Protokoll der Sitzung vom 26.04.2006

werbsfähigkeit der inländischen Produktion stellen. Darüber werden wir sicherlich noch weiter diskutieren müssen.

Die Strategie zur Erreichung von Biokraftstoffen ist komplex. Ich glaube, ich habe das aufzeigen können. Es geht um die Erfüllung der europäischen Mengenvorhaben. Es geht aber auch um den Schutz der bislang im Vertrauen auf die bis 2009 geltende Steuerbefreiung getätigten Investitionen und um die Vermeidung von Fehlkalkulationen, also Fehlinvestitionen. Es geht um die Minimierung der Steuerausfälle und volkswirtschaftlicher Kosten. Es geht weiterhin um den Anreiz für innovative Produktionsverfahren und es geht um ein mittelfristiges Umsteuern auf die BTL-Kraftstoffe.

Die jetzt vorgeschlagene gesplitterte Steuerung setzt eine umfassende und differenzierte Biokraftstoffquotierung voraus. Das ist ein Ziel des CSU-Antrags, dem wir zustimmen. Wir werden dem Antrag der CSU zustimmen und uns beim Antrag des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN der Stimme enthalten, weil dieser die Steuerbefreiung für reine Biokraftstoffe bis 2009 ohne Wenn und Aber erhalten will, auch ohne eine entsprechende Berücksichtigung aller rechtlichen Vorgaben. Ich frage mich, wie Sie das fi nanzieren wollen. Das können Sie nicht aus Ihrer Portokasse bezahlen.

(Beifall bei der SPD)

Als Nächster hat Herr Kollege Sprinkart das Wort.

Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Es ist durchaus interessant, diese Diskussion zu verfolgen. Während sich Frau Kollegin Biedefeld die größte Mühe gibt, diese Besteuerung durch die Bundesregierung zu rechtfertigen, bekommt man bei Herrn Kollegen Kiesel den Eindruck, als sei die CSU in der Bundesregierung überhaupt nicht vertreten. Sie sind aber in der Bundesregierung.

Die Beratungen zu diesen beiden Anträgen von den GRÜNEN und der CSU-Fraktion sind aus meiner Sicht in mehrfacher Weise hochinteressant: Das betrifft zum Beispiel die Erforschung der Frage, welche Position die CSU und die Mitglieder der CSU-Fraktion, insbesondere diejenigen, die hochrangige Funktionen im Bauernverband innehaben, wirklich vertreten. So wurde dem Antrag der CSU-Fraktion im Landwirtschaftsausschuss, wo die ganzen Vertreter des Bauernverbandes sitzen – zugestimmt. Dieser Antrag ist so formuliert, dass reines Pfl anzenöl ebenfalls besteuert werden könnte. Zum Antrag der GRÜNEN haben sich jedoch die Abgeordneten der CSU im Landwirtschaftsausschuss der Stimme enthalten, wie Frau Kollegin Paulig schon gesagt hat. Teilweise waren es die gleichen Personen, die den Antrag am nächsten Tag im Umweltausschuss abgelehnt haben. Ich frage mich: Was ist in dieser Nacht passiert, dass es bei Ihnen zu einem solchen Meinungswandel gekommen ist. Eine Pressemitteilung der GRÜNEN kann es in diesem Falle nicht gewesen sein.

Gehen wir ein Stück weiter: Dem bbv-Pressedienst vom 6. April entnehme ich, dass der Landesfachausschuss für nachwachsende Rohstoffe, dessen Vorsitz Herr Kollege Kustner innehat, folgende Position formuliert hat: „Deshalb wird die im Gesetzentwurf geplante Einführung der Teilbesteuerung von reinen Biokraft- und Bioheizstoffen zum 1. August 2006 grundsätzlich und auch in der vorgesehenen Höhe abgelehnt.“

Allerdings folgt dann zwei Punkte weiter die Aussage, dass man sich dem Antrag Bayerns im Bundesrat anschließe. Dort wird eine Teilbesteuerung von reinem Rapsmethylester mit 5 Cent gefordert, aber gleichzeitig eine Steuerbefreiung für reines Rapsöl. Auch hier: Der Grundsatz stimmt nicht mit dem, was in der Praxis geschieht, überein, wobei dies immerhin schon ein Fortschritt ist.

Damit komme ich zu dem Antrag der Staatsregierung im Bundesrat. Kolleginnen und Kollegen, dieser Antrag geht weit über den CSU-Antrag hinaus. Daher müssten Sie eigentlich Ihren Antrag zurückziehen, es sei denn, Sie wollten den Antrag der Staatsregierung im Bundesrat bremsen. Dort wird ausdrücklich gefordert, reines Rapsöl nicht zu besteuern. Das kommt in Ihrem Antrag nirgends vor. Sie fordern eine Steuerbefreiung für reines Rapsöl in der Landwirtschaft. Herr Kollege Kiesel, das müssen Sie machen, weil sonst das Rapsöl für die Bauern genauso teuer wie der Diesel wäre. Beim Rapsmethylester wäre er sogar noch teurer. Dieser ist in Ihrem Antrag, wie er formuliert ist, übrigens nicht enthalten. Wenn es für Rapsmethylester keine Steuerrückvergütung gäbe, wäre dieser teurer als der normale Diesel; denn für den Diesel erhält der Bauer 21 Cent Steuerrückerstattung.

Diese Maßnahme kann es beim besten Willen nicht sein. Noch einmal: Wenn Sie das ernst nehmen wollen und wenn Sie die Staatsregierung in ihrem Unterfangen, diese Besteuerung zumindest teilweise zurückzunehmen, nicht behindern wollen, dann müssen Sie Ihren Antrag ändern. Das können Sie im ersten Punkt tun oder im dritten, indem Sie eine Steuerbefreiung für Pfl anzenöle grundsätzlich fordern und nicht nur für die Landwirtschaft. Ansonsten bewegen Sie sich mit Ihrem Antrag weit hinter dem, was die Staatsregierung im Bundesrat angestrebt hat.

Lassen Sie mich noch etwas zum Thema der Verwaltungsvereinfachung und Entbürokratisierung anmerken. Die Freistellung der Landwirte von der Besteuerung bei reinem Pfl anzenöl bzw. reinen Biotreibstoffen bedeutet nicht, dass die Landwirte keine Steuern zahlen müssen. Die Landwirte müssen zunächst Steuern zahlen und erhalten diese auf Antrag erstattet. Wenn Sie das Gesetz ansehen, bemerken Sie, dass wir drei verschiedene Rückerstattungstatbestände mit zwei unterschiedlichen Voraussetzungen haben. Es gibt Rückzahlungen für reines Pfl anzenöl, für reine Biokraftstoffe und für den gewöhnlichen Diesel. Für Diesel gelten eine Bagatellgrenze von 350 Euro und eine Obergrenze von 10 000 Litern. Das gilt für Biotreibstoffe nicht. Kolleginnen und Kollegen, Verwaltungsvereinfachung und Entbürokratisierung habe ich mir eigentlich anders vorgestellt.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Sie betreiben einen kapitalen Aufwand, bis kein Mensch mehr durchschaut, was hier abläuft. Deswegen ist es besser, die reinen Biokraftstoffe grundsätzlich von der Steuer zu befreien, dann braucht man diesen bürokratischen Aufwand nicht, der übrigens nur für ganz wenige Einnahmen betrieben wird.

Zum Schluss noch eine Anmerkung: Wenn Sie das Gesetz schon ändern, dann wundert mich, dass Sie die Bagatellgrenze von 350 Euro, die von der rot-grünen Bundesregierung beschlossen und von Ihnen heftig attackiert wurde, nicht einfach abschaffen. Das wäre ganz einfach und außerdem ein Beitrag zur Entbürokratisierung. Sie tun es nicht, weil Sie das Geld kassieren wollen. Das müssen Sie zugeben; das ist auch schlicht der Grund, warum man die Biokraftstoffe besteuert. Man sieht hier eine Möglichkeit, Geld ins Staatssäckel zu bringen. Das kann unserer Meinung nach nicht der Weg sein. Deshalb werden wir den Antrag der CSU auch in geänderter Fassung ablehnen.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Nächste Wortmeldung: Herr Staatssekretär Meyer.

Verehrter Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Mit Blick auf die Mittagspause möchte ich mich kurz fassen.

(Beifall bei der CSU – Zurufe von der CSU: Sehr gut!)

Nachwachsende Rohstoffe und damit auch Biokraftstoffe sind inzwischen ein unverzichtbares Standbein zur Sicherstellung der wirtschaftlichen Grundlagen unserer bayerischen Landwirtschaft. Es ist daher ein zentrales Anliegen der Bayerischen Staatsregierung, gerade die Herstellung und Nutzung von Biokraftstoffen weiter voranzubringen. Die geplante Besteuerung im Rahmen des neuen Energiesteuergesetzes werden wir daher intensiv begleiten. Wir müssen nämlich verhindern, dass die Entwicklung dieses aufstrebenden und für unsere Umwelt eminent wichtigen Wirtschaftszweigs durch eine überzogene Besteuerung im Keim erstickt wird. Bei der Verfolgung dieses Zieles müssen wir jedoch auch die steuerrechtliche Ausgangslage berücksichtigen. Herr Kollege Robert Kiesel hat es heute bereits eindrucksvoll dargestellt, ich brauche das nicht zu wiederholen.

Meine Damen und Herren, im Sommer 2005 hat die alte Bundesregierung dem Deutschen Bundestag einen Bericht vorgelegt, dessen Ergebnis war, dass ein Liter Biodiesel in Reinform in Höhe von 5 Cent und ein Liter Biodiesel als Beimischungskomponente zu fossilem Diesel in Höhe von 10 Cent überfördert ist. Die alte Bundesregierung unter Beteiligung der GRÜNEN hat daher vorgeschlagen, dass Biodiesel künftig anteilig besteuert werden soll. Deshalb fi nde ich den Antrag des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN scheinheilig; denn damals in der Bundesregierung hat man das mit eingefordert.

(Beifall bei der CSU)

Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen, dies ist auch zur Erfüllung von EU-Vorgaben und zur Vermeidung hoher Strafzahlungen erforderlich. Die neue Bundesregierung hat am 15. März 2006 die steuerliche Belastung von Biokraftstoffen im Rahmen des Energiesteuergesetzes beschlossen. Das Gesetz soll am 1. August dieses Jahres in Kraft treten und löst das bisherige Mineralölsteuergesetz ab. Die einzelnen Punkte will ich nicht aufführen; denn sie wurden heute bereits angesprochen. Tatsache ist, die Verpfl ichtung zur steuerlichen Anpassung darf nicht zu einer unnötigen Belastung der Erzeugung von Biokraftstoffen führen.

Die Bayerische Staatsregierung hat daher im Bundesrat einen Antrag eingebracht, der die Belange unserer Landwirtschaft sichert. Der Bundesrat ist am 7. April in seiner Stellungnahme dem bayerischen Antrag gefolgt. Die Staatsregierung setzt sich danach dafür ein – ich darf die Punkte kurz anführen –, dass es bei der Besteuerung von Biodiesel in Reinform bei der im Bericht vom Sommer 2005 vorgesehenen Besteuerung von 5 Cent je Liter und bei Biodiesel in Beimischung bei einer Besteuerung von 10 Cent pro Liter sowie einer Steuerbefreiung für Pfl anzenöl als Kraftstoff bleibt. Auch der Eigenverbrauch für Landwirte soll steuerfrei bleiben.

Aktuell hat sich gestern das Bundeskabinett mit der Stellungnahme des Bundesrates zum Energiesteuergesetz befasst. In einer Gegenäußerung lehnt es unsere Forderungen ab. Trotzdem wird sich die Bayerische Staatsregierung weiterhin für eine niedrige Besteuerung von Biokraftstoffen stark machen. Gefordert sind nun die Abgeordneten des Bundestags, die in den nächsten Wochen in den Ausschüssen über das Gesetz beraten werden. Bekanntlich geht kein Gesetz aus dem Bundestag so hinaus, wie es eingebracht worden ist.

Meine lieben Kolleginnen und Kollegen, der Antrag der CSU-Fraktion unterstützt unsere Bemühungen, eine Überkompensation maßvoll abzubauen, bei gleichzeitiger Beibehaltung der Anreize für eine Steigerung des Anteils von Biokraftstoffen. Dies ist in meinen Augen der einzig richtige Weg. Ich bitte Sie sehr herzlich, dem Antrag der CSU Ihre Zustimmung zu geben.

(Beifall bei der CSU)

Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Die Aussprache ist geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung. Dazu werden die Anträge wieder getrennt.

Bevor ich über den Dringlichkeitsantrag der Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 15/4459 – Tagesordnungspunkt 10 – in der beantragten namentlichen Form abstimmen lasse, stelle ich den Antrag auf Drucksache 15/4593 – Tagesordnungspunkt 11 – in einfacher Form zur Abstimmung. Zu diesem Antrag hat der federführende Ausschuss für Staatshaushalt und Finanzfragen bei seiner Zweitberatung Zustimmung mit der Maßgabe von Änderungen empfohlen. Ich verweise insoweit auf Drucksache 15/4956. Während der Aussprache hat die CSU-Fraktion noch einen Änderungsantrag gestellt. Danach soll entgegen der Beschlussempfehlung

des federführenden Ausschusses der letzte Satz der Nummer 2 des Antragstextes nicht gestrichen werden, sondern folgende Fassung erhalten: „Eine differenzierte Quotenregelung mit getrennten Quoten für die einzelnen Kraftstoffe ist erforderlich.“

Wer dem Antrag in der Fassung des federführenden Ausschusses für Staatshaushalt und Finanzfragen unter Berücksichtigung des Änderungsantrags der CSU zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen der CSU und der SPD. Gegenstimmen? – Das ist die Fraktion des BÜNDNISSES 90/ DIE GRÜNEN. Enthaltungen? – Keine. Dann ist das mit den Stimmen der CSU-Fraktion und der SPD-Fraktion gegen die Stimmen der dritten Fraktion so beschlossen.

Kolleginnen und Kollegen, eine Anmerkung zum Verfahren. Wenn die namentliche Abstimmung über den Dringlichkeitsantrag in vier Minuten beendet ist, dann wird die Sitzung für die Mittagspause unterbrochen. Mit Blick auf die Uhr: Wir haben ein wenig überzogen, aber ich bin der Meinung, der Abgeordnete hat nicht nur einen Anspruch auf angemessene Alimentation und Versorgung, sondern auch auf Nahrungsaufnahme in angemessener Zeit. Deshalb will ich den Aufruf der Dringlichkeitsanträge auf 14.15 Uhr terminieren. Besteht damit Einverständnis? – Das ist der Fall. Ich bitte, das bekannt zu geben und auch Frau Kollegin Stamm zu unterrichten.

Nun kommen wir zur Abstimmung über den Dringlichkeitsantrag auf Drucksache 15/4459 – Tagesordnungspunkt 10 –, die auf Antrag der Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN in namentlicher Form erfolgen soll. Der federführende Ausschuss für Staatshaushalt und Finanzfragen empfi ehlt die Ablehnung des Dringlichkeitsantrags. Die Urnen sind wie üblich bereitgestellt. Sie kennen den Verlauf der namentlichen Abstimmung. Wir beginnen jetzt mit der namentlichen Abstimmung. Ich setze die Frist auf vier Minuten fest.

(Namentliche Abstimmung von 13.29 bis 13.34 Uhr)

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Stimmabgabe ist abgeschlossen. Ich stelle jetzt nur fest, dass ich keinen Protokollbeamten mehr hier habe, der mir das aufnimmt. Ich hoffe aber, es wird über Lautsprecher in den Stenografi schen Dienst übertragen. Die Stimmabgabe ist abgeschlossen. Die vier Minuten sind abgelaufen. Das Abstimmungsergebnis wird außerhalb des Plenarsaals ermittelt. Das Ergebnis wird nach der Mittagspause bekannt gegeben. Ich unterbreche jetzt die Sitzung bis 14.15 Uhr

(Unterbrechung von 13.34 bis 14.16 Uhr)

Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Die Mittagspause ist beendet. Ich gehe davon aus, dass sich das noch überall herumsprechen wird. Ich eröffne wieder die Sitzung. Bevor wir in die weitere Tagesordnung eintreten, darf ich noch das Ergebnis der namentlichen Abstimmung zum Dringlichkeitsantrag der Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN „Verlässliche Rahmenbedingungen für Bio

kraftstoffe sichern“, Drucksache 15/4459, bekannt geben. Das war der Tagesordnungspunkt 10. Mit Ja haben 14, mit Nein 89 Mitglieder des Hohen Hauses gestimmt. Es gab 31 Stimmenthaltungen. Damit ist der Dringlichkeitsantrag abgelehnt.

(Abstimmungsliste siehe Anlage 7)

Ich rufe Tagesordnungspunkt 19 auf:

Beratung der zum Plenum eingereichten Dringlichkeitsanträge

Zur gemeinsamen Behandlung rufe ich auf:

Dringlichkeitsantrag der Abg. Franz Maget, Susann Biedefeld, Dr. Thomas Beyer u. a. u. Frakt. (SPD) Die Lehren aus Tschernobyl ziehen: Neuordnung des Ministeriumsbereichs „Energietechnik“ (Drs. 15/5334)

Dringlichkeitsantrag der Abg. Margarete Bause, Dr. Sepp Dürr, Maria Scharfenberg u. a. u. Frakt. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) 20 Jahre nach dem Reaktorunglück von Tschernobyl: Sicherheit muss Vorrang haben: Atomausstieg vorantreiben (Drs. 15/5335)

Dringlichkeitsantrag der Abg. Joachim Herrmann, Markus Sackmann, Franz Josef Pschierer u. a. u. Frakt. (CSU) Nachhaltige Energieversorgung (Drs. 15/5339)

In die Beratung mit einbezogen werden:

Tagesordnungspunkt 13

Dringlichkeitsantrag der Abg. Margarete Bause, Dr. Sepp Dürr, Ulrike Gote u. a. u. Frakt. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Keine Übertragung von Reststrommengen auf alte Atomkraftwerke (Drs. 15/4656)

Tagesordnungspunkt 14

Dringlichkeitsantrag der Abg. Franz Maget, Susann Biedefeld, Herbert Müller u. a. u. Frakt. (SPD) Der Koalitionsvertrag gilt: Ja zum Atomkonsens ohne Verlängerung der Restlaufzeiten! – Konzept „Sichere Energiezukunft für Bayern ohne Atomkraft“ (Drs. 15/4658)

Ich eröffne die gemeinsame Aussprache. Dazu gibt es Wortmeldungen. Als erster darf ich Frau Kollegin Biedefeld das Wort erteilen. Ich versuche mit dem Gong noch einige Kolleginnen und Kollegen zumindest Ihrer Fraktion herbeizurufen.