Protokoll der Sitzung vom 30.03.2006

Der konkrete Fall zeigt, wie sinnvoll es ist, jede einzelne Maßnahme unter allen in Frage stehenden Gesichtspunkten zu prüfen. Im Falle dieser Abfahrt würde es uns überhaupt nichts nützen, wenn wir ein alpenübergreifendes Konzept hätten. Es geht einzig um die Frage, was ist zulässig, was ist an der konkreten Stelle möglich und was nicht.

Nächste Fragestellerin: Für Frau Kollegin Werner-Muggendorfer Frau Kollegin Biedefeld.

Herr Staatssekretär, wann werden die fi nanziellen Mittel für die Hochwasserfreilegung Irnsing, Stadt Neustadt an der Donau, vor allem für den Deichbau, bereitgestellt, um die Maßnahme noch 2006 beginnen zu können?

Herr Staatssekretär.

Die Hochwasserschutzmaßnahme in Irnsing wird seitens des Freistaates Bayern mit Nachdruck verfolgt und genießt hohe Dringlichkeit. Deshalb hat der Freistaat Bayern für diese Maßnahme im November 2005 eine Verpfl ichtungsermächtigung in Höhe von 800 000 Euro für das Jahr 2006 erteilt. Derzeit laufen die Arbeiten am Pumpwerk an. Nach Abschluss dieser Arbeiten soll noch in diesem Jahr mit dem Deich begonnen werden.

Zusatzfrage? – Frau Kollegin Biedefeld.

Herr Staatssekretär, wie erklären Sie sich die Auskunft von Seiten des Wasserwirtschaftsamtes, dass die Maßnahme nicht ausgeschrieben werden kann – die Auskunft ist ganz aktuell, vom 20.03.2006 –, weil das Geld nicht zur Verfügung stehe?

Herr Staatssekretär.

Ich kann mir das nur so erklären, dass die Antwort aus formalen Gründen gegeben wurde. Wir müssen den Haushalt erst beschließen, erst dann ist wirklich gesichert, dass die Mittel auch zur Verfügung stehen. Man kann aber aufgrund der Haushaltsberatungen des Landtags mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit davon ausgehen, dass die Mittel zur Verfügung stehen. Ich nehme an, dass die Antwort aus formalen Gründen in dieser Art erfolgte.

Weitere Zusatzfrage? – Frau Kollegin, bitte.

Herr Staatssekretär, ich frage noch einmal nach: Was glauben Sie, wann die Gemeinde konkret ausschreiben kann? Es geht um die Fertigstellung einer Maßnahme im Jahr 2007. Das soll nicht weiter verzögert werden. Wann kann die Gemeinde ausschreiben?

Herr Staatssekretär.

Ich kann mir vorstellen, wenn die Dinge im Haushaltsausschuss beraten wurden, dann besteht weitgehende Haushaltssicherheit, und dann kann die Ausschreibung erfolgen. Letztlich aber hängt alles von dem Verfahren ab. Wenn ich hier erkläre, die Maßnahme kann begonnen werden, dann wird das möglich gemacht, sobald der Haushalt gesichert und klar ist, dass die Mittel zur Verfügung stehen. Ich habe bereits gesagt, dass für die Maßnahme höchste Dringlichkeit besteht. Wir gehen

deshalb davon aus, dass sie baldmöglichst – das werden wir auch forcieren – ausgeschrieben und begonnen werden kann.

Weitere Zusatzfrage? Das ist die dritte und letzte Zusatzfrage.

Ich frage noch einmal nach, Herr Staatssekretär. Kann die Gemeinde davon ausgehen, dass die Maßnahme im Sommer 2007 – wie ursprünglich geplant – sichergestellt werden kann? Oder kommt es zu Verzögerungen bis ins Jahr 2008?

Herr Staatssekretär.

Ich habe bereits gesagt, dass mit der Maßnahme noch in diesem Jahr begonnen werden kann. Ich kenne den Fall nicht im Einzelnen und kann deshalb auch nicht sagen, ob die Maßnahme, wenn sie im Sommer begonnen wird, im Herbst fertig gestellt sein wird. Darauf kommt es doch auch gar nicht an. Wenn ich sage, die Mittel sind im Haushalt eingestellt, nur die formale Sicherheit dafür ist noch nicht gegeben, dann ist doch klar, dass die Ausschreibung möglich sein wird, wenn die formale Sicherheit gegeben ist. Das Verfahren ist im Gang, für die Maßnahme besteht höchste Dringlichkeit. Die Gemeinde muss sich angesichts dessen doch nun wirklich keine großen Sorgen machen.

Danke schön, Herr Staatssekretär. Die nächsten Fragen richten sich an das Staatsministerium für Unterricht und Kultus. Herr Staatsekretär Freller. Erste Fragestellerin ist Frau Kollegin Gote. – Frau Gote ist nicht anwesend. Dann ist Herr Kollege Schindler der nächste Fragesteller.

(Dr. Martin Runge (GRÜNE): Ich kann die Frage doch übernehmen!)

Ich lasse das jetzt gelten. Wenn ich aber genauso kleinlich mit der Geschäftsordnung umgehe, wie Sie das bei jeder Kleinigkeit einfordern, dann haben Sie eigentlich keine Möglichkeit, die Frage zu stellen. – Ich stelle gerade fest, Sie haben bereits eine Frage gestellt, dann geht dies ohnedies nicht. Der nächste Fragesteller ist also Herr Kollege Schindler.

Herr Staatssekretär, da seit dem 01.01.2005 im Bayerischen Erziehungs- und Unterrichtsgesetz – BayEUG – geregelt ist, dass äußere Symbole und Kleidungsstücke, die eine religiöse oder weltanschauliche Überzeugung ausdrücken, von Lehrkräften im Unterricht nicht getragen werden dürfen, sofern die Symbole oder Kleidungsstücke bei den Schülerinnen und Schülern oder den Eltern auch als Ausdruck einer Haltung verstanden werden können, die mit den verfassungsrechtlichen Grundwerten und Bildungszielen der Verfassung einschließlich den christlich-abendländischen Bildungs- und Kulturwerten nicht vereinbar ist, frage ich die Staatsregierung, ob und wenn ja, in wie vielen Fällen seither ein auf Artikel 59 Absatz 2 Satz 3 BayEUG gestütztes Verbot ausgesprochen worden ist?

Herr Staatssekretär.

Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Beim Staatsministerium für Unterricht und Kultus sind bislang keine Fälle bekannt geworden, in denen das muslimische Kopftuch bei Lehrerinnen verboten wurde.

Herr Kollege Schindler.

Eine Nachfrage, Herr Staatssekretär: Lagen denn vor Inkrafttreten der Neuregelung des BayEUG solche Fälle vor?

Herr Kollege Schindler.

Herr Staatssekretär, eine Nachfrage: Lagen vor Inkrafttreten der Neuregelung des Bayerischen Erziehungs- und Unterrichtsgesetzes entsprechende Fälle vor?

Herr Staatssekretär.

Ich kann jetzt konkret keine Fälle nennen, schließe es aber nicht aus.

Weitere Zusatzfrage: Herr Kollege Schindler.

Interpretiere ich Sie richtig, dass Ihnen ein solcher Fall in Bayern nicht bekannt ist?

Herr Staatssekretär.

Doch, es gab Diskussionen um Fälle im Vorbereitungsdienst, die sich allerdings anderweitig gelöst haben.

Herr Kollege Schindler, eine letzte Zusatzfrage.

Herr Staatssekretär, stimmen Sie mir darin zu, dass für Bewerber im Vorbereitungsdienst die Regelung des Artikels 59 des Bayerischen Erziehungs- und Unterrichtsgesetzes nicht gilt?

Herr Staatssekretär.

Soviel ich weiß, ging es um den Fall vor dem Verwaltungsgericht Augsburg, bei dem die Dame zugesichert hat, dass sie kein Kopftuch tragen werde.

Damit ist dieses Thema abgeschlossen. Nächster Fragesteller ist Herr Kollege Dr. Runge mit einer eigenen Frage.

Herr Staatssekretär, ich darf Sie fragen: Was sind die Gründe und Hintergründe dafür, dass der Dienstsitz des Ministerialbeauftragten für die Realschulen in Oberbayern-Nord in München aufgelöst

und dafür ein neuer Dienstsitz in Wasserburg geschaffen wird und gleichzeitig die Zuständigkeitszuschnitte der Dienststellen der Ministerialbeauftragten für Realschulen geändert werden von bisher Oberbayern-Süd und Oberbayern-Nord in dann Oberbayern-West und OberbayernOst?

Herr Staatssekretär.

Herr Abgeordneter, die Diskussion um die Neugestaltung der MB-Bezirke ist nicht neu; erste Überlegungen fanden hierzu bereits 1999 statt. Der bisherige Zuschnitt der beiden MB-Aufsichtsbezirke Oberbayern-Süd und Oberbayern-Nord im Realschulbereich brachte Nachteile mit sich, wie die beiliegenden Kartenausschnitte der Realschulen in Bayern zeigen. Ich gebe Ihnen diese Ausschnitte gerne – ich kann sie hier logischerweise nicht vorführen –, damit Sie es auch geographisch erkennen. Ich habe diese Ausschnitte dabei.

Sowohl der Standort München für Oberbayern-Nord, aber noch mehr der Standort Fürstenfeldbruck für OberbayernSüd liegen an der Peripherie des Aufsichtsbezirks. Das verursachte für die Ministerialbeauftragten, deren Präsenz an den Realschulen erforderlich ist, weit reichende Fahrten, viele Zeitverluste und hohe Fahrtkosten.

Im Zusammenhang mit der Neubesetzung des MB für die Realschulen in Oberbayern-Nord wurde die Neustrukturierung der MB-Bezirke wieder aufgegriffen und vom Herrn Staatsminister entschieden. Sie bringt folgende Vorteile mit sich: kürzere Wege von der MB-Dienststelle zu den Realschulen und umgekehrt, häufi gere Präsenz der Ministerialbeauftragten an den Schulen ihres Aufsichtsbezirks, Ersparnis von Reisekosten und Verlagerung von Dienststellen in die Region, was letztlich eine von Ihnen immer wieder geforderte Dezentralisierung darstellt. Interessant ist – und darauf möchte ich noch hinweisen –, dass jetzt die Struktur der beiden MB-Bezirke denen der Gymnasien, die schon seit vielen Jahren so bestehen, angepasst wurde. Wir halten es für dringend erforderlich, dass bei den Gymnasien und Realschulen die Gebiete übereinstimmen, wie es in den anderen Teilen Bayerns aufgrund des Zuschnitts auf die jeweiligen Regierungsbezirke sowieso der Fall ist.

Zusatzfrage: Herr Kollege Dr. Runge.

Herr Staatssekretär, vor dem Hintergrund der Tatsache, dass ausweislich der Zeitungsberichterstattung der Ministerialbeauftragte seine Amtsannahme und seinen Amtsantritt von der Bedingung eines baldigen Zuschnittswechsels und einer Dienststellenverlagerung abhängig gemacht hat, darf ich Sie ferner fragen, ob das Reklamieren derartiger Bedingungen und deren Erfüllung bei der Vergabe exponierter Ämter in der Kultusministerialbürokratie üblich sind.

Herr Staatssekretär.

Um es deutlich zu sagen: Der Bewerber hat keine Bedingungen

geltend gemacht. Der Bewerber hatte sich sogar anderswo um eine Stelle beworben. Entgegen den Presseberichten wohnt er nicht in Wasserburg, sondern in Rosenheim; dies hat er schriftlich bestätigt. Ich habe den Pressebericht nicht ganz nachvollziehen können, als darin stand, der Aufsichtsbezirk sei an den Wohnort des MB verlegt worden. Daher ist die Entscheidung eine sachlich begründete Entscheidung. Ich bin sicher, dass Sie, da Sie die Landkarte Oberbayerns sicher gut kennen, feststellen werden, dass Wasserburg in diesem MB-Bezirk ziemlich zentral liegt und dass diese Neugestaltung auch für die Realschullandschaft insgesamt ein Gewinn ist, da die Entfernungen aller Realschulen zu Wasserburg in etwa vergleichbar sind, was bei einem Verbleib in München mit Sicherheit nicht der Fall gewesen wäre, weil die Anfahrten nach München, zum Beispiel aus Reichenhall, teilweise sehr weit sind. Ich bin auch sicher, Ihnen am Ende des Jahres darüber, ob Fahrtkosten oder Ähnliches eingespart worden sind, positiv berichten zu können. Diese Frage dürfen Sie mir am Ende des Jahres gerne stellen.

Eine weitere Zusatzfrage: Herr Dr. Runge.