Kosten entstehen bei der aufnehmenden Schule im Wesentlichen durch die schülerbezogenen Aufwendungen, selbstverständlich ohne die Kosten der Schülerbeförderung, während sich die sonstigen Betriebskosten durch ein Mehr an Schülern kaum erhöhen. Allerdings entsteht das umgekehrte Bild dadurch, dass sich beim abgebenden Schulaufwandsträger, also bei den abgebenden Schulen, die Regelklassen weiter betrieben werden müssen, aber mit etwas weniger Schülern, wobei das manchmal in Richtung Klassenbildungsgrenze geht, sodass eine Existenzgefährdung nicht geleugnet werden kann. Außerdem gehen in der Regel die leistungsstärkeren Schüler verloren.
Um die unterschiedlichen Interessenlagen in diesem Spannungsfeld auszugleichen, wird jetzt vorgeschlagen, dass für Gastschüler in der Jahrgangsstufe 10 und eben nur in dieser Jahrgangsstufe ein voller Gastschulbeitrag erhoben werden kann.
Bereits vor den Beratungen in den Ausschüssen ist festzuhalten, dass der Bayerische Gemeindetag und der Bayerische Städtetag diesem Kompromiss, und ein solcher ist es, zugestimmt haben. Dies alles ist eine tragfähige Grundlage für die Beratung in den Ausschüssen.
Vielen Dank, Herr Kollege Prof. Dr. Waschler. Für die SPD-Fraktion hat sich Frau Kollegin Schieder zu Wort gemeldet.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Problematik, die diesem Gesetzentwurf zugrunde liegt, wird schon lange diskutiert, eigentlich schon seit es diese M-Klassen an den Hauptschulen gibt. Klar ist, dass den Kommunen, an deren Schulen diese M-Klassen geführt werden, zusätzliche Kosten entstehen, und zwar nicht nur durch die Kinder, die aus der eigenen Gemeinde stammen, sondern auch durch Kinder aus den anderen Gemeinden, die im Einzugsbereich dieser M-Klasse liegen, wobei diese Kosten den Gemeinden auch entstehen würden, wenn die Kinder an ihrer Heimatschule bleiben würden, sodass es bei den entsendenden Gemeinden eine Kosteneinsparung gibt.
Klar ist aber auch, dass diese Standortfrage für die MKlassen sehr umstritten war und dass sich viele Gemeinden – um nicht zu sagen: alle Gemeinden – vehement darum bemüht haben, Standort einer solchen Klasse zu werden. Ich glaube, man kann heute sagen, dass der allergrößte Teil der Gemeinden – wenn nicht sogar alle Gemeinden – bereit wären, eine solche M-Klasse zu unterhalten, wenn sie an ihrem Hauptschulstandort eingerichtet würde; denn es ist unbestritten, dass die M-Klassen und M-Züge für die Hauptschulen insgesamt, aber natürlich auch für den Hauptschulstandort, an dem sie sich befi nden, eine enorme Aufwertung bringen. Durch diese MKlassen wird die Hauptschule gegenüber der Realschule viel konkurrenzfähiger und erfährt der Schulstandort, besonders dann, wenn die M-Klassen verlässlich für immer angesiedelt sind und nicht gewechselt werden, was es auch gibt, eine enorme Aufwertung. Wollte man die ursprüngliche Zusage an die Hauptschulen einhalten, nämlich eine Stärkung der Hauptschulen in die Wege leiten, indem man an den Hauptschulen den Mittlere-Reife-Abschluss ermöglichen würde, dann wäre es erforderlich, diese Möglichkeit an allen Hauptschulstandorten anzubieten und dort zumindest – auch diese Modelle gibt es – die zusätzliche Förderung über so genannte M-Kurse anzubieten. Aber dazu ist, wie wir alle wissen, die Staatsregierung nicht bereit.
Die Staatsregierung ist lediglich dazu bereit, die M-Züge und M-Klassen an zusammengefassten Standorten einzurichten. Das bedeutet natürlich – das sagen Sie auch in der Begründung Ihres Gesetzentwurfs –, dass es in den Gemeinden, die die Schüler an den Schulstandort abgeben müssen, an dem sich die Klasse befi ndet, zu einem zusätzlichen Abzug von Schülerinnen und Schülern kommt. Es ist mir verständlich, dass die Gemeinden, die keine M-Klassen haben, sagen, so gehe es nicht, zuerst würden die Schülerinnen und Schüler weggenommen, dann solle man dafür auch noch bezahlen. Sie erkennen
diese Tatsache auch an, indem Sie das Recht nicht einräumen wollen, für die siebten, achten und neunten Klassen weiterhin Gastschulbeiträge zu erheben, und dieses Recht lediglich auf die zehnte Jahrgangsstufe beschränken.
Ich meine aber, wir sollten, da es sich um die Erste Lesung handelt, noch einmal intensiv darüber diskutieren, ob das der richtige Weg sein kann; denn es ist unbestritten, dass durch diese Entscheidung dort, wo verschiedene Gemeinden zusammengefasst werden, eine Art überregionaler Schulstandort entstanden ist, dass nach der Rechtslage die Gemeinden für den Sachaufwand an den Grund- und Hauptschulen zuständig sind und dort für die M-Klassen den Sachaufwand zu tragen haben, wenn sich die M-Klasse in ihrem Gemeindegebiet befi ndet, dass die Gemeinden aber meines Erachtens rein rechtlich für eine überregionale Klasse, die sich nicht in ihrem Gemeindegebiet befi ndet, den Sachaufwand nicht zu tragen haben.
Ich meine, dass die Staatsregierung durch ihre klare Entscheidung, die M-Klassen und M-Gruppen nicht an jedem Hauptschulstandort einzurichten, sondern diese M-Klassen und M-Züge übergeordnet und überregional zu bilden, einen so genannten rechtsfreien Raum in Bezug auf die Zuordnung des Sachaufwands schafft. Dazu sollte sie sich bekennen. Die Staatsregierung sollte jetzt auch sagen: Okay, dann geht es natürlich nicht an, dass die Gemeinden, die Standort einer M-Klasse sind, den Sachaufwand für Schüler zahlen müssen, die nicht aus ihrem Gemeindegebiet stammen. Das muss nicht sein. Dann sollte sich die Staatsregierung dazu bekennen, dass der Sachaufwand für die so genannten Gastschüler aus Landesmitteln bezahlt werden muss.
Herr Kollege, Sie kennen doch die Rechtslage. Wie ist dieser Sachaufwand eindeutig zugeordnet? Hier gibt es einen so genannten rechtsfreien Raum. Deswegen sollen wir noch einmal darüber diskutieren.
Zu guter Letzt möchte ich auch sagen: Dies ist wieder ein typisches Beispiel dafür, wie Sie es machen: Zunächst werden Verbesserungen versprochen, dann werden die Kosten übernommen, und dann dauert es nicht lange, bis Sie nach Wegen suchen, um die Kosten auf die Kommungen abwälzen zu können.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr viele Worte werden es nicht werden, weil schon ziemlich alles gesagt ist.
Frau Kollegin Schieder, zu Beginn eine Anmerkung: Ich glaube, die zusammengefassten Standorte haben Methode, weil über kurz oder lang nach den Teilhauptschulen auch einige Hauptschulen sterben werden.
Der Gesetzentwurf klingt charmant; so sagt Herr Kollege Nöth immer, wenn er Anträge begründet. Der Antrag ist auch logisch und nachvollziehbar. Durch die M-Züge will man die Möglichkeit eröffnen, auch an den Hauptschulen einen mittleren Bildungsabschluss herbeizuführen. Ich möchte aber schon die Gelegenheit wahrnehmen, darauf aufmerksam zu machen, dass es gilt, diesen mittleren Bildungsabschluss an der Hauptschule auch bekannt zu machen. Herr Staatssekretär, da genügt es nicht, wie Sie in Ihrem Bericht geschrieben haben, den Schulen mal einen Brief zu schreiben.
Ich kritisiere zu dem, was Frau Kollegin Schieder gesagt hat, Folgendes: Der mittlere Bildungsabschluss an der Hauptschule wird, anders als an der Realschule, überwiegend von den Städten und Gemeinden getragen. Ich halte die Frage schon für ein im Ausschuss diskutierenswertes Element, warum den mittleren Bildungsabschluss an der Hauptschule die Kommunen fi nanzieren und der mittlere Bildungsabschluss an der Realschule ganz anders fi nanziert wird.
Damit ist die Aussprache geschlossen. Im Einvernehmen mit dem Ältestenrat schlage ich vor, den Gesetzentwurf dem Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport als federführendem Ausschuss zu überweisen. Besteht damit Einverständnis? – Das ist der Fall. Dann ist das so beschlossen.
Abstimmung über Anträge etc., die gemäß § 59 Absatz 7 der Geschäftsordnung nicht einzeln beraten werden
Vorweg lasse ich einzeln über die Listennummer 3, den Antrag der Abgeordneten Bause, Dr. Dürr, Gote und anderer und Fraktion (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) betreffend „Bericht zu bestimmten Gemeinschaftsunterkünften“, Drucksache 15/1598, abstimmen. Der federführende Ausschuss für Sozial-, Gesundheits- und Familienpolitik empfi ehlt Zustimmung mit der Maßgabe von Änderungen. Ich verweise insoweit auf Drucksache 15/2861. Davon abweichend haben sich die Fraktionen darauf verständigt, dass der erste Absatz folgende Fassung erhält:
Die Staatsregierung wird aufgefordert, über die Umstrukturierung beziehungsweise Neukonzipierung von Gemeinschaftsunterkünften in Bayern schriftlich zu berichten und im Bedarfsfall in einer gemeinsamen Sitzung der Ausschüsse für Sozial-, Gesundheits- und Familienpolitik und für Verfas-sungs-, Rechts- und Parlamentsfragen anschließend, spätestens bis 17. März 2005, zu berichten.
Wer dem Antrag in dieser Änderung zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen der CSU, der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN. Ich sehe, dass da Übereinstimmung besteht. Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Dann ist das so beschlossen.
Hinsichtlich der jeweiligen Abstimmungsgrundlagen zur Verfassungsstreitigkeit und den übrigen Anträgen mit den einzelnen Voten der Fraktionen verweise ich auf die Ihnen vorliegende Liste.
Wer mit der Übernahme seines Abstimmungsverhaltens bzw. dem jeweiligen Abstimmungsverhalten seiner Fraktion entsprechend der aufgelegten Liste einverstanden ist, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke schön. Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Damit übernimmt der Landtag diese Voten. Wir sind pünktlich zur Mittagspause – bis 14.00 Uhr – fertig. Nach der Mittagspause folgt die Aktuelle Stunde.
Für die heutige Sitzung ist die Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN vorschlagsberechtigt. Sie hat eine Aktuelle Stunde zum Thema „Schule im Dorf lassen – Standorte erhalten, Schule weiterentwickeln“ beantragt.
In der Aktuellen Stunde dürfen die einzelnen Redner grundsätzlich nicht länger als fünf Minuten sprechen. Auf Wunsch einer Fraktion erhält eines ihrer Mitglieder zehn Minuten Redezeit. Dies wird auf die Gesamtredezeit der jeweiligen Fraktion angerechnet. Ergreift ein Mitglied der Staatsregierung das Wort für mehr als zehn Minuten – ich glaube allerdings, die sind noch alle auf dem Nockherberg –, erhält eine Fraktion auf Antrag eines ihrer Mitglieder zusätzlich fünf Minuten Redezeit. Ich bitte Sie, auf mein Signal zu achten. Erste Rednerin ist Frau Kollegin Bause.
Kolleginnen und Kollegen! Auch in dieser Aktuellen Stunde heute kommen wir nicht umhin, über Bildungspolitik zu reden; denn in keinem anderen Bereich der Landespolitik sind die Probleme größer, ist die Unzufriedenheit in der Bevölkerung massiver und ist gleichzeitig die Unfähigkeit, die Probleme zu lösen, offenkundiger als in der Bildungspolitik.
Die heutige Berichterstattung aus dem Kultusministerium über die aktuellen Zahlen hat ja wieder einmal genau das belegt, was wir seit Monaten hier im Hohen Hause immer wieder zum Thema machen, nämlich wie mangelhaft die Unterrichtsversorgung in den bayerischen Schulen ist. Bayern steht hier überhaupt nicht an der Spitze, sondern ist Schlusslicht. Mittlerweile mussten Sie das mit Ihren eigenen Zahlen des Kultusministeriums darlegen. Das ist ein Offenbarungseid Ihrer Politik. Endlich haben Sie eingestehen müssen, dass Sie uns wochen- und monatelang die Unwahrheit gesagt haben. Mit Ihren eigenen Zahlen haben Sie jetzt den Offenbarungseid geleistet.
Heute geht es nicht in erster Linie um diese Zahlen, sondern es geht um die Zukunft der Hauptschule in Bayern. Das ist ein weiteres trauriges Kapitel auf der Liste der Fehlleistungen und Fehlentscheidungen in der bayerischen Bildungspolitik. Es geht um die drohende fl ächendeckende Schließung aller Teilhauptschulen in Bayern.
Genau darum geht es. Ich sage bewusst: fl ächendeckende Schließung aller Teilhauptschulen in Bayern; denn das ist das Ziel. Auch wenn Sie sich draußen hinstellen und das immer wieder leugnen, wird die Sache dadurch nicht besser.
Da können Sie gerne etwas dagegen sagen; aber genau darum geht es. Es geht nicht um die Stärkung der Hauptschulen oder um die Einheitlichkeit der Hauptschulen, wie Sie immer wieder schwadronieren, sondern es geht schlicht und knallhart um eine Sparpolitik auf dem Rücken der Kinder und der Kommunen. Um nichts anderes geht es.
Der Bayerische Landtag hat am 22. Juli 2004 den Beschluss gefasst, die Staatsregierung aufzufordern, dafür Sorge zu tragen, dass die Hauptschulen in Bayern alle Klassenstufen anbieten. Dies bedeutet faktisch die Aufl ösung aller noch bestehenden 429 Teilhauptschulen in Bayern.
Begründet wird die Maßnahme mit der Stärkung der Konkurrenzfähigkeit der Hauptschulen im Vergleich zu anderen weiterführenden Schulen. Tatsache ist jedoch, dass dieses Vorgehen in erster Linie dazu dient, 500 Lehrerstellen einzusparen, die zugegebenermaßen an anderer Stelle dringend gebraucht werden und deren Finanzierung dem bayerischen Finanzminister im Hinblick auf den ausgeglichenen Haushalt 2006 große Probleme bereitet.
ländlichen Raum und bedeutet für die derzeit noch bestehenden Grund- und Teilhauptschulen eine gravierende und nicht zu akzeptierende Schwächung. Gerade diese Schulen haben bereits bei der Einführung der sechsstufi gen Realschule einen großen Aderlass hinnehmen müssen und werden nun auf dem Altar der bayerischen Schulpolitik geopfert und sind ein weiterer Schritt in Richtung Zentralisierung analog des Kahlschlags bei der Verwaltungsreform, um weitere Sparmaßnahmen durchzusetzen.