Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich bitte Sie, die Abstimmung mit dem entsprechenden Ernst und der Disziplin durchzuführen. Ich bin nicht bereit, den hohen Lärmpegel hinzunehmen.
Ich lasse zunächst über den vom federführenden Ausschuss für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie zur Ablehnung empfohlenen Änderungsantrag des Abgeordneten Memmel auf der Drucksache 15/1967 abstimmen.
Wer dem Änderungsantrag zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN. Wer stimmt dagegen? – Das ist die Fraktion der CSU. Wer enthält sich der Stimme? – Niemand. Der Änderungsantrag ist abgelehnt.
Den Gesetzentwurf empfiehlt der federführende Ausschuss für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie zur unveränderten Annahme. Der Ausschuss für Verfassungs-, Rechts- und Parlamentsfragen stimmt mit sei
ner Endberatung ebenfalls zu. Ergänzend schlägt er vor, in § 4 als Datum des In-Kraft-Tretens den „1. Januar 2005“ einzufügen.
Wer dem Gesetzentwurf mit dieser Ergänzung zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen der CSU, der SPD und des BÜNDNISSES 90/ DIE GRÜNEN. Gibt es Gegenstimmen? – Drei Gegenstimmen aus den Reihen der CSU. Stimmenthaltungen? – Keine. So beschlossen.
Da ein Antrag auf Dritte Lesung nicht gestellt wurde, führen wir gemäß § 56 der Geschäftsordnung unmittelbar die Schlussabstimmung durch. Ich schlage vor, sie in einfacher Form durchzuführen. – Widerspruch erhebt sich nicht.
Wer dem Gesetzentwurf in der Fassung des endberatenden Ausschusses für Verfassungs-, Rechts- und Parlamentsfragen seine Zustimmung geben will, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben. – Das sind die Fraktionen der CSU, der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN. Gegenstimmen bitte ich auf die gleiche Weise anzuzeigen. – Das sind drei Gegenstimmen aus den Reihen der CSU.
Das Gesetz ist damit so angenommen. Es hat den Titel: „Gesetz zur Änderung des Feiertagsgesetzes und der Gaststättenverordnung“.
Tagesordnungspunkt 8 Gesetzentwurf der Staatsregierung Bayerisches Landesplanungsgesetz (Drucksache 15/ 1667) – Zweite Lesung –
Änderungsantrag der Abgeordneten Dr. Hildegard Kronawitter, Dr. Thomas Beyer, Willi Leichtle und anderer (SPD) (Drucksache 15/1803)
Änderungsantrag der Abgeordneten Dr. Hildegard Kronawitter, Dr. Thomas Beyer, Willi Leichtle und anderer (SPD) (Drucksache 15/1804)
Ich eröffne die allgemeine Aussprache. Die Redezeit beträgt pro Fraktion 20 Minuten. Für die CSU-Fraktion darf ich das Wort Herrn Kollegen Bocklet erteilen. Bitte schön, Herr Kollege.
Frau Präsidentin, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir befassen uns in Zweiter Lesung mit dem Gesetzentwurf der Staatsregierung für ein Bayerisches Landesplanungsgesetz.
Wir tagen bis 21.00 Uhr. Ich habe den Willen, die Sitzung so durchzuführen, dass es jeder aushalten kann. Bitte schön, Herr Kollege Bocklet.
Bei diesem Gesetzentwurf handelt es sich um einen Gesetzentwurf der Staatsregierung. Er ist in den Ausschüssen für Wirtschaft, Umwelt und Verfassung behandelt worden. Aus der Beratung ergeben sich drei Maßgaben, die ich Ihnen kurz zur Kenntnis bringe.
Die erste Maßgabe betrifft das In-Kraft-Treten dieses Gesetzes. Das Gesetz tritt am 1. Januar 2005 in Kraft mit Ausnahme des Artikels 7 Absatz 4 Satz 1, der die Zusammensetzung der Gremien betrifft. Dieser Artikel tritt erst am 1. Mai 2008 in Kraft, um zu vermeiden, dass während einer Mandatsperiode der Kommunen die Gremien umgebildet werden müssen.
Die zweite Maßgabe betrifft Artikel 2. In diesem Artikel 2 soll nach der Nummer 12 eine neue Nummer 13 eingefügt werden – Frau Kollegin Kronawitter blickt mich schon an. Sie können damit sehr zufrieden sein. Sie hatten diesen Wunsch geäußert. Wir folgen diesem Wunsch, weil wir der Meinung sind, dass es umso besser ist, wenn dies unmissverständlich ausgedrückt wird. Diese Nummer 13 hat nun folgenden Wortlaut:
Grund und Boden sind nicht vermehrbar. Der sparsame Umgang mit diesen Gütern bei Maßnahmen der Siedlung und der Infrastruktur und die Möglichkeiten der Minderung des Flächenverbrauchs sind zu berücksichtigen.
Die dritte Maßgabe schließlich, die durch den Verfassungsausschuss eingefügt worden ist, betrifft das Gesetz zur Förderung der bayerischen Landwirtschaft. Dort sollte in Artikel 21 ein Satz gestrichen werden. Anstelle der Streichung wird nun ein Satz eingefügt, der folgenden Wortlaut hat:
Maßnahmen im Sinne dieses Gesetzes sollen auch dazu dienen, den ländlichen Raum durch die Tätigkeit der Land- und Forstwirtschaft als Kulturlandschaft zu sanieren, zu erhalten, zu pflegen und dabei zu gestalten.
Dies sind die drei Maßgaben, die in den drei Ausschüssen, die den Gesetzentwurf behandelt haben, beschlossen worden sind. Ich empfehle Ihnen diese drei Maßgaben zur Zustimmung. Damit wäre dann auf der Grundlage des Gesetzentwurfes der Staatsregierung dem Willen des Hohen Hauses Rechnung getragen.
Sie alle wissen, dass der Bayerische Ministerpräsident in seiner Regierungserklärung vom 6. November 2003 angekündigt hat, dass im Rahmen der Reform der Landesentwicklung unter anderem das bayerische Landespla
nungsgesetz überarbeitet und hierbei insbesondere die Regionalplanung vereinfacht werden soll. Dieses Gesetz enthält aber nicht nur diesen Gesichtspunkt. Es hat auch zwei weitere Gegenstände. Es hat nämlich den Vorgaben des Bundesraumordnungsgesetzes zu entsprechen, die hier eingearbeitet werden, und der Richtlinie 42/2001 der EG, des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. Juni 2001 über die Prüfung der Umweltauswirkungen bestimmter Pläne und Programme.
Nun zum Ersten. Der Gesetzentwurf hat vor allen Dingen das Ziel, das Verfahren zu straffen und damit eine echte Reform für die Regionalplanung einzuleiten. Dieser Gesetzentwurf sieht vor den Verzicht auf das Instrument der fachlichen Planung und Pläne, die Stärkung der Kompetenzen der Planungsausschüsse der regionalen Planungsverbände bei gleichzeitiger Staffelung der Verringerung der Obergrenze der Mitgliederzahl, den Wegfall der regionalen Planungsverbände, die Konzentration der Inhalte der Regionalpläne auf die Schwerpunkte Siedlungswesen, Verkehr, Wirtschaft, Sozialwesen und Kultur sowie Freiraumsicherung und schließlich die Verkürzung der Abschlussfrist bei Raumordnungsverfahren auf regelmäßig drei Monate.
Diesen Verkürzungstendenzen, Rationalisierungstendenzen und Deregulierungstendenzen, die wir hier verfolgen, steht allerdings – auch das muss man offen sagen – der dritte Aspekt dieser Neuregelung etwas entgegen, nämlich die Umsetzung der EG-Richtlinie. Die Einführung von Prüfungen der Umweltauswirkungen bestimmter Pläne und Programme verlängert nämlich im Grunde wieder die Verfahren. Wir sind aber gezwungen, höherrangiges EGRecht umzusetzen. Deswegen wird diesen Vorgaben aus Brüssel Rechnung getragen.
Die Opposition hat zu dem Gesetzentwurf eine Reihe von Änderungsanträgen eingebracht, mit denen, wenn man genau hinsieht, eigentlich nur der Status quo aufrechterhalten werden soll. Deswegen kann man uneingeschränkt sagen, dass diese Änderungsanträge der Opposition im Grunde ein Ausdruck von Reformunwilligkeit sind, ein Ausdruck dafür, die Überregulierung, die wir heute haben, weiterhin aufrechtzuerhalten. Beispielsweise versuchen wir, die Doppelnormierungen in Fachgesetzen und im Landesplanungsgesetz aufzuheben. Bisher ist es so, dass das Landesplanungsgesetz praktisch dazu zwingt, alles, was in Fachgesetzen steht, noch einmal zu normieren. Ich glaube, dass wir dies entzerren und damit einen wesentlichen Beitrag zur Deregulierung leisten.
Ein weiterer Punkt betrifft die Anbindung an die Verwaltung. Im Gesetzentwurf ist sichergestellt, dass die Verwaltung für die regionalen Planungsverbände Leistungen in der Mittelbehörde zu erbringen hat. Damit wird der Anbindung an die Verwaltung Rechnung getragen. Eine Überhöhung dieser Regelung durch formale Zuweisung bestimmter Rollen wie so genannte Regionsbeauftragte erscheint uns hier nicht geboten; denn in dem Moment, wo wir eine solche Position schaffen, gilt die alte Erfahrung mit der Verwaltung, dass eine solche Position dann natürlich einen Ausbau erfordert oder nach einem Ausbau ruft. Um den Zweck des Gesetzes zu erfüllen, ist dies aber keineswegs notwendig. Deswegen ist der Gesetzgeber konsequent und schafft den Regionsbeauftragten als In
stitution ab, ohne damit die Verwaltungsleistung der Mittelbehörde für die Planung in Frage zu stellen.
Ein weiterer Punkt betrifft die Organe. Der Gesetzentwurf benennt klar, welche Organe die regionalen Planungsverbände haben. Darüber hinausgehende Organe sind entbehrlich. Weiterer Sachverstand kann jederzeit beigezogen werden. Daher bedarf es keiner regionalen Planungsbeiräte. Wenn wir den Sachverstand brauchen, kann jede Regionalversammlung, jeder Planungsausschuss diesen Sachverstand ad hoc beiladen und damit entsprechend nutzen.
Schließlich wird es dem jeweiligen regionalen Planungsverband überlassen, wann er seine Verbandsversammlung einberuft. Bisher steht im Gesetz, dass er diese Verbandsversammlung einmal jährlich einberufen muss. Dafür besteht keine Notwendigkeit. Der Planungsverband soll selbst entscheiden können, wann er die Verbandsversammlung einberuft.
Ein weiterer Punkt betrifft die zügige Abwicklung der Arbeit. Die Verbandsversammlung soll nur noch für die Gesamtfortschreibung zuständig sein. Andere Arbeiten sollen auf den Planungsausschuss konzentriert werden. Dies dient einem schnelleren Ablauf der Verfahren. Wer ein bisschen Ahnung von der regionalen Planung hat, weiß, dass die Verbandsversammlung häufig überfrachtet ist. Man kann die Verbandsversammlung ganz konkret entlasten, wenn man alle diese Dinge auf den Planungsausschuss konzentriert und der Verbandsversammlung nur noch die Gesamtfortschreibung überlässt.
Der Gesetzentwurf setzt der Gremienwirtschaft deutliche Grenzen und sieht bestimmte Größenordnungen vor. Dies kommt der effektiveren Aufgabenerfüllung zugute. Das bedeutet konkret: Die Gremien werden verkleinert. Deswegen müssen wir das In-Kraft-Treten des Gesetzes bis zu dem Zeitpunkt hinausschieben, wo die Gremien praktisch neu besetzt werden, also bis zum Jahr 2008.
Unser Grundsatz heißt: Nicht verhindern, sondern gestalten. Es genügt, dass die Gemeinden, die von einer Teilfortschreibung des Regionalplans betroffen sind, angehört werden. Im Übrigen wollen wir die Zuständigkeit des Planungsausschusses stärken und dadurch die Verfahren beschleunigen. Im Hinblick auf die Vorranggebiete ist es sachgerecht, wenn sie im Landesentwicklungsprogramm festgeschrieben werden. Eine zusätzliche Kompetenz ist entbehrlich.
Die Einführung von regionalen Flächennutzungsplänen, wie sie von der Opposition gefordert werden, ist unnötig. Sie wurden bei der Anhörung nur vom Bayerischen Städtetag – und zwar sehr halbherzig - befürwortet. Eine zusätzliche Planungsebene bei gleichzeitiger Vermischung der Planungstypen bringt keine ersichtlichen Vorteile. Wer sich die Mühe gemacht hat, den ganzen Tag an dieser Anhörung teilzunehmen, kann dies nur bestätigen. Bei dieser Anhörung kam übrigens ein höchst diffuses Bild zustande. Was die Staatsregierung an Konsequenzen daraus gezogen hat, ist das, was wir uns im Sinne einer Deregulierung nur wünschen können.
Nun zur Zusammenarbeit mit benachbarten Regionen, Ländern und Staaten. Da sagt die SPD, das müsse gesetzlich geregelt werden. Wenn das nicht im Gesetz stünde, sei es verboten. Ich kann nur sagen: Ein solches Gesetzesverständnis kann nur die SPD haben.
Bei Ihnen herrscht der Grundsatz: Was nicht geregelt ist, ist verboten. Bei uns heißt der Grundsatz: Alles ist erlaubt, was nicht verboten ist.
In diesem Sinne haben wir darauf verzichtet, eine Sondernormierung für die grenzüberschreitende Zusammenarbeit der regionalen Planungsverbände in das Gesetz zu schreiben. Das bedeutet aber nicht, dass dies verboten wäre. Ich sage das ausdrücklich, weil Frau Kollegin Dr. Kronawitter gleich anschließend das Gegenteil behaupten wird. Deswegen mache ich diese Bemerkung höchst vorsorglich.
Ich möchte noch eine Bemerkung machen: Die Frage der regionalen Planungsverbände schließt die Frage der kommunalen Verfasstheit der Träger mit ein. Wir meinen, dass nach der jetzigen Regelung die Kommunen ausreichend eingebunden sind und dass sie dort, wo sie betroffen sind, auch angehört werden. Darüber hinaus sollte aber keine größere Möglichkeit bestehen, ein schnelles Verfahren zu behindern. Deshalb darf ich Sie bitten, dem Gesetzentwurf mit den drei Maßgaben zuzustimmen. Wir glauben, dass wir damit einen ganz entscheidenden Schritt zur Deregulierung der regionalen Planung in unserem Lande leisten und damit ein Stück Impuls für die wirtschaftliche Entwicklung in unserem Land gesetzt werden kann.