Es ist doch keine Bürokratie, wenn ich sage, dass das Geld dort ausgegeben wird, wo es einkassiert wird.
(Beifall bei der CSU – Werner Schieder (SPD): Beim Sachaufwandsträger geht es ein! – Zuruf der Abgeordneten Simone Tolle (GRÜNE))
Entschuldigen Sie bitte! Wenn an einer Schule Eltern etwas bezahlen und ihnen gesetzlich garantiert wird, dass sie bei der Anschaffung der Bücher mitsprechen dürfen, dass müssen Sie das Geld doch auch dort belassen.
Wir sind in der Fragestunde, und ich meine, Herr Staatssekretär, dass ich jetzt die nächste Frage aufrufen darf; denn das Thema geht noch weiter. Ich darf Herrn Kollegen Mütze bitten. Bitte schön.
Frau Präsidentin! Herr Staatssekretär, die Frage ist ein bisschen aus der Luft gegriffen, weil die Vorrede nicht erscheinen durfte.
Werden sich aus dem geplanten Änderungsvorschlag bezüglich Nachlässe für Sammelbestellungen bei Schulbüchern, die das Land Bayern gemeinsam mit dem Landes- und Bundesverband des Börsenvereins des Deutschen Buchhandels vereinbart hat, Verschlechterungen für die Sachaufwandsträger gegenüber der bisherigen Situation ergeben, und wie wirkt sich der Umstand, dass Schulbuchverlage die Mietdauer für Bücher auf drei Jahre begrenzen wollen, fi nanziell auf die Sachaufwandsträger, also auf die Kommunen aus?
Herr Abgeordneter Mütze, der Freistaat Bayern hat beim Bundesrat eine Gesetzesinitiative zur Änderung des § 7 Absatz 3 des Buchpreisbindungsgesetzes eingebracht. Die Initiative sieht vor, anstelle des bislang gestaffelten Rabattsatzes einen mittleren Rabattsatz in Höhe von 12 % bei Schulbuchsammelbestellungen zu verankern.
Im gegenwärtigen Verfahrensstand ist nicht vorhersehbar, ob diese Initiative zu der angestrebten Gesetzesänderung führen wird. Da der einheitliche Rabattsatz das arithmetische Mittel des bisherigen gestaffelten Rabattsystems bedeuten würde, würden die kommunalen Schulaufwandsträger im Durchschnitt ihren Rabatt behalten. Verschlechterungen aus Sicht der kommunalen Schulaufwandsträger ergäben sich hieraus nicht.
Die unterstellte Absicht der Schulbuchverlage, die Mietdauer für Bücher auf drei Jahre zu begrenzen, wurde für die öffentliche Hand nicht verbindlich festgehalten. De facto wird es aufgrund des Büchergeldgesetzes möglich sein, Schulbuchbeschaffungen in kürzeren Zeitabständen als bislang vorzunehmen.
Herr Staatssekretär, Sie haben die Frage nicht beantwortet, wie Sie es sehen, dass die Mietdauer von den Schulbuchverlagen auf drei Jahre herabgesetzt wird.
Ich habe doch gerade ausdrücklich erwähnt: Die Mietdauer für Bücher auf drei Jahre zu begrenzen, wurde für die öffentliche Hand nicht verbindlich festgehalten. Das steht auch in der schriftlichen Antwort auf die Anfrage.
Wenn das so ist, Herr Staatssekretär, dann handelt es sich doch um einen rechtlichen Dissens. Wie wollen Sie ihn klären, falls die Schulbuchverlage auf ihrer Meinung beharren, dass die Mietdauer drei Jahre beträgt?
Hier geht es um eine Gesetzesinitiative zur Änderung des Buchpreisbindungsgesetzes, die Bayern im Bundesrat eingebracht hat. Vom Gesetzgeber ist dann klar vorgegeben, dass die öffentliche Hand nicht unter diese Regelung fällt. Ein Buchverlag hat dann auch keine entsprechende Variationsmöglichkeit. Das Ganze muss dann aber auch gesetzlich fi xiert werden; das ist korrekt.
Keine weitere Zusatzfrage. Dann darf ich Herrn Kollegen Dr. Förster bitten, seine Frage zu stellen. Bitte schön, Herr Kollege.
Guten Morgen! Ich frage Sie, Herr Staatssekretär: Trifft es zu und hält es die Staatsregierung für rechtlich zulässig und, falls ja, auch für angemessen, dass Eltern der Klassen 8 bis 13 an Gymnasien Büchergeld bezahlen
müssen, obwohl deren Kinder, wie bei Elternabenden an den Schulen erklärt wird, nie mehr in den Genuss neuer Schulbücher kommen werden, weil die Schulen nicht mehr befugt bzw. bereit sind, für diese immer noch die Mehrheit bildenden Schülerinnen und Schüler des Gymnasiums G 9 Ersatzbücher zu beschaffen, um damit den zum Teil uralten Bücherbestand aufzufrischen, sondern aus dem Büchergeld nur noch Bücher für die Schülerinnen und Schüler des G 8 gekauft werden?
Herr Abgeordneter Dr. Förster, das vom Bayerischen Landtag beschlossene Gesetz zur Einführung des Büchergeldes hat zum Ziel, den an einer Reihe von Schulen veralteten Bestand an Schulbüchern zu modernisieren und den Bedürfnissen eines zeitgemäßen Unterrichts anzupassen. Wie sich bei den Vorbereitungen zur Einführung des Büchergeldes herausstellte, werden Schulbücher in einigen Fällen bis zu 17 Jahren genutzt. Für ihren fi nanziellen Beitrag erhalten die Eltern im Gegenzug ein Mitwirkungsrecht – das habe ich vorhin ja ausgeführt – unter anderem darüber, welche Schulbücher angeschafft werden.
Die Frage eines Büchergeldes auch für Schüler auslaufender Schulformen, wie zum Beispiel des Gymnasiums in neunjähriger Form oder der vierstufi gen Realschule bzw. generell der letzten Klassen jeder Schulform, wurde im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens diskutiert.
Ein auch nur teilweiser Verzicht auf die Büchergeldeinnahmen der betreffenden Schüler würde den für die Schulbuchausstattung an der einzelnen Schule zur Verfügung stehenden Betrag deutlich verringern, sodass das Ziel einer moderneren und in kürzeren Zeitabständen erneuerbaren Lernmittelsammlung verfehlt würde.
Gerade um dieses Hauptanliegen des Gesetzes nicht zu unterlaufen, wurde bei den „auslaufenden“ Schulformen G 9 und R 4 bewusst davon abgesehen, einen weiteren Ausnahmetatbestand aufzunehmen oder einen geringeren Betrag zu verlangen. Da die Schulbücher wie bisher auch zu Beginn des Schuljahres ausgegeben wurden, das Büchergeld jedoch erst jetzt eingesammelt wird, können damit naturgemäß noch keine neuen Bücher angeschafft werden.
Grundsätzlich ist ein Austausch und eine Neuanschaffung von Schulbüchern im sinnvollen Rahmen auch in der vierstufi gen Realschule oder im neunjährigen Gymnasium nicht möglich. Nach Rückfrage bei den Verlagen konnte die Annahme nicht bestätigt werden, entsprechende Schulbücher wären nicht mehr im Handel. Sollten dazu andere Informationen vorliegen, wäre ich für eine konkrete Mitteilung dankbar. Wir würden der Sache dann sofort nachgehen.
Die Annahme, die Schulen seien nicht mehr befugt, für Schüler des neunjährigen Gymnasiums Ersatzbücher zu beschaffen, trifft nicht zu.
Herr Staatssekretär, ich beziehe mich auf ihren Hinweis an den Kollegen Werner Schieder, dass die Eltern, die Büchergeld zahlen, ein entsprechendes Mitspracherecht haben sollen, und frage Sie, ob Sie das Büchergeld für gerechtfertigt halten, wenn sich Eltern, deren Kinder sich im G 9 befi nden, wegen der Mehrheitsverhältnisse bei der Anschaffung von Büchern für das G 8 nicht durchsetzen können?
Herr Dr. Förster, die Sache sieht folgendermaßen aus: Sobald wir das Mitspracherecht einräumen, müssen wir bei der Beschaffung der Bücher die demokratische Entscheidung an der Schule akzeptieren. Der Beitrag von 20 Euro gibt nicht das individuelle Recht zu bestimmen, welche Bücher das Kind bekommt, sondern die Schule sucht gemeinsam mit den Eltern aus, welche Bücher sinnvoll sind und deshalb beschafft werden sollen.
Wichtig ist, dass die veralteten oder zerfl edderten Bücher aus dem Verkehr gezogen werden, egal ob für die R 6 oder das G 8. Es besteht kein Hinderungsgrund, Bücher zu ersetzen. Die Verlage haben berichtet, dass sie über ausreichenden Ersatzbestand verfügten. Es mag sein, dass für das letzte Jahr eines auslaufenden Schulmodells nur noch bedingt Bücher vorhanden sind. Aber für das G 9 gibt es noch etliche Schuljahre, sodass erwartet werden kann, dass neue Bücher angeschafft werden.
Man muss wissen, dass diese Frage immer im Raum stehen wird. Das hängt nicht nur mit dem G 8 oder der R 6 zusammen. Bei einer Lehrplanänderung wird generell eine Bücherphase ablaufen. Darauf wird bei der Beschaffung Rücksicht genommen. Der Buchbeitrag muss als Solidarbeitrag gesehen werden. Jeder steuert dazu bei, dass an den Schulen aktuelle Bücher vorhanden sind. Das ist sehr wichtig. Auch ein Schüler der R 4 oder des G 9 hat die Bücher noch mindestens ein Jahr in Gebrauch, was den Wert dieser Bücher mindert, sodass das Büchergeld als Ersatz für die Wertminderung eines gebrauchten Buches zu akzeptieren ist.
Herr Staatssekretär, da ich vor wenigen Tagen ein gerade erst ausgegebenes Schulbuch in der Hand hatte, dessen Nutzungszeit zwei Jahrzehnte bei weitem überschritten hat, frage ich Sie, auf welcher Recherche Ihre Aussage beruht, dass die Schulbücher maximal 17 Jahre in Nutzung seien.
Herr Abgeordneter, ich kann nicht widersprechen, weil ich nicht ausschließen kann, dass es eine Reihe von Büchern gibt, die noch älter sind. Wir haben das Büchergeld eingeführt, um die Situation zu verbessern.
Zu fragen ist, warum solche Bücher nicht schon in den letzten 20 Jahren ersetzt worden sind. Es stellt sich die Frage, ob die Schule nicht darauf geachtet oder die Kommune am falschen Platz gespart hat.
Ich bin Ihnen für das Beispiel dankbar. Es zeigt, dass das Büchergeld nötig ist, damit sich die Eltern an den Schulen artikulieren können, wenn sie solche Bücher für ihre Kinder nicht mehr möchten. Ein Buch, das 20 Jahre alt ist, wurde 1985 erstmals vergeben. Das Geschichtsbuch verweist zum Beispiel noch auf die NATO-Nachrüstung, und die Grenzen Jugoslawiens verliefen anders. Für die Schüler ist das irreführend. Von der Rechtschreibung und den Veränderungen der Pädagogik will ich gar nicht reden. Es ist unzumutbar, ein solches Buch auszugeben. Auch wenn die Bücher bereits ausgegeben sind, steht nichts dagegen, mit den Einnahmen die Bücher zu ersetzen und neue anzuschaffen. Ich wünsche mir, dass die Eltern an den Schulen dies artikulieren und sich mit der Schulleitung in Verbindung setzen. Ich wünsche mir auch, dass eine Kommune schnell reagiert – sie hat die Mittel zur Verfügung – und die Bücher schnell ersetzt.
Frau Präsidentin! Herr Staatssekretär, ich bitte um Auskunft, wie Sie Abiturienten motivieren wollen, 40 Euro auszugeben, wenn sie nur alte Bücher erhalten und Sie ihnen bei Weigerung auch noch strafrechtliche Konsequenzen androhen? Halten Sie das für adäquat?
Herr Abgeordneter, wir sind uns dessen bewusst, und das kam im Gesetzgebungsverfahren auch klar zur Sprache, dass der Betrag von 20 oder 40 Euro nicht individuell für den einzelnen Schüler ausgegeben wird. Das wäre nicht sinnvoll, weil wir für ihn dann nur zwei neue Bücher kaufen könnten. Die Bücher, die ein Schüler erhält, haben einen Anschaffungswert von 200 bis 250 Euro. Die Summen haben variiert. Die Opposition sagte 250 Euro, andere lagen etwas niedriger. Es mögen 200 Euro gewesen sein. Der Betrag von 20 Euro oder 40 Euro ist nur ein Anteil. Er berücksichtigt in der Regel die Abschreibung. Für die Bücher, die ein Abiturient in einem Jahr erhält, entsteht ein Wertverlust. Er hat also einen Gegenwert in der Hand. Ich schlage Ihnen vor, sich ein ganzes Jahr lang in einer Bücherei 20 Bücher auszuleihen. Sie werden mehr als 20
oder 40 Euro für neue und auch für gebrauchte Bücher zahlen. Der Schüler müsste nur nicht zahlen, wenn er sich alle seine Bücher selbst beschaffen würde. Diese einfache Regelung steht als Befreiungstatbestand fest.
Meine persönliche Meinung ist, für einen Schüler, der der Generation angehört, für die noch mehr Geld zur Verfügung stand und der 12 Jahre lang die Bücher kostenlos geliehen bekamen, ist es vertretbar, dass er im letzten Jahr mit 40 Euro belastet wird. Das ist gegenüber den nächsten Schülergenerationen vertretbar.
Herr Staatssekretär, die Frage schließt die Realschüler ein, deshalb stelle ich sie, obwohl das Thema zur vorherigen Frage behandelt wurde.