Meine Damen und Herren, wenn Zuwanderung gelingt, dann kann sie für den Freistaat auch eine Bereicherung
sein. Es wäre schön, wenn wir so weit kämen. Ich bedanke mich für Ihre ausgesprochen deutliche Aufmerksamkeit, die immer dann besonders groß wird, wenn ich Ihnen eine Zahl nenne, die schlicht und einfach der Wahrheit entspricht. Das muss auch einmal sein.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich mache darauf aufmerksam, dass namentliche Abstimmung beantragt worden ist. Die namentliche Abstimmung wird nach der Wortmeldung von Herrn Staatssekretär Georg Schmid stattfi nden. Bitte sehr, Herr Staatssekretär.
Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Zunächst, Herr Volkmann, möchte ich eines richtig stellen: Wenn wir in den Achtziger- und Neunzigerjahren so hohe Asylbewerberzahlen hatten, dann lag das auch daran, dass Ihre Partei nicht bereit war, das Grundgesetz zu ändern. Deshalb hatten wir diese dramatische Entwicklung.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, das Thema Härtefallkommission haben wir bereits im Frühjahr anlässlich der von der SPD eingebrachten Anträge diskutiert. Ich habe damals schon einmal gesagt, und das möchte ich heute wiederholen: Bei der Einführung eines so bedeutenden Instruments geht Gründlichkeit vor Schnelligkeit. Wir wollen beobachten, und das zu Recht, ob es sich als vernünftig herausstellt, was in anderen Ländern praktiziert wird. Wir wollen abwarten, ob die humanitären Regelungen des Zuwanderungsgesetzes nicht doch ausreichen, um die anstehenden Probleme zu lösen. Es wurde heute bestätigt, auch der Minister hat das in der Sitzung des Ausschusses für Kommunale Fragen und Innere Sicherheit dokumentiert, in den letzten Monaten ist kein einziger Fall aufgetreten, der diese Härtefallkommission herausgefordert hätte. Ich darf deshalb darum bitten, dass bei dieser schwierigen Frage nach dem Grundsatz „Gründlichkeit vor Schnelligkeit“ vorgegangen wird. Wir sollten uns in dieser wichtigen humanitären Frage nicht zerstreiten.
Eines darf ich an dieser Stelle noch bemerken, nachdem heute immer wieder aus dem Protokoll der Sitzung des Ausschusses für Kommunale Fragen und Innere Sicherheit zitiert wurde. Dieses Protokoll ist aus meiner Sicht klar und präzise. Minister Dr. Günther Beckstein hat zu der Frage der Einrichtung einer Härtefallkommission gesagt, dass wir das in aller Ruhe diskutieren und mit den großen Kirchen vorher besprechen wollen. Ich zitiere:
Während die Evangelische Kirche eine Härtefallkommission unbedingt wünsche, habe die Katholische Kirche Bedenken erhoben. Es liege bisher noch keine Stellungnahme vor.
(Franz Schindler (SPD): Das ist falsch! – Johanna Werner-Muggendorfer (SPD): Das kann nicht stimmen!)
Herr Volkmann, Sie haben gesagt: „Ihr redet mit der Katholischen Kirche und macht die Entscheidung davon abhängig.“ – Ich halte es für gut und richtig, dass in dieser Frage mit den großen Kirchen gesprochen und versucht wird, einen Konsens zu erreichen.
Wir haben heute Nachmittag über das Polizeiorganisationsgesetz diskutiert. Sie haben mir und dem Innenministerium zu Unrecht vorgeworfen, dass wir mit den Berufsvertretern, mit den Gewerkschaften und den Verbänden nicht geredet hätten. Jetzt reden wir mit den betroffenen Institutionen, jetzt passt das auch wieder nicht. Ihnen kann man es wohl auch nicht recht machen.
Ich darf noch auf etwas anderes hinweisen, über das noch nicht diskutiert wurde. Der Minister hat in dieser Sitzung auch erklärt, dass er der Härtefallkommission nicht generell ablehnend gegenüber steht, dass er aber sehr wohl Bedenken hat, die zu diskutieren sind: die Fragen der Kosten, die Details und die Frage des Verhältnisses zum Petitionsrecht – –
Auch im Gesetzentwurf der GRÜNEN ist nicht die Frage nach dem Verhältnis zwischen dem Petitionsrecht und der Härtefallkommission angesprochen worden. Ich meine schon, dass diese Fragen zuerst geklärt werden müssen. Erst wenn diese Fragen geklärt sind und wenn mit den großen Kirchen im Detail gesprochen worden ist, werden wir miteinander eine vernünftige Entscheidung treffen. Es wird keine einfache Entscheidung sein, weil es sehr wohl unterschiedliche Auffassungen geben kann. Natürlich kann man die Auffassung vertreten, dass das Zuwanderungsgesetz mit seinen humanitären Alternativen ein aus
reichendes Instrumentarium ist. Wenn das alles besprochen ist, werden wir eine gute Entscheidung treffen. Jedenfalls können wir dem Gesetzentwurf, so wie er jetzt vorliegt, nicht zustimmen.
Herr Staatssekretär Schmid, ich möchte nicht, dass Sie mich falsch zitieren. Sie haben mich falsch zitiert. Ich habe ausdrücklich Bezug genommen auf den Passus des Protokolls über den Innenausschuss, wonach Herr Minister Beckstein gesagt hat, „Gegen den Willen der größeren Kirche in Bayern wolle er jedenfalls keine Härtefallkommission einführen“. Das habe ich kritisiert. Ich habe nicht kritisiert, dass Sie mit den Kirchen sprechen. Um Himmels Willen, das wäre überhaupt nicht unsere Intention. Das wissen Sie ganz genau. Sie haben es aber so dargestellt, als hätte ich mich dagegen gewandt, dass man mit den Kirchen spricht. Das ist natürlich völlig verfehlt. Ich habe nur zitiert – und so steht es wörtlich im Protokoll:
Das ist eine Aussage, von der ich nicht weiß, ob er sie wirklich so gemeint hat. Sie steht aber so im Protokoll, und ich meine, er hat es auch so gesagt. Vielleicht kann er das in Zukunft noch etwas korrigieren.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Aussprache ist damit geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung. Der Abstimmung liegt der Initiativgesetzentwurf auf Drucksache 15/ 2502 zugrunde. Der federführende Ausschuss für Verfassungs-, Rechts- und Parlamentsfragen empfi ehlt auf Drucksache 15/3714 die Ablehnung des Gesetzentwurfes. Wir kommen zur namentlichen Abstimmung. Das Procedere ist immer das Gleiche. Die Urnen stehen immer am selben Platz. Hiermit beginnt die namentliche Abstimmung. Vier Minuten stehen zur Verfügung.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Abstimmung ist damit beendet. Die Auszählung erfolgt wie immer außerhalb. Das Ergebnis wird später bekannt gegeben. Ich bitte Sie, wieder Platz zu nehmen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich nehme die Sitzung wieder auf und begrüße am Rande unseres Hilfsplenums eine Gruppe des Goethe-Instituts mit ihrer Leiterin, Frau Trapp. Ich wünsche Ihnen einen schönen Abend bei uns.
Abstimmung über Anträge etc., die gemäß § 59 Abs. 7 der Geschäftsordnung nicht einzeln beraten werden
Vorweg lasse ich auf Wunsch der SPD-Fraktion über die Listennummer 24, das ist der Antrag der Abgeordneten Bause, Dr. Dürr, Gote und anderer und Fraktion betreffend „Baustopp für die A 94 – Isentaltrasse gestorben“ auf Drucksache 15/3276 einzeln abstimmen.
Der federführende Ausschuss für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie empfi ehlt die Ablehnung des Antrags. Wer dagegen dem Antrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Die Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN. Gegenstimmen? – Die CSU-Fraktion. Enthaltungen? – Die SPD-Fraktion. Der Antrag ist abgelehnt.
Hinsichtlich der jeweiligen Abstimmungsgrundlagen mit den einzelnen Voten der Fraktionen zu den Verfassungsstreitigkeiten und den übrigen Anträgen verweise ich auf die Ihnen vorliegende Liste.
Ausgenommen von der Abstimmung ist die Listennummer 51. Ein Plenarbeschluss ist aufgrund der Endgültigkeit der Eilentscheidung des federführenden Ausschusses für Umwelt und Verbraucherschutz nicht mehr erforderlich.
Wer mit der Übernahme seines Abstimmungsverhaltens bzw. dem jeweiligen Abstimmungsverhalten seiner Fraktion entsprechend der aufgelegten Liste einverstanden ist, den bitte ich um das Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Enthaltungen? – Damit übernimmt der Landtag diese Voten.
Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des Bayerischen Krankenhausgesetzes (Drs. 15/3794) – Erste Lesung –
Der Gesetzentwurf wird vonseiten der Staatsregierung begründet. Frau Ministerin Stewens, Sie haben das Wort.