(Alexander König (CSU): Sie sollten wissen, welche Förderungen es für den ostbayerischen Raum gibt! Sie sollten sich vor allem in Berlin dafür einsetzen, dass die Mittel nicht weiter gekürzt werden, sondern zusätzliche Mittel zur Verfügung gestellt werden!)
Herr Ministerpräsident, ich möchte jetzt noch einzelne Passagen Ihrer Rede herausgreifen. Sie lamentieren über die Bundesregierung und sagen, die Bundesregierung verweigere Reformen. Sie nennen die Arbeitsmarktreform, die Steuerreform, die Sozialversicherungsreform und die Staatsreform. Herr Dr. Stoiber, wir fragen uns schon, wo Ihre Reformvorschläge und Ihre Reformideen sind. Wenn wir uns das Tohuwabohu in der Union ansehen, lässt das bei uns keine großen Hoffnungen aufkommen.
Sie haben sich außerdem zur Daseinsvorsorge und zum Verfassungsvertrag ausgelassen. Man kann sich bei diesen Themen durchaus mit Forderungen und mit Kritik an die Bundesregierung wenden. Das haben wir im Landtag gemacht. Wir haben einen Antrag gestellt, die anderen Fraktionen haben daraufhin nachgezogen. Wir haben das auch auf dem Weg nach Berlin getan. Meine Damen und Herren von der Staatsregierung und meine Damen und Herren von der CSU, Sie sind die allerletzten, die dazu berufen wären, mit Schuldzuweisungen gegen den Bund zu agitieren.
Herr Kollege Maget hat auf das Abstimmungsverhalten Ihrer Freundinnen und Freunde im Europäischen Parlament hingewiesen. Ich möchte darstellen, was hier in Bayern passiert ist: Aus Ihrem Umweltministerium gab es einen Gesetzentwurf, der die Aufgabenprivatisierung bei Wasser und Abwasser ermöglicht hätte. Konkret ging es dabei um einen Referentenentwurf aus dem Umweltministerium zur Ergänzung des Artikels 41 b des Bayerischen Wassergesetzes.
Nur mit viel Mühe ist es uns und den kommunalen Spitzenverbänden gelungen, diesen unsäglichen Vorstoß, diesen Blödsinn zurückzuholen. Sie aber zeigen wieder auf den Bund und sagen, dieser würde sich zu wenig einsetzen. So viel Falschspielerei wie beim Thema Europa erleben wir von Ihnen nicht einmal bei anderen Themen.
Herr Stoiber, Sie geißelten letzten Samstag den Torwartfehler von Oli Kahn mit den Worten: „Das kann passieren, das darf aber nicht passieren. Armer Rudi Völler!“ Wir können dazu nur sagen: Armes Bayern, bei so vielen gravierenden Schnitzern und Fehlleistungen von Stoiber und seinen Paladinen! Schuld sind für Stoiber aber immer die anderen.
Herr Stoiber, wir fordern Sie noch einmal auf: Kehren Sie vor der eigenen Haustüre. Machen Sie Ihre Hausaufgaben, anstatt immer nur auf andere zu zeigen, statt Ängste zu schüren und Vertrauen zu erschüttern. So, wie Sie zur Zeit mit dem Thema Europa und europäische Integration umgehen, blamieren Sie Bayern und schaden Sie Bayern.
Ein letztes Zitat von Ihnen, Herr Ministerpräsident. Ich hoffe, es ist authentisch, zumindest ist es in Anführungszeichen nachzulesen: „Die EU benötigt jetzt eine Phase der Ruhe.“ Herr Stoiber, das haben Sie letzten Samstag in Nürnberg gesagt. Dann geben Sie halt endlich Ruhe, Herr Stoiber!
(Franz Maget (SPD): Ja, Herr Europaminister! Endlich betritt Kompetenz die Bühne! Herr Sinner ist schon ganz unruhig!)
Frau Präsidentin, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Das, was wir gerade gehört haben, war unsäglich und unqualifiziert
Er hat vor allen Dingen die Bedeutung des Verfassungsvertragsentwurfs hervorgehoben, weil dieser für die Zukunft die institutionellen Rahmenbedingungen der erweiterten Europäischen Union setzen soll. Er hat die positiven Seiten dieses Verfassungsvertragsentwurfs hervorgehoben. Er hat aber auch auf die Mängel hingewiesen. Gestatten Sie mir, dass ich im Hinblick auf die Interessen der Länder darauf noch etwas genauer eingehe.
Die deutschen Länder haben im Zusammenhang mit dem Maastricht-Vertrag bereits gefordert, dass sie als Staaten – und zwar in Ansehung ihrer Staatsqualität – ein eigenständiges Klagerecht vor dem Europäischen Gerichtshof bekommen, wenn sie in ihren Interessen durch EU-Organe verletzt worden sind. Damals war diese Forderung nicht durchsetzbar. Deswegen haben die Länder diese Forderung erneut auf die Tagesordnung gesetzt. Es waren einstimmige Beschlüsse des Bundesrates, die diese Forderung untermauert haben.
Mit dem Verfassungsvertragsentwurf ist es nun wiederum nicht gelungen, dieses Klagerecht zu bekommen. Nach wie vor sind die Länder auf den guten Willen der Bundesregierung angewiesen, wenn sie ihre Interessen in Europa, jedenfalls vor dem Europäischen Gerichtshof, geltend machen wollen. Nach dem Konventsentwurf ist nicht einmal mehr das sichergestellt, was die deutschen Länder in Maastricht erkämpft haben, nämlich ihr eigenständiges
Vertretungsrecht im Ministerrat, wenn es um ihre eigenen Interessen und ihre eigenen Kompetenzen auf nationaler Ebene geht. Im Verfassungsentwurf ist inzwischen der so genannte Legislativrat geschaffen worden, bei dem die deutschen Länder zwar beteiligt gewesen wären. In den Bereichen, in denen auf europäischer Ebene keine Gesetzgebung stattfindet – und das sind die Bereiche, wo unsere Interessen hauptsächlich berührt sind – wären wir aber nicht mehr vertreten gewesen.
Inzwischen haben in der Regierungskonferenz Beratungen stattgefunden. Man wird sehen, ob diese Fehler noch korrigiert werden konnten. Sicher ist es nicht, aber eine Bewegung in diese Richtung findet statt.
Warum sage ich das? Ich will deutlich machen, dass es bei diesem Verfassungsvertrag auch unmittelbar um unsere eigenen Interessen geht und dass wir als Länder gemeinsam aufgerufen sind, diese Interessen geltend zu machen. Selbst das, was der Ministerpräsident zu Recht als Fortschritt im Verfassungsvertrag gewürdigt hat – die Einführung des so genannten Frühwarnsystems zur Sicherung der Subsidiarität und das Klagerecht der nationalen Parlamente einschließlich des Bundesrates – ist insofern mit einem Fragezeichen zu versehen, als im Verfassungsvertrag Fristen und Konditionen genannt werden, die sehr problematisch sind. Wer ein bisschen das Verfahren im Bundesrat kennt und wer weiß, wie schwierig es ist, Mehrheiten auf europäischer Ebene durchzusetzen, wird zu dem Ergebnis kommen, dass es sich bei diesem Frühwarnsystem um ein Geschenk handelt, von dem man wahrscheinlich nur sehr selten Gebrauch machen kann. Warum? – Die Einrede im so genannten Frühwarnsystem muss innerhalb von sechs Wochen erbracht werden. Wenn der Vorschlag der Kommission an ein Parlament gegangen ist, muss dieses Parlament mit all seinen Beratungsmodalitäten innerhalb von sechs Wochen Stellung nehmen. Die Kommission ist nur verpflichtet, darauf zu reagieren. Sie muss den Einwendungen nicht entsprechen, sie muss nur darauf reagieren, wenn ein Drittel aller Parlamente sich auf diese Weise geäußert und die Rüge ausgesprochen hat. Wenn man beide Konditionen zusammennimmt, stellt dieses Frühwarnsystem auf dem Papier zwar ein Entgegenkommen dar; bei Kenntnis der Praxis kann man aber unschwer sagen, dass es kein sehr scharfes Schwert in der europäischen Auseinandersetzung werden wird.
Institutionelle Fragen und Verfahrensfragen, wie sie in den letzten Monaten im Zusammenhang mit dem Verfassungsvertrag immer wieder in den Vordergrund gestellt wurden – ich erwähne nur das Stichwort doppelte Mehrheit – sind natürlich wichtig. Ich sage aber in einer Fußnote hinzu: Der Unterschied zwischen den Abstimmungsmodalitäten nach dem Vertrag von Nizza, die übrigens erst am 1. November dieses Jahres in Kraft treten werden, und den Abstimmungsmodalitäten der doppelten Mehrheit nach dem Konventsentwurf ist relativ minimal. Entscheidend ist nämlich eine ganz andere Frage, die in diesem Konvent leider zu kurz gekommen ist. Es ist die Frage, wer in Europa was tun darf. Die Frage nach den Kompetenzen ist die eigentliche Machtfrage. Es ist die Frage, wer auf nationaler Ebene oder auf Landesebene befugt ist, etwas zu tun. Und davon sind wir unmittelbar betroffen.
Gleichzeitig wird damit auch eine Antwort auf die Frage nach der Finalität der Europäischen Union gegeben. Wenn wir beschreiben, was Europa tun soll, sagen wir exakt das, was wir von Europa erwarten. Leider Gottes ist hier das größte Defizit im Verfassungsvertrag zu beklagen. Der Ministerpräsident hat in seiner Regierungserklärung zu Recht darauf hingewiesen, dass eine Europäische Union mit 25 und mehr Mitgliedstaaten sich auf die Kernaufgaben konzentrieren muss, um überhaupt noch handlungsfähig und regierungsfähig zu bleiben. Kernaufgaben sind die Außen- und Sicherheitspolitik, der Binnenmarkt und alle die Politikbereiche, die grenzüberschreitende Relevanz haben.
Was ist im Konvent aber geschehen? Im Konvent hat man im ersten Anlauf die bestehenden Kompetenzen einfach unbesehen und mit ganz kleinen Änderungen in den Teil III des Verfassungsvertrags überführt.
Nicht einmal die Chance, die Agrarpolitik neu zu formulieren, das Leitbild der Multifunktionalität der Agrarpolitik hineinzuschreiben, hat man genutzt. Man hat einfach den alten Stiefel auf das Neue übertragen: keinerlei Reform, keine Perspektive.
Man hat dann neue Kompetenzen auf die europäische Ebene übertragen, einschließlich der Kompetenz, Politiken zu koordinieren: Sozial- und Arbeitsrecht, Gesundheitspolitik, Industriepolitik, Forschung und Wirtschaft. Das sind zum Teil neue Kompetenzen zur Koordinierung nationaler Politiken durch Europa. So steht es im Verfassungsvertrag. Hinzu kommt noch, dass eine Reihe von zusätzlichen Aufgaben übertragen worden sind: Sport, Zivil- und Katastrophenschutz, Verwaltungszusammenarbeit, Polizeiwesen und die schon mehrmals erwähnte Daseinsvorsorge. Ich will Ihnen nur ein Beispiel dafür nennen, wie höchst unseriös zum Teil im Konvent gearbeitet worden ist. Das Beispiel Daseinsvorsorge ist dafür sehr eindrucksvoll.
Der Artikel über die Daseinsvorsorge ist in der Nacht vor der Verabschiedung des Konventsdokuments eingefügt worden. Darüber hat weder im Konvent noch irgendwo in der Öffentlichkeit jemals eine Debatte stattgefunden. Die Formulierung dieses Konventsartikels ist aber so umfassend, dass Brüssel, wenn es will, im Grunde bis hinunter zum ÖPNV alles regeln kann. Die Kommission hat großzügigerweise vor drei Wochen erklärt, sie sei nur an der Regelung der Daseinsvorsorge interessiert, soweit sie grenzüberschreitende globale Gegenstände vor sich habe, beispielsweise Leitungsnetze, Stromnetze, Gasversorgung oder Telekommunikation, im Übrigen halte sie sich zurück.
Aber warum, wenn sie schon gar nicht will, muss man dann solche Kompetenzen in den Verfassungsvertrag hineinschreiben? Die Tatsache, dass so etwas über Nacht eingefügt wird, wäre im Bundestag und im Landtag völlig unverständlich. Es ist unverständlich, dass man so etwas über Nacht in ein so wichtiges Dokument hineinschreibt, ohne darüber diskutiert zu haben.
Dann darf ich etwas zu den Kolleginnen und Kollegen von den GRÜNEN sagen. Ihr Außenminister war acht Monate
lang Mitglied des Konvents. Er hat ständig große Reden gehalten, aber er hat es bis zwei Tage vor Ende der Konventssitzungen nicht fertig gebracht, die Anträge einzubringen, die man von ihm erwartet hat. Er hat erst zwei Tage vor Ende des Konvents 57 Änderungsanträge eingebracht. Was würden Sie eigentlich von einem Kollegen hier in diesem Hause halten, wenn ein Gegenstand ein Jahr ausführlich diskutiert wird und dieser Vertreter einer Seite am Ende, zwei Tage vor Schluss, wenn im Grunde alle Beratungen abgeschlossen sind, 57 Änderungsanträge einbringt? Den hält man doch nicht für normal.
Im Konvent durfte der deutsche Außenminister so verfahren. Er erfreut sich noch allgemeinen Lobes von Ihrer Seite, was für ein Hecht er ist.
Im Übrigen waren sehr viele Länderinteressen darunter, Interessen und Vorschläge des Bundesrates; alle sind im Orkus verschwunden. Er hätte jetzt Gelegenheit, seinen Fehler zu korrigieren, indem er in der Regierungskonferenz diese Änderungsanträge nochmals einbringen würde. Aber er sagt: Außer der Frage der doppelten Mehrheit darf nichts mehr angerührt werden. Mit dieser Methode haben Schröder und Fischer es verstanden, alle gegen sich aufzubringen, und dieses Thema, das nicht so wichtig ist, in den Vordergrund zu rücken. Dabei wurden die vitalen nationalen Interessen, die auch Länderinteressen sind, völlig vernachlässigt.
Ich muss jetzt etwas sagen, was dem deutschen Föderalismus nicht zur Ehre gereicht. Ich sage das ausdrücklich als Mitglied dieses Landtags und als ehemaliges Mitglied der Bayerischen Staatsregierung: Die deutschen Länder haben bei den Verhandlungen über den Maastricht-Vertrag mit ihrem Faustpfand zu wuchern gewusst, nämlich mit der Zweidrittelmehrheit, die der Bundesrat aufbringen muss, wenn ein Vertrag ratifiziert soll. Damals haben die deutschen Länder den Mut gehabt, gegenüber Bundeskanzler Kohl mit dieser Zweidrittelmehrheit zu drohen. Sie haben für die Beachtung deutscher Länderinteressen im Maastricht-Vertrag viel fertig gebracht. Bayern war dort sozusagen der Anführer. Aber die anderen – auch NRW – haben mitgezogen. Es ist die Verankerung des Subsidiaritätsprinzips erreicht worden. Es ist erreicht worden, dass der ADR geschaffen worden ist. Es ist erreicht worden, dass sich die deutschen Länder im Rat vertreten können, wenn ihre Angelegenheiten dort auf der Tagesordnung stehen. Es ist ein neuer Artikel 23 geschaffen worden, der den Ländern über den Bundesrat starken Einfluss auf die Bundesregierung und damit auf die Ratsberatungen einräumt.
Ziel der bayerischen Bemühungen ist es, die übrigen deutschen Länder im Zusammenhang mit dem Verfassungsvertrag zu einem ähnlich machtvollen Verhalten zu gewinnen, um die Forderungen, die wir heute schon aufgestellt haben, auch mit ihrer Unterstützung, zum Teil der SPD-regierten Länder, durchzusetzen. Wenn die Bundesregierung nicht unter Druck steht, wenn sie nicht Gefahr läuft, im Bundesrat mit ihrem Verhalten im Zusammen
hang mit dem Verfassungsvertrag zu scheitern, dann wird sie nichts tun, um unsere Interessen dort durchzusetzen. Ich glaube, das ist im Moment am meisten zu beklagen. Es gibt noch eine Chance, weil die Regierungskonferenz noch andauert. Es gibt noch eine Chance, hier ein klares Signal zu setzen. Ich glaube, dass die CSU-Fraktion gut beraten war, dass sie auf ihrer Klausurtagung im Januar in Kreuth in diesem Jahr einen klaren Katalog aufgestellt und erklärt hat, sie werde im Lichte der Erfüllung dieser Forderungen ihre Entscheidung treffen, ob sie dem Verfassungsvertrag zustimmen kann oder nicht.
Ohne ein solches Signal bewegt sich in Berlin gar nichts. Ich möchte Sie bitten, dass Sie dieser Linie folgen und sie unterstützen.
Lassen Sie mich noch eines dazu sagen, weil hier von den Finanzen, der Nettozahlerposition und der Regierung Kohl die Rede war: In der Einigung des Jahres 1994 beim Gipfel von Edinburgh war bereits ein Mechanismus zum Abbau der übermäßigen Nettozahlerposition Deutschlands enthalten. Dieser Mechanismus hätte über das Jahr 2000 hinaus fortgesetzt werden können. Die jetzige Bundesregierung hat diesen Mechanismus damals unterbrochen und hat lediglich die Ermäßigung beim Briten-Rabatt dafür eingehandelt. Hätte sie beides zusammen durchsetzen können, nämlich den Erhalt dessen, was Kohl erreicht hatte, plus das, was den Briten-Rabatt betrifft – die Ermäßigung für Deutschland -, dann würden wir heute zusammen – natürlich mit den geringeren Zahlungen, die wir aufgrund unserer relativ geringeren Wirtschaftsleistung haben – günstiger dastehen. Es war also nicht so, wie Sie es vorgetragen haben, dass die eine Seite einen Fehler von Kohl korrigiert hätte, sondern Sie haben eine Errungenschaft Kohls durch etwas anderes ersetzt, im Ergebnis aber zum Nachteil unseres Landes.
Ich wollte am Schluss nur noch Folgendes sagen: Die Osterweiterung bringt die deutschen Länder in eine schwierige Lage, und zwar nicht aus ökonomischen Gründen, sondern weil der deutsche Föderalismus weiter in die Minderheit in Europa gerät; denn alle zehn neuen Mitgliedstaaten sind zentralstaatlich organisiert mit nur geringer Regionalausbildung. Wir werden in den nächsten Jahrzehnten oder sogar Jahren darüber nachzudenken haben, wie wir die Sonderstellung der deutschen Länder im Kontext der europäischen Konstruktion erhalten können.
Vielen Dank, Herr Kollege Bocklet. Es tut mir Leid, dass ich Sie unterbrechen musste, aber ich hatte Ihnen schon länger das Zeichen gegeben. Ich weiß, wenn man gerade am Reden ist, sieht man es nicht, aber ich muss mich hier an die
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Die Äußerung des Fraktionsvorsitzenden Herrmann zu Bayerns Schülerinnen und Schülern in Europa kann ich natürlich nicht unkommentiert lassen. Herr Herrmann hat die Verdienste Bayerns beim Pisa-Test gerühmt, aber mir fällt hierzu – das habe ich schon oft gesagt – nur der Spruch ein: Unter Blinden ist der Einäugige König. Nicht mehr und nicht weniger können wir in Bayern aus dem Pisa-Test lernen.