Protokoll der Sitzung vom 30.11.2005

Dann hätten Sie ihn nicht zitieren dürfen, denn so laufen Sie damit Gefahr, genau die Menschen auszugrenzen, die keinen Arbeitsplatz haben. Wir wissen doch ganz genau, warum die Menschen ihren Arbeitsplatz verlieren. Wir werden uns deshalb bei diesem Antrag enthalten.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Zu Wort hat sich noch einmal Herr Staatsminister Dr. Beckstein gemeldet.

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Lassen Sie mich noch einmal kurz erwidern. Ich will in aller Klarheit sagen, Frau Kollegin Stahl, wir brauchen von Ihnen keinen Nachhilfeunterricht in Fragen der Humanität.

(Beifall bei der CSU und Zurufe: Bravo! – Chris- tine Stahl (GRÜNE): Doch! – Dr. Sepp Dürr (GRÜNE): Heuchler, Sie wissen doch gar nicht, was das ist!)

Wer von allen Bundesländern die meisten Bosnier aufgenommen hat, wer von allen Bundesländern die meisten Kosovo-Albaner aufgenommen hat, der weiß, was Humanität ist. Ich war der erste Innenminister, der in Deutschland die Frage der Arbeitserlaubnis für Bosnier und Kosovo-Albaner gestellt hat. Ich war der erste, der die europaweite Reisefähigkeit ermöglicht hat. Ich sage, wo Menschen in Not sind, wird geholfen. Ich sage aber mit derselben Deutlichkeit: Wo Menschen unser Recht missbrauchen, da werden wir uns nicht an der Nase herumführen lassen.

(Beifall bei der CSU und Zurufe: Bravo!)

Voraussetzung dafür, dass nur eine Duldung erteilt wird, ist, dass die Ausreise möglich ist. In Nürnberg beispielsweise wird das unter der Verantwortung der dortigen Führung geprüft. Wenn die Ausreise nicht möglich ist, dann kann eine Aufenthaltserlaubnis erteilt werden, die automatisch mit Arbeitsmöglichkeiten verbunden ist. Das bedeutet, der Aufenthaltstatus wird erheblich verbessert. Wir haben eine erhebliche Anzahl von Menschen, bei denen die Kettenduldungen durch ein besseres Aufenthaltsrecht ersetzt worden sind, und zwar in den Fällen, in denen die Rückkehr nach Feststellung des Bundesamts nicht möglich ist. Das kann beispielsweise für diejenigen gelten, die aus dem Irak stammen und schon lange hier sind, oder für Menschen aus dem Sudan, die schon lange hier sind. Streit entsteht dort, wo nach der Auffassung des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge – dessen Präsident in der vergangenen Woche in München war – die Rückkehr möglich und auch zumutbar ist. In solchen Fällen wird gesagt, wenn jemand trotzdem hier bleibt, dann muss er eine Verschlechterung des Aufenthalts in Kauf nehmen, weil man sagt: Er soll gehen. Das halte ich auch für richtig.

Zur Frage der Kinder. Der Dringlichkeitsantrag erweckt den Eindruck, als ob nur das Aufenthaltsrecht der Kinder

zur Diskussion stünde. Das Problem ist, dass mit dem Aufenthaltsrecht der Kinder auch das der Eltern verbunden ist. Ich habe bei der Innenministerkonferenz Herrn Schily vorgehalten, dass nach der Formulierung seines Vorschlags selbst ein Mörder oder ein Vergewaltiger hier bleiben kann, wenn seine Kinder ein Aufenthaltsrecht haben. Nur wenn es sich um sehr langjährige Strafen handelt, könnten unabhängig vom Aufenthalt der Kinder die Eltern ausgewiesen werden. Unter Umständen sind dann nämlich Kinder alleine hier, wenn die Eltern das Land verlassen. – –

Herr Staatsminister, ich traue Ihnen zu, und deshalb frage ich Sie konkret, sind Sie nicht ad hoc, in zwei Minuten, in der Lage, eine Formulierung zu fi nden, damit Mörder, Vergewaltiger und sonstige Straftäter, die Sie meinen, ausgeschlossen werden?

Wir haben diese Fragen intensiv mit Herrn Schily diskutiert. Herr Schily hat zugegeben, dass beispielsweise auch berücksichtigt werden sollte, ob die Eltern durch eigene Arbeit in der Lage sind, den Lebensunterhalt zu verdienen, oder ob sie Sozialhilfe brauchen. Herr Schily sagte, hier müsste noch weiter nachgedacht werden. Nach Ihrem Antrag blieben Eltern ohne jede Einschränkung da, auch wenn sie von Sozialhilfe leben, unter der Voraussetzung, dass die Kinder ordentlich die Schule besuchen. Das halte ich nicht für richtig. Wir versetzen Leute ins Ausland, als Soldaten oder als Verwaltungsangestellte, und erwarten dann, dass deren Kinder mit ins Ausland gehen. Deshalb halte ich es für zumutbar, dass Ausländer zurückkehren, wenn sie als Erwachsene hier keinen Fuß gefasst haben und nur von Sozialleistungen leben. Ich sage deshalb, ein derartiger Antrag ist falsch. Richtig ist das, was wir in der Koalitionsvereinbarung auf den Weg gebracht haben: Es ist zu prüfen, ob die Ziele des Zuwanderungsgesetzes erfüllt worden sind: Ja oder Nein – Das ist der richtige Weg. – –

Vielen Dank, Herr Dr. Beckstein, dass Sie mich noch einmal zulassen. Ich möchte darauf hinweisen – –

Halt, liebe Frau Kollegin Weikert. Kein Hinweis, sondern eine Frage.

Ich frage: Herr Dr. Beckstein, ist Ihnen bekannt, dass gerade die Initiative aus NordrheinWestfalen die Gruppe im Auge hat, die ihren Lebensunterhalt eigenständig verdient und das schon über mehrere Monate hinweg bewiesen hat?

Das ist der zweite Teil Ihres Antrags. Der erste Teil hat überhaupt nicht als Ausschlussgrund genannt, dass Sozialhilfe bezogen wird. Ich freue mich über diesen Antrag, denn wir werden in Nürnberg darüber diskutieren, dass die SPD der Meinung ist, dass die Eltern dann uneingeschränkt in Deutschland bleiben sollen – auch wenn sie von Sozialhilfe leben – wenn die Kinder hier sind. Ange

sichts der fi nanziellen Situation der Kommunen halte ich das für nicht verantwortbar.

(Beifall bei der CSU)

Ich halte es auch für nicht verantwortbar, dass wir in Berlin – im Übrigen von der SPD mit auf den Weg gebracht – für alle möglichen Bevölkerungskreise Leistungskürzungen in die Wege leiten, aber auf der anderen Seite sagen, wenn ein Kind hier ist, dürfen die Eltern bleiben, auch wenn sie dauerhaft von Sozialhilfe leben.

(Dr. Sepp Dürr (GRÜNE): Das wäre Humanität!)

Ein weiterer Punkt: Im Vorschlag Nordrhein-Westfalens ist in der Tat ein sechsjähriger Aufenthalt und eine zweijährige Erwerbstätigkeit Voraussetzung.

Das heißt, vier Jahre lang lebt man von Sozialhilfe, und zwei Jahre lang arbeitet man. Die Erfahrung zeigt: Ab dem Augenblick, ab dem der Aufenthalt gesichert ist, werden viele Leute nicht mehr in derselben Weise erwerbstätig sein, sondern werden dann Sozialleistungen in Anspruch nehmen. Der Arzt aus dem Iran, der jetzt Hilfsarbeiter bei McDonalds ist, wird das so lange tun, wie sein Aufenthalt davon abhängt. Wenn er aber sonst ein Aufenthaltsrecht hat, wird er das möglicherweise nicht tun.

(Angelika Weikert (SPD): Das ist eine Unterstellung!)

Nachdem Kollege Ach mich auf ein externes Problem hinweist, will ich nur sagen: Ich halte den Antrag zwar für gut gemeint, aber er ist schlecht, und ich bitte ihn deshalb abzulehnen.

(Beifall bei der CSU)

Vielen Dank, Herr Minister. -Der Herr Minister hat mit seiner Rede insgesamt die Redezeit der Staatsregierung um eine Minute überschritten. Möchte noch jemand von einer der Fraktionen für eine Minute reden? – Frau Ackermann, eine Minute. – Aber wirklich nur eine Minute!

(Beifall bei den GRÜNEN – Zurufe von der CSU: Oho!)

Herr Minister Beckstein, ich möchte auf Ihre Rede eingehen. Sie haben von Mitwirkungspfl icht gesprochen. Es ist noch nicht lange her, da habe ich eine Mündliche Anfrage zu den Äthiopiern gestellt, denen die Arbeitserlaubnis entzogen wurde. Sie haben gesagt, ich soll Ihnen Material schicken. Ich habe dann einen mehrere Zentimeter dicken Ordner für Sie anfertigen lassen. Die Äthiopier haben sich die Hacken abgelaufen, um alles beizubringen, was sie ohnehin schon beigebracht hatten, was aber nicht ausgereicht hat. Wir haben alles gebündelt und Ihnen geschickt. Sie haben nur lapidar gesagt: Das reicht immer noch nicht aus. Sie haben sich nicht bemüht, das sind nicht genügend Unter

lagen, und sie bekommen die Arbeiterlaubnis trotzdem nicht.

Zur SPD: Genau diese Äthiopier werden bei Ihnen abgeschoben, weil sie keine Arbeitserlaubnis haben.

(Beifall bei den GRÜNEN – Angelika Weikert (SPD): Sie haben keine Ahnung!)

Ich sehe keine weiteren Wortmeldungen mehr. Damit ist die Aussprache geschlossen.

Bevor wir zur namentlichen Abstimmung kommen, gebe ich das Ergebnis der namentlichen Abstimmung zum Dringlichkeitsantrag der CSU-Fraktion betreffend „Stärkung der Kontrolle der Fleischindustrie“ auf Drucksache 15/4341 bekannt. 137 Abgeordnete haben mit Ja gestimmt. Es gab keine Nein-Stimmen und keine Enthaltungen. Damit ist der Dringlichkeitsantrag angenommen.

(Abstimmungsliste siehe Anlage 3)

Wir kommen jetzt zur namentlichen Abstimmung zum gerade beratenen Dringlichkeitsantrag betreffend „Bleiberecht“. Der Ablauf ist Ihnen allen bekannt. Die Urnen stehen an ihren Plätzen. Die Stimmkarten liegen Ihnen vor. In Anbetracht der fortgeschrittenen Zeit und nachdem alle anwesend sind: drei Minuten Abgabezeit.

(Namentliche Abstimmung von 17.33 Uhr bis 17.36 Uhr)

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die drei Minuten sind abgelaufen. Damit ist die Abstimmung geschlossen. Ich bitte auszuzählen. Das Ergebnis wird später bekannt gegeben.

Die Behandlung der Dringlichkeitsanträge ist abgeschlossen. Der verbleibende Dringlichkeitsantrag 15/ 4345, betreffend Importverbot von Hunde- und Katzenfellen, wird in den Umweltausschuss verwiesen.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 14 auf:

Antrag der Abg. Franz Maget, Christa Naaß, Dr. Christoph Rabenstein u. a. u. Frakt. (SPD) Übernahme des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst - TVöD - für die Arbeiter und Angestellten im Freistaat Bayern (Drs. 15/4048)

(Unruhe)

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich weiß nicht, ob Sie gemerkt haben, dass wir hier in der Tagesordnung fortfahren. Vielleicht merken Sie, dass ich rede!

(Unruhe – Glocke des Präsidenten)

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich darf die SPD-Fraktion darum bitten, die Plätze einzunehmen. – Ich darf die CSU

Fraktion darum bitten, ihre Plätze einzunehmen. – Frau Huml, ich verstehe ja, dass Sie Ihre Erfahrungen austauschen, Sie sind jung verheiratet.

(Heiterkeit)

Entweder draußen – – Hier drinnen nicht.

Ich eröffne die Aussprache. Als Erster hat sich Kollege Wörner zu Wort gemeldet.

Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Im Grunde müsste es eine Selbstverständlichkeit sein, wenn die Kommunen Deutschlands einen Tarifvertrag mit den Gewerkschaften abschließen und diesen dann übernehmen, dass dieses dann auch der Freistaat Bayern macht, um zumindest die Gleichbehandlung herzustellen. Aber offensichtlich ist die Bayerische Staatsregierung mit Finanzminister Faltlhauser wild entschlossen noch zu unterlaufen, was die Kommunen für ihre Beschäftigten ausgehandelt haben. Deswegen ist es wichtig, dass das Parlament diesem Unfug einen Riegel vorschiebt und unserem Antrag zustimmt.

(Beifall der Abgeordneten Johanna Werner-Mug- gendorfer (SPD))

Es kann doch nicht sein, dass ein Tarifvertrag bundesweit abgeschlossen wird, der von Kommunen übernommen wird, und dann gibt es einige Bundesländer, die glauben, das sei immer noch zuviel. Ich glaube kaum, dass verantwortungsvolle Kommunalpolitiker – um die handelt es sich wohl –, die den Tarifvertrag abgeschlossen haben, etwas abgeschlossen haben, was der Staat nicht leisten kann. Meine Bitte wäre, wirklich mitzuhelfen, dass dieses beendet wird.