Protokoll der Sitzung vom 26.04.2006

Das ist die Ausgangslage, und deshalb sticht auch der erste Spiegelstrich in Ihrem Antrag nicht. Wenn Sie damit eine Verdummung betreiben wollen, so wird Ihnen das nicht gelingen, denn die Leute draußen im Lande, die sich damit beschäftigen, wissen genau, worum es geht.

Die Bundesregierung hat nun die Berichtspfl icht. Sie ist dieser Berichtspfl icht nachgekommen. Jetzt gibt es einen Streit um die Höhe. Man war der Meinung, die reinen biogenen Treibstoffe mit 5 Cent steuerlich belegen zu sollen und bei den beigemischten Stoffen sollten es 10 Cent sein. Dazu hat die Bayerische Staatsregierung einen Antrag im Bundesrat eingebracht. Er ist positiv beschieden worden. Das Kabinett hat aber, wie ich gehört habe, abgelehnt. Dort wollen sie 10 Cent auf die reine Schiene und 15 Cent auf die Beimischung und darüber hinaus will die Bundesregierung zum 1. Januar eine volle

Besteuerung einführen. Sie will mit Quoten arbeiten und so weiter. Darauf will ich aus Zeitgründen jetzt nicht näher eingehen. Wir müssen das genau beobachten, und wir müssen natürlich politisch eingreifen, denn – da stimme ich mit Ihnen überein, und es gibt da auch keinen Dissens – der biogene Treibstoff stärkt den ländlichen Raum und macht uns von der übrigen Energiegewinnung unabhängiger. Die nachwachsenden Rohstoffe bedeuten eine Chance für den ländlichen Raum. Sie sichern bzw. schaffen Arbeitsplätze und stellen eine Wertschöpfung dar. Außerdem verbessern sie die Energiebilanz. Auch darüber besteht kein Dissens. Darüber sind wir einer Meinung. Deswegen müssen wir auch genau beobachten, wie sich die im Koalitionsvertrag vereinbarte Quotenregelung auswirken wird. Aus diesem Grunde haben wir unseren Antrag noch einmal nachgearbeitet; denn wir wollen diese Überlegungen entsprechend einbringen.

Es haben sich ja mehrere Ausschüsse mit der Sache beschäftigt und jetzt geht es uns darum, die Nummer 1 in unserem Antrag um folgenden Satz zu ergänzen: „Umweltrelevante Vorteile bei der Herstellung von Biokraftstoffen müssen berücksichtigt werden.“

Wir halten es für wichtig, die umweltrelevanten Vorteile hier mit einzubringen, damit diese auch im Interesse der Gesellschaft Berücksichtigung fi nden.

In der Nummer 2 soll nach unserer Auffassung der Satz 2 gestrichen werden, der den Text hat: „Eine Quotenregelung für die einzelnen Kraftstoffe ist nicht erforderlich und sollte der Mineralölwirtschaft überlassen bleiben.“ Stattdessen soll ein neuer Satz 2 eingefügt werden mit dem Wortlaut: „Eine differenzierte Quotenregelung mit getrennten Quoten für die einzelnen Kraftstoffe ist erforderlich.“ Das ist ein ganz wichtiger Punkt. Man kann der Mineralölwirtschaft keine Quotenregelung überlassen, da sie mit Sicherheit dann Rohstoffe aus Drittmärkten hinzukaufen würde und gerade soviel zumischen würde, wie sie wollte. Wir dagegen möchten, dass alle Treibstoffe, so auch das E 85, also das Bioethanol in Reinform, eine Chance hat und dass darüber hinaus auch Rapsdiesel dem Normaldiesel beigemischt werden kann bzw. die reine Schiene nach wie vor möglich ist.

Diese beiden Sätze werden wir also in unseren Antrag noch einfügen und bitten um Annahme unseres Antrages mit diesen beiden Ergänzungen. Einem solchen Antrag können Sie dann natürlich auch gern zustimmen, denn hier sind wir nach meiner Meinung insgesamt der gleichen Auffassung.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich darf nur noch kurz daran erinnern, wie lange wir uns schon mit dem Thema biogene Treibstoffe beschäftigen. Ich persönlich habe dies seit 1987 getan; das sind im nächsten Jahr 20 Jahre. Sehr viele graue Haare auf meinem Kopf rühren von dieser Beschäftigung her.

(Alexander König (CSU): Dafür schaust du aber gut aus! – Maria Scharfenberg (GRÜNE): Ihr könntet dann doch schon viel weiter sein!)

Deshalb ist es auch wichtig, dass Eckdaten gesetzt werden und Rahmenbedingungen vorgegeben werden, die es möglich machen, biogene Treibstoffe entsprechend zum Einsatz zu bringen. Wenn ich den weiten Weg bedenke, den wir gegangen sind, kann ich feststellen, dass wir jetzt auf einem guten Weg sind. Allerdings müssen wir aufpassen, dass jetzt nicht irgendwelche Veränderungen eintreten, die die Entwicklung bremsen. Wir müssen die nachwachsende Rohstoffproduktion in Deutschland unterstützen, denn die nachwachsenden Rohstoffe bieten eine Chance zur Verbesserung der Energiebilanz und sie schaffen Arbeitsplätze. Das ist Aufgabe auch der CSU, und wir sehen es quer durch die Fraktion so, dass wir hier im Weltmarkt unseren Platz fi nden wollen. Die Bundesregierung ist gut beraten, sich intensiv mit der Problematik auseinanderzusetzen, weil sie damit für die Energiebilanz und die Umwelt einen guten Beitrag leistet.

Die Technik in der Automobilindustrie geht mittlerweile einen Weg, auf dem sie sich mit ganz neuen Kraftstoffen beschäftigt. Darauf will ich jetzt nicht eingehen, weil mir dazu die Zeit fehlt, auch wenn es Spaß machen würde, darüber zu reden. Fakt ist, dass wir alles daransetzen müssen, diese nachwachsenden Rohstoffe und die biogenen Treibstoffe auf den Markt zu bringen und die reine Schiene auf alle Fälle zu erhalten. Hinzu kommt, dass die Investitionen, die in dem Bereich getätigt worden sind, für die Investoren auch rentabel sein müssen, und wenn man bedenkt, wie viele Investitionen in der Bundesrepublik für die nächsten Jahre geplant sind, merkt man, dass über die Fruchtfolge diese Produkte im Grunde gar nicht hergestellt werden können. Deswegen wird der Weltmarkt selbstverständlich interessant bleiben. Das bedeutet aber auch, dass wir mit dem Weltmarkt kämpfen müssen. Das heißt, wir müssen Möglichkeiten fi nden, die Produzenten im Bereich der Landwirtschaft von dieser Wertschöpfung profi tieren zu lassen. Wenn sie ohne Hilfe mit dem Weltmarktpreis konkurrieren müssten, würden es die Landwirtschaft nicht weiter bringen. Es würden Flächen stillgelegt, anstatt dass produziert würde. Und das kann nicht Sinn und Zweck sein.

Meine Damen und Herren von den GRÜNEN, wenn Sie in Ihrem Antrag den ersten Spiegelstrich streichen, der da lautet, „die Steuerbefreiung für reine Biokraftstoffe bis 2009 erhalten“ und wenn sie damit einig gehen, dass die ganze Sache EU-konform sein muss und wenn wir uns darauf verständigen, dass auf keinen Fall über die Überkompension hinaus abgesteuert werden darf, weil sonst die ganze Angelegenheit biogener Treibstoffe erledigt wäre, dann können wir Ihrem Antrag zustimmen. Sonst können wir nicht zustimmen, weil es das bestehende EURecht gibt.

Ich erinnere Sie abschließend noch daran, dass Sie während Ihrer rot-grünen Regierungszeit auf Bundesebene diese Überlegungen getragen haben. Was Sie jetzt mit Ihrem Antrag machen, ist politischer Schaulauf und bringt nichts. Im Übrigen bitte ich, unserem Antrag mit den vorgetragenen Änderungen und Ergänzungen zuzustimmen.

Nächste Wortmeldung: Frau Kollegin Biedefeld.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich glaube, wir sind uns hier im Plenum alle über eines einig, nämlich dass wir biogene Kraftstoffe in Deutschland und auch in Bayern fördern wollen. Wir wollen den Markt verbreitern und damit auch einen wesentlichen Beitrag zur Minderung der Treibstoffgase leisten. Dies bedeutet gerade auch unter dem Aspekt biogener Treibstoffe eine Stärkung für den ländlichen Raum. Das möchte ich auch von unserer Seite noch einmal unterstreichen. Es ist eine Stärkung des ländlichen Raumes. Es geht hier um sichere, in die Zukunft gerichtete Arbeitsplätze in der Landwirtschaft, aber auch über die Landwirtschaft hinaus. Das ist ein wichtiges Standbein für die Landwirtschaft: der Landwirt als Energiewirt. Außerdem geht es um die Wertschöpfung in der Region. Das sind Punkte, die schon für sich allein für eine bessere und weitere Förderung von biogenen Kraftstoffen sprechen sowie für eine Verbreiterung des Marktes.

Mich und meine Fraktion freut es natürlich sehr, dass nun die CSU-Fraktion mit einem Antrag eine stärkere Förderung von Biokraftstoffen erreichen will. Herr Kiesel, wir begrüßen das wirklich sehr. Das ist ja nicht so selbstverständlich, wie ich an vielen Anträgen auf Drucksachen und an Beschlüssen und Protokollen in diesem Hohen Hause nachweisen könnte.

Was uns an Ihrem Antrag etwas stört – wir werden trotzdem zustimmen –, ist, dass der Antrag nur wieder in Richtung Bundesebene geht. Wir müssen auch eigene Hausaufgaben erledigen, die wir auch erledigen können. Auf diesem langen Weg, den Sie angesprochen haben, könnten wir dem Ziel eigentlich schon ein ganzes Stück näher sein, wenn die vielen Anträge der Opposition schon früher angenommen worden wären.

(Beifall bei der SPD)

Sie greifen in Ihrem Antrag viele unserer wirklich alten Forderungen auf. Deshalb werden wir Ihrem Antrag in der geänderten Form, wie Sie ihn eben vorgetragen haben, zustimmen.

Biokraftstoffe müssen noch breiter eingeführt werden und einen noch größeren Anteil einnehmen. Dabei kann – ich betone: kann – die Besteuerung von Biokraftstoffen durchaus ein Hindernis darstellen. Ich komme gleich darauf zurück, warum seitens der Bundesregierung eine Besteuerung angedacht ist, aber auch vorgenommen werden muss.

Erlauben Sie mir an dieser Stelle noch einmal einen Hinweis, Herr Kollege Kiesel. Ich nehme jetzt ganz konkret Bezug auf einen Antrag, den wir als SPD-Landtagsfraktion erst kürzlich eingebracht und vor wenigen Wochen auch im Umweltausschuss behandelt haben. Es ist ein Antrag, mit dem die SPD eine konkrete Förderung und Entwicklung umweltfreundlicher Technologien bei Nutzfahrzeugen und Baumaschinen zur effi zienteren Nutzung von Biokraftstoffen gefordert hat und damit unter anderem die Hersteller auf klare und verbindliche Ziele verpfl ichten wollte. Damit sollte auf dem langen Weg wieder ein weiterer Schritt getan werden.

Der Antrag wurde von der CSU abgelehnt. Verstehe es, wer will. Angesichts Ihrer heutigen Äußerungen kann ich das ablehnende Votum zu diesem Antrag nicht nachvollziehen. Vielleicht wollen Sie sich ein Stück weit als neue Umweltpartei generieren. Sie können es gern versuchen. Es wird Ihnen aber nicht gelingen.

Wer so lange an der Kernenergie festhält – die Diskussion führen wir nachher weiter – wie ein Kleinkind am Schnuller und immer nur die Bundesregierung auffordert, entsprechende Initiativen zu ergreifen, aber die eigenen Hausaufgaben nicht erledigt, ist nicht sehr glaubwürdig, ist unglaubwürdig, wenn es um die Förderung der Biokraftstoffe geht. Ich habe manchmal das Gefühl, Sie machen es so, wie es Ihnen gerade passt. Sie sind Mitglied der großen Koalition und wissen, wie wir es hier alle gemeinsam wissen, dass in der großen Koalition Entscheidungen in Übereinkunft getroffen werden. Wenn Ihnen etwas passt, dann ist es okay, dann sind Sie mit in diesem Boot. Wenn Entscheidungen Ihnen dagegen nicht gefallen, dann tun Sie so, als ob Sie mit der großen Koalition als Angehörige der CSU nichts zu tun hätten.

Ich möchte das an dieser Stelle auch einmal so sagen: Wenn es Ihnen darum gehen sollte, den Schwarzen Peter an den Bundesfi nanzminister Peer Steinbrück weiterzugeben – frei nach dem Motto: die Roten sind für alles Schlechte zuständig, während die Union die Wohltaten verteilt –, dann sollten Sie sich vergegenwärtigen, dass Sie ein Teil der großen Koalition sind.

Ich möchte jetzt auf die geplanten Maßnahmen der Bundesregierung und die darauf abzielenden Anträge von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eingehen. Der Koalitionsvertrag sieht vor, dass die bislang geltende Steuerbegünstigung für Biokraftstoffe durch eine obligatorische Beimischung ersetzt wird. Ich halte das für wichtig. Da kann nicht von zaghafter Beimischungspfl icht die Rede sein, sondern es geht um eine obligatorische Beimischung.

In diesem Jahr 2006 stehen die Neuregelung der Besteuerung von Energieerzeugnissen und die Änderung des Stromgesetzes an. Hiermit ist auch der Einstieg in die Besteuerung der Biokraftstoffe verbunden.

Es ist vorgesehen, in zwei Schritten vorzugehen. Der erste Schritt soll mit dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Neuregelung der Besteuerung von Energieerzeugnissen und zur Änderung des Stromsteuergesetzes am 1. August 2006 einen Einstieg in die Besteuerung der Biokraftstoffe bringen. Dies ist notwendig, um die festgestellte – das ist Fakt – europarechtswidrige Überkompensation abzubauen und damit die steuerliche Subvention der Biokraftstoffe auf ein EU-zulässiges und ausreichendes Maß zu beschränken.

Ich kann Ihren Hinweis, Frau Kollegin Paulig, nicht ganz nachvollziehen. In anderen Bereichen – ich nehme das Beispiel FFH – beklagen wir uns darüber, dass die Richtlinie nicht zeitnah und auch sonst nicht so umgesetzt wird, wie es sein müsste, sodass Strafzahlungen im Raum stehen. Wir weisen darauf hin, dass hier Schäden in Natur und Umwelt entstehen.

Grundsätzlich kritisieren wir die Nichtumsetzung der EURichtlinie, die nicht rechtzeitige und ausreichende Meldung von FFH-Gebieten. Weil uns die EU-Richtlinie nicht passt, wollen Sie hier genau umgekehrt reagieren und sagen: Wir warten ab und sitzen es aus; wir warten, bis Strafzahlungen angedroht werden. Aber ich denke, das ist keine ehrliche Politik. Es geht sowohl bei FFH wie auch in anderen Bereichen um eine Umsetzung der EU-Vorgaben, um nichts anderes.

(Beifall bei der SPD)

Ziel der Steuerbegünstigung für Biokraftstoffe ist – das wissen auch Sie, auch die Kollegen von den GRÜNEN –, den Unterschied zwischen den Kosten für Biokraftstoff und Diesel bzw. einem entsprechenden fossilen Kraftstoff – zum Beispiel fossiles Diesel – auszugleichen. Findet eine Begünstigung über diesen Ausgleich hinaus statt, sind die Kosten für Biokraftstoff überkompensiert; der betreffende Biokraftstoff ist damit überfördert. Deswegen können wir dem Antrag Drucksache 15/4593 der CSU in seiner Nummer 1 zustimmen.

Die Europäische Kommission hat ihre beihilferechtliche Genehmigung – Kollege Kiesel hat darauf hingewiesen, auch ich möchte es hier noch einmal herausstellen – der Steuerbegünstigung für Biokraftstoffe an die Aufl age gekoppelt, das Vorliegen einer Überkompensation jährlich zu überprüfen. Auch das wissen Sie. Auf der anderen Seite ist Deutschland die Verpfl ichtung eingegangen, die Steuerbegünstigung gesetzlich anzupassen, sobald eine Überkompensation festgestellt wird. Dies ist nicht erst vor wenigen Tagen oder Wochen geschehen. Vielmehr sagt der Biokraftstoffbericht für das Jahr 2004, der im Juni 2005 dem Deutschen Bundestag vorgelegt wurde, aus, dass Biodiesel bereits im Jahr 2004 um 5 Cent je Liter Reinkraftstoff und um 10 Cent je Liter Beimischung deutlich überfördert war.

Die Überkompensation hat sich im Jahr 2005 infolge des Preisanstiegs für fossile Kraftstoffe um durchschnittlich 10 Cent je Liter weiter erhöht.

Unter Berücksichtigung der positiven Effekte für den Klima- und Umweltschutz, aber auch unter Berücksichtigung der Versorgungssicherheit und um die Realisierung eines Mindestanteils an Biokraftstoff im Verkehrssektor zu gewährleisten, wurde hier ein maßvoller Einstieg in die Besteuerung in Höhe von 10 Cent je Liter für reinen Biodiesel sowie von 5 Cent je Liter für Biodiesel als Beimischung zu fossilem Diesel gewählt.

Pfl anzenöl soll mit 15 Cent je Liter besteuert werden. Dies ist unter Berücksichtigung des durchschnittlichen Marktpreises für Rapsöl – auch das haben wir gerade gehört – sowie der Kosten für den technischen Mehraufwand und den geringeren Energiegehalt entsprechend vorgenommen worden.

Das Positive ist: Der Verbrauch von reinen Biokraftstoffen in der Land- und Forstwirtschaft bleibt steuerfrei. Darauf hat man sich in Berlin gemeinsam verständigt. Die Vergütung von Agrardiesel bleibt unberührt. Das ist im CSU

Antrag die Nummer 3. Von daher signalisiere ich Zustimmung auch zu diesem Punkt.

Ich habe gesagt: Es wird in zwei Schritten vorgegangen. Der zweite Schritt besteht darin, die bei einer teilweisen Besteuerung ansteigenden Subventionen abzubauen, gleichzeitig aber die Verwendung von Biokraftstoffen im Verkehrssektor weiterhin zu fördern, die die Bundesregierung auf ihrer Klausurtagung in Genshagen auf der Grundlage des Koalitionsvertrages beschlossen hat, wonach zum 1. Januar 2007 eine verbindliche Quote für die Verwendung von Biokraftstoffen eingeführt wird.

Die Bundesregierung folgt damit auch dem Beschluss des Bundeskabinetts, der im Oktober 2003 gefasst worden ist. Sie hat es am 15. März 2006 nochmals bekräftigt, nämlich Subventionen möglichst nur noch befristet und grundsätzlich degressiv auszugestalten. Auch dies wurde im März 2006 bestätigt.

In dieser Diskussion in diesem Hohen Haus und in den Ausschüssen ist bislang eine Frage völlig unbeantwortet geblieben. Wir reden hier von Subventionen in Höhe von 130 Millionen Euro im Jahr 2006. Das ist die Zahl aus dem Bundesministerium. Die Frage ist, woher das Geld kommen soll, wenn wir dem Antrag der GRÜNEN zustimmen sollten und der Antrag vielleicht auch auf Bundesebene berücksichtigt werden soll. Woher dieses Geld für den Bundeshaushalt kommen soll, ist nach wie vor unbeantwortet. Aber vielleicht können Sie ja noch nachlegen, Frau Kollegin Paulig.

Eine Steuerbegünstigung von Biokraftstoffen ist auf Dauer eine teure Lösung. Das hat schon die EU-Kommission in ihrem Biomasse-Aktionsplan Ende letzten Jahres festgestellt. Ziel ist ein Anteil der Biokraftstoffe von 5,57 % am deutschen Kraftstoffmarkt im Jahr 2010. Die Bundesregierung arbeitet derzeit an einem Konzept, um die bisherige Steuerbegünstigung durch eine ordnungspolitische Lösung in Form einer Biokraftstoffquote zu ersetzen.

Damit setzt die Bundesregierung einen Auftrag aus dem Koalitionsvertrag um, wo vereinbart wurde, die Mineralölsteuerbefreiung für Biokraftstoffe durch eine Beimischungspfl icht zu ersetzen.

Die Investitionen, die im Vertrauen auf die steuerliche Förderung der Biokraftstoffe bis zum Ende 2009 getätigt wurden, sollen gestützt werden. Das ist auch das Ziel der Bundesregierung. Über das richtige Instrument dazu stimmen sich im Moment die einzelnen Ressorts ab. Darüber wird auch in den einzelnen Fraktionen – teilweise gemeinsam – beraten. Ziel ist es, die Ölimportabhängigkeit zu reduzieren, die Schadstoffemissionen des Verkehrs zu mindern und einen zusätzlichen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten. Außerdem muss der Vertrauensschutz für die aufgrund der bis zum Jahr 2009 geltenden Steuervergünstigungen getätigten Vertriebs- und Erzeugungsinvestitionen gewährleistet werden.

Deshalb gilt es, eine Regelung zu fi nden, die sowohl den Interessen des Fiskus als auch den Interessen der Investoren Rechnung trägt und mit der wir vor allem unsere

energie- und klimaschutzpolitischen Ziele erreichen können. Derzeit sind vor allem Biodiesel und in naher Zukunft Bioethanol marktrelevant. Reine Pfl anzenöle spielen nur in regionalen Nischenmärkten eine Rolle. Im Jahr 2005 wurden in Deutschland mehr als 1,8 Millionen Tonnen Biodiesel abgesetzt. Die einheimische BiodieselProduktion belief sich auf rund 1,4 Millionen Tonnen. 400 000 Tonnen Biodiesel werden also importiert. Etwa 60 % des Biodiesels gehen in den Direktverkauf an rund 1700 Tankstellen, davon mehr als die Hälfte an Flotten oder Speditionen. Etwa 40 % wird in Raffi nerien normalem Diesel beigemischt.

Aufgrund der Produktionsrahmenbedingungen für Raps ist eine deutliche Ausweitung der Menge nicht zu erwarten. Ein grundsätzliches Problem stellt zudem die Verschärfung der EU-Abgasnormen dar. Dies könnte dazu führen, dass ab 2010 reiner Biodiesel möglicherweise nicht mehr getankt werden darf. Auch dies müssen wir berücksichtigen.

Werden alle laufenden Investitionsvorhaben verwirklicht, stehen bis 2007 Produktionskapazitäten von über 3 Millionen Tonnen zur Verfügung. Zusätzlich existieren Planungen in einer ähnlichen Größenordnung, die bis 2008 oder 2009 realisiert werden könnten. Für das Bioethanol werden derzeit umfangreiche Produktionskapazitäten errichtet. In diesem Jahr werden diese eine Gesamtkapazität von etwa 500 000 Tonnen haben. Dies würde, zusammen mit der Produktion von Biodiesel, das vorzeitige Erreichen der Zielmenge von 5,75 % für das Jahr 2010 ermöglichen.

Aufgrund hoher Anbaukosten im Inland und niedriger Weltmarktpreise ist abzusehen, dass das Bioethanol in großem Maßstab zu wettbewerbsfähigen Konditionen exportiert werden kann. Hier liegt ein Wachstumspotenzial für die deutsche und vor allem für die bayerische Produktion. Wir müssen nur die Weichenstellungen entsprechend vornehmen. Eine Marktabschottung und eine unbegrenzte Subventionierung sind nicht möglich; sie widersprächen auch den EU-Vorgaben.

Im Zusammenhang mit dem Antrag des BÜNDNISSES 90/ DIE GRÜNEN verweise ich auch auf die Position der Umweltverbände, die darauf drängen, dass die Ausbaustrategie für Biokraftstoffe naturverträglich angelegt sein muss und zum Beispiel auf neue Monokulturen zu verzichten ist. Dies ist ebenfalls in dieser Diskussion zu berücksichtigen.

Biokraftstoffe der zweiten Generation, Biomass to liquid – BTL –, sind nicht mehr ganz neu. Herr Kollege Kiesel, wenn Sie die Diskussion seit dem Jahre 1987 verfolgt haben, wissen Sie, wie lange wir bereits über das Thema Biomass to liquid diskutieren. Diese Kraftstoffe werden voraussichtlich erst nach dem Jahr 2010 am Markt relevant werden. Es gab bereits Flottenversuche, die hervorragend gelaufen sind. Auf diesem Feld besteht jedoch noch Entwicklungsbedarf. Das eigentliche Zukunftspotenzial liegt bei der zweiten Generation der BTL-Kraftstoffe, da diese biosynthetischen Kraftstoffe großtechnisch optimal konzipiert und produziert werden können. Allerdings wird sich auch hier die Frage nach der Wettbe

werbsfähigkeit der inländischen Produktion stellen. Darüber werden wir sicherlich noch weiter diskutieren müssen.