Wir haben das Verbot gut durchgehalten, bis ein Hersteller kam, der auf Druck der genannten Lobby versucht hat, ein Gerät zu entwickeln, das angeblich mit Natur und Tier schonender umgeht. Ich sage ausdrücklich „angeblich“. Das Ergebnis des Einsatzes des neuen Geräts ist annähernd das Gleiche wie vorher. Es mag vielleicht nicht mehr
so viele Schäden geben, aber es gibt immer noch zu viele Schäden. Das Verbot der Grabenfräse hat nämlich folgende Geschichte: Baden-Württemberg, das seine Umweltgesetzgebung einige Tage vor Bayern gemacht hat, hat die Grabenfräse ausdrücklich mit der Begründung verboten, sie sei auch in Bayern verboten, und Bayern habe das Richtige gemacht. Das können Sie in dem Protokoll der Parlamentsreden nachlesen. In Baden-Württemberg wurde der Einsatz dieses Geräts mit dem Hinweis darauf verboten, dass sich das Verbot in Bayern bewährt hat. Jetzt verwässern Sie dieses Verbot und geben die Entscheidung in die Hand der unteren Naturschutzbehörde.
Wenn Sie jetzt bestreiten, dass die untere Naturschutzbehörde in besonderen Fällen den Einsatz der Grabenfräsen erlauben kann, dann haben Sie das Gesetz nicht gelesen. Wer in der unteren Naturschutzbehörde das Sagen hat, wissen wir doch auch, oder? – Das sind nicht die Politiker vor Ort, die manchmal Zwängen unterliegen, denen man in diesem Haus offensichtlich auch unterliegt.
Herr Kaul, Sie werden es nicht schaffen. Sie haben vorhin angedeutet, ich würde die Gemeinden beschimpfen. Das ist nicht wahr.
Im Gegenteil, wir helfen den Gemeinden. Ich sage Ihnen voraus, dass die Bürgermeister im Alpenraum Sie eines Tages verfl uchen werden, weil sie Kosten für Schneekanonen tragen müssen, die sie nicht mehr nutzen können. Sie werden die Skipisten – wir sind beim nächsten Thema – – –
Sie haben großen Unfug getrieben mit der Ausweitung der Flächen für Skipisten. Sie wissen genau, dass man mit dem ökologisch schwierigen System der Alpen pfl eglich umgehen muss. Sie haben deshalb vorsichtshalber die Alpenkonvention nicht in das Gesetz aufgenommen, weil Sie sonst Probleme mit dem bekommen würden, was Sie erlaubt haben. Die Unterzeichnung der Alpenkonvention
samt ihrer Protokolle passt nicht zur Ausweitung der Skipisten und zur Streichung der Regelung über die Schneekanonen im Naturschutzgesetz.
Die SPD ist der Meinung, dass das Gesetz nicht zufriedenstellend ist und lehnt es deshalb ab. Wir hoffen, dass sich hier einige fi nden, die genau so vernünftig sind und mitmachen werden.
Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Herr Kaul, Sie haben sich als Vorsitzender des Umweltausschusses für „naturschutztragend“ erklärt und versucht, für den Naturschutz eine Lanze zu brechen. Die „Weihen“, die Sie sich umlegen wollten – beispielsweise das wachsende Vorkommen der Wiesenweihe – mit der Aussage des Ersten Vorsitzenden des Landesbundes für Vogelschutz in Bayern e.V. – LBV –, Ludwig Sothmann, trifft nicht so ganz.
Richtig und zutreffend ist, dass es einzelne Arten gibt, die wieder verstärkt vorkommen. Das ist gut und schön. Trotzdem müssen nicht gleich wieder die Jäger auf den Plan gerufen werden, die die Tiere einfangen und exportieren – wie den Biber – und die Abschüsse erhöhen wollen. Der Zuwachs einzelner Arten ist erfreulich. Wenn Sie aber, Herr Kaul, sagen, Herr Sothmann hätte das Bayerische Naturschutzgesetz gerühmt, irren Sie sich. Ich will Ihnen einen Text vorlesen.
… Nachdem gesetzliche Neuregelungen nur von Zeit zu Zeit erfolgen, hatten wir von dieser Novelle Fortschritte in der Positionierung des Arten- und Naturschutzes in unserer Gesellschaft erwartet. Diese Chance ist nicht ergriffen worden. …
Es wurden vielmehr einige Regelungen unklar (Eingriffsregelungen) , andere fachlich schlechter (Grabenfräsen oder das Aussetzen von Arten) formuliert oder nicht ausreichend vollzogen (wie die Schutzgebietsausweisung der NATU- RA 2000-Flächen).
Ich kann dieser Äußerung nicht entnehmen, dass er der Novelle des Naturschutzgesetzes zustimmt bzw. dass er sieht, dass die Chance, die die Novelle geboten hätte, ergriffen wurde.
Eine einzige Änderung wurde übernommen, die Herr Sothmann sehr moniert hat. Es wurde wieder gestrichen, die Einrichtung der Naturschutzbeiräte in die Beliebigkeit der Behörden zu stellen. Hier hat er sich durchgesetzt. Das ist gut, denn wir brauchen die Arbeit und den Einsatz der Naturschutzbeiräte.
Alle anderen Punkte, die auch wir in der Debatte aufgegriffen und als Änderungsanträge eingebracht haben, sind nicht übernommen worden. Daraus leitet er die Kritik ab, dass die Chance nicht ergriffen wurde.
Ich darf zu Ihrer Einführung, Herr Kaul, noch ein paar weitere Bemerkungen machen. Sie sagten, dass NATURA 2000 umgesetzt werden müsse und deshalb die Novelle des Naturschutzgesetzes nötig war. Die NATURA 2000-Regelung wurde bereits 1998 übernommen. Jetzt gab es kleine Ergänzungen. Das Wesentliche war jedoch das Bundesnaturschutzgesetz, das 2002 in Kraft getreten ist.
Es geht vorrangig nicht um NATURA 2000, sondern um die Klarstellung, was landwirtschaftlich gute fachliche Praxis ist.
Das wurde im Bundesnaturschutzgesetz aufgenommen. Diesen Punkt haben Sie im Bayerischen Naturschutzgesetz nicht aufgenommen. Sie haben keine 1 : 1-Umsetzung übernommen, sondern Sie haben versucht, die Anforderungen des Bundesnaturschutzgesetzes so gut es geht zu verstecken und zu verschleiern. Was das Verbot des Grünlandumbruchs betrifft, haben Sie sogar die zwingende Vorschrift, den Grünlandumbruch auf sensiblen Standorten zu unterlassen, in eine „Soll-Bestimmung“, die rechtlich dehnbar ist, umgemünzt, und damit Rechtsbeugung betrieben.
Wir haben Sie in den Debatten im Umweltausschuss mehrfach aufgefordert, die gute fachliche Praxis im Rahmen einer 1 : 1-Umsetzung in das bayerische Gesetz zu übernehmen. Die 1 : 1-Umsetzung haben Sie beim Grünlandumbruch nicht gemacht. Sie haben überdies die Transparenz nicht ermöglicht. Wir haben im Änderungsantrag gefordert, den Bezug zum Bundesnaturschutzgesetz wenigstens in den einleitenden Passus dieses Artikels aufzunehmen. Sie haben sich geweigert. Nicht einmal den Bezug wollten Sie aufnehmen. All das, was im Paragraphen 5 des Bundesnaturschutzgesetzes zur guten fachlichen Praxis verankert ist – beispielsweise standortangepasste Bewirtschaftung, nachhaltige Bodenfruchtbarkeit, langfristige Nutzbarkeit, Tierhaltung in ein ausgewogenes Verhältnis zum Pfl anzenbau zu stellen, Bindung an die Fläche –, haben Sie nicht transparent in das Bayerische Naturschutzgesetz übernommen.
Sie haben nicht einmal den Verweis übernommen. Stattdessen verweisen Sie in der Begründung darauf, dass dies irgendwann einmal in den landwirtschaftlichen Fachgesetzen auftauchen werde. Das ist keine transparente 1 : 1-Umsetzung, sondern Sie haben notwendige Forderungen für die gute fachliche Praxis nicht in die Gesetze übernommen. Das musste festgehalten werden, und das zeigt, dass keine transparente 1 : 1-Umsetzung erfolgt ist.
Sie haben sich auch geweigert, die Weiterentwicklung, die Biotopvernetzung, die Vermehrung von Landschaftselementen zur Vermehrung von Biotopen zu übernehmen.
Alle Anträge, in denen die Weiterentwicklung und die Vermehrung der Biotope gefordert wird, haben Sie abgelehnt. Es kann nicht festgestellt werden, dass Sie diese Regelungen des Bundesnaturschutzgesetzes übernommen hätten.