Protokoll der Sitzung vom 17.06.2004

Im mittleren und gehobenen Dienst erfolgt die Ausbildung in der bayerischen Staatsverwaltung seit Jahrzehnten bedarfsorientiert. Hierzu wird zum einen die absehbare zukünftige Personal- und Planstellenentwicklung fortlau fend überprüft, und zum anderen werden als Ergebnis alljährlich so viele Einstellungen von Anwärtern zugelas sen, wie für deren Übernahme nach dem Bestehen der jeweiligen Laufbahnprüfung voraussichtlich besetzbare Planstellen zur Verfügung stehen.

Auf diesem Weg war bisher uneingeschränkt gewährleis tet, dass alle Anwärter, die die Laufbahnprüfung erfolg reich abgelegt haben, als Arbeitskräfte in das Beamten verhältnis auf Probe übernommen werden konnten, so weit die sonstigen beamtenrechtlichen Voraussetzungen, zum Beispiel die gesundheitliche Eignung, vorlagen.

Im Übrigen werden Auszubildende in staatlich anerkann ten Ausbildungsberufen ausgebildet, beispielsweise als Kfz-Mechaniker, Straßenwärter, Bauzeichner oder Fachin formatiker. Auch hier erfolgt die Ausbildung bedarfsorien tiert, sodass nach erfolgreichem Abschluss die Übernah me in ein Arbeitsverhältnis sichergestellt ist.

Diese Übernahmegarantie könnte bei einer Ausbildung über Bedarf nicht mehr gewährleistet werden. Eine Ausbil dung über Bedarf wäre daher nur in solchen Berufen sinn voll, für die auf dem freien Markt auch Nachfrage besteht. Das politische Ziel, jungen Leuten eine Ausbildung zu er möglichen, kann keine Personalmehrung im öffentlichen Dienst zur Folge haben. Gleiches gilt für Ausbildungsstellen in Unternehmen mit staatlicher Beteiligung, soweit der Frei staat infolge seiner Beteiligungsquote hierauf Einfluss hat.

Was die in der mündlichen Anfrage angesprochenen Aus bildungsstellen bei der Polizei anbelangt, so werden die insgesamt 25 Ausbildungsstellen mit Auszubildenden für den Beruf des Kfz-Mechanikers bzw. Mechatronikers be setzt. Hier kann aufgrund des vorhandenen Fuhrparks der Polizei und der anfallenden Arbeiten eine umfassende und erfolgreiche Ausbildung sichergestellt werden.

Es wurde bereits überlegt, auch in anderen Bereichen Ausbildungsplätze anzubieten, beispielsweise als Kom munikationselektroniker oder Nachrichtengerätemechani ker. Allerdings ergab eine Prüfung der konkreten Möglich keiten, dass zwar einzelne Mitarbeiter die persönliche Qualifikation als Ausbilder besitzen, die Betreuung aber nicht für die gesamte Ausbildung durchgängig sicherge stellt werden kann. Außerdem decken die sehr polizeispe zifischen Aufgaben am konkreten Arbeitsplatz die für die Ausbildung erforderliche Bandbreite der zu vermittelnden Kenntnisse und Fertigkeiten nicht ab. Das wird insbeson dere für die angesprochenen Bereiche Garten, Elektro und Sanitär/Heizung deutlich. Hier wird im Regelfall lediglich die Pflege bzw. die Wartung und Instandhaltung vorhan

dener Anlagen durchgeführt. Der für die Berufsausbildung wesentliche Bereich der Planung und der Errichtung neu er Anlagen fehlt.

Die erste Zusatzfrage: Kollege Boutter.

Herr Staatssekretär, gehe ich rich tig in der Annahme, dass damit die Staatsregierung ihrem eigenen Appell, den sie an die Wirtschaft gerichtet hat, nämlich auch über Bedarf auszubilden, um jungen Men schen eine Ausbildung zu ermöglichen, selbst nicht folgt?

Ver ehrter Präsident, verehrter Herr Kollege, ich betone noch einmal, dass wir bisher immer bedarfsorientiert ausgebil det haben. Wir werden genau prüfen, ob der Staat in der Ausbildung unter den gegebenen Rahmenbedingungen Zusätzliches leisten kann.

Nächste Zusatzfrage – ich betone das Wort „Frage“: Herr Kollege Boutter.

Herr Staatssekretär, können Be hördenleiter selbst über zusätzliche Ausbildungsplätze verfügen, oder ist die Staatsregierung bzw. sind die Minis terien dafür zuständig?

Ver ehrter Herr Kollege, ich möchte wiederholen, dass wir genau prüfen, ob der Staat im Bereich der Ausbildung unter den gegebenen Rahmenbedingungen Zusätzliches leisten kann. Wir werden diese Frage angehen.

Letzte Zusatzfrage: Herr Kollege Boutter.

Herr Staatssekretär, gelten die ge machten Ausführungen auch für Praktikumsstellen, bzw. welche Unterschiede in der Vorgehensweise bestehen bei Praktikumsstellen?

Ver ehrter Herr Kollege, ich muss noch einmal wiederholen: Ich habe gerade ausgeführt, dass wir diese Frage prüfen werden, und bei dieser Feststellung möchte ich es be wenden lassen.

Damit kommen wir zum Bereich des Staatsministeriums des Innern, Herr Staatssekretär. Ich begrüße Kollegen Dupper, ich freue mich, dass er rechtzeitig gekommen ist, und darf ihm gleich das Wort für seine Frage erteilen.

Sehr geehrter Herr Präsident, lie ber Herr Staatssekretär, meine Frage: Wann gedenkt die Staatsregierung, eine Bestandsgarantie für die Polizeidi rektion Passau abzugeben, so wie sie es für die Polizeidi rektion Straubing getan hat – ich verweise auf einen Artikel im „Straubinger Tagblatt“ vom 3. Mai dieses Jahres –, bzw. wie fügt sich die Polizeidirektion Passau in die neue Struk tur der bayerischen Polizei ein?

Herr Präsident, Kollege Dupper, über den Fortbestand von ein zelnen Polizeidienststellen kann zum derzeitigen Zeitpunkt noch keine Aussage getroffen werden, da die Festlegung des organisatorischen Rahmens der Reform der Polizei noch nicht entscheidungsreif ist.

Wie Sie wissen, werden im Bayerischen Staatsministeri um des Innern mit dem Ziel, günstiger und besser zu werden, das heißt, insbesondere eine Erhöhung der poli zeilichen Präsenz auf der Straße und im Kriminaldienst zu erreichen, derzeit Überlegungen getroffen, mit welchen aufbau- und ablauforganisatorischen Maßnahmen den Vorgaben der Regierungserklärung des Bayerischen Mi nisterpräsidenten vom 6. November 2003 entsprochen werden kann. In diese Überlegungen werden sowohl die Polizeidirektionen Straubing als auch Passau einbezogen. Die Modelle reichen bekanntlich von der Straffung des vierstufigen Aufbaues, das heißt Innenministerium, Poli zeipräsidium, Polizeidirektion, Polizeiinspektion, bis hin zu einem dreistufigen Aufbau. Zusagen für künftige Standor te oder Bestandsgarantien können damit zum jetzigen Zeitpunkt nicht gegeben werden.

In Bezug auf die im „Straubinger Tagblatt“ zitierten Aussa gen von Herrn Staatsminister Dr. Günther Beckstein ist anzumerken, dass Herr Innenminister keinesfalls eine Ga rantie für den Erhalt der dortigen Polizeidirektionen abge geben, aber sehr wohl eine Berücksichtigung der Strau binger Einrichtungen bei der Polizeiorganisation zugesagt hat. Ebenso wie dort werden auch Besonderheiten ande rer Städte bei der Polizeiorganisation Berücksichtigung finden. Eine endgültige Bestandsgarantie kann und konn te damit nicht verbunden sein, da es bei solchen Fragen entscheidend auf das letztlich umzusetzende Organisati onsmodell und dessen Ausgestaltung ankommt.

Erste Zusatzfrage: Herr Kollege Dupper.

Lieber Herr Staatssekretär, zum Ersten danke schön zunächst für diese Auskunft. Zum Zweiten: Ab wann und an welcher Stelle werden die Per sonalvertretungen, die Verantwortlichen vor Ort und das Parlament über die Entscheidungen informiert bzw. in die Entscheidungen eingebunden, und warum haben Sie in Ihrer Antwort gerade Straubing und Passau genannt und nicht Landshut?

Ich hoffe, dass Sie in der Sitzung waren und sich informiert haben. Der Innenausschuss hat eine Information bekom men. Herr Innenminister war selbst in dieser Sitzung und hat über den aktuellen Stand der Beteiligung der Perso nalvertretungen berichtet. Im Übrigen darf ich sagen, dass auch in den Gesprächen, die ich selbst führe, die Perso nalvertretungen überregional präsent sind. Wir stehen auch ständig in Kontakt mit den Gewerkschaften, weil wir die Erfahrungen aus diesem Bereich einbinden wollen. Sie können davon ausgehen, dass wir eine umfassende Infor mation geben. Wenn der Innenausschuss die Bitte äußert, weitergehende Informationen zu erhalten, dann wird die ser Bitte selbstverständlich nachgekommen.

Es wurde auch eine Kosten-/Nutzenanalyse gefordert; diese wird derzeit erarbeitet. Sobald die Ergebnisse vorlie gen, werden wir in weitere Beratungen eintreten und Kon zepte vorstellen. Diese Konzepte müssen dann natürlich auch diskutiert werden. Bis die Entscheidungen getroffen werden können, muss zunächst die Frage der grundsätz lichen Neustrukturierung entschieden werden, also vier stufiger Aufbau oder neuer dreistufiger Aufbau. Das würde natürlich zu einer größeren Veränderung führen. Für eine neue Struktur muss man stärker in die bisherige Struktur eingreifen.

Nächste Zusatzfrage: Herr Kollege Kobler.

Herr Präsident, lieber Herr Staats sekretär! Gehe ich in der Annahme richtig, dass die Baye rische Staatsregierung bei der Überprüfung, Beratung und der Entscheidung über Standorte im Rahmen der Polizeiumorganisation dem Standort und dem Raum Pas sau aufgrund der Lage in der Nähe zu Osteuropa und der damit verbundenen Aufgaben in präventiver Hinsicht auch weiterhin besondere Priorität einräumen wird?

(Marianne Schieder (SPD): Die Annahme ist rich tig, aber helfen wird die Priorität nichts!)

Lieber Kollege Konrad Kobler, zunächst geht es darum, dass wir uns für eine Organisationsstruktur entscheiden: Wollen wir weiterhin mit einem modifizierten vierstufigen Aufbau ar beiten, oder wollen wir ein neues dreistufiges Organisati onsmodell? Wenn wir zu einem dreistufigen Modell kom men würden, dann würde das bedeuten, dass es die Di rektionen in der jetzigen Form nicht mehr gibt, sondern eine neue Organisationseinheit geschaffen werden müss te. Daran schließt sich unmittelbar die Frage an, die Sie gestellt haben, welche Struktur wir finden und welche Konsequenzen sich für die Situation vor Ort konkret dar aus ergeben. Bei jedem Standort einer Direktion, natürlich auch in Passau, ist zu berücksichtigen, welche Besonder heiten dort gelten. Das wird im Übrigen nicht nur bei den Direktionen so sein, sondern hinterher auch bei den Ins pektionen. So herrscht zum Beispiel in einer Inspektion, die von einer anderen zehn Kilometer entfernt ist, zum Beispiel im Bereich Pocking auf dem flachen Land, eine andere Situation als in einer Inspektion in Berchtesgaden, Immenstadt oder Oberstdorf, wo im Winter innerhalb der zehn Kilometer ein Pass zu überwinden ist. Für die jewei lige Situation muss das konkret untersucht werden.

Auf Straubing sind wir deswegen gekommen, weil Sie das in Ihrer Frage angemerkt haben. Herr Kollege Dupper, in Straubing hat der Minister zum Beispiel in dieser Situation die Strafanstalt, die forensische Einrichtung auch deshalb erwähnt, weil es eine besondere Situation in Straubing ist. Im Bereich Passau, um es ganz konkret zu sagen, haben wir natürlich die besondere Situation der Grenzlage. Des wegen muss die Grenzsituation in besonderer Weise Be achtung finden. All diese Argumente werden einfließen, wenn es darum geht, die Polizeistruktur neu zu organisie ren.

Nächste Zusatzfrage: Herr Kollege Dupper.

Herr Staatssekretär, sowohl der Status als Direktion – Schrägstrich - besonderer Status, falls die Direktion als Ebene fällt, also der Status als be sonderer Standort für Polizeidienste ist für Straubing, Landshut und Passau gleichermaßen unsicher. Ist das die Quintessenz Ihrer Antwort?

(Marianne Schieder (SPD): Genau!)

Wenn Sie genau aufgepasst haben, wüssten Sie, dass ich gera de deutlich gemacht habe, dass wir uns zunächst über die Frage der neuen Struktur zu unterhalten haben. Wir haben gesagt, wir wollen mehr Polizeibeamte auf der Straße, mehr Polizeipräsenz vor Ort, was ich für richtig halte. Wenn Sie draußen mit den Inspektionen sprechen, spüren Sie auch, dass dies ein wichtiges Thema ist. Wenn Sie mit den Menschen in den einzelnen Bereichen sprechen, dann spüren Sie das auch. Wir müssen uns auch über die Frage der Strukturen der Inspektionen Gedanken machen.

Genauso geschieht das bei den Direktionen. Wir müssen uns die Fragen stellen, ob wir einen modifizierten vierstu figen Aufbau wollen, welche Größenordnungen wir im Bereich der Direktionen wollen, in welchen Größenord nungen sie am effektivsten arbeiten. Wenn wir diese Fra gen entschieden haben, dann wird aus diesen Grundele menten heraus für jeden einzelnen Standort die Entschei dung getroffen werden für Straubing, für Landshut und auch für Passau.

Weitere Zusatzfrage: Herr Kollege Kobler. Nachdem es um die Polizei geht, lasse ich gemäß § 74 Absatz 2 Satz 3 der Geschäftsordnung noch zwei weitere Zusatzfragen zu.

Herr Staatssekretär, nachdem Sie in Bezug auf Straubing dargestellt haben, dass die JVA dort eine besondere Bedeutung bezüglich der Installation einer weiterhin zentralen Einrichtung der Polizei hat, frage ich Sie aufgrund der bestimmten Nadelöhrfunktion des Raumes Passau – Autobahn, internationale Donauwas serstraße, Eisenbahnverbindung Westeuropa-Südosteur opa – und der damit in Zusammenhang stehenden orga nisierten Kriminalität, die von Osten her stark in diesen Trichter kommt: Würden Sie zumindest diese drei bedeu tenden Kriterien auch als besonders vorrangig dahin ge hend werten, dass man für die Entscheidung einer über zentralen Polizeieinrichtung das auf jeden Fall angemes sen positiv seitens der Staatsregierung bewerten wird?

Ja, Herr Kollege Kobler.

Ich danke.

(Marianne Schieder (SPD): Er stellt eine so kon krete Frage, dass man sie mit Ja oder Nein be antworten kann! – Jürgen Dupper (SPD): Nach dem sich die Kollegen so rege an meinen Anfra gen beteiligen, bin ich zufrieden für heute!)

Wir kommen zur nächsten Frage. Das ist die Frage des Kolle gen Ludwig Wörner. Bitte, Herr Kollege.

Herr Staatssekretär, ich frage die Staatsregierung: Wie hat Bayern bei den Kürzungen bei der sozialen Wohnraumförderung im Vermittlungsaus schuss und im Bundesrat beim Haushaltsbegleitgesetz 2004 gestimmt?

In die Verhandlungen des Vermittlungsausschusses zum Haus haltsbegleitgesetz 2004 waren bekanntlich verschiedene Gesetzesvorhaben einbezogen, neben dem Haushaltsbe gleitgesetz selbst auch das Dritte und Vierte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt, Hartz III und Hartz IV und die von den Ministerpräsidenten Roland Koch, Hessen, und Peer Steinbrück, Nordrhein-Westfa len, gemeinsam erarbeiteten Vorschläge zum „Subventi onsabbau im Konsens“.

Der Beschlussfassung im Vermittlungsausschuss ging in sofern eine politische Einigung über die Änderung zahlrei cher Einzelgesetze, darunter auch zur Änderung des Wohnraumförderungsgesetzes, voraus, die von allen Mit gliedern im Vermittlungsausschuss mitgetragen wurde. Dem so erarbeiteten Gesetzespaket hat auch Bayern im Vermittlungsausschuss zugestimmt. Dem Einigungsvor schlag des Vermittlungsausschusses hat Bayern im Bun desrat am 19.12.2003 zugestimmt.

Erste Zusatzfrage: Herr Kollege Wörner.

Herr Staatssekretär, können Sie mir erklären, warum dann Mitglieder dieses Parlaments und der Staatsregierung öffentlich ständig das Absenken der Wohnraumförderung durch den Bund beklagen?

Herr Kollege Wörner, das ist relativ einfach. Das beklagen wir alle. Wir beklagen es natürlich auch zu Recht, weil die Mittel massiv gekürzt wurden. Bei der letzten Bauminis terkonferenz in Schwerin war das ein Thema. Da haben einmütig alle Länder – vielleicht sollte ich Ihnen das mitge ben, damit Sie das nachlesen können –, gleich welcher Seite, dokumentiert, dass das nur ein einmaliger Ein schnitt von 230 auf 110 Millionen Euro sein kann und 202,4 Millionen Euro, wie sie im nächsten Jahr vorgese hen sind, zwingend notwendig sind, um vernünftige Wohnraumförderpolitik machen zu können. Das war nicht nur die Meinung der B- oder A-Seite, sondern ein einmü tiger, ein einstimmiger Beschluss, weil wir es spüren, wenn das in einem Jahr so zurückgeht.

Es ist ein massiver Eingriff, den man hier vorgenommen hat. Im nächsten Jahr sind wir bei 202,4 Millionen Euro. Wir haben dokumentiert, dass das sozusagen die Schmerzgrenze ist. Wir haben das deswegen auch nach außen hin durch diesen gemeinsamen Beschluss doku mentiert, weil wir natürlich wissen, dass das eigentlich zu wenig ist. Wir haben noch einmal festgestellt, dass wir diese Einschnitte gemeinsam vorgenommen haben. Es kann aber nicht dabei bleiben. Wir sind im nächsten Jahr bei 202,4 Millionen Euro. Das ist die unterste Grenze, um eine vernünftige Wohnraumförderpolitik machen zu kön nen. Das ist der Hintergrund.

Nächste Zusatzfrage: Herr Kollege Wörner.

Herr Staatssekretär, ich präzisiere meine Frage: Halten Sie es für angemessen, dass Mitglie der der Staatsregierung und des Parlaments darüber lauthals klagen, dass der Bund diese Mittel gestrichen hat, obwohl man selber bei der Entscheidung dabei war?

Wenn ich das mal interpretieren darf, es gibt ja dazu auch Be schlüsse, einen dazu habe ich mitgebracht, in dem das dokumentiert wurde: In diesem Konsens am 16. Dezem ber und im Beschluss am 19. Dezember waren diese Kürzungen in einem großen Paket, das man miteinander beraten hat. Man hat miteinander diese Einschnitte vor nehmen müssen. Das heißt und bedeutet aber nicht, dass man sagen kann: Das waren Einschnitte, die so bleiben müssen, alles wunderbar. Auch die andere Seite, auch die SPD-regierten Länder haben zu Recht gesagt - - Ich darf aus diesem Beschluss zitieren zu Ihrer Information. Da heißt es: