Sie sollten deshalb heute Druck auf die Staatsregierung ausüben und künftig auch auf Ihre Bundestagsabgeord neten. Ihre Kolleginnen und Kollegen im Bundestag müs sen ihre Meinung ändern. Das Bundesgesetz gibt es jetzt, das haben wir mit unserer Kanzlermehrheit beschlossen. Es ist der Sache aber nicht dienlich, gerade der Strafver folgung und der Bekämpfung des Menschenhandels nicht, wenn sich Parteien wie die CSU derart verhalten und nach außen signalisieren, sie würden es gar nicht so ernst meinen.
Als Letztes komme ich zur Finanzierung. Ich finde es sehr gut, dass der CSU-Antrag die gesicherte Finanzierung enthält. Ich werde genau aufpassen, dass beim Doppel haushalt hierfür eine eigene Haushaltsstelle mit Geld aus gewiesen wird. Es darf nicht nach dem Motto gehen: Das Sozialministerium wird schon schauen, wie wir zu dem Geld kommen und wo wir’s hernehmen.
Ein kleiner Hinweis: Allein im Jahr 2002 haben wir 60 Mil lionen Euro Profit aus Menschenhandel sichergestellt. Dieses Geld floss in den Staatshaushalt. Ein Bruchteil dieser Summe hätte gereicht, um all das zu verwirklichen, was wir brauchen, um den Opfern zu helfen und - jetzt komme ich zu dem, was genauso wichtig ist -, um die Polizei mit Stellen und Sachmitteln so auszustatten, dass sie ihrer Arbeit auch gerecht werden kann.
Um Menschenhandel, Zuhälter und vor allem organisierte Banden aufzuspüren, dafür brauchen wir bei der Polizei Personal. Deshalb darf man auch nicht im Nachtrags haushalt Stellen und Sachmittel streichen, auch nicht langfristig, weil all diese Polizisten und Polizistinnen künf tig genau bei dieser Arbeit fehlen werden.
(Thomas Kreuzer (CSU): Es sind keine Stellen gestrichen worden! - Gegenruf der Abgeordneten Johanna Werner-Muggendorfer (SPD): Was ist mit der 42-Stunden-Woche?)
Diese Arbeit ist nach der Grenzöffnung aber notwendiger denn je. Ich bitte deshalb um Zustimmung zu unserem Antrag.
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ihr Dringlichkeits antrag, Frau Professor Männle, oder besser alle Dringlich keitsanträge zu diesem Thema, sehen zunächst wie eine Sache der Frauen aus. Sie haben das auch gesagt: Frau enhandel und Zwangsprostitution ist zu einem Geschäft geworden, das unendliche Gewinnspannen birgt, Ge winnspannen, die größer sind als beim Drogen- und beim Waffenhandel. Für die Verbrecher ist das Schöne daran, dass sie selten Strafe zu erwarten haben; denn die Verfol gung ist sehr schwierig. Ich will das durch ein paar Zahlen untermauern.
Die UNO schätzt, dass es in Deutschland circa 200 000 Zwangsprostituierte gibt. Dem stehen 289 Ermittlungsver fahren gegenüber. - Entschuldigen Sie, ich bin heute sehr aufgeregt, weil mich dieses Thema stark berührt. - Von diesen Ermittlungsverfahren entfallen auf Bayern für das Jahr 2003 126 Ermittlungsverfahren. Neben der Zahl der Ermittlungsverfahren mutet die Zahl der Verurteilungen noch bescheidener an. Die Antwort auf eine mündliche Anfrage diesbezüglich ergab, dass 1998 14 Verurteilun gen stattfanden, 1999 20 Verurteilungen, im Jahr 2000 16 Verurteilungen und im Jahr 2001 17 Verurteilungen. Die Ursachen liegen auf der Hand: weil die betroffenen Frauen
- und hier bin ich nicht mit Ihnen einer Meinung -, illegal in Deutschland leben und abgeschoben werden. Deshalb können sie nicht mehr aussagen. Für den Fall, dass sie aussagen - auch hier gehe ich nicht mit Ihnen und Ihrem Antrag konform - unterliegen sie einem Duldungsrecht nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Dieses Gesetz gibt ihnen für die Dauer des Prozesses, der durchschnitt lich drei Jahre dauert, eine wenig aussichtsreiche Pers pektive. Hinzu kommt der Umstand, dass die Frauen oft im Heimatland Kinder haben, für die sie dann nicht mehr sorgen können. Gleichzeitig wird der Zuzug der Kinder erschwert. Damit die Frauen hier menschenwürdig leben können, wäre zumindest ein Level nach dem Bundessozi alhilfegesetz angebracht.
Diese Frauen erleben mit einer Duldung nach dem Asylbe werberleistungsgesetz, nach den ihnen ohnehin schon zugefügten Verletzungen, eine weitere Diskriminierung und weitere Armut. Das heißt, sie landen letzten Endes wieder in einer Situation, die ausschlaggebend dafür war, dass sie auf die Menschenhändler hereingefallen sind.
Die Anliegen der Dringlichkeitsanträge, meine Kolleginnen und Kollegen, sollten aber auch eine Sache der Männer sein. Ich bedaure es deshalb sehr, dass Sie Ihre Männer nicht als Unterzeichner haben gewinnen können.
Es ist auch eine Sache der Männer, weil jeder zweite Mann irgendwann in seinem Leben - lassen Sie es mich salopp formulieren - die Dienste einer Prostituierten in Anspruch nimmt.
Es ist Ihre Sache, meine Herren, denn erst Freier schaffen diesen Markt, und deshalb tragen die Freier auch Verant wortung.
Wir meinen, Freier können wählen, und durch ihre Wahl können sie diesen menschenverachtenden Markt vernich ten.
Jetzt komme ich zu dem Punkt, an dem Sie schon gewe sen sind, Frau Professor Männle. In der Sache sind wir uns einig. Die Wege gehen aber auseinander, wenn es um die Schlussfolgerungen geht. Hier bin ich über Ihren wachs weichen Antrag, Frau Prof. Dr. Männle, bitter enttäuscht. Sie haben gesagt, Sie machen realistische Politik. Es ist aber keine realistische Politik, wenn ich einen Antrag
schreibe, der nicht mit zusätzlichen finanziellen Mitteln unterfüttert ist. Das ist ein halbherziges Bekenntnis.
Genau deshalb geht mir der Antrag so nahe. Ich hätte mir gewünscht, dass man sich mit dem Thema intensiver be schäftigt. Sie haben in der Tat sehr viele Dinge vergessen. Sie haben Recht, wenn Sie feststellen, dass es die Freier sind. Sie haben auch Recht, wenn Sie die Freier unter Strafe stellen wollen. Aber ich bitte Sie um eine Antwort auf meine Frage: Wie wollen Sie in diesem Fall eine Be weisführung durchführen, wenn es sich hier um eine Sa che handelt, die doch meist nur unter vier Augen stattfin det? Mich interessiert Ihre Antwort wirklich sehr. Ich darf Ihnen zur Kenntnis geben: Wir haben eine Anhörung zu diesem Thema gemacht, und dabei kam heraus, dass eine Strafverfolgung der Freier nichts bringt, im Gegenteil. Sie schiebt die Straftaten, die bereits jetzt nicht mehr auf öffentlichen Straßen stattfinden, sondern zunehmend in Wohnungen, noch weiter in die Dunkelheit, sodass man sie überhaupt nicht mehr erkennen kann.
Ich begrüße gemeinsam mit Ihnen die Vereinbarung zur Zusammenarbeit zum Schutz von Opferzeuginnen vom 24. März 2004. Ihre Forderungen gehen mir ansonsten aber nicht weit genug. Ich bin darüber erzürnt. Der entscheiden de Punkt neben einer Vermeidung von Zwangsprostitution überhaupt ist – das habe ich vorhin deutlich gemacht bei der geringen Anzahl von Verurteilungen – die Verfolgung der Verbrecher, die den Frauen dieses Leid zufügen. Ihr Antrag ist aber ein zahnloser Tiger, denn bei diesem Thema gibt es aus meiner Sicht keine Kompromisse.
Ich komme zur Nummer 1 Ihres Antrages: Entscheidend für die Opfer und die Strafverfolgung der Peiniger ist eine gute Betreuung durch die Fachberatungsstellen. Sie ha ben lapidar formuliert: „Polizei und Staatsanwaltschaft schalten Fachberatungsstellen ein“. Ich möchte, dass sie verpflichtet werden. Ihre Formulierung geht mir hier nicht weit genug. Sie haben aber die Gelegenheit, Ihr Versehen zu heilen, indem Sie unserem Antrag zustimmen.
Zur Nummer 2 Ihres Antrages: Die Abschiebehaft wollen Sie – ich zitiere – „möglichst“ vermeiden. Sehr geehrte Damen und Herren von der CSU, ich will die Abschiebe haft abschaffen. Die Frauen sind nicht Täter, sondern sie sind Opfer. Sie müssen auch so behandelt werden. Eine Frau, die verschleppt worden ist, sich dann in einem deut schen Gefängnis wiederfindet und abgeschoben wird, versteht doch die Welt nicht mehr.
Die Opfer brauchen eine Wohnung, sie brauchen Fachbe ratung, und sie brauchen psychologische Betreuung, um die Wunden zu heilen, die ihnen zugefügt worden sind. Sie müssen auch die Möglichkeit haben, sich nach einer an gemessenen Frist zu entscheiden, ob sie aussagen wollen oder nicht. Sie müssen auch die Möglichkeit haben, zu entscheiden, ob sie nach Hause zurückkehren oder für die Dauer des Prozesses in Deutschland bleiben wollen. Die vierwöchige Duldungsfrist – das hat Frau Lochner-Fischer schon gesagt -, die Sie fordern, gibt es bereits. Ihr Antrag greift lediglich geltende Regelungen auf.
Ein Prozess dauert im Durchschnitt drei Jahre. Wenn Sie reale Politik machen wollen, dann sollten Sie den Aufent halt für die Dauer des Prozesses fordern, dann sind wir nämlich zeitlich ungebunden.
Ich spreche ausdrücklich von Aufenthalt und nicht von Duldung. Im Übrigen bitte ich Sie zu überprüfen, ob die Äußerung von Herrn Beckstein zutrifft, dass er die tsche chischen Zwangsprostituierten, die hier aufgegriffen wer den, im Moment noch nicht nach EU-Recht behandeln will. Das ist unser Fazit aus der Anhörung.
Die Frauen brauchen für die Dauer des Prozesses, wäh rend der sie sich hier aufhalten, finanzielle Unterstützung aus bayerischen Steuermitteln; denn es sind auch bayeri sche Männer, die von der Zwangslage dieser Frauen in übelster Weise profitieren.
Sie fordern in der Nummer 5 Ihres Antrages eine gesicher te Finanzierung der Fachberatungsstellen. Ich frage mich, warum Sie stumm geblieben sind, als man „Jagwida“ die Mittel gekürzt hat. Warum erheben Sie nicht Ihre Stimmen, wenn die Gewinnabschöpfungen bei den Tätern in den allgemeinen Haushalt fließen? Warum fordern Sie nicht einen eigenen Titel, dann könnten wir dieses Geld den Opfern zur Verfügung stellen?
Das Thema ist ernst, liebe Kolleginnen und Kollegen der CSU. Ihr Antrag wird der Sache nicht annähernd gerecht. Deshalb werden wir uns enthalten. Sie können aber unse rem Antrag und dem der SPD zustimmen, dann wäre Ihr Antrag wenigstens zu etwas gut gewesen.
Ich wiederhole hier noch einmal die wichtigsten Punkte unseres Antrags: Erstens. Die Opfer stehen im Mittel punkt, sie dürfen nicht abgeschoben werden, sondern sie müssen die Gelegenheit haben, gegen ihre Peiniger aus sagen zu können. Während der Dauer des Prozesses brauchen sie Betreuung und müssen die Möglichkeit be kommen, sich eine Lebensperspektive aufzubauen.
Zweitens. Die Polizei wird verpflichtet – das Wort „ver pflichtet“ ist sehr wichtig -, die Fachberatungsstellen zu informieren. Die Fachberatungsstellen werden mit ausrei chenden finanziellen Mitteln ausgestattet.
Drittens. Wir brauchen ausreichende finanzielle Mittel, um die Freier zu sensibilisieren und zu ächten, die von der Ausbeutung der Frauen profitieren.
Zwangsprostitution geht uns alle an: Männer und Frauen. Wir brauchen wirksame Maßnahmen. Ihr Antrag ist ein halbherziger Schritt. Mit Zustimmung zu unserem Antrag können Sie Zwangsprostitution wirksam bekämpfen und werden so den Opfern gerecht. Ich bitte Sie um Zustim mung und darf ankündigen: Wir werden an diesem Thema weiter dranbleiben. Ich nehme das auch gerne zum An lass, um die Frauen der SPD, der CSU und der GRÜNEN zu bitten, sich zusammenzusetzen. Vielleicht können wir eine gemeinsame Initiative starten.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich glaube, wir sind uns hier alle einig, dass Menschenhandel und Zwangsprostitution ein schmutziges Geschäft sind. Menschenhändler profi tieren vom Leid der Frauen, die oftmals unter falschen Versprechungen aus weit entlegenen Ländern im Osten geholt und hier zur Prostitution gezwungen werden. Freier wiederum bedienen sich dieser Frauen und immer mehr Mädchen, um ihre sexuellen Bedürfnisse billig und schnell befriedigen zu können.
Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen der Oppo sition, wir sind mit Ihnen einig darin, gerade in den Punk ten, die Sie aufgelistet haben - Punkt 1 könnten wir zu stimmen, Punkt 2 ist ebenfalls unstrittig. Über die anderen Forderungen müsste man sich tatsächlich gemeinsam unterhalten. Vielleicht haben Sie aber auch etwas falsch verstanden. Wir wollen nämlich nicht nur eine vierwöchige Duldung, sondern in diesen vier Wochen soll ein Antrag auf einen länger andauernden Aufenthalt bei uns gestellt werden.