Protokoll der Sitzung vom 12.11.2004

Herr Staatssekretär, bitte.

Herr Kollege Schieder, ein Radweg entlang der Staatsstraße von Waidhaus nach Pfrentsch ist wünschenswert und sinnvoll. Wir werden deshalb dem Vorschlag des Straßenbauamtes Weiden, den angesprochenen Geh- und Radweg in das Radwegeprogramm aufzunehmen, nachkommen.

Mit der Aufnahme wird die Notwendigkeit dieser Maßnahme dokumentiert. Das Radwegeprogramm stellt aber keinen Finanzierungsplan dar. Die Finanzierung hängt vielmehr davon ab, wie viele Mittel dafür aus dem Staatsstraßenhaushalt bereitgestellt werden können. Die allgemeine Situation im Staatsstraßenbau ist derzeit sehr stark geprägt von den notwendigen Sparmaßnahmen zur Konsolidierung des Staatshaushaltes. Wir haben diese Frage hier schon des Öfteren diskutiert. Deshalb müssen die verfügbaren Haushaltmittel gezielt zur Weiterführung und Fertigstellung der bereits begonnenen Baumaßnahmen bzw. zur Abdeckung bereits bestehender Verpflichtungen eingesetzt werden. Insbesondere müssen Maßnahmen

mit einer EU-Kofinanzierung, gerade auch in der Oberpfalz, bedient werden. Wir sehen deshalb aufgrund der knappen Mittel im Staatsstraßenhaushalt derzeit keine Möglichkeit, den angesprochenen Geh- und Radweg in absehbarer Zeit zu finanzieren.

Eine Zusatzfrage: der Fragesteller.

Herr Staatssekretär, abgesehen von der Finanzierungsfrage: Wie steht es mit der Aufnahme dieses Radweges in das Radwegeprogramm? Gibt es da eine Abstufung nach Dringlichkeit in Form einer Prioritätenliste, oder ist das eine ganz unverbindliche Katalogisierung von vielerlei Fällen?

Herr Staatssekretär, bitte.

Aufgenommen wird ein solcher Radweg nur, wenn er als notwendig erachtet wird. Das halte ich für das Wichtigste. Dann muss man sehen, in welcher Priorität wir vorgehen, wenn wir die entsprechenden Mittel haben. Wir haben schließlich keine unbegrenzten Mittel, sodass wir nicht alles machen können. Deshalb gibt es unterschiedliche Abstufungen von Wichtigem und weniger Wichtigem. Entscheidend ist zunächst, dass dieser Radweg mit aufgenommen wird. Wenn er nicht in diesem Plan enthalten ist, dokumentiert das, dass er nicht zwingend notwendig ist. Ansonsten muss man sehen, wie man entsprechend den vorhandenen Mitteln die Liste gemeinsam abarbeitet.

Frau Kollegin Paulig: eine Zusatzfrage.

Herr Staatssekretär, wäre es sinnvoll, nach Durchführung der Runden Tische über die Radwegeprojekte, die in Bayern anstehen, eine Neufassung des Radwegeprogramms zu erstellen und die Projekte dann in einer Dringlichkeit einzuordnen, der man entnehmen kann, wann die notwendigen Projekte finanziert werden?

Herr Staatssekretär, bitte.

Ich wiederhole: Erstens muss die Maßnahme im Programm enthalten sein.

(Zuruf der Abgeordneten Ruth Paulig (GRÜNE))

Wir machen das an einem konkreten Beispiel fest, Frau Kollegin Paulig: Ich nehmen das Beispiel Oberpfalz. Die Situation in den einzelnen Regierungsbezirken muss Beachtung finden, und es muss der Versuch des Ausgleichs der Mittel gemacht werden. Hier müssen wir Prioritäten setzen und festlegen, welche Maßnahmen früher und welche später in Angriff genommen werden.

Wenn zweitens die notwendigen finanziellen Mittel zur Verfügung stehen und wir wissen, dass drei Maßnahmen

aus diesem Programm finanziert werden können, werden wir uns für die Maßnahmen entscheiden, die nicht – ich sage einmal – in einer „geistig“ zweiten Kategorie, sondern in der ersten „geistigen“ Kategorie stehen.

Allerdings müssen wir momentan versuchen, gerade auch die laufenden Straßenbaumaßnahmen durchzuführen. Das halte ich momentan noch für wesentlich wichtiger. Angesichts der im Staatsstraßenhaushalt vorhandenen Mittel müssen wir Priorität momentan auf diese Straßenbaumaßnahmen legen, bevor wir stärker in das Radwegeprogramm eintreten.

(Ruth Paulig (GRÜNE): Das ist bei gestiegenen Rohölpreisen Unsinn!)

Nächste Zusatzfrage: Kollege Schieder.

Herr Staatssekretär, wäre es denn nicht besser, statt irgendwelche seltsamen „geistigen“ Prioritäten zu haben, eine tatsächliche Prioritätenliste aufzustellen, sodass man erkennen kann, was die Staatsregierung für wichtig und was sie für weniger wichtig hält? Damit hängt auch die Frage zusammen, über welchen Zeithorizont wir reden, wenn wir von der Verwirklichung dieses Radweges sprechen. Das wäre das Interessante: Reden wir über einen Zeithorizont von zwei Jahren oder von zwanzig Jahren?

Herr Staatssekretär, bitte.

Herr Abgeordneter Schieder, das hängt davon ab, welche Mittel uns der Haushaltsgesetzgeber zur Verfügung stellt. Davon wird die Realisierung dieser Projekte abhängen. Wir werden jetzt, wenn der Haushalt beraten wird, sehen, welche Mittel für den Staatsstraßenbau vorhanden sein werden. Für den Grenzbereich haben wir zusätzliche finanzielle Mittel, die dann, wenn der Haushalt beschlossen ist, auch entsprechend den Prioritäten eingesetzt werden können. Das hängt davon ab, wie viele Mittel wir zusätzlich bekommen.

Vielen Dank, Herr Staatssekretär. Ich weiß, dass Sie noch gern dableiben würden, aber ich rufe jetzt den Bereich Wissenschaft, Forschung und Kunst auf. Erste Fragestellerin ist Frau Kollegin Paulig.

Herr Staatsminister, welche Gründe gibt es dafür, dass die Inbetriebsetzung des Forschungsreaktors München II – entgegen der Ankündigung – auch 18 Monate nach Erteilung der letzten Teilerrichtungsgenehmigung am 02.05.2003 immer noch nicht abgeschlossen ist, welche zusätzlichen Kosten sind dadurch entstanden, und wann rechnet die Bayerische Staatsregierung nunmehr mit dem Beginn des regulären Betriebs des FRM II?

Herr Staatsminister.

Guten Morgen, Herr Präsident und Frau Kollegin! Mit dem Abbrand des ersten Brennelementes zum 21. Oktober 2004 ist die nukleare Inbetriebsetzung technisch erfolgreich abgeschlossen. Der eigentliche Zeitraum der nuklearen Inbetriebsetzung beginnend mit dem 2. März 2004 – das ist die erste selbst erzeugte Neutronenanlage bzw. Ergebnislage des FRM II bis zu ihrem Abschluss am 21. Oktober – war mit gut sieben Monaten bemerkenswert kurz. Im Generalunternehmervertrag sind dafür an sich zehn Monate vorgesehen.

Nach Erteilung der dritten atomrechtlichen Teilgenehmigung im Mai 2003 mussten aufgrund der durch die rotgrüne Bundesregierung um zwei Jahre verzögerten Erteilung vor Beginn der nuklearen Inbetriebsetzung alle Systeme nochmals einer eingehenden Überprüfung durch den Gutachter und die Genehmigungsbehörde unterzogen werden. Mit der nuklearen Inbetriebsetzung konnte daher erst im März 2004 begonnen werden. Die zusätzlichen Kosten, die durch die verspätete Erteilung der dritten Teilgenehmigung entstanden sind, sind bereits hinreichend öffentlich dargelegt worden. Sie belaufen sich auf rund 70 Millionen Euro. Nicht berücksichtigt ist dabei der immense wissenschaftliche Schaden, der durch die um zwei Jahre verzögerte Aufnahme der Forschungsarbeiten entstanden ist. Durch die zügige Inbetriebsetzung in diesem Jahr sind hingegen keine außerplanmäßigen Zusatzkosten entstanden.

Verfahrensrechtlich zwingende Voraussetzung für den Übergang in den Routinebetrieb ist die Zustimmung der atomrechtlichen Aufsichtsbehörde – das ist Kollege Schnappauf bzw. das Umweltministerium – zum Dauerbetrieb. Wann diese erteilt werden kann, kann angesichts der hierfür erforderlichen umfangreichen Vorarbeiten und der komplexen Prüfungen durch das Umweltministerium und den TÜV nicht verbindlich vorhergesagt werden. Dass es dort immer wieder Unklarheiten gibt, weiß ich noch aus meiner Amtszeit am Rosenkavalierplatz.

Im Moment kann daher auch kein konkreter Termin für den Übergang in den Routinebetrieb genannt werden. Selbstverständlich ist, dass alle Beteiligten mit Hochdruck auf eine zügige Erteilung der Zustimmung zum Dauerbetrieb und auf den Übergang in den Routinebetrieb hinarbeiten.

Dass die notwendigen Sicherheitsüberprüfungen aber mit der gebotenen Sorgfalt und nicht unter Zeitdruck durchgeführt werden, findet doch wohl insbesondere Ihre Zustimmung, Frau Kollegin.

Angesichts der Tatsache, Herr Staatsminister, da Sie nun wieder in die alte Leier einstimmen, obwohl die Teilerrichtungsgenehmigung eineinhalb Jahre zurückliegt und damals vom Amtsleiter Winfried Petry, dem wissenschaftlichen Direktor des FRM II, gesagt wurde, in zehn bis zwölf Monaten wäre der Routinebetrieb hochgefahren, stelle ich nun fest, dass doch erstaunliche Verzögerungen eingetreten sind, und frage Sie, welche technischen Probleme in der Tat aufgetreten sind, sodass bis heute der Routinebetrieb nicht aufgenommen

werden kann, wie gesagt, dies nunmehr eineinhalb Jahre nach Erteilung der Teilerrichtungsgenehmigung.

Frau Kollegin Paulig, Sie wissen sehr genau, dass unter Umständen eine einzige Frage von Ihnen ausreicht, um solche Anlagen um Jahre hinauszuzögern.

(Ruth Paulig (GRÜNE): Ich habe gar nicht gewusst, dass mein Einfluss so groß ist!)

Je nachdem, wie Sie sie stellen, je nachdem, wer sie aufgreift, je nachdem, wie sehr sie aufgeblasen und behandelt werden, sind wir monatelang nicht in der Lage, so etwas zu erledigen. Da draußen am FRM ist alles zügig bearbeitet worden. Professor Petry ist mit Nachdruck an der Sache. Wir haben alle Möglichkeiten ausgeschöpft. Nur: Wenn das Umweltministerium prüft und der TÜV noch eine Zeit braucht, werden Sie mich nicht dazu veranlassen – wie heißt das –, unvorsichtig zu werden; denn ich weiß, was ich nachher von Ihnen zu erwarten habe, wenn ich das einmal tun würde.

Weitere Zusatzfrage: die Fragestellerin.

Herr Staatsminister, nachdem Sie wieder keine technischen Gründe für die Verzögerung genannt haben, wiederhole ich meine Frage: Welche technischen Gründe sind aufgetreten, welche technischen Schwierigkeiten sind aufgetreten beim Hochfahren des Reaktors, nachdem nun eineinhalb Jahre seit Erteilung der dritten Teilerrichtungsgenehmigung vergangen sind?

Ich werde es Ihnen im Detail mitteilen, damit Sie nicht nachher meine Antwort zum Anlass nehmen, um wieder nach differenzierten Dingen zu fragen, die wiederum die Inbetriebnahme verzögern.

(Heiterkeit bei der Abgeordneten Ruth Paulig (GRÜNE))

Kann ich Ihre Antwort so verstehen, dass ich eine schriftliche Begründung oder Darlegung der technischen Schwierigkeiten und der Gründe für die Verzögerungen erhalte?

Für den Fall, dass es solche gibt, werden Sie sie aufgelistet bekommen, ja.

Nächster Fragesteller: Herr Kollege Hallitzky, bitte schön.

Guten Morgen, Herr Goppel! Angesichts der bewilligten Gesamtkosten in Höhe von 16,7 Millionen Euro, an denen sich auch der Bund beteiligen wird, frage ich Sie: Ist die planmäßige Fertigstellung des Straubinger Wissenschaftszentrums für nachwachsende Rohstoffe bis 2007 finanziell gesichert, nachdem im Entwurf des Doppelhaushalts lediglich Planungskosten von 300 000 Euro für 2005 und

700 000 Euro für 2006 sowie für 2006 eine Verpflichtungsermächtigung von 3 Millionen Euro eingestellt sind?

Herr Staatsminister.

Herr Kollege Hallitzky, nachdem die Herren Abgeordneten Zellmeier, Ettengruber und Kollege Hinsken in den letzten Wochen nicht nur in den Zeitungen draußen, sondern auch hier herinnen und gegenüber dem Wissenschaftsministerium nachhaltig und wochenweise intensiv tätig geworden sind, um zu erfragen, was da ist und alles schon in der Zeitung steht, freut es mich doch, dass ich Ihnen im Rahmen dieser Beantwortungen auch hier noch einmal Rede und Antwort stehen darf.

Durch die Umwandlung von einem Planungs- in einen Bautitel mit Beschluss des Ausschusses für Staatshaushalt und Finanzfragen des Bayerischen Landtags vom 27. Oktober dieses Jahres sind die Grundlagen für die Weiterführung der Maßnahme geschaffen worden. Diese Voraussetzung war notwendig, um über den Planungstitel, der zunächst drinstand, hinauszugehen. Die Entscheidung über die Mittelausstattung des Bautitels im Haushalt des Jahres 2005/2006 hat der Bayerische Landtag zu treffen, wie Sie mit mir gemeinsam wissen.

Um das Vorhaben zusätzlich zu unterstützen, werde ich eine deutliche Förderung im Rahmen des neuen „Investitionsprogramms Zukunft Bayern“ vorschlagen. Gegenüber dem Kabinett habe ich es schon getan; ansonsten bleibt dem Landtag vorbehalten, diese Entscheidung zu würdigen und zu übernehmen bzw. zu verändern. Damit sind Sie auch gefordert.

Darüber hinaus bleibt das Inkrafttreten des 34. Rahmenplans für den Hochschulbau, voraussichtlich zum 1. Januar 2005, abzuwarten, mit der die notwendige Bundesmitfinanzierung gesichert werden kann. Das heißt konkret: Es werden für die entsprechenden Ausbaustufen in Straubing die notwendigen Mittel, die möglichen Mittel der nächsten beiden Jahre zur Verfügung stehen. Über die absolute Höhe befindet allein der Bayerische Landtag. Deswegen kriegen Sie von mir genauso wenig wie die Kollegen der CSU eine Auskunft.

Eine Zusatzfrage: der Fragesteller.

Wenn schon offensichtlich die Interpretation vorbesprochen wird, meine Zusatzfrage, generalisiert über diesen Einzelfall hinausgehend: Gehen Sie persönlich davon aus, dass die im Bereich ihres Einzelplans beschlossenen Hochbaumaßnahmen finanziell sichergestellt werden können in dem Planungszeitraum, in dem sie vorgesehen sind?