Danke, dass Sie fragen, Herr Kollege. Das haben Sie in Kreuth beschlossen. Das ist so. Das ist das, was Sie als Planungssicherheit verkaufen, nämlich ein Einfrieren der Hochschuletats auf das Niveau von 2004. Nicht mehr und nicht weniger ist die Planungssicherheit, die Sie den Hochschulen verkauft haben. Sie haben gesagt, vielleicht sei es möglich, noch mehr zu investieren. Die Sicherheit, die in Ihrem Beschluss von Kreuth enthalten ist, beschränkt sich auf das Niveau von 2004; es ist noch nicht einmal ein Inflationsausgleich eingerechnet.
Sie kürzen real, und die Studiengebühren müssen ausgleichen, was gekürzt wird, und zwar vor dem Hintergrund steigender Studierendenzahlen. Wie wollen Sie erklären, dass die Hochschulen mehr Geld haben, wenn permanent die Studierendenzahlen steigen, was gut ist, aber noch gar nicht ausreicht? Wer eins und eins zusammenrechnen kann, weiß, dass den Hochschulen unter dem Strich weniger Geld bleiben wird.
Vielleicht ein kleiner Einschub zur Haltung der Unirektoren und Präsidenten: Ich kann gut verstehen, dass diese nehmen, was sie bekommen können. Sie wissen mittlerweile, was Sie von Ihrer Politik halten können, vor allem von den Sicherheiten, die Sie ihnen geben. Das haben diese allemal sehr massiv beim Nachtragshaushalt 2004 lernen müssen. Kein Wunder, dass sie jetzt nach jedem Strohhalm greifen, den man ihnen bietet. Was bleibt ihnen denn anderes übrig? Das tun aber auch nicht alle. Es gab gestern viele kritische Stimmen aus den Reihen der Hochschulen und aus den Reihen der Präsidenten. Ich nenne nur ein Beispiel: Fragen Sie den Präsidenten der FH von Weihenstephan, was er von Ihren Plänen hält.
Das dritte Märchen: Gebühren verbessern die Qualität des Studiums. Es wird so getan, als ob die Qualität an den Hochschulen besser würde, weil mehr Geld bei ihnen verbleibt. Das würde nur funktionieren, wenn tatsächlich real mehr Mittel vorhanden wären. Das ist aber nicht der Fall. Also ist auch das eine glatte Unwahrheit.
Viertens: Sie wollen Studierende zu Kunden machen. Ich finde, das ist die größte Lächerlichkeit, die in diesem Zusammenhang genannt wird. Bildung ist doch kein handelbares Gut. Man geht nicht in ein Geschäft und sieht sich diese oder jene Bildung an und entscheidet dann zu Hause, nachdem man einen Preisvergleich vorgenommen hat. So funktioniert doch die Wirklichkeit nicht. Wie soll denn das gehen? Die Studierenden müssen die Studiengebühren im Voraus zahlen; das haben Sie den Hochschulen ja schon zugesichert. Wenn ein Student dann im Semester feststellt, dass das, wofür er bezahlt hat, nicht dem ent
Wenn ein Student nach dem Studium feststellt, dass er an einer anderen Uni mehr für sein Geld bekommen hätte, fängt er dann noch einmal zu studieren an? Hat er denn die Möglichkeit zu vergleichen? Es handelt sich doch um keinen Markt, auf dem wir uns befinden.
Es ist ein Markt mit vielen Fehlern. Dieser Markt ist unvollkommen. Sie können einmal Ihre Ökonomen fragen, was ein unvollkommener Markt ist.
Der kann so gar nicht funktionieren. Sie machen Studierende nicht zu Kunden. Das ist genau so, wie wenn Sie früher den Leuten in der DDR erzählt hätten, wenn sie lange genug Schlange stünden, könnten sie auch die Güter bekommen, die knapp wären. Wenn man lange genug auf einen Trabi gewartet hat und hat dann einen blauen bekommen, obwohl man einen roten wollte, konnte man ihn auch nicht zurückgeben. Genauso ist das. Bei uns ist Bildung ein knappes Gut.
Hochschulbildung ist in Bayern ein knappes Gut, weil die Hochschulen überfüllt sind. Die Qualität ist schlecht; es ist ein knappes Gut.
Wie wollen Sie die Studierenden zu Kunden machen? – Das funktioniert nicht. Dieser Markt funktioniert nicht. Hören Sie auf, den Studierenden zu erzählen, Sie hätten irgendeine Möglichkeit, Wettbewerb zu erzeugen oder eine Auswahl zu treffen, wenn sie nur Gebühren bezahlen. Die einzige Möglichkeit, den Studierenden Einfluss zu geben, ist die Verankerung von Mitspracherechten im Hochschulgesetz, das Sie vorlegen.
Das ist eine Möglichkeit, wie Sie die Qualität verbessern und die Studierenden zur Mitwirkung befähigen können.
Ich bitte Sie: Machen Sie eine ehrliche Analyse, bevor Sie mit Schnellschüssen kommen. Ich bitte Sie, generell von dem untauglichen Plan abzulassen, Studiengebühren einzuführen.
Wir müssen genau hinsehen, wer davon profitiert. Wer profitiert davon, dass Studiengebühren eingeführt werden? – Das sind diejenigen, die sowieso schon genug haben. Die profitieren davon. Diejenigen, die jetzt auch schon studieren können, profitieren davon. Diejenigen, die es heute schon nicht juckt, ein Apartment in München und ein Auto dazu zu bezahlen, profitieren von Studiengebühren. All die anderen, die nicht so gut gestellt sind, leiden unter Studiengebühren. Wer noch davon profitiert, werden
wir sehen, wenn Sie die Modelle zur Kreditfinanzierung auf den Tisch legen. Das sind nämlich die Banken, die die Kredite vergeben. Dazu möchte ich Ihnen sagen: Das ganze Geld, das dann verschwindet, hätte ich lieber direkt an die Hochschulen überwiesen.
Lassen Sie ab von dem Plan, Studiengebühren einzuführen, und werden Sie Ihrer Verantwortung den begabten jungen Menschen gegenüber gerecht.
Entsprechend einer Absprache zwischen der CSU-Fraktion und Herrn Staatsminister Dr. Goppel hat der Herr Staatsminister das Wort.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Aufregung bei Rot und Grün angesichts einer zweiten Generalohrfeige durch das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe ist verständlich.
Das hat es noch nie gegeben, dass zweimal hintereinander derselbe Bundesminister – in diesem Fall weiblichen Geschlechts, also eine Bundesministerin – sich sehenden Auges vom Bundesverfassungsgericht sagen lassen muss, dass er in allen Positionen nicht nur schief liegt, sondern das Recht missbraucht hat. Das ist zweimal passiert. Das, was gestern geschehen ist, ist wirklich ein Ausfluss von Unverständnis seitens des Bundesverfassungsgerichts. Es ist immer wieder danach gefragt worden, wie man denn dazu kommt, dieses zweite Verfahren überhaupt anzustrengen, nachdem man das erste Verfahren betreffend die Juniorprofessur so katastrophal verloren hat, weil Artikel 72 Absatz 2 des Grundgesetzes anders ausgelegt werden muss, was ein Bundesminister eigentlich im Handgepäck haben müsste.
Das Bundesverfassungsgericht hat gestern festgestellt, dass die verfasste Studentenschaft – um ganz hinten in Ihren Äußerungen anzufangen, Frau Gote – als von uns angefochtene verpflichtende Einrichtung deshalb nicht eingeführt zu werden braucht, weil Bayern und BadenWürttemberg mit ihren Lösungen ohne verfasste Studentenschaft bessere Studienverhältnisse erreichen als diejenigen Länder, die sie eingeführt haben.
Sie haben gerade ausdrücklich gesagt, wir brauchen das, damit es besser wird. Die besseren Studienverhältnisse haben aber die Länder ohne verfasste Studentenschaft. Das hat das Bundesverfassungsgericht gestern festgehalten. Es wurde nicht verboten, dass man sie einführt, aber es wurde ausdrücklich verboten, dass verboten wird, dass man sie nicht einführt. Diese vielen Neins sind doch alle durch die SPD entstanden. Ich will Sie nur zurückführen auf die nüchterne Auseinandersetzung.
Das Bundesverfassungsgericht hat zum Zweiten gestern festgehalten, der Bund hatte keine Kompetenz. Das Gericht hat in einer halben Stunde erklärt, den Bund gehen die Verhältnisse an unseren Hochschulen nichts an; denn das Thema untersteht gemäß Artikel 72 Absatz 2 des Grundgesetzes der Kompetenz der Länder. Damit sind wir bei uns gelandet und diskutieren jetzt ein Thema, von dem Sie bis jetzt geglaubt haben, dass Sie es nicht diskutieren müssen.
Wenn jemand die Klappe immer auf hat, bevor überhaupt die Luftzufuhr stimmt, dann sollte er überlegen, ob das richtig ist.
Ich erkenne Sie nur an der Stimme und weiß, dass Sie immer ein und derselbe sind. Das hilft aber nichts; richtiger wird es nicht.
Ich will nur darauf verweisen, was gestern vor Gericht geschehen ist, und da war ich meines Wissens der Einzige aus diesem Parlament. Sonst war von Ihnen niemand da. Sie haben glücklicherweise – herzlichen Glückwunsch, Herr Präsident – den Geburtstag des Präsidenten hier gefeiert. Ich will meine Gratulation auf diese Weise gern nachholen. Ich war jedenfalls vor Gericht allein und habe festgestellt, dass wir auf ganzer Linie Recht bekommen haben mit unserer Auffassung, dass wir allein Feststellungen treffen dürfen, wie an den Hochschulen die Aufgaben verteilt und wahrgenommen werden.
Nicht nur wir, sondern insgesamt sechs Länder haben unter unterschiedlichen Voraussetzungen erklärt, sie wollen sich die Möglichkeit, Studienbeiträge einzuführen, offen lassen. Baden-Württemberg, Bayern und Niedersachsen haben gesagt, dass sie das Recht nutzen wollen und Studiengebühren einführen. Hessen hat sich anders verhalten. Sie haben bei Ihren Äußerungen vergessen, dass Kollege Corts gesagt hat, er kann gar keine Studiengebühren einführen, weil in seiner Verfassung ein Verbot besteht. Er brauchte also gar nicht mitzudiskutieren. Insofern ist Ihr Zitat über dessen Vernunft hinfällig. Er hält sich nämlich an die Vorschriften und kümmert sich nicht wie Sie einen Käse um das, was im Grundgesetz steht.
Wie gesagt, wir wollen das Recht nutzen und Studienbeiträge einführen. Herr Kollege Zehetmair hat, als es darum ging, ob man den Studierenden in einer schwierigen Lage Geld abverlangt, gesagt, dass er diesem Weg nicht zustimmt. Wenn heute so argumentiert würde, würde ich auf der Seite von Hans Zehetmair stehen. Ich bin auch nicht anderer Meinung, weil ich partout etwas Neues machen will, sondern weil ich der festen Überzeugung bin, dass die Lehre nicht in dem Tempo wächst, wie Forschung und Entwicklung an der Hochschule Einzug gehalten haben. Heute brauchen viele Professoren, die ihrem Forschungsauftrag nachkommen und vier Stunden Vorlesung halten, zusätzliches Personal, wenn die Entwicklung weitergehen soll und die Studierenden im gleichen Tempo unterwiesen werden sollen, wie die Entwicklung der Universitätsland
schaft voranschreitet, damit Innovationen, die in Bayern ihren Platz haben, in Produkte umgewandelt werden und am hiesigen Standort ihre segensreiche Wirkung für Arbeitsplätze entfalten können.
Das ist eine ganz andere Begründung, und so begründen die Kollegen und ich unsere Aufforderung zu einer Erhöhung der verfügbaren Mittel an den Hochschulen damit, dass wir es den Hochschulen selbst überlassen wissen wollen, wo sie Verbesserungen in der Lehre einführen. Wenn die Hochschule sagt, sie ist in der Lehre optimal und braucht das nicht, wird sie bei der Bandbreite der Möglichkeiten, die wir im Rahmen des Autonomiezuwachses für die Hochschulen vorsehen, auch die Möglichkeit haben, auf eine überdimensionierte Einnahme von Geldern zu verzichten. Das wird in ihrer eigenen Verantwortung liegen.
Eine Grundausstattung ist jedoch sichtlich notwendig, weil Sie, Frau Rupp, und andere von der SPD mir in jeder Sitzung von einer anderen Hochschule und von Wünschen berichten, die nicht von uns steuerbar sind, weil an den bayerischen Hochschulen – ob Sie es wollen oder nicht – auch etliche Studierende aus anderen Ländern einen Platz suchen, weil sie hier um ein Semester kürzer studieren als anderswo – auch das wissen Sie aus den jüngsten Untersuchungen – und weil sie hier in der Summe an den besseren Universitäten sind. Wenn Sie ein Ranking durchführen, tauchen – egal, wie gemessen wird – nicht die bayerischen Universitäten am Ende der Skala auf, sondern die der anderen Bundesländer, und zwar interessanterweise der Bundesländer, die jetzt darauf verzichten wollen, die Ausgangssituation für die Lehre zu verbessern.
Es muss doch einen Grund haben, dass die Debatte in den zurückliegenden Jahren bei uns anders gelaufen ist als anderswo und dass wir eine Menge von Veränderungen eingeführt haben, die sich an den Hochschulen positiv auswirken. Unter diesem Gesichtspunkt gehe ich an dieses Thema heran und bitte darum, dass wir die Hochschulen mit Mitteln in einer Höhe ausstatten, die es erlaubt, dass die Hochschulleitung im Zusammenwirken mit dem künftigen Verwaltungsrat – heute Hochschulrat – und den entsprechenden Gremien festlegen kann, wo sie in der Lehre Verbesserungen einführt. Es gibt eine große Zahl von Verbesserungen – man denke an Bibliotheksöffnungszeiten, Lehraufträge und Seminarhalbierungen –, die ich von München aus gar nicht steuern kann. Selbst wenn wir einen Globalhaushalt einführen, können wir nicht generell über die Bibliotheksöffnungszeiten bestimmen, wenn wir nicht wissen, wie das insgesamt organisiert ist. Das muss vor Ort geschehen.
Außerdem haben wir uns überlegt, dass es keinen Sinn macht, dass dann, wenn die Meister – weil Sie gesagt haben, das kostet nichts – an einer von ihnen ausgewählten Schule die Meisterprüfung machen – das funktioniert sehr wohl so – und von A bis Z vielleicht 10 000 Euro bezahlen, und zwar in einem Alter von circa 21 oder 22 Jahren. Die anderen studieren bis zum 25., 27. oder 28. Lebensjahr, und zwar zulasten der Meister, die vorher ihre Ausbildung selbst bezahlt haben.
Es kann doch in Zukunft wohl nicht sein, dass der, der nicht als Akademiker abschließt, alles für sich zu bezahlen und zusätzlich noch für diejenigen zu zahlen hat, die Akademiker werden wollen. Das ist auf jeden Fall unsozial.
Es kann auch nicht sein, dass sich die Dame hinter der Theke in der Mensa der Universität München, die den jungen Menschen die Spaghetti auf den Teller legt, jedes Mal überlegen muss, mit welchem Anteil ihrer Steuern sie gerade dafür bezahlen muss, dass der jeweilige Student nichts bezahlen muss – egal, aus welcher Familie er kommt.
Das geht nicht. Wir brauchen eine Gesellschaft, für die sozial nicht nur bedeutet: Wer hat noch nicht alles? Wir brauchen eine Gesellschaft, für die sozial bedeutet, dass allen gemeinsam ein vernünftiges Maß an Beteiligung zugemutet wird. Das ist notwendig.