Protokoll der Sitzung vom 20.10.2004

Sie haben jetzt die letzte Chance, das in eine Frage umzuwandeln.

Wie wollen Sie die Hälfte der Stellen einsparen? Dafür müsste es ein klares Konzept geben.

Herr Abgeordneter Sprinkart, ich verweise noch einmal auf den Beschluss des Bayerischen Landtags vom 22.07.2004. Ich bitte nochmals, den Antrag nachzulesen.

(Marianne Schieder (SPD): Den kennen wir schon!)

Darin ist das Konzept ziemlich klar dargelegt. Ich will das Konzept nicht nochmals im Detail vorlesen. Ihnen ist es sicherlich bekannt. Ich will aber darauf verweisen, dass es natürlich ein bestehender Teil des Konzeptes ist, das wir jetzt auszuführen haben. In diesem Konzept ist vorgesehen, dass wir die Hauptschule als Ganzes stärken,

(Marianne Schieder (SPD): Sie auflösen!)

indem wir ihr die Chance geben, dass sie auch einzügig bestehen kann, aber die Jahrgangsstufen 5 bis 9 umfasst. Das heißt konkret, dass sicherlich der eine oder andere Standort einer fünften und sechsten Klasse in eine benachbarte Schule eingegliedert wird und damit andere Möglichkeiten der Einsparung bestehen. Ich sage immer bewusst „fünfte und sechste“ Klasse, weil unter dem Begriff „Teilhauptschule“ viele Eltern auch die Grundschule subsumieren. Aber die Grundschule wird damit nicht angetastet.

Ich betone noch einmal: Wir werden ohne Zweifel versuchen, für die Teilhauptschulen Regionalkonzepte zu entwerfen, die die Hauptschule stärken.

Herr Staatssekretär, können Sie die Eingliederung der einen oder anderen Teilhauptschulklasse in Teilhauptschulen konkretisieren? Wenn Sie 100 Klassen von Teilhauptschulen in Hauptschulen eingliedern, werden Sie vermutlich keine 500 Stellen einsparen.

Ich will das gerne beantworten. Wir hatten im letzten Jahr in Bayern noch 500 Teilhauptschulen, jetzt sind es etwa 430 Schulen. Es wird durch die Regionalkonzepte sicherlich eine Reduzierung dieser 430 Teilhauptschulen geben.

Danke schön.

Keine Zusatzfrage. – Nächste Fragestellerin ist Frau Kollegin Ackermann.

Herr Präsident, Herr Staatssektretär, ich frage die Bayerische Staatsregierung: Wie stellt sich bei den namentlich zu benennenden bayerischen Förderzentren mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung das Verhältnis von Gesamtschülerzahl zu Heimschülerzahl und Tagesstättenplätzen in absoluten bzw. tatsächlichen Zahlen dar, und wie sind die Personalschlüssel von Sonderschullehrerinnen, heilpädagogischen Unterrichtshilfen und Pflegekräften an diesen Schulen?

Frau Abgeordnete, erstens: In Bayern gibt es insgesamt 85 Förderzentren mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung. Es würde ohne Zweifel den Rahmen einer mündlichen Anfrage sprengen, die gewünschten Zahlen für alle 85 „namentlich zu benennenden bayerischen Förderzentren“ individuell und schulbezogen aufzulisten. Wenn Sie dies wünschen, kann ich es Ihnen gerne durch mein Haus zukommen lassen.

Zweitens: Von den insgesamt 10 658 Schülern dieses Förderschwerpunktes besuchen 7141 – entspricht 67 % – eine Heilpädagogische Tagesstätte, ein Tagesheim oder ein nachmittägliches Betreuungsangebot, 1489 – entspricht 14 % – ein Schülerheim bzw. Internat.

Drittens: Es gibt keinen „Personalschlüssel“ für Sonderschullehrer, heilpädagogische Unterrichtshilfen und Pflegekräfte an diesen Schulen. Im Schuljahr 2002/2003 wurden an Förderschulen mit dem Schwerpunkt geistige Entwicklung insgesamt 37 535 Lehrerstunden – Sammelbegriff – erteilt, davon 17 369 – ungefähr 46 % – durch Personal für heilpädagogische Unterrichtshilfe und 20 166 – ungefähr 54 % – durch Sonderschullehrer, Fachlehrer und Religionslehrer. Das bedeutet, dass im Durchschnitt je Klasse 17,9 Stunden durch Sonderschullehrer, Fachlehrer und Religionslehrer erteilt werden und 15,4 Stunden durch Personal für heilpädagogische Unterrichtshilfe.

Jede Klasse hat als Klassleitung eine Sonderschullehrkraft, die gegebenenfalls auch mehrere Klassen leitet und die pädagogische Gesamtverantwortung für Diagnostik, Unterricht und Erziehung trägt.

Das Personal für heilpädagogische Unterrichtshilfe ist im Rahmen eines mit der Sonderschullehrkraft erstellten Gesamtplanes nach Artikel 60 Absatz 2 BayEUG eigenverantwortlich in den Klassen eingesetzt. Diese Aufteilung und interdisziplinäre Zusammenarbeit, allerdings ohne festen Personalschlüssel, hat sich an dieser Förderschulform seit vielen Jahren bewährt und ist fachlich, lehrplanmäßig und entwicklungs-psychologisch begründet.

Zusätzlich zu dem pädagogischen Personal sind im Rahmen von Artikel 19 Absatz 3 Satz 3 BayEUG insbesondere an den Schulen mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung auch Pflegekräfte eingesetzt. Am 1. Oktober 2002 wurden insgesamt 26 447 Pflegestunden schulisch finan

ziert. In der Regel wird zwei Klassen eine Pflegekraft zugewiesen. Eine Pflegekraft je Klasse wird dann zur Verfügung gestellt, wenn in der Klasse ein hoher Anteil an Schwerst- und Mehrfachbehinderten ist.

Vielen Dank. Zunächst möchte ich Sie darum bitten, dass ich dieses Material bekomme. Sie haben gesagt, das sprengt den Rahmen.

Nein. Die 85 einzelnen Schulen aufzulisten, hätte den Rahmen gesprengt.

Eben, genau. Das möchte ich haben.

Dann wird man das sicherlich auch liefern können, wobei ich um eines bitte. Das müssten wir einigermaßen haben, aber bei den vielen Fragen ist es ein immenser Aufwand – das geht auch an die eigene Fraktion, es ist leider niemand mehr da –, der oft von den Schulleitern an den Schulen erbracht werden muss. Wir haben an anderer Stelle schon darüber diskutiert, ob man denn unsere Pädagogen, die Schulleitungen von diesen vielen Zahlenanforderungen etwas entlasten kann. Ich meine nicht Sie persönlich. Ich appelliere nur an das Hohe leere Haus, dies in Zukunft zu berücksichtigen. Es täte vielleicht gut, wenn man unseren Schulleuten draußen nicht zu viel an Zahlen abverlangen würde.

Ich denke, das sind ganz gute Planungsgrundlagen, die auch im Interesse der Staatsregierung sein könnten.

(Ulrike Gote (GRÜNE): Das sind doch keine Zahlen, die neu erhoben werden müssten!)

Wir liefern sie ja auch.

Zusatzfrage: Frau Kollegin Ackermann.

Trifft es zu, dass innerhalb Bayerns regionale Unterschiede bei der Versorgung der Schulen mit Sonderschullehrerstellen bestehen?

Frau Abgeordnete, wir sind in der Regel bemüht, dass die Verteilung von Lehrkräften regional ausgewogen ist, weil wir ja die Verpflichtung haben, gleiche Bedingungen in allen Teilen des Landes zu schaffen. Historisch bedingt ist nicht ganz auszuschließen, dass aus der Entwicklung des Sonderschulwesens heraus da und dort der Schlüssel vielleicht etwas differiert. Aber in der Summe dürften wir eine für alle Schulen gleichmäßige Versorgung haben.

Wenn er differiert, dann aus folgendem Grund: Ich weiß aus der Exegese dieser Schulform, dass wir eine Entwicklung haben, die erst mit der Zeit zu den Förderzentren geführt hat. Es kann durchaus sein, dass wir Schulformen haben, wo früher sehr stark mit heilpädagogischen Unterrichtshilfen die Klassenführung funktioniert hat. Das war früher

einmal möglich. Das sind übrigens hervorragende Kräfte. Ich möchte eine Lanze für unsere HPUs draußen brechen. Wenn sie eine Klasse, jetzt angeleitet durch eine Sonderschullehrkraft, führen, dies aber noch weitgehend in Eigenverantwortung tun, leisten sie zum Teil so hervorragende Arbeit, dass die Eltern sich wehren würden, würde man sie abziehen. Ich meine, wir müssen etwas vorsichtig sein, um nicht den Eindruck zu erwecken, dass die HPUs nicht in der Lage wären, eine Klasse sehr kompetent weiterzubringen. Wir haben allerdings in der Konzeption eines Förderzentrums die Gesamtverantwortung einer Sonderschullehrkraft gegeben. Dabei kann es geschehen, dass dort, wo eine starke HPU-Tradition war, der Anteil der HPU-Kräfte größer ist als jener der Sonderschullehrkräfte. Damit mag es vielleicht Verschiebungen im Lande geben. Insgesamt sind wir um eine gleichmäßige Versorgung sehr bemüht.

Welche Schritte plant die Bayerische Staatsregierung, um die bestehenden Unterschiede auszugleichen?

Frau Abgeordnete, wir sind jedes Jahr darum bemüht, dass sich die Zuweisung von Lehrkräften an den entsprechenden Klassenmesszahlen ausrichtet. Das werden wir auch dieses Mal wieder tun. Ich kann Ihnen also versichern, dass es absolut nicht in unserem Interesse ist, wenn wir in eine Schieflage, in ein Süd-Nord- oder ein Nord-Süd-Gefälle von Lehrkräften kämen. Dabei darf ich noch auf eines hinweisen: Bei der Differenziertheit des Förderschulwesens – wir haben über zehn verschiedene Behinderungsarten, das Ganze ist ein hochdiffiziles und ausdifferenziertes Schulwesen zugunsten der Schüler – ist es möglich, dass da und dort nicht immer sofort die Fächerverbindung bei den Lehrern zu bekommen ist, die notwendig ist. Das kann in manchen Regionen auch einmal zu Unregelmäßigkeiten in der Versorgung führen. Auch mir ist es ein großes persönliches Anliegen, dass die Schulen gerecht versorgt werden.

Vielen Dank.

Bitte.

Damit haben wir den Bereich Unterricht und Kultus abgeschlossen. Herr Staatssekretär, vielen Dank! Ich wünsche Ihnen noch einen schönen, entspannten Abend, obwohl ich mir das, wenn ich nur die Probleme ansehe, die hier heute angesprochen wurden, bei einem Staatssekretär für Unterricht und Kultus nicht vorstellen kann.

Ich bedanke mich für das Verständnis, Herr Präsident. Sie haben meine grauen Haare von hinten gesehen.

Wir kommen zum Bereich des Staatsministeriums für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz. Die erste Frage wäre die der Kollegin Biedefeld. Frau Kollegin Biedefeld ist erkrankt. Ich wäre dankbar, wenn man ihr die Antwort auf ihre Frage in schriftlicher Form zustellen könnte.

Nächste Fragestellerin ist Frau Kollegin Gote.

Herr Präsident, Herr Minister, hält die Staatsregierung die Umrüstung des Kraftwerks Arzberg zur einem Müllheizkraftwerk oder einer Müllverbrennungsanlage für realisierbar, hat sie Kenntnis über derartige Pläne oder Überlegungen z. B. eines Energieversorgungsunternehmens, und würde sie ein solches Vorhaben unterstützen?

Bitte, Herr Minister.

Herr Präsident, Frau Kollegin! Von der Anlagentechnologie her bestehen wesentliche Unterschiede zwischen einem Kohlekraftwerk und einem Müllheizkraftwerk. Voraussetzung für die Mitverbrennung ist die Einhaltung notwendiger gesetzlicher Anforderungen nach der 17. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissonsschutzgesetzes – 17. BImSchV – und der Technischen Anleitung zur Reinhaltung der Luft – TA Luft –, zum Beispiel die Emissionsbegrenzungen von Staub und anderen Schadstoffen. Eine Mitverbrennung von Abfällen im Kraftwerk Arzberg wäre theoretisch grundsätzlich denkbar, die Umrüstung in ein Müllheizkraftwerk oder eine Müllverbrennungsanlage wäre aber allenfalls mit unverhältnismäßig hohem technischem Aufwand möglich.

Das Kraftwerk Arzberg ist seit Dezember 2003 außer Betrieb. Teile des Kraftwerks sind zwischenzeitlich demontiert, zum Beispiel der Aktivkohlefilter. Eine Inbetriebnahme würde einen ganz erheblichen technischen und zeitlichen Aufwand erfordern.

Kenntnisse über etwaige derartige Pläne des Betreibers, der Eon Energie AG, liegen der Staatsregierung nicht vor. Frühere Überlegungen zur Errichtung einer Müllverbrennungsanlage bzw. zur Mitverbrennung von Abfällen, zum Beispiel Althölzer, Klärschlämmen oder Tiermehl, wurden grundsätzlich unterstützt – ich selbst habe damals, das ist schon einige Zeit her, auch entsprechende Gespräche geführt –, wurden aber vom Unternehmen nicht weitergeführt.

Ich finde das jetzt sehr interessant. Es war mir neu, dass der Kohlefilter schon ausgebaut ist. Vor diesem Hintergrund frage ich: Ist denn dann eine Wiederinbetriebnahme als Kohlekraftwerk oder als Gaskraftwerk in naher Zukunft überhaupt zu erwarten?

Wie ich eben schon gesagt habe, wäre ein ganz erheblicher Aufwand vonnöten, um die Anlage wieder in Betrieb zu nehmen. Nachdem Teile demontiert worden sind, hat sich dieser Aufwand noch weiter erhöht. Wir haben im Moment keine Kenntnis, ob die Betreiber die Anlage nun abbauen werden, also endgültig stilllegen, oder ob eine Wiedernutzung des Standortes in Betracht kommt. Das ist von den Betreibern im Moment nicht kommuniziert.

Noch eine Frage! Halten Sie generell größere oder nennenswerte Investitionen in Müllverbrennungsanlagen in unserer Region oder bayernweit vor dem Hintergrund überhaupt für sinnvoll, dass zum Beispiel auch Schwandorf Probleme hat, die Anlage voll zu bekommen,

und auch unsere Nachbarländer – darüber hatten wir schon einmal Korrespondenz –, zum Beispiel Thüringen, eigentlich zu viel Kapazitäten haben oder planen?

Frau Kollegin Gote, Sie sagen zu Recht, dass wir gerade hinsichtlich der Anlieferung von Abfällen, zum Beispiel aus der thüringischen Nachbarschaft, in Korrespondenz stehen. Das ist ganz aktuell wieder aufgeflammt, nachdem der dortige Zweckverband seine Pläne derzeit nicht realisieren kann, zumindest nicht so wie geplant. Deshalb ist auch von thüringischer Seite, auch über die dortigen Medien, nachgefragt worden, ob möglicherweise jetzt doch in Coburg entsorgt werden kann. Coburg ist aber im Moment durch bayerischen, schwerpunktmäßig südbayerischen Müll ausgelastet. Die Restkapazitäten dort sind also ausgelastet, sodass jetzt möglicherweise Gespräche darüber stattfinden werden, ob man noch einmal umschichten kann.

Bayernweit betrachtet haben wir aber grundsätzlich ausreichende Verbrennungskapazitäten, wie Sie ja auch bei der Diskussion um den Standort Ansbach für die Thermoselectanlage mitverfolgt haben. Ein Bedarf an zusätzlichen Kapazitäten im Freistaat ist derzeit nicht gegeben.