Frau Kollegin, Sie haben die Zeit sehr gut genutzt. Um das Wort hat erneut Frau Kollegin Ackermann gebeten. Bitte schön, Frau Kollegin.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Frau Ministerin, man macht es halt immer so, wie man es gerade braucht. Wenn man die Verbände nicht hören will, dann hört man sie nicht, und wenn man sie hören will, dann hört man sie.
Beim Kindertagesstättengesetz zum Beispiel wollten Sie die Verbände nicht hören; denn sonst hätten Sie auf die Erzieherverbände, die Elternverbände, den BLLV und die Gewerkschaften hören müssen. Das alles ist nicht passiert, sonst wäre möglicherweise ein besseres Gesetz herausgekommen.
Sie haben vergessen, zu sagen, dass die Deutsche Krankenhausgesellschaft zu diesem Gesetzentwurf eindeutig erklärt hat, dass sie so ein Gesetz haben möchte. Selbst die Deutsche Krankenhausgesellschaft will dieses Gesetz. Demgegenüber verschließen Sie sich. Das ist für mich nicht ganz nachvollziehbar. Man nimmt es halt so, wie man es braucht, und dreht es so, wie man es haben will und wie es am günstigsten aussieht, aber das ist keine objektive Vorgehensweise.
Ich möchte kurz Ihren Sprachgebrauch durchleuchten. Da heißt es: Wir wollen keine starren Vorgaben. Ich bitte Sie, es geht nicht um starre Vorgaben, sondern um ein Rahmengesetz. Ein Rahmengesetz bietet keine starren Vorgaben, sondern es ist absolut fl exibel in der Ausgestaltung. Es will nur verbindliche, vergleichbare Standards herstellen. Das ist alles. Das ignorieren Sie vollkommen.
Ich frage Sie: Was haben die Beschäftigten von Ihren vielfältigen, unverbindlichen, irgendwo angesiedelten Weiterbildungen? – Die Antwort lautet: Sie haben nichts davon. Aber was könnten sie davon haben? – Sie könnten davon haben, dass sie aufgrund Ihrer Weiterqualifi kation eine Berufsbezeichnung erhalten, die Ihnen bei weiteren Bewerbungen nützt. Sie könnten auch eine andere Besoldung und eine Aufwertung ihres Berufsstandes davon haben. Das alles wird nicht passieren, wenn Sie sich weigern, dieses Gesetz zu erlassen.
Ausführungen, was die Petitionen anbelangt, noch etwas sagen. Meines Erachtens handelt es sich um einen untauglichen Versuch der Opposition, aus den eingereichten Petitionen eine Notwendigkeit für einen Gesetzentwurf über die Fort- und Weiterbildung in der Pfl ege abzuleiten. Genau das Gegenteil ist aber der Fall. Herr Kollege Pfaffmann hat bemängelt, es gebe keine Standards. Selbstverständlich gibt es Standards. Diese sind durch die Deutsche Krankenhausgesellschaft vorgegeben.
Sie sind jedenfalls so verbindlich, dass zwei Petentinnen sich an uns wenden, um zu erreichen, dass ihrem Anliegen, das beim ersten Hinsehen zugegebenermaßen sehr berechtigt erscheint, Rechnung getragen wird.
Herr Dr. Zimmermann, ist Ihnen bekannt, dass es – Standards hin, Standards her – noch nicht einmal eine Prüfungsordnung bei Weiterbildungen gibt?
Ich rede von einer Prüfungsordnung, die regelt, welches Wissen geprüft wird, wenn man sich zum Beispiel Fachkrankenschwester für Anästhesie nennen will. Wissen Sie, dass es dafür keine Prüfungsordnung gibt?
Wenn ich sehe, was uns die Petentinnen nahe bringen wollen, wobei sie sich auf gewisse Ungerechtigkeiten aufgrund von Entscheidungen und Festlegungen der Deutschen Krakenhausgesellschaft beziehen, dann muss ich davon ausgehen, dass es solche Festlegungen gibt. Ob es das speziell für die Weiterbildung zur Anästhesieschwester gibt, weiß ich nicht.
Ich will auf die Petitionen zurückkommen. Wie ich bereits erwähnt habe, lässt sich aus dem Sachverhalt in keiner Weise die Notwendigkeit eines Gesetzentwurfs ableiten. Denn genau das, was zur Ablehnung des Fernstudiums führt, ist ein Standard, den die Deutsche Krankenhausgesellschaft vorgibt. Deshalb – jetzt kommt es – ist es nicht sehr hilfreich, die Petitionen gerade zur Beurteilung des vorliegenden Gesetzentwurfes einzubringen. Gerade das, was angemahnt wird, sieht nämlich auch der Gesetzentwurf nicht vor. Ich will Ihnen zugestehen, dass Sie das als fl ankierende Maßnahme zu Ihrem Gesetzentwurf sehen, aber gerade die Qualitätssicherung, die angemahnt wird, verhindert die Anerkennung der Förderfähigkeit dieses Fernstudiums in der Fort- und Weiterbildung von Pfl egekräften. Deswegen gibt es das Dilemma – ich muss zugeben, es ist ein Dilemma –, dass die eine Kranken
Herr Kollege Wahnschaffe, Sie sind Jurist, ich nicht. Ich habe mir aber aufschreiben lassen, dass es in der Jurisprudenz den Grundsatz „keine Gleichbehandlung im Unrecht“ gibt, der auch hier angewandt werden muss. Deswegen können wir die Petitionen nicht im Sinne der Petenten behandeln. Ich bitte um Zustimmung zu unserem Votum, das ich aufgrund der Diskussion dahin gehend ändern will: § 84 Nummer 4 – aufgrund der Stellungnahme der Staatsregierung für erledigt zu erklären.
(Beifall bei der CSU – Joachim Wahnschaffe (SPD): Wir hätten mehr erwartet von Ihnen! – Zurufe von der SPD: § 80 Nummer 4!)
Meine Damen und Herren, damit ist die Aussprache geschlossen. Mir liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Wir kommen zur Abstimmung. Ich lasse zunächst über den Initiativgesetzentwurf auf Drucksache 15/916 abstimmen. Der federführende Ausschuss für Sozial-, Gesundheits- und Familienpolitik empfi ehlt die Ablehnung des Gesetzentwurfs. Wer dagegen dem Gesetzentwurf zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN. Wer ist dagegen? – Das ist die CSU-Fraktion. Enthält sich jemand der Stimme? – Das ist nicht der Fall. Damit ist der Gesetzentwurf abgelehnt.
Nun kommen wir zur Abstimmung über die mitberatenen Eingaben betreffend Aufstiegsfortbildungsförderung. Der Ausschuss für Sozial-, Gesundheits- und Familienpolitik hat sich mit diesen Eingaben in seiner Sitzung am 9. Februar 2006 befasst und beschlossen, sie gemäß § 80 Nummer 3 der Geschäftsordnung der Staatsregierung als Material zu überweisen. – Herr Kollege Dr. Zimmermann, die Erledigterklärung gemäß § 80 Nummer 4 der Geschäftsordnung ist nicht beantragt.
Es wird beantragt, gemäß § 80 Nummer 4 der Geschäftsordnung zu verfahren. Das heißt, die Eingaben sollen nicht als Material überwiesen, sondern aufgrund der Stellungnahme der Staatsregierung für erledigt erklärt werden.
Dann lasse ich abstimmen. Beantragt wurde, die Eingaben gemäß § 80 Nummer 4 der Geschäftsordnung aufgrund der Erklärung der Staatsregierung für erledigt zu erklären. Gemäß § 126 Absatz 7 der Geschäftsordnung ist bei Eingaben, über die die Vollversammlung zu beschließen hat, der Abstimmung zwar grundsätzlich die Entscheidung des die Eingabe behandelnden Ausschusses zugrunde zu legen.
Nein, lieber Herr Kollege. Die Vollversammlung kann auch selbst in der Sache entscheiden. Herr Kollege Dr. Zimmermann hat hier gesagt, es soll ein anderes
(Zurufe von der SPD: Der kann doch nicht das Ausschussvotum verändern! – Peter Hufe (SPD): Das soll heißen: Entgegen dem Votum des Ausschusses!)
Sind wir uns jetzt also einig? – Gut. Wer entgegen dem Votum des Ausschusses für Sozial-, Gesundheits- und Familienpolitik die Petitionen aufgrund der Erklärung der Staatsregierung für erledigt erklären will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist die CSU-Fraktion.
Wer stimmt dagegen? – Das sind die Fraktionen der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN. Wer enthält sich der Stimme? – Niemand. Damit werden die Petitionen aufgrund der Erklärung der Staatsregierung für erledigt erklärt.
Antrag der Staatsregierung Abkommen zur Änderung des Abkommens über die einheitliche Ausbildung der Anwärter für den höheren Polizeivollzugsdienst und über die Polizei-Führungsakademie (Drs. 15/4584) – Zweite Lesung –
Eine Aussprache hierzu fi ndet nicht statt. Wir kommen deshalb sofort zur Abstimmung. Der Abstimmung liegen das Abkommen auf Drucksache 15/4584 und die Beschlussempfehlung mit Bericht des federführenden Ausschusses für Fragen des öffentlichen Dienstes auf Drucksache 15/4739 zugrunde. Gemäß § 58 der Geschäftsordnung kann die Abstimmung nur über das gesamte Abkommen erfolgen.
Der federführende Ausschuss für Fragen des öffentlichen Dienstes empfi ehlt Zustimmung mit der Maßgabe, dass der Bekanntmachung des Abkommens im Bayerischen Gesetz- und Verordnungsblatt auch die vom Land Nordrhein-Westfalen beabsichtigten redaktionellen Änderungen angefügt werden. Im Einzelnen verweise ich auf Drucksache 15/4739. Wer dieser Beschlussempfehlung zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen der CSU und der SPD. Gegenstimmen? – Keine. Stimmenthaltungen? – Das ist die Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN. Dem Abkommen ist damit mit der entsprechenden Maßgabe zugestimmt worden.
Abstimmung über Anträge etc., die gemäß § 59 Abs. 7 der Geschäftsordnung nicht einzeln beraten werden
Hinsichtlich der jeweiligen Abstimmungsgrundlagen mit den einzelnen Voten der Fraktionen verweise ich auf die Ihnen vorliegende Liste.
Wer mit der Übernahme seines Abstimmungsverhaltens bzw. dem jeweiligen Abstimmungsverhalten seiner Frak
tion entsprechend der aufgelegten Liste einverstanden ist, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen der CSU, der SPD und des BÜNDNISSES 90/ DIE GRÜNEN. Gegenstimmen? – Keine. Stimmenthaltungen? – Auch keine. Damit übernimmt der Landtag diese Voten.