ich bei der Beratung des Gesetzentwurfs zu berücksichtigen. Dazu kommt: Wer den Wärmeschutz – die Überwachung war im Gesetz enthalten – abschafft und gleichzeitig in der CSU darüber fabuliert, man wolle die Umweltstandards heben und sichern, der bereitet diesem Ansinnen damit selbst ein Ende.
Wenn wir das zusammen nennen, müssen wir überlegen, ob es nicht viel klüger wäre, das Gesetz in der heutigen Form zu erhalten. Schließlich war es bisher die einzige Möglichkeit, über das Betretungsrecht Kommunen das Recht einzuräumen, Wohnräume, über die es Klagen gibt, zu besichtigen.
Herr Schmid, bei der Abschaffung der Bestimmungen über die Zweckentfremdung hat man direkt gemerkt, dass Sie selbst Bauchweh haben, weil die Zweckentfremdung in Ballungsräumen dafür sorgt, dass immer mehr preiswerter Wohnraum umgewandelt wird und verschwindet. Ich denke, das können wir uns in Zeiten, in denen die Bautätigkeit dank der Hilfe der Staatsregierung massiv zurückgeht, nicht leisten.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wie Herr Staatssekretär Schmid bereits ausgeführt hat, ist der Inhalt des Gesetzentwurfes die Entlastung der Gemeinden vom Vollzug des Wohnungsaufsichtsgesetzes durch Aufhebung des Gesetzes. Ich teile ganz und gar nicht die Meinung des Kollegen Wörner, dass dieses Gesetz nach wie vor notwendig ist.
Die einzige Bestimmung, die das Zweckentfremdungsrecht enthält und die notwendig bleibt, wird mit diesem Gesetzentwurf in das Landesstraf- und Verordnungsgesetz überführt. Das ist eine absolut sinnvolle Regelung.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, seit Erlass des Wohnungsaufsichtsgesetzes wurden Gesetzgebung und Rechtsprechung zum Mieterschutz kontinuierlich zu Gunsten des Mieters verbessert; im Übrigen weitgehend einvernehmlich mit allen, die in der Bundesrepublik Deutschland politisch handeln, sonst wäre es nämlich gar nicht dazu gekommen. Eine Mehrheit hat die SPD, auch wenn Herr Kollege Wörner das gern so sehen würde, auch bei diesem Gesetzgebungsverfahren nicht ohne die anderen gefunden. Wir haben den Mieterschutz also durchaus im Einvernehmen kontinuierlich verbessert. Aus diesem Grund laufen in der Praxis die Regelungen des Wohnungsaufsichtsgesetzes weitgehend leer. Wenn selbst in der Landeshauptstadt München dieses Gesetz in fünf Jahren überhaupt nur viermal zur Anwendung gekommen ist, dann sieht man, dass es nicht so dringend gebraucht wird. Das gilt zumal, da von der Aufhebung dieses Gesetzes das allgemeine öffentlich-rechtliche Instrumentarium unberührt bleibt. Ich erinnere an Bauordnungs-, Gesundheits-, Seuchen- bzw. Infektionsschutz und das allgemei
ne Sicherheitsrecht. Im Falle eines sicherheitsrechtlichen Gefahrenzustandes kann also weiterhin eingegriffen werden. Mit Mieterschutz allein ließe sich die Aufrechterhaltung dieses Gesetzes nicht begründen.
Die CSU-Fraktion begrüßt den Gesetzentwurf, der einen Beitrag zur Deregulierung leistet. Ich habe vorher festgestellt, dass man in Einzelfragen dann doch nicht für Deregulierung ist, obgleich alle sehr gerne in Sonntagsreden sagen, dass wir sie dringend brauchen. Hier leisten wir nun einen wirksamen Beitrag zur Deregulierung. Ich gehe davon aus, dass wir diesen Gesetzentwurf in den Ausschüssen zügig beraten werden.
Es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Damit ist die Aussprache geschlossen. Ich schlage vor, den Gesetzentwurf dem Ausschuss für Kommunale Fragen und Innere Sicherheit als dem federführenden Ausschuss zu überweisen. Besteht damit Einverständnis? – Das ist der Fall. Dann ist das so beschlossen.
Tagesordnungspunkt 2b Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des Bayerischen Beamtengesetzes (modifizierte Fortführung der Ballungsraumzulage) (Drucksache 15/1663) – Erste Lesung –
Der Gesetzentwurf wird von Seiten der Staatsregierung begründet. Dafür darf ich Herrn Staatssekretär Meyer das Wort erteilen. Bitte schön, Herr Staatssekretär.
Frau Präsidentin, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Der vorliegende Gesetzentwurf sieht eine modifizierte Fortführung der Ballungsraumzulage vor. Wir werden bei den anstehenden Beratungen in den Ausschüssen dazu auch im Detail Stellung beziehen.
Künftig soll die Ballungsraumzulage dann gewährt werden, wenn sich sowohl der Dienstort als auch der Hauptwohnsitz im Ballungsraum befinden. Ich erinnere daran, dass zum Ende dieses Jahres die Ballungsraumzulage auslaufen würde. Wir gehen mit diesem Gesetzentwurf nun an eine modifizierte Fortführung der Regelung heran. Ihre Befristung ist zum Jahr 2009 vorgesehen. Die Höhe der Ballungsraumzulage und die Gebietskulisse bleiben unverändert. Ich weise insbesondere darauf hin, dass die sozialen Komponenten erhalten bleiben. Die Botschaft dieses Gesetzentwurfes lautet zusammengefasst: Die Ballungsraumzulage wird in modifizierter Form fortgeführt. Ich bitte Sie, diesem Gesetzentwurf bei den Beratungen Ihre Zustimmung zu geben.
Ich eröffne nun die allgemeine Aussprache. Wie immer stehen dafür pro Fraktion 15 Minuten zur Verfügung. Herr Kollege Wörner, Sie sind wieder dran. Sie haben es so gewollt.
Frau Präsidentin, Kolleginnen und Kollegen! Herr Staatssekretär Meyer, Fortführung heißt bei der Staatsregierung anscheinend alles, wenn es um Abschmelzung und Einsparung geht. Was Sie wollen, das ist nichts anderes, als die Ballungsraumzulage auf leisem Weg zu beerdigen, denn so wie Sie das jetzt machen, zunächst die Dynamisierung abschaffen, läuft das darauf hinaus, dass die Ballungsraumzulage langfristig automatisch abgeschafft wird. Sie sollten das allerdings auch so sagen. Wir sind gegen ein solches Vorgehen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich bitte Sie, dem Gesetzentwurf der Staatsregierung in der vorliegenden Form nicht zuzustimmen.
Man muss sich die Entstehungsgeschichte der Ballungsraumzulage vor Augen führen, die offensichtlich vielen nicht mehr bewusst ist. Georg Kronawitter hat eines Tages erkannt, dass er erstens keine Beamten und städtischen Bediensteten mehr bekommt und zweitens, dass die, die hier wohnen, hier nicht mehr leben können, weil die Lebenserhaltungskosten in München und im Ballungsraum München zu hoch geworden sind. Er hat deshalb für die Münchner Bediensteten eine Ballungsraumzulage eingeführt. Das hat dann dazu geführt, dass die damalige Bayerische Staatsregierung, die vielleicht noch etwas mehr soziales Verständnis hatte als heutzutage, nachdachte und nachzog.
Die Verhältnisse haben sich aber nicht geändert, Herr Meyer, sie sind im Ballungsraum sogar schlimmer geworden. Allein die letzte Abschmelzung hat zu großen sozialen Ungerechtigkeiten geführt. Das gilt vor allem dann, wenn man weiß, dass die Gebietskulisse, die damals entwickelt wurde, grober Unfug ist. Sie ist grober Unfug, weil die Grenze mitten durch Orte verläuft. Als Beispiel führe ich Stockdorf im Landkreis Starnberg an. Die Ortsteile sind zusammengewachsen, trotzdem bekommt man in dem einen Ortsteil die Ballungsraumzulage, in dem anderen nicht. Das ist für jeden der Betroffenen unverständlich. Ein weiteres Beispiel ist Wolfratshausen. Dort straft unser heimattümelnder Ministerpräsident – offensichtlich ist er gar nicht so heimatverliebt, wie er manchmal tut –, sein eigenes Gäu ab. Wolfratshausen hat S-Bahnanschluss und die gleichen Lebenserhaltungskosten wie Erding. Trotzdem bekommt man dort keine Ballungsraumzulage. Wer das versteht, der versteht wahrscheinlich gar nicht, worum es hier eigentlich geht. Deshalb ist es erforderlich, dass man unserem Gesetzentwurf zustimmt. Eigentlich müsste man hergehen und die ganze Sache dynamisieren, anstatt die Dynamik herauszunehmen um dem gerecht zu werden, was die Ballungsraumzulage eigentlich leisten soll: Menschen mit geringem Einkommen das Leben in München und im Ballungsraum München zu ermöglichen, ohne Nebentätigkeiten. Schauen Sie doch einmal die Situation bei der Polizei an. Zwei Drittel der Polizeibeamten in München brauchen eine Nebentätigkeit, um hier überhaupt überleben zu können. Finden Sie das normal? Ist es in Ordnung, dass der Beamte nebenbei arbeiten muss?
Was Sie jetzt mit Ihrem Wohnortbezug der Ballungsraumzulage wollen, das wird sich für Sie als Bumerang erweisen. Es gibt deutliche Hinweise darauf, dass viele Menschen, die ihren Zweitwohnsitz außerhalb haben, das gilt vor allem für Polizeibeamte, sich künftig ummelden und
ihren Hauptwohnsitz in München nehmen werden. Was haben Sie dann gespart? Ich jedenfalls verstehe nicht, wie man mit solchen Maßnahmen versucht, Geld hereinzuholen und damit jene straft, die sozial schwach sind. Außerdem wird damit die Ballungsraumzulage langfristig gesehen abgeschafft, auch wenn man das sich nicht so zu sagen traut. Wir lehnen den Gesetzentwurf in dieser Form deshalb ab.
Verehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Kollege Wörner, ich bedanke mich, dass Sie einen Ausflug in die Geschichte gemacht und uns allen heute die Entstehung der Ballungsraumzulage noch einmal nahe gebracht haben. Sie haben aber von einer Zeit gesprochen, in der wir im Bayerischen Staatshaushalt Zuwachsraten in zweistelliger Höhe verzeichneten, und das gilt wohl auch für die Landeshauptstadt München. Wenn Sie davon sprechen, dass sich die Verhältnisse in Bayern nicht geändert haben, dass das Mietniveau sich nicht geändert hat, dann gilt das aber gleichermaßen auch für andere Großstädte in Deutschland und für andere Bundesländer.
Ich darf noch einmal darauf hinweisen, dass wir trotz eines harten Sparkurses und trotz der wirklich oft schwierigen Bemühungen, einen ausgeglichenen Staatshaushalt zu erreichen, diese ergänzende Fürsorgeleistung weiterhin denen anbieten wollen, die im Zielgebiet wohnen und nachweislich erhöhte Mietkosten tragen müssen. Die Ballungsraumzulage ist nach wie vor auch als Personalgewinnungsinstrument gedacht, für die Bereiche, in denen man Schwierigkeiten hat, Beschäftigte des Staates, Beamte, nach München zu holen.
In der durchgeführten Verbandsanhörung haben sich die Verbände darum bemüht, die Ballungsraumzulage in unveränderter Weise beizubehalten; dabei wurden Argumente wie erhöhte Fahrkosten für Beschäftigte, die außerhalb Münchens wohnen oder Kosten für den Zweitwohnsitz angeführt. In diesem Zusammenhang muss darauf hingewiesen werden, dass für diese Aufwendungen steuerliche Entlastungen wie Entfernungspauschale und die Geltendmachung einer doppelten Haushaltsführung, die mittlerweile unbeschränkt erfolgen kann, vorgesehen sind.
Auch das Argument einer möglichen Verletzung des Vertrauensschutzes zieht nicht. Wie bei allen befristeten Maßnahmen gilt: Es war allen bekannt, dass das Gesetz zum Jahresende 2004 auslaufen wird und eine Neuregelung zwingend notwendig war. Ich möchte für unsere Fraktion und die Bayerische Staatsregierung in Anspruch nehmen, dass wir trotz schwieriger Haushaltslage Menschen mit erhöhten Kosten weiterhin einen Ausgleich geben wollen.
Meine Damen und Herren von der Opposition, ich vermisse in all ihren Ausführungen, die ich als neue Abgeordnete
in diesem Hohen Haus im letzten Jahr von Ihnen vernehmen durfte, eine Verantwortungsbereitschaft, um unser Land Bayern nicht in Zustände zu führen, wie wir sie aus anderen Bundesländern kennen, in denen sich der Schuldenstand in einer Art und Weise nach oben geschraubt hat, dass Sparbemühungen nicht mehr greifen, weil ein dichtes Netz an Ausgabeverpflichtungen besteht. Ich möchte Sie auch darauf hinweisen: Aus meiner Sicht kann ich nicht ganz nachvollziehen, dass Sie sich als Streichelparteien der jeweils betroffenen Gruppierungen verstehen und dabei völlig übersehen, dass die Mehrheit dieser Menschen den grundsätzlichen Kurs, einen soliden Haushalt in Bayern für die Zukunft Bayerns auf die Füße zu stellen, nachhaltig unterstützt. Wenn der Kollege Wörner davon spricht, dass wir durch die Nichtdynamisierung der Einkommensgrenzen eine Abschaffung durch die Hintertür vornehmen, dann muss ich sagen: Herr Kollege Wörner, dieses Gesetz wird bis zum 01.01.2010 befristet sein, und wenn wir bis zum 01.01.2010 solche Einkommenszuwächse haben, dass damit die Ballungsraumzulage überflüssig wird, dann hätten wir in Bayern viel erreicht.
(Johanna Werner-Muggendorfer (SPD): Überflüssig wird sie deshalb auch nicht! Das ist ein Denkfehler!)
Damit ist die Aussprache geschlossen. Ich schlage vor, den Gesetzentwurf dem Ausschuss für Fragen des öffentlichen Dienstes als federführendem Ausschuss zu überweisen. Besteht damit Einverständnis? – Das ist der Fall. Dann ist dies so beschlossen.
Tagesordnungspunkt 2 c Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung besoldungsrechtlicher und anderer Vorschriften (Drucksache 15/1666) – Erste Lesung –
Werte Frau Präsidentin, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Die bayerischen Hochschulen stehen in den nächsten Jahren vor großen Herausforderungen. Bayern muss in einem harten internationalen Wettbewerb als Forschungs- und Technologiestandort gestärkt werden. Ein wichtiger Beitrag zur Bewältigung dieser Herausforderungen ist die Professorenbesoldungsreform. Das bisherige System ist starr und nicht mehr zeitgemäß. Leistungsfähige Hochschulen erfordern eine flexible und leistungsorientierte Besoldungsstruktur. Künftig sollen Professoren stärker nach Leistung entlohnt werden. Professoren erhielten bisher mit dem Dienstalter aufsteigende Grundgehälter. An deren Stelle treten variable leistungsorientierte Gehaltsbestandteile – die so genannten Leistungsbezüge – und feste bis zu 30 % abgesenkte Grundgehälter.
Die Leitlinien unseres Gesetzentwurfes sind – ich darf sie in ein paar Eckpunkten aufführen – eine wettbewerbsfähige, flexible Zahlungsstruktur, höchstmögliche Flexibilität bei der Vergabe von Leistungsbezügen, Beschränkung auf wesentliche und notwendige Regelungen und Kostenneutralität. Unser zentrales Ziel ist dabei, dauerhaft eine höchstmögliche Flexibilität zu schaffen und das Entstehen neuer Verkrustungen zu vermeiden. Allgemeine Besoldungsanpassungen werden grundsätzlich nicht automatisch für die Leistungsbezüge übernommen, sondern nur z. B. bei entsprechender individueller Vereinbarung. Besondere Leistungsbezüge werden regelmäßig zunächst nur befristet gewährt. Den Hochschulen sollen weitgehende Handlungsspielräume eröffnet werden.
Insgesamt stellen wir sicher, dass für die Besoldung der Hochschulprofessoren künftig nicht weniger Geld zur Verfügung steht, als dies nach dem alten Besoldungssystem der Fall war. Vergeben werden können Leistungsbezüge in Zukunft bei allen Berufungs- und Bleibeverhandlungen. Die bisher nur für C 4-Professoren möglichen Sonderzuschüsse werden also auf alle Professoren ausgeweitet. Ein großer Teil des zur Verfügung stehenden Budgets wird in diesen Bereich fließen. Auch bei besonderen Leistungen können Leistungsbezüge gewährt werden, die so genannten besonderen Leistungsbezüge. Für die Wahrnehmung von Funktionen oder besonderen Aufgaben können Funktionsleistungsbezüge gewährt werden.
Insgesamt stellt der vorliegende Gesetzentwurf ein Pilotprojekt für eine noch stärker nach Leistungsgesichtspunkten ausgerichtete Bezahlung im Beamtenbereich dar. Die Praxis der Leistungsbewertung wird zeigen, ob dieser Entwurf ein Zukunftsmodell auch für die übrige Beamtenbesoldung sein kann.
Ich eröffne die allgemeine Aussprache. Es stehen fünf Minuten pro Fraktion zur Verfügung. Die nächste Wortmeldung stammt von Herrn Kollegen Dr. Rabenstein.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Professorenbesoldungsreform wurde von der Bundesregierung im Jahre 2001 auf den Weg gebracht und im Jahre 2002 formuliert. Das Gesetz schreibt einen Rahmen fest, der durch länderspezifische Detailregelungen bis spätestens zum 01.01.2005 umgesetzt sein muss. Sie haben richtig gehört: 01.01.2005; das heißt, wir haben für die Umsetzung noch genau drei Monate Zeit. An diesem Umstand setzt unser erster Kritikpunkt an: Es wäre besser gewesen, wenn man – wie in anderen Bundesländern auch – viel früher mit der Umsetzung begonnen hätte. Wir als SPD-Fraktion haben deswegen noch vor der Sommerpause einen Antrag gestellt, die Umsetzung des Gesetzes zur Professorenbesoldung unverzüglich auf die Reihe zu bringen und darüber zu diskutieren. In der Zielsetzung – in diesem Punkt muss ich Herrn Staatssekretär Meyer Recht geben –, mehr Leistungskomponenten in die Professorenbesoldung einfließen zu lassen und damit das Angebot für die Studierenden zu verbessern, stimmen wir natürlich überein. Jeder wird sagen, dass das richtig ist, denn Leistung muss sich
mehr lohnen. Das Ziel soll – wir haben es schon gehört – durch neue Elemente im System erreicht werden, das sich jetzt „W“ wie Wissenschaft nennt und die C-Besoldung ablösen soll. Die Elemente sind neben einem Basiseinkommen Leistungsbezüge und die Vergaberahmen. Die Dienstaltersstufen werden abgeschafft; auch das erscheint mir ebenfalls richtig. Warum soll jemand klüger werden, je älter er wird.
Wir werden im weiteren Verfahren beachten müssen, dass das Leistungsprinzip wirklich zum Tragen kommt. Es geht vor allem darum, die Hochschullehrer zu mehr Leistung anzuspornen.