Das haben Sie gut formuliert, Herr Kollege. Ich danke für diese kurze und prägnante Formulierung, die den Tatsachen entspricht.
Herr Minister, in allem Ernst: Sie haben in den vergangenen Monaten bei den über 300 000 Beschäftigten des öffentlichen Dienstes viel an Vertrauen kaputtgemacht, weil Sie die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter immer mehr als Kostenfaktor beurteilen und nicht mehr sehen, dass Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ein Leistungsfaktor sind. Dazu hat Ihre Formulierung, die Sie den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern jetzt persönlich übermittelt haben, das ihre beigetragen. Ich habe bisher nicht erleben können, dass von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern mehr Verständnis gezeigt worden wäre. Im Gegenteil: Dieser Satz, dass dem Staat mit einer geringen Zahl qualifizierter und motivierter Staatsbediensteter mehr gedient sei als mit einem großen, aber mittelmäßigen und unmotivierten Personalkörper, wirkt nach wie vor beleidigend für die Beschäftigten. Herr Huber, ich finde nach wie vor, es ist Zeit – und die Möglichkeit haben Sie heute –, dass Sie sich für diesen Satz bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern entschuldigen.
Entschuldigen Sie sich bitte dafür; denn Ihre Kolleginnen und Kollegen von der CSU-Fraktion tun dies bereits tagtäglich. Egal, wo man hinkommt, sie distanzieren sich von Ihren Ausführungen. Herr Minister, ich denke, Sie sollten Ihren Kolleginnen und Kollegen von der CSU-Fraktion folgen und sagen: Das war falsch, ich entschuldige mich bei meinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern.
In unserem Dringlichkeitsantrag fordern wir Sie das dritte, vierte oder fünfte Mal dazu auf, endlich das Parlament an der Verwaltungsreform zu beteiligen. Eine Beteiligung im Sinne von Information ist dem Parlament zu wenig und würdigt das Parlament herab. Vor jedem einzelnen Reformschritt ist zusammen mit dem Parlament zu klären – Herr Huber, Sie sind wohl mittlerweile auch darauf gekommen; denn das hat in dem internen Schreiben an die Kabinettsmitglieder gestanden, wenn auch ein Dreivierteljahr zu spät –, welche Aufgaben künftig vom Staat erledigt werden können und welche Auswirkungen eine Verlagerung oder Privatisierung von Aufgaben auf die Aufgabenstellung selbst, auf die Bürgerinnen und Bürger, auf die öffentliche Sicherheit im Lande und auf die Beschäftigten hat. Es muss auch eine Aussage darüber getroffen werden, wer die Kosten unter Beachtung des Konnexitätsprinzips zu tragen hat und wie hoch die Einsparungen für den Freistaat Bayern gemäß einer Kosten-Nutzen-Analyse tatsächlich sind.
Es kann doch nicht sein, dass wir zu jeder Maßnahme die Kosten-Nutzen-Analyse erst über dieses Parlament einfordern müssen. Viele Dinge, die wir seit einem Dreivierteljahr fordern, haben Sie nach wie vor nicht eingebracht. Sie zerstören den Staat mit dieser Politik. Sie verleihen Bayern ein anderes Gesicht, als es in der Vergangenheit hatte. Bayern verliert sein soziales Gesicht durch all diese Maßnahmen. Bayern leidet nach wie vor unter einer überbordenden Bürokratie. Sie beklagen selbst die 72 000 Seiten Verwaltungsvorschriften, die nicht weniger werden.
Herr Herrmann ist ganz erstaunt, dass es trotz des Bürokratieabbaus nach wie vor noch so viele Vorschriften sind. Herr Präsident Glück will einen Bürokratiefilter einbauen.
Aber nichts ist in den letzten Wochen und Monaten vorangegangen. Schauen Sie sich die Ergebnisse der RitzerKommission an. Da könnten Sie einiges aufarbeiten, was die SPD-Landtagsfraktion schon vor einem Jahr gefordert hat, wie man den Staat verschlanken kann, wie man Bürokratie abbauen kann.
Kolleginnen und Kollegen von den GRÜNEN, jetzt komme ich auf Ihren Dringlichkeitsantrag zu sprechen. Bereits am 27. Juni letzten Jahres, also vor über einem Jahr, forderte die SPD-Landtagsfraktion einen Sonderausschuss mit dem Ziel, detaillierte Vorgaben zur Staatsvereinfachung und zum Abbau bayerischer Bürokratie festzulegen. Normalerweise ist es die CSU, die der Opposition nach einigen Wochen und Monaten mit der Erkenntnis folgt, dass die Opposition Recht gehabt hat. Jetzt muss ich feststellen, dass uns die GRÜNEN nach einem Jahr endlich folgen und einen Unterausschuss oder Sonderausschuss beantragen. Bloß sage ich: Nach einem Dreivierteljahr Bürokratieabbau und Verwaltungsreform kommt dieser Ausschuss schon fast zu spät. Die CSU und die Staatsregierung sind schon voll dabei, diesen Staat umzubauen, und zwar am Parlament vorbei. Jetzt noch so einen Ausschuss zu fordern, lässt mich sagen: Das ist zwar von der Sache her richtig, aber leider Gottes wurde dafür ein Jahr verschlafen.
Wir fordern das Parlament auf, dass der Landtag die von der Staatsregierung geplante Reform so nicht unterstützt. Mit dieser Reform will die Staatsregierung an erster Stelle Leistungsabbau betreiben, einen Rückzug des Staates praktizieren und Strukturen zerstückeln, nur um die egoistische und ökonomisch falsche Eitelkeit des Ministerpräsidenten zu befriedigen, die darin besteht, dass er bis 2006 einen Staatshaushalt ohne Neuverschuldung vorlegen kann. Das ist dem Parlament zu wenig. Wir alle wissen, dass dieses Ziel um ein oder zwei Jahre hinausgeschoben werden könnte. Dann hätte der Staat Zeit, eine sinnvolle Reform auf den Weg zu bringen.
Kolleginnen und Kollegen, ich fordere Sie wiederum auf, unserem Antrag zuzustimmen. Das wäre sinnvoller, als eine unüberlegte Reform voranzubringen, die unseren Staat zerstören wird.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Um das zuletzt Gesagte aufzugreifen: Zerstörung des Staates. Das ist etwas, wovon außer der Opposition in diesem Land wohl kaum jemand etwas bemerkt, vor allem dann nicht, wenn man unser Land mit anderen Ländern in Deutschland vergleicht. Natürlich brauchen Sie solche Floskeln, um nachzuweisen, dass Sie als Retter dieses Landes benötigt werden. Aber abnehmen tut Ihnen das niemand.
Die Reform der Staatsverwaltung ist ohne jeden Zweifel dann, wenn sie nicht nur da und dort geschehen, sondern die Staatsverwaltung insgesamt erfassen soll, eine Aufgabe von fundamentaler Bedeutung, die selbstverständlich
nicht am Parlament vorbei erledigt werden kann. Aber, meine Damen und Herren, das geschieht auch nicht. Das ist eine Behauptung von Ihnen, die jeder Grundlage entbehrt. Selbstverständlich wird das Parlament in jeder Lage des Verfahrens, die es erfordert, mit dieser Thematik befasst.
Ich will eine formelle Zwischenbemerkung machen. Den Antrag der GRÜNEN, der auf Einrichtung eines Sonderausschusses für Verwaltungsreform gerichtet ist, werden wir heute nicht abschließend behandeln können, weil er nach § 60 Absatz 2 Satz 4 der Geschäftsordnung an den Ausschuss für Verfassungs-, Rechts- und Parlamentsfragen verwiesen werden muss. Aber ich füge hinzu: Wenn wir den Antrag verweisen, dann nur – jedenfalls gilt das für die CSU-Fraktion – aus diesem formellen Grund. Ansonsten würden wir ihn ablehnen. Für den Antrag der SPD gilt auch, dass wir ihn ablehnen werden. Diesen können wir sofort ablehnen, weil mit ihm kein Gremium beantragt wird.
Ich will Ihnen das natürlich auch begründen. Wenn man Verwaltung vereinfachen will, sollte man nicht mit einer Verkomplizierung des dafür notwendigen Verfahrens im Parlament beginnen. Was haben wir denn jetzt für eine Abfolge in der Beratung von Veränderungen in der Staatsverwaltung? Wir haben zuerst eine Beratung im Fachausschuss. Dann haben wir eine Beratung, so nehme ich jedenfalls an, im Ausschuss für Fragen des öffentlichen Dienstes. Weiter haben wir eine Beratung im Haushaltsausschuss. Schließlich haben wir eine Beratung im Ausschuss für Verfassungs-, Rechts- und Parlamentsfragen, jedenfalls dann, wenn es sich um eine gesetzliche Regelung handelt.
Alledem wollen Sie nun eine weitere Beratung in einem Querschnittsausschuss unter dem Namen „Sonderausschuss Verwaltungsreform und Bürokratieabbau in Bayern“ hinzufügen. Meine sehr verehrten Damen und Herren, das ist kein Bürokratieabbau, sondern Bürokratieaufbau im Parlament.
Sie glauben doch nicht, dass etwa die Polizeireform dann, wenn wir einen solchen Sonderausschuss haben, nicht mehr im Ausschuss für Kommunale Fragen und Innere Sicherheit behandelt werden würde oder etwa im Ausschuss für Fragen des öffentlichen Dienstes nicht mehr behandelt werden würde oder im Haushaltsausschuss oder, soweit Gesetze geändert werden müssen, im Ausschuss für Verfassungs-, Rechts- und Parlamentsfragen nicht mehr behandelt werden würde.
Nein, meine sehr verehrten Damen und Herren, in all diesen Ausschüssen müsste und würde die Sache nach wie vor behandelt werden. Und Sie würden da noch eines draufsetzen. Das ist sinnlos und zwecklos. Das ist nichts weiter als politischer Aktivismus. Mit einem solchen An
Wir haben genügend Ausschüsse für Querschnittsangelegenheiten. Ich nenne noch einmal den Ausschuss für Fragen des öffentlichen Dienstes, den Haushaltsausschuss und den Ausschuss für Verfassungs-, Rechts- und Parlamentsfragen, der überdies auch als Fachausschuss übergreifend zuständig ist für Verfassung und Staatsverwaltung, somit auch für Fragen der Reform der Staatsverwaltung. Insoweit haben wir für diese Materie also bereits jetzt einen Ausschuss.
Ich will an dieser Stelle nicht versäumen, meine sehr verehrten Damen und Herren, ganz deutlich zu sagen: Die bayerische Staatsverwaltung leistet nach der Überzeugung der CSU-Landtagsfraktion hervorragende Arbeit.
Ich habe über 25 Jahre im Stadtrat von Regensburg die Arbeit sowohl der städtischen als auch der staatlichen Verwaltung beobachten können, auch in annähernd zehn Jahren als Verwaltungsrichter und nun schon seit vielen Jahren als Abgeordneter im Parlament.
Daher darf ich noch einmal feststellen: Die bayerische Staatsverwaltung braucht keinen Vergleich zu scheuen. Allerdings ist die Organisation einer jeden Verwaltung von Zeit zu Zeit auf den Prüfstand zu stellen. Das hat mit der Qualifikation, mit der Leistungsfähigkeit und mit der Einsatzbereitschaft der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gar nichts zu tun, meine sehr verehrten Damen und Herren. Dass all das auch Herrn Staatsminister Huber bekannt ist, davon können Sie ausgehen, meine Damen und Herren; denn wir haben keine Flaschen in der Staatsregierung, wie Sie sinngemäß immer wieder glauben machen möchten, auch wenn Sie diesen unparlamentarischen Ausdruck nicht ausdrücklich in den Mund nehmen oder nehmen können.
Meine Damen und Herren, Verwaltungsreform und Bürokratieabbau sind, wie die Vergangenheit hinlänglich bewiesen hat, eine ungeheuer schwierige Aufgabe. Daran wird seit Jahrzehnten gearbeitet. Man wäre fast versucht zu sagen: Der Berg hat gekreißt und ein Mäuslein geboren. Obwohl die Bemühungen groß und aller Ehren wert waren, hat sich gezeigt, dass es ungeheuer schwer ist, hierbei nachhaltige Fortschritte zu erzielen.
In dieser Situation befinden wir uns heute, befindet sich insbesondere der dafür zuständige Staatsminister. Weil er die Vergangenheit eben auch kennt, sieht er, dass man den Erfolg nur erreichen kann, wenn man die Sache nicht mit Samthandschuhen angeht – die Sache nicht mit Samthandschuhen angeht! Das hat mit dem „Anfassen“ der Mitarbeiter nichts zu tun, meine Damen und Herren.
Eines aber ist auch klar: Das Beharrungsvermögen des Gebildes „Staatsverwaltung“ ist ungeheuer groß, und das kommt nicht von ungefähr. Wir sind dazu ausgebildet.
Wenn ich an meine eigene Ausbildung zurückdenke, stelle ich fest, dass wir gelernt haben, dass alles, was innovativ ist, was neu ist, was anders ist, äußerst kritisch zu hinterfragen ist.
Wir haben gelernt, immer zuerst zu fragen: Ja, warum denn? Das haben wir doch bisher auch so gemacht! – Das ist Bestandteil der Ausbildung unseres öffentlichen Dienstes. Das müssen wir wissen. Das müssen wir auch ändern, meine Damen und Herren. Aber wir können die Menschen, die so ausgebildet worden sind, nicht dafür verantwortlich machen – und das tut auch keiner –, dass sie nun so sind, wie die Ausbildung sie geformt hat. Wir müssen das in unsere Erwägungen einstellen. Wir müssen das als Ausgangspunkt in unsere Reformüberlegungen einbeziehen.
Auch deshalb, weil das so ist, ist die Aufgabe, die Staatsminister Huber zu erledigen hat, so schwierig. Wenn dann ein Wort aus dem Zusammenhang gerissen wird, was an Missverständnissen Interessierte natürlich gerne tun, kann das ungeahnte Folgen haben. Ich erinnere an die Emser Depesche, die den Ersten Weltkrieg ausgelöst hat, und zwar allein deswegen, weil der zuständige Minister oder der Kanzler dem Kaiser einen Brief total verkürzt übermittelt hat. Ich kann mir schon denken, warum auch Sie gern einmal etwas aus dem Zusammenhang reißen.
Herr Kollege, halten Sie es für möglich, dass Sie von sich und Ihren ganz persönlichen Erfahrungen und Einstellungen in unzulässiger Weise auf alle anderen schließen?
Das halte ich in diesem Falle nicht für möglich – generell schon, weil sich natürlich jeder Mensch irren kann und weil jeder dazu neigt, Maß an sich selbst zu nehmen; in diesem speziellen Fall aber sicher nicht; denn ich habe mir sowohl die juristische Ausbildung als auch die Ausbildung der Verwaltungsbeamten an der dafür zuständigen Hochschule genauer angesehen. Wenn Sie ehrlich sind, Herr Kollege Schindler, dann werden Sie zugeben, dass auch Sie – Sie haben dem vielleicht besser widerstanden als andere – in der juristischen Ausbildung zum Beharren „erzogen“ worden sind.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich kann, darf und soll jetzt nicht zu den einzelnen Punkten des SPDAntrags Stellung nehmen; denn dann würde allein das Vorlesen schon länger dauern, als mir Redezeit zur Verfügung steht.
Aber eines kann ich Ihnen schon sagen: Masse ersetzt nicht Klasse. Es gibt Fälle, in denen beides zusammenkommt – schauen Sie mich an! –,