Zum Ersten: Die Auswahl erfolgt allein durch die Staatsregierung. Das könnte man sich durchaus auch anders vorstellen.
Es gibt eine Bestätigung durch den Landtag mit einfacher Mehrheit. Ich sage hier: nur mit einfacher Mehrheit. Wie ernst es uns mit dieser Kritik ist, Herr Dr. Spaenle, mögen Sie daran ersehen, dass wir an der demokratisch begründeten Überzeugung festhalten, dass diese Mehrheit auch unter den derzeitigen Mehrheitsverhältnissen für ein so wichtiges Wahlamt nicht ausreicht. Im Übrigen weise ich darauf hin, dass der Präsident des Rechnungshofs für 12 Jahre gewählt wird. Ich gehe mit Sicherheit nicht davon aus, dass wir über diesen langen Zeitraum diese Mehrheitsverhältnisse haben werden.
In anderen Ländern ist es übrigens durchaus üblich – und das ist ein Ausdruck dessen, dass der Rechnungshof von der Regierung unabhängig ist –. dass die Berufung nicht durch den Ministerpräsidenten erfolgt, sondern durch den Landtagspräsidenten. Auch das ist durchaus ein Weg, über den wir hier nachdenken sollten.
Zum politischen Stil: Ich betone ausdrücklich, dass es gegenüber der letzten Wahl Verbesserungen gegeben hat. Beim letzten Mal haben wir aus der Presse erfahren, wen die Staatsregierung ausgewählt hat; diesmal war das anders. Ich begrüße ausdrücklich – und ich habe mich gefreut, dass es möglich war –. dass der Kandidat sich heute in den Fraktionen vorgestellt hat, so auch in unserer
Der politische Stil könnte aber noch besser werden; denn Sie wissen alle, wir mussten diesen Termin sehr kurzfristig anberaumen und vereinbaren. Insofern blieb uns nicht viel Zeit, uns mit der Person des künftigen Präsidenten des Obersten Rechnungshofs zu beschäftigen. Ich möchte hier aber ganz klar sagen, unsere Kritik und unser Abstimmungsverhalten entzünden sich nicht an der Person des Kandidaten selbst. Ich denke, ich habe deutlich ausgeführt, dass es uns hier um Verfahrensfragen geht. Wir sehen es eher so, dass wir durch unsere Kritik das Amt und die Persönlichkeit des Präsidenten des Bayerischen Obersten Rechnungshofs stärken können.
Herr Präsident, liebe Kollegen, liebe Kolleginnen! Ich möchte für die SPDFraktion ebenfalls eine Erklärung zur Abstimmung abgeben und gleich zu Beginn ganz klar sagen, dass das keine Kritik an der Person des Kandidaten ist.
Liebe Kollegen und Kolleginnen von der CSU, genau das, was Sie jetzt tun, ist das, wovor wir gewarnt haben. Sie ziehen sich auf die Zweidrittelmehrheit zurück.
Wir haben hinsichtlich des Verfahrens, wie dieser Kandidat benannt wurde, sehr wohl Bedenken. Bedanken möchten wir uns bei Herrn Dr. Fischer-Heidlberger, dass er sich bei uns vorgestellt hat. Das ist neu, und das ist auch gut so. Wir haben sein Angebot gern angenommen und uns mit ihm auseinander gesetzt. Logischerweise haben wir dabei auch erfahren, dass er bisher sehr regierungsnah gearbeitet hat, aber wir haben den Eindruck gewonnen, dass bei ihm eine Entwicklung zur Eigenständigkeit besteht.
Das macht uns sehr froh, weil es wichtig ist, dass der ORH-Präsident eigenständig ist. Wir hoffen natürlich auf eine gute Zusammenarbeit mit ihm.
Trotzdem muss über das Prozedere gesprochen werden. Dabei geht es nicht um eine Mehrheitsfrage. Ich sage es gleich vorweg: Wir werden Herrn Dr. Fischer-Heidlberger wählen. Das ist keine Mehrheitsfrage, sondern das ist eine Stilfrage, die wir hier im Parlament ansprechen müssen,
weil die Entscheidung für Herrn Dr. Fischer-Heidlberger völlig an den Fraktionen vorbei getroffen worden ist, was uns schon ein wenig aufstößt.
Ich habe mir sagen lassen – Sie haben es vorhin schon gehört –. dass die Angelegenheit in anderen Bundesländern ganz anders gehandhabt wird und es dort wohl üblich ist, zuerst mit den Fraktionen zu sprechen. Das ist eine Frage der Höflichkeit und eine Frage des Stils, wie man damit umgeht.
Wenn man miteinander arbeiten will, dann kann man das durch solche Gesten zeigen. Das ist eine Frage dessen, was sich gehört und was sich nicht gehört. Ich denke auch, dass die Staatsregierung das leisten kann. Wir von der SPD glauben, dass es für die Legitimation des ORHPräsidenten und für die Reputation des Amtes gut wäre, wenn sich alle einig sind und wenn eine große Mehrheit in diesem Hause bzw. möglichst alle Fraktionen den Kandidaten mittragen. Es kann nur im Interesse aller sein, wenn das geschieht.
Ich habe schon gesagt, wir wollen den Kandidaten mittragen, aber ich finde es nicht richtig, wenn der Name des Präsidenten des Obersten Rechnungshofes der Öffentlichkeit bekannt gegeben wird ohne den Vorbehalt der Entscheidung des Landtags. Gewählt wird immer noch in diesem Hause, und das wollen wir nun tun.
Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Von den beiden Vorrednern ist bereits festgestellt worden, dass der Stil stark verbessert worden ist. Man muss aber auch sehen, dass es der Staatsregierung zusteht, einen Kandidaten vorzuschlagen. Dieser hat sich bei Ihnen vorgestellt. Ich glaube, das ist ein guter Stil.
Die Zweidrittelmehrheit ist ein Thema, das Sie schon 1999 problematisiert haben und das auch in den Verfassungsverhandlungen eine Rolle gespielt hat. Wir sind damals zu dem Ergebnis gekommen, dass eine Zweidrittelmehrheit konstitutionell – es ist klar, dass wir die Zweidrittelmehrheit heute aufbringen – nicht notwendig ist, und zwar deshalb nicht, weil der Präsident des Obersten Rechnungshofs und der Oberste Rechnungshof richterliche Unabhängigkeit genießen. Ich glaube, wenn man sich die Präsidenten ansieht, die den Obersten Rechnungshof bisher repräsentiert haben, wird man von keinem sagen können, er hätte die Unabhängigkeit nicht voll gewahrt. Im Gegenteil: Wir haben eher die Entwicklung zu beobachten, dass der Rechnungshof seine Kompetenzen ausweitet, und zwar ohne Rücksicht auf die Staatsregierung.
Das ist so. Wir haben anhand verschiedener Fälle darüber diskutiert, ob der Oberste Rechnungshof nicht in Be
Also: Wir hatten in der Vergangenheit immer eine völlig unparteiische Amtsführung. Wir sind uns darüber auch im Haushaltsausschuss immer einig, wenn wir die Berichte des Rechnungshofs besprechen. Da hat es nie die Frage gegeben, ob der Rechnungshof etwa Rücksicht auf die Staatsregierung nähme oder etwas mit Rücksicht auf die Staatsregierung nicht aufgreifen würde. Er greift alles auf, und wir setzen uns damit auseinander. Ich glaube – und auch Sie haben das hervorgehoben –. er ist ein Organ, das uns bei unseren parlamentarischen Entscheidungen in der Vergangenheit hervorragend geholfen hat, und er ist auch ein Organ, das eine große Wirkung erzeugt, weil wir das, was der Rechnungshof kritisiert, im Einzelnen abarbeiten und in aller Regel beseitigen, was manchmal in der Öffentlichkeit nicht gesehen wird.
Insofern sehen wir für eine Veränderung überhaupt keinen Anlass. Es ist bedauerlich, wenn Sie nun ankündigen, dass Sie den Kandidaten nicht wählen, der im Übrigen – auch wenn wir hier keine Personaldiskussion führen wollen – eine hervorragende Verwaltungserfahrung hat und Ihnen seit vielen Jahren bekannt ist. Es ist nicht so, dass es sich um einen Kandidaten handelt, der aus dem Hut gezaubert worden wäre.
Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Wir kommen damit zur Wahl, die gemäß § 42 Absatz 1 Nummer 2 der Geschäftsordnung in geheimer Form stattfindet.
An Ihrem Platz finden Sie einen weißen Stimmzettel vor, auf dem der vorgeschlagene Kandidat genannt ist. Außerdem enthält Ihre Stimmkartentasche eine gelbe Namenskarte, die für die Wahl zu verwenden ist. Die Urnen für die Namenskarten und für die Stimmzettel befinden sich auf beiden Seiten des Sitzungssaals im Bereich der Eingangstüren und auf dem Stenografentisch. Ich bitte, sowohl die Namenskarte als auch den Stimmzettel nicht selbst in die Urnen einzuwerfen, sondern diese den hierfür bereitstehenden Schriftführern und Mitarbeitern des Landtagsamts auszuhändigen. Nur so kann der ordnungsgemäße Ablauf des Wahlvorgangs sichergestellt werden.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir nehmen die Sitzung wieder auf. Ich möchte das Wahlergebnis bekannt geben. An der Wahl haben sich 161 Abgeordnete beteiligt. Es gab
keine ungültigen Stimmen. Von den 161 Stimmen entfielen auf Herrn Dr. Heinz Fischer-Heidlberger 139 Ja-Stimmen, mit Nein stimmten 5 Abgeordnete, der Stimme enthalten haben sich 17 Abgeordnete.
Damit hat der Bayerische Landtag Herrn Dr. FischerHeidlberger zum Präsidenten des Bayerischen Obersten Rechnungshofs gewählt. Herr Dr. Fischer-Heidlberger, ich gratuliere Ihnen in Namen des gesamten Landtags herzlich zu Ihrer Wahl und wünsche Ihnen für Ihr neues Amt, das sie demnächst antreten werden, alles Gute. Seien Sie streng
aber gerecht, unabhängig und unparteiisch, also eine Art Mischung zwischen Notar und Staatskommissar. Ich wünsche Ihnen in der Tradition Ihrer Vorgänger Erfolg und die notwendige Fortune, die Sie für dieses Amt brauchen werden.
zur Modernisierung der Verwaltung (Verwaltungsmo- dernisierungsgesetz –VerwModG) (Drucksache 15/882) – Erste Lesung –