Ich bin vor zwanzig Minuten im Auftrag der CSU-Fraktion aufgrund der Bedeutung, die unsere Fraktion der Diskussion um Feinstäube beimisst,
noch einmal massiv auf Sie zugegangen. Klar ist: Sie wollen ein Maßnahmenpaket mit sehr praktischen Auswirkungen, die in den einzelnen Fachausschüssen konkret beraten werden sollen – dort sind sie vernünftig zu behandeln.
Im Gegensatz dazu sagen wir in unserem Antrag, dass wir es in Sachen Feinstäube nicht bei der Diskussion über Rußpartikel belassen, sondern dass wir über die viel umfassendere gesamte Thematik, über die Zusammensetzung und auch die Quellenlage diskutieren wollen.
Dies weisen Sie zurück. Damit entlarven Sie sich. Wir, die CSU-Fraktion, möchten klarstellen, dass wir unseren Dringlichkeitsantrag wie besprochen zur Abstimmung stellen. Wir bitten darum, unserem Antrag zuzustimmen. Nachdem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN dieses wirklich konkrete Angebot ausgeschlagen haben, was mir persönlich Leid tut, lehnen wir Ihren Antrag ab. Bei der namentlichen Abstimmung über die Punkte 6 und 7 wird die CSUFraktion den Punkt 6 ablehnen, weil wir uns nicht zum Steigbügelhalter für die unfähige rot-grüne Regierung in Berlin machen lassen.
(Beifall bei der CSU – Ludwig Wörner (SPD): Ihr haltet doch das Pferd von Stoiber! Da braucht ihr keine Steigbügel!)
Wir entlassen Rot-Grün – Trittin & Co. – nicht aus ihrer Verantwortung, die sie nun als diejenigen haben, welche die Bundesregierung stellen. Deshalb lehnen wir den Punkt 6 ab. Dem Punkt 7 stimmen wir in namentlicher Abstimmung zu. Dies haben wir bereits gestern vor dem Hintergrund des Maßnahmepakets der Bayerischen Staatsregierung deutlich gemacht. Punkt 6 lehnen wir also ab, Punkt 7 stimmen wir zu. Den gesamten Antrag lehnen wir ab.
Ich kann dem Fraktionsvorsitzenden nicht das Wort erteilen, wenn ich noch keine Wortmeldung habe. Sie haben sich gemeldet, Frau Kollegin Paulig.
Eine Unterbrechung ist auch nicht beantragt worden. Es müssen sich alle darüber einig sein, dass wir die Sitzung unterbrechen.
Frau Präsidentin, es hat hier offensichtlich im Eifer des Gefechtes, bei dem viel Staub aufgewirbelt worden ist, was auch in der Natur der Sache oder des Themas liegt, eine Reihe von Missverständnissen gegeben. Aus meiner Sicht ist jedenfalls klar, dass wir, die CSU-Fraktion, vorher in unserer Fraktionssitzung festgelegt haben, dass wir unsererseits damit einverstanden sind, dass unser Antrag in die Ausschüsse überwiesen wird, wenn auch vonseiten der GRÜNEN damit Einverständnis besteht, dass ihr Antrag in die Ausschüsse überwiesen wird.
Dann können wir uns mit beiden Anträgen in Ruhe im Umweltausschuss und gegebenenfalls auch in den mitberatenden Ausschüssen – im Verkehrsausschuss und im Innenausschuss, was auch in der Natur der Sache liegt – beschäftigen und darüber debattieren. Offensichtlich haben zunächst Kolleginnen und Kollegen aus der Fraktion der GRÜNEN signalisiert – so ist es jedenfalls von uns verstanden worden –, dass sie auf einer Abstimmung bestehen. Wenn jetzt geklärt ist, dass sie darauf nicht bestehen, sondern damit einverstanden sind, dass die Anträge überwiesen werden, dann entspricht das auch den Festlegungen unserer Fraktion. Wir sind unsererseits mit der Überweisung einverstanden.
Hinsichtlich der Berichtsteile unseres Antrags gehen wir natürlich davon aus, dass das Ministerium soweit wie möglich in der nächsten Sitzung bereits berichtet. So machen wir es bei anderen Anträgen auch. Darüber besteht sowieso Einverständnis. So haben wir es vorhin in der Fraktionssitzung besprochen, und so sollten wir jetzt auch verfahren.
(Henning Kaul (CSU): Die GRÜNEN haben sich hier aber nicht daran gehalten! – Dr. Sepp Dürr (GRÜNE): Herr Kaul, eiern Sie nicht herum, schauen Sie ins Protokoll!)
- Das habe ich zur Kenntnis genommen. Wenn die GRÜNEN inzwischen eingesehen haben, dass es vernünftiger ist, so zu verfahren, dann können wir doch auch so verfahren. Dann werden die Anträge überwiesen, und damit ist jetzt Ruhe.
Lieber Herr Kollege Wörner, Sie haben sich zuerst zu Wort gemeldet. Nachdem Sie sich jetzt aber mit dem Herrn Fraktionsvorsitzenden austauschen, gehe ich davon aus, dass Ihre
Wortmeldung gegenstandslos ist. – Ich erteile jetzt Herrn Staatsminister Dr. Schnappauf das Wort. Wenn Sie eine Wortmeldung abgeben, würde ich Sie darum bitten, zu warten, bis Sie das Wort erhalten, oder ihre Plätze wieder einzunehmen. Herr Staatsminister, bitte.
Frau Präsidentin, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte dem Vorschlag des Fraktionsvorsitzenden Joachim Herrmann noch einmal ausdrücklich zustimmen. In den vorangegangenen Wortmeldungen zur Sache ist deutlich geworden, dass das Thema umfassend anzugehen ist, wie die Bayerische Staatsregierung schon in der Pressekonferenz vor Ostern und in der Kabinettssitzung gestern erklärt hat. Wir wollen alle Bereiche, in denen Feinstäube freigesetzt werden, näher betrachten. Das gilt für den Verkehr genauso wie für die Industrie, für das Gewerbe, für Hausbrand und für anderes mehr. Deshalb meine ich, dass der Vorschlag des Kollegen Joachim Herrmann sehr vernünftig ist. Ich glaube auch, dass das Hohe Haus nicht den Eindruck entstehen lassen sollte, wir würden das Thema nicht ernst nehmen oder gar verharmlosen. Andererseits darf auch nicht der Eindruck entstehen, dass hier blinder Aktionismus betrieben wird und Schnellschüsse gegen das Auto, gegen die Mobilität oder anderes mehr gemacht werden.
Ich will auch noch dazu sagen, dass aus der Behandlung des Themas gestern und aus den heutigen drei Anträgen der Eindruck entsteht, das Thema Feinstaub wäre mehr oder weniger ein bayerisches Thema. Ich bitte Sie, den Blick auch immer wieder auf andere Länder zu richten. Baden-Württemberg hat als erstes die Grenzwerte überschritten. Ich habe mir vorgestern ganz aktuell auch die Werte von Italien geben lassen. In Verona hat es bis gestern bereits 87 Überschreitungen gegeben, in Padua 83 Überschreitungen und in Vicenza auch 83 Überschreitungen. Man darf bei dieser Debatte nicht so tun, als ob es sich um ein lokales bayerisches Thema handle. Die Feinstaubbelastung ist aufgrund der Festsetzung der europäischen Werte zum 1. Januar ein Thema für alle Ballungsräume in ganz Europa geworden. Auch die Opposition sollte das bei ihren Wortbeiträgen berücksichtigen.
Ich möchte auch dem Kollegen Johannes Hintersberger beipflichten, der gesagt hat, der Antrag der SPD gehe in der Tat an der Sache weitgehend vorbei. Unter Punkt 1 ihres Antrags fordert die SPD, dass der von der Bundesregierung vorgesehenen Bezuschussung von Rußfiltern für Dieselfahrzeuge aus Mitteln des erhöhten Dieselsteueraufkommens zuzustimmen ist. Die bayerische SPD beantragt hiermit also, dass bayerische Steuergelder verwendet werden sollten, um ein Anreizprogramm zu entwickeln. Wir sollten vielmehr darauf hinweisen, dass das, was Bayern zu leisten hatte, geschehen ist. Wir messen ehrlich und informieren offen. Wir haben für das ganze Land Luftreinhaltepläne erstellt. Für ein Anreizprogramm ist die Bundesregierung gefordert. Wir müssen den Bundesfinanzminister und die Bundesregierung auffordern, ihren Beitrag zu leisten und einen Vorschlag auf den Tisch zu legen. Wir brauchen aber nicht aus bayerischen Steuergeldern ein rein regionales Anreizprogramm entwickeln.
So geht es weiter. Ich darf nur noch den Punkt 2 ansprechen. Sie fordern City-Logistikzentren. Kollege Wörner, ein Blick in den umfangreichen Luftreinhalteplan für München hätte gezeigt, dass dieses Thema sehr konkret bereits abgehandelt ist. Ich empfehle Ihnen, die Seite 62 nachzulesen.
In Punkt 2 des Antrags der GRÜNEN wird formuliert, dass die Bezirksregierungen in Bayern Vorschläge der Kommunen nicht abblocken dürften. Ich will ausdrücklich feststellen, dass das nicht der Fall ist. Alle bayerischen Bezirksregierungen kämpfen, wie alle anderen Regierungen Deutschlands, mit dem Problem, dass der Bund eine weitere Rechtsnorm geschaffen hat. Neben der seit Jahrzehnten gültigen Straßenverkehrsordnung wurde über das Bundesimmissionsschutzrecht das Instrument der Luftreinhaltepläne mit gleicher Zielsetzung geschaffen.
Der Bund hat es versäumt, die beiden Rechtsvorschriften einander zuzuordnen und festzulegen, welche vorrangig ist.
Wir haben deshalb mit unserer Kabinettsentscheidung klargestellt – auch mit dem Risiko, dass Klagen kommen könnten und Gerichte anders entscheiden –, dass die Kommunen – das sind hier die kreisfreien Städte als Kreisverwaltungsbehörden – in ihrem Bereich von § 45 der Straßenverkehrsordnung Gebrauch machen können. Sie können Maßnahmen vorschlagen, die geeignet und verhältnismäßig sind.
Diesen Beschluss des Kabinetts habe ich bereits heute an alle Regierungspräsidien in Bayern weitergegeben. Vor Ort gilt also die Anweisung, dass die Luftreinhaltepläne fortzuschreiben sind. Gleichzeitig gilt die Klarstellung, dass neben den Luftreinhalteplänen auch die Befugnisnorm des § 45 der Straßenverkehrsordnung den kreisfreien Städten folgende Möglichkeiten gibt, ich zitiere: „… zum Schutz der Wohnbevölkerung vor Lärm und Abgasen, Straßen oder Straßenstrecken den Verkehr zu beschränken, zu verbieten oder den Verkehr umzuleiten.“ Damit ist eine praktikable Regelung gegeben. Diejenigen, die am dichtesten dran sind, die die örtlichen Verhältnisse am besten kennen, können die notwendigen Maßnahmen ergreifen.
In diesem Sinn ist eine vertiefte Beratung in den zuständigen Ausschüssen sachlich sinnvoll. So kann, was die Staatsregierung gestern zum Ausdruck gebracht hat, in der ganzen Bandbreite erörtert werden. Es kann eine Gesamtreduktionsstrategie festgelegt werden, damit wie bei allen anderen Luftschadstoffen, also beispielsweise Schwefel, Kohlenmonoxid, Blei oder Benzol, auch für Feinstäube und Stickoxide eine erfolgreiche Minimierung durchgeführt werden kann. So können auch in diesem Bereich die Grenzwerte eingehalten werden.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, meine Damen und Herren, lassen wir uns, nur weil an einigen Messpunkten in Bayern der extrem strenge Grenzwert des Tagesmittelwertes überschritten wird, nicht die Diskussion aufdrängen, Bayern sei ein Land, das insgesamt gesehen keine hohe Luftqualität habe. Genau das Gegenteil ist richtig. Wir wollen auch bei den Stickoxiden und den Feinstäuben die strengen Luftgütewerte überall und zu allen Zeiten einhalten. Wir setzen deshalb auf eine konsequente und umfassende Gesamtstrategie mit den Maßnahmen, die wir bereits festgelegt haben. Wir setzen darauf mit dem Maßnahmenbündel in seiner gesamten Bandbreite. Ich bitte deshalb, der Bitte des Fraktionsvorsitzenden der CSU zu folgen, damit wir eine sachlich fundierte Diskussion in den Ausschüssen führen können.
Verehrte Kolleginnen und Kollegen, ich gehe davon aus, dass sich das Hohe Haus aufgrund des Beitrags des Fraktionsvorsitzenden der CSU, des Kollegen Herrmann, darauf verständigt hat, dass alle drei Anträge an die Ausschüsse überwiesen werden. Darin besteht Übereinstimmung. – Dann ist das so. Da die Aussprache bereits geschlossen ist, brauche ich auch nicht mehr abstimmen zu lassen. Damit haben wir uns auf diese Verfahrensweise verständigt.
Ich würde gerne in der Tagesordnung fortfahren und bitte deshalb, die Gespräche, die geführt werden sollen, außerhalb des Plenarsaals zu führen.