Wir werden im weiteren Verfahren beachten müssen, dass das Leistungsprinzip wirklich zum Tragen kommt. Es geht vor allem darum, die Hochschullehrer zu mehr Leistung anzuspornen.
Ich glaube nicht, dass dafür Studiengebühren ausschlaggebend sein werden. Hinsichtlich der Studiengebühren heißt es ja immer: Der Student erhält eine Kundenrolle, er kann dann plötzlich etwas fordern. Die Professoren werden nach wie vor ihren Dienst tun. Ich glaube, dass diese Besoldungsordnung eher dazu beitragen kann, dass das Leistungsprinzip zum Tragen kommt.
Es geht aber auch darum – darauf werden wir bei diesem Gesetzesverfahren besonders achten –, die neuen Regelungen für die Gewährung von besonderen Leistungsbezügen nicht restriktiv auszulegen, das heißt, diese Umstellung nicht zu missbrauchen, um eine generelle Absenkung der Besoldung zu erreichen. Von Ihnen wurde auch schon angesprochen, dass die Gesamtbezüge, das Gesamtsalär erhalten bleiben soll. Wir haben aber in anderen Bereichen erlebt, dass mittels bestimmter Maßnahmen doch Einsparungen erzielt werden sollen, die wir so nicht wollen.
Außerdem müssen wir darauf achten, dass die Fachhochschulen im Verhältnis zu den Universitäten durch die Neuregelung nicht benachteiligt werden. Von dieser Seite haben wir schon einige Kritikpunkte gehört. Insbesondere gilt dies hinsichtlich der Regelungen der Leistungsbezüge anlässlich der Berufungs- und Bleibeverhandlungen; denn in diesem Bereich haben wir bei den Fachhochschulen ein ganz anderes System als bei den Universitäten.
Ich komme zum Schluss. Insgesamt muss auch bei diesem Gesetzesverfahren das Ziel sein, dass es zu einer echten Effizienzsteigerung kommt und wir damit die Leistungen der Professoren erhöhen und vor allem die Motivation an der Universität steigern.
Werte Frau Präsidentin! Ich grüße auch besonders die persönlich anwesenden Kolleginnen und Kollegen. Ich kann mich den Ausführungen des Kollegen Rabenstein in den großen, wichtigen
Zügen selbstverständlich anschließen, muss aber einschränken, dass bis zum In-Kraft-Treten am 1. Januar 2005 für die Beratungen noch gut Zeit ist. Ein guter Gesetzentwurf braucht auch entsprechend Weile. Er ist ein gründlich erarbeiteter Entwurf, der einen Beitrag zur Zukunftsfähigkeit unserer Hochschulstandorte darstellt.
Durch eine flexible, leistungsorientierte Besoldung ist der Akzent ganz besonders auf den Leistungsgedanken gesetzt. Die Leistung – darauf wird es in Zukunft besonders ankommen – in den Bereichen Forschung, Lehre, Weiterbildung und auch Nachwuchsförderung ist im Gesetzentwurf betont. Das ist ein Weg in die richtige Richtung. Wir kommen damit auch weg von dem schon angeschnittenen starren Automatismus von Besoldungserhöhungen, die unabhängig von beruflichen Erfolgen oder vom beruflichen Engagement gewährt wurden. Diese Abkehr ist der richtige Weg.
Etwas anderes ist noch hervorzuheben. An den Hochschulen entsteht entsprechende Flexibilität. Aus meiner Sicht ist es besonders wichtig, dass die aktive Einwerbung von Drittmitteln eine positive Auswirkung auf die individuelle Besoldung haben kann.
Insgesamt auf einen Punkt gebracht: Wir erweitern mit diesem Gesetz den Gestaltungsspielraum der Hochschulen. Unter den Hochschulstandorten wird ein weiterer intensiver, aktiver Wettbewerb stattfinden, um einerseits die besten Köpfe zu bekommen und andererseits die schon guten und besten Köpfe zu halten. Jeder wird es künftig in der Hand haben, seine Besoldung durch eigenes, großes Engagement zu optimieren.
Als Fazit fasse ich zusammen: Wir legen ein Fundament für ein modernes Management an den bayerischen Hochschulstandorten. Das schon vorhandene Fundament wird dadurch weiter gefestigt. Deshalb wird in der weiteren Beratung um Zustimmung zum Entwurf gebeten.
Danke schön, Frau Präsidentin! Kolleginnen und Kollegen! Der vorliegende Gesetzentwurf sollte meiner Meinung nach viel mehr unter dem Gesichtspunkt der Hochschulpolitik und der Gestaltung moderner Hochschulen inhaltlich debattiert werden als unter den Aspekten des Beamtenrechtes. Deshalb bin ich sehr verwundert, dass sich gerade aufseiten der CSU-Fraktion die Hochschulpolitiker nicht zu Wort melden und noch nicht einmal im Plenum vertreten sind, wenn über diesen wichtigen Bereich diskutiert wird.
Hier wurde der Begriff „Pilotprojekt“ genannt. Ein Pilotprojekt ist das nun ganz und gar nicht. Bayern ist fast das letzte Bundesland, das jetzt nachzieht. Man muss ganz klar sagen: Den Weg für diese Neuerungen im Besoldungsrecht für Professorinnen und Professoren hat die Bundesregierung bereits im Jahre 2002 freigemacht. Sie vollziehen hier etwas nach, was in Landesrecht umgesetzt werden muss. Das ist notwendig; das ist folgerichtig. Diese Wende im Besoldungsrecht ist natürlich auch gut. Die Bundesregierung hat mit der Einführung von Möglichkeiten, leistungsgerecht zu entlohnen, genau den richtigen Weg eingeschlagen. Ich bin froh, dass Bayern jetzt nachzieht.
Es ist wichtig, leistungsgerecht zu entlohnen. Es ist auch richtig, langfristig auch bei den Professorinnen und Professoren vom Berufsbeamtentum wegzukommen.
Dies leistet dieser Gesetzentwurf noch nicht. Ich meine aber, dass wir gemeinsam mit den anderen Bundesländern auf diesem Weg weitergehen werden.
Dennoch gibt es in diesem Gesetzentwurf viele ungeklärte Details, und es gibt auch wirklich problematische Punkte. Besonders problematisch ist es, dass zwar der Rahmen für das Landesrecht gesetzt wird, dass aber die Ausgestaltung noch sehr offen bleibt. Insbesondere bleibt offen, was genau denn Leistung ist. Wie ist denn Leistung definiert? Wer legt denn fest, welcher Professor, welche Professorin viel leistet, wie viel mehr sie leistet? Wie erfolgt die Evaluierung? All dies ist im Gesetz nicht geregelt. Es mag vielleicht auch richtig sein, dies nicht alles in das Gesetz zu schreiben. Ich hätte aber erwartet, dass Sie heute einiges dazu sagen, wie Sie sich das vorstellen; denn nur dann können wir diesen Weg auch mitgehen.
Sie haben angekündigt, dass dies alles in Rechtsvorschriften geklärt werden soll. Da läuten bei mir natürlich alle Alarmglocken. Ich bin gespannt, wie viel wir dann im Parlament noch mitgestalten und mitdiskutieren können und wie transparent dieses System nachher ist. Ich habe die starke Befürchtung, dass letztendlich die Ministerialbürokratie gestärkt wird und dass es eben nicht zu mehr Autonomie für die Hochschulen kommt, sondern zu einer Gängelung von oben herab, dass genau diejenigen, die über die Qualität von Lehre und Forschung am besten entscheiden können – allen voran die Studierenden, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an den Hochschulen und natürlich auch die Hochschulleitungen –, am Ende den wenigsten Einfluss auf die Neuerungen haben. Dies ist eine Befürchtung. Ich hoffe, dass Sie sie im Laufe der Diskussion noch ausräumen können. Es wäre auch gut, wenn Sie im Ausschuss Ihre Vorstellungen dazu ausführlicher darlegen würden.
Auch etwas anderes halte ich für sehr problematisch – das ist der Punkt „Gleichstellung von Fachhochschulen und Hochschulen“. Es ist ganz klar: Die Gleichstellung wird im Gesetzentwurf nicht erreicht. Für mich ist nicht einsichtig, wieso Sie zum Beispiel für die W-3-Besoldung der Fach
hochschulprofessorinnen und -professoren eine Quote festlegen. Für mich ist überhaupt nicht einsichtig, wieso nun gerade ein Fachhochschulprofessor per se zunächst einmal tiefer eingruppiert wird, wieso ein Universitätsprofessor per se zunächst einmal höher eingruppiert wird. Dies alles müsste meiner Meinung nach noch viel flexibler geregelt sein. Ich kann mir vorstellen, dass auch ein großer Teil der Universitätsprofessoren ein niedrigeres Grundgehalt bekommt und mehr für Leistungszulagen arbeiten muss.
Umgekehrt kann ich mir vorstellen, dass eine Quote von 10 % für W-3-Stellen an Fachhochschulen nicht ausreichend ist. Hier wäre mehr Flexibilität sicherlich sinnvoll. Wir brauchen keine Festlegung von Quoten.
Ein weiterer wichtiger Punkt: Bei den Gleichstellungsbeauftragten ist nicht klar definiert, ob sie eine Funktionsstelle haben, die eine Leistung in dem Sinne darstellt, dass sie eine höhere Entlohnung bekommen. Hier ist noch Verbesserungsbedarf. Insgesamt ist bei diesem System überhaupt nicht sichergestellt, dass die Frauen an den Hochschulen nicht wiederum benachteiligt werden. Dieser Gesetzentwurf ist überhaupt nicht nach den Kriterien des Gender-Mainstreaming geprüft. Dieses Thema wird darin überhaupt nicht angesprochen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir sollten hier auf jeden Fall noch nachbessern, damit in diesem System nicht gleich wieder eine strukturelle Diskriminierung angelegt wird.
Ein letzter Punkt: Bei der Ruhegehaltsfähigkeit der Leistungszulagen sind Sie weit über das hinausgegangen, was der Bund als Rahmen gesetzt hat. Das halte ich für sehr kritikwürdig. Auf die weitere Diskussion im Ausschuss freue ich mich bereits.
Damit ist die Aussprache geschlossen. Ich schlage vor, den Gesetzentwurf dem Ausschuss für Fragen des öffentlichen Dienstes als federführendem Ausschuss zu überweisen. Besteht damit Einverständnis? – Das ist der Fall. Dann ist das so beschlossen.
Tagesordnungspunkt 2 d Gesetzentwurf der Staatsregierung Bayerisches Landesplanungsgesetz (Drucksache 15/1667) – Erste Lesung –
Der Gesetzentwurf wird vonseiten der Staatsregierung nicht begründet. Ich eröffne die allgemeine Aussprache. Frau Kollegin Dr. Kronawitter, Sie haben das Wort.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Kolleginnen und Kollegen! Was soll man davon halten? – Die Staatsregierung bringt den Entwurf für eine vollständige Neufassung des Bayerischen Lan
desplanungsgesetzes ein und der neu dafür zuständige Fachminister, Herr Dr. Otto Wiesheu, hält es nicht für notwendig, den Entwurf zu begründen. Er hat auch nicht seinen Staatssekretär geschickt, um dies zu tun.
Ich habe nachgeprüft, wo sich Herr Minister Dr. Wiesheu heute aufhält. Er wird demnächst eine Pressekonferenz mit Verbandsvertretern abhalten. Daraus schließe ich, dass ihm die Landesplanung so egal ist, dass weder er noch der Herr Staatssekretär der parlamentarischen Gesetzgebung die Aufmerksamkeit zollen möchten, die vonseiten der Staatsregierung notwendig wäre. Ich werte das nicht nur als ein bemerkenswertes, sondern auch als ein beschämendes Zeichen seines Engagements in der Sache.
Dabei ist die anstehende Novellierung des Landesplanungsgesetzes dringend geboten; denn das bayerische Gesetz muss dem Raumordnungsgesetz des Bundes eiligst angepasst werden. Das Raumordnungsgesetz des Bundes wurde 1998 novelliert. Bis heute wurde es nicht in das bayerische Landesplanungsgesetz umgesetzt.
Bayern ist auch bei der Umsetzung der EU-Richtlinie über die Prüfung der Umweltauswirkungen bestimmter Pläne und Programme in bedenklichem Verzug. Deshalb ist das bayerische Gesetz auch hier endlich anzugleichen.
Ich verweise außerdem darauf, dass bis heute bestimmte Abschnitte des Landesentwicklungsprogramms vom Februar 2003 nicht in Kraft treten konnten, weil dem bayerischen Gesetz zum Beispiel für Unterzentren und Siedlungsschwerpunkte die entsprechende Normierung fehlt.
Angesichts der gerade genannten drei Punkte begrüßen wir den Gesetzentwurf, weil eine Novellierung unabwendbar ist. Kritisch ist unsere Haltung allerdings zu dem Teil, den die Staatsregierung unter den Begriffen „Effizienzsteigerung“ und „Deregulierung“ verkaufen möchte. Ich erinnere daran, Ministerpräsident Dr. Stoiber hat in seiner Regierungserklärung am 5. November 2003 vollmundig angekündigt, die Landesplanung werde auf das bundesrechtlich notwendige Maß reduziert und die regionalen Planungsverbände würden in der bisherigen Struktur abgeschafft. Da musste man doch gespannt sein, was von diesen Sprüchen im Gesetzentwurf realisiert wird. Ich sage, es war viel weniger, als die Sprüche erwarten ließen. Das werde ich in der Ausschussberatung entsprechend begründen.
Hier nur soviel: Schon 1996/97 wurde die Raumordnung in Bayern durch die Mühle der Projektgruppe „Verwaltungsreform“ der Staatsregierung gedreht. Das Ergebnis war ein Gesetzentwurf und schließlich ein Gesetz, das bestimmte Veränderungen in der Landesplanung festsetzte. Was damals im Bereich der Landesplanung zum Teil am Parlament scheiterte, sollte nun endgültig erledigt werden. Das werden wir im Ausschuss sehr ausführlich thematisieren. Ich kann feststellen, dass in der Staatskanzlei ein Lerneffekt zu verzeichnen ist. Das freut einen dann doch. Dazu dürften die öffentliche Diskussion über Landesplanung, die Anhörung zur Regionalplanung im
Bayerischen Landtag und die 42 gut begründeten Stellungnahmen bei der Verbandsanhörung beigetragen haben.
Nach kurzer Zeit wurde signalisiert, die CSU wolle jetzt nicht mehr die regionalen Planungsverbände abschaffen. Vermutlich hat man in der Staatskanzlei realisiert, dass die Regionalplanung vom Bund zwingend vorgeschrieben ist und die regionalen Planungsverbände die Aufgaben gut und kostengünstig erledigen. In den Zeiten der Stoiberschen Sparorgien hätten wir zusätzliche Beamte gebraucht, die diese Regionalplanung zentral hätten durchführen müssen. Das wäre nicht mit der Linie vereinbar gewesen, die die Staatsregierung derzeit vorgibt.
Der Entwurf ist – so heißt es – vom Ziel einer Deregulierung geprägt. Tatsächlich wird sehr viel mehr im Detail reguliert. Auch das wird ein Ausschussthema sein. Wir können festhalten, dass die Staatsregierung in bewährter Weise auf Regulierung und Bevormundung setzt. Ich verweise in diesem Zusammenhang nur auf die detaillierten Vorschriften, zum Beispiel über die Zusammensetzung von Organen der regionalen Planungsverbände. Für mich ist es überhaupt nicht nachvollziehbar, dass mit diesem Gesetzentwurf die kommunale Verantwortung gestärkt würde. Nein – die Kommunen sollen nochmals gegängelt werden.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich möchte nur noch darauf hinweisen, dass es zwei Punkte gibt, die wir im Ausschuss detailliert besprechen werden. Der erste Punkt ist die Tatsache, dass der Entwurf sachlich wahrlich nicht auf der Höhe der Zeit ist. Sie wollen den regionalen Planungsverbänden zum Beispiel untersagen, mit anderen Planungsverbänden zu kooperieren. Der zweite Punkt ist der Umstand, dass Sie den Regionalen Flächennutzungsplan, anders als viele andere Bundesländer, nicht zulassen wollen. Ich freue mich auf die Diskussion. Dann werden Sie sagen müssen, was Sie wollen und wir werden nachweisen, dass Ihre Vorschläge nicht fortschrittlich sind.