Wie viele wären darüber hinaus für den Regierungsbezirk Schwaben möglich, und wie viele Förderlehrer schreiben Sie in dem genannten Gebiet an, um diese Lücke zu schließen? Gibt es hier auch Vergleichswerte in anderen Regierungsbezirken, die einen signifi kanten Unterschied zu Schwaben darstellen? Wenn ja, woran liegt das?
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Fragestellung, wie attraktiv die Bedingungen für junge Menschen und Familien außerhalb der städtischen Ballungszentren sind, umfasst eine Reihe von verschiedenen Kriterien. Neben Wohnqualität und Arbeitsmarktsituation ist vor allem die Schul- und Ausbildungssituation für junge Menschen sowie die Betreuungsmöglichkeit für Kinder ganz entscheidend. Betrachten wir uns einmal die momentane Situation.
In Bayern gibt es derzeit 6000 Kindergärten. Die Besuchsquote, also wie viele Kinder diese Einrichtungen besuchen, liegt bei fast 100 %. Somit ist auch im ländlichen Raum eine gute Versorgung gewährleistet, da in fast jeder Kommune mindestens eine Einrichtung für die Betreuung von Kindern im Alter von vier bis sechs Jahren vorhanden ist.
Bei den Grundschulen kann Bayern mit über 2400 Einrichtungen ebenfalls auf eine gute Struktur zurückgreifen.
Sonderpädagogische Förderschulen sind hierbei noch nicht eingerechnet. Dies hat den besonderen Vorteil, dass die Kinder im Alter von sechs bis zehn Jahren heimatnah eine Schule besuchen können. Gleiches gilt für das Angebot an Hauptschulen, von denen es in Bayern fast 1600 Einrichtungen gibt. Flächendeckend befi nden sich in Bayern insgesamt 400 Gymnasien und 340 Realschulen.
Demzufolge gibt es in Bayern kaum einen Landkreis, der nicht mindestens eine Realschule oder ein Gymnasium hat.
Des Weiteren gibt es die Möglichkeit, eine gewünschte Schule in einem anderen Landkreis zu besuchen, wodurch ein heimatnaher Schulbesuch jederzeit problemlos möglich ist.
Das erfolgreiche bayerische Schulsystem gewährleistet eine einheitliche und regional unabhängige Schulausbildung bis zur Hochschulreife und darüber hinaus, die mit der bestehenden Struktur gerade auch im ländlichen Raum umfassend und vollständig angeboten wird.
Wenn wir heute den Blick in die Zukunft werfen, müssen wir sehr zeitnah die Weichen für die Betreuung und die schulische Ausbildung unserer Kinder stellen; denn es wird in den nächsten Jahren Faktoren geben, die auf das bestehende System Einfl uss nehmen.
Wir bereits in den letzten Jahren wird es auch zukünftig Verschiebungen innerhalb der allgemeinen Schulausbildung geben. In der aktuellen Schüler- und Absolventenprognose wird davon ausgegangen, dass sich die Zahl der Gymnasialabsolventen leicht erhöhen wird. Dagegen wird die Zahl der Abschlüsse an den Hauptschulen bis zum Jahr 2020 einen leichten Rückgang erfahren. Bei den absoluten Schülerzahlen wird bereits heute mit einer Verlagerung, vorwiegend in berufl iche Schulen, sowie tendenziell von der Hauptschule zur Realschule gerechnet.
Ein weiterer Aspekt ist der demografi sche Wandel. Betrachtet man dabei die Entwicklung der Altersgruppe der Null- bis Neunzehnjährigen, reduziert sich in den nächsten 20 Jahren die Zahl der Menschen dieser Altersgruppe relativ um 13,3 %. In absoluten Zahlen bedeutet das, dass fast 330 000 Kinder und Jugendliche weniger in Bayern leben werden. Bedingt durch den demografi schen Faktor, die demografi sche Entwicklung in den einzelnen Regionen und die Binnenwanderung wird es Regionen geben, die bevölkerungsmäßig zunehmen. Es wird Regionen geben, die ihren Bevölkerungsstand halten können. Es wird aber auch einen Vielzahl von Landkreisen geben, die bis zum Jahr 2020 einen Rückgang der Bevölkerungsstruktur verkraften müssen. Diese Bevölkerungsverschiebung hat wiederum erhebliche Auswirkungen auf die einzelnen Regionen und wird Fragestellungen wie beispiels
weise nach der Familienförderung und der Kinderbetreuung aufwerfen.
In den stark vom Bevölkerungsrückgang betroffenen Regionen wird vermehrt die Frage aufkommen, welche Kindergarteneinrichtungen oder Schulen dauerhaft erhalten werden können. Gerade bei der hohen Anzahl von Kindergärten wird ein Rückgang von Kindern sehr schnell die eine oder andere Einrichtung unter die Wirtschaftlichkeitsgrenze bringen.
Mit dem Kindertagesstättengesetz wurde der richtige Weg eingeschlagen. Durch die Öffnung der Kinderkrippen für die Null- bis Dreijährigen und der Kinderhorte für die Sechs- bis Zehnjährigen können die heutigen Kindergärten die erforderliche Auslastung erzielen. Zugleich wird das Betreuungsangebot ausgeweitet, das vorwiegend jungen Frauen die Vereinbarkeit von Familie und Beruf ermöglicht. Dies ist ein wichtiger Standortfaktor.
Bei den Schulen ist eine Ausweitung der Altersstruktur nicht möglich. Dort muss aber über neue Konzepte nachgedacht werden, um beispielsweise die Hauptschulen noch attraktiver und praxisbezogener zu machen. Unser gemeinsames Ziel muss es sein, die bestehende Schulinfrastruktur im ländlichen Raum nach Möglichkeit zu erhalten und die Qualität der Schulausbildung stetig zu verbessern. Der Politik kommt dabei eine sehr wichtige Aufgabe zu. Gerade in ländlichen Regionen müssen die Rahmenbedingungen für die schulische Aus- und Weiterbildung dauerhaft gesichert sein.
Lassen Sie mich zum Schluss kommen: Der ländliche Raum hat wegen der demografi schen Entwicklung keineswegs die schlechteren Karten, sondern sehr gute Chancen, ein guter Standort für Familien zu sein, die Schulbildung zu verbessern, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu gewährleisten sowie weiterhin eine gute Wohn- und Lebensqualität zu bieten.
Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Das Bild, das die Opposition von der Situation der sozialen Lage in Bayern malt, hat mit der Realität relativ wenig zu tun.
Meine Damen und Herren von den Oppositionsparteien, das Bild, das Sie hier malen, hätten Sie vielleicht gerne. Sie haben es vielleicht in den Ländern, in denen Sie mit rot-grünen Regierungen seit längerem in der Verantwortung waren. Warum die Lage bei uns besser ist, darf ich Ihnen am Beispiel des Arbeitsmarktes nochmals in wenigen Sätzen skizzieren. Ich stelle mir aber auch die Frage: Wenn bei uns alles so schlimm ist, warum kommen dann jährlich 100 000 Menschen nach Bayern?
Aufgrund Ihrer rund 760 Fragen umfassenden Interpellation an die Bayerische Staatsregierung waren zahlreiche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Sozialministeriums wochenlang für deren Beantwortung
auf rund 390 Seiten zuzüglich statistischer und weiterer Anlagen beschäftigt. Auch von meiner Seite ein herzliches Dankeschön an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Hauses. Dies war zumindest – so kann man es durchaus formulieren – ein erster feststellbarer Impuls von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, um den Arbeits- und Beschäftigungsmarkt in Bayern zu fördern. Über die Nachhaltigkeit dieser Maßnahme können wir gerne an anderer Stelle diskutieren.
Um die Lage auf dem Arbeitsmarkt in Bayern in eine richtige und damit objektive Verhältnismäßigkeit zu setzen, möchte ich die Situation in Deutschland insbesondere im Vergleich zu anderen Bundesländern kurz skizzieren. Im Bundesvergleich verzeichnet Bayern mit seiner niedrigen Arbeitslosenquote nach wie vor eine Spitzenposition. Bayern hat im Jahr 2004 mit 6,9 % erneut die zweitniedrigste Arbeitslosenquote in Deutschland nach BadenWürttemberg mit 6,2 %. Im Vergleich dazu betrug die Arbeitslosenquote in Deutschland im Jahr 2004 10,5 %. Somit war Bayern um 3,6 Prozentpunkte unterhalb des deutschen Durchschnittswertes – auch das ist Ergebnis erfolgreicher Sozialpolitik.
Bayern konnte die Beschäftigung in den letzten Jahren erheblich ausbauen. Die Zahl der Erwerbstätigen nahm in Bayern von 1998 bis 2004 um 3,2 % zu, auf Bundesebene lediglich um 2,2 %. Die Zahl der sozialversicherungspfl ichtig Beschäftigten verzeichnete in Bayern von 1998 bis 2004 eine Zunahme von 2,5 %. Dies ist die höchste Steigerung der Zahl der sozialversicherungspfl ichtig Beschäftigten im Bundesgebiet insgesamt. Auch das ist Sozialpolitik. Im Vergleich dazu sank im Bundesdurchschnitt die Anzahl dieser Beschäftigten in diesem Zeit
raum um 2,5 %. Da frage ich mich, ob das Sozialpolitik ist. Dafür tragen Sie die Verantwortung.
Ohne die vergleichsweise günstige Arbeitsmarktsituation in Bayern würden die Arbeitslosenzahlen in Deutschland wesentlich höher ausfallen. Hätte der Bund die gleiche Arbeitslosenquote wie Bayern, dann hätte es im Jahr 2004 fast 1,5 Millionen Arbeitslose weniger gegeben. Die Zahlen spiegeln die guten Rahmenbedingungen für die Wirtschaft in Bayern wider. Sie sind das Ergebnis einer kontinuierlichen und konsequenten Wirtschafts- und Arbeitsmarktförderung in Bayern und damit erfolgreicher Sozialpolitik.
Ich möchte dabei an die verschiedenen Programme erinnern, die zur Modernisierung der bayerischen Wirtschaft von der Staatsregierung aufgelegt wurden. So wurden im letzten Jahrzehnt im Rahmen der Offensive Zukunft Bayern und der Hightech-Offensive über 4,2 Milliarden Euro aus Privatisierungserlösen in Bildung und Forschung, in den Ausbau der Hightech-Zentren, in die Existenzgründerförderung, in den Infrastrukturausbau und in den Technologietransfer investiert. Ich erinnere ebenso an die Umsetzung des EU-Ertüchtigungsprogrammes mit rund 100 Millionen Euro, an das Wirtschaftsförderungsprogramm in Ostbayern mit knapp 60 Millionen Euro und nicht zuletzt an die Strategie der so genannten Clusterbildung, um Netzwerke für die Zusammenarbeit von Unternehmen und Wissenschaft zu entwickeln und zu fördern.
Die Beispiele lassen sich übergangslos im Bereich der Ausbildungsförderung junger Menschen fortsetzen. Mit „Fit for Work“ wird zusammen mit der heimischen Wirtschaft verstärkt das Angebot an Ausbildungsplätzen erweitert. Ebenso gibt es neue ESF-Programme zur Förderung der Bereitstellung neuer Ausbildungsplätze, bewährte AMF-Programme und insbesondere für die Überbrückung von regionalen Unterschieden die Gewährung von Mobilitätshilfen an Auszubildende. Das unterstreicht, welch hohen Stellenwert die berufl iche Ausbildung und die Förderung von Arbeitsplätzen in Bayern haben.
Die Förderprogramme der Staatsregierung sind auch darauf ausgerichtet, regionalen Entwicklungsunterschieden in Bayern entgegenzuwirken, die es selbstverständlich auch in anderen Flächenländern gibt. Betrachtet man das Nettoeinkommen, das privaten Haushalten zur Verfügung steht, sieht man, dass der Anteil in einer Größenordnung von 500 Euro in den letzten Jahren von 2000 bis 2003 von 3,5 % auf 2,9 % reduziert wurde. Ebenfalls wurde die Schwankungsbreite innerhalb der Regierungsbezirke von 1,8 % auf 0,9 % reduziert. Auch die Unterschiede in der Arbeitslosenquote der bayerischen Regierungsbezirke konnten in den vergangenen Jahren erheblich abgebaut werden.
Für Bayern muss es nach wie vor oberstes Ziel sein, die bestmöglichen Rahmenbedingungen für die Wirtschaft und für die Sicherung von Ausbildungs- und Arbeitsplätzen zu schaffen. Gleichzeitig muss alles unternommen werden, um die Arbeitslosenquote zu senken, den Finanzhaushalt ohne Verschuldung mit Belastung für die jüngere Generation zu führen und die Vermögenssituation in
Bayern zu verbessern. Denn ein Sozialstaat zeichnet sich dadurch aus, dass er optimale Lebensbedingungen für die Menschen schafft, und dazu gehören Wohlstand und Arbeitsplätze für alle. Daher gibt es für die Zukunftssicherung für uns nur ein Motto: Sozial ist, was Arbeit schafft.
Herr Kollege Volkmann, können Sie mir den Unterschied zwischen der Behandlung der Petitionen erklären einerseits im Sozialausschuss betreffend das Kindertagesstättengesetz, deren Behandlung Sie gerade anprangern, andererseits der Petitionen in der letzten Sitzung hinsichtlich der Neufassung des Bestattungsgesetzes?
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir sind jetzt in der zehnten Stunde der Beratung zu diesem Gesetzentwurf.
Wir haben den Gesetzentwurf in den letzten Wochen und Monaten beraten. Wir haben dieses Modell über die Jahre hinweg nicht nur in den beiden Modellregionen Bayreuth und Landsberg am Lech erprobt, sondern wir haben auch in zahlreichen Sitzungen im zuständigen Ausschuss diesen Entwurf behandelt. Kolleginnen und Kollegen von der Opposition, gestatten Sie mir eine grundsätzliche Anmerkung zum Verfahren und auch zur Diskussion am heutigen Tage.
Es sind Behauptungen in den Raum gestellt worden wie Durchpeitschen des Gesetzes, völlige Ignoranz gegenüber den Gegebenheiten und gegenüber dem, was wir im Ausschuss diskutiert haben. Permanent wird vom Machtmissbrauch der ZweidrittelMehrheit in diesem Hause gesprochen. Von einem Gesetzesvorhaben der rücksichtslosen Art und von einem skandalösen Gesetzentwurf
wird hier gesprochen. Wer so in diesem Hause diskutiert, braucht sich nicht darüber wundern, dass er entsprechende Wahlergebnisse einfährt. Wenn Sie so weiterdiskutieren, wie Sie heute diskutiert haben, verspreche ich Ihnen, dass wir das nächste Mal in diesem Hause eine Dreiviertel-Mehrheit haben werden.
Lassen Sie mich ein paar Vorwürfe im Detail kurz aufgreifen. Zum Durchpeitschen des Gesetzentwurfes: Die Ministerin und einige meiner Vorredner sind bereits darauf eingegangen. Ich wiederhole es trotzdem. Seit Januar dieses Jahres war das Bayerische Kinderbildungs- und betreuungsgesetz allein im Sozialpolitischen Ausschuss
an zwölf Sitzungstagen Gegenstand der Diskussionen. In fünf Sitzungen im April und im Mai war das Bayerische Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz alleiniger Diskussionsgegenstand. Von einem Durchpeitschen des Gesetzes und von einer Nichtbeachtung der Änderungsanträge und der Eingaben kann also keine Rede sein.
Zu den Petitionen: Es wird uns immer wieder vorgeworfen, wir hätten aufgrund der Beendigung der Gesetzesberatungen im Ausschuss und aufgrund eines entsprechenden Votums zu den Eingaben diese nicht beachtet. Ich habe heute sehr aufmerksam und fast ausschließlich diesen Beratungen zugehört, wie Sie vielleicht feststellen konnten. Ich war fast permanent in diesem Saal. Zu den Eingaben, die Sie erwähnt haben, haben Sie nicht einen Aspekt vorgebracht, den Sie nicht schon bei den Vorberatungen in den letzten Wochen und Monaten ausführlich diskutiert haben. Wo hier eine Missachtung der Petitionen gewesen sein soll, müssen Sie uns noch darstellen.
Zum Vorwurf der Arroganz der Macht und zum Vorwurf, es handle sich hier um ein Spargesetz. Ich kann es Ihnen nicht ersparen, die Zahlen wieder vorzulesen. Ich glaube zwar nicht, dass Sie es irgendwann einmal verstehen und akzeptieren werden. Es muss aber trotzdem an dieser Stelle gesagt werden. Das Bayerische Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz ist kein Spargesetz. Aus der Luft gegriffen ist Ihre Behauptung, es würden zusätzliche Betreuungsformen wie Krippen und Horte, die bislang im Rahmen von Richtlinien freiwillig staatlich gefördert werden, in die Förderung aufgenommen bzw. es würden mehr Plätze geschaffen, ohne dass hierfür mehr Geld zur Verfügung stehe. Diese Behauptung wird auch heute durch ständiges Wiederholen nicht wahrer.
Verkannt wird dabei von Ihnen, dass die bisher für Krippen, Kindergärten und Horte bereitgestellten Mittel selbstverständlich auch künftig zur Verfügung stehen.
Die staatlichen Fördergelder für die Kinderbetreuung im Einzelplan 10 wurden dabei von 493 Millionen Euro im Jahr 2003 auf nunmehr 575,3 Millionen Euro im Jahr 2006 gesteigert. Für den bedarfsgerechten Ausbau um 30 000 weitere Plätze für Krippen und Schulkinder in den Jahren 2002 bis 2006 stehen weitere 313 Millionen Euro zur Verfügung. Übersehen wird von Ihnen außerdem, dass der bis 2006 im Rahmen von jährlichen Kontingenten erfolgte Ausbau pro Jahr 1000 zusätzliche Plätze in Krippen und 1815 zusätzliche Hortplätze ab dem Inkrafttreten des Bayerischen Kinderbildungs- und -betreuungsgesetzes ohne Kontingentierung schafft und die jeweils bestehenden Kinderbetreuungsangebote nach den gesetzlichen Vorschriften im Bayerischen Kinderbildungs- und betreuungsgesetz gefördert werden.
Gestatten Sie mir, dass ich einen dritten Punkt aufgreife. Das ist die Frage der Befugnisse der Kommunen und die Berücksichtigung der Bedürfnisse der Eltern. Die Bedürfnisse der Eltern werden von den Gemeinden im Rahmen der Bedarfsplanung berücksichtigt. Die Gemeinden bestimmen nach einer entsprechenden Bedürfnisabfrage unter Berücksichtigung des Wunsch- und Wahlrechts der Eltern, welche Einrichtungen notwendig sind, um den Bedarf ihrer Gemeindebürger zu decken. Die Gemeinden sind bei Bedarfsplanung keineswegs auf Einrichtungen im eigenen Gemeindegebiet beschränkt, sondern können gegebenenfalls auch im Zusammenwirkung mit anderen Gemeinden im Wege der Kooperation oder durch Zweckvereinbarungen Kinderbetreuungsplätze außerhalb ihres Gebiets als bedarfsnotwendig für ortsansässige Eltern bestimmen.
Die Gemeinde ist dabei angehalten und wird es sich auch gar nicht leisten können, ohne an Attraktivität für ihre Bürgerinnen und Bürger zu verlieren, ein Angebot an Kinderbetreuungsplätzen vorzuhalten, das die Interessen der Eltern berücksichtigt und die Vielfalt der Träger gewährleistet. Aus Gründen der Trägerpluralität wird beispielsweise eine Gemeinde, die lediglich einen kommunalen Kindergarten vorhält, das Bedürfnis von Eltern nach einem Platz in einer Einrichtung mit einem besonderen pädagogischen Konzept oder einer bestimmten religiösen Ausrichtung, verbunden mit einer entsprechenden Anerkennung der Bedarfsnotwendigkeit, nicht ablehnen können.
Ich würde gern zu Ende sprechen. - Gestatten Sie mir schließlich, noch einmal die wesentlichen Punkte des Gesetzentwurfs zu später Stunde zusammenzufassen: Ziel des geplanten Kinderbildungs- und -betreuungsgesetzes ist es, alle institutionalisierten Formen der Kinderbetreuung, also Krippen, Kindergärten, Horte, altersgemischte Einrichtungen und Netze für Kinder einschließlich der Tagespfl ege auf eine einheitliche gesetzliche Fördergrundlage zu stellen. Durch das Bayerische Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz erhalten erstmals alle Formen der institutionalisierten Kindertagesbetreuung sowie die Tagespfl ege einen gesetzlichen Förderanspruch.
Durch die Neuregelung wird ein leistungsfähiges modernes Gesetz als Grundlage für eine fl exible, qualitativ hochwertige außerfamiliäre Bildung und Erziehung sowie für die Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit geschaffen. Durch dieses Gesetz sowie eine Ausführungsverordnung sollen das Bayerische Kindergartengesetz, die Krippenrichtlinie, die Hortrichtlinie und die Richtlinie zur Förderung von altersgemischten Kinderbetreuungseinrichtungen im Netz für Kinder ersetzt werden. Wesentliche Eckpunkte des Gesetzes sind daher erstens ein einheitliches Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz für die genannten Betreuungsformen, zweitens die Stärkung der Kommunen. Darauf bin ich bereits eingegangen. Betreuungsangebote können künftig vom Jugendamt nur im Einvernehmen mit den Kommunen als bedarfsnotwendig anerkannt werden. Die Mitfi nanzierungspfl icht der Kommune beschränkt sich grundsätzlich
auf die bedarfsnotwendigen Einrichtungen und berücksichtigt ihre Leistungsfähigkeit.
Der dritte Eckpunkt ist die Verbesserung der pädagogischen Arbeit durch die verbindliche Einführung der Ziele des Bildungs- und Erziehungsplans. Dadurch wird die pädagogische Arbeit in den Kindertageseinrichtungen spürbar verbessert. Der dritte Eckpunkt schließlich ist die Einführung der kindbezogenen Förderung zum 1. September 2006. Die kindbezogene Förderung wurde in Modellversuchen im Landkreis Landsberg am Lech und in der Stadt Bayreuth zwei Jahre lang erprobt. Die Reaktion auf das Modell waren laut Sozialministerium – wir teilen diese Einschätzung – seitens der Kommunen, Eltern, Träger und Erzieherinnen durchwegs positiv.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, das vorliegende Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz war – wie ich einleitend gesagt habe – über Monate hinweg, vor allem aber in den letzten Wochen, intensiver Gegenstand der Beratungen, inklusive der Beratungen der Petitionen. Vonseiten der CSU-Fraktion werden wir diesem Gesetz zustimmen.
Frau Präsidentin, Kolleginnen und Kollegen! Die Föderalismuskommission ist in ihrer entscheidenden Phase. Die Beratungen im Rahmen der gesamten Kommission sind nach den Sitzungen vom 14. Oktober 2004 – Kompetenzthemen – und vom 4. Dezember 2004 – Finanzthemen – abgeschlossen. Obwohl bei noch vielen Themen kein konkretes Ergebnis erreicht wurde, bestehen gute Chancen für eine Einigung. Auch der Bundeskanzler will entgegen anderweitiger Presseverlautbarungen der letzten Zeit den Erfolg der Reform. Die beiden Vorsitzenden Ministerpräsident Dr. Edmund Stoiber und SPD-Parteivorsitzender Franz Müntefering werden noch im November einen Kompromissvorschlag erarbeiten, der als Grundlage für die Schlussabstimmung in der letzten Kommissionssitzung am 17. Dezember dient. Der 17. Dezember ist der Tag der zentralen Weichenstellung für die Zukunft unseres Landes.
Ich bin davon überzeugt, dass die Reform des Föderalismus der wichtigste Baustein der Reformdiskussion unseres Landes ist. In der heutigen Ausgabe der „Augsburger Allgemeinen“ steht ein Interview mit Randolf Rodenstock. Er fordert die Menschen auf, sich schneller auf die Globalisierung einzustellen; ansonsten würden Wohlstandsverluste drohen. Dies kann und muss auch eine Forderung an die Politik sein. Nicht nur die Unternehmen, auch die Regionen befinden sich im internationalen Wettbewerb – anders ausgedrückt: Die Schnellen fressen die Langsamen.
Es geht um die Frage, ob es uns gelingt, auf Bundes- und Landesebene die Rahmenbedingungen zu schaffen, die es uns ermöglichen, Konzepte umzusetzen, für die es auf den jeweiligen Ebenen einen Wählerauftrag gibt. Für die Länder geht es darum, in den abschließenden Verhandlungen ihre Position durchzusetzen. Hauptziele der Länder sind dabei, erstens, die Stärkung substanzieller Gesetzgebungskompetenzen der Länder bei der Organisations- und Personalhoheit der Länder, der Bildungs- und Kulturhoheit der Länder sowie bei Sachverhalten mit Regionalbezug. Zum zweiten geht es um die Stärkung der Gesetzgebungskompetenzen der Länder auch im Wege eines verfassungsrechtlich garantierten Zugriffs- und Abweichungsrechts, da es nicht gelingen wird, die Kompetenzen in einer für die Länder akzeptablen Weise nach dem Trennmodell abzuschichten. Ein drittes Ziel ist
um die Neuausrichtung der Mitwirkungsrechte der Länder bei der Gesetzgebung des Bundes zur Stärkung der Organisationsgewalt der Länder und die Schaffung neuer Zustimmungsrechte. Schließlich geht es, viertens, um den Abbau der Mischfinanzierung bei entsprechender Kompensation.
Die Angebote des Bundes für die Länder sind bislang noch bescheiden. Der Bund stellt derzeit überwiegend eigene Forderungen: erheblicher Abbau der Mitwirkungsrechte des Bundesrates, Streichung der Erforderlichkeitsklausel nach Artikel 72 Absatz 2 des Grundgesetzes oder Ausweitung seiner Gesetzgebungsbefugnisse beim Umwelt- und Verbraucherschutz. Dennoch stimmen die Signale der letzten Tage – vor allem vonseiten der Bundesregierung – zuversichtlich, zumal die Bundesregierung bisher in der Föderalismuskommission eine äußerst restriktive Position eingenommen hat.
An den Kollegen Hoderlein darf ich schließlich sagen: Es geht bei der Diskussion um die Zukunft des Föderalismus nicht um eine parteipolitische Auseinandersetzung. Die heutige Debatte hat gezeigt, dass wir mehr Konsens als Konfrontation haben. Deswegen glaube ich nicht, dass es der richtige Zeitpunkt und der richtige Ort ist, sich mit Vorhaltungen, wer wann im Bundesrat wen blockiert hat zu beschäftigen, weil das Vergangenheit ist. Bei der Entwicklung des Föderalismus geht es um Zukunftsfragen und diese sollten wir gemeinsam klären.
Ich war zehn Tage mit einer Jugenddelegation in China unterwegs und habe gesehen, wie das Land im Aufbruch ist. Wer nach Osteuropa, in die neuen Mitgliedstaaten Europas, blickt, sieht, wie diese Länder versuchen, Anschluss an uns und an unseren Wohlstand zu finden. Sie haben die Möglichkeit, bei ihrer Gesetzgebung wesentlich schneller Entscheidungen zu treffen und werden sich damit erfolgreicher im Wettbewerb der Regionen behaupten können.
Deswegen sage ich abschließend: Die Erwartungshaltung auch unserer jungen Generation sowie der Menschen an die Politik ist, Lösungen für die Fragen und Sorgen unserer Zeit zu finden. Deswegen geht es bei der Reform des Föderalismus schließlich um die Frage, ob wir Gestaltungskraft gewinnen. Es muss uns gelingen, auf den jeweiligen Ebenen – Bund und Länder – für die Zukunft unserer Menschen und für die Zukunft unseres Landes Gestaltungskraft zu gewinnen. Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! In der aufgerufenen Eingabe geht es um die Gewährung eines Daueraufenthaltsrechts für die Familie Morina im Hinblick auf den Beschluss der Innenministerkonferenz vom 10. Mai 2001, im Hinblick auf die immer noch schwierigen Lebensumstände im Herkunftsland, im Hinblick auf die lange Aufenthaltsdauer im Bundesgebiet sowie im Hinblick auf die wirtschaftliche Betätigung von Herrn Morina. Die Eingabe hat, wie viele andere Eingaben in der Vergangenheit auch zwei Dimensionen, eine menschliche und eine rechtliche.
Zur menschlichen Dimension. Seit vielen Jahren lebt eine fünfköpfige Familie in Bayern. Wie die vielen Zuschriften von Vereinen, Nachbarn oder Freunden zeigen, ist die Familie integriert. Der Vater, Muharem Morina, ist 1992 in das Bundesgebiet eingereist. Er arbeitet als Beteiligter an einem Pizzaserviceunternehmen in Holzkirchen, welches inzwischen sieben Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigt.
Die Mutter der Familie, Nashide Morina, ist 1996 in die Bundesrepublik eingereist. Seit August 2000 arbeitet sie in der Behinderteneinrichtung Regens Wagner der Caritas in Erlkam bei Holzkirchen. Die Tochter Negrite Morina lebt ebenfalls seit 1996 in Deutschland und absolviert nach ihrer Schulausbildung in Deutschland seit September 2001 eine Ausbildung zur pharmazeutisch-kaufmännischen Angestellten in der Linden-Apotheke in Taufkirchen. Das Ausbildungsende ist für August 2004 vorgesehen. Der ältere Sohn Jetmir Morina ist ebenfalls 1996 in die Bundesrepublik eingereist. Nach seiner Schulausbildung absolviert er seit September 2001 eine Ausbildung zum Kfz-Mechaniker. Das Ausbildungsende ist für Februar 2005 vorgesehen. Er trainiert Boxen und ist bayerischer Meister in seiner Altersklasse. Der jüngere Sohn Berat
Morina ist ebenfalls 1996 in die Bundesrepublik eingereist. Er besucht derzeit die Hauptschule. Er trainiert Boxen und ist ebenfalls bayerischer Meister in seiner Altersklasse.
Auf der zweiten Seite ist die rechtliche Dimension.
Die Mitglieder der Familie Morina sind seit längerem vollziehbar zur Ausreise verpflichtet. Herr Muharem Morina reiste 1992 zunächst mit einem gültigen Saisonarbeitervisum in das Bundesgebiet ein. Nach Ablauf der Gültigkeit des Visums am 13. Juli 1992 blieb Herr Morina unerlaubt in Deutschland und setzte seine dann ebenfalls unerlaubte Arbeitstätigkeit fort. Eine Rückführung in das Heimatland scheiterte zunächst an der fehlenden Reisefähigkeit infolge eines Unfalls bei Ausübung der illegalen Tätigkeit. Im weiteren Verlauf scheiterte die Rückführung an den Kriegszuständen im ehemaligen Jugoslawien. Seit 1994 standen die Reisefähigkeit und damit die Ausreiseverpflichtung von Herrn Morina fest.
Die Ehefrau von Herrn Morina reiste zusammen mit zwei Kindern im Februar 1996 in das Bundesgebiet ein. Die Tochter Negrite folgte im selben Jahr nach. Die umgehend von Frau Morina und ihren Kindern gestellten Asylanträge wurden abgelehnt. Klageverfahren blieben erfolglos. Darüber hinaus wurde festgestellt, dass keine Abschiebeverbote oder Abschiebehindernisse vorliegen, sodass die Rückkehr in das Heimatland erfolgen müsse. Die bayerischen Ausländerbehörden sind an diese Entscheidung des Bundesamtes und der unabhängigen Gerichte gebunden. Für die Familie Morina gilt nicht der IMK-Beschluss vom 10. Mai 2001, da Herr Morina zum Zeitpunkt des IMK-Beschlusses nicht mehr als zwei Jahre in einem dauerhaften Beschäftigungsverhältnis gestanden hat.
Frau Morina befand sich zum Stichtag des 15. Februar 2001 keine sechs Jahre ununterbrochen im Bundesgebiet, sodass auch nicht von ihrer Person ausgehend die anderen Mitglieder der Familie in den Genuss der Regelung kommen können. Die ablehnende Entscheidung des Landratsamtes Miesbach wurde letztinstanzlich vom Bayerischen Verwaltungsgerichtshof im September 2003 bestätigt. Die Feststellung der Ausländerbehörde, dass die Voraussetzungen des IMK-Beschlusses von Frau Morina nicht erfüllt würden, wurde inzwischen auch im gerichtlichen Hauptsacheverfahren vom Verwaltungsgericht München mit Urteil vom 14. Januar 2004 bestätigt.
Auch die CSU-Fraktion verkennt nicht die menschliche Dimension der vorliegenden Eingabe,
weil hier eine fünfköpfige Familie seit acht Jahren gemeinsam in Deutschland lebt und sozial integriert ist. Gleichwohl sehen wir keine rechtlichen Möglichkeiten, auch im Hinblick auf vergleichbar negativ beschiedene Fälle in der Vergangenheit, von der im IMK-Beschluss getroffenen Regelung abzuweichen.
(Beifall bei der CSU Zweiter Vizepräsident Prof. Dr. Peter Paul Gantzer: Als Nächster hat Herr Staatsminister des Innern, Herr Dr. Beckstein, das Wort. (Christine Stahl (GRÜNE): Letzte Chance!)
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ein stark regulierter Arbeitsmarkt ist die größte Schwachstelle des Standorts Deutschland. Diese Feststellung der EU-Kommission und anderer neutraler internationaler Institutionen macht deutlich: Der deutsche Arbeitsmarkt und das ihm zugrunde liegende deutsche Arbeitsrecht müssen endlich in den Mittelpunkt des politischen Handelns rücken.
Zwischen Regulierungsdichte und hoher Arbeitslosigkeit besteht ein direkter Zusammenhang. In der Praxis werden viele Chancen auf einen Arbeitsplatz durch das geltende Arbeitsrecht verbaut, weil es undurchsichtig und undurchlässig geworden ist. Dadurch verlieren Arbeitnehmer und vor allen Dingen Arbeitslose manche Beschäftigungsmöglichkeit, und Arbeitgeber verlieren ihre Handlungsfreiheit.
Trotzdem ist die bürokratische Regulierungswut ungebrochen. Betriebsverfassung, Teilzeitarbeit, Elternzeit, Kündigungsschutz, befristete Arbeitsverhältnisse und vieles mehr sind hier die Stichworte. Immer mehr Paragraphen machen den deutschen Arbeitsmarkt unbeweglich und kraftlos. Die aus dem Strukturwandel im internationalen Wettbewerb entstehenden Chancen für Wohlstand und Beschäftigung werden in anderen Ländern wahrgenommen. Deutschland dagegen exportiert seit 1990 jährlich durchschnittlich 50 000 Arbeitsplätze. Dieser Trend muss gestoppt werden.
Beschäftigungschancen in Deutschland, liebe Kolleginnen und Kollegen, entstehen auch durch mehr Beweglichkeit und Flexibilität.
Wir reden heute über Arbeitnehmerrechte. Liebe Kolleginnen und Kollegen von der Opposition, das wichtigste Arbeitnehmerrecht ist seit eh und je die Teilhabe an einer positiven wirtschaftlichen Entwicklung und an sozialer Sicherheit. Sehen wir uns doch einmal an, was in den letzten fünf, sechs Jahren in Deutschland geschehen ist: höchste Arbeitslosigkeit, größte Verlagerung von Arbeitsplätzen ins Ausland, die höchste Zahl von Sozialhilfeempfängern, soziale Sicherungssysteme am Ende. Die soziale Lage der Arbeitnehmer in Deutschland ist in den letzten fünf Jahren durch die rot-grüne Bundesregierung spürbar schlechter geworden.
Nun zum Arbeitsrecht. Seit das Arbeitsrecht moderner Prägung besteht, geht es immer um das richtige Verhältnis von Schutz und Chancen. Niemandem von uns in der CSU-Landtagsfraktion geht es darum, die Entlassung zu erleichtern, sondern wir wollen Neueinstellungen erleich
tern. Das muss vor dem Hintergrund von über 4,6 Millionen Arbeitslosen unsere gemeinsame Zielsetzung sein.
Deswegen ist der Tarifabschluss in Baden-Württemberg unsozial. Er zerstört Arbeitsplätze und zerstört Perspektiven, vor allem junger Menschen, und treibt die Firmen ins Ausland. Was wir brauchen, ist ein Mehr an Beschäftigung durch ein tief greifendes Strukturprogramm für Wachstum und Beschäftigung. Das ist sozial.
So kann nach dem geltenden Betriebsverfassungsgesetz im Falle eines Sozialplans bei einer drohenden Pleite eines Betriebs von den Tarifverträgen abgewichen werden. Es ist aber absurd, dass das deutsche Tarifrecht es nicht erlaubt, von den Tarifverträgen abzuweichen, um eine Pleite zu verhindern. Das, meine Kolleginnen und Kollegen, ist unsozial.
Deshalb ist es höchste Zeit, dass das Tarifkartell in der Weise durchbrochen wird, dass zum Schutz von Betrieben und Arbeitsplätzen von Tarifverträgen abgewichen werden kann. Mit dem Tarifrecht und den Gesetzen von gestern und vorgestern können wir die Zukunft nicht gestalten.
Nun zum Kündigungsschutz. Wir müssen alle zusammen größtes Interesse daran haben, dass auch Menschen über 50 Jahren wieder in Arbeit und damit zu einer Perspektive kommen. Auch das, liebe Kolleginnen und Kollegen, ist aktive Sozialpolitik. Was die Abwägung zwischen Schutz und Chance angeht, so sind wir von der CSU-Fraktion für den Schutz auf der Grundlage des Arbeitsrechts. Aber wir wollen kein Arbeitsrecht, das den Arbeitslosen jede Chance auf Wiedereinstellung nimmt.