Protokoll der Sitzung vom 21.07.2004

(Werner Schieder (SPD): Das waren kommunale Mittel aus der Schlüsselmasse, Herr Staatssekretär, das wissen Sie!)

Das sind nicht nur kommunale Mittel aus dem FAG. Das wissen Sie auch. Diese 17 Millionen Euro sind nicht ausschließlich kommunale Mittel. Deswegen ist es ehrlich, diese beiden Pakete insgesamt zu betrachten. Ich sage noch einmal: Es wird nicht darüber diskutiert, ob dieses Vorhaben notwendig ist, um diesen Ringschluss fertig zu stellen, sondern es ist die Frage, ob dafür jetzt schon die notwendigen finanziellen Mittel zur Verfügung stehen.

Momentan stehen diese Mittel – jedenfalls für das Haushaltsjahr 2004 und bei gleichmäßiger Haushaltsausstattung auch im Jahr 2005 - nicht zur Verfügung.

(Werner Schieder (SPD): Und 2006?)

Vielen Dank, Herr Staatssekretär. Damit haben Sie die Fragen an Ihren Geschäftsbereich beantwortet.

Ich darf zur Beantwortung der Fragen an das Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen Frau Staatsministerin Stewens ans Rednerpult bitten. Die erste Frage zu diesem Geschäftsbereich stellt Frau Kollegin Berta Schmid.

Frau Präsidentin! Frau Staatsministerin, nachdem die Übergangsvereinbarungen zur Finanzierung der Frühförderung zum 31.07.2004 auslaufen, frage ich die Staatsregierung, wie die Finanzierung in diesem Bereich künftig weiter gesichert wird.

Frau Staatsministerin.

Frau Präsidentin! Frau Kollegin, die Finanzierung ist auch weiterhin sichergestellt. Die Rehabilitationsträger und die Leistungsanbieter befinden sich derzeit in intensiven Verhandlungen, um gemäß der Frühförderungsverordnung des Bundes eine Rahmenvereinbarung zur Früherkennung und Frühförderung abzuschließen. Nachdem diese Vereinbarung auf Grund der nicht einfachen Materie bis zum 31.07.2004 nicht abgeschlossen werden kann, sind sich die Beteiligten einig, dass die Übergangsvereinbarung bis zum Ende dieses Jahres verlängert wird.

Wir hatten erreicht, dass eine solche Übergangsvereinbarung zwischen den Kassen einerseits und den Landkreisen sowie den kreisfreien Städten als Kostenträgern andererseits bis Mitte des Jahres abgeschlossen wurde. Diese Übergangsvereinbarung wird bis Ende des Jahres verlängert, und ich bin mittlerweile zuversichtlich, dass eine Einigung zustande kommt. Leider Gottes haben die Regelungen auf Bundesebene nicht zu einer größeren Klarheit bei der Finanzierung geführt. Das halbe Jahr, das nun noch zugegeben wird, soll dann die nötigen inhaltlichen Spielräume schaffen, um eine fundierte Rahmenvereinbarung in Bayern zu entwerfen und abzuschließen, sodass die Frühförderung eine gesicherte Finanzierung erfährt.

Keine weitere Zusatzfrage. Für die nächste Frage rufe ich Frau Kollegin Lochner-Fischer auf.

Da aufgrund der im nächsten Jahr bevorstehenden Umsetzung von Hartz IV bei einigen Kommunen und Trägern von Frauenhäusern Verunsicherung wegen der künftigen Finanzierung aufgetreten ist, obwohl Frauenhäuser und Notrufe eindeutig Einrichtungen im Zusammenhang mit dem Schutz vor Gewalt und damit unabhängig von der sozialen Lage der jeweils betroffenen Opfer sind, frage ich die Staatsregierung, ob ihre Antworten im Zusammenhang mit den mündlichen Anfragen vom 30.06.2004 noch im vollen Umfang Gültigkeit haben und dies auch für die Weiterführung des Frauenhaus-Gesamtkonzepts Bayern gilt.

Frau Staatsministerin, bitte.

Die Bayerische Staatsregierung wird sich bemühen, die

Anliegen des bewährten Finanzierungskonzepts für Frauenhäuser weiter zu verfolgen. Gemeinsames Ziel muss sein, die niedrigschwellige und fachlich qualifizierte Frauenhausarbeit für die von häuslicher und partnerschaftlicher Gewalt betroffenen Frauen und Kinder fortzuführen. In weiteren Verhandlungen mit allen Beteiligten wird zu klären sein, wie die Grundlagen hierfür gestaltet werden können. Mit den kommunalen Spitzenverbänden und den Spitzenverbänden der Freien Wohlfahrtspflege ist ein Fachgespräch am 3. August 2004 geplant.

Aus Sicht der Bayerischen Staatsregierung ist auch die Bundesregierung – nicht zuletzt im Zusammenhang mit dem 1999 verkündeten „Aktionsplan zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen“ – aufgerufen, die durch die neue Gesetzeslage geschaffenen Auswirkungen für diese Zielgruppe zu prüfen; denn nach derzeitigen Erkenntnissen zeichnet sich, ausgehend von den aktuellen Änderungen durch das Vierte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt – Hartz IV – und das Gesetz zur Einordnung des Sozialhilferechts in das Sozialgesetzbuch als Zwölftes Buch, bedauerlicherweise ein neuerlicher Diskussionsbedarf ab.

Das 1993 mit den kommunalen Spitzenverbänden und den Spitzenverbänden der Freien Wohlfahrtspflege vereinbarte „Gesamtkonzept für Frauenhäuser in Bayern“, dem sich die 25 kreisfreien Städte und 66 Landkreise angeschlossen haben, sieht eine Finanzierungsbeteiligung der Kommunen an den so genannten Grundkosten der Frauenhäuser vor. Hierbei handelt es sich um die Kosten des Fachpersonals zur Beratung und Betreuung der aufgenommenen Frauen und Kinder sowie weitere Allgemeinkosten, die durch einen staatlichen Zuschuss oder kostendeckende Tagessätze finanziert werden. Nunmehr ist zu klären, wer künftig die Grundkosten der Frauenhäuser zu tragen hat bzw. inwieweit die Agenturen für Arbeit zu beteiligen sind.

Wo liegt jetzt das Problem? – Die durch das SGB II und SGB XII neu geschaffene Rechtslage tangiert darüber hinaus auch die individuelle Situation der aufgenommenen misshandelten Frauen und ihrer Kinder, deren Unterbringungskosten im Frauenhaus und deren Lebenshaltungskosten derzeit über Sozialhilfeleistungen abgesichert sind, soweit sie nicht über eigenes Einkommen verfügen. Künftig wird ein Großteil dieser Frauen – ich vermute: der überwiegende Teil – unter den Anwendungsbereich des SGB II fallen. Das bedeutet, sie werden Leistungen nach SGB II erhalten, soweit sie erwerbsfähig sind. Frauen mit Kindern unter drei Jahren ist eine Arbeit nicht zumutbar. Sie gehören klassisch zu den erwerbsfähigen Sozialhilfeempfängern, die dann Leistungen nach SGB II empfangen werden, obwohl sie nicht arbeiten müssen. Ihnen ist aber gleichzeitig – das ist enumerativ in SGB II aufgeführt –, wenn sie Kinder unter drei Jahren haben, keine Arbeit zumutbar. Mütter und ihre Kinder erhalten Leistungen nach SGB II. Sie sehen, dass durch Hartz IV eine neue Rechtslage geschaffen worden ist. Wir müssen uns möglichst rasch zusammensetzen und schauen, welche Kostenanteile künftig die Agenturen nach dem SGB II übernehmen müssen.

Zusatzfrage: Frau Kollegin Lochner-Fischer.

Frau Ministerin, gehe ich recht in der Annahme, dass ihre Antwort bedeutet, dass der Schutz der Frauen und der Kinder vor Gewalt Vorrang hat vor negativen Auswirkungen aus der Umsetzung von Hartz IV, dass Sie mit dieser Zielrichtung in das Gespräch mit den kommunalen Spitzenverbänden gehen und mögliche andere Auswirkungen in der Folge möglicherweise anders geregelt werden können?

Frau Staatsministerin, bitte.

Frau Kollegin, davon können Sie natürlich ausgehen. Die Qualitäten, die wir zum Schutz der Frauen geschaffen haben, die von Gewalt bedroht sind, möchte ich auf jeden Fall aufrechterhalten. Wir haben aber auch eine Wohngeldreform. Sie wissen das; es wurde ja gemeinsam im Vermittlungsausschuss beschlossen. Deswegen muss man unterscheiden: Die Kosten für das Wohngeld und die Unterkunftskosten wären Aufwendungen, die die Kommunen weiter zu tragen hätten, Leistungen nach ALG II wären von den Agenturen zu tragen, wobei es jeweils auf das im Einzelfall gewählte Modell ankommt. Wir haben bei Hartz IV drei Formen der Zusammenarbeit, die die kommunalen Träger – Landkreise und kreisfreie Städte – wählen können. Deshalb ist es wichtig, dass wir uns möglichst rasch – am 3. August – mit den Kommunen zusammensetzen, um die Sachlage abzuklären. Wichtig ist, dass die in Bayern aufgebauten Qualitäten erhalten bleiben. Das ist überhaupt keine Frage.

Weitere Zusatzfrage: Herr Kollege Wahnschaffe.

Frau Staatsministerin, Sie haben eben erwähnt, dass im August ein Gespräch mit den kommunalen Spitzenverbänden stattfinden soll. Wird es dabei auch um die Frage gehen, wie sich künftig der staatliche Zuschuss gestaltet, nachdem im Nachtragshaushalt 2004 die Mittel für die Hilfen bei Gewalt gegen Frauen gekürzt sind? Können Sie den kommunalen Spitzenverbänden in Aussicht stellen, dass der staatliche Zuschuss nicht nur erhalten, sondern auf das ursprüngliche Maß zurückgeführt wird?

Die Zusatzfrage hängt zwar nicht ganz mit der Ausgangsfrage zusammen. Wenn Sie sie dennoch beantworten wollen, Frau Staatsministerin, bitte.

Herr Kollege Wahnschaffe, bei den Frauenhäusern und den Frauennotrufen sind die Zuschüsse nicht gekürzt worden. Sie sind falsch informiert. Ich gehe davon aus, dass wir die Zuschüsse weiterhin so aufrechterhalten können. Ich habe schon zur Kollegin Monica Lochner-Fischer gesagt, dass wir die Qualitäten, die wir in Bayern aufgebaut haben, weiter erhalten wollen.

Keine weitere Zusatzfrage. Dann rufe ich die Kollegin Bärbel Narnhammer zur nächsten Frage auf.

Welche Gründe nennt die Staatsregierung dafür, dass insbesondere Integrationsgruppen bzw. Integrationskindergärten, unter anderem laut Bericht des „Landsberger Tagblatts“ vom 17.06.2004 in der Modellregion Landsberg/Lech, die nach den Richtlinien des neuen Kindertagesstättenfinanzierungsmodells arbeiten, schließen mussten bzw. nicht mehr weiter betrieben werden können?

Frau Staatsministerin.

Frau Präsidentin, Frau Kollegin Narnhammer! Das „Landsberger Tagblatt“ berichtet in der genannten Ausgabe von einem Einzelfall, nämlich der Umorganisation des Scheuringer Kindergartens. Die bisherige integrative Gruppe wird aufgelöst, die behinderten Kinder werden auf die verbleibenden drei Gruppen verteilt. Ein Fachdienst wird die individuelle Betreuung künftig sicherstellen. Diese Änderung des Angebots ist somit ausdrücklich nicht auf die Einführung der kindbezogenen Förderung zurückzuführen. Ursächlich sind insbesondere der Rückgang der Anmeldungen und die Unzufriedenheit der Eltern. Der Gemeinderat stimmte mit 11 : 2 Stimmen für die neue Organisation.

Der Integration behinderter oder von Behinderung bedrohter Kinder wird sowohl im System der bisherigen Personalkostenförderung als auch im System der kindbezogenen Förderung ein hoher Stellenwert eingeräumt. Während bislang die Kosten zusätzlichen pädagogischen Personals nur nach Einzelfallentscheidungen der zuständigen Behörde bezuschusst werden konnten, gleicht die kindbezogene Förderung den erhöhten Aufwand für die Betreuung eines behinderten oder von Behinderung bedrohten Kindes generell durch die Gewährung eines so genannten Gewichtungsfaktors in Höhe von 4,5 aus. Konkret bedeutet dies: Der für die kindbezogene Förderung maßgebliche Basiswert in Höhe von derzeit 753,80 Euro, der ein Äquivalent für die drei- bis vierstündige Bildung, Erziehung und Betreuung eines drei- bis sechsjährigen Kindes darstellt, wird mit 4,5 multipliziert. Die kommunale Förderung erhöht sich dann im entsprechenden Umfang, also auch um das 4,5fache. Dieser Gewichtungsfaktor ermöglicht die für die integrative Tätigkeit notwendige Gruppenstärkenabsenkung.

Über die Bezuschussung zusätzlicher Fachkräfte wird auch künftig die Bewilligungsbehörde im Einvernehmen mit der Gemeinde unter Berücksichtigung des Förderanteils der Bezirke entscheiden. Eine Verschlechterung der staatlichen Förderung im Vergleich zur bisherigen Personalkostenförderung ist daher ausgeschlossen. Vielmehr führt die neue Förderung im Fall der Einzelintegration, also bei ein bis zwei Kindern mit Behinderung pro Gruppe, zu einer erheblichen finanziellen Besserstellung im Vergleich zur Personalkostenförderung. Ich vermute auch, dass wir gerade im ländlichen Bereich eine stärkere Einzelintegration in den Kindertagesstätten bekommen. Eingliederungsbedingte Kosten, wie insbesondere Ausgaben für eine gezielte behinderungsspezifische Förderung, werden weder vom System der Personalkostenförderung noch vom System der kindbezogenen Förderung umfasst. Hier sind die Sozialhilfeträger nach dem BSHG gefordert, eine ein

heitliche Förderpraxis zu etablieren. Auch dazu werde ich in Kürze mit den Bezirken Gespräche führen.

Erste Zusatzfrage: die Fragestellerin.

Frau Staatsministerin, wenn ich Sie jetzt richtig verstanden habe, dann ist der Bestand also nicht gefährdet. Aber wie sieht es mit den integrativen Gruppen aus, die in Zukunft eingerichtet werden sollen, wenn der Bezirk, wie man allgemein hört, sich weiter aus der Finanzierung zurückzieht? Der Bezirk ist dann auch daran interessiert, dass keine neuen Integrationseinrichtungen mehr genehmigt werden.

Frau Staatsministerin.

Kinder mit Behinderungen haben einen Rechtsanspruch auf Eingliederungshilfe. Im Moment ist die Finanzierung bei den Integrationsgruppen wie folgt geregelt: Die Personalkostenförderung wird bei einer Gruppenstärke von 15 Kindern zu 40 % vom Staat, zu 40 % von der Kommune und zu 20 % durch die Pflegesätze „Eingliederungshilfe“ der Bezirke getragen. Es ist ganz wichtig, dass sich der Bezirk aus seiner Finanzierungsverantwortung im Bereich Eingliederungshilfe nicht zurückzieht. Vor diesem Hintergrund werde ich noch einmal – ich führe im Übrigen ständig Gespräche mit den Bezirken – gerade im Bereich des Kindertagesstättengesetzes intensiv mit den Bezirken reden.

Keine weitere Zusatzfrage? – Frau Staatsministerin, damit haben Sie die Fragen Ihres Geschäftsbereichs beantwortet. Vielen Dank.

Ich rufe auf das Staatsministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz und darf hierzu Herrn Staatsminister Dr. Schnappauf bitten, die Fragen zu beantworten. Zur ersten Frage in diesem Geschäftsbereich rufe ich Frau Kollegin Paulig auf. Bitte schön, Frau Kollegin.

Herr Staatsminister, warum wurde die Öffentlichkeit über die Reaktorschnellabschaltung am Forschungsreaktor FRM II vom 3. Mai 2004 weder vom Betreiber noch von der Aufsichtsbehörde offensiv informiert, auf welcher Grundlage meint die Staatsregierung behaupten zu können, dass mit Sicherheit keine erhöhte Gammastrahlung aufgetreten ist, sondern lediglich die Messgeräte defekt waren, und ist die Staatsregierung bereit, ihre zurückhaltende Informationspolitik bei meldepflichtigen Ereignissen zu verbessern?

Herr Staatsminister, bitte.

Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen! Das angesprochene Ereignis ist ein gutes Beispiel für die hohe Sicherheit des FRM II. Es gab eindeutig und nachweislich keine erhöhte Gammadosisleistung. Die Reaktorschnellabschaltung erfolgte vielmehr aufgrund einer feh

lerhaften Messwertanzeige. Es ist ganz wichtig, dass man sich dessen bewusst ist: Es gab keine erhöhte Dosisleistung, sondern – ich füge das in Anführungszeichen hinzu – „lediglich“ eine fehlerhafte Messwertanzeige. Dem Reaktorschutzsystem wurde also eine – in Wahrheit nicht vorhandene – erhöhte Gesamtdosisleistung signalisiert, was bestimmungsgemäß und funktionsgerecht zur Auslösung der Reaktorschnellabschaltung führte.

Eine Reaktorschnellabschaltung ist immer, unabhängig von ihren Ursachen, ein meldepflichtiges Ereignis im Sinne der bundeseinheitlichen Meldekriterien. Bei allen meldepflichtigen Ereignissen erfolgt routinemäßig im Sinne von Offenheit und Transparenz eine Unterrichtung der Öffentlichkeit über das Internet-Angebot. Eine weitere Information war hier angesichts der radiologischen Bedeutungslosigkeit des Ereignisses nicht geboten. Auch der Betreiber, also nicht nur das Umweltministerium, hat mit seinem Internetangebot die Öffentlichkeit in Kenntnis gesetzt. Das Umweltministerium hat die Reaktorschnellabschaltung des FRM II vom 3. Mai 2004 unter Hinzuziehung des TÜV eingehend überprüft. Es handelte sich um ein meldepflichtiges Ereignis der niedrigsten Meldekategorie N, also „Normal“. Auf der internationalen Skala zur Bewertung von Ereignissen kerntechnischer Einrichtungen wurde es der Stufe 0, das heißt „keine oder nur sehr geringe sicherheitstechnische Bedeutung“, zugeordnet.

Die aufsichtliche Prüfung des Ereignisses und seiner Ursachen hat Folgendes ergeben: Der Reaktorkern und sein Strahlungsfeld befanden sich – wie über das Internet der Öffentlichkeit bereits mitgeteilt – im bestimmungsgemäßen Zustand. Als Ursache für die Fehlfunktion konnte eindeutig und reproduzierbar eine fehlerhafte Platine in den zwei Messkanälen ausfindig gemacht werden. Nach deren Austausch funktionieren die Messkanäle ordnungsgemäß.

Zum Auffinden der entsprechenden Internet-Information gibt es mehrere Pfade. Jeder führt mit drei Mausklicks zum Ziel. Im Einzelnen dazu Folgendes:

Möglichkeit 1 ist: Unter „Bürgerservice“ ist auf der Homepage das Internetangebot „Umweltinformation Bayern“ vorhanden. Mit einem Klick auf diesen Link erreicht man die entsprechende Seite mit aktuellen Messwerten, Daten und Fakten zur Umweltsituation in Bayern, darunter auch die Rubrik „Radioaktivität“. Mit einem Klick auf dieses Angebot öffnet sich die Seite „Datenmeldungen und Messwerte zum Strahlenschutz“, darunter „Besondere Meldungen über bayerische kerntechnische Anlagen und Transporte“. Mit einem weiteren Klick auf dieses Angebot erhält man einen Überblick über alle meldepflichtigen Ereignisse der Kernkraftwerke in Bayern.

Möglichkeit 2: Von der Homepage her kann auch direkt die Seite „Reaktorsicherheit“ in der linken Themenspalte angeklickt werden. Es folgt ein Überblick über alle Informationen zum Thema Reaktorsicherheit und Strahlenschutz in Bayern. In der Spalte rechts oben ist der Link „Daten und Messwerte“; er ist jetzt ergänzt durch den Hinweis „Meldepflichtige Ereignisse“. Er führt mit dem zweiten Klick zur Seite „Datenmeldungen und Messwer

te“ und mit dem dritten Mausklick zur Übersicht über meldepflichtige Ereignisse.

Natürlich kann die Seite auch über die Suchfunktion gefunden werden. Bei Eingabe von „besonderen Meldungen“ erscheint hochrangig der Treffer zur gewünschten Seite. Das Internetangebot führt Sie einfach und im üblichen Rahmen mit drei Mausklicks zur gewünschten Information.

Erste Zusatzfrage: die Fragestellerin. Bitte, Frau Kollegin.