also nichts daran ändern, dass im Ergebnis letzten Endes doch eine Beseitigung stattfi ndet. Dies wiederum wäre kein würdevoller Umgang.
Im Ergebnis heißt dies also, dass ich vonseiten der Staatsregierung um Zustimmung zum Entwurf bitte, wie er von Frau Kollegin Fickler vorgestellt worden ist, damit eine entsprechend würdevolle Regelung getroffen werden kann, die dem Leben und unserer Haltung in Bayern zum Leben auch entsprechend gerecht wird.
Ich sehe keine weiteren Wortmeldungen mehr. Damit ist die Aussprache geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung. Dazu werden die Tagesordnungspunkte wieder getrennt.
Ich lasse zunächst über den Tagesordnungspunkt 16 abstimmen. Der Abstimmung liegt der Initiativgesetzentwurf auf Drucksache 15/3388 zugrunde. Der federführende Ausschuss für Sozial-, Gesundheits- und Familienpolitik empfi ehlt auf Drucksache 15/3820 die Ablehnung des Gesetzentwurfs. Wer dagegen dem Gesetzentwurf zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – SPDFraktion. Gegenstimmen? – CSU-Fraktion. Enthaltungen? – BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Der Gesetzentwurf ist damit abgelehnt.
Wir kommen jetzt zur Abstimmung über den Tagesordnungspunkt 15. Dieser Abstimmung liegen der Initiativgesetzentwurf auf Drucksache 15/2847 und die Beschlussempfehlung mit Bericht des federführenden Ausschusses für Sozial-, Gesundheits- und Familienpolitik auf der Drucksache 15/3819 zugrunde.
Der federführende Ausschuss für Sozial-, Gesundheits- und Familienpolitik empfi ehlt die unveränderte Annahme. Der Ausschuss für Verfassungs-, Rechts- und Parlamentsfragen stimmt bei seiner Endberatung ebenfalls zu. Ergänzend schlägt er vor, in § 2 als Datum des In-KraftTretens den „1. Januar 2006“ einzufügen. Wer dem Gesetzentwurf mit dieser Ergänzung zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – CSU-Fraktion. Gegenstimmen? – SPD-Fraktion. Stimmenthaltungen? – BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Dann ist dies so beschlossen.
Da ein Antrag auf Dritte Lesung nicht gestellt wurde, führen wir gemäß § 56 der Geschäftsordnung sofort die Schlussabstimmung durch. Ich schlage vor, sie in einfacher Form durchzuführen. – Irgendein Widerspruch? – Das ist nicht der Fall.
Wer dem Gesetzentwurf in der Fassung des endberatenden Ausschusses für Verfassungs-, Rechts- und Parlamentsfragen seine Zustimmung geben will, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben. – Gegenstimmen bitte ich auf die gleiche Weise anzuzeigen. – Enthaltungen? – Dasselbe Ergebnis wie vorher. Das Gesetz ist damit so angenommen. Es hat den Titel: „Gesetz zur Änderung des Bestattungsgesetzes“.
Ich gebe jetzt das Ergebnis der vorherigen namentlichen Abstimmung zum Gesetzentwurf der Staatsregierung auf Drucksache 15/3477 bekannt, Tagesordnungspunkt 14. Mit Ja haben gestimmt 93, mit Nein haben gestimmt 45, keine Stimmenthaltungen. Das Gesetz ist damit in der Fassung des endberatenden Ausschusses für Verfassungs-, Rechts- und Parlamentsfragen angenommen. Es hat den Titel: „Gesetz zur Änderung des Bayerischen Naturschutzgesetzes und anderer Vorschriften“.
Mit der Annahme des Gesetzentwurfes in der Fassung des endberatenden Ausschusses für Verfassungs-, Rechts- und Parlamentsfragen haben die Änderungsanträge auf den Drucksachen 15/3678, 15/3692 und Nummer 1 der Drucksache 15/3688 ihre Erledigung gefunden. Den Änderungsantrag auf der Drucksache 15/3686 hat der federführende Ausschuss für Umwelt und Verbraucherschutz bereits bei der Erstberatung für erledigt erklärt. Wir nehmen davon Kenntnis.
Gesetzentwurf der Abgeordneten Margarete Bause, Dr. Sepp Dürr, Ulrike Gote u. a. u. Frakt. (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Bayerisches Gesetz zur Errichtung einer Härtefallkommission (Bayerisches Härtefallkommissionsge- setz – BayHFKG) (Drs. 15/2502) – Zweite Lesung –
Ich eröffne die allgemeine Aussprache. Im Ältestenrat wurde eine Redezeit von 15 Minuten pro Fraktion vereinbart.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Nach dem neuen Zuwanderungsgesetz vom 01.01. dieses Jahres kann eine Härtefallkommission in Problemfällen ein Aufenthaltsrecht gewähren. Die Voraussetzung ist, dass dringende humanitäre und persönliche Gründe den Verbleib eines Ausländers bzw. einer Ausländerin in Deutschland rechtfertigen. Sehen Sie, das haben andere Bundesländer schon lang gespannt und in die Praxis umgesetzt. Heutige Information vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge: Eine Härtefallkommission wurde bereits von den Ländern Baden-Württemberg, Berlin, Brandenburg, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Saarland, Schleswig-Holstein und Thüringen eingerichtet. Meine Damen und Herren, es ist beschämend, dass Bayern diese Härtefallkommission noch nicht eingeführt hat.
Bayern ist noch ganz „offen“ – in Anführungszeichen –, wartet ab und kommt nicht in die Socken, lässt erst einmal gemütlich andere Länder Erfahrungen sammeln, und irgendwann vielleicht wird Bayern auch einmal reagieren. Dabei hätten Sie es doch so einfach, gerade heute: Wir haben Ihnen die Arbeit bereits abgenommen. Stimmen
Oder wollen Sie etwa deutschlandweit Schlusslicht bleiben und bei der Einrichtung einer Härtefallkommission schändlich versagen? Meine Damen und Herren, Sie sind bereits das Schlusslicht und dabei reden Sie von Integration und Humanität. Wo fi ndet diese denn statt? Etwa in unserem Petitionsausschuss? – Mitnichten. Jede Woche erleben wir es: Dort wird parteipolitisch abgestimmt. Genau das wollen wir nicht. In einer Härtefallkommission wollen wir dieses umgehen, und das können wir. Die Not eines Ausländers bzw. einer Ausländerin ist nicht parteipolitisch, sondern menschlich und humanitär zu sehen. Das können Sie, wenn Sie eine Härtefallkommission einrichten.
Ich denke in diesem Zusammenhang an den kurz zurückliegenden Fall eines Chinesen der Falun-Gong-Sekte. Dem chinesischen Mitbürger Renzheng Jiang drohte defi nitiv das Arbeitslager, weil er der Glaubensgemeinschaft der Falun-Gong-Sekte angehörte. Die Zugehörigkeit wird in Bayern natürlich nicht verfolgt, aber in China. Genau dieses habe ich zu bedenken gegeben und gegen eine Ausweisung gestimmt. Die Zweidrittelmehrheit im Petitionsausschuss sah dies aber ganz anders. Diese Zweidrittelmehrheit der CSU wies den Chinesen aus mit dem Ergebnis, dass er kurzerhand für drei Jahre in einem chinesischen Arbeitslager landete und dort auch noch ist. Es ist beschämend, nur weil er hier, wo wir Religionsfreiheit haben, der Falun-Gong-Sekte angehörte, wurde er in China interniert. Er hat nur seine Religionsfreiheit, für die wir hier garantieren, in Anspruch genommen.
Hätten wir eine Härtefallkommission gehabt, wäre dieses nicht passiert. Deshalb sage ich Ihnen: Verschleppen Sie die Härtefallregelung nicht. Andere Länder haben diese Kommission bereits. Wenn Sie die Einrichtung dieser Kommission bis Ultimo verschleppen und auf Eis legen, vertun Sie fatalerweise viele Chancen, indem Sie die humanitäre Sicht auf bestimmte Härtefälle in Bayern verstellen und negieren. Sie haben aber seinerzeit dem Kompromiss des § 23 a des Aufenthaltsgesetzes zugestimmt. Wir fordern Sie deswegen auf, unserem Gesetzentwurf auf Länderebene heute zuzustimmen.
Unser Vorschlag zur Zusammensetzung dieser Kommission ist genau das, was Herr Dr. Beckstein in der Vergangenheit immer gefordert hat. Er wollte zum Beispiel eine Quote für das Kirchenasyl haben. Dem haben wir entsprochen. Wir wollen dieses durch die Beteiligung der Kirchen in der Kommission verankert wissen. Mit unserem Gesetzentwurf wollen wir dem Einzelfall mit dringenden humani
tären und persönlichen Gründen gerecht werden. Da Sie das auf Bundesebene auch wollten und dem Zuwanderungsgesetz unter dieser Prämisse zugestimmt haben, wollen wir Ihnen gern vortragen, wie wir uns das vorstellen.
Wenn rechtlich alles entschieden ist, muss es nach dem neuen Zuwanderungsgesetz noch eine Möglichkeit geben – dem haben Sie zugestimmt –, humanitär entscheiden zu können. Als langjähriges Ausschussmitglied weiß ich, dass uns im Petitionsausschuss im Grunde die Hände gebunden sind, weil Sie – ich spreche Sie an, Herr König – die Sache ständig parteipolitisch sehen. Das wollen wir umgehen.
Reden Sie nicht dazwischen, Sie haben sicher auch ein Rederecht. Dann können Sie sagen, was Sie wollen, außer dass Sie zum Zug müssen.
Wir schlagen in unserem Gesetzentwurf Folgendes vor: Die Härtefallkommission setzt sich aus 17 Mitgliedern zusammen, je einem Vertreter/einer Vertreterin der Evangelischen und der Katholischen Kirche, einem Vertreter/ einer Vertreterin der Israelitischen Kultusgemeinde, zwei Vertretern/Vertreterinnen der Freien Wohlfahrtspfl ege, einem Vertreter/einer Vertreterin des Bayerischen Flüchtlingsrats, der Arbeitsgemeinschaft der Ausländerbeiräte, AGABY, der Beratungseinrichtung für Flüchtlinge und Folteropfer des Flüchtlingsrats, der Beratungseinrichtung für Opfer des Frauenhandels, zum Beispiel Jadwiga – das ist die Frauenorganisation, mit der auch Sie exzellent zusammenarbeiten, die sich mit weiblichen Flüchtlingen und Migrantinnen beschäftigt –, des Bayerischen Landesjugendamts, der Anwaltschaft, der Rechtsanwaltskammern, der Landesärztekammer, der kommunalen Spitzenverbände, des Bayerischen Landessportverbands, der Bayerischen Wirtschaft und des Bayerischen Staatsministeriums des Inneren.
Diese Mitglieder werden für zwei Jahre vom Innenministerium bestellt. Die Zusammensetzung ist nach unserer Meinung sehr ausgewogen. Es gibt keine parteipolitische Polarisierung; denn diese wird durch die Zusammensetzung verhindert. Wir haben mit den genannten Organisationen bereits im Vorfeld gesprochen und eine Anhörung dazu durchgeführt. Diese Organisationen sind sehr begeistert davon, dass so etwas von uns vorgeschlagen wird. Ich denke, wir können uns alle darauf verständigen, dass so etwas seine Berechtigung hat; denn Sie arbeiten mit diesen Organisationen doch sehr gern zusammen.
Die Erfahrungen, die andere Bundesländer schon seit längerer Zeit machen, haben auch gezeigt, dass es sehr sinnvoll ist, wenn nicht nur Politikerinnen und Politiker
einen Härtefall überprüfen, sondern wenn das genau diese Organisationen tun. Das sind nämlich – das erkennen Sie sicher auch an – wichtige gesellschaftliche Organisationen, und es gibt im Übrigen in jedem Härtefall Ermessensspielräume, denen wir gerecht werden wollen.
Sie, Herr Traublinger, kommen auch gelegentlich und meinen, man könnte etwas für die bayerische Wirtschaft erledigen. Sie klagen ab und zu Härtefälle ein, indem Sie sagen, wir fi nden keinen anderen als gerade diesen Ausländer für bestimmte Tätigkeiten. Dann wird dem Ausländer ein Bleiberecht gewährt.
Es gibt einen dreiköpfi gen Vorprüfungsausschuss, der aus dem Geschäftsstelleninhaber und zwei von der Kommission benannten Mitgliedern besteht. Dann wird geprüft, ob Gründe für die Zulässigkeit eines Antrags vorliegen. Es wird also nicht nach Gutdünken gehandelt, sondern es wird wirklich geprüft. Auch damit hat man Erfahrungen in anderen Bundesländern gesammelt. Die vielen Bundesländer, die die Kommission bereits eingeführt haben, haben das doch nicht gemacht, weil sie allen Anliegen Tür und Tor öffnen wollten. Vielmehr wollten sie den einzelnen Härtefällen gerecht werden, was auch gelingt.
Meine Damen und Herren, trotz eindringlicher Appelle bekannter Persönlichkeiten angefangen bei Frau Süssmuth über Herrn Blüm und Herrn Schwarz-Schilling bis hin zum früheren BDI-Präsidenten Hans-Olaf Henkel und trotz der Appelle von Pro Asyl und anderen Menschenrechtsorganisationen sowie von zahlreichen Bürgerinnen und Bürgern enthält das Zuwanderungsgesetz keine Bleiberechtsregelung.
Das genau ist der Knackpunkt. Das wollten sie damals in den Verhandlungen über das neue Zuwanderungsgesetz, das jetzt gilt, auf Landesebene lösen; denn nach dem neuen Zuwanderungsgesetz ist das Länderhoheit. Dem haben Sie zugestimmt. Deshalb müssten Sie sich ehrlicherweise auch entsprechend verhalten. Da fordern wir schon einmal Ihre Ehrlichkeit ein.
Für Migrantinnen und Migranten, die seit Jahren in Deutschland leben und deren Duldung immer wieder verlängert worden ist, muss endlich einmal eine abschließende Regelung gefunden werden. Es ist für diese Menschen keine Lösung, wenn sie mit ungesichertem Aufenthaltsstatus in einem sozialen Schwebezustand leben müssen, und das über Jahre hinweg. Für einige dieser Menschen könnte jetzt durch die Einrichtung einer Härtefallkommission zumindest eine Einzelfallregelung getroffen werden. So etwas funktioniert aber nur, wenn die Anträge ohne Schere im Kopf geprüft werden, und das versprechen wir uns von einer Härtefallkommission, zumal damit schon seit Jahren sehr gute Erfahrungen gemacht wurden.
Schleswig-Holstein und Nordrhein-Westfalen haben seit Jahren Härtefallkommissionen und haben damit im Grunde genommen gute Erfahrungen gemacht. In
Schleswig-Holstein wurden 2003 106 Eingaben, 2002 112 Eingaben und in den Jahren 1996 bis 2001 insgesamt 566 Eingaben in der Härtefallkommission behandelt. Davon sind im Jahr 2003 drei Fälle positiv bewertet worden, im Jahr 2002 waren es sieben Fälle, und in den Jahren 1996 bis 2001 waren es insgesamt 91 Fälle, die positiv bewertet wurden. Sie können also jetzt wirklich nicht behaupten, dass in so einer Kommission alles nur durchgewunken wird; so ist das nicht. Jeder Fall wird in dieser Kommission von allen Seiten beleuchtet und überprüft. Das Modell einer Härtefallkommission könnte dauerhaft Bestand haben, wie die Beispiele Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein zeigen. Dort können die Kommissionen über eine kontinuierliche Arbeit berichten. Seit dem Inkrafttreten des Zuwanderungsgesetzes am 1. Januar dieses Jahres liegen noch keine Erfahrungen in anderen Bundesländern vor; die kommen jetzt erst, weil alles nach dem 01.01.2005 eingerichtet wurde. Die Länder habe ich Ihnen schon genannt. Die Härtefallkommissionen werden auf der neuen gesetzlichen Grundlage eingerichtet oder wurden schon eingerichtet; manche Länder sind noch dabei.
Meine Damen und Herren, eine Härtefallkommission in der von uns gewünschten Zusammensetzung tritt überhaupt nicht mit dem Petitionsrecht in Konkurrenz. Sie ist vielmehr eine Ergänzung und gegebenenfalls eine Entlastung. Ich verspreche mir davon, dass man dadurch dem Härtefall besser gerecht wird. Ich bitte Sie daher, unserem Antrag zuzustimmen. Ich wünsche das wegen der Schicksale der Menschen, die einen Härtefall im Landtag behandelt wissen wollen. Ich möchte, dass diesen Härtefällen im humanitären Sinne und im persönlichen Sinne dieser Menschen Rechnung getragen wird.
Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Ich hatte den Eindruck, Frau Scharfenberg hat meine Redezeit auch gleich mit verbraucht, aber das ist egal, weil wir ohnehin bis 20.00 Uhr da sind.
Wie ich schon mehrfach in den verschiedenen Ausschüssen ausgeführt habe, lehnen wir Ihren Gesetzentwurf deshalb ab, weil wir uns in der CSU-Fraktion noch nicht abschließend – –