Frau Präsidentin, meine Herren und Damen! Dieser Gesetzentwurf hat eines geschafft, nämlich zum perfekt richtigen Zeitpunkt als Gesetz eingebracht zu werden. Das, muss ich sagen, war wirklich gut; denn bei sämtlichen CSDs, die in diesem Land stattfi nden – das ist übrigens die Abkürzung von Christopher-StreetDays, falls die Damen und Herren von der CSU das nicht wissen –,
mit Tausenden von Besucherinnen und Besuchern wird es uns eine Freude sein, vor allem wenn ich bei einzelnen Schirmherrin bin, Ihren Gesetzentwurf zu zerpfl ücken und dazu auch noch die wunderbaren Aussagen zu demaskieren, die zum Beispiel Ihre Justizministerin in der Monatszeitschrift des LSVD getroffen hat: Wir sind ja so offen für Schwule und Lesben.
Ich bin sehr gespannt, wie darauf die wirklich Betroffenen reagieren werden. Um mit meinem Patenkind zu sprechen: Sie sind Pseudos.
Sie sind nur scheinbar weltoffen, Sie sind scheinbar aufgeschlossen und akzeptieren auch nur scheinbar andere Lebensweisen.
Das hat jetzt Herr Dr. Dürr gesagt. Ich glaube auch nicht, dass Sie uns, vor allem nach unserem Vernetzungstreffen, das wir im Landtag abgehalten haben, bei dem eine ganze Reihe der verschiedensten Gruppen und Organisationen
anwesend waren, die im Bereich Schwule und Lesben arbeiten, die sehr genau wissen, was sie wollen. Sie müssen unterscheiden zwischen dem, womit man sich
warten Sie meinen Satz ab, Herr Kollege – angesichts von Mehrheiten ein bisschen arrangiert hat, und dem, was man tatsächlich will. Die Kollegin hat es richtig gesagt: Das ist die Eintragung beim Standesamt, und zwar für alle Formalia, das heißt auch für Namensrechtsänderungen.
Wir sehen uns in unserer alten Forderung aus der letzten Legislaturperiode bestätigt, dass im Grunde genommen alle diese Eintragungen und jetzt auch die neuen Möglichkeiten beim Standesamt durchzuführen sind. Was Sie vorgeben, ist ein Umweg über die Notare. Denn wie läuft denn das Ganze? Sowohl die Eintragung als auch die von Ihnen geplanten Namensänderungen müssen letztendlich ja doch beim Standesamt gemeldet werden, weil dort die Familien- und Geburtenbücher liegen. Können Sie mir erklären, was für einen Sinn das macht? Wieso gehen Sie diesen teuren Umweg über den Notar – Herr Kollege Weidenbusch, Sie haben zu Recht gesagt, dass dafür 50 Euro fällig werden, während es beim Standesamt bei bestimmten Eintragungen nur ganze 17 Euro sind –, wenn man letztendlich doch beim Standesamt landet? Der Sinn dessen erschließt sich mir nicht. Ich sehe nur, dass Sie unglaubliche Verrenkungen unternehmen, die wirklich erstaunlich sind. Damit sind Sie auch bereit, Ihre eigenen Grundsätze über Bord zu werfen, Grundsätze, die heißen: Verwaltungsvereinfachung, Vereinfachung des Verwaltungsverfahrens. Nein, Sie bauen noch eine Stufe rein, einfach weil Sie meinen, Sie müssten das aus ideologischen Gründen tun. Damit diskriminieren Sie – und das fi nde ich persönlich schäbig – Kinder in eingetragenen Lebenspartnerschaften, weil Sie sie anders behandeln als Kinder in „normalen“ Partnerschaften.
Sehr wohl tun Sie das, wenn die Namensänderungen nur über den Notar gehen und nicht gleich beim Standesamt möglich sind. Das ist eine Art von Ungleichbehandlung. Sie wollen mir doch nicht erzählen, dass das nicht so ist. Da stelle ich fest: Ideologie schafft Bürokratie, und Sie müssen erst einmal erklären, was das soll.
Als ich die Überschrift des Gesetzentwurfes las, habe ich gedacht: Das kann doch nicht sein. Die werden doch nicht endlich die landesrechtlichen Anpassungen vornehmen, die wir schon beantragt haben, weil es hier ebenfalls Handlungsbedarf gibt. Sie wissen ganz genau, dass in diesem Bereich für den öffentlichen Dienst noch eine ganze Reihe Regelungen fehlen. In der letzten Legislaturperiode – da waren Sie noch nicht dabei – hieß es im Ausschuss: Die Bundesebene soll erst einmal ihren Job machen, dann reden wir darüber. Die Bundesebene hat ihren Job gemacht, und ich erwarte, dass auch wir hier im
Über den Gesetzentwurf zum Namensrecht werden wir im Ausschuss noch intensiver diskutieren müssen. Ich belasse es jetzt dabei. Auch wir kündigen einen Antrag an. Wir ersparen Ihnen die Debatte zum Thema „Standesamt“ ganz sicher nicht, weil ich weiß, dass wir auf der richtigen Seite stehen. Ich vermittle Ihnen den Kontakt zu mindestens 20 Organisationen, die Ihnen sagen werden, dass Ihr Weg der falsche ist.
Die Aussprache ist geschlossen. Im Einvernehmen mit dem Ältestenrat schlage ich vor, den Gesetzentwurf dem Ausschuss für Verfassungs-, Rechts- und Parlamentsfragen als federführendem Ausschuss zu überweisen. Besteht damit Einverständnis? – Das ist der Fall. Dann ist dies so beschlossen.
Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (Drs. 15/3621) – Erste Lesung –
Der Gesetzentwurf wird vonseiten der Staatsregierung begründet. Ich darf Herrn Staatsminister Schneider darum bitten. Bitte schön, Herr Staatsminister.
Frau Präsidentin, Kolleginnen und Kollegen! Der Gesetzentwurf zur Änderung des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen umfasst eine Vielzahl bildungspolitischer Themen, die zum Teil auch aufgrund von Beschlüssen des Bayerischen Landtages notwendig geworden sind. Ich möchte in aller Kürze die Schwerpunktthemen vorstellen. – Der erste Bereich des Gesetzentwurfes ist, dass wir in das Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen geschlechtsneutrale Bezeichnungen bzw. Paarbezeichnungen durchgehend eingeführt haben. Grundlage hierfür war ein Beschluss des Bayerischen Landtages vom 6. Mai 2003. Dieser Beschluss wurde, soweit ich mich erinnere, damals im Bildungsausschuss einstimmig gefasst.
Der zweite Bereich ist die Streichung der beweglichen Ferientage. Auch hierzu gibt es einen Beschluss des Bildungsausschusses vom 20. Januar 2005, wonach die beiden beweglichen Ferientage wieder abgeschafft werden, weil die Praxis gezeigt hat, dass letztendlich bei der Betreuung der Kinder, auch beim Schülertransport und bei den Planungen für die Familien große Schwierigkeiten aufgetreten sind. Wir haben im Gesetzentwurf aber auch die besondere Situation der berufl ichen Schulen berücksichtigt: In Zeiten der praktischen Ausbildung bleibt die Möglichkeit für die Berufsschulen erhalten, bis zu zwei Tage von der Ferienordnung abzuweichen.
Drittens. Es gibt eine gesetzliche Anordnung zur sofortigen Vollziehbarkeit von schulischen Ordnungsmaß
nahmen. Wenn nach geltendem Recht eine Ordnungsmaßnahme verhängt worden ist, gab es auch in schwerwiegenden Fällen eine aufschiebende Wirkung, auch in Situationen, in denen Schüler Gewalt gegen Mitschüler angewandt oder auch Gewalt gegen Lehrer angedroht haben. In wenigen, aber doch einigen Fällen war kein ordnungsgemäßer Unterricht mehr möglich. Dann musste diese Ordnungsmaßnahme ohne weitere Begründung ausgesetzt werden. Mit der vorgeschlagenen Lösung, die aus meiner Sicht rechtlich gut vertretbar ist, bleibt dennoch ein effektiver Rechtsschutz sowohl im einstweiligen Rechtsschutzverfahren als auch im Hauptsacheverfahren erhalten.
Fünftens. Schauspielschulen und bestimmten anderen berufl ichen anderen Schulen soll die Möglichkeit gegeben werden, vom Regelschuljahr abzuweichen.
Ich darf Ihnen, Frau Kollegin Pranghofer, das Wort erteilen und daran erinnern: Fünf Minuten Redezeit pro Fraktion, wie immer. Bitte, Frau Kollegin.
Frau Präsidentin, liebe Kollegen und Kolleginnen! Der Minister hat die einzelnen Punkte des Gesetzentwurfes hier vorgestellt. Es geht um eine Reihe von bildungspolitischen Fragen und Problemen, die im Gesetz neu geregelt werden sollen. Ich will hier nur noch auf wenige Punkte eingehen: Zum einen begrüßen wir natürlich, dass es zur neuen sprachlichen Regelung im Gesetz kommt und dass eine Überarbeitung erfolgt ist. Jetzt wird geschlechtsneutral formuliert bzw. dort, wo das nicht möglich ist, werden der männliche und der weibliche Begriff im Gesetz verwendet. Das ist unkritisch.
Unkritisch ist auch die Ferientagsregelung. Das wurde auch im Ausschuss einvernehmlich beschlossen; wir haben dem Vorschlag zugestimmt.
Die Aufforderung im Gesetz, Ordnungsmaßnahmen rascher durchzusetzen, sehen wir sehr kritisch; diesen Punkt werden wir ablehnen. Da haben wir große Bedenken, denn wir sagen: Die Schule ist kein rechtsfreier Raum. Ich teile ausdrücklich die Meinung der Landeselternvereinigung der Gymnasien. Auch wir sind der Meinung, dass dieser Wegfall zu einer massiven Verkürzung des effektiven Rechtsschutzes führt. Der Status eines Verwaltungsaktes wird verändert. Gerade dieses Widerspruchsverfahren ist natürlich ein Verwaltungsakt. Wenn wir auf die aufschiebende Wirkung, die jetzt per Gesetz weggelassen werden soll, verzichten, bedeutet das, dass hier möglicherweise auch grundgesetzliche Tatbestände zu berücksichtigen sind, denen man hier einfach nicht gerecht wird. Ich bitte vor allem auch darum, hier nicht so zu tun, als müsste man hier der Praxis in der Schule folgen. Man kann sich hier nicht darauf zurückziehen,
dass an der Schule keine juristischen Personen handeln. Zudem hat die Schule die Möglichkeit, die Ministerien zu befragen. Diese harten und scharfen Maßnahmen, ein Rauswurf oder eine Entlassung aus der Schule, müssen auch in einem geregelten Verfahren vollzogen werden. Eine Änderung kann nicht unter Hinweis auf praktische Bedürfnisse der Schulverwaltung erfolgen.
Ich darf noch auf einen weiteren Punkt zu sprechen kommen, den der Minister in seinem Beitrag gar nicht genannt hat: Es soll auch die Möglichkeit geschaffen werden, dass Kommunen Schulen in der Rechtsform von gemeinsamen Kommunalunternehmen errichten und betreiben. Das soll schulrechtlich im vorliegenden Gesetzentwurf klargestellt werden. Auch hier erwarten wir von der weiteren Beratung eine konzeptionelle Vorstellung, wie das in der praktischen Umsetzung aussehen soll, zumal der Städtetag in seinem Konsultationsverfahren ausdrücklich gerügt hat, dass das Konsultationsverfahren viel zu kurz gewesen sei. Insofern hat der Städtetag zu dieser Frage sicherlich nicht qualifi ziert Stellung nehmen können. Das werden wir aber im Ausschuss noch diskutieren, wenn wir dieses Gesetz beraten.
Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir werden den Gesetzentwurf im Ausschuss ausführlich beraten; daher jetzt nur eine kurze Stellungnahme. Auch wir begrüßen, dass der Beschluss des Landtags zur geschlechtsneutralen Formulierung von personenbezogenen Begriffen umgesetzt wird. Auch die Abschaffung der beweglichen Ferientage begrüßen wir. Dies entspricht schließlich einem Wunsch der Eltern. – Vieles ist also unproblematisch.
Ich möchte nur kurz zur Durchsetzbarkeit schulischer Ordnungsmaßnahmen Stellung nehmen. Frau Kollegin, Sie unterliegen hier einem Irrtum: Wenn Rechtsbehelfe keine aufschiebende Wirkung mehr haben – in einer ganzen Reihe von Fällen ist geregelt, dass Rechtsbehelfe keine aufschiebende Wirkung haben –, hat das nicht zur Folge, dass dann ein rechtsfreier Raum entsteht; denn im anschließenden Widerspruchsverfahren kann die Rechtslage geprüft werden. Sollte es anschließend zu einem Anfechtungsverfahren kommen, wird alles voll umfänglich geprüft. Es geht lediglich um die Durchsetzbarkeit bei Erlass des Bescheides. Das hat aber mit der rechtlichen Würdigung im nachfolgenden Rechtsverfahren nichts zu tun.
Das ist schlicht und einfach ein Irrtum. Dies ist keine Einschränkung des effektiven Rechtsschutzes. Einen rechtsfreien Raum gibt es in diesem Land sowieso nicht. All diese Fragen können wir im Ausschuss eingehend klären.
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Auch ich will nicht lange reden. Ich möchte aber den Landtag und die Staatsregierung als frauenpolitische Sprecherin meiner Fraktion
Wir stimmen der Regelung zu den beweglichen Ferientagen zu, obwohl ich es sehr bedauere, dass es nicht geklappt hat, den Schulen dieses Stückchen Freiheit zuzugestehen. Es ist aber durch Petitionen, die wir im Ausschuss beraten haben, zutage getreten, dass die Eltern, vor allem die allein erziehenden Mütter, an den beweglichen Ferientagen keine Betreuung für ihre Kinder fi nden konnten. Ich denke, das sollte ein weiterer Anlass sein, um Müttern, Vätern und Eltern mehr Betreuung zur Verfügung zu stellen.