Protokoll der Sitzung vom 15.12.2005

Herr Staatssekretär, Sie können also die Verwendung von Regionalisierungsmitteln für diesen Bau eindeutig ausschließen?

Herr Staatssekretär, bitte.

Regionalisierungsmittel gehören im Übrigen in den Bereich des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie und nicht in unseren Haushalt, sodass ich darüber bedauerlicherweise auch nicht verfügen könnte. Diese Regionalisierungsmittel stehen dafür nicht zur Verfügung, sondern ganz eindeutig, um es klar und präzise zu sagen, Frau Kollegin Ackermann, Regionalisierungsmittel werden nicht dafür verwendet, sondern es sind hier ausschließlich Mittel des GVFG und Mittel des FAG, des Finanzausgleichsgesetzes.

Weitere Zusatzfrage: Frau Kollegin Ackermann.

Dann wäre die Verwendung von Regionalisierungsmitteln für diesen Straßenbau eine Zweckentfremdung dieser Mittel?

Herr Staatssekretär, bitte.

Diese Frage stellt sich nicht, weil sie nicht verwendet werden dürfen. Dafür gibt es die GVFG-Mittel und die FAG-Mittel. So wird das fi nanziert, übrigens im ganzen Lande. Das ist eine einheitliche Geschichte. Ich weiß gar nicht, wie das

Gerücht entstanden ist, dass Mittel des Wirtschaftsministeriums für den Straßenbau verwendet werden. Dafür ist es gar nicht zuständig.

Letzte Zusatzfrage: Frau Kollegin Ackermann.

Sie sehen auch keine Möglichkeit einer Querfi nanzierung, dass zum Beispiel Regionalisierungsmittel in diese FAG-Mittel mit einfl ießen?

Herr Staatssekretär, bitte.

Regionalisierungsmittel und FAG-Mittel sind wie Feuer und Wasser; das ist etwas anderes. Dass Regionalisierungsmittel in FAG-Mittel einfl ießen, diese Frage kann so gar nicht gestellt werden. Sie können gar nicht einfl ießen. FAG-Mittel sind Mittel des Freistaates Bayern, und Regionalisierungsmittel sind Mittel, die beim Wirtschaftsministerium und nicht beim „Straßenbauministerium“ sind. Deshalb ist das völlig auseinander zu halten. Wir bauen alle diese Straßen mit den Mitteln des GVFG und des FAG. Das ist schon immer so gewesen. Aus diesen Mitteln begleiten wir die kommunale Seite bei ihren Straßenbauprojekten.

Ich habe das auch in den Medien gelesen. Da hat irgendeiner etwas nicht richtig verstanden. Darum ist draußen eine gewisse Unsicherheit aufgetaucht. Ich bin dankbar dafür, Frau Kollegin Ackermann, dass ich an dieser Stelle dokumentieren konnte, wie die Rechtslage ist.

Vielen Dank, Herr Staatssekretär.

Ich darf jetzt Kollegen Dr. Runge bitten, seine Frage zu stellen. Bitte schön, Herr Kollege Dr. Runge.

Guten Morgen, Frau Präsidentin, guten Morgen, Herr Staatssekretär! Stimmt die Aussage des Bürgermeisters der Gemeinde Alling und eines Vertreters des Straßenbauamtes München, dass sich der Ausbau der Bundesstraße 2 südlich von Fürstenfeldbruck und damit der Ausbau der Einmündung der Staatsstraße 2069 in die B 2 bei Hofl ach durch einen höhenfreien Anschluss, von der Regierung von Oberbayern mit Planfeststellungsbeschluss vom 25.07.05 genehmigt, verzögert, und wenn ja, was sind die Gründe für die Verzögerung?

Herr Staatssekretär, bitte.

Herr Kollege Dr. Runge, die bayerische Straßenbauverwaltung strebt einen Baubeginn für den Ausbau der B 2 südlich Fürstenfeldbruck mit Umbau der Einmündung der Staatsstraße 2069 in die B 2 bei Hofl ach im Herbst 2006 an. Das ist unser Ziel.

Da jedoch mit 3,75 Millionen Euro der Großteil der Maßnahme aus dem Bundesfernstraßenhaushalt fi nanziert wird und der Bundeshaushalt für 2006 noch nicht aufgestellt ist, kann derzeit noch keine verbindliche Zusage für einen Baubeginn im kommenden Jahr getroffen werden.

Der Freistaat Bayern jedenfalls wird seinen Kostenanteil am Umbau der Einmündung in Höhe von 750 000 Euro bereitstellen, sobald im Bundeshaushalt eine Finanzierungsmöglichkeit besteht.

Zusatzfrage: Herr Kollege Dr. Runge.

Herr Staatssekretär, dann frage ich gleich nach: Wie sieht der Zeitplan aus für den Bau der B 2, Umfahrung Puchheim-Ort? Gilt da das Gleiche wie das, das Sie eben gesagt haben?

Herr Staatssekretär, bitte.

Diese Maßnahme ist keine sehr billige, sondern kostet 6,6 Millionen Euro, zuzüglich 3,5 Millionen Euro für die von der Gemeinde übernommenen Mehrkosten für Herstellung, Erhaltung und Unterhalt einer 200 Meter langen Grünbrücke. Die Vorbereitungen für die Ausschreibungen laufen. Es geht darum, dass der Bund die Zustimmung gibt für den Baubeginn, weil hierfür Bundesmittel zur Verfügung stehen müssen. Ich war in Germering bei der Eröffnung der B 2 und der Anbindung der A 99 und bin da verschiedentlich angesprochen worden. Der Bürgermeister hat das Thema dort noch einmal angerissen. Sobald wir vonseiten des Bundes grünes Licht bekommen, sind wir bereit und in der Lage zu starten und dieses Projekt zu realisieren. Man muss die B 2 natürlich im Gesamtzusammenhang sehen. Wir werden da auch andere Verkehre haben mit der neuen Straße, mit der A 99, die im Frühjahr noch ihre Einweihung erfahren wird in der kompletten Fertigstellung Richtung Norden, Richtung A 8. Und deswegen ist es auch uns ein Anliegen, dieses Projekt voranzubringen. Aber es hängt davon ab, dass wir vonseiten des Bundes grünes Licht bekommen. Sobald das der Fall ist, können wir starten.

Weitere Zusatzfrage: Herr Kollege Dr. Runge.

Herr Staatssekretär, gibt es andere Straßenbauvorhaben, das heißt Ausbaumaßnahmen, bei denen Staatsstraßen betroffen sind, die sich aufgrund von Finanzengpässen verzögern, und wenn ja, wie viele sind das etwa? Können Sie spezifi zieren, inwieweit Verzögerungen durch Finanzengpässe bei Mitteln aus dem Staatshaushalt verursacht sind?

Herr Staatssekretär, bitte

Herr Kollege Dr. Runge, ich habe zwar nicht alle der vielen hundert Projekte auswendig im Kopf, um Ihnen das im Detail darstellen zu können, aber – wenn ich das grundsätzlich

beantworten darf – wir versuchen immer, die Mittel für die Staatsstraßen an Stellen einzusetzen, wo wir es nicht zu Verzögerungen kommen lassen wollen, weil auf der anderen Seite der Bund die fi nanziellen Mittel zur Verfügung stellt. Natürlich müssen wir hier in einer gewissen Parallelität arbeiten, wie auch in diesem Fall.

Ich kann Ihnen ausdrücklich sagen, dass der Anteil des Freistaates Bayern natürlich zur Verfügung steht, damit es zu keiner Bauverzögerung kommt, wenn der Bund seine Mittel bereitstellt. So versuchen wir, das Ganze in Parallelität vernünftig abzuwickeln, was sich immer wieder bewährt hat. Es wäre schließlich nicht zu vertreten, Bundesmittel zurückstellen zu müssen, weil der Freistaat Bayern seine Mittel nicht zur Verfügung stellen kann. Sie können davon ausgehen, dass wir diese Baumaßnahmen koordiniert durchführen, wobei die Koordination auch in der Finanzierung erfolgt. Deshalb würde ich mir keine Sorgen machen; denn darauf achten wir selbstverständlich.

Herr Staatssekretär, vielen Dank. Damit haben Sie Ihre Fragen beantwortet. Ich darf nun das Staatsministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz aufrufen. Herr Staatsminister Dr. Schnappauf ist bereit, die Fragen zu beantworten. Frau Kollegin Peters, Sie dürfen die erste Frage stellen. Bitte schön, Frau Peters.

Herr Staatsminister, wie kommt es zur Verschlechterung der Darstellung der Donau bzw. der Einstufung der Oberfl ächengewässer vom März 2005 im Abschnitt Straubing – Vilshofen entgegen den wissenschaftlich festgestellten Werten in „erheblich verändert“, und wer hat diese Veränderung veranlasst?

Herr Staatsminister, bitte.

Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Frau Kollegin Peters, im Bericht an die EU-Kommission vom März 2005 über die Bestandsaufnahme zur Wasserrahmenrichtlinie in Bayern hat das Bayerische Staatsministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz die Donaustrecke Straubing – Vilshofen vorläufi g als „erheblich verändert“ eingestuft. Dieser Bericht ist der erste offi zielle Bericht zur Wasserrahmenrichtlinie. Es gibt keine vorhergehende Fassung des Berichts, der gegenüber eine Veränderung hätte stattfi nden können. Diese vorläufi ge Einstufung der Donaustrecke ist das Ergebnis eines Einstufungsverfahrens, das die nachgeordneten Fachbehörden in ganz Bayern einheitlich auf circa 24 000 Kilometer Fließgewässer angewendet haben. Das Verfahren ist im Übrigen im „Methodenband Bestandsaufnahme in Bayern“ veröffentlicht worden, der auch im Internet nachlesbar ist.

Die vorläufi ge Einstufung der Donaustrecke Straubing – Vilshofen als „erheblich verändert“ beruht auf folgenden drei erheblichen strukturellen Eingriffen in den Fluss: Erstens. Die Donau ist reguliert worden, was bedeutet, es gibt eine veränderte Linienführung, weitgehend verbaute Ufer, Nutzung der Auen durch Landwirtschaft und Besie

delung. Zweitens. Die Donau ist für den Hochwasserschutz ausgebaut worden; beidseitige Deiche und stark vermindertes Ausuferungsvermögen sind die Folgen. Drittens. Die Donau ist Bundeswasserstraße; dies bedeutet Buhnen, Leitwerke, laufende Baggerungen in der Fahrrinne und Störungen der Ökologie durch den Schifffahrtsbetrieb.

Wissenschaftlich festgestellte Werte oder europäische Standards für diese vorläufi ge Einstufung bestehen derzeit nicht. Vielmehr ist die Methodik zur Gewässerbewertung nach der Wasserrahmenrichtlinie noch in der Entwicklung. Sie wird bis Ende 2006 zur Verfügung stehen. Anschließend werden die Ergebnisse der Bestandsaufnahme durch biologische Untersuchungsprogramme an den Gewässern entsprechend den Kriterien der Wasserrahmenrichtlinie überprüft.

Erste Zusatzfrage: Frau Kollegin Peters.

Herr Staatsminister, stimmen Sie mir zu, dass die vorläufi ge Veränderung, die Sie dargestellt haben, eine bayerische Besonderheit ist, die es in diesem Verfahren normalerweise nicht gibt? Stimmen Sie mir weiter zu, dass die Kriterien bezüglich der morphologischen Veränderungen bedeuten, dass dann, wenn ihre Einstufung richtig wäre, Querbauwerke – Rückstau – auf mehr als 70 % der Gewässerstrecke sein müssten und die Bewertungsklasse sechs oder sieben sein müsste, während sie auf dieser Donaustrecke tatsächlich bei vier und fünf liegt?

Herr Staatsminister, bitte.

Frau Kollegin Peters, ich sehe darin keine bayerische Besonderheit. Wir bewegen uns in dem Rahmen, der durch die gegebenen Vorschriften abgesteckt ist.

Weitere Zusatzfrage: Frau Kollegin Peters.

Herr Staatsminister, nach Auskunft des Bundesumweltamtes ist dieses Verfahren unüblich, und nach Auskunft dieses Amtes ist es auch eine Falschmeldung, die so nicht hätte erfolgen dürfen.

Das war eine Feststellung.

Ich habe gesagt: „Stimmen Sie mir zu?“

Herr Staatsminister, bitte.

Frau Kollegin Peters, das haben Sie zwar nur bei der ersten Frage gesagt, aber das ändert nichts an den Tatsachen. Wir haben eine vorläufi ge Feststellung und werden jetzt Schritt für Schritt – ich habe es eben aufge

zeigt – die weiteren Konkretisierungen vornehmen und die biologischen Erkenntnisse mit einbringen. Am Ende des Prozesses wird es zu einer abschließenden Einstufung kommen.

Letzte Zusatzfrage: Frau Kollegin Peters.

Herr Staatsminister, diese Einstufung ist doch zu korrigieren. Nach den Vorgaben des Bundesumweltamtes wird Ihr Prozedere auch dazu führen, dass korrigiert werden muss. Stimmen Sie mir in dieser Frage zu?

Jetzt haben wir es. Herr Staatsminister, bitte.