Ich meine, da muss man schon – wie es in Bayern aus guten Gründen so schön heißt – die Kirche im Dorf lassen.
Vielen Dank, Frau Kollegin. Mir liegen keine weiteren Wortmeldungen mehr vor. Damit ist die Aussprache geschlossen. Im Einvernehmen mit dem Ältestenrat schlage ich vor, den Gesetzentwurf dem Ausschuss für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie als federführendem Ausschuss zu überweisen. Besteht damit Einverständnis? – Keine Gegenstimmen? – Damit ist das so beschlossen.
Abstimmung über Anträge, die gemäß § 59 Absatz 7 der Geschäftsordnung nicht einzeln beraten werden (s. a. Anlage 2)
Hinsichtlich der jeweiligen Abstimmungsgrundlagen mit den einzelnen Voten der Fraktionen verweise ich auf die Ihnen vorliegende Liste. Wer mit der Übernahme seines Abstimmungsverhaltens bzw. dem jeweiligen Abstimmungsverhalten seiner Fraktion entsprechend der aufgelegten Liste einverstanden ist, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Dann ist das einstimmig so angenommen.
Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des Bayerischen Bodenschutzgesetzes und des Bayerischen Abfallwirtschaftsgesetzes (Drs. 15/4598) – Erste Lesung –
Der Gesetzentwurf wird vonseiten der Staatsregierung begründet. Bitte schön, Herr Staatssekretär für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz, Herr Dr. Bernhard.
Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Wir haben in Bayern mehr als 1000 Hausmülldeponien der höchsten Prioritätsstufe, die erkundet und dann natürlich auch saniert werden müssen. Die Pfl icht hierzu haben grundsätzlich die Gemeinden. Für viele Gemeinden ist es aber außerordentlich schwierig, die hierfür nötigen Finanzmittel zur Verfügung zu stellen. Deshalb hat die Staatsregierung einen Beschluss gefasst und legt Ihnen heute einen Gesetzentwurf zur Finanzierung der Erkundung und Sanierung gemeindlicher Hausmülldeponien vor.
Der Kern dieser gesetzlichen Regelung ist ein Unterstützungsfonds nach dem Vorbild des Denkmalschutzfonds. Dieser Unterstützungsfonds ist zunächst einmal auf fünf Jahre konzipiert und wird von den Kommunen, den kreisangehörigen Gemeinden und dem Freistaat Bayern paritätisch fi nanziert. Er soll insgesamt ein Volumen von 25 Millionen Euro haben. Die Beitragspfl icht der Kommunen wird sich natürlich nach ihrer Leistungsfähigkeit richten. Maßgeblich dafür werden die Umlagegrundlagen sein, die im kommunalen Finanzausgleich Verwendung fi nden.
Die kreisfreien Gemeinden sind nicht dabei, weil sie als abfall- und entsorgungspfl ichtige Körperschaften ihre Kosten mit den Abfallgebühren refi nanzieren können. Der angemessene Eigenanteil, der von den betroffenen Gemeinden verlangt wird, wird 1,5 % der Umlagekraft sein, höchstens aber 200 000 Euro, wobei Sanierungskosten bis 20 000 Euro voll von den Gemeinden getragen werden sollen.
Die Fondsmittel sollen nach einer Prioritätenliste ausgegeben werden, die immer wieder aktualisiert werden kann und aktualisiert werden muss. Die Details dieser Regelung werden von uns in einer Rechtsverordnung festgeschrieben. Ich glaube, dass diese Lösung der Kooperation zwischen den Kommunen und dem Freistaat Bayern eine gute und solidarische Lösung ist, die den Kommunen bei der Aufarbeitung und Beseitigung der Altlasten entgegenkommt. Gleichzeitig werden die Kommunen vor unabwägbaren fi nanziellen Risiken geschützt. Dies ist ein guter und wichtiger Schritt für mehr Umweltschutz sowie für mehr Boden- und Grundwasserschutz.
Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Uns liegt ein Gesetzentwurf vor, der längst verabschiedet sein könnte, wenn die CSU in der letzten Periode unserem Antrag gefolgt wäre. Ich stelle allerdings bei der Betrachtung des Gesetzentwurfs fest, dass er nach unserer Meinung diskussionswürdig ist und an einigen Stellen nachgebessert werden sollte. Ich gebe zu bedenken: Wir haben bereits einen Altlastenfonds, der mit ehemaligen Privatisierungsmitteln gespeist wurde und mit 7 % verzinst wird. Jetzt schaffen wir einen neuen Fonds zur Sanierung gemeindeeigener Hausmülldeponien.
Wir alle wollen eine Entbürokratisierung erreichen. Wäre es nicht klüger – um nicht wieder ein Verwaltungsmonster zu entwickeln –, diese Mittel in einen Fonds zu geben, der fi nanzkräftiger wäre und höhere Zinsen erreichen würde als zwei kleine Fonds? Bei einem solchen Fonds gäbe es auch kein Hin und Her, ob eine gemeindliche Deponie oder eine industrielle Altlast saniert werden muss. Dies müsste nämlich sehr spitzfi ndig auseinander geklaubt werden. Wir sollten uns einmal einen Kopf darüber machen, ob das so, wie es jetzt vorgesehen ist, geht.
Ich halte die Finanzierung dieses Fonds für unfair. Die Staatsregierung sagt, die Gemeinden selbst müssten ihren Beitrag leisten, da ihr Grund saniert werde. Das ist unstrittig. Die Gemeinden sollen diesen Beitrag auch leisten. Der Freistaat Bayern leistet jedoch überhaupt keinen monetären Beitrag. Der Freistaat nutzt die 7 % Zinsen aus dem Altlastenfonds, um damit den neuen Fonds zu speisen. Das nenne ich eine Mogelpackung.
Kolleginnen und Kollegen, wir sollten noch einmal im Interesse der Kommunen, der Gemeinden und der Gerechtigkeit bei klammen kommunalen Kassen darüber nachdenken, ob nicht ein Fonds eingerichtet werden sollte.
Dann gäbe es keinen Streit, ob eine gemeindliche oder eine industrielle Altlast saniert werden muss. In diesem Fall wüsste auch jeder, wo er hingehen muss. Die Zuständigkeiten müssten nicht jedes Mal auseinander geklaubt werden.
Wir sollten auch darüber nachdenken, ob es richtig sein kann, die Zinsen aus einem Fonds für die Speisung eines anderen Fonds zu nutzen. Bei der Gemeinde Schonungen steht das Geld zur Verfügung und jetzt wird darüber gestritten, wer was fi nanziert. Darüber sollten wir im Gesetzgebungsverfahren noch einmal in Ruhe reden, um einen Konsens zu fi nden, der es möglich macht, diesem Gesetzeswerk zuzustimmen.
Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen! Hier geht es um den Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des Bayerischen Bodenschutzgesetzes und des Bayerischen Abfallwirtschaftsgesetzes. Die Sorge um die Altlasten und speziell um die gemeindlichen Hausmülldeponien hat uns in den letzten Jahren sehr oft beschäftigt. Jetzt zeichnet sich eine praktische Lösung ab. Herr Kollege Wörner, ich möchte vorweg auf Ihr Anliegen eingehen: Hier handelt es sich um eine Einigung zwischen dem Freistaat Bayern und den Kommunen, speziell mit den kreisangehörigen Gemeinden, nicht mit den kreisfreien Städten.
Wir haben im Umweltausschuss schon häufi g über dieses Thema gesprochen. Hier geht es um die Frage, ob man Gebühren beim Verursacher holen kann oder ob Steuergelder eingesetzt werden können. Das macht die Sache sehr schwer. Deshalb haben wir häufi g darüber diskutieren müssen. Wir sollten gemeinsam um eine Lösung ringen. Ich denke, wir haben diese Lösung gefunden.
Ich möchte ein paar Sätze zur Ausgangslage sagen: Diese Entwicklung ist in den Fünfziger-, Sechziger- und Siebzigerjahren entstanden. In den Fünfzigerjahren wurde der Abfall – soweit es ging – verwertet und nur in ganz geringen Mengen deponiert. In den Sechziger- und Siebzigerjahren ist dieses Problem durch den gestiegenen Wohlstand aufgetreten. Die Verwertung verlor an Bedeutung. Die angefallene Menge wurde immer größer und das Material immer unterschiedlicher.
Ich möchte daran erinnern, dass an den Ablagerungsorten damals neben Holz, Eisen und Baumaterialien auch verschiedene Verpackungsmaterialien, Kunststoffe, Farben, Lacke und im schlimmsten Fall sogar Öle abgelagert wurden. Was waren das für Ablagerungsorte? Es handelte sich vorwiegend um Mulden, Senken sowie natürlich um alte Sand- und Kiesgruben. Diese Gruben wurden dann eingeebnet. Teilweise wurde in diesen Gruben der Kies bis zum Grundwasser abgebaut, sodass diese Stoffe und Materialien ins Grundwasser gelangen konnten.
Heute werden diese Flächen teilweise als Grünland- und Sportfl ächen genutzt oder – in manchen Fällen – bebaut. Dies betrifft dann die Dorfentwicklung. In den letzten Jahren und Jahrzehnten hat sich in den Gemeinden ein sehr starker Siedlungsdruck ergeben. Neue Baugebiete erfordern neue Flächen. Dabei kann es vorkommen, dass die eine oder andere Gemeinde bei der Planung oder während der Durchführung einer Baumaßnahme auf Überraschungen stößt, wenn ehemalige Müllabladeplätze und Müllkippen, die dort betrieben wurden, Probleme hervorrufen.
Die Gemeinden sind verpfl ichtet, bei einem bestehenden Altlastenverdacht ihrer Untersuchungspfl icht nachzukommen, damit keine Nutzung erfolgt, die mit der Altlast nicht zu vereinbaren ist, wodurch Schadenersatzansprüche ausgelöst würden.
Meine Damen und Herren, Altlastenbewältigung ist eine Investition in die Zukunft. Bereits der Verdacht – das muss man sich immer wieder vor Augen führen – reicht schon aus, um Bürger zu verunsichern, Planungen zu stoppen und Investoren abzuschrecken. Vor diesem Hintergrund sollte man deshalb grundsätzlich jedem Altlastenverdacht nachgehen. Ziel muss es sein, mögliche Gefahren für Mensch und Umwelt zu erkennen und, wenn notwendig, abzuwehren. Unsere Lebens- und Wirtschaftsgrundlagen müssen auch für die nachfolgenden Generationen gesichert werden. Darüber hinaus werden die Voraussetzungen geschaffen, um das Standortrisiko abzubauen, Planungs- und Investitionshemmnisse zu beseitigen und die Nutzung weiterer Flächen zu ermöglichen.
Das Gesetz, das wir heute behandeln, soll die kreisangehörigen Gemeinden bei der Sanierung ihrer ehemaligen Hausmülldeponien fi nanziell entlasten. Auf die Finanzierung und ähnliche Fragen brauche ich an dieser Stelle nicht einzugehen, Herr Staatssekretär Bernhard hat diese Themen klar und deutlich dargestellt. Meine Damen und Herren, ich bitte Sie deshalb um Zustimmung zum Gesetz bzw. um Zuweisung an den zuständigen Ausschuss.
Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Ganz so ausführlich waren die Darlegungen von Herrn Staatssekretär Bernhard aber nicht, vor allem nicht in der Frage, wie die Kostenzuteilung im konkreten Fall aussieht. Herr Kollege Guckert, gehen wir doch gleich in die Debatte. Wenn eine gemeindeeigene Deponie beispielsweise mit zwei Drittel Müll vom Landkreis und mit einem Drittel von der betroffenen Gemeinde verfüllt wurde, wird der Landkreis dann von der Gemeinde zur Finanzierung der Sanierung mit herangezogen werden können? – Ich denke, das ist eine von den spannenden und strittigen Fragen. Auf dieses Problem hat mich heute beispielsweise ein Besucher aus meiner Besuchergruppe hingewiesen, der selbst im Gemeinderat sitzt und in dessen Gemeinde es eine solche Deponie gibt. Wir werden also noch sehr kniffl ige Themen zu bewältigen haben. Ich hoffe, dass
Wir GRÜNEN begrüßen es sehr, wenn wir bei der Altlastensanierung endlich ein paar Schritte vorankommen. Wie Sie wissen, haben wir in Bayern etwa 16 000 Altlasten. Erst ein paar Tausend davon sind erkundet, noch weniger saniert. Herr Staatssekretär Bernhard hat von mehr als 1000 Hausmülldeponien gesprochen, die in erster Dringlichkeit zu sanieren sind. Wir müssen uns auch einen Begriff vom notwendigen Kostenvolumen machen. Für fünf Jahre stehen uns jetzt 50 Millionen Euro zur Verfügung. Das heißt, wir können mit diesen Geldern etwa fünf bis zehn Prozent sanieren, das kommt auf die einzelnen Fälle an. Das ist also ein Tropfen auf den heißen Stein. Wir werden diesen Tropfen aber unterstützen.
Die Bedenken, die wir GRÜNEN zu den Fonds haben, sind bekannt. Fonds dienen nicht der Transparenz des Haushaltes, denn sie bilden selbst kleine Nebenhaushalte, die aus den Privatisierungserlösen gespeist werden. Im Fall der Altlasten unterstützen wir den Fonds aber, weil wir sagen, dieser Fonds bleibt wenigstens von den Rasenmäher-Kürzungsbeschlüssen verschont. Das Geld in dem Fonds wird für Altlastensanierung eingesetzt. Wir weichen hier also von unserem Prinzip etwas ab.
Zum Kostenumfang. Es ist nicht so, dass der Freistaat kein Geld hineinstecken würde. Er gibt 25 Millionen aus dem Altlastensanierungsfonds für fünf Jahre dazu. Der Freistaat behält sich die Einlage von 50 Millionen für die nächsten Sanierungsfälle zurück. An dieser Stelle müssen wir fragen, weshalb überhaupt so viel Geld in dem Altlastensanierungsfonds aufgelaufen ist. Dies war ein Fonds, der eigentlich für Sanierungsfälle aus der gewerblichen Wirtschaft eingerichtet war. Das Geld stand für zinsverbilligte Darlehen zur Verfügung. Die gewerbliche Wirtschaft hat das Geld aber nicht abgerufen. Hintergrund war, dass ein das Unternehmen, das zinsverbilligte Darlehen beanspruchen wollte, zur Hausbank gehen und dort offen legen musste, dass es die Sanierungen fi nanziell nicht alleine stemmen könne. Wenn ein Unternehmen bei seiner Hausbank sozusagen erst einmal die Zahlungsunfähigkeit darlegen muss, um zu einem günstigen Darlehen zu kommen, dann macht das kein Unternehmen, denn es will zu einem späteren Zeitpunkt wieder einen Kredit von der Bank, um andere Investitionen tätigen zu können. Die Vergabe der Gelder wurde wirklich dilettantisch festgelegt. Da muss man sich nicht wundern, wenn kein gewerbliches Unternehmen auf diese Gelder zurückgreift. So gehen die Unternehmen die Altlastensanierung nicht an.
Das Geld ist jetzt also aufgelaufen. Es liegt in diesem Fonds. Wir hoffen, dass dieser neue Fonds zügig umgesetzt wird. Mit den kommunalen Verbänden hat es lange Diskussionen darüber gegeben, ob sie damit einverstanden sind oder nicht. Jetzt sind wir auf einem Weg, der
zumindest in einigen dringenden Fällen Abhilfe ermöglicht. Wir hoffen, dass die Rechtsverordnung klare Aussagen darüber trifft, inwieweit die einzelne Gemeinde am Sanierungsfall beteiligt werden muss. Insofern freuen wir uns auf klarere und detailliertere Debatten in der Ausschussberatung, denn manche Fragen sind offen und müssen noch geklärt werden, vor allem im Hinblick auf den Trinkwasserschutz, den Bodenschutz und eine zügige Altlastensanierung.
Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Damit ist die Aussprache geschlossen. Im Einvernehmen mit dem Ältestenrat schlage ich vor, den Gesetzentwurf dem Ausschuss für Umwelt und Verbraucherschutz als federführendem Ausschuss zu überweisen. Besteht damit Einverständnis? – Keine Widerworte. Dann ist das so beschlossen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, mit Blick auf die Uhr und die Vorgabe, um etwa 13.30 Uhr die Dringlichkeitsanträge aufzurufen, kommen wir damit zu diesem Tagesordnungspunkt.
Dringlichkeitsantrag der Abg. Joachim Herrmann, Renate Dodell, Joachim Unterländer u. a. u. Frakt. (CSU) Wahlfreiheit für Familien erhalten – mehr Eltern bei der Kinderbetreuung spürbar entlasten (Drs. 15/4651)